Der Begriff des "geldwerten Vorteils" spielt in der Entgeltabrechnung im Zusammenhang mit Weiterbildungsmaßnahmen eine große Rolle. Lohnsteuerrechtlich wird ein solcher Vorteil gern aberkannt, um eine Versteuerung zu verhindern. Arbeitsrechtlich sehen Unternehmen dagegen einen solchen Vorteil, um eine Rückzahlungsklausel wirksam zu ermöglichen. Wie gehen Sie in Ihrem Unternehmen vor?

Der Empfang von E-Rechnungen wird ab 1.1.2025 für alle Unternehmen im B2B Bereich verpflichtend. Wie viel Prozent Ihrer B2B Mandanten übergeben ihre Belege aktuell noch im Papierformat/Pendelordner?
mehr

no-content

Nach Teilnahme an der Umfrage sehen Sie die Verteilung der bisherigen Stimmen.
mehr

no-content

Nach Teilnahme an der Umfrage sehen Sie die Verteilung der bisherigen Stimmen.
mehr

no-content
Schlagworte zum Thema:  Weiterbildung, Geldwerter Vorteil