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Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional    12.12.2024 4 Wochen testen

Zusammenfassung Begriff Krankenkassen sind Träger der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie sind neben der Unfall-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ein Teil der deutschen Sozialversicherung und des Gesundheitswesens. Krankenkassen nehmen gesetzlich zugewiesene Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch wahr. ...mehr

Rundschreiben aus SGB Office Professional    24.09.2015 4 Wochen testen

[1] Seit 1. Januar 2012 sind für die Ausübung des Krankenkassenwahlrechts im Fall der Schließung einer Krankenkasse durch die Aufsichtsbehörde oder in Folge der Insolvenz einer Krankenkasse in § 175 Absatz 3a SGB V besondere Regelungen vorgesehen. [2] Das neue Sonderwahlrecht basiert auf einer Mindestfrist von acht ...mehr

Rundschreiben aus SGB Office Professional    03.02.2022 4 Wochen testen

[1] Die Mitgliedschaft bei der neuen Krankenkasse beginnt im Schließungsfall entsprechend der üblichen Gesetzessystematik mit dem Zeitpunkt der Wirksamkeit der Schließung der Krankenkasse. [2] Bei Stellung eines Insolvenzantrags dagegen ist eine gesonderte Regelung geschaffen worden, die dem Umstand Rechnung trägt, ...mehr

Rundschreiben aus SGB Office Professional    20.10.2020 4 Wochen testen

[1] Die Mitgliedschaft bei der neuen Krankenkasse beginnt im Schließungsfall entsprechend der üblichen Gesetzessystematik mit dem Zeitpunkt der Wirksamkeit der Schließung der Krankenkasse. [2] Bei Stellung eines Insolvenzantrags dagegen ist eine gesonderte Regelung geschaffen worden, die dem Umstand Rechnung trägt, ...mehr

Rundschreiben aus TVöD Office Professional   02.12.2022 4 Wochen testen

[1] Die Mitgliedschaft bei der neuen Krankenkasse beginnt im Schließungsfall entsprechend der üblichen Gesetzessystematik mit dem Zeitpunkt der Wirksamkeit der Schließung der Krankenkasse. [2] Bei Stellung eines Insolvenzantrags dagegen ist eine gesonderte Regelung geschaffen worden, die dem Umstand Rechnung trägt, ...mehr

Rundschreiben aus TVöD Office Professional   24.10.2019 4 Wochen testen

[1] Für die Ausübung des Krankenkassenwahlrechts im Fall der Schließung einer Krankenkasse durch die Aufsichtsbehörde oder in Folge der Insolvenz einer Krankenkasse sind in § 175 Abs. 3a SGB V besondere Regelungen vorgesehen. [2] Die mit Blick auf die besonderen mitgliedschafts- und melderechtlichen Regelungen für ...mehr

Rundschreiben aus SGB Office Professional    17.10.2018 4 Wochen testen

[1] Für die Ausübung des Krankenkassenwahlrechts im Fall der Schließung einer Krankenkasse durch die Aufsichtsbehörde oder in Folge der Insolvenz einer Krankenkasse sind in § 175 Abs. 3a SGB V besondere Regelungen vorgesehen. [2] Die mit Blick auf die besonderen mitgliedschafts- und melderechtlichen Regelungen für ...mehr

Die Personalsituation samt aller Kennzahlen muss im Blick bleiben.
News 14.01.2014 Neuer Marktführer in der GKV

Die Techniker Krankenkasse (TK) hat die BARMER GEK überholt: Die TK hat zu Jahresbeginn die meisten Versicherten. Zuvor war die BARMER GEK über Jahre die größte gesetzliche Krankenkasse - nun hat ihr die TK den Rang abgelaufen.mehr

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Kommentar aus TVöD Office Professional   05.09.2024 4 Wochen testen

Rz. 15b Die ursprüngliche Erwähnung der Seekasse als eigene Kassenart in § 4 war an sich insofern unzutreffend, als diese gerade keine eigenständige Körperschaft war. Erst durch Art. 6 Nr. 13, Art. 86 Abs. 4 RVOrgG v. 9.12.2004 hatte die Seekasse als See–Krankenkasse den Status als Krankenkasse erlangt (vgl. Komm. zu ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   12.12.2025 4 Wochen testen

Kann die Krankenkasse nach Prüfung der eingegangenen Arbeitgeberanfrage keine Zuständigkeit feststellen, übermittelt die Krankenkasse eine Rückmeldung mit dem Rückmeldegrund "1 = unzuständige Krankenkasse/ unbekannte Person" an den Arbeitgeber. Diese Rückmeldung erfolgt durch die Krankenkasse aber nur, wenn die ...mehr

Rundschreiben aus TVöD Office Professional   22.03.2023 4 Wochen testen

[1] Zuständig für die Meldungen der Zahlstelle ist die Krankenkasse, bei der eine Versicherung besteht. Die zuständige Krankenkasse ist nach Ziffer 1.1 von der Zahlstelle zu ermitteln. [2] Sofern die Krankenkasse systemseitig feststellt, dass keine Versicherung besteht, erhält die Zahlstelle von der unzuständigen ...mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.01.2020 4 Wochen testen

§ 1 Übertritt des Personals (1) 1Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See tritt mit der Eingliederung der See-Krankenkasse in die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in die Dienstverhältnisse ein, die zu dem genannten Zeitpunkt zwischen der See-Berufsgenossenschaft und den mit den Aufgaben der ...mehr

Rundschreiben aus SGB Office Professional    03.02.2022 4 Wochen testen

[1] Die im Zuständigkeitsbereich der landwirtschaftlichen Krankenkasse Beschäftigten bzw. selbstständig Tätigen oder Bezieher einer Rente aus der Alterssicherung der Landwirte werden kraft Gesetzes (KVLG 1989) bei dieser Krankenkasse versichert. Darüber hinaus sind die versicherungspflichtigen Bezieher von ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional   15.11.2025 4 Wochen testen

Rz. 75 Für den wahlberechtigten Personenkreis besteht auch die Möglichkeit der Wahl der letzten Krankenkasse der Mitgliedschaft oder der Familienversicherung vor Eintritt der Versicherungspflicht. Damit wird die Kontinuität des Versicherungsverhältnisses gewährleistet. Das Wahlrecht zur letzten Krankenkasse ist von ...mehr

Rundschreiben aus TVöD Office Professional   02.12.2022 4 Wochen testen

[1] Die im Zuständigkeitsbereich der landwirtschaftlichen Krankenkasse Beschäftigten bzw. selbstständig Tätigen oder Bezieher einer Rente aus der Alterssicherung der Landwirte werden kraft Gesetzes (KVLG 1989) bei dieser Krankenkasse versichert. Darüber hinaus sind die versicherungspflichtigen Bezieher von ...mehr