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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence   23.09.2025 4 Wochen testen

Zahlungen an Versorgungseinrichtungen der Ärzte gehören regelmäßig in vollem Umfang zu den Sonderausgaben.[1]mehr

Rundschreiben aus TVöD Office Professional   03.11.2006 4 Wochen testen

TV-Ärzte und TVÜ-Ärzte ersetzen für den Bereich der TdL den BAT / BAT-O einschließlich deren Anlagen. Ersetzt werden zudem einzelne aufgeführte Tarifverträge und Tarifregelungen (Anlage 1 Teil B zum TVÜ-Ärzte). Die genannten Bestimmungen treten mit Wirkung vom 1. November 2006 ohne Nachwirkung außer Kraft (§ 2 Absatz ...mehr

Rundschreiben aus TVöD Office Professional   03.11.2006 4 Wochen testen

Die Überleitung der Ärztinnen und Ärzte ist in den §§ 3 bis 5 TVÜ-Ärzte ausgestaltet. Sie erfolgt zum Stichtag 1. November 2006. Dies gilt auch für Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis ruht (siehe oben unter Nr. 2.2). Maßgeblich ist allein, dass zum Überleitungsstichtag ein Arbeitsverhältnis besteht, welches über den ...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional   4 Wochen testen

1 Einführung Für die Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern haben sich die Tarifvertragsparteien – die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und der Marburger Bund – im Rahmen der Tarifrunde 2021/2022 am 4. Mai 2022 auf die nachfolgend dargestellten Tarifänderungen verständigt. Die Änderungen ...mehr

Rundschreiben aus SGB Office Professional    19.05.2020 4 Wochen testen

[1] Ärzte unterliegen in ihren eigentlichen ärztlichen Tätigkeiten keinen Weisungen. Daher kommt es entscheidend darauf an, inwieweit der Arzt in eine fremde Arbeitsorganisation eingegliedert ist. Diese Eingliederung kann nach ständiger Rechtsprechung des BSG insbesondere bei Diensten höherer Art – wie zweifelsfrei ...mehr

Rundschreiben aus SGB Office Professional    05.02.2018 4 Wochen testen

[1] Ärzte unterliegen in ihren eigentlichen ärztlichen Tätigkeiten keinen Weisungen. Daher kommt es entscheidend darauf an, inwieweit der Arzt in eine fremde Arbeitsorganisation eingegliedert ist. Diese Eingliederung kann nach ständiger Rechtsprechung des BSG insbesondere bei Diensten höherer Art – wie zweifelsfrei ...mehr

Rundschreiben aus TVöD Office Professional   01.04.2022 4 Wochen testen

[1] Ärzte unterliegen in ihren eigentlichen ärztlichen Tätigkeiten keinen Weisungen. Daher kommt es entscheidend darauf an, inwieweit der Arzt in eine fremde Arbeitsorganisation eingegliedert ist. Diese Eingliederung kann nach ständiger Rechtsprechung des BSG insbesondere bei Diensten höherer Art – wie zweifelsfrei ...mehr

Rundschreiben aus TVöD Office Professional   03.11.2006 4 Wochen testen

Der Geltungsbereich umfasst nach § 1 Absatz 1 des TV-Ärzte und des § 1 Absatz 1 Satz 1 TVÜÄrzte alle Ärztinnen und Ärzte einschließlich Zahnärztinnen und Zahnärzte, die an einer Universitätsklinik überwiegend Aufgaben in der Patientenversorgung wahrnehmen. Zu den Ärzten zählen auch Psychiaterinnen und Psychiater, da ...mehr

Rundschreiben aus TVöD Office Professional   03.11.2006 4 Wochen testen

Die bisherigen Regelungen zu Nebentätigkeiten von Ärztinnen/Ärzten in der SR 2 c BAT / BAT-O sind inhaltlich in den TV-Ärzte übernommen worden. Sie finden sich jetzt in § 5 TV-Ärzte.mehr

Rundschreiben aus TVöD Office Professional   03.11.2006 4 Wochen testen

Die Ärzte müssen in einem Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) oder eines Mitgliedverbandes der TdL ist. Ärzte, die einen Arbeitsvertrag direkt mit einem Uniklinikum haben, das nicht an die TdL mitgliedsgebunden ist, fallen nicht unter den ...mehr

Rundschreiben aus TVöD Office Professional   03.11.2006 4 Wochen testen

Die Eingruppierung nach Ä 1 bis Ä 4 erfolgt nach den Kriterien, die zu Nr. 3 bei der Überleitung dargestellt sind.mehr

Rundschreiben aus TVöD Office Professional   03.11.2006 4 Wochen testen

Nach § 20 TV-Ärzte wird eine Jahressonderzahlung bis zum 31. Dezember 2009 nicht gewährt. Eine Vereinbarung ist daher für das Jahr 2009 nicht möglich, da der TV-Ärzte und damit auch § 20 frühestens zum 31. Dezember 2009 gekündigt werden können.mehr

Rundschreiben aus TVöD Office Professional   03.11.2006 4 Wochen testen

Für geleistete Rufbereitschaften besteht je nach Fallkonstellation nach § 9 Absatz 1 Sätze 1 bis 3 TV-Ärzte ein unterschiedlicher Bezahlungsanspruch. Dabei wird zwischen Rufbereitschaften von mindestens 12stündiger Dauer einerseits und kürzeren Rufbereitschaften andererseits unterschieden. Abschnitt 15.2.1 TV-Ärzte DH ...mehr

Rundschreiben aus TVöD Office Professional   03.11.2006 4 Wochen testen

Befristete Arbeitsverhältnisse sind nach den gesetzlichen Vorschriften über die Befristung von Arbeitsverträgen zulässig (§ 30 Absatz 1 TV-Ärzte). Dazu gehören vor allem die Paragrafen 57a ff. Hochschulrahmengesetz beziehungsweise etwaige Nachfolgeregelungen, die derzeit im Gesetzgebungsverfahren beraten werden. Zum ...mehr

Rundschreiben aus TVöD Office Professional   03.11.2006 4 Wochen testen

Rufbereitschaft liegt vor, wenn die Ärztin/der Arzt sich auf Anordnung des Arbeitgebers außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einer dem Arbeitgeber anzuzeigenden Stelle aufzuhalten hat, um auf Abruf die Arbeit aufzunehmen. Rufbereitschaft darf nur angeordnet werden, wenn erfahrungsgemäß lediglich in Ausnahmefällen ...mehr