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Relevanz Datum
Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   01.04.2024 4 Wochen testen

Rz. 100 [Autor/Stand] Nach § 13b Abs. 4 Nr. 5 ErbStG gehört der gemeine Wert des nach Abzug des gemeinen Werts der Schulden verbleibenden Bestands an Zahlungsmitteln, Geschäftsguthaben, Geldforderungen und anderen Forderungen (Finanzmittel) zum Verwaltungsvermögen, soweit er 15 % des anzusetzenden Werts (sog. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.12.2016 4 Wochen testen

Entsprechendes gilt für Finanzmittel, die dann nicht mehr als Verwaltungsvermögen behandelt werden.mehr

Verwaltungsanweisung aus Deutsches Anwalt Office Premium   11.02.2021 4 Wochen testen

Gleichlautende Ländererlasse vom 11.2.2021, S 3812 b, BStBl I 2021, 355 1. Grundsätzlich gilt, dass Verwaltungsvermögen, junges Verwaltungsvermögen, Finanzmittel, junge Finanzmittel und Schulden aus dem Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft dem Gesellschafter nach dem Wert der Beteiligung des Gesellschafters ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium   06.02.2025 4 Wochen testen

a) Allgemeines Zum Verwaltungsvermögen gehört nach 13b Abs. 4 Nr. 5 ErbStG auch der gemeine Wert des nach Abzug des gemeinen Werts der Schulden verbleibenden Bestands an Zahlungsmitteln, Geschäftsguthaben, Geldforderungen und anderen Forderungen (Finanzmittel), soweit er 15 % des anzusetzenden Werts des ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence   11.07.2024 4 Wochen testen

Die folgenden Zeilen sind nur auszufüllen, wenn Finanzmittel im Sonderbetriebsvermögen mitübertragen werden. Einlagen von Finanzmitteln des bisherigen Gesellschafters in das Sonderbetriebsvermögen innerhalb der letzten zwei Jahre vor dem Bewertungsstichtag sind in der Zeile 159 zu erfassen. In der Zeile 160 sind ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence   11.07.2024 4 Wochen testen

In den Zeilen 151 – 156 sind Angaben zu den Finanzmitteln im erworbenen Sonderbetriebsvermögen zu machen. In die Zeile 153 sind Zahlungsmittel, Geschäftsguthaben, Geldforderungen und andere Forderungen aufzuführen. Anzugeben sind diese mit dem gemeinen Wert. In Zeile 154 ist der gemeine Wert der Finanzmittel ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence   12.07.2024 4 Wochen testen

In die Zeile 78 kommen die jungen Finanzmittel ohne junge Finanzmittel nachgeordneter Gesellschaften, d. h. Zeile 76 ./. Zeile 77) Anteilige junge Finanzmittel aus nachgeordneten Gesellschaften sind in Zeile 79 einzutragen. In Zeile 80 ergeben sich die jungen Finanzmittel aus der Summe der Zeile 78 + Zeile 79, jedoch ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence   11.07.2024 4 Wochen testen

In die Zeile 96 kommen die jungen Finanzmittel ohne junge Finanzmittel nachgeordneter Gesellschaften, d. h. Zeile 94 ./. Zeile 95). Anteilige junge Finanzmittel aus nachgeordneten Gesellschaften sind in Zeile 97 einzutragen. In Zeile 98 ergeben sich die jungen Finanzmittel aus der Summe der Zeile 96 + Zeile 97.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence   12.07.2024 4 Wochen testen

Gehören zum Vermögen des Einzelunternehmens eine Beteiligung an einer Personengesellschaft oder Anteile an einer Kapitalgesellschaft, die kein Verwaltungsvermögen nach § 13b Abs. 4 Nr. 2 ErbStG darstellen, sind die jungen Finanzmittel dieser Gesellschaften anteilig dem Einzelunternehmen zuzurechnen (§ 13b Abs. 9 ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence   12.07.2024 4 Wochen testen

In den Zeilen 55 bis 64 sind Angaben zum Wert des Verwaltungsvermögens – hier nur Finanzmittel – zu machen. Hinweis Erläuterungen auf gesondertem Blatt Auf einem gesonderten Blatt sollte erläutert werden, welche Wirtschaftsgüter den Finanzmitteln zugerechnet wurden und wie der Wert ermittelt wurde. In die Zeile 57 ...mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   22.12.2010 4 Wochen testen

Im Haushaltsplan der Gemeinde werden nicht veranschlagtmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.12.2016 4 Wochen testen
Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   25.04.2024 4 Wochen testen

Rz. 98 Die Finanzmittel als Verwaltungsvermögen[236] wurden durch das AmtshilfeRLUmsG[237] mit Wirkung ab dem 7.6.2013 in das Gesetz aufgenommen (§ 13b Abs. 2 S. 2 Nr. 4a ErbStG a.F.).[238] Die entsprechenden Regelungen wurden im Zuge des ErbStG 2016 angepasst und finden sich seitdem in § 13b Abs. 4 Nr. 5 ErbStG. Rz. ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence   12.07.2024 4 Wochen testen

In den Zeilen 69 bis 80 sind Angaben zum Wert des Verwaltungsvermögens – hier nur Finanzmittel – zu machen. Hinweis Erläuterungen Auf einem gesonderten Blatt sollte hierbei erläutert werden, welche Wirtschaftsgüter den Finanzmitteln zugerechnet wurden und wie der Wert ermittelt wurde. In die Zeile 71 sind ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence   05.08.2023 4 Wochen testen

Die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Besonderheiten der Verlustübernahmeforderung beim Organgesellschaftsverlust soll am folgenden Fallbeispiel veranschaulicht werden: Beispiel 1 A überträgt schenkweise seinen Kommanditanteil an der OT GmbH & Co. KG (Organträger) im Wege der vorweggenommenen Erbfolge m.W. zum ...mehr