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Relevanz Datum
Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.08.2023 4 Wochen testen

Rz. 17 Die Mitwirkung des Betriebsrates ist bei der Erteilung von Abmahnungen grds. nicht erforderlich (BAG v. 17.10.1989 – 1 ABR 100/88, NZA 1990, 193 = DB 1990, 483). Der Betriebsrat muss weder angehört werden noch ist dem Betriebsrat eine Abschrift der Abmahnung zu übermitteln. Dies gilt auch dann, wenn das ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.08.2023 4 Wochen testen

Rz. 1038 Unter dem Gesichtspunkt der Mitwirkung in "sozialen Angelegenheiten" hat der Gesetzgeber den Betriebsrat in § 89 BetrVG in vielfältiger Weise in den Arbeitsschutz eingebunden (vgl. zum Arbeitsschutz die Ausführungen unter Teil 5). Man kann geradezu von einer gesetzlich erwünschten Einmischung des ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   11.03.2024 4 Wochen testen

Für die Erledigung aller in § 70 Abs. 1 BetrVG genannten Aufgaben muss sich die JAV des Betriebsrats bedienen. Ohne ihn kann sie nach außen, insbesondere auch gegenüber dem Arbeitgeber, nicht tätig werden. Damit die JAV ihre Aufgaben sachgerecht erledigen und sich rechtzeitig mit dem Betriebsrat in Verbindung setzen ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional   25.11.2025 4 Wochen testen

Wirkt der Betriebsrat bei der Verschaffung der Preisvorteile über fremde Unternehmen mit, wird dies nicht dem Arbeitgeber zugerechnet. Die Mitwirkung der Arbeitnehmervertretung allein führt nicht zur Annahme von Arbeitslohn. Bei aktiver Mitwirkung des Arbeitgebers[1] steht deshalb die Einschaltung des Betriebs- oder ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.08.2023 4 Wochen testen

(1) Vorherige Anhörung des Arbeitnehmers Rz. 16 Die vorherige Anhörung des Arbeitnehmers ist im Bereich der Privatwirtschaft keine Wirksamkeitsvoraussetzung der Abmahnung. Im öffentlichen Dienst hat § 13 Abs. 2 BAT bestimmt, dass der Angestellte über für ihn ungünstige oder nachteilige Beschwerden und Behauptungen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.08.2023 4 Wochen testen

I. Mitbestimmung bei Kündigungen nach § 102 BetrVG 1. Allgemeines Rz. 62 Gem. § 102 BetrVG ist der Betriebsrat vor jeder Kündigung zu hören. Der Arbeitgeber hat ihm die Gründe für die Kündigung mitzuteilen. Eine Kündigung, die ohne Anhörung des Betriebsrates ausgesprochen wird, ist unwirksam. 2. Gegenstand des ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence   11.09.2025 4 Wochen testen

Arbeitgeber sind bei ihrer Entscheidung über die Einführung eines Beurteilungsverfahrens grundsätzlich frei, soweit das Beurteilungsverfahren nicht bereits tarifvertraglich vereinbart wurde. Das gilt erst recht für die Einführung einer Vorgesetztenbeurteilung. Hat sich der Arbeitgeber jedoch für die Einführung ...mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   08.12.2025 4 Wochen testen

§ 103 Wahlrecht des Insolvenzverwalters (1) Ist ein gegenseitiger Vertrag zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Schuldner und vom anderen Teil nicht oder nicht vollständig erfüllt, so kann der Insolvenzverwalter anstelle des Schuldners den Vertrag erfüllen und die Erfüllung vom anderen Teil verlangen. (2) ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional   08.04.2025 4 Wochen testen

2.1 Grundsätzliches: Mitwirkung und Mitbestimmung im Arbeitsschutz Grundsätzlich sollen Arbeitgeber und Betriebsrat vertrauensvoll zusammenarbeiten (§ 2 Abs. 1 BetrVG). Die gesetzlich erzwungene Beteiligung des Betriebsrats an unternehmerischen Entscheidungen ist im Rahmen der Mitwirkung und der Mitbestimmung möglich. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.12.2024 4 Wochen testen

Rz. 260 Nach der Rechtsprechung des BAG[837] sind "die Betriebsparteien frei in der Entscheidung, ob sie sich auf eine Regelung über die Grundsätze der Schichtplanung beschränken oder ob sie jeden einzelnen Schichtplan selbst aufstellen wollen. Begnügen sie sich mit der Regelung von Kriterien und Grundsätzen, ist es ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional   16.10.2018 4 Wochen testen

1.1 Grundsätzliches 1.1.1 Kollektiver Tatbestand Grundsätzlich unterliegen nur kollektive Regelungen dem Mitbestimmungsrecht des § 87 Abs. 1 BetrVG. Der Betriebsrat soll bei § 87 BetrVG nur dann in Einzelfällen mitbestimmen können, wenn dies ausdrücklich so vorgesehen ist (siehe Nr. 5 – Urlaub für einen einzelnen ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional   4 Wochen testen

Die Wahrnehmung von Mitbestimmungsrechten durch den Betriebsrat setzt - wie auch in allen anderen Angelegenheiten, in denen der Betriebsrat zu beteiligen ist - einen ordnungsgemäßen Beschluss des Betriebsrats voraus. Das gilt auch im Zusammenhang mit der formlosen Zustimmung zu mitbestimmungspflichtigen ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional   4 Wochen testen

Echte Mitbestimmung bedeutet nicht nur, dass Arbeitgeber und Betriebsrat die mitbestimmungspflichtige Angelegenheiten übereinstimmend regeln können, sondern sie bedeutet auch, dass beide Seiten, also auch der Betriebsrat, die Initiative ergreifen können, um eine Regelung in einer mitbestimmungspflichtigen ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional   4 Wochen testen

1.1 Die verschiedenen Beteiligungsrechte des Betriebsrats nach dem BetrVG Das BetrVG geht von einem abgestuften System von Möglichkeiten aus, die der Betriebsrat hat, um auf Entscheidungen des Arbeitgebers einzuwirken. Diese Einflussmöglichkeiten werden unter dem Oberbegriff der Beteiligungsrechte zusammengefasst. ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional   4 Wochen testen

Die zentrale Bedeutung des § 87 BetrVG für die Betriebsratsarbeit Die Vorschrift betrifft den Kernbereich bzw. das Herzstück der Mitbestimmung. Es geht hier um Arbeitsbedingungen, die oft nur einheitlich im Betrieb geregelt werden können und um einen Bereich, in dem ein erhöhtes Schutzbedürfnis der Belegschaft ...mehr