Fachbeiträge & Kommentare zu Einzelunternehmen

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.8.2 Verhältnis zur Besteuerung beim Gesellschafter

Tz. 169 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Während in der Zeit vor der KSt-Reform 1977 idR noch nicht strikt zwischen der Erfassung von vGA bei der Einkommensermittlung (s § 8 KStG) und dem Abfluss der Vorteilszuwendung (Einkommensverwendung) unterschieden wurde (im Einzelnen s Urt des BFH v 09.08.1989, BStBl II 1990, 237), führten die Regelungen zum KSt-Anrechnungsverfahren (s §§ 27...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.1 Stiftung als Einzelunternehmer

Tz. 105 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die Stiftung kann bereits bei Errichtung mit einem bestehenden Einzelunternehmen durch den Stifter ausgestattet werden. Zudem besteht die Möglichkeit der Zustiftung eines Einzelunternehmens als auch der eigenständigen Begr eines Einzelunternehmens durch die Stiftung. Bei unentgeltlicher Übertragung eines Einzelunternehmens auf eine Stiftung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.3 Stiftung als Mitunternehmer

Tz. 109 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Insbes das Modell der Stiftung & Co KG macht deutlich, dass Stiftungen häufig auch als MU auftreten können. Wie die Übertragung eines Einzelunternehmens, kann auch die Übertragung eines vollständigen MU-Anteils nach § 6 Abs 3 EStG zu Bw auf die Stiftung erfolgen (s Tz 80ff). Aufgr des eindeutigen Wortlauts des § 6 Abs 3 S 1, Hs 2 EStG ist d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.2.3 Gegenstand des Antrags (maßgebende Anteile, stille Reserven und Zeitpunkt)

Tz. 149 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Inhaltlich bezieht sich der Antrag nur auf einbringungsgeborene Anteile iSd § 21 UmwStG (inkl derivative Anteile hinsichtlich der St-Verstrickungsquote, s Tz 141 und s Tz 149b Bsp 2). Hierzu gehören auch ("neu-einbringungsgeborene") Anteile an Kap-Ges oder Gen, die ab Inkrafttreten des UmwStG idF des SEStEG durch (Mit-)Einbringung vorgenann...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.2.1 Allgemeines

Tz. 145 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Eine PersGes kann – anders als eine Kap-Ges – nur dann OT sein, wenn sie eine gew Tätigkeit iSd § 15 Abs 1 Nr 1 EStG ausübt, mit der auch ein Einzelunternehmen OT sein könnte. Die Tätigkeit muss mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt werden. Die Fin-Verw versteht, wie im Folgenden dargestellt, die für die OT-Eignung erforderliche Gewerblichke...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Abgrenzung der vGA von den Entnahmen

Tz. 604 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Hinsichtlich der Abgrenzung vGA zu Entnahmen ist zunächst zu berücksichtigen, dass die Vorschriften des § 4 Abs 1 und des § 6 EStG auch bei Kö anzuwenden sind und somit grds auch die Regelungen über Entnahmen (s Beschl des BFH v 26.10.1987, BStBl II 1988, 34; s R 7.1 KStR 2015). Bei Entnahmen handelt es sich nach dem Verständnis des EStG um ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7 Unentgeltliche Übertragung von einbringungsgeborenen Anteilen

Tz. 28 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Voll unentgeltliche Übertragung Werden einbringungsgeborene Anteile unentgeltlich übertragen, führt der Erwerber die St-Verstrickung der Anteile fort (s Tz 33). Der unentgeltliche Rechtsträgerwechsel ist nämlich regelmäßig kein Gewinnrealisierungstatbestand iSd § 21 UmwStG (Ausnahmen bei den Veräußerungsersatztatbeständen, s Tz 31), der zu ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.4 Rechtsfolgen: Ansatz der Einlage mit den Anschaffungskosten oder niedrigerem Teilwert

Tz. 241 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Werden einbringungsgeborene Anteile aus dem PV einer natürlichen Pers oder der Vermögensverw einer st-befreiten Kö oder jur Pers d öff Rechts in ein BV (Einzelunternehmen, Pers-Ges, BgA oder wG) eingelegt, so ist die Einlage mit den AK zu bewerten (s § 21 Abs 4 S 1 UmwStG). Der Ansatz mit den AK ist zwingend, wenn der Tw der Anteile im Zeit...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 Anwendungsbereich (sachlich, persönlich und zeitlich)

Tz. 7 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Sachlich bezieht sich § 21 UmwStG auf die Entstrickung stiller Reserven (insbes durch Veräußerung) nur von sog einbringungsgeborenen Anteilen an Kap-Ges (dazu s Tz 9–12, 15). Dabei spielt keine Rolle, ob die einbringungsgeborenen Anteile vor oder nach Inkrafttreten des UmwStG 1995 (s § 27 Abs 1 UmwStG) entstanden (dazu s Tz 21) und/oder durch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Einführung

Tz. 1 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Das dt StR geht im Grundsatz davon aus, dass jedes Rechtssubjekt eigenständig für sich stpfl ist. Eine Ausnahme gilt für die Besteuerung sog Organschaften bei der KSt, bei der GewSt und bei der USt. Durch das Rechtsinstitut der Organschaft wird das Einkommen einer TG (OG) dem Einkommen des Gesellschafter-Unternehmens (OT) zugerechnet und bei ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.5.5 Behandlung eines Gewinns nach der Einlage

Tz. 247 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Hinsichtlich eines Gewinns aus der späteren Veräußerung der einbringungsgeborenen Anteile nach Einlage in ein BV gelten die allg Grundsätze der §§ 21 Abs 1 S 1 UmwStG, 3 Nr 40 EStG oder 8b KStG. Dies gilt auch, wenn stille Reserven nicht durch eine Veräußerung, sondern durch Ersatztatbestände gem § 21 Abs 2 S 1 UmwStG (zB Entstrickung auf A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.2.2 Geltende Rechtslage

Tz. 97 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Durch das Ges zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des stlichen Reisekostenrechts wurde § 14 Abs 1 S 1 KStG mit Geltung für alle noch nicht bestandskräftig durchgeführten Veranlagungen dahingehend geändert, dass OG eine Kap-Ges mit Geschäftsleitung im Inl und Sitz in einem Mitgliedstaat der EU bzw in einem Vertragss...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.5.4.1 Beendigung der Stundung durch Veräußerung

Tz. 217 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Die Stundung wird gem § 21 Abs 2 S 5 UmwStG beendet, wenn die Anteile während des Stundungszeitraums veräußert werden. Der Zeitpunkt der Veräußerung, dh der Übergang des wirtsch Eigentums an den Anteilen, ist maßgebend. Der Begriff der Veräußerung ist unter Beachtung des besonderen Zwecks der Vorschrift zu verstehen. Dieser besteht darin, in...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 Allgemeines

Tz. 110 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Hinsichtlich der Person des OT ist das KStG wes großzügiger als hinsichtlich der der OG. Hier werden beginnend bei der nat Person über die PersGes und Kö bis hin zum BgA einer jur Pers d öff Rechts nahezu alle Rechtsformen akzeptiert, vorausgesetzt, sie erzielen gew Eink und unterliegen damit der GewSt. § 14 Abs 1 S 1 Nr 2 KStG legt den Krei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3 Natürliche Personen als Organträger

Tz. 116 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Bis zum VZ 2010 konnte eine natürliche Person nur dann OT sein, wenn sie unbeschr estpfl iSv § 1 EStG war, dh sie musste ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inl haben. Weitere Voraussetzung war bis zum VZ 2000, dass das gew Unternehmen des OT ein inl war, dh es musste im Inl betrieben werden. Im Zusammenhang mit dem Wegfall des so...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.1 Regelungsinhalt

Tz. 235 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Gegenstand der Regelung in § 21 Abs 4 UmwStG ist die Bewertung der Einlage von einbringungsgeborenen Anteilen aus dem PV einer natürlichen Pers in ein Einzelunternehmen oder das mitunternehmerische BV einer Pers-Ges, an der die natürliche Pers als MU beteiligt ist. Weiterhin wird die Einlage einbringungsgeborener Anteile einer jur Pers d öf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.5 Folgefragen zum Rückforderungsanspruch

Tz. 720m Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die Nichtgeltendmachung eines gesellschaftsrechtlich veranlassten Rückforderungsanspruchs stellt nicht nochmals eine vGA dar; s Urt des BFH v 13.11.1996 (BFH/NV 1997, 355), s Gosch (in Gosch, 3. Aufl, § 8 KStG Rn 516) und s Frotscher (in F/D, Anh zu § 8 KStG Rn 298). Generell kann der Verzicht auf eine Einlageforderung nämlich keine vGA sei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.1 Überführung aus dem Betriebsvermögen einer natürlichen Person in das Privatvermögen

Tz. 90 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Einbringungsgeborene Anteile aus dem BV einer natürlichen Pers werden in das PV entnommen, wenn (zB) die nicht zum notwendigen BV gehörenden Anteile ausgebucht werden (Entnahmehandlung) oder die Anteile an Angehörige verschenkt werden (s Tz 32). Zudem werden Anteile in einem Einzelunternehmen in das PV überführt, wenn der gesamte Betrieb unt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.3 "Einlage" in ein Betriebsvermögen

Tz. 237 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die Regelung in § 21 Abs 4 UmwStG betrifft die "Einlage" in ein BV. Dies setzt voraus, dass die einbringungsgeborenen Anteile bisher nicht Bestandteil des BV waren, dem sie nunmehr durch Einlage zugeführt werden. Der unmittelbare (Erst-)Erwerb einbringungsgeborener Anteile im BV des Einbringenden wird nicht von § 21 Abs 4 UmwStG erfasst, so...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4 Verhältnis des Fremdvergleichs zu § 12 EStG

Tz. 135 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Während im Fall des Vorteilsausgleichs (dazu s Tz 82ff) mehrere, uU auch verschiedenartige Vorgänge (Leistungen und Gegenleistungen) zusammengefasst und saldiert werden, konnte die wirtsch Betrachtungsweise bisher nicht dahin führen, formal einheitliche Leistungen, die sowohl den betrieblichen als auch den gesellschaftlichen Bereich berühren...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.8 Auswirkungen auf andere Steuerarten

Tz. 35 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 UE bietet § 32a Abs 1 KStG auch eine Korrekturmöglichkeit für einen GewSt-Messbescheid, wenn eine vGA bei einem AE zu einem geänderten gew Gewinn führt. Der GewSt-Messbescheid ist zwar selbst kein St-Bescheid im eigentlichen Sinn. Nach § 184 Abs 1 S 3 AO sind die Vorschriften über die Besteuerung für St-Messbeträge sinngemäß anzuwenden. Somit...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.6.3 Atypisch stille Gesellschaft

Tz. 167 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die atypisch stille Gesellschaft ist eine Innengesellschaft ohne eigenes Vermögen. Wegen der Abgrenzung zur typisch stillen Gesellschaft s von Holtum (GmbH-StB 2013, 312). Der Inhaber des Handelsgeschäfts und der atypisch still Beteiligte sind MU iSv § 15 Abs 1 Nr 2 EStG und erzielen beide Eink aus Gew. St-Schuldner der GewSt ist allein der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.1 Allgemeines, Rechtsentwicklung

Tz. 1024 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 4 KStG idF des JStG 2008 ist für Minder- und Mehrabführungen, die ihre Ursache in organschaftlicher Zeit haben, in der St-Bil des OT ein besonderer aktiver oder passiver AP zu bilden. Praktiziert wurde die Bildung organschaftlicher AP jedoch bereits seit länger als einem halben Jahrhundert vor ihrer ges Kodifizierung. Vor der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.2 Vor- bzw Nachteile steuerlicher Art

Tz. 51 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Durch die Begr einer kstlichen (und gewstlichen) Organschaft können im Ergebnis der Fusion vergleichbare Wirkungen unter Beibehaltung der rechtlichen Selbständigkeit der beteiligten Unternehmen erreicht werden (ebenso hierzu s Walter, in B/W, § 14 KStG Rn 27). Die Organschaftsbesteuerung hat sich als "systemresistent" erwiesen. Sie hat im wes...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.2 Verhältnis zu den Regelungen im EStG

Tz. 37 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Die Eink-Ermittlungsvorschriften des EStG, auch § 2a EStG, § 4 Abs 4a EStG, § 4j EStG, § 4k EStG und § 15a EStG sind nach allg Grundsätzen bei OT und OG anzuwenden. Wegen der Anwendung des § 4h EStG s Tz 33. Tz. 38 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Hinsichtlich der Anwendung des § 20 Abs 1 Nr 1 EStG , des § 3 Nr 40 EStG sowie der §§ 43, 44 EStG ist z...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.2.1 Allgemeines

Tz. 1195 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 34 Abs 6e S 7 KStG idF des JStG 2022 sind noch bestehende AP für organschaftliche Minder- und Mehrabführungen in dem Wj aufzulösen, das nach dem 31.12.2021 endet, und zwar zum Schluss des nach dem 31.12.2021 endenden Wj (glA s Liedgens, DB 2021, 2859, 2862). Mit dem JStG 2022 hat der Ges-Geber den § 34 Abs 6e S 7 KStG neu gefasst un...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.6.1 Die "ausschüttende" Körperschaft

Tz. 17 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Grds gilt § 8 Abs 3 S 2 KStG für alle Arten von Kö iSv § 1 Abs 1 Nr 1 bis 6 KStG. Auch beschr stpfl Kö iSv § 2 Abs 1 KStG können Leistende einer vGA sein; s Urt des BFH v 21.12.1994, BB 1995, 1174, und s Kohlhepp (in Schn/F, § 8 KStG Rn 318). Allerdings muss es sich um Kö handeln, zu denen eine mitgliedschaftsrechtliche Beziehung bestehen kann...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Betriebsvermögenszugehörigkeit

Tz. 87 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Einbringungsgeborene Anteile iSd § 21 UmwStG können sich auch in einem BV befinden (Umkehrschluss aus § 21 Abs 4 UmwStG, der die Einlage in ein BV des AE regelt unter Beibehaltung der St-Verstrickung; Umkehrschluss aus § 8b Abs 4 S 1 Nr 1 KStG, der die Behandlung einbringungsgeborener Anteile im BV bei der Einkommensermittlung von Kö regelt ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.1 Grundsätzliche Rechtsfolgen

Tz. 16 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 § 32a Abs 1 KStG ermöglicht einen Erlass, eine Aufhebung oder eine Änderung eines Steuer- oder Feststellungsbescheids gegenüber dem Gesellschafter oder einer diesem nahe stehenden Person. Hauptfall in der Praxis wird dabei die Änderung eines ergangenen und bestandskräftigen ESt-Bescheids eines AE sein. Beispiel: Bei der V-GmbH findet im Jahr 0...mehr

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GmbH: Eigenkapital-Finanzie... / 5 Steuerliche Auswirkungen der Kapitalerhöhung

Bei einer Kapitalerhöhung gegen Einlagen erhöht sich das Vermögen der GmbH. Die Kosten der Kapitalerhöhung sind Betriebsausgaben. Der Vermögenszugang unterliegt nicht der Körperschaft- und Gewerbeertragsteuer. Bei der Einlage von Grundstücken entsteht Grunderwerbsteuer (3,5 %, in einigen Bundesländern bis zu 6,5 %), die von der GmbH zu zahlen ist. Die Gewährung von neuen Ges...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 3.2.2 Mehrere Erben

Bei mehreren Miterben, d. h. einer Erbengemeinschaft, tritt jeder Miterbe einzeln in die Gesellschafterstellung des Erblassers ein. Die Mitunternehmerstellung geht unentgeltlich vom Erblasser auf die Erben über. In Höhe ihrer Erbquote müssen die Miterben das Kapitalkonto des Erblassers anteilig fortführen.[1] Die Miterben sind "geborene Quoten-Mitunternehmer". Die Erben werd...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.8 Überführung von Wirtschaftsgütern in ein anderes Betriebsvermögen oder Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen Mitunternehmern

Rz. 71 Die Übertragung von Wirtschaftsgütern und Mitunternehmeranteilen durch Mitunternehmer war in 2012 Gegenstand der BFH-Rechtsprechung: [1] Der IV. Senat des BFH hat mit Urteil v. 19.9.2012 entschieden, dass die teilentgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen derselben Personengesellschaft nicht zur Realisierung ...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 4.1.1 Anlagegitter

Rz. 26 Mittelgroße und große GmbHs müssen gem. § 284 Abs. 3 HGB im Anhang ein sog. Anlagegitter aufnehmen. Der Anlagespiegel ist zwingender Bestandteil des Anhangs, d. h. nicht mehr wahlweiser Bestandteil der Bilanz. Hiernach sind ausgehend von den (gesamten) Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, die Zugänge, Abgänge, Umbuchungen und Zuschreibungen des Bilanzjahres sowie di...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.9.2 Sonder- und Ergänzungsbilanzen

Rz. 71b Nach § 5b EStG sind die Inhalte einer Bilanz sowie GuV-Rechnung ab dem Veranlagungszeitraum 2013, also in 2014, nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz (sog. Taxonomie) durch Datenfernübertragung an die Finanzverwaltung zu übermitteln (sog. E-Bilanz). Hierzu zählen Gesamthands-, Sonder- und Ergänzungsbilanzen.[1] Praktische Hinweise zur elektronischen Übermittlung des...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 1.3 Steuerrechtliche und gesellschaftsrechtliche Vor- und Nachteile

Rz. 7 Das Unternehmenssteuerreformgesetz brachte ab 2008 eine besondere Niedrigbesteuerung für thesaurierte Gewinne von Personengesellschaften und Einzelunternehmen; es handelt sich um den sog. Thesaurierungssteuersatz von 28,25 %. Die Höhe dieses Satzes orientiert sich an der Normalbelastung einer Kapitalgesellschaft, diese beträgt 29,83 % bei einem Gewerbesteuerhebesatz vo...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.1.4 Bestandteile des Jahresabschlusses

Rz. 57 Nach den allgemeinen Vorschriften des § 242 Abs. 3 HGB besteht der Jahresabschluss für alle Unternehmen aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung.[1] Für Kapitalgesellschaften wird der Jahresabschluss nach § 264 Abs. 1 HGB – mit Ausnahme der Kleinstkapitalgesellschaften – um einen Anhang erweitert. Unternehmen, die dem Publizitätsgesetz unterliegen, haben – m...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.4 Feststellung bei Treuhandverhältnissen

Rz. 70 Es kommt vor, insbesondere bei Beteiligungen an steuerbegünstigten Kapitalanlagen, dass Gesellschafter (bei einer KG z. B. die Kommanditisten) nur treuhänderisch für einen oder eine Mehrzahl von Treugebern tätig werden. Zivilrechtlich halten die Treuhänder nach außen eine uneingeschränkte Gesellschafterstellung, sind im Innenverhältnis jedoch durch die Treuhandabrede ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.3.2 Typische stille Gesellschaft

Rz. 67 Eine gesonderte Feststellung der Einkünfte ist nur in den Fällen möglich, in denen Beteiligter und Unterbeteiligter die Stellung von Mitunternehmern haben (z. B. atypische stille Gesellschaft, GbR). Soweit eine solche mitunternehmerische Stellung des Unterbeteiligten nicht vorliegt, d. h. bei einer typischen stillen Beteiligung, ist eine gesonderte Feststellung nicht ...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 2.1 Gründung

Rz. 10 Eine Kapitalgesellschaft kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden. Sowohl bei der Aktiengesellschaft (§ 2 AktG) als auch bei der GmbH (§ 1 GmbHG) sind Ein-Personen-Gründungen zulässig. Die SE kann dagegen nur als "abgeleitete" Gesellschaft gegründet werden: Die Gründung durch natürliche Personen als Gesellschafter der SE ist nicht möglich. In Betracht kom...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.3.1 Atypische stille Gesellschaft

Rz. 64 Für eine atypische stille Gesellschaft, bei der der stille Mitunternehmer ist, gelten die Regeln über mehrstöckige Gesellschaften entsprechend. Für die atypische stille Gesellschaft ist daher eine Gewinnfeststellung nach § 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a AO durchzuführen, die für die Besteuerung des Tätigen und des Stillen bindend ist.[1] Besteht die atypische stille ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer, Kleinunternehmer / 2.2 Mehrfache Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung

Allerdings ist die willkürliche Aufteilung von Umsätzen auf ein Einzelunternehmen und eine vom Einzelunternehmer daneben gegründete GbR zur Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung nach Auffassung des FG Rheinland-Pfalz rechtsmissbräuchlich.[1] Im Streitfall war die Klägerin als freie Theologin auf dem Gebiet der Trauerbegleitung sowie als Rednerin auf Hochzeiten und bei...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft, E-Bil... / 5.2 Inhaltliche Anforderungen an Sonder- und Ergänzungsbilanzen

Für den Sonder- und Ergänzungsbereich sind die Bilanz und die Berichtsbestandteile "GuV" und "Steuerliche Gewinnermittlung" zu übermitteln (Ausnahme: erstmalige Sonder- oder Ergänzungsbilanz; Eröffnungsbilanz). Da es sich bei Sonder- und Ergänzungsbilanzen ohnehin um Steuerbilanzen handelt, ist eine steuerliche Überleitungsrechnung (Berichtsbestandteil "Steuerliche Modifikat...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 3.1 Zeitgerechte Bilanzierung

Rz. 5 Die kaufmännischen Bücher sind in regelmäßigen Zeitabständen abzuschließen. Das geschieht vor allem zur Selbstinformation des Kaufmanns. Er soll hierdurch eine Übersicht gewinnen über Vermögen, Schulden und Eigenkapital, auch um dadurch eine drohende Insolvenz möglichst noch rechtzeitig vermeiden zu können. Damit dient der Abschluss auch dem Gläubigerschutz. [1] Eine Ins...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalangleichungsbuchungen / 3 Bilanzberichtigung: Die Angleichung erfolgt in der Bilanz des auf die Außenprüfung folgenden Jahres

Außenprüfungen führen i. d. R. zu Bilanzberichtigungen, die auch Auswirkungen auf die Folgejahre haben. Das ist bei Änderungen von Aktiv- oder Passivposten der Fall. Werden keine abweichenden Steuerbilanzen aufgestellt, müssen zur Herstellung des Bilanzzusammenhangs die auf den Bestandskonten des laufenden Geschäftsjahres vorgetragenen Anfangsbestände berichtigt werden. Ents...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 2 Obligatorisches Antragsverfahren im Rahmen der Optionsausübung

Die Option zur Anwendung der Körperschaftsteuer setzt zunächst einen ausdrücklichen Antrag auf Option voraus. Antragsberechtigt gemäß § 1a Abs. 1 KStG waren bislang ausschließlich Personenhandelsgesellschaften (offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften i. S. des §§ 105 und 161 HGB einschließlich der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung) sowie Pa...mehr

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Aus dem Schrifttum (Zeitsch... / 2.48 Umwandlungen

Janssen, Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH: Darlehenslösung nicht mehr möglich! -Vor- und Nachteile alternativer Ausweichgestaltungen, NWB 10/2024, S. 685; Sabelleck, Die atypisch stille Beteiligung als Umwandlungshemmnis - mögliche Hinderung der steuerlichen Buchwertfortführung und Risiko nachträglicher Einbringungsgewinnbesteuerung, FR 7/2024, S. 298.mehr

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Umwandlung: aus einem einze... / Einführung

Der Einzelkaufmann haftet unbeschränkt persönlich mit seinem Privatvermögen. Er hat meist klein angefangen und wollte sich die Gründung einer GmbH und den damit verbundenen Aufwand ersparen. Nun ist er gewachsen. Er operiert ggf. mit größeren Beträgen und trägt ein entsprechendes Haftungsrisiko. In Zeiten, in denen die Absatz- und Auftragslage starken Schwankungen unterliegt...mehr

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Umwandlung: aus einem einze... / 2.1 Eintragung im Handelsregister

Umwandeln können sich nur Einzelunternehmer, die als Einzelkaufmann oder -frau im Handelsregister eingetragen sind. Sonstige Einzelunternehmer, etwa Kleingewerbetreibende, die nicht von ihrem Recht, sich im Handelsregister eintragen zu lassen, Gebrauch gemacht haben, können ihr Einzelunternehmen nicht über eine Umwandlung in eine GmbH einbringen. Das Gleiche gilt auch für ni...mehr

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Offenlegung / 5 Diese Kaufleute müssen ihre Daten veröffentlichen

Eine Verpflichtung zur Offenlegung/Publizität ihrer Jahresabschlüsse besteht im Wesentlichen für folgende Rechtsformen: Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, KGaA, SE, GmbH und UG (haftungsbeschränkt)), Personenhandelsgesellschaften ohne eine natürliche Person als persönlich haftender Gesellschafter (z. B. GmbH & Co. KG, GmbH & Co. OHG mit einer Kapitalgesellschaft als persönlich h...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umwandlung: aus einem einze... / 2.2 Einhaltung des Gläubigerschutzes

Da bei der Umwandlung die Gläubigerschutzvorschriften des GmbH-Rechts zur Anwendung kommen, darf das Einzelunternehmen keinesfalls überschuldet sein. Liegt also bereits eine Überschuldung vor, scheidet eine Umwandlung aus, denn der Geschäftsführer müsste für die GmbH unverzüglich Insolvenzantrag stellen.[1] Eine Umwandlung ist aber nicht erst bei einer Überschuldung unzulässi...mehr