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Gesetz aus Arbeitsschutz Office Professional   08.12.2025 4 Wochen testen

§§ 1 - 34 ERSTER TEIL Allgemeine Vorschriften §§ 1 - 7 ERSTER ABSCHNITT Geltungsbereich § 1 Begriffsbestimmung (1) Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zuläßt. (2) Eine mit Geldbuße bedrohte Handlung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.04.2024 4 Wochen testen

Begründet von Dr. Erich Göhler; bearbeitet von Dr. Martin Bauer und Dr. Anselm Thoma. 19. Aufl., 2024. Verlag C.H. Beck, München. LXVI, 1.748 S., 95,00 EUR Der Standardkommentar zum OWiG erscheint in 19. Aufl. Der Kommentar beinhaltet eine vollständige Kommentierung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten sowie der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.07.2022 4 Wochen testen

Von Dr. Benjamin Krenberger und Carsten Krumm, 7. Aufl., 2022. Verlag C.H. Beck, München. XXIV, 771 S., 75,00 EUR Bußgeldsachen gehören zur täglichen anwaltlichen Praxis. Dabei beschränkt sich die Tätigkeit nicht nur auf die am häufigsten vorkommenden Verkehrsordnungswidrigkeiten, sondern auch auf andere, zum Teil ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.09.2024 4 Wochen testen

Begründet von Prof. Dr. Joachim Bohnert; fortgeführt ab der 4. Aufl. von Dr. Benjamin Krenberger und Carsten Krumm. 8. Aufl., 2024. C.H. Beck, München. XXIII, 801 S., 79,00 EUR Die Neuauflage des Werks bietet eine kompakte und verlässliche Hilfe bei der Bearbeitung von Bußgeldsachen. Das Ordnungswidrigkeitenrecht wird ...mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   4 Wochen testen

1Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Absatz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist das Statistische Bundesamt, soweit es Bundesstatistikenmehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   05.05.2004 4 Wochen testen

Für das gerichtliche Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten gelten § 40 Abs. 1 und 5, §§ 40 a, 42, 43 und 47 sinngemäß.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   17.01.2022 4 Wochen testen

Rz. 93 Strafbare Handlungen können nach dem StGB mit Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft werden. Zahlreiche Gesetzesverstöße werden nach anderen Gesetzen (z. B. Jugendschutzgesetz, Straßenverkehrsordnung) mit Geldbußen geahndet. Mit Geldbußen bedrohte Handlungen werden Ordnungswidrigkeiten genannt. Auch das ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.01.2012 4 Wochen testen

OWiG § 74 Leitsatz Im Falle der Einspruchsverwerfung nach § 74 Abs. 2 OWiG muss der Einspruch zwingend verworfen werden – ein Absehen vom Fahrverbot kann nicht ausgeurteilt werden. (Leitsatz des Einsenders) OLG Hamm, Beschl. v. 22.8.2011 – III-1 RBs 139/11 Sachverhalt Dem Betroffenen wurde vorgeworfen, am 7.10.2009 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.01.2015 4 Wochen testen

Wer gerne eine ausführlichere und umfangreichere Kommentierung des OWiG wünscht, der greift zum Karlsruher Kommentar. Auf 1.796 Seiten werden die 135 Paragraphen des OWiG ausführlich kommentiert. Darüber hinaus werden im Anhang auch weitere Gesetze – zum Teil auszugsweise – mitkommentiert (u. a. EGStBG, VwZG, GKG, ...mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   05.05.2004 4 Wochen testen

§ 48 [Gerichtliche Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten] Für das gerichtliche Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten gelten § 40 Abs. 1 und 5, §§ 40 a, 42, 43 und 47 sinngemäß.mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   4 Wochen testen

[Vorspann] § 473 Abs. 4 StPO, auch i. V. m. § 46 Abs. 1 OWiG, und § 11 Abs. 3 Satz 1 GKG bleiben unberührt. I. Bußgeldverfahren oder Strafverfahren mit rechtskräftiger Festsetzung einer Geldbußemehr

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Top-Thema   29.08.2023   Erscheinen vor Gericht: Was gilt für Parteien, Anwälte und Zeugen?

Anders sieht es mit der Pflicht vor Gericht zu erscheinen bei Ord­nungs­wid­rig­keits­ver­fahren und Straf­ver­fahren aus. Hier gilt grundsätzlich eine Anwe­sen­heits­pflicht und die Kon­se­quenzen des Fern­blei­bens sind härter.    mehr

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Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   27.03.2024 4 Wochen testen
Kommentar aus TVöD Office Professional   16.01.2025 4 Wochen testen

Rz. 13 § 41 Abs. 2 Satz 1 BDSG erklärt die Anwendbarkeit des OWiG und der allgemeinen Gesetze über das Strafverfahren (vgl. Rz. 12). Der Begriff der Ordnungswidrigkeit ist in § 1 OWiG bestimmt. Eine Ordnungswidrigkeit ist danach eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.06.2025 4 Wochen testen

1. Überblick Rz. 110 Auch in Bußgeldsachen sind die Fest-, Mindest- und Höchstgebühren, wie in Abschnitt II Nr. 4 des allgemeinen Teils der Begründung (§ 10 Rdn 2) dargestellt, angehoben worden. Dies hat zu folgenden Änderungen geführt. 2. Hauptabschnitt 1 Abschnitt 1 – Erster Rechtszug Rz. 111mehr