Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) fordert die Bundesregierung auf, Nachbesserungen am jüngst vom BMF vorgelegten Referentenentwurf zum Vierten Bürokratieentlastungsgesetz vorzunehmen.
Der am 11.1.2024 vorgelegte Referentenentwurf ist das Ergebnis einer umfassenden Verbändeabfrage, bei der insgesamt 442 Entlastungsvorschläge eingebracht wurden. Auch die BStBK legte umfassende Maßnahmen vor, mit der im Steuerrecht Vereinfachungen vorgenommen und damit Bürokratie wirksam abgebaut werden kann.
Mehr Pauschalen und weniger Einzelfallgerechtigkeit
BStBK-Präsident Hartmut Schwab zeigte sich enttäuscht über die Vorschläge der Bundesregierung: "Bürokratieabbau ist Wachstum zum Nulltarif. Gerade der Mittelstand leidet enorm unter den oftmals unnötig komplexen steuerrechtlichen Regelungen. Im Steuerrecht wäre es dringend Zeit für mehr Pauschalen und weniger Einzelfallgerechtigkeit."
Viele Vorschläge nicht aufgegriffen
Anlässlich der Verbändeabfrage hatte die BStBK unter anderem eine Novellierung des Außensteuergesetzes, die Systematisierung von Missbrauchsvermeidungsnormen, Maßnahmen für eine zeitnahe Betriebsprüfung und Anpassungen im Kurzarbeitergeld-Prozess gefordert. Diese Maßnahmen suche man in dem vorliegenden Referentenentwurf allerdings vergeblich.
Nach Ansicht der BStBK ist der Referentenentwurf steuerrechtlicher Hinsicht enttäuschend, da lediglich die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht einheitlich von 10 auf acht 8 verkürzt werde. Das Steuerrecht habe aber noch deutlich mehr Vereinfachungspotential.
BStBK rechnet mit mehr Bürokratie
Die BStBK rechnet mit steigenden Bürokratielasten durch die globale Mindestbesteuerung, die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die geplanten nationalen Meldepflichten. Gerade vor diesem Hintergrund, sei dieses Vorgehen nicht zu rechtfertigen.