Der Begriff des "geldwerten Vorteils" spielt in der Entgeltabrechnung im Zusammenhang mit Weiterbildungsmaßnahmen eine große Rolle. Lohnsteuerrechtlich wird ein solcher Vorteil gern aberkannt, um eine Versteuerung zu verhindern. Arbeitsrechtlich sehen Unternehmen dagegen einen solchen Vorteil, um eine Rückzahlungsklausel wirksam zu ermöglichen. Wie gehen Sie in Ihrem Unternehmen vor?

In vielen Kanzleien übergeben einige B2B Mandanten Ihre Belege noch in Papierformat. Rechnen Sie bis 2028 in Ihrer Kanzlei mit einem Rückgang der Papier-Belege der B2B Mandanten?
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Der Empfang von E-Rechnungen wird ab 1.1.2025 für alle Unternehmen im B2B Bereich verpflichtend. Wie viel Prozent Ihrer B2B Mandanten übergeben ihre Belege aktuell noch im Papierformat/Pendelordner?
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Nach Teilnahme an der Umfrage sehen Sie die Verteilung der bisherigen Stimmen.
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Schlagworte zum Thema:  Weiterbildung, Geldwerter Vorteil