Fachbeiträge & Kommentare zu Beitragssatz

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freiwillige Weiterversicherung / 4.3 Beiträge

Freiwillig Versicherte bestimmen die Anzahl und Höhe der Beiträge selbst. Unter Berücksichtigung des Beitragssatzes in Höhe von 18,6 % errechnet sich der monatliche Mindestbeitrag aus der am 1.1. des jeweiligen Kalenderjahres geltenden Geringfügigkeitsgrenze (2024 aus 538 EUR: 100,07 EUR; 2023 aus 520 EUR: 96,72 EUR), der monatliche Höchstbeitrag aus der Beitragsbemessungsgr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freiwillige Weiterversicherung / 5.2.1 Höhe/Beitragstragung

Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden in Höhe des Beitragssatzes (2,6 %) von der jeweiligen Beitragsbemessungsgrundlage erhoben.[1] Der Beitrag ist vom Versicherten allein zu tragen. Bestimmte Einnahmen sind beitragspflichtig.[2] [3]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freistellung von der Arbeit / 2.2 Beiträge während der Freistellungsphase

Aufgrund der bestehenden Versicherungspflicht sind weiterhin Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung und zu den Umlagekassen zu entrichten. Für Arbeitnehmer, die nach der Freistellung von der Arbeitsleistung nicht aus dem Erwerbsleben ausscheiden, gilt der allgemeine Beitragssatz in der Krankenversicherung. Im Krankheitsfall gilt für Arbeitnehmer,...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mindestbeitrag / 2.1 Freiwillige Versicherung

Dem Mindestbeitrag zur freiwilligen Versicherung in der Rentenversicherung liegt als Mindestbeitragsbemessungsgrundlage bundeseinheitlich ein Betrag i. H. v. 538 EUR (Geringfügigkeitsgrenze) monatlich zugrunde.[1] Aus dieser Mindestbeitragsbemessungsgrundlage und dem aktuell maßgebenden Beitragssatz errechnet sich der Mindestbeitrag von 100,07 EUR (538 EUR x 18,6 %). Freiwill...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mindestbeitrag / 1 Krankenversicherung

In der Krankenversicherung liegt dem Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte als beitragspflichtige Einnahme für den Kalendertag mindestens ein Betrag i. H. v. 1/90 der monatlichen Bezugsgröße zugrunde.[1] Die beitragspflichtige Einnahme für den Mindestbeitrag liegt im Jahr 2024 bei monatlich 1.178,33 EUR (2023: 1.131,67 EUR). Aus der für den freiwillig Versicherten jeweils ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländische Arbeitnehmer / 1.4 Working-Holiday-Visum

Sofern junge Menschen im Rahmen eines Working-Holiday-Visums in Deutschland eine Beschäftigung aufnehmen, unterliegen sie dem deutschen Sozialversicherungsrecht. Die versicherungs-, beitrags- und melderechtliche Behandlung erfolgt für sie als Arbeitnehmer deshalb nach den allgemeinen Regelungen. Bei einer befristeten Beschäftigung wird häufig eine versicherungsfreie kurzfris...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegeversicherungsbeiträge... / 3.2 Anzahl berücksichtigungsfähiger Kinder

Eine Beitragsentlastung erfolgt für Eltern, die 2 oder mehr Kinder haben. Diese Beitragsentlastung ist – anders als bei dem Beitragszuschlag für Kinderlose – nicht lebenslang vorgesehen. Der Gesetzgeber hat diese Beitragsentlastung nur bis zum Ablauf des Monats vorgesehen, in dem das Kind das 25. Lebensjahr vollendet. Mit dieser Regelung wird der Tatsache Rechnung getragen, d...mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 4.2 Bezieher von Krankengeld

Beitragsabschläge sind auch bei der Bemessung der Beiträge für Bezieher von Krankengeld zu berücksichtigen. Sie reduzieren nur die vom Mitglied zu tragenden Beiträge.[1] Die vom Mitglied zu tragenden Beiträge werden ausgehend vom halben Beitragssatz errechnet; somit ist zur Ermittlung des vom Leistungsbezieher zu tragenden Beitragsanteils der halbe Beitragssatz um den jeweili...mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 1 Gesetzliche Regelungen

Der Beitragssatz beträgt bundeseinheitlich 3,4 % der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder. Für Personen, die nach beamtenrechtlichen Vorschriften Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben[1], beträgt der Beitragssatz die Hälfte des regulären Beitragssatzes.[2] Der Beitragssatz erhöht sich für Mitglieder nach Ablauf des Monats, in dem sie das 23. Lebensjahr vollend...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegeversicherungsbeiträge... / 3 Kinderzahlabhängige Beitragsentlastung

Für Eltern[1] reduziert sich der Beitragssatz i. H. v. 3,4 % für jedes Kind ab dem 2. Kind bis zum 5. Kind um jeweils einen Abschlag i. H. v. 0,25 Beitragssatzpunkten. Bei der Ermittlung des Abschlags nicht berücksichtigungsfähig sind Kinder, die das 25. Lebensjahr vollendet haben.[2] Achtung Begrenzung des Beitragsabschlags Die Entlastung in Form von Beitragsabschlägen gilt i...mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / Zusammenfassung

Überblick In der Pflegeversicherung wirken sich Kinder auf die Höhe des Beitragssatzes der beitragspflichtigen Eltern aus. Kinderlose beitragspflichtige Personen zahlen zusätzlich einen Beitragszuschlag. Eltern mit mehreren Kindern hingegen erhalten einen Beitragsabschlag. Der Beitrag befasst sich mit den Voraussetzungen und den konkreten Auswirkungen in den jeweiligen Fallk...mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 3.2.2 Ende der Beitragsentlastung

Die Berücksichtigung der Kinder bei der Beitragsentlastung endet immer mit Ablauf des Monats, in dem das Kind das 25. Lebensjahr vollendet. Das Lebensjahr vollendet jemand immer einen Tag vor der Wiederkehr des Geburtstags. Entsprechend vollenden Personen, die am 1. eines Monats geboren sind, ihr 25. Lebensjahr immer mit dem letzten Kalendertag des Vormonats und werden folgl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 221 Beteili... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.2004 durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) eingeführt. Zuletzt davor war die Norm nicht besetzt. Danach wird der gesetzlichen Krankenversicherung für die Jahre 2004 und 2005 eine pauschale Abgeltung für versicherungsfremde Leistungen aus Mit...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.5 Ende der freiwilligen Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft freiwillig Versicherter endet mit dem Tod des Versicherten oder dem Beginn einer Pflichtmitgliedschaft. Wenn die Krankenkasse ihren Beitragssatz erhöht, besteht außerdem ein "Sonderkündigungsrecht".[1] In diesen Fällen kann die Mitgliedschaft bis zum Ablauf des auf das Inkrafttreten des der Beitragserhöhung folgenden Kalendermonats gekündigt werden.[2] Die S...mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 3.3 Beitragsberechnung bei Verzicht auf die Versicherungsfreiheit/-pflicht

Sofern ein Arbeitnehmer auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtet oder in einer nach dem 31.12.2012 aufgenommenen geringfügig entlohnten Beschäftigung rentenversicherungspflichtig ist und sich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt, sind für ihn im Jahr 2024 Rentenversicherungsbeiträge aus einem Beitragssatz von 18,6 % zu zahlen. Als Mindestbeitragsbemessun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexible Arbeitszeit (Wertg... / 5 Informationspflicht des Arbeitgebers

Mindestens einmal im Jahr haben die Arbeitgeber die Arbeitnehmer schriftlich über die Höhe ihres im Wertguthaben enthaltenen Entgeltguthabens zu unterrichten.[1] Soweit Arbeitgeber auch den im Wertguthaben enthaltenen Arbeitgeberbeitragsanteil ausweisen, sind hierfür die zum Zeitpunkt der Information aktuellen Beitragssätze zugrunde zu legen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitkonto / 4.3.1 Zeitpunkt des Störfalls

In einem Störfall soll das Entgelt zurückgerechnet und nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt seiner Entstehung für die Beitragsberechnung herangezogen werden. Dies erfolgt unter Berücksichtigung der Beitragssätze, die zum Zeitpunkt des Störfalls gelten. Als Tag des Störfalls gilt: bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers der Tag, an dem die Beiträge aus dem Wertguthaben gezahlt...mehr

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Jansen, SGB VI § 209 Berech... / 2.3 Berechnungsgrundlagen für Nachzahlungsbeiträge

Rz. 10 § 209 Abs. 2 enthält lex specialis die Beitragsberechnungsgrundlagen für eine ordnungsgemäße Zahlung von freiwilligen Nachzahlungsbeiträgen. Danach sind der Beitragsberechnung die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage (§ 167), die Beitragsbemessungsgrenze (§ 159 i. V. m. Anlage 2 zum SGB VI) und der Beitragssatz (§ 158) zum Zeitpunkt der Nachzahlung zugrunde zu legen. Die Höh...mehr

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Sauer, SGB III § 340 Aufbri... / 2.1 Überblick und Einordnung der Vorschrift

Rz. 3 Das Zehnte Kapitel enthält die Vorschriften zur Finanzierung der Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit. Finanzierungsquellen sind Beiträge von versicherungspflichtigen Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Dritten sowie Umlagen, Bundesmittel und Erträge aus dem Vermögen der Bundesagentur. Die Versicherungsbeiträge zur Arbeitsförderung machen den Hauptanteil der Einnahmen aus...mehr

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Jansen, SGB VI § 204 Nachza... / 2.7 Beitragshöhe

Rz. 14 Für die Berechnung der Nachzahlungsbeiträge sind gemäß § 209 Abs. 2 grundsätzlich die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage (§ 167), die Beitragsbemessungsgrenze (§ 159) und der Beitragssatz (§ 158) maßgebend, die im Zeitpunkt der Beitragsnachzahlung gelten. Abweichend hiervon könnte als Zahlungszeitpunkt auch der Tag der wirksamen Antragstellung gelten, wenn einem zur Na...mehr

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Sauer, SGB III § 365 Stundu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift stellt die Zahlungsfähigkeit der Bundesagentur für Arbeit für den Fall sicher, dass sie vom Bund gewährte Liquiditätshilfen (vorerst) nicht zurückzahlen kann. Dies geschieht unabhängig davon, ob und in welchem Umfang sich der Bund an den Kosten der Arbeitsförderung beteiligt. Der Regelung liegt die Überlegung zugrunde, dass Liquiditätshilfen regelmäßig n...mehr

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Sauer, SGB III § 344 Sonder... / 2.4 Arbeitsentgelt im Übergangsbereich (Abs. 4)

Rz. 12 Abs. 4 bestimmt die beitragspflichtige Einnahme im Übergangsbereich von Arbeitsentgelten über 450,00 EUR monatlich, seit 1.10.2022 als Folge der Änderung der Geringfügigkeitsgrenze in § 8 SGB IV über 520,00 EUR monatlich bis zu höchstens 1.300,00 EUR, seit 1.10.2022 als Folge einer Änderung in § 20 Abs. 2 SGB IV 1.600,00 EUR monatlich. Ab 1.10.2022 reicht der Übergang...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 346 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt, wer bei Versicherungspflicht aufgrund einer Beschäftigung (§ 25) den Beitrag zur Arbeitsförderung zu tragen hat. Die Beitragszahlung richtet sich nach § 348. Die Bemessung des Beitrages richtet sich nach den §§ 342 und 344. Rz. 2a Abs. 1 bestimmt für den Regelfall, dass aufgrund versicherungspflichtiger Beschäftigung die Beiträge jeweils zur Hälft...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 206 Nachza... / 2.6 Beitragshöhe

Rz. 19 Die Berechnungsgrundlagen für eine ordnungsgemäße Beitragszahlung ergeben sich für freiwillige Nachzahlungsbeiträge lex specialis aus § 209 Abs. 2. Danach sind der Beitragsberechnung die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage (§ 167), die Beitragsbemessungsgrenze (§ 159 i. V. m. Anlage 2 zum SGB VI) und der Beitragssatz (§ 158) im Zeitpunkt der Nachzahlung zugrunde zu legen. D...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 205 Nachza... / 2.6 Beitragshöhe

Rz. 11 Die Berechnungsgrundlagen für eine ordnungsgemäße Beitragszahlung ergeben sich für Nachzahlungsbeiträge lex specialis aus § 209 Abs. 2 . Danach sind der Beitragsberechnung die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage (§ 167), die Beitragsbemessungsgrenze (§ 159 i. V. m. der Anlage 2 zum SGB VI) und der Beitragssatz (§ 158) zugrunde zu legen, die zum Zeitpunkt der Nachzahlung gel...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 6 Weitere wesentliche Entwicklungen des SGB III nach den Hartz-Gesetzen ab der 16. Legislaturperiode

Rz. 24 Das 5. SGB III-ÄndG ist unmittelbar nach Bildung der Großen Koalition im Herbst 2005 erneut ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht worden und im Wesentlichen am 31.12.2005 in Kraft getreten. In der Hauptsache diente das Gesetz dem Ziel, auslaufende arbeitsmarktpolitische Instrumente zu verlängern, um Zeit für eine Evaluation zu gewinnen. Die Bundesagentur für Arbeit h...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 366a Verso... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Einführung der Versorgungsrücklage ist in dem 6. SGB III-ÄndG aufwendig begründet worden (BR-Drs. 633/07). Grundlage der Vorschrift ist die Sorge, dass die Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden ebenso wie die der Bundesagentur für Arbeit insbesondere durch Pensionslasten überreizt werden könnte. Die gesetzliche Begründung verweist darauf, dass mit der Einführun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 364 Liquid... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Liquidität sichert die Bundesagentur für Arbeit zunächst aus ihren Einnahmen, insbesondere Beitragsmitteln. Die Liquidität der Bundesagentur für Arbeit wird durch Betriebsmitteldarlehen des Bundes gesichert, wenn dies durch Unterdeckung der Einnahmen erforderlich wird. Mittelzuweisungen erfolgen durch die Deutsche Bundesbank zulasten der Bundeskasse. Die notwendigen Re...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 207 Nachza... / 2.3 Beitragshöhe/Teilzahlungen

Rz. 15 Die Beitragsberechnungsgrundlagen für eine ordnungsgemäße Beitragszahlung ergeben sich für Nachzahlungsbeiträge lex specialis aus § 209 Abs. 2. Danach sind der Beitragsberechnung die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage (§ 167), die Beitragsbemessungsgrenze (§ 159 i. V. m. Anlage 2 zum SGB VI) und der Beitragssatz (§ 158) im Zeitpunkt der Nachzahlung zugrunde zu legen. Die H...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 209 Berech... / 2.4.2 Nachzahlung von Beiträgen nach dem ab 1.1.1992 geltenden Recht

Rz. 15 Für Beiträge, die nach den Vorschriften des Vierten Kapitels des SGB VI (§§ 204 bis 208) nachgezahlt wurden, sind gemäß § 70 Abs. 5 Entgeltpunkte für Beitragszeiten zu ermitteln, indem die Beitragsbemessungsgrundlage durch das Durchschnittsentgelt des Kalenderjahres geteilt wird, in dem die Beiträge gezahlt worden sind (sog. In-Prinzip). Für Beiträge, die nach den Vors...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 366a Verso... / 2.2 Speisung des Versorgungsfonds

Rz. 20 Abs. 2 listet die Finanzierungsquellen bzw. -wege für den Versorgungsfonds auf. Diese sind abschließend (Abs. 2 Nr. 1 bis 3). Eine einmalige Zuweisung bei Bildung des Versorgungsfonds war nach Abs. 2 Nr. 1a. F. vorgeschrieben und erforderlich, damit die aktuellen Versorgungsempfänger einbezogen werden konnten. Insoweit wurden die Versorgungslasten vorweggenommen. Da s...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 346 Beitra... / 2.2 Arbeitsentgelt innerhalb des Übergangsbereichs

Rz. 5 Abs. 1a greift § 20 Abs. 2 SGB IV und § 344 Abs. 4 auf. In § 20 Abs. 2 SGB IV wird ein Übergangsbereich definiert, der für das gesamte Sozialgesetzbuch gilt. Der Übergangsbereich umfasste bis 30.9.2022 ein regelmäßiges Arbeitsentgelt von mehr als 450,00 EUR monatlich bis zu höchstens 1.300,00 EUR monatlich. Ab dem 1.10.2022 umfasst der Übergangsbereich ein regelmäßiges...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 1 Arbeitsförderung nach dem Arbeitsförderungs-Reformgesetz (Eingliederung der Arbeitsförderung in das SGB III)

Rz. 1 Mit der Einordnung des Arbeitsförderungsrechts als Drittes Buch in das Sozialgesetzbuch wollte der Gesetzgeber ungelöste Probleme angehen: ungünstige Erwerbschancen für Arbeitslose, kaum sichtbare Strategien zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit, unübersichtliches, komplexes und kaum anwendbares Arbeitsförderungsrecht im Arbeitsförderungsgesetz, nicht ausgeschöpftes Potenzi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 344 Sonder... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt für bestimmte Beschäftigungen bzw. Beschäftigungsgruppen die beitragspflichtige Einnahme, weil es aus sozialpolitischen Erwägungen nicht gerechtfertigt erscheint, vom tatsächlichen Arbeitsentgelt auszugehen, als fiktive oder Mindesteinnahme. Es werden daher Regelungen abweichend von § 342 getroffen. Abs. 1 legt die beitragspflichtige Einnahme für...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 340 Aufbri... / 2.2 Regelungsgehalt der Vorschrift

Rz. 11 Die Vorschrift legt grundsätzlich fest, woraus sich die Bundesagentur für Arbeit zur Erbringung der Leistungen zur Arbeitsförderung speist. Das sind – von den sonstigen Einnahmen einmal abgesehen – Versicherungsbeiträge sowie Umlagen zur Finanzierung bestimmter Leistungen, für die der Gesetzgeber die Arbeitslosenversicherung nicht als verantwortliches staatliches Syst...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 346 Beitra... / 2.1 Beitragstragung im Regelfall und bei außerbetrieblicher Ausbildung

Rz. 3 Die Beiträge zur Bundesanstalt für Arbeit werden je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen. Damit stimmt die Beitragstragung zur Arbeitsförderung mit dem Grundsatz der hälftigen Teilung in der gesamten Sozialversicherung (ohne die Unfallversicherung) überein. Der Beitragssatz beträgt bis zum 31.12.2022 2,4 % der Beitragsbemessungsgrundlage (§ 341 Abs. 2...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 351 Beitra... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Regelnorm für die Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge ist § 26 Abs. 2 SGB IV. Danach wird eine Erstattung nur verneint, soweit aufgrund dessen auch Leistungen erbracht worden sind. § 351 Abs. 1 hingegen ordnet die Beitragserstattung auch für die Fälle an, in denen Versicherungsleistungen zur Arbeitsförderung erbracht worden sind. Die gezahlten Leistungen in der...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 347 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt, wer die Beiträge für sonstige Versicherte (§ 26) zu tragen hat. Ergänzend dazu bestimmt § 349, wer die Beiträge zu zahlen hat. Die Beiträge für versicherungspflichtige Personen in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation oder in Einrichtungen der Jugendhilfe (§ 26 Abs. 1 Nr. 1) hat der Träger der Einrichtung zu tragen (Nr. 1). Der Bund trägt ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sauer, SGB III Einführung / 11 Die weitere Entwicklung des Arbeitsförderungsrechts ab 2018

Rz. 85 Zum 1.1.2018 traten Regelungen aus dem Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) in Kraft. Betroffen sind insbesondere versicherungsrechtliche und förderungsrechtliche Vorschriften, häufig werden aber auch nur Verweisungen, insbesondere auf das SGB IX angepasst. Rel...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 2.3 Beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten nach Abs. 3

Rz. 24 Abs. 3 ordnet dem Grunde nach an, dass auch für beitragsfreie Zeiten Entgeltpunkte angerechnet werden, deren Höhe von der Höhe der in der übrigen Zeit versicherten Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen abhängig ist. Rz. 25 Sinn dieser generellen Anordnung ist es, für bestimmte, gesellschaftlich förderungsfähige und förderungswürdige Zeiten, in denen der Betroffene aber ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 5 Verhältni... / 2.4 Leistungsverbot an Arbeitslosengeld-Aufstocker

Rz. 27f Abs. 4 bestimmt die Agenturen für Arbeit als die vermittlerisch betreuenden Einrichtungen für die Alg-Aufstocker. Leistungen zum Lebensunterhalt an die Bedarfsgemeinschaft werden weiterhin durch die Jobcenter erbracht. Das gilt auch für weitere Leistungen an nicht erwerbsfähige Personen in der Bedarfsgemeinschaft (vgl. § 7 Abs. 2 Satz 1 und 2). Das Vorhaben, ab 2025 ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 2.7 Dynamisierung und Kopplungsgebot nach Abs. 7

Rz. 57 Der Entwicklung des Lohnniveaus trägt abschließend der Grundsatz der Dynamisierung nach Abs. 7 Rechnung. Umgesetzt wird dies durch die in § 65 niedergelegte Rentenanpassung zum jeweils 1.7. eines jeden Jahres. Die Rentenanpassung verfolgt dabei den Zweck, die Renten an die wirtschaftliche Entwicklung anzupassen. Werden Renten daher aus anderen Gründen erhöht, insbeson...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 1 ... / 2.1.2 Einzelne Ziele (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 10 Mit Satz 2 werden einige Ziele genannt, zu denen das Sozialgesetzbuch durch Sozialleistungen beitragen soll. Eine Verpflichtung zur Umsetzung oder eine Inhaltsbestimmung ist daher mit deren Erwähnung nicht verbunden. Vielmehr bleibt die Selbstverantwortlichkeit vorderste Aufgabe des Einzelnen, zu der ihn die Sozialleistungen befähigen sollen. Mit der Benennung der Zie...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 261 Rücklage / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1989 durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetzes – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) in Kraft getreten. Die Vorschrift übernimmt den früheren § 365 RVO (Ausnahme: Abs. 2 Satz 2) i. d. F. des Gesetzes über die Verwaltung der Mittel der Träger der Krankenversicherung (KVMG) v. 15.12.1979 (BGBl. I S. 224...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 260 Betrieb... / 2.2.3 Feststellung der Betriebsmittel (Satz 3)

Rz. 12 Bei der Bemessung der Betriebsmittel sind nur die erfolgswirksamen Ausgaben der Kontenklassen 4 bis 6 (Rz. 5) sowie Zahlungen im Rahmen des Risikostrukturausgleichs zu berücksichtigen. Um die Liquidität der Krankenkasse sichtbar zu machen, wird der Betriebsmittelbestand festgestellt, indem neben den verfügbaren Zahlungsmitteln (Barmittel und Giroguthaben) auch die For...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 Die Vorschrift enthält die wesentlichen Grundsätze, die für die Höhe einer Rente bestimmend sind (BT-Drs. 11/4124, S. 168 – vorgesehen noch in § 62). Die Rentenversicherung wird – seit Jahrzehnten unverändert – vom Prinzip der Lohn- und Beitragsbezogenheit sowie Lebensstandardsicherung bestimmt; d. h., die Renten sind vor allem davon abhängig, in welchem Verhältnis das i...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Insolvenzausfallgeld / 3 Zweck und Finanzierung der Umlage – Antragstellung von Insolvenzgeld

Die gesetzlichen Unfallversicherungsträger ziehen die Insolvenzgeldumlage nicht ein, sondern die Krankenkassen ziehen die Insolvenzgeldumlage zusammen mit den Sozialversicherungsbeiträgen monatlich von den Arbeitgebern ein. Es handelt sich um die sog. Umlage 3. Im Jahr 2020 betrug die Insolvenzgeldumlage 0,06 %, im Jahr 2021 0,12 % und im Jahr 2022 0,09 %, seit dem Jahr 2023 ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 5.1.4 Beschäftigungsförderung im Niedriglohnsektor

Die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in einem abgrenzbaren Entgeltbereich oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze war früher regelmäßig finanziell unattraktiv, da mit Eintritt der vollen Sozialversicherungspflicht bzw. der individuellen Steuerpflicht die Abgabenbelastung und der Mehrverdienst nicht mehr in einem wirtschaftlichen Verhältnis stehen. Dies...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.13 Beiträge zur Rentenversicherung

Nach § 172 Abs. 3 Satz 1 SGB VI hat der Arbeitgeber für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung i. H. v. 15 % des Arbeitsentgelts aus dieser Beschäftigung zu zahlen. Wird die geringfügig entlohnte Beschäftigung ausschließlich im Privathaushalt (§ 8a SGB IV) ausgeübt, beträgt der Pauschalbeitrag nach § 172 Abs. 3a SGB VI 5 % des A...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Beitragsaufstockung zur Rentenversicherung

Tz. 44 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Geringfügig Beschäftigte können auch wie seither von der Aufstockungsoption in der gesetzlichen Rentenversicherung Gebrauch machen. Sie können den Beitragssatz von 15 % (durch den Arbeitgeber abzuführen) bis zur Höhe von 18,60 % (Beitragssatz in der Rentenversicherung), folglich um 3,60 % aufstocken, damit sie alle Leistungen der Rentenversi...mehr