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Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.01.2026 4 Wochen testen

Zusammenfassung Begriff Eine Familienpflegezeit ist eine Teilzeittätigkeit für bis zu 24 Monate, während der ein pflegebedürftiger naher Angehöriger des Arbeitnehmers gepflegt wird. Finanziert wird die Familienpflegezeit teilweise durch ein staatliches Darlehen, das dem Arbeitnehmer auf Antrag gewährt wird. Gegenüber ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium   26.09.2025 4 Wochen testen

Erfolgt während der Familienpflegezeit eine Aufstockung des verringerten regulären Entgelts aus einem Wertguthaben[1] (Zeitwertkonto), liegt ein Zufluss von Arbeitslohn in Höhe der Gesamtsumme vor.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional   01.10.2024 4 Wochen testen

Anspruch auf Familienpflegezeit bzw. Betreuungszeit bei minderjährigen Pflegebedürftigen besteht längstens für die Dauer von 24 Monaten je pflegebedürftigem Angehörigen. Die/der Beschäftigte muss nicht von Anfang an die Gesamtdauer der zulässigen Familienpflegezeit von längstens 24 Monaten in Anspruch nehmen. Vielmehr ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional   01.10.2024 4 Wochen testen

Die Familienpflegezeit endet kraft Gesetzes vorzeitig, wenn die gepflegte Person verstirbt, die gepflegte Person "nicht mehr pflegebedürftig" ist oder dem pflegenden Angehörigen "die häusliche Pflege unmöglich oder unzumutbar" ist. Eine Unzumutbarkeit der Pflege ist beispielsweise anzunehmen, wenn der nahe Angehörige ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   28.03.2025 4 Wochen testen

Mit dem Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) wird Beschäftigten in Unternehmen mit in der Regel mehr als 25 Beschäftigten der Anspruch auf eine vorübergehende Arbeitszeitverringerung eingeräumt. Zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte sind dabei nicht mitzurechnen. Die Familienpflegezeit beträgt maximal 24 Monate, wobei ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.12.2024 4 Wochen testen

Rz. 12 Vorbehaltlich der Höchstdauer[6] endet die Familienpflegezeit mit Ablauf des von dem Beschäftigten in Anspruch genommenen Zeitraums. Rz. 13 Gemäß § 2a Abs. 5 FPfZG endet die Familienpflegezeit außerdem mit Ablauf von vier Wochen nach Wegfall der Pflegebedürftigkeit oder nachdem dem Beschäftigten die häusliche ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional   01.10.2024 4 Wochen testen

Die für die Familienpflegezeit vor dem 1.1.2015 notwendige Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten muss – sofern der Arbeitgeber die staatliche Förderung in Anspruch nehmen möchte – mindestens folgenden Inhalt haben (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 FPfZG): Umfang der Arbeitszeit vor Beginn und während der ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional   01.10.2024 4 Wochen testen

Mit dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf vom 23.12.2014 sieht der Gesetzgeber – unter Beibehaltung zweier eigenständiger Gesetze – eine Verzahnung von Pflegezeit und Familienpflegezeit vor. Diese Verzahnung wird deutlich an neuen Höchstfristen für die Gesamtdauer der Ansprüche nach dem ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional   01.10.2024 4 Wochen testen

Kommt eine Vereinbarung über die Familienpflegezeit nicht zustande, hat der Beschäftigte folgende rechtliche Durchsetzungsmöglichkeiten: Der Beschäftigte kann Klage auf Verpflichtung des Arbeitgebers zur Abgabe einer dem Verringerungs- und Verteilungswunsch zustimmende Willenserklärung erheben (§ 894 Satz 1 ZPO) ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.12.2024 4 Wochen testen

Rz. 27 Der Anspruch auf die Familienpflegezeit besteht nur gegenüber Arbeitgebern mit mehr als 25 Beschäftigten, § 2 Abs. 1 S. 4 FPfZG. Arbeitnehmer kleinerer Unternehmen waren bislang vollständig auf den guten Willen ihres Arbeitgebers angewiesen, wenn sie eine Familienpflegezeit in Anspruch nehmen wollten. Ebenso ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional   01.10.2024 4 Wochen testen

Die Familienpflegezeit ist nach § 2 Abs. 1 FPfZG die Verringerung der Arbeitszeit von Beschäftigten, die einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen, für die Dauer von längstens 24 Monaten. Durch den Verweis in § 2 Abs. 3 FPfZG auf die §§ 5 bis 8 PflegeZG gelten die Regelungen des PflegeZG ...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional   22.05.2020 4 Wochen testen

Beschäftigte, die gleichzeitig Pflegeaufgaben übernehmen, können befristet bis zum 30.9.2020 mit Zustimmung des Arbeitgebers Familienpflegezeit und Pflegezeit flexibler zu nutzen. Wer die gesetzlichen Höchstfristen für die Auszeiten bisher nicht ausgeschöpft hat (bis zu 6 Monate Pflegezeit, bis zu 24 Monate ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional   01.10.2024 4 Wochen testen

Nach dem FPfZG in der Fassung vom 6.12.2011 hatten die Beschäftigten – im Gegensatz zu dem seit 1.1.2015 geltenden FPfZG und im Unterschied zum ersten Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend[1] – keinen Rechtsanspruch auf die Familienpflegezeit. Vielmehr bedurfte die ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional   01.10.2024 4 Wochen testen

6.3.1 Überblick Bis zum 31.12.2014 bestand kein Anspruch auf Familienpflegezeit. Die Familienpflegezeit war im Falle ihrer Vereinbarung in der Form ausgestaltet, dass der Arbeitgeber – wenn ein positives Wert-/Arbeitszeitguthaben nicht vorhanden war – dem Beschäftigten einen Aufstockungsbetrag zahlen musste und zur ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional   01.10.2024 4 Wochen testen

6.2.1 Familienpflegezeit, Familienbetreuungszeit, Anspruchsvoraussetzungen 6.2.1.1 Familienpflegezeit zur häuslichen Pflege Die Familienpflegezeit ist nach § 2 Abs. 1 FPfZG die Verringerung der Arbeitszeit von Beschäftigten, die einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen, für die Dauer ...mehr