Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Verkauf einer Internet-Domain als privates Veräußerungsgeschäft

Dipl.-Finanzwirt Christian Ollick
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Leitsatz

Der Verkauf einer Internet-Domain kann nur innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist besteuert werden. Das FG Köln widerspricht mit dieser Entscheidung einem Kölner Finanzamt, das die Verkaufserlöse als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG besteuern wollte.

 

Sachverhalt

Ein Privatmann ließ sich bei der DENIC eine Internet-Domain registrieren, die er nach 2 Jahren zu einem Preis von 7.500 EUR wieder verkaufte. Das Finanzamt erfasste die Einnahmen als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG und ging davon aus, dass der Privatmann eine wirtschaftlich relevante Leistung erbracht hat, indem er auf die Nutzungsmöglichkeit der Domain gegen Entgelt verzichtet hat.

 

Entscheidung

Das FG entschied, dass der Veräußerungserlös nicht nach § 22 Nr. 3 EStG besteuert werden darf. Eine Leistung i. S. des § 22 Nr. 3 EStG kann nur im Tätigkeitsbereich oder im Bereich der Nutzung des Vermögens liegen. Nicht hierunter fallen Veräußerungsvorgänge, bei denen ein Entgelt dafür erbracht wird, dass ein Vermögensgegenstand in seiner Substanz endgültig aufgegeben wird [1]. Ein solcher Veräußerungsvorgang liegt beim Verkauf eines Domain-Namens vor.

Der Annahme des Finanzamts, es liege eine sonstige Leistung in Form eines Unterlassens vor, folgte das FG nicht. Eine solche Sicht wäre nach Ansicht der Richter nur zutreffend, wenn der bisherige Inhaber seine Rechtsposition tatsächlich beibehielte und der Erwerber seine Rechte an der Domain nur über einen Nutzungsüberlassungsvertrag herleiten könnte. Dergestalt sind die Nutzungsbedingungen der DENIC aber gerade nicht ausgestaltet. Vielmehr registriert die DENIC die Domain für den künftigen Domaininhaber erst, wenn der bisherige Domaininhaber den Vertrag kündigt. Mit der Kündigung gibt er seine Rechte schließlich endgültig auf.

Das FG weist darauf...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Meistgelesene Beiträge
    • Nachweispflicht bei Einbringungen nach § 22 Abs. 3 UmwStG
      426
    • Fahrten der Kinder zur Schule als Werbungskosten bzw. außergewöhnliche Belastungen
      385
    • Gewährleistungsrückstellung darf den Pauschalsatz von 0,5 % übersteigen.
      340
    • Fahrtkosten für Besuche eines pflegebedürftigen Angehörigen als außergewöhnliche Belastung
      313
    • Steuerschuldnerschaft bei Schrottmaterialien (zu § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG)
      282
    • Vermietung zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden
      266
    • Schwangerschaft: Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit
      249
    • Steuerbefreiung bei Vermietungsleistungen (zu § 4 Nr. 12 UStG)
      192
    • Steuerfreiheit der Umsätze aus unterrichtender Tätigkeit
      191
    • Geschäftsveräußerung im Ganzen (zu § 1 Abs. 1a UStG)
      175
    • Aufwendungen für Grabpflege als haushaltsnahe Dienstleistung?
      173
    • Frotscher/Geurts, EStG § 21 Vermietung und Verpachtung / 5.3.2.5 Größerer Erhaltungsaufwand (§ 82b EStDV)
      158
    • Steuerschuldnerschaft bei Gebäudereinigung (zu § 13b UStG)
      156
    • Aufteilung von Hotelumsätzen nach Umsatzsteuersätzen: Bewertung des Frühstücks
      150
    • Nachträgliche Befristung unbefristeter Arbeitsverträge
      141
    • Wann liegt eine Betriebsstätte für die Zerlegung der Gewerbesteuer vor?
      137
    • Reisekosten: Verpflegungsmehraufwand von Linienbusfahrern
      134
    • Erhalt von Pflegegeld steht Pflege-Pauschbetrag nicht stets entgegen
      131
    • Nachweis der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen und Gebäudereinigungsleistungen (zu § 13b Abs. 2 Nr. 4 und Nr. 8 UStG)
      130
    • Kleinbetragsrechnung (zu § 33 UStDV)
      127
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Vorschriften sicher umsetzen: Rechnungslegung nach HGB und IFRS
    Rechnungslegung nach HGB und IFRS
    Bild: Haufe Shop

    Dieser Praxiskommentar bietet Ihnen einen unmittelbaren Detailvergleich beider Rechnungslegungssysteme. So werden Unterschiede und Gemeinsamkeiten transparent. Zahlreiche Beispiele, Hinweise und Checklisten erleichtern die korrekte Anwendung.


    FG Köln 8 K 3038/08
    FG Köln 8 K 3038/08

      Entscheidungsstichwort (Thema) Verkauf einer Internet-Domain als Leistung i.S.v. §§ 22 Nr. 3 EStG  Leitsatz (redaktionell) 1) Veräußerungsvorgänge und veräußerungsähnliche Vorgänge, bei denen ein Entgelt dafür erbracht wird, dass ein Vermögensgegenstand ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren