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Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   12.11.2025 4 Wochen testen

Zusammenfassung Begriff Bei "Ein-Euro-Jobs" handelt es sich um Arbeitsgelegenheiten für Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II. Für jede Arbeitsstunde wird zum Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II eine Mehraufwandsentschädigung gezahlt. Die Bezeichnung "Ein-Euro-Job" hat sich durchgesetzt, obwohl ...mehr

Verwaltungsanweisung aus Deutsches Anwalt Office Premium   29.11.2004 4 Wochen testen

OFD Koblenz, Verfügung v. 29.11.2004, S 2342 A - St 3 - 072/04 Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV) vom 24.12.2003 (BGBl 2003 I S. 2954) wurden neue Instrumente geschaffen, die Langzeitarbeitslosen den Wiedereinstieg ins Arbeitsleben ermöglichen sollen. Eines dieser ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   12.11.2025 4 Wochen testen

Begriff Bei "Ein-Euro-Jobs" handelt es sich um Arbeitsgelegenheiten für Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II. Für jede Arbeitsstunde wird zum Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II eine Mehraufwandsentschädigung gezahlt. Die Bezeichnung "Ein-Euro-Job" hat sich durchgesetzt, obwohl es sich dabei ...mehr

Gehaltsabrechnung, Auflistung Brutto-Netto
News 05.11.2019 Arbeitsvermittlung

Seit der Arbeitsmarktreform 2012 ist die Zahl der Ein-Euro-Jobber deutlich gesunken. Außerdem erreichen diese die Zielgruppe - schwervermittelbare Empfänger des Arbeitslosengelds II - besser als in früheren Jahren. Das ergab eine Studie des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).mehr

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Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.01.2026 4 Wochen testen

Flüchtlinge haben ggf. Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Die Arbeitsgelegenheit (sog. Ein-Euro-Jobs) nach § 16d SGB II ist eine solche Leistung. Sie erfüllt allerdings nicht die Merkmale einer Beschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne. Ein-Euro-Jobs werden nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   12.11.2025 4 Wochen testen

Die in der Umgangssprache als Ein-Euro-Jobs bezeichneten Tätigkeiten heißen offiziell Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung.[1] Sie betreffen Menschen, die Bürgergeld beziehen. Diese können zur Erhaltung oder Wiedererlangung ihrer Beschäftigungsfähigkeit in Arbeitsgelegenheiten zugewiesen werden, wenn die ...mehr

Verwaltungsanweisung aus Deutsches Anwalt Office Premium   26.10.2004 4 Wochen testen

OFD Chemnitz, Verfügung v. 26.10.2004, S2342-92/1-St22 Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV) vom 24.12.2003 (BGBl I S. 2954) wurden neue Instrumente geschaffen, die Langzeitarbeitslosen den Wiedereinstieg ins Arbeitsleben ermöglichen sollen. Eines dieser Instrumente sind die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   12.11.2025 4 Wochen testen

Empfänger von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II [1] erhalten nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) für bestimmte Tätigkeiten eine Entschädigung für Mehraufwendungen – regelmäßig 1-2 EUR pro Arbeitsstunde. Die für einen sog. Ein-Euro-Job als Mehraufwandsentschädigung gezahlten Vergütungen sind steuerfrei[2] und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   12.11.2025 4 Wochen testen

Während des "Ein-Euro-Jobs" besteht der Versicherungsschutz in der Kranken- und Pflegeversicherung weiter, da der Bezug des Bürgergeldes für Erwerbsfähige nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II andauert. Ebenso stellt der Bezug des Bürgergeldes für Erwerbsfähige nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II eine Anrechnungszeit in der ...mehr

Stapel Euro-Münzen
News 31.05.2018 Versicherungsrechtliche Beurteilung

Ein-Euro-Jobs sind "Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung". Sie werden von verschiedenen Einrichtungen in unterschiedlicher Form angeboten. Beschäftigungen gegen Entgelt sind grundsätzlich sozialversicherungspflichtig - doch wie verhält es sich bei Ein-Euro-Jobs?mehr

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Verwaltungsanweisung aus Deutsches Anwalt Office Premium   15.11.2004 4 Wochen testen

OFD Hannover, Verfügung v. 15.11.2004, S 2342 - 137 - StO 213 Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV) vom 24.12.2003 (BGBl I S. 2954) wurden neue Instrumente geschaffen, die Langzeitarbeitslosen den Wiedereinstieg ins Arbeitsleben ermöglichen sollen. Eines dieser Instrumente sind ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   12.11.2025 4 Wochen testen

1 Rechtliche Rahmenbedingungen Die in der Umgangssprache als Ein-Euro-Jobs bezeichneten Tätigkeiten heißen offiziell Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung.[1] Sie betreffen Menschen, die Bürgergeld beziehen. Diese können zur Erhaltung oder Wiedererlangung ihrer Beschäftigungsfähigkeit in ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium   29.11.2004 4 Wochen testen

Kommentar Die für Ein-Euro-Jobs gezahlten Vergütungen von 1 bis 2 EUR pro Stunde sind nach § 3 Nr. 2b EStG steuerfrei. Sie unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt, da sie in der abschließenden Aufzählung des § 32b EStG nicht enthalten sind. Link zur Verwaltungsanweisung OFD Koblenz, Verfügung vom 29.11.2004, S ...mehr

Reißbrett mit drei Fragezeichen
News 17.05.2016 Hartz IV-Rechtsvereinfachungen

Hartz IV-Bezieher mit geringen Jobaussichten sollen länger in Ein-Euro-Jobs und leichter in Frührente geschickt werden können. Das sieht ein geplanter Änderungsantrag für ein derzeit im Bundestag beratenes Gesetz zu Hartz IV-Rechtsvereinfachungen vor.mehr

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Beitrag aus TVöD Office Professional   31.03.2022 4 Wochen testen

So genannte Ein-Euro-Jobs sind keine Arbeitsverhältnisse im Sinne des Arbeitsrechts. Diese Vertragsverhältnisse sind nicht vom Geltungsbereich des Manteltarifrechts (z. B. TVöD/TVL) erfasst, weil es sich nicht um eine Tätigkeit als Arbeitnehmer handelt. Damit sind sie auch von der Anwendung des ATV-K/ATV ...mehr