Die Umsatzsteuer ist nicht nur für Sachbezüge zu berechnen und abzuführen, für die auch ein geldwerter Vorteil vorliegt, sondern für alle Fälle, in denen der Mitarbeiter privat profitiert. Wie gehen Sie dabei in Ihrem Unternehmen vor?

Der Empfang von E-Rechnungen wird ab 1.1.2025 für alle Unternehmen im B2B Bereich verpflichtend. Wie viel Prozent Ihrer B2B Mandanten übergeben ihre Belege aktuell noch im Papierformat/Pendelordner?
mehr

no-content

Nach Teilnahme an der Umfrage sehen Sie die Verteilung der bisherigen Stimmen.
mehr

no-content

Nach Teilnahme an der Umfrage sehen Sie die Verteilung der bisherigen Stimmen.
mehr

no-content