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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.09.2024 4 Wochen testen

A. Ablehnung und Abgabe von Aufträgen § 19 Rechtliche oder tatsächliche Verhinderung Ist der Gerichtsvollzieher von der Ausübung seines Amts kraft Gesetzes ausgeschlossen, so gibt er den Auftrag unter Angabe des Grundes seiner Verhinderung an seinen ständigen Vertreter ab. Ist auch der ständige Vertreter verhindert, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.06.2021 4 Wochen testen

1. Überblick Rz. 55 Die Gebühr nach VV 3403 kann mehrmals entstehen. Das gilt nicht nur dann, wenn der Anwalt einerseits einen Schriftsatz anfertigen, einreichen oder unterzeichnen und andererseits einen Termin wahrnehmen soll, sondern auch dann, wenn er mehrere Schriftsätze fertigen, einreichen oder unterzeichnen ...mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.08.2012 4 Wochen testen

A. (entfallen) §§ 27 - 29 B. Ablehnung und Abgabe von Aufträgen § 26 § 27 Rechtliche oder tatsächliche Verhinderung 1Ist der Gerichtsvollzieher von der Ausübung seines Amts kraft Gesetzes ausgeschlossen, so gibt er den Auftrag unter Angabe des Grundes seiner Verhinderung an seinen ständigen Vertreter ab. 2Ist auch der ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium   18.06.2024 4 Wochen testen

Auch die Aufträge selbst sollten Sie regelmäßig überprüfen: Haben Sie immer die richtige Anzahl Stunden eingesetzt? Haben Sie die richtige Materialmenge eingesetzt? Wurden die Kosten und Zeiten für Werkzeuge o. ä. richtig angesetzt? Sind unvorhergesehene Kosten angefallen? Waren die Abweichungen eher positiv oder eher ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.01.2026 4 Wochen testen

Rz. 190 Unter Modul O kann der Gläubiger dem Gerichtsvollzieher weitere Aufträge, die nicht unter die Module F–N fallen erteilen. Rz. 191 Das neue Vollstreckungsformulare kann auch für die Vollstreckung von Herausgabeansprüchen genutzt werden. Hierunter fällt u.a. auch der Räumungsauftrag. Musterformulierung ...mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.08.2012 4 Wochen testen

(1) 1Die Erteilung des Auftrags bei der Verteilungsstelle nebst der Aushändigung der erforderlichen Schriftstücke steht der unmittelbaren Auftragserteilung an den zuständigen Gerichtsvollzieher gleich. 2Die Verteilungsstelle hat den Zeitpunkt der Übergabe auf den Schriftstücken zu vermerken. 3Ein offensichtlich ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.01.2020 4 Wochen testen

Rz. 125 In Modul O kann der Gläubiger weitere Aufträge erteilen, die vorliegend nicht bereits "vorgedruckt" sind, wie z.B. einen Antrag auf Nachbesserung/Ergänzung der Vermögensauskunft. Rz. 126 Bild-Quelle: Amtlicher GV-Auftrag, Download von: justiz-nrw.de Rz. 127 Mit Modul P können u.A. verschiedene Hinweise an den ...mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.08.2012 4 Wochen testen

(1) Für jeden Gerichtsvollzieher wird bei der Verteilungsstelle ein Abholfach eingerichtet, in das die für ihn bestimmten Eingänge gelegt werden. (2) Der Gerichtsvollzieher hat die Eingänge täglich abzuholen oder auf eigene Verantwortung durch eine zuverlässige, der Verteilungsstelle zu bezeichnende erwachsene Person ...mehr

Gesetz aus Haufe Finance Office Premium   07.02.2024 4 Wochen testen

§§ 1 - 13 Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen und Kommunikation §§ 1 - 8 Unterabschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen § 1 Gegenstand und Anwendungsbereich (1) Diese Verordnung trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der dem Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen unterliegenden Vergabe ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.09.2025 4 Wochen testen

Gesetzestext Der Teilnehmer an Wertpapierlieferungs- und Abrechnungssystemen kann einen Auftrag, der die Übertragung von Wertpapieren oder Ansprüchen auf Herausgabe von Wertpapieren im Wege der Verbuchung oder auf sonstige Weise zum Gegenstand hat, von dem in den Regeln des Systems bestimmten Zeitpunkt an nicht mehr ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium   12.11.2021 4 Wochen testen

1 Allgemeines Rz. 1 Öffentliche Auftraggeber sollen Waren, Bau- und Dienstleistungen im Wettbewerb und im Wege transparenter Vergabeverfahren beschaffen.[1] Mit § 19 will der Gesetzgeber verhindern, dass der Wettbewerb zwischen Unternehmen nicht um die besseren Produkte und Dienstleistungen, sondern zulasten der ...mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   14.03.2013 4 Wochen testen

§ 1 Anwendungsbereich (1) 1Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten für alle staatlichen und kommunalen Auftraggeber, für sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die § 55 der Haushaltsordnung des Freistaates Sachsen (Sächsische Haushaltsordnung - SäHO) oder § 31 der Verordnung des ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   4 Wochen testen

Leitsatz 1. Mit der Beauftragung des Gerichtsvollziehers (GV) zur Abnahme der Vermögensauskunft einerseits und zur Vollstreckung des Haftbefehls andererseits liegen kostenrechtlich mehrere Aufträge vor. Dies ergibt sich aus der Regelung in § 3 Abs. 1 Satz 4 GvKostG, wonach unbeschadet des Grundsatzes in Abs. 1 S. 1, ...mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   21.11.2023 4 Wochen testen

§ 1[1] Zweck und Anwendungsbereich der Verordnung (1) 1Diese Verordnung regelt die bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und Baukonzessionen einzuhaltenden Verfahren nebst Ausnahmen und Wertgrenzen, soweit der geschätzte Auftragswert die jeweiligen EU-Schwellenwerte nicht erreicht oder überschreitet. 2Die Verordnung ...mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   05.05.2004 4 Wochen testen

Die Gebühren werden für jeden Auftrag gesondert ohne Rücksicht auf andere Aufträge berechnet.mehr