Gerät ein Rechtsanwalt in Geldnot, wird ihm oft gem. § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO wegen vermutetem Vermögensverfall die Zulassung entzogen. Dies soll eine Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden unterbinden. Zugleich wird seine berufliche Qualifikation nahezu wertlos und die Chance, sich finanziell und beruflich zu rehabilitieren, wird gering. Eine unangemessene Schlechterstellung gegenüber anderen Berufstätigen?

In vielen Kanzleien übergeben einige B2B Mandanten Ihre Belege noch in Papierformat. Rechnen Sie bis 2028 in Ihrer Kanzlei mit einem Rückgang der Papier-Belege der B2B Mandanten?
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Der Empfang von E-Rechnungen wird ab 1.1.2025 für alle Unternehmen im B2B Bereich verpflichtend. Wie viel Prozent Ihrer B2B Mandanten übergeben ihre Belege aktuell noch im Papierformat/Pendelordner?
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Nach Teilnahme an der Umfrage sehen Sie die Verteilung der bisherigen Stimmen.
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Schlagworte zum Thema:  Anwaltszulassung, Vollstreckung, Widerruf