Fachbeiträge & Kommentare zu Einmalzahlung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6 Eignung, einen sonstigen Bezug auszulösen ("Vorteilsgeneigtheit")

Tz. 153 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 In seiner jüngeren Rspr hat der BFH mit der notwendigen "Eignung, einen sonstigen Bezug auszulösen", ein weiteres Tatbestandsmerkmal der vGA geschaffen; s Urt des BFH v 07.08.2002, BStBl II 2004, 131; s Urt des BFH v 25.01.2005, BStBl II 2006, 190; s Beschl des BFH v 07.06.2016, BFH/NV 2016, 1496. Hierin soll der Ausschüttungscharakter der v...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6.4 Steuersatz/Tarifermäßigung

Tz. 86d Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Werden einbringungsgeborene Anteile vor Inkrafttreten des Halb-Eink-Verfahrens veräußert oder ist das Halb-Eink-Verfahren wegen § 3 Nr 40 S 3 EStG nicht anwendbar (Einzelheiten s Tz 106ff), kann bei Sofortbesteuerung auf den VG iSd § 16 EStG (s § 21 Abs 1 S 1 UmwStG) grds eine Tarifermäßigung gem § 34 EStG in Frage kommen. Wählt der Veräuße...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.8.2 Verhältnis zur Besteuerung beim Gesellschafter

Tz. 169 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Während in der Zeit vor der KSt-Reform 1977 idR noch nicht strikt zwischen der Erfassung von vGA bei der Einkommensermittlung (s § 8 KStG) und dem Abfluss der Vorteilszuwendung (Einkommensverwendung) unterschieden wurde (im Einzelnen s Urt des BFH v 09.08.1989, BStBl II 1990, 237), führten die Regelungen zum KSt-Anrechnungsverfahren (s §§ 27...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6.1 Wahlrecht auf Besteuerung bei Zufluss der Bezüge

Tz. 86a Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Werden einbringungsgeborene Anteile gegen wiederkehrende Bezüge (Renten oder Raten) veräußert, ermittelt sich der VG im Zeitpunkt der Übertragung des wirtsch Eigentums gem § 21 Abs 1 S 1 UmwStG. Der Veräußerungspreis in Gestalt der wiederkehrenden Bezüge wird durch deren Barwert bestimmt (s Tz 70). Abw von der in § 21 Abs 1 S 1 UmwStG gereg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.1 Systematische Einordnung

Tz. 351 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Eine Einkommenskorrektur noch § 8 Abs 3 S 2 KStG hat nach gefestigter BFH-Rspr, Verw-Auff und auch nach der hM in der Literatur außerbilanziell zu erfolgen. Eine Korrektur erfolgt also erst bei Gewinnermittlung 2. Stufe und noch nicht im Rahmen der St-Bil. Grundlegend dazu s Urt des BFH v 29.06.1994 (BStBl II 2002, 366) und s Schr des BMF v...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.11.1 Zeitdifferenzen zwischen Einkommenskorrektur und Besteuerung beim Anteilseigner

Tz. 41 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Zwischen der Einkommenskorrektur nach § 8 Abs 3 S 2 KStG und dem Zufluss beim Gesellschafter gibt es oft beträchtliche Zeitdifferenzen. Muster-Bsp hierfür sind vGA im Zusammenhang mit Pensionszusagen, in denen die Hinzurechnung nach § 8 Abs 3 S 2 KStG oftmals viele Jahre vor dem Zufluss der vGA beim AE erfolgt. Diese Zeitdifferenzen schließen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.9 Keine Änderung beim Anteilseigner, wenn Bescheide bei der Körperschaft nicht mehr änderbar sind

Tz. 37 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Sind die Bescheide bei der Kö hinsichtlich der vGA nicht mehr änderbar, bietet § 32a Abs 1 KStG keine Änderungsmöglichkeit beim AE. Solche Änderungen sind dann allenfalls nach den Korrekturvorschriften der AO möglich (zB nach § 164 Abs 2 AO). Hierbei sind allerdings die materiell-rechtlichen Einschränkungen in § 3 Nr 40 S 1 Buchst d S 2f EStG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.8.1 Pensionsrückstellung in der Anwartschaftsphase

Tz. 410 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 In der Anwartschaftsphase einer Pensionszusage kann es neben Zuführungen auch zu einer Auflösung der Pensionsrückstellung kommen, zB wegen Tod des Berechtigten oder bei einer Gehaltsabsenkung. Beispiel 1 Die P-GmbH hat ihrem beherrschenden Ges-GF im Dezember 01 eine Pensionszusage auf das 67. Lebensjahr erteilt. Der ledige P war diesem Zeitp...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.9.2 Gemeiner Wert als Bewertungsmaßstab

Tz. 423 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Bei Hingabe von WG ist die vGA mit dem gW (s H 8.6 "Hingabe von WG" KStH; s Urt des BFH v 18.10.1967, BStBl II 1968, 105 und v 27.11.1974, BStBl II 1975, 306) und bei einer Nutzungsüberlassung ist die vGA mit der erzielbaren Vergütung anzusetzen (s H 8.6 "Nutzungsüberlassungen" KStH; s Urt des BFH v 27.11.1974, BStBl II 1975, 306; v 06.04.1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.8.1 Subjektive Tatbestandsmerkmale der verdeckten Gewinnausschüttung?

Tz. 164 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Subjektive Elemente wie Wissen und Wollen gehören nicht zu den Wesensmerkmalen der vGA (s Urt des BFH v 14.10.1992, BStBl II 1993, 351 und 353). Zwar tauchen gelegentlich Passagen in der Rspr auf, die auf Willenselemente als Voraussetzung der vGA hindeuten können. So wird neben dem objektiven Merkmal der Vorteilszuwendung auf gesellschaftsre...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.8.3 Nicht maßgebliche Merkmale für das Vorliegen einer verdeckten GA iSv § 8 Abs 3 S 2 KStG

Tz. 176 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Für die Anwendung von § 8 Abs 3 S 2 KStG kommt es auf die Rechtsform des AE grds nicht an. Ob der Gesellschafter seine Beteiligung im PV oder im BV hält, ist für die Anwendung von § 8 Abs 3 S 2 KStG ebenfalls nicht entscheidend. Diese Fragen spielen nur für die Besteuerung einer vGA beim AE eine Rolle (insbes ab 2009 im zeitlichen Anwendungs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Begrifflichkeiten des Gesetzes und ihr Verhältnis zur verdeckten Gewinnausschüttung: Definition des BFH

Tz. 60 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Das Gesetz verwendet in § 8 Abs 3 S 2 KStG die Begriffe Das Merkmal "Gewinn" erfordert begrifflich eigentlich einen Ertrag bzw Überschuss der Kö, den sie nicht offen auf Grund eines Ausschüttungs-Beschl, sondern verdeckt in anderer Form (zB iR eines Miet-...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3 Verhinderte Vermögensmehrung

Tz. 78 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Den Begriff "verhinderte Vermögensmehrung" hat der BFH im Jahre 1989 im Zusammenhang mit der Neudefinition der vGA eingeführt (s Urt des BFH v 01.02.1989, BStBl II 1989, 471). Er wird seitdem in ständiger Rspr innerhalb der Definition der vGA verwendet. Zuvor bezeichnete der BFH die verhinderte Vermögensmehrung schlicht als den "entgangenen G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Der ordentliche und gewissenhafte Geschäftsleiter als Grundmaßstab des Fremdvergleichs

Tz. 104 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Maßstab für den anzustellenden Fremdvergleich ist das Handeln eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters, der gem § 43 Abs 1 GmbHG die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anwendet; s Urt des BFH v 06.04.2005, BFH/NV 2005, 2058. Aufgabe eines solchen GF ist es, unmittelbar im unternehmerischen Interesse der Kö und damit nu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Rechtsgrundlagen

Tz. 1 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach § 8 Abs 3 S 2 KStG mindern (auch) vGA das Einkommen nicht. Im EStG sind vGA in § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG genannt. Danach gehören auch vGA zu den Bezügen iS dieser Vorschrift und damit zu den Einnahmen aus KapV. Weder im KStG noch im EStG ist jedoch eine Definition des Begriffes der vGA enthalten; es handelt sich um einen sog unbestimmten R...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.3.2 Abspaltung von Einnahmen aus Kapitalvermögen aus der Kapitalrückzahlung

Tz. 191 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Nicht zum gW der Kap-Rückzahlung iSd § 21 Abs 2 S 2 UmwStG gehören die Bezüge nach § 20 Abs 1 Nr 1 oder Nr 2 EStG (s § 21 Abs 2 S 1 Nr 3, 2. HS UmwStG; s Beschl des BFH v 03.02.2010, BFH/NV 2010, 1128 unter 4.; s Rabback, in R/H/vL, 3. Aufl, § 27 UmwStG Rn 201, 202; s Werneburg, in H/M/B, 5. Aufl, Anh § 21aF Rn 113 und 116; s UmwSt-Erl 1998...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3 Verdeckte Gewinnausschüttung: Definition für § 8 Abs 3 S 2 KStG

Tz. 7 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 In seiner aktuellen Rspr definiert der BFH eine vGA iSv § 8 Abs 3 S 2 KStG alsmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.6.3 Empfänger der verdeckten Gewinnausschüttung

Tz. 30 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Empfänger einer vGA können gesellschafts- und mitgliedschaftsrechtlich verbundene Personen aller Rechtsformen sein. Für die Anwendung des § 8 Abs 3 S 2 KStG ist also völlig unerheblich, ob es sich beim AE/Mitglied um handelt. Bei einer Pers-Ges gilt dies unabhängig davon, dass diese sel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.1.1 Veräußerung nach Ablauf von sieben Jahren ab der Einbringung

Tz. 106 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Bei der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile iSd § 21 UmwStG ist das sog Halb-/Teileinkünfteverfahren (s §§ 3 Nr 40, 3c EStG) anzuwenden. Nach Wegfall der KSt-Anrechnung für AE von Kap-Ges werden Ausschüttungen an natürliche Personen als AE bei der ESt nur zur Hälfte (ab VZ 2009 zu 60 % bzw iR der Abgeltu...mehr

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Umbaumaßnahmen: Abschreibun... / 2.3 Wohnungswirtschaftliche Verwendung

Die Auszahlung eines Altersvorsorge-Eigenheimbetrags ist nur aus einem zertifizierten Altersvorsorgevertrag und die Tilgungsförderung nur bei Zahlung von Tilgungsleistungen auf einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag möglich. Diese Möglichkeiten bestehen jedoch nur bis zum Beginn der Auszahlungsphase des Altersvorsorgevertrags. Der vereinbarte Beginn der Auszahlungsphase ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Entgeltliche Ablösung eines... / 3.1 Ablösung durch Einmalzahlung

Wird ein Nießbrauch später entgeltlich abgelöst, beseitigt der Übernehmer die Beschränkung seiner Eigentumsbefugnisse und verschafft sich hierdurch die vollständige rechtliche und wirtschaftliche Verfügungsmacht an dem Grundstück. Die Aufwendungen für die Ablösung des Nießbrauchsrechts sind Anschaffungskosten für den Vermögensgegenstand "Grundstück".[1] Die Beurteilung der Ab...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.2 Betroffene Grundstücksumsätze

Rz. 53 § 13b Abs. 2 Nr. 3 UStG gilt nur für stpfl. Grundstücksumsätze, die unter das GrEStG fallen. Zu den Umsätzen, die unter das GrEStG fallen (grunderwerbsteuerbare Umsätze), gehören insbes. die Umsätze von unbebauten und bebauten Grundstücken. Hierzu gehören aber auch[1] die Bestellung von Erbbaurechten und die Übertragung von Erbbaurechten gegen Einmalzahlung oder regelm...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsveranstaltungen: Fr... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Der Arbeitgeber übernimmt alle Kosten eines Betriebsausflugs

Unternehmer Huber veranstaltet im Jahr 2024 mit seinen 5 Arbeitnehmern einen 2-tägigen Betriebsausflug. Die Fahrtkosten und die Kosten für Unterkunft und Verpflegung betragen pro Person 200 EUR. Für die 5 Arbeitnehmer und Herrn Huber sind somit insgesamt Aufwendungen i. H. v. (6 × 200 EUR =) 1.200 EUR entstanden. Die 200 EUR, die auf ihn selbst entfallen, bucht er auf das Kon...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsveranstaltungen: Fr... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Betriebsveranstaltungen: Fr... / 6 Pauschale Versteuerung bei der Lohnsteuer mit 25 %

Der Unternehmer zieht seine Aufwendungen für eine Betriebsveranstaltung immer als Betriebsausgaben ab. Er wendet seinen Arbeitnehmern aber einen geldwerten Vorteil zu, der bei den Arbeitnehmern als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu erfassen ist, wenn er mehr als 2 Betriebsveranstaltungen im Jahr durchführt (ab der 3. Veranstaltung) oder soweit der Betrag von 110 EUR pro Arbeitn...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsveranstaltungen: Fr... / 4.1 Sachzuwendungen bei Inanspruchnahme einer Eventagentur

Wird ein Sachbezug des Arbeitnehmers, z. B. bei der Teilnahme an einer betrieblichen Veranstaltung, anhand der Kosten des Arbeitgebers bestimmt, sind nur solche Kosten einzubeziehen, die beim Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil auslösen. Die Aufwendungen für einen Eventmanager sind hierbei nicht zu berücksichtigen.[1] Im Gegensatz dazu sind bei Kunden/Geschäftsfreunden, di...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsveranstaltungen: Fr... / 3.3 Minijobber müssen eingeladen werden

Auch Minijobber müssen eingeladen werden. Diese können gefahrlos teilnehmen, weil die Kosten bis zu einem Betrag von 110 EUR je Betriebsveranstaltung lohnsteuersteuerfrei sind und Beträge, die über 110 EUR hinausgehen, gem. § 1 Abs. 2 Nr. 3 SvEV nicht zum sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn gehören, wenn sie gem. § 40 Abs. 2 Nr. 2 EStG pauschal mit 25 % versteuert werde...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsveranstaltungen: Fr... / 10 Besonderheiten bei einer Kapitalgesellschaft, z. B. GmbH

Eine Betriebsveranstaltung (Betriebsausflug, Weihnachtsfeier, Betriebsjubiläum usw.) liegt im überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers. Das gilt auch bei Kapitalgesellschaften, z. B. bei einer GmbH oder einer UG haftungsbeschränkt. Liegen die entsprechenden Voraussetzungen vor, dann sind die Zuwendungen bei den Arbeitnehmern nicht als Arbeitslohn zu erfass...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsveranstaltungen: Fr... / 9.3 Wann nicht umsatzsteuerbare Aufmerksamkeiten vorliegen

Gem. Abschn. 1.8. Abs. 3 UStAE sind die Zuwendungen des Arbeitgebers als Aufmerksamkeiten einzustufen, wenn diese üblich sind und zu keiner ins Gewicht fallenden Bereicherung des Arbeitnehmers führen. Hierzu rechnen gelegentliche Sachzuwendungen bis zu einem Wert von 60 EUR, z. B. Blumen, Genussmittel, ein Buch oder ein Tonträger, die dem Arbeitnehmer oder seinen Angehörigen zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Einkommensteuer

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Energiesteuer

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2020

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Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pauschalierungsmöglichkeite... / 2.2.2 Pauschalierungshöchstbetrag je Arbeitnehmer

Zulässig ist die Lohnsteuerpauschalierung mit dem betriebsindividuellen Pauschsteuersatz für pauschal besteuerte sonstige Bezüge von max. 1.000 EUR pro Arbeitnehmer und Kalenderjahr. Dabei gilt: Höchstbetrag gilt pro Arbeitnehmer: Wird für einen Arbeitnehmer die 1.000-EUR-Grenze überschritten, berührt dies die Pauschalierungsmöglichkeit für die übrigen Arbeitnehmer nicht. Nur ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragskorrektur / 3 Beitragskorrekturen durch die Märzklausel

Beitragskorrekturen für zurückliegende Entgeltabrechnungszeiträume können in den laufenden Beitragsnachweis mit einfließen. Ein Korrekturbeitragsnachweis ist nicht mehr erforderlich. Das gilt auch dann, wenn Beiträge aus einmalig gezahltem Arbeitsentgelt, aufgrund der Märzklausel dem Vorjahr zugeordnet werden müssten.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pauschalierungsmöglichkeite... / 2 Sonstige Bezüge in der Sozialversicherung

Sonstige Bezüge[1], die nach § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG pauschal besteuert werden und nicht einmaliges Arbeitsentgelt i. S. v. § 23a SGB IV darstellen, sind nicht dem Arbeitsentgelt zuzurechnen und damit auch nicht beitragspflichtig. Diese Fälle sind in der Praxis selten, da der lohnsteuerrechtliche Begriff "sonstige Bezüge" und der sozialversicherungsrechtliche Begriff "einm...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pauschalierungsmöglichkeite... / 2.2.3 Pauschalierung für mindestens 20 Arbeitnehmer

Bei der Pauschalbesteuerung von sonstigen Bezügen (und der Nacherhebung von Lohnsteuer) muss es sich um eine größere Zahl von Fällen handeln. Diese Voraussetzung ist ohne weitere Prüfung anzunehmen, wenn gleichzeitig mindestens 20 Arbeitnehmer in die Pauschalbesteuerung einbezogen werden. Antrag auch bei weniger als 20 betroffenen Arbeitnehmern möglich Ein Antrag auf Lohnsteue...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pauschalierungsmöglichkeite... / 2.3.2 Pauschalierungsvoraussetzung

In den Fällen der Pauschalbesteuerung von sonstigen Bezügen ist Voraussetzung, dass die Steuernacherhebung in einer größeren Zahl von Fällen vorzunehmen ist. Jedoch ist die Pauschalierung zur Nacherhebung der Lohnsteuer weder auf Lohnteile beschränkt, die als sonstige Bezüge gezahlt wurden, noch ist die Pauschalierungsgrenze von 1.000 EUR zu beachten.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pauschalierungsmöglichkeite... / 2.1 Pauschalierungsfälle

In den folgenden Fällen kann der Arbeitgeber auf Antrag die Lohnsteuerpauschalierung mit einem durchschnittlichen, betriebsindividuellen Pauschsteuersatz wählen: für sonstige Bezüge bis zu 1.000 EUR pro Jahr und pro Arbeitnehmer und bei Nacherhebung der Lohnsteuer durch das Finanzamt in einer größeren Zahl von Fällen, wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuer nicht vorschriftsmäßig ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pauschalierungsmöglichkeite... / 2.2.5 Berechnungsschema

Die Finanzverwaltung gibt eine Möglichkeit vor, den durchschnittlichen Steuersatz zu ermitteln.[1] Danach werden die Arbeitnehmer nach Steuerklassen getrennt in 3 Gruppen eingeteilt. Aus Vereinfachungsgründen kann stets die allgemeine Lohnsteuertabelle angewandt werden. Hingegen ist die Berücksichtigung eines eingetragenen Faktors bei Steuerklasse IV nicht möglich. Die Ermitt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pauschalierungsmöglichkeite... / 2.2.4 Berechnung betriebsindividueller Pauschsteuersatz

Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, dem Antrag auf Pauschalbesteuerung eine Berechnung beizufügen, aus der sich der auf den Betrieb bezogene durchschnittliche Steuersatz ergibt. Zugrunde zu legen sind die durchschnittlichen Jahresarbeitslöhne und die durchschnittliche Jahreslohnsteuer in jeder Steuerklasse für diejenigen Arbeitnehmer, denen die Bezüge gewährt werden...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pauschalierungsmöglichkeite... / 1.2 Pauschalierung mit besonderen Pauschsteuersätzen

Eine Pauschalierung der Lohnsteuer mit besonders zu ermittelnden Pauschsteuersätzen ist möglich auf Antrag des Arbeitgebers für sonstige Bezüge bis zu 1.000 EUR jährlich und bei Nacherhebung der Lohnsteuer durch das Finanzamt im Anschluss an eine Lohnsteuer-Außenprüfung.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pauschalierungsmöglichkeite... / 1.1 Pauschalbesteuerung im Abrechnungszeitraum

Pauschal besteuerte Einnahmen sind nicht dem sozialversicherungsrechtlichen Arbeitsentgelt zuzurechnen, wenn sie mit der Entgeltabrechnung für den jeweiligen Abrechnungszeitraum pauschal besteuert werden. Teilweise sind neben der Pauschalversteuerung weitere Voraussetzungen gefordert, die eine Arbeitsentgelteigenschaft ausschließen. Für die beitragsrechtliche Behandlung ist d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pauschalierungsmöglichkeite... / 2.2.1 Antrag beim Betriebsstättenfinanzamt

Die Lohnsteuerpauschalierung mit dem durchschnittlichen bzw. betriebsindividuellen Pauschsteuersatz setzt die Zustimmung des Betriebsstättenfinanzamts voraus. Dazu ist ein formloser Antrag des Arbeitgebers erforderlich. Beizufügen ist eine Berechnung[1], aus der sich der durchschnittliche (Pausch-)Steuersatz ergibt; eine Erläuterung mit dem Grund und den Voraussetzungen für ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsveranstaltung: Abre... / 5.4 Pauschalierung auch bei teuren Sachgeschenken

In die Berechnung des 110-EUR-Freibetrags einzubeziehen sind auch unübliche Zuwendungen, die den für Aufmerksamkeiten geltenden Wert von 60 EUR übersteigen. Die Pauschalbesteuerung für den die steuerfreie Höchstgrenze von 110 EUR übersteigenden Teilbetrag ist möglich. Zu prüfen ist zunächst, ob das Geschenk anlässlich oder gelegentlich der Betriebsveranstaltung gewährt wird....mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsveranstaltung: Abre... / 7.5.1 Ehrung eines einzelnen Jubilars

Auch Zuwendungen anlässlich einer Jubilarfeier, die nur zur Ehrung eines einzelnen Jubilars durchgeführt wird, sind keine Betriebsveranstaltung; der Freibetrag von 110 EUR findet keine Anwendung. Die Aufwendungen können aber unter dem Gesichtspunkt des ganz überwiegenden betrieblichen Interesses des Arbeitgebers steuerfrei bleiben. Gleichwohl gehören Zuwendungen des Arbeitge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3 Begriff der Sondervergütung

Rz. 6 § 4a EFZG definiert den Begriff der Sondervergütung als Leistung, "die der Arbeitgeber zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt erbringt". Der Begriff lässt offen, ob er nur Einmalzahlungen oder auch laufende Zusatzzahlungen erfasst. In der Regel werden Sondervergütungen zwar solche Leistungen sein, die aus einem besonderen Anlass einmal oder auch mehrmals jährlich, jed...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zuschläge und Zulagen in de... / 2.4.1 Ermittlung des steuerlichen Grundlohns

Ausgangsbasis der Berechnung ist der steuerliche Grundlohn. Er ist Bemessungsgrundlage für die Steuerfreiheit begünstigter Zuschläge. Darunter ist der auf eine Arbeitsstunde entfallende Anspruch auf laufenden Arbeitslohn zu verstehen, den ein Arbeitnehmer für den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum aufgrund seiner regelmäßigen Arbeitszeit erwirbt. Es ist nicht zulässig, einen du...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 4.2 Vorteilsempfangender Gesellschafter

Rz. 27 VGA als Beteiligungsertrag. Auf Ebene des vorteilsempfangenden Gesellschafters ist eine vGA ein sonstiger Bezug i. S. v. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG und deshalb als Beteiligungsertrag zu erfassen. Hierbei ist die steuerliche Einordnung und ggf. die Umqualifizierung auf Ebene des Gesellschafters grundsätzlich unabhängig davon vorzunehmen, ob eine vGA auch auf Ebene d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verdeckte Gewinnausschüttun... / 2.4 Vorteilsgeneigtheit einer vGA

Rz. 15 Abstrakte Eignung zum "sonstigen Bezug". Die Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung[1] muss zudem die Eignung aufweisen, beim Gesellschafter einen sonstigen Bezug i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG auszulösen (sog. Vorteilsgeneigtheit).[2] Dieses Tatbestandsmerkmal der vGA hatte der BFH erstmals mit seinem Urteil v. 7.8.2002 zu Prämien für eine Rückd...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verdeckte Gewinnausschüttun... / 1 Einleitung

Rz. 1 Steuerliche Bedeutung. Das Rechtsinstitut der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) stellt das wesentliche Instrument dar, um bei Körperschaften Vorgänge der Einkommenserzielung von Vorgängen der Einkommensverwendung abzugrenzen und sicherzustellen, dass auch andere Vorgänge der Einkommensverwendung als offene Gewinnausschüttungen (oGA), die durch schuld- oder gesellscha...mehr