Fachbeiträge & Kommentare zu Einkauf

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Die Änderungen bei der Opti... / I. Überblick zur Körperschaftsteueroption und den Änderungen durch das Wachstumschancengesetz

Seit dem 1.1.2022 können Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften wie eine Kapitalgesellschaft besteuert werden (Einführung des § 1a KStG durch das KöMoG[1]), indem diese dazu auf Antrag optieren (§ 1a Abs. 1 KStG). Dann unterliegen diese Personengesellschaften als "optierende Gesellschaften" der Körperschaftsteuer (KSt) und deren Gesellschafter werden ...mehr

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Die neuen Regelungen des Kr... / 2. Pflichten des Kreditverkäufers

Das KrZwMG sieht in § 6 Informations- Mitteilungspflichten des Verkäufers notleidender Kredite vor. So soll der Käufer umfassende Informationen aus dem Kreditvertrag erhalten, die es ihm ermöglichen sollen, dessen Werthaltigkeit sowie die Wahrscheinlichkeit, dass dieser Wert auch umgesetzt werden kann, umfassend beurteilen zu können. Einem etwaigen Informationsungleichgewich...mehr

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Die neuen Regelungen des Kr... / 3. Pflichten des Kreditkäufers

Kreditkäufer innerhalb der EU werden gem. § 7 Abs. 1 KrZwMG dazu verpflichtet, ein Kreditinstitut, oder ein Unternehmen, das nach der Richtlinie 2008/48/EG oder der Richtlinie 2014/17/EU beaufsichtigt wird, zu beauftragen, wenn der erworbene Kreditvertrag mit einer natürlichen Person oder einem sog. KMU (Kleinst-, kleinen und mittlerem Unternehmen: Weniger als 250 Personen s...mehr

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Die Beteiligung von Angeste... / d) Keine Doppelbesteuerung nach der Rechtsprechung des VI. Senats

Erhält ein Arbeitnehmer neben seinem ihm arbeitsvertraglich zustehenden Arbeitsentgelt zusätzlich weitere Geld- und/oder Sachleistungen seines Arbeitgebers, sind sie "regelmäßig" Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit (BFH v. 19.9.2012 – VI R 54/11, BStBl. II 2013, 395 = EStB 2013, 5 [Apitz]). Werden solche Vorteile von Dritten gewährt, ist nur "ausnahmsweise" Arbeitslohn an...mehr

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Die neuen Regelungen des Kr... / 1. Anwendungsbereich

Das KrZwMG umfasst gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 nicht die Ansprüche aus und die Erbringung von Kreditdienstleistungen im Zusammenhang mit einem Kreditvertrag, der nicht von einem in einem Vertragsstaat niedergelassenen Kreditinstitut gewährt wurde. Es umfasst weiterhin im Umkehrschluss aus § 1 Abs. 2 Nr. 4 KrZwMG nur solche Forderungen aus notleidenden Krediten, die nach dem 30.12....mehr

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Die Beteiligung von Angeste... / [Ohne Titel]

Dipl. Finw. Dr. Rüdiger Gluth, RA/FASt[*] Im Zusammenhang mit Unternehmensnachfolgeregelungen im Mittelstand taucht oftmals die Frage auf, ob bei Beteiligung von Mitarbeitern des Unternehmens ein vergünstigter Erwerb der Gesellschaftsbeteiligung zu Arbeitslohn führt oder der Schenkungsteuer zu unterwerfen ist. Verantwortlich für die Rechtsunsicherheit ist u.a., dass weder das...mehr

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Familienstiftungen: Eine ku... / d) Steuerliches Einlagekonto

Nach Ansicht des BFH (vgl. BFH v. 17.5.2023 – I R 42/19, GmbHStB 2024, 3 [Krämer]) ist die Führung eines steuerlichen Einlagekontos für rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts ausgeschlossen, da es sich bei solchen weder um eine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 27 Abs. 1 KStG noch um eine andere Körperschaft oder Personenvereinigung i.S.d. § 27 Abs. 7 KStG handelt. Der B...mehr

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Familienstiftungen: Eine ku... / 4. Erbersatzsteuer

Eine Besonderheit der Familienstiftung ist die Erbersatzsteuer, welche wiederkehrend und immer nach Ablauf von 30 Jahren einen Erbfall fingiert, bei dem das Vermögen fiktiv auf zwei Kinder übertagen wird (vgl. auch Meincke / Hannes / Holtz, ErbStG, 18. Aufl. 2021, § 1 Rz. 22, Regierer / Udwari in Preißer/Seltenreich/Königer, ErbStG/BewG, 4. Aufl. 2022, § 1 ErbStG Rz. 125). D...mehr

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Die Beteiligung von Angeste... / 1. Der Ausgangspunkt: Konkurrenz zwischen Einkommen- und Schenkungsteuer

Kein Wahlrecht zwischen Einkommen- und Schenkungsteuer: Im Zusammenhang mit Unternehmensnachfolgeregelungen im Mittelstand taucht oftmals die Frage auf, ob bei Beteiligung von Mitarbeitern des Unternehmens ein vergünstigter Erwerb der Gesellschaftsbeteiligung zu Arbeitslohn führt oder der Schenkungsteuer zu unterwerfen ist. Insbesondere wenn die Voraussetzungen der §§ 13a, 1...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.3.1 Erbschaft und Schenkung als Kapitalverkehr

Rz. 81 Art. 63 Abs. 1 AEUV verbietet Beschränkungen des Kapitalverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten.[1] Der AEUV enthält keine Definition des Begriffs "Kapitalverkehr". Nach st. Rspr. des EuGH gilt die Nomenklatur für den Kapitalverkehr im Anhang zu Art. 1 der Richtlinie 88/361 für die Definition des Begriffs des Kapitalverkehrs fort, wobei die in ihr enthaltene Aufzählung ...mehr

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Vorratsvermögen: Bewertungs... / 4.3.2 Begriff

Zur genaueren Bestimmung des Teilwerts hat der BFH in ständiger Rechtsprechung Teilwertvermutungen entwickelt. Zur Bestimmung des Teilwerts beim Umlaufvermögen wird zunächst davon ausgegangen, dass der Teilwert im Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung den Anschaffungs- und Herstellungskosten[1] entspricht. Ausnahme: Die Anschaffung oder Herstellung war von vornherein ei...mehr

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Bilanzpolitik im Steuerrecht / 2.5 Wahlrechte

Hier sind zu nennen die Bilanzierungswahlrechte: z. B. die Bildung steuerfreier Rücklagen oder die Bildung eines Ausgleichspostens bei Überführung von Anlagevermögen in eine in der EU belegene Betriebsstätte[1]; die Bewertungswahlrechte: z. B. Sonderabschreibungen, erhöhte Absetzungen, besondere Abschreibungsmethoden, u. a. die degressive AfA, Teilwertab- und -zuschreibungen[2...mehr

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Grundstück im Betriebsvermö... / 2.5 Eigen- und Drittaufwand

Bei Eigen- und Drittaufwand sind steuerlich folgende Unterscheidungskriterien maßgebend:[1] Hat sich ein Steuerpflichtiger aus betrieblichem Anlass an den Anschaffungs- oder Herstellungskosten für ein Gebäude beteiligt, das im Alleineigentum oder Miteigentum eines Dritten steht, kann er die Aufwendungen in entsprechendem Umfang wie ein materielles Wirtschaftsgut auf die Nutzu...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Rechtsgrundlagen: Die Änderungen des ErbStRG im Überblick

Rz. 1 Der Gesetzgeber hat mit dem ErbStRG [1] das ErbStG sowie das BewG in Teilen neu geregelt. Er hat damit dem Beschluss des BVerfG vom 7.11.2006[2] entsprochen, der die Anwendung des einheitlichen Steuertarifs (§ 19 Abs. 1 ErbStG a. F.) auf die sich nach § 12 ErbStG a. F. ergebenden unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen als verfassungswidrig beanstandet und dem Gesetzgeber...mehr

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Bilanzsteuerrecht und Grund... / 8 Bilanzierungspflichten, -verbote und -wahlrechte

Ist ein bilanzierungsfähiger Vermögensgegenstand oder eine Verbindlichkeit gegeben, ist die Aktivierung oder Passivierung grundsätzlich geboten. Es gibt Bilanzierungsverbote, die einer Aktivierung oder Passivierung entgegenstehen. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens dürfen handelsrechtlich als Aktivposten in die Handelsbilanz aufgenommen w...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.2 Verhältnis zur Grunderwerbsteuer

Rz. 35 Beim Erwerb von Grundstücken durch Erwerb von Todes wegen oder durch Zuwendung unter Lebenden besteht aufgrund § 3 Nr. 2 GrEStG ein gesetzessystematischer Vorrang der Erbschaftsteuer vor der Grunderwerbsteuer.[1] Rz. 36 Bei einer gemischten Grundstücksschenkung kann es zur Erhebung der Grunderwerbsteuer nach Maßgabe des Werts kommen, zu dem der Beschenkte zur Gegenleis...mehr

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Verlustabzug bei Körperscha... / 2.2.3 Erwerber

Die Erwerbe der Anteile müssen durch einen Erwerber erfolgt sein. Dem Erwerber werden nahe stehende Personen zugerechnet. Einem Erwerber wird kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung eine Gruppe von Erwerbern mit gleichgerichteten Interessen gleichgestellt.[1] Bei zeitlich eng aufeinanderfolgenden oder gar zeitgleichen Erwerben wird oftmals ein wirtschaftlich gleichgericht...mehr

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Bilanzsteuerrecht und Grund... / 6.1.6 Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen

Das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen v. 22.12.2016[1] dient der Sicherstellung der Unveränderbarkeit digitaler Grundaufzeichnungen, z. B. in elektronischen Registrierkassen. U. a. schützt es elektronische Aufzeichnungssysteme durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung und führt die Kassen-Nachschau (§ 146b AO) ein. Durch da...mehr

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Bilanzpolitik im Steuerrecht / 2.3.1 Sachanlagevermögen

Beim Sachanlagevermögen besteht die Möglichkeit, die Anschaffungen von geringwertigen Wirtschaftsgütern im Hinblick auf die Sofortabschreibung[1] vorzuziehen oder die Herstellung von Restarbeiten zu beschleunigen oder zu verzögern, je nachdem, ob der Abschreibungsbeginn für Herstellungskosten noch im laufenden oder erst im folgenden Wirtschaftsjahr angestrebt wird. Auch best...mehr

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Bilanzpolitik im Steuerrecht / 1.3 Aufzeichnungspflicht

Voraussetzung für die Ausübung steuerlicher Wahlrechte ist, dass der Steuerpflichtige Wirtschaftsgüter, die in der Steuerbilanz bzw. in der steuerlichen Gewinnermittlung mit einem von der Handelsbilanz abweichenden Wert angesetzt werden, in besondere, laufend zu führende Verzeichnisse aufnimmt. Darin sind der Tag der Anschaffung oder Herstellung, die Anschaffungs- oder Herst...mehr

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Grundstück im Betriebsvermö... / 4.1 Bewertung in der Handelsbilanz

Die Wertobergrenze bilden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten , bei Gebäuden vermindert um die obligatorischen planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen. Der Ansatz eines niedrigeren Teilwerts erfordert beim Sachanlagevermögen inzwischen auch handelsrechtlich eine voraussichtlich dauernde Wertminderung. Bei deren Vorliegen verwandelt sich das Abschreibungsverbot n...mehr

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Vorratsvermögen: Bewertungs... / 4.1 Ansatz

Umlaufvermögen ist mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder dem an deren Stelle tretenden Wert, ggf. vermindert um die Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert anzusetzen.[1] Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder der an deren Stelle tretende Wert bilden die Obergrenze für den Wertansatz. Grundsätzlich ist jedes Wirtschaftsgut einzeln zu bewerten.[2] Der ni...mehr

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Vorratsvermögen: Bewertungs... / 4.3.3 Börsen- oder Marktpreis

Übersteigen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten den Börsen- oder Marktpreis oder den ihnen handelsrechtlich "beizulegenden Wert" oder den steuerrechtlichen Teilwert[1], ist handelsrechtlich der niedrigere Wert anzusetzen und es kann steuerrechtlich der Teilwert angesetzt werden.[2] Ggf. ist eine Wertaufholung vorzunehmen. Von einer voraussichtlich dauernden Wertminderun...mehr

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Vorratsvermögen: Bewertungs... / 4.6.3 Methoden

Beim Übergang zur Lifo-Bewertung ist der einzubeziehende Warenbestand mit einem sog. Ausgangswert anzusetzen. Das ist der Wertansatz, den der Steuerpflichtige in der Handelsbilanz des Wirtschaftsjahrs gewählt hatte, das dem Wirtschaftsjahr des Übergangs zur Lifo-Bewertung vorausgeht.[1] Es sind 2 Lifo-Methoden zulässig: Die permanente Lifo setzt eine laufende mengen- und wertm...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzberichtigung/Bilanzän... / 3.1.4 Steuerbilanz weicht von Handelsbilanz ab

Wird die Handelsbilanz geändert, gilt aufgrund des Maßgeblichkeitsgrundsatzes des § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG die Steuerbilanz ebenfalls als geändert.[1] Die steuerliche Anerkennung der Änderung der Steuerbilanz richtet sich allerdings nach den Regelungen des § 4 Abs. 2 EStG.[2] In Ausübung eines steuerlichen Wahlrechts kann ein von der Handelsbilanz abweichender Ansatz gewählt we...mehr

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Vorratsvermögen: Bewertungs... / 4.5.1 Durchschnittsbewertung

Von dem Grundsatz der Einzelbewertung kann in bestimmten Fällen abgewichen werden. Sog. vertretbare Wirtschaftsgüter, also Wirtschaftsgüter, die im Verkehr nach Maß, Zahl oder Gewicht bestimmt werden, und bei denen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten wegen Schwankungen der Einstandspreise im Laufe des Wirtschaftsjahrs im Einzelnen nicht mehr einwandfrei feststellbar si...mehr

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Vorratsvermögen: Bewertungs... / 4.3.4 Ohne Börsen- oder Marktpreis

Wirtschaftsgüter des Vorratsvermögens, die keinen Börsen- oder Marktpreis haben, können mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder mit einem zwischen diesen Kosten und dem niedrigeren Teilwert liegenden Wert angesetzt werden, wenn und soweit bei vorsichtiger Beurteilung aller Umstände damit gerechnet werden kann, dass bei einer späteren Veräußerung der angesetzte Wer...mehr

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Betriebseinnahmen: Abgrenzu... / 1 Regelfall der Betriebseinnahme

Beträge, die der Steuerpflichtige für seine eigentliche gewerbliche oder berufliche Tätigkeit im Rahmen der Erzielung der Gewinneinkünfte erhält, bilden den Regelfall der Betriebseinnahme. Das sind alle Zugänge in Geld oder Geldeswert, die im Rahmen einer Einkunftsart veranlasst sind.[1] Bei allen Gewinn-Einkunftsarten[2] ist dafür Gewinnerzielungsabsicht erforderlich.[3] Be...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.3.3 Freiheit des Kapitalverkehrs und Drittstaaten

Rz. 84 Die Freiheit des Kapitalverkehrs gilt nach dem ausdrücklichen Wortlaut des Art. 63 Abs. 2 AEUV auch für den Kapitalverkehr zwischen Mitgliedstaaten und dritten Ländern (Drittstaaten).[1] Daher sind die Grundsätze der Rspr. des EuGH zur Freiheit des Kapitalverkehrs zwischen Mitgliedstaaten grundsätzlich auch auf den Kapitalverkehr zwischen Mitgliedstaaten und Drittländ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.2.2 Eingriff

Rz. 63 Die Feststellung einer Beeinträchtigung setzt zunächst voraus, dass sich ein Gebietsfremder und ein Gebietsansässiger in einer objektiv vergleichbaren wirtschaftlichen Situation befinden.[1] Wann eine objektiv vergleichbare Situation vorliegt, lässt sich der Rspr. des EuGH nicht allgemein, sondern nur einzelfallbezogen entnehmen. Rz. 64 Nach der grundlegenden Entscheid...mehr

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Bilanzpolitik im Steuerrecht / 1.1 Die Steuerbelastung

Die Steuerbelastung resultiert vor allem aus den gewinnabhängigen Steuern: Einkommensteuer (ESt) oder Körperschaftsteuer (KSt) zuzüglich Solidaritätszuschlag (SolZ), ggf. Kirchensteuer (KiSt), und Gewerbesteuer (GewSt). Auswirkungen ergeben sich auf die Bemessungsgrundlage der Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer, sodass bei betagten Betriebsinhabern oder bevorstehenden Schenkunge...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.1 Verhältnis zur Einkommensteuer

Rz. 31 Einmalige Vermögensanfälle infolge eines Erwerbs von Todes wegen oder einer Schenkung unter Lebenden unterfallen keiner Einkunftsart des § 2 Abs. 1 Nrn. 1–7 EStG. Damit sind Überschneidungen zwischen der Einkommensteuer und der Erbschaft- und Schenkungsteuer im Regelfall ausgeschlossen; ein und dieselbe Handlung kann nicht zugleich Einkommensteuer und Erbschaft- oder ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5 Auslegung des ErbStG; Verhältnis zum Zivilrecht

Rz. 45 Für die Auslegung des ErbStG gelten zunächst die für Steuergesetze allgemein anzuwendenden Regeln.[1] Jeder gesetzliche Tatbestand des ErbStG ist nach seiner eigenen, spezifischen Teleologie auszulegen.[2] Eine bestimmte Auslegungsmethode oder gar eine Wortlautinterpretation schreibt § 20 Abs. 3 GG nicht vor. Zur Feststellung des objektiven Wortlauts dienen die gramma...mehr

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Körperschaften: Besonderhei... / 4.2.3 Ausnahmeregelungen

Um die oftmals gravierenden Auswirkungen des § 8c KStG abzumildern, wurde diese Norm bereits mehrfach geändert. Dabei sind insbesondere folgende Ausnahmefälle aufgenommen worden: Sanierungsklausel Um sanierungsbedürftigen und sanierungsfähigen Betrieben ein Fortbestehen steuerlich nicht zu erschweren, hat der Gesetzgeber die sog. Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG geschaf...mehr

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Verlustabzug bei Körperscha... / 3.3 Sanierungsklausel

Als erste Ausnahme hatte der Gesetzgeber eine Verschonungsregel in Sanierungsfällen rückwirkend ab 1.1.2008 geschaffen.[1] Diese Norm war zunächst befristet für die Jahre 2008 und 2009 vorgesehen, ist dann aber als unbefristete Ausnahmeklausel fixiert worden. Die Sanierungsklausel wurde von der Europäischen Kommission überprüft und als unvereinbar mit dem EU-Beihilferecht gew...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.4 Weitergeltung des bisherigen Rechts über den 30.6.2016 hinaus?

Rz. 14 Die vom BVerfG in seinem Urteil vom 17.12.2014 erwartete Neuregelung ist nicht bis zum 30.6.2016, sondern erst durch das am 9.11.2016 veröffentlichte Gesetz [1] erfolgt. Nachdem die Bundesregierung zunächst einen Gesetzentwurf zur Anpassung des ErbStG an die Rspr. des BVerfG vorgelegt hatte,[2] kam es nach Einwänden der Bayerischen Staatsregierung auf der Grundlage ein...mehr

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Körperschaften: Grundsätze ... / 6.9 Sonstige Hinzurechnungen

Weitere Beträge, die das Einkommen erhöhen, sind: Aufwendungen für die Erfüllung von Satzungszwecken i. S. d. § 10 Nr. 1 KStG. Das sind insbesondere die von Stiftungen an die daraus Bedachten zu zahlenden Beträge; die fiktive Verzinsung nicht übertragener § 6b-Rücklagen; ebenso die Verzinsung für wegen nicht erfolgter Investition aufzulösenden Investitionsabzugsbeträge nach § 7...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.7 Alternativmodell flat-tax?

Rz. 22 Die Erbschaft- und Schenkungsteuer steht seit jeher im Blickpunkt ganz unterschiedlicher (steuer-)politischer Zielvorstellungen.[1] Die Skala reicht hier von der gänzlichen Infragestellung der Erbschaftsteuer[2] bis hin zu Vorschlägen, die Erbschaftsteuer offensiv als Instrument zur Auflösung der Vermögenskonzentration zu nutzen.[3] Die (steuer-)politische Diskussion ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.3.2 Die Bedeutung von Art. 63 AEUV

Rz. 83 Art. 63 AEUV berührt nach seinem Wortlaut nicht das Recht der Mitgliedstaaten, die einschlägigen Vorschriften ihres Steuerrechts anzuwenden, insbesondere die Stpfl. mit unterschiedlichem Wohnort oder Kapitalanlageort unterschiedlich zu behandeln (Art. 65 Abs. 1 Buchst. a). Die Vorschrift ist als Ausnahme vom Grundprinzip des freien Kapitalverkehrs eng auszulegen. Sie ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.3.1 Grundaussagen des BVerfG-Urteils

Rz. 12a Das BVerfG-Urteil beurteilt die Verschonung beim Übergang von Betriebsvermögen mit einem verfassungsrechtlich eher großzügigen Maßstab. Der Gesetzgeber darf grundsätzlich auch eine Steuerverschonung von 85 % oder gar 100 % vorsehen. Im Grundsatz verfassungskonform ist eine Verschonung ohne Bedürfnisprüfung, soweit es sich um Erwerbe kleiner und mittlerer Unternehmen ...mehr

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Bilanzpolitik im Steuerrecht / 3.2.1 Vorläufige Steuerentlastung

Die meisten steuerbilanzpolitischen Mittel sind bilanzgebunden. Sie wirken wegen der Zweischneidigkeit der Bilanz nur vorläufig steuerentlastend; die Gewinnminderung wird in späteren Jahren, z. B. infolge Verringerung der Abschreibungsmasse, wieder rückgängig gemacht. Sogar der Zinsvorteil kann gelegentlich durch eine nachträgliche Verzinsung aufgezehrt werden, wie bei der V...mehr

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Vorratsvermögen: Bewertungs... / 4.6.2.1 Grundsatz

Die Lifo-Methode ist eine Ausnahme vom Einzelbewertungsgrundsatz. Ihre Wahl ist auf Sachverhalte zugeschnitten, bei denen entweder die Ermittlung der individuellen Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Wirtschaftsgüter im Einzelfall ausgeschlossen ist, wie z. B. bei Vermischung von Flüssigvorräten, oder mit einem unvertretbaren Aufwand verbunden wäre, wie z. B. bei Masse...mehr

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Vorratsvermögen: Bewertungs... / 4.6.2.3 Fertig- oder Teilfertigerzeugnisse

Für Erzeugnisse, die im Betrieb erst nach einer Ver- oder Bearbeitung von Roh-, Hilfs- oder Betriebsstoffen hergestellt werden, ist die Anwendung der Lifo-Methode zulässig. Das sind z. B. Erzeugnisse, die durch Verbindung, Trennung, Teilung, Ver- oder Entmischung oder Verformung entstanden sind. In die Ermittlung ihrer individuellen Anschaffungs- oder Herstellungskosten flie...mehr

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Vorratsvermögen: Bewertungs... / 4.3.5 Wertlose Wirtschaftsgüter/Verlustprodukte

Wirtschaftsgüter, die wertlos oder so gut wie wertlos sind, dürfen in keinem Fall mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt werden.[1] Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens, mit deren Verkauf wirtschaftliche Vorteile für das Unternehmen im Ganzen verbunden sind, sind auch dann mit den Anschaffungskosten und nicht mit dem niedrigeren Teilwert zu bewerten, wenn der...mehr

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Bilanzberichtigung/Bilanzän... / 2.5.1 Unterlassene Aktivierung

Wurde ein Wirtschaftsgut des notwendigen Betriebsvermögens bisher gar nicht aktiviert, ist es mit dem Wert einzubuchen, der sich ergeben würde, wenn es von Anfang an richtig bilanziert worden wäre.[1] Bei der Ermittlung des Einbuchungswerts ist eine "Schattenrechnung" durchzuführen (Absetzung der bisher unterlassenen AfA-Beträge von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten)...mehr

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Vorratsvermögen: Bewertungs... / 4.5.3 Festwertverfahren

Der Festwert tritt an die Stelle der Einzelwerte, die sich bei Einzelbewertung nach den maßgebenden Bewertungsvorschriften ergeben. Das Festwertverfahren gestattet es, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe zusammenzufassen und deren Wert fortzuführen. Voraussetzung ist, dass diese Stoffe regelmäßig ersetzt werden, ihr Gesamtwert für das Unternehmen von nachrangiger Bedeutung ist u...mehr

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Vorratsvermögen: Bewertungs... / 4.4.4 Wertaufholung

Wurde eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert vorgenommen, darf dieser Wertansatz am darauf folgenden Bilanzstichtag nicht beibehalten werden, wenn die Gründe dafür nicht mehr bestehen.[1] Auch eine Erhöhung des Teilwerts aus anderen Gründen führt zu einer Korrektur des Bilanzansatzes.[2] Es ist eine entsprechende Zuschreibung vorzunehmen. Dabei bilden die Anschaffung...mehr

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Bilanzsteuerrecht und Grund... / 6.2 Bilanzwahrheit

Buchungen und sonst erforderliche Aufzeichnungen sind wahrheitsgetreu vorzunehmen. Sie sind nach Menge und Wert daher so anzusetzen, wie sie sich im Zeitpunkt ihrer Erfassung darstellen. Daraus folgt z. B. auch, dass Anschaffungs- und Herstellungskosten nicht mit ihren Finanzierungsmitteln verrechnet werden dürfen.[1] Auch gebietet es der Grundsatz der Bilanzwahrheit, wertau...mehr

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Bilanzpolitik im Steuerrecht / 4.2 Gewinn-Nivellierung

Im Gegensatz dazu berücksichtigt eine Gewinn-Nivellierung nach dem Gesetz der Normallinie nicht ausreichend, dass bei der GewSt Proportionalsteuersätze gelten und selbst der ESt-Satz nach Erreichen des Spitzensteuersatzes zu einem Proportionaltarif wird. Es werden unter Umständen beträchtliche Gewinnverlagerungen in Kauf genommen und infolgedessen "zinslose Steuerkredite" ve...mehr

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Bilanzsteuerrecht und Grund... / 3.2.3 Befreiung von der Bilanzierungspflicht

Bestimmte Einzelkaufleute sind von der handelsrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungspflicht befreit. Hierzu zählen Einzelkaufleute, die nicht mehr als 80.000 EUR Jahresüberschuss und nicht mehr als 800.000 EUR Umsatzerlöse erzielen.[1] Entsprechendes gilt für die Steuerbilanz.[2] Über die eingetretene Buchführungs- und Bilanzierungspflicht hat das Finanzamt den Steuerpfl...mehr