Fachbeiträge & Kommentare zu Beitragssatz

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.3.2 Beiträge zu Krankenversicherungen (§ 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Buchst. a EStG)

Rz. 69 Beiträge zu Krankenversicherungen sind ab Vz 2010 abziehbar, wenn sie zur Erlangung eines durch das SGB XII bestimmten der Sozialhilfe gleichen Versorgungsniveaus erforderlich sind (Basiskrankenversicherung), sofern auf die Leistung ein Anspruch besteht. Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind die nach dem Dritten Titel des Ersten Abschnitts des Achten...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 5.1 Höchstbetrag für Versicherungen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG (§ 10 Abs. 3 EStG)

Rz. 262 Nach § 10 Abs. 3 EStG beträgt der Höchstbetrag für Versicherungen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG 20.000 EUR, im Fall zusammen veranlagter Ehegatten[1] 40.000 EUR. Siehe auch Rz. 261. Der Höchstbetrag gilt für Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen (Rz. 56ff.), zur landwirtschaftlichen Alterskasse (Rz. 59), berufsständischen Versorgungseinrichtungen (Rz. 60...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.2.1 Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG)

Rz. 56 Als Sonderausgaben abziehbar sind Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen, zur landwirtschaftlichen Alterskasse[1] sowie berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen erbringen. Zur gesetzlichen Rentenversicherung gehören die gesetzlichen Sozialversicherungen der Arbeiter und Angestellten, die ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 4.1 Allgemeines

Rz. 221 Die Vorsorgeaufwendungen (Versicherungsbeiträge, Abs. 1 Nr. 2, bis Vz 2004, und Abs. 1 Nr. 2 und 3, ab Vz 2005) können gem. Abs. 3 (bis Vz 2004) und Abs. 3, 4 (ab Vz 2005) nur in begrenzter Höhe vom Gesamtbetrag der Einkünfte (§ 2 Abs. 4 EStG) abgezogen werden. Das BVerfG hat die Begrenzung auf feste Höchstbeträge für verfassungsgemäß angesehen.[1] Die Neuregelung ab ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.1 Überblick

Rz. 3 Gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 erhalten arbeitsunfähige Versicherte als Krankengeld 70 % des erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts (§§ 14, 17 SGB IV) und/oder Arbeitseinkommens (§ 15 SGB IV), soweit es der Beitragsberechnung unterliegt. Der auf den Kalendertag entfallende Teil des Arbeitsentgelts bzw. -einkommens wird auch als Regelentgelt bezeichnet. Dabei wird das Regelentge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 44b Kranken... / 2.5 Versicherungs- und Beitragspflicht des Krankengeldes

Rz. 43 Das Krankengeld i. S. d. § 44b unterliegt genauso wie das bei Arbeitsunfähigkeit zu zahlende Krankengeld unter bestimmten Voraussetzungen der Versicherungs- und Beitragspflicht zur Renten-, Arbeitslosen-und/oder Pflegeversicherung. Das gezahlte Krankengeld gilt in der Krankenversicherung gemäß § 224 nicht als beitragspflichtige Einnahme. Vom Krankengeld i. S. d. § 44b ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 260 Betrieb... / 2.2.3 Feststellung der Betriebsmittel (Satz 3)

Rz. 12 Bei der Bemessung der Betriebsmittel sind nur die erfolgswirksamen Ausgaben der Kontenklassen 4 bis 6 (Rz. 5) sowie Zahlungen im Rahmen des Risikostrukturausgleichs zu berücksichtigen. Um die Liquidität der Krankenkasse sichtbar zu machen, wird der Betriebsmittelbestand festgestellt, indem neben den verfügbaren Zahlungsmitteln (Barmittel und Giroguthaben) auch die For...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 4 Nr. 2, Art. 85 Abs. 1 des Rentenreformgesetzes 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261, 2355) wurde der Wortlaut "Beitragsbemessungsgrenze nach §...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 88 Axer, Beihilfe unter dem Regime der Sozialversicherung, DVBl. 1997 S. 698. Bezner/Bothe, Arbeitshilfe und Prüfschema zur Feststellung der Versicherungsfreiheit von Arbeitnehmern nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V, Die Beiträge 2009 S. 513. Bieback, Öffnung der GKV für Beamte, NZS 2018 S. 715. Erdmann, Die Versicherungsfreiheit von Soldaten in Beschäftigungen während des Dienstv...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 71 Beitrags... / 1.2 Bedeutung der Norm

Rz. 4 Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung hängen ganz entscheidend davon ab, wie sich die Beitragssätze und damit der Großteil der Mittel zur Finanzierung der Krankenversicherung entwickeln (zur Finanzierung durch Beiträge, Zusatzbeiträge und sonstige Einnahmen vgl. §§ 220, 221, 221b, zum Begriff Beitragssatz vgl. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 71 Beitrags... / 2.1 Beitragssatzstabilität und ihre Grenzen

Rz. 10 Der Halbsatz "es sei denn, dass die notwendige medizinische Versorgung auch nach Ausschöpfung von Wirtschaftlichkeitsreserven nicht zu gewährleisten ist" in Abs. 1 Satz 1 setzt dem Grundsatz der Beitragssatzstabilität allerdings Grenzen. Die Finanzierung der notwendigen medizinischen Versorgung geht immer vor, könnte also auch, wenn sie objektiv nicht mehr gewährleist...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II, SGB II § 16e... / 2.2 Dauer und Höhe der Förderung

Rz. 17 Abs. 2 Satz 1 regelt eine Obergrenze für die Möglichkeit der Förderung eines Arbeitsverhältnisses, jedoch nicht bezogen auf das Arbeitsverhältnis selbst, sondern zunächst bezogen auf den zu fördernden Arbeitnehmer. Für die Berechnung der Fristen ist also nicht erheblich, ob die Förderungen bei einem oder bei verschiedenen Arbeitgebern stattgefunden haben. Die Förderzei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 71 Beitrags... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Rechtsvorschrift ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) ist Abs. 2 mit ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 71 Beitrags... / 2.2 Bedeutung der Beitragssatzstabilität

Rz. 12 Der Grundsatz der Beitragssatzstabilität gehört zu den allgemeinen Grundsätzen (§§ 69 bis 71) des Ersten Abschnitts des Vierten Kapitels, welches die Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern regelt. Normadressaten sind Vertragspartner und Leistungserbringer. Die Norm schließt somit auch die jeweiligen Verbände ein, sofern sie für einzelne Vergütungsver...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II, SGB II § 16e... / 2.1.2 Arbeitsverhältnis

Rz. 10 Abs. 1 definiert als Anforderung an die Förderung das Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, das der Förderung mit dem Lohnkostenzuschuss und der begleitenden Betreuung von Arbeitsverhältnissen zugrunde liegen muss. Dafür gilt ohne besondere gesetzliche Regelung aufgrund der allgemeinen Vermittlungsgrundsätze, dass ein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Sozialversicherungspfli... / 1. Ausgangssituation

Die Frage, ob das Anstellungsverhältnis mit einem Geschäftsführer (GF) der Sozialversicherung unterliegt oder nicht, ist von großer praktischer Bedeutung. Bei einem aktuellen Beitragssatz von 14,6 % Krankenversicherung (allgemeiner Beitragssatz), 18,6 % Rentenversicherung, 2,6 % Arbeitslosenversicherung und 3,05 % Pflegeversicherung entsteht bei GF – insbesondere bei einem Wechse...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.2.2 Einheitliche Pauschsteuer bei pauschaler Beitragspflicht zur Sozialversicherung (Abs. 2)

Rz. 27 Der Arbeitgeber kann nach § 40a Abs. 2 EStG LSt, SolZ und KiSt für das Arbeitsentgelt aus geringfügigen Beschäftigungen i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 1 oder § 8a SGB IV mit einem einheitlichen Pauschsteuersatz erheben, wenn er für diese Beschäftigungen pauschale Beiträge zur Sozialversicherung nach § 168 Abs. 1 Nr. 1b oder 1c, nach § 172 Abs. 3 oder 3a SGB VI oder nach § 27...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entstehungsgeschichte

Rn. 1a Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Der LStJA durch den ArbG, geregelt in § 42b EStG, ist als einzige von insgesamt 4 Vorschriften (§§ 42, 42a EStG – LStJA durch das FA; § 42b EStG – LStJA durch den ArbG; § 42c EStG – örtliche Zuständigkeit der FA im LSt-Verfahren) aus den bis zum Kj 1990 geltenden Regelungen zum LStJA übrig geblieben. Rn. 2 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 § 42 EStG...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Keine Befugnis des ArbG zum LStJA (§ 42b Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 40 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 § 42b Abs 1 S 3 EStG enthält mehrere Ausschlussgründe, die die Durchführung des LStJA durch den ArbG ausschließen. Der ArbG hat keine Befugnis zur Durchführung des LStJA, wenn: der ArbN beim ArbG beantragt, den LStJA nicht durchzuführen (§ 42b Abs 1 S 3 Nr 1 EStG). Der grundsätzlich formfreie Antrag des ArbN, der den ArbG bindet (Heuermann in...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 454 Gesetz... / 2.3 Beitragspflicht und Beitragslastverteilung in Fällen des Abs. 1 (Abs. 3)

Rz. 17 Am 1.10.2022 ist zusätzlich ein ergänzender Abs. 3 in Kraft getreten. Diese Vorschrift regelt die übergangsweise Bestimmung des versicherungspflichtigen Arbeitsentgelts und der Beitragslastverteilung. Im Übergangsfall des Abs. 1, so der Wortlaut der Vorschrift, gelten danach § 134 SGB IV einerseits und § 346 Abs. 1a i. d. F. bis zum 30.9.2022 andererseits. Einen § 134...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 2.2 Bekämpfung von Arbeitslosigkeit (Abs. 1 Satz 1, 2)

Rz. 19 Abs. 1 entspricht inhaltlich weitgehend der bis zum 31.12.2008 gültigen Fassung. Verändert wurde einerseits die Gewichtung der einzelnen Ziele der Arbeitsförderung. Außerdem wurde die Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit neu in Abs. 1 aufgenommen. Beschäftigungsstand und Beschäftigungsstruktur sowie die Einpassung in die Regierungspolitik sind weiterhin wichtige Zi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Am 1.1.2023 und 1.7.2023 sind die Regelungen der Bürgergeld-Gesetzgebung in Kraft getreten. Im SGB II hat das Bürgergeld das frühere Arbeitslosengeld II und das frühere Sozialgeld ersetzt. Insbesondere wurde auch der Eingliederungsprozess reformiert, die Eingliederungsvereinbarung weicht ab dem 1.7.2023 dem Kooperationsplan (vgl. § 15 SGB II). Weiterentwickelt wurde au...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.3 Erhöhung des allgemeinen Steuersatzes zum 1.1.2007

Rz. 24 Zum 1.1.2007 ist der allgemeine Steuersatz von bisher 16 auf 19 % erhöht worden.[1] Während der allgemeine Steuersatz bisher lediglich um einen Prozentpunkt angehoben worden war, gab es zum 1.1.2007 erstmals eine Erhöhung um drei Prozentpunkte. Der ermäßigte Steuersatz ist – wie bereits bei den beiden vorherigen Anhebungen des allgemeinen Steuersatzes zum 1.1.1993 und...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbefreiung von Versicherungsumsätzen: Lieferung von Unfallfahrzeugwracks durch ein Versicherungsunternehmen

Sachverhalt Bei dem portugiesischen Vorabentscheidungsersuchen ging es um die Auslegung von Art. 13 Teil B Buchst. a und c der 6. EG-Richtlinie sowie von Art. 135 Abs. 1 Buchst. a und Art. 136 Buchst. a MwStSystRL, die die erstgenannten Bestimmungen ersetzt haben, in Bezug auf die Frage, ob der Begriff "Versicherungs- und Rückversicherungsumsätze" als Haupttätigkeit eines Ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 1. Gesetzliche Regelung

Rz. 94 Das Arbeitseinkommen dient dem Schuldner und seiner Familie in erster Linie zur Sicherung seines Lebensunterhalts. Ein entsprechender Mindestbetrag ist ihm daher immer zu belassen.[143] Die Höhe des pfändungsfreien Betrags ist nicht schematisch festzusetzen, sondern hat sich an den tatsächlichen Lebenshaltungskosten des Schuldners zu orientieren. Bei einem in der Schw...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Hinweise zu den Beiträgen

Rz. 5 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Für abhängig Beschäftigte besteht grundsätzlich Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung (> Rz 1). Der in der GRV beitragspflichtige Personenkreis wird in §§ 1ff SGB VI bestimmt. Versichert sind im Wesentlichen die beitragspflichtigen Beschäftigen; das sind die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Ausbildung Beschäftigten (v...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 220 Grundsatz / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.1989 durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) eingeführt. Das Beitragsrecht wurde damit rechtssystematisch überarbeitet und in das Sozialgesetzbuch eingegliedert (BT-Drs. 11/2237 S. 136). Die Finanzhoheit der Krankenkassen hinsichtlich der Festsetzung der Beitragssätz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 220 Grundsatz / 2.2 Basis für die Festsetzung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags (Abs. 2)

Rz. 14 Beim BAS ist ein Schätzerkreis eingerichtet. Er schätzt auf der Basis der amtlichen Statistiken der gesetzlichen Krankenversicherung bis zum 15.10. für das jeweilige Jahr und für das Folgejahr die Höhe der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder, die voraussichtlichen jährlichen Einnahmen des Gesundheitsfonds, die Ausgaben der Krankenkassen sowie die Zahl der Versich...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.4.1.2 Höhe des Lohnkostenzuschusses

Rz. 31 Der Lohnkostenzuschuss stellt allein auf das Arbeitsverhältnis ab und damit auf erbrachte Arbeitsleistung einerseits und dafür seitens des Arbeitnehmers zu beanspruchender Lohn gegen den Arbeitgeber. Dieser wird nach Maßgabe des Abs. 4 bezuschusst. Der Zuschuss wird bei Änderungen des Lohnes angepasst. Rz. 32 Die Förderung ist der Höhe nach im Gesetz festgelegt. Der Lo...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 20i Leistun... / 2.3 Verordnungsermächtigung nach Abs. 3 (Fassung bis zum 18.11.2020)

Rz. 9 Bislang enthielt § 20 Abs. 4 IfSG eine Ermächtigungsgrundlage für das Bundesministerium für Gesundheit, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, dass die Kosten für bestimmte Schutzimpfungen von den Trägern der Krankenversicherung nach dem 3. Abschnitt des 3. Kapitels des SGB V für ihre Versicherten getragen werden sollten. Diese Ermächtigung war eine sozialversicherungsrec...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2022/2023: So... / 2 Beitragssätze und Umlagesätze in 2023

2.1 Krankenversicherung Allgemeiner und ermäßigter Beitragssatz Für alle Krankenkassen gelten einheitliche Beitragssätze: Der allgemeine Beitragssatz beträgt unverändert 14,6 %. Er gilt für Beschäftigte, die bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts für mindestens 6 Wochen haben. Der ermäßigte Beitragssatz beträgt unverändert 14,0 %. Er gilt für Beschäf...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2022/2023: So... / 2.1 Krankenversicherung

Allgemeiner und ermäßigter Beitragssatz Für alle Krankenkassen gelten einheitliche Beitragssätze: Der allgemeine Beitragssatz beträgt unverändert 14,6 %. Er gilt für Beschäftigte, die bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts für mindestens 6 Wochen haben. Der ermäßigte Beitragssatz beträgt unverändert 14,0 %. Er gilt für Beschäftigte, die keinen Anspr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2022/2023: So... / 2.3 Arbeitslosenversicherung

Nachdem die Beitragssatzverordnung 2019, mit der der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung ab dem 1.1.2020 auf 2,4 % gesenkt wurde, am 31.12.2022 wie vorgesehen außer Kraft tritt, erhöht sich der Beitragssatz ab dem 1.1.2023 auf 2,6 %.[1] Die Beiträge werden von Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte aufgebracht.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2022/2023: So... / 2.2 Pflegeversicherung

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt unverändert 3,05 %. Die Beiträge werden von Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte aufgebracht, mit Ausnahme von Sachsen. Hier beträgt der Beitragsanteil des Arbeitgebers 1,025 % und der des Arbeitnehmers 2,025 %. Der allein vom Arbeitnehmer aufzubringende Beitragszuschlag für Kinderlose beträgt weiterhin 0,35 %.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2022/2023: So... / 2.4 Rentenversicherung

Der Beitragssatz zur Rentenversicherung beträgt unverändert 18,6 %.[1] Die Beiträge werden von Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte aufgebracht.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2022/2023: So... / 4.2 Auszubildende und Praktikanten ohne Arbeitsentgelt

Auszubildende und Praktikanten ohne Arbeitsentgelt, die nicht familienversichert sind, haben Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an die Krankenkasse zu zahlen. Als beitragspflichtige Einnahme gelten monatlich 812 EUR.[1] Bei einem Beitragssatz von 10,22 % (allgemeiner Beitragssatz 14,6 %, davon 7/10) ergibt sich ein monatlicher Beitrag zur Krankenversicherung von 82...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2022/2023: So... / Zusammenfassung

Überblick Hier wird ein Schnellüberblick zu den wichtigsten Neuerungen in der Sozialversicherung des Jahres 2023 gegeben. Bei den für 2023 maßgeblichen Sozialversicherungswerten/Rechengrößen sind unter anderem der von 2,4 % auf 2,6 % angehobene Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung sowie die von 0,09 % auf 0,06 % gesenkte Insolvenzgeldumlage hervorzuheben. Außerdem wir...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2022/2023: So... / 3.1 Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer

Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei und in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) freiwillig versichert sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zu ihrem Krankenversicherungsbeitrag.[1] Dieser ist in der Höhe zu zahlen, den der Arbeitgeber bei Versicherungspflicht des Beschäftigten zu tragen hätte. Für...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2022/2023: So... / 2.6 Umlagen für Ausgleichsverfahren U1 und U2

Arbeitgeber, die in der Regel nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen, nehmen am Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen[1] bei Arbeitsunfähigkeit (U1-Verfahren) teil. Die Teilnahme an dem Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen für Mutterschaftsleistungen (U2-Verfahren)[2] erfolgt hingegen unabhängig von der Betriebsgröße. Die zur Finanzierung der Aufwend...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2022/2023: So... / 3.2 Privat krankenversicherte Arbeitnehmer

Privat krankenversicherte Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder aufgrund des Ausschlusses von der Krankenversicherungspflicht für über 55-Jährige krankenversicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zu ihrem Beitrag für die private Krankenversicherung (PKV). Allerdings muss...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2022/2023: So... / 2.7 Fälligkeit der Beiträge und Umlagen

Drittletzter Bankarbeitstag Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag, die U1- und U2-Umlagen sowie die Insolvenzgeldumlage U3 sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats der Arbeitsleistung fällig.[1] Erfüllungsort ist der Sitz der Einzugsstelle (Krankenkasse und Minijob-Zentrale), weshalb für die tatsächliche Bestimmung des drittletzten Bankarbeitstages die Verhältn...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2022/2023: So... / 2.5 Insolvenzgeldumlage

Der Umlagesatz für das Jahr 2023 beträgt 0,06 % (2022: 0,09 %).[1] Die Insolvenzgeldumlage wird nach einem Prozentsatz des rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts (Umlagesatz) erhoben. Die U3-Umlage wird allein von den Arbeitgebern aufgebracht. Hiervon ausgenommen sind die Arbeitgeber der öffentlichen Hand und private Haushalte. Zuständig für den Einzug sind die Krank...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.5 Ende der freiwilligen Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft freiwillig Versicherter endet mit dem Tod des Versicherten oder dem Beginn einer Pflichtmitgliedschaft. Wenn die Krankenkasse ihren Beitragssatz erhöht, besteht außerdem ein "Sonderkündigungsrecht".[1] In diesen Fällen kann die Mitgliedschaft bis zum Ablauf des auf das Inkrafttreten des der Beitragserhöhung folgenden Kalendermonats gekündigt werden.[2] Die S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07+08/2023, Tilgung, Vor... / IV. Aufwendungen für eine zusätzliche Altersvorsorge

Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, die sich mit der Abzugsfähigkeit von Tilgungsleistungen bis zur Höhe des Wohnvorteils bzw. bis zur Höhe der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung befassen, enthalten – sinngemäß – den Satz: "Tilgungsleistungen, die über den positiven Wohnwert (die positiven Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) hinausgehen, können als zusätzliche...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 273 Zustän... / 2.4 Vertrauensschutz für Beschäftigte der ehemaligen Bundesknappschaft

Rz. 23 Für Beschäftigte der ehemaligen Bundesknappschaft bestand nach dem bis zum 31.12.2004 geltenden Recht – anders als für Beschäftigte der übrigen Rentenversicherungsträger – neben der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung keine öffentlich-rechtliche Zusatzversorgung. Gemäß § 137 Nr. 1 (i. d. F. v. 31.12.2004) waren Beschäftigte der Bundesknappschaft vielmehr in...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 273 Zustän... / 2.2 Zuständigkeit für freiwillig Versicherte

Rz. 11 Eine freiwillige Versicherung ist in der knappschaftlichen Rentenversicherung seit dem 1.1.1968 grundsätzlich nicht mehr zulässig (Art. 1 § 3 Nr. 5 des Finanzänderungsgesetzes 1967 v. 21.12.1967, BGBl. I S. 1259). Abweichend von diesem Grundsatz bestimmt § 273 Abs. 2, dass die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der knappschaftlichen Rentenvers...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 273 Zustän... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Nach Abs. 1 Satz 1 ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung – abweichend von § 133 – unter bestimmten Voraussetzungen auch für die Durchführung der Versicherung von Beschäftigten zuständig, die in einem nicht knappschaftlichen Betrieb tätig sind. Das Gleiche gilt nach Abs. 1 Satz 2 für Versicherte, di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.6 Verzicht auf Rentenversicherungsfreiheit

Rz. 36 Personen, die nach dem bis zum 31.12.2012 geltenden Fassung des § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI als geringfügig Beschäftigte in der Rentenversicherung versicherungsfrei waren, bleiben dies nach der Übergangsregelung des § 230 Abs. 8 Satz 1 SGB VI, solange die Voraussetzungen einer geringfügigen Beschäftigung i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 1 a. F. vorliegen. Diese Beschäftigte...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 20 Aufbrin... / 2.3.5 Beitragstragung bei Arbeitsentgelt im Übergangsbereich

Rz. 10 Die Regelung zum Übergangsbereich wurde zum 1.10.2022 grundlegend geändert. Zunächst erfolgt eine Darstellung der bisherigen Rechtslage: Bei Arbeitsentgelt innerhalb des in Abs. 2 definierten Übergangsbereichs (früher: Gleitzone) hatte der Arbeitgeber bis zum 30.9.2022 den Anteil als Beitrag zu übernehmen, den er bei dem gezahlten Arbeitsentgelt allgemein zu tragen hat...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.5 Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung für geringfügig entlohnte Beschäftigte

Rz. 26 Seit dem 1.4.1999 sind für geringfügig entlohnte Beschäftigte unter bestimmten Voraussetzungen vom Arbeitgeber Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung zu zahlen. Für die Pflegeversicherung und nach dem Recht der Arbeitsförderung ist die Zahlung von Pauschalbeiträgen nicht vorgesehen. Für versicherungsfreie kurzfristig Beschäftigte (vgl. Rz. 48 ff.) sind k...mehr