Fachbeiträge & Kommentare zu ELStAM

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hinzuverdienst / 2 Weiterbeschäftigte Rentner

Der als Hinzuverdienst aus einem Dienstverhältnis bezogene Arbeitslohn eines Rentners ist steuerpflichtig. Der Arbeitgeber hat den Lohnsteuerabzug nach den für den Arbeitnehmer gültigen ELStAM vorzunehmen. Minijob-Regelung und Lohnsteuerpauschalierung Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung sowie eine kurzfristige Beschäftigung mit Lohnsteuerpauschalierung ist zulässig. Die b...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hinzuverdienst / 1 Pensionsbezug

Der als Hinzuverdienst aus einem Dienstverhältnis bezogene Arbeitslohn eines Pensionärs ist – wie bei einem Arbeitnehmer mit 2 Arbeitsverhältnissen – grundsätzlich steuerpflichtig. Der Arbeitgeber hat den Lohnsteuerabzug nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) des Arbeitnehmers vorzunehmen. Berücksichtigung von Frei- und Hinzurechnungsbeträgen Wenn für den Arbeitslohn im e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steuerklassen

mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Besteuerungsverfahren - Modernisierung

mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Einkommensteuer

mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsveranstaltung: Abre... / 5.1 Besteuerung steuerpflichtiger Zuwendungen

Für die Erhebung der Lohnsteuer gelten die allgemeinen Vorschriften.[1] Überschreitet der Gesamtbetrag der Zuwendungen den Freibetrag pro Arbeitnehmer, ist der übersteigende Betrag der Zuwendungen lohnsteuerpflichtig. Steuerpflichtige Zuwendungen anlässlich einer Betriebsveranstaltung können individuell nach den ELStAM-Datensätzen der Arbeitnehmer oder pauschal mit 25 % beste...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsveranstaltung: Abre... / 4.2.2.3 Teilnahme von Konzernmitarbeitern oder Leiharbeitnehmern

Eine Betriebsveranstaltung liegt auch dann vor, wenn an einer betrieblichen Veranstaltung mit gesellschaftlichem Charakter Arbeitnehmer anderer Unternehmen im Konzernverbund oder Leiharbeitnehmer teilnehmen. In diesen Fällen ist der Freibetrag von bis zu 110 EUR für diese Personen ebenfalls anzuwenden, wenn die Betriebsveranstaltung allen Arbeitnehmern und damit z. B. auch al...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pauschalierungsmöglichkeite... / 2.3.1 Anwendungsfälle

Hat der Arbeitgeber in einer größeren Zahl von Fällen die Lohnsteuer nicht vorschriftsmäßig einbehalten, kann er die Lohnsteuer auf Antrag anstelle des Regelverfahrens (ELStAM) alternativ mit einem durchschnittlichen Pauschsteuersatz nacherheben. Diese Form der Lohnsteuerpauschalierung kommt in Betracht, wenn der Arbeitgeber bisher unbesteuerten Arbeitslohn bzw. Lohnteile ve...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsveranstaltung: Abre... / 5.5 Keine Pauschalierung bei Barzuwendungen

Bei der Gewährung von Barbeträgen, deren zweckentsprechende Verwendung nicht sichergestellt ist, braucht der Anlass im Normalfall nicht geprüft zu werden. In diesen Fällen ist eine pauschale Lohnsteuererhebung nicht zulässig. Begünstigt sind ausschließlich Sach- und Barzuwendungen, die für eine Betriebsveranstaltung bzw. aus deren Anlass gewährt werden. Erhalten Arbeitnehmer ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pauschalierungsmöglichkeite... / 2.2.2 Pauschalierungshöchstbetrag je Arbeitnehmer

Zulässig ist die Lohnsteuerpauschalierung mit dem betriebsindividuellen Pauschsteuersatz für pauschal besteuerte sonstige Bezüge von max. 1.000 EUR pro Arbeitnehmer und Kalenderjahr. Dabei gilt: Höchstbetrag gilt pro Arbeitnehmer: Wird für einen Arbeitnehmer die 1.000-EUR-Grenze überschritten, berührt dies die Pauschalierungsmöglichkeit für die übrigen Arbeitnehmer nicht. Nur ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pauschalierungsmöglichkeite... / Zusammenfassung

Überblick Die Besteuerung des Arbeitslohns richtet sich grundsätzlich nach den persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmalen des Arbeitnehmers. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Lohnsteuer pauschaliert werden. Es wird unterschieden zwischen der Pauschalierung nach festen und besonders ermittelten Pauschsteuersätzen. Die Ermittlung des steuerpflichtigen bzw. steuerfreien Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtling / 3 Anmeldung und Abruf der ELStAM-Daten für den Lohnsteuerabzug

Wie jeden neuen Arbeitnehmer muss der Arbeitgeber den von ihm eingestellten Flüchtling oder Asylbewerber bei Beginn der Beschäftigung an der ELStAM-Datenbank anmelden.[1] Damit die ELStAM für einen Arbeitnehmer abgerufen werden können, muss er vom Lohnbüro mit folgenden Daten angemeldet werden[2]: IdNr und Geburtsdatum, Beginn der Beschäftigung, erstes oder weiteres Dienstverhä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtling / 4 Einbehaltung der Lohnsteuer ohne ELStAM

4.1 Zeitlich befristetes Ausnahmeverfahren Der Gesetzgeber sieht neben dem elektronischen Lohnsteuerverfahren für solche Fälle ein Ersatzverfahren vor, in denen aus technischen Gründen oder sonstigen nicht vom Steuerpflichtigen zu vertretenden Hinderungsgründen ein unbeschränkt Steuerpflichtiger zunächst keine IdNr erhalten kann oder aufgrund von Fehlern in der Datenbank vom ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtling / 2 Vergabe der IdNr durch Meldebehörde

Mit der Einreise und Zuweisung in eine Erstaufnahmeeinrichtung werden Flüchtlinge und Asylsuchende unbeschränkt steuerpflichtig, da sie einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland begründen.[1] Dies gilt bereits für die Zeit der Unterbringung in Behelfsunterkünften. Die örtlich zuständige Meldebehörde nimmt die eingereiste Person in ihr Melderegister auf. Glei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtling / 4.1 Zeitlich befristetes Ausnahmeverfahren

Der Gesetzgeber sieht neben dem elektronischen Lohnsteuerverfahren für solche Fälle ein Ersatzverfahren vor, in denen aus technischen Gründen oder sonstigen nicht vom Steuerpflichtigen zu vertretenden Hinderungsgründen ein unbeschränkt Steuerpflichtiger zunächst keine IdNr erhalten kann oder aufgrund von Fehlern in der Datenbank vom BZSt keine korrekten ELStAM-Daten zur Verf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtling / 1 Erfassung in der Lohnbuchhaltung bei Arbeitsaufnahme

Die lohnsteuerliche Behandlung von Asylbewerbern bzw. Flüchtlingen ist unabhängig vom jeweiligen Aufenthaltsstatus und etwaigen damit verbundenen Beschäftigungsverboten. Nach der im Steuerrecht gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise gelten für die Durchführung des Lohnsteuerabzugs die üblichen Arbeitgeberpflichten.[1] Wie bei anderen Arbeitnehmern auch, muss das Lohnbü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtling / 4.2 (Ersatz-)Bescheinigung über die maßgebenden Besteuerungsmerkmale

Als weiteres Ersatzverfahren, von dem auch bei Asylbewerbern und Flüchtlingen Gebrauch gemacht werden kann, wenn bei unbeschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern (noch) keine Identifikationsnummer zugeteilt wurde, sieht der Gesetzgeber eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug in Papierform vor.[1] Die Bescheinigung kann ab 2021 auch der Arbeitgeber beantragen, wenn ihn der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pauschalierung der Lohnsteuer / Zusammenfassung

Begriff Die Lohnsteuerberechnung muss nicht zwangsläufig nach den Lohnsteuermerkmalen (ELStAM) des Arbeitnehmers durchgeführt werden. Aus Vereinfachungsgründen kann der Arbeitgeber in bestimmten Fällen die Lohnsteuer mit gesetzlich bestimmten oder besonderen Pauschsteuersätzen erheben. Die Pauschalierung setzt voraus, dass sich der Arbeitgeber zur Übernahme der Lohnsteuer ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Landwirtschaftliche Arbeitn... / 1 Arbeitnehmer in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft

Beschäftigt ein selbstständiger Land- und Forstwirt Mitarbeiter, sind dies regelmäßig Arbeitnehmer, deren Arbeitslohn dem Lohnsteuerabzug unterliegt. Solche Arbeitsverhältnisse können auch zwischen Familienangehörigen abgeschlossen werden. Für den Arbeitslohn landwirtschaftlicher Arbeitnehmer ist die Lohnsteuer grundsätzlich nach den allgemeinen Regelungen und nach den vom Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 1 Mehrere Jobs, mehrere Arbeitgeber

Bezieht ein Arbeitnehmer nebeneinander von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn, sind für jedes Dienstverhältnis elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) zu bilden.[1] Aus diesem Grund muss der Arbeitnehmer jedem seiner Arbeitgeber bei Eintritt in das Dienstverhältnis zum Zweck des Abrufs der ELStAM mitteilen, ob es sich um das erste oder ein weiteres Dienstverhältnis ha...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 4.1 Berücksichtigung eines individuellen Lohnsteuerfreibetrags

Der Arbeitnehmer kann entscheiden, ob bzw. in welcher Höhe der Arbeitgeber einen beantragten und vom Finanzamt ermittelten Freibetrag[1] im ELStAM-Verfahren abrufen soll. Hierfür ist kein Antrag beim Finanzamt erforderlich. Der Arbeitgeber muss den vom Arbeitnehmer genannten Lohnsteuerfreibetrag im Rahmen einer üblichen Anfrage von ELStAM an die Finanzverwaltung übermitteln. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 7 Übungsleiterfreibetrag von 3.000 EUR

Handelt es sich bei dem zweiten oder weiteren Dienstverhältnis um eine Nebentätigkeit als Übungsleiter (z. B. Sporttrainer), Ausbilder, Betreuer, Erzieher oder um eine vergleichbare Tätigkeit, um eine künstlerische Nebentätigkeit oder um eine nebenberufliche Pflege alter, kranker Menschen oder Menschen mit Behinderungen, so bleiben von den hierfür erhaltenen Vergütungen 3.000 EUR j...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 3 Arbeitszeitgesetz

Das Arbeitszeitgesetz, das eine durchschnittliche werktägliche Höchstarbeitszeit von 8 Stunden festlegt, unter bestimmten Voraussetzungen auch bis zu 10 Stunden täglich erlaubt[1], ist auch auf die Mehrfachbeschäftigung anzuwenden. Wird im zweiten Arbeitsverhältnis unter Berücksichtigung der im ersten Arbeitsverhältnis vereinbarten Arbeitszeit die gesetzlich zulässige Höchst...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / Zusammenfassung

Begriff Mehrfachbeschäftigung ist die zeitgleiche Begründung bzw. Erfüllung mehrerer Arbeitsverhältnisse durch den Arbeitnehmer mit demselben oder verschiedenen Arbeitgebern. Dabei sind oftmals aufgrund der unterschiedlichen Arbeitszeitverpflichtungen in den verschiedenen Arbeitsverhältnissen ein Haupt- und ein Nebenarbeitsverhältnis (Nebenbeschäftigung) bestimmbar. Grundsätz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 2 Sonderfall: Mehrere Jobs, ein Arbeitgeber

Bestehen mehrere Dienstverhältnisse bei einem Arbeitgeber und zahlt dieser oder ein von diesem beauftragter Dritter[1] verschiedenartige Bezüge als Arbeitslohn, kann der Arbeitgeber bzw. der Dritte die Lohnsteuer für den zweiten und jeden weiteren Bezug ohne Abruf weiterer ELStAM nach der Steuerklasse VI einbehalten.[2] Verschiedenartige Bezüge in diesem Sinne liegen vor, wen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsveranstaltung / 5 Besteuerung steuerpflichtiger Zuwendungen

Überschreitet der Gesamtbetrag der üblichen Zuwendungen den Freibetrag von 110 EUR, ist nur der übersteigende Teilbetrag der Zuwendungen lohnsteuerpflichtig. Der Lohnsteuerabzug ist entweder nach den individuellen ELStAM des Arbeitnehmers vorzunehmen oder es ist eine Pauschalbesteuerung mit 25 % durchzuführen.[1] Die Zulässigkeit der Pauschalbesteuerung wird von der Finanzver...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Kurzfristige Besch... / 1 Besteuerung nach den ELStAM

1.1 Laufender Abzug Der an kurzfristig beschäftigte Arbeitnehmer (sog. Aushilfskräfte, Gelegenheitsarbeiter) gezahlte Arbeitslohn ist nach den allgemeinen steuerlichen Vorschriften lohnsteuerpflichtig. Die Lohnsteuererhebung richtet sich grundsätzlich nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen des Arbeitnehmers. 1.2 Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich Arbeitgeber dürf...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Kurzfristige Besch... / 1.1 Laufender Abzug

Der an kurzfristig beschäftigte Arbeitnehmer (sog. Aushilfskräfte, Gelegenheitsarbeiter) gezahlte Arbeitslohn ist nach den allgemeinen steuerlichen Vorschriften lohnsteuerpflichtig. Die Lohnsteuererhebung richtet sich grundsätzlich nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen des Arbeitnehmers.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wehrdienst / 3 Lohnsteuerabzug durch Einsatzstelle

Zuständig für die Erfüllung der Arbeitgeberpflichten (u. a. Abruf der ELStAM, Lohnsteuerabzug und -anmeldung und Ausstellen der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung) ist die jeweilige Einsatzstelle. Hinweis Besteuerung trifft nur einen Teil der Freiwilligendienstler In vielen Fällen kommt es aufgrund der steuerlichen Frei- und Pauschbeträge nicht zu einem Lohnsteuereinbehalt.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Kurzfristige Besch... / 1.2 Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich

Arbeitgeber dürfen bei gelegentlich, nicht regelmäßig wiederkehrend beschäftigten Arbeitnehmern mit der Steuerklasse VI bei einer Beschäftigungsdauer von bis zu 24 Arbeitstagen einen sog. permanenten Lohnsteuer-Jahresausgleich durchführen.[1] Voraussetzung für die Anwendung des Verfahrens ist, dass der Arbeitnehmer vor Aufnahme der Beschäftigung unter Angabe seiner Identifikat...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzfristige Beschäftigung / 1 Besteuerung nach den ELStAM

Der an kurzfristig beschäftigte Arbeitnehmer (Aushilfskräfte, Gelegenheitsarbeiter) gezahlte Arbeitslohn ist nach den allgemeinen Vorschriften lohnsteuerpflichtig. Die Lohnsteuererhebung richtet sich grundsätzlich nach den ELStAM des Arbeitnehmers. Praxis-Tipp Weniger Lohnsteuerabzug durch permanenten Lohnsteuer-Jahresausgleich Arbeitgeber dürfen bei kurzfristig beschäftigten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzfristige Beschäftigung / 2 Pauschalbesteuerung mit 25 %

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Arbeitgeber den Arbeitslohn für eine kurzfristige Beschäftigung mit 25 % pauschal besteuern und auf den Abruf der ELStAM verzichten.[1] Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag mit 5,5 % und ggf. die Kirchensteuer. Beschäftigungen, die nur gelegentlich ausgeübt werden Lohnsteuerrechtlich liegt eine kurzfristige Beschäftigung vor, wenn der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Doppelte Haushaltsführung / 1.1 Kriterien zur Anerkennung

Für die steuerliche Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung müssen die folgenden 3 Kriterien erfüllt sein: Unterhalten eines eigenen Hausstands, zusätzliche Wohnung am auswärtigen Beschäftigungsort, berufliche Veranlassung der doppelten Haushaltsführung. Die steuerliche Anerkennung einer beruflichen doppelten Haushaltsführung ist davon abhängig, dass der Ort des eigenen Hau...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grenzgänger / 2.2 DBA-Sonderregelungen

Eine weitere Ausnahme gilt nach den mit bestimmten Ländern getroffenen Vereinbarungen für Grenzgänger. Sonderregelungen für Grenzgänger enthalten die DBA mit Frankreich, Österreich und der Schweiz. Diese zwischenstaatlichen Grenzgängerregelungen haben das Ziel, abweichend vom Arbeitsortprinzip die Besteuerung des Arbeitslohns dem Wohnsitzstaat zuzuweisen. Unterschiedlich sin...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 5.1.2 Individuelle Besteuerung nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen

Macht der Arbeitgeber von der Möglichkeit, das Arbeitsentgelt aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV mit 2 % einheitlich pauschal zu besteuern, keinen Gebrauch, muss der Arbeitslohn nach den (elektronischen) Lohnsteuerabzugsmerkmalen des Arbeitnehmers versteuert werden. Die Höhe des Steuerabzugs hängt dann entscheidend von der Lohnste...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 5.1.1 Steuerrechtliche Behandlung geringfügig entlohnter Beschäftigungsverhältnisse

Das Entgelt aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung gehört stets zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Dieser Arbeitslohn muss aber nicht nach Maßgabe der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) individuell versteuert werden, sondern es besteht auch die Möglichkeit der Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte durch den Arbeitgeber. Diese Pauschalbe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 5.1.4 Beschäftigungsförderung im Niedriglohnsektor

Die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in einem abgrenzbaren Entgeltbereich oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze war früher regelmäßig finanziell unattraktiv, da mit Eintritt der vollen Sozialversicherungspflicht bzw. der individuellen Steuerpflicht die Abgabenbelastung und der Mehrverdienst nicht mehr in einem wirtschaftlichen Verhältnis stehen. Dies...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 5.1 Beschäftigung in geringem Umfang und gegen geringen Arbeitslohn (§ 40a Abs. 2 EStG)

Die steuerliche Behandlung geringfügig entlohnter Beschäftigungsverhältnisse lehnt sich eng an die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung an. Demzufolge gilt die Geringfügigkeitsgrenze von 450 EUR auch im Steuerrecht. Allerdings gibt es im Steuerrecht neben der Möglichkeit, das Entgelt aus einem geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnis individuell nach Maßgabe der ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 5 Steuerrecht

Das Steuerrecht unterscheidet bei Teilzeitbeschäftigten (Aushilfen) zwischen Arbeitnehmern, die nur in geringem Umfang und gegen geringen Arbeitslohn beschäftigt werden (s. Beschäftigung in geringem Umfang und gegen geringen Arbeitslohn; § 40a Abs. 2 und Abs. 2a EStG), und Arbeitnehmern, die nur kurzfristig beschäftigt werden (s. Aushilfen, Tz 3.2; § 40a Abs. 1 EStG). Der Arb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 180. Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) v 08.12.2010, BGBl I 2010, 1786

Rn. 200 Stand: EL 98 – ET: 02/2013 Am 28.10.2010 hat der Bundestag das JStG 2010 (Omnibusgesetz für eine Vielzahl von Einzelregelungen von der AO bis hin zum Wohnungsbau-PrämienG) verabschiedet. Der Bundesrat hat am 26.11.2010 darüber entschieden, ohne, wie empfohlen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Viele Änderungen sind in allen offenen Fällen und somit rückwirkend anzu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 183. Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-UmsetzungsG – BeitrRLUmsG) v 07.12.2011, BGBl I 2011, 2592

Rn. 203 Stand: EL 97 – ET: 11/2012 Das Beitreibungsrichtlinie-UmsetzungsG beinhaltet außer dem der Umsetzung der Richtlinie 2010/24/EU dienenden Gesetz (EU-BeitreibungsG – EUBeitrG) in Art 1 noch eine Vielzahl weiterer praxisrelevanter Neuregelungen (teilweise rechtsprechungsbrechend, s zu § 12 Nr 5 EStG), von denen die in Art 2 zum EStG nachfolgend vorgestellt werden sollen,...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Lohnsteue... / 3 Hauptbeschäftigung mit Nebenbeschäftigung

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin verdient in einer Teilzeitstelle 2.500 EUR brutto. Sie hat Steuerklasse II, 0,5 Kinderfreibetrag, 1 PV-Kind, keine Kirchensteuer. Der Zusatzbeitrag zu ihrer Krankenversicherung beträgt 1,3 %. Im März nimmt sie zusätzlich einen Minijob an, bei dem sie 200 EUR monatlich verdient. Im September erhält sie die Gelegenheit, einen weiteren Minijob fü...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Grundsätzliches

Tz. 27 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Kurzfristige Beschäftigungen unterscheiden sich lohnsteuerrechtlich von einer Hauptbeschäftigung dadurch, dass der Arbeitgeber wählen kann, ob er die Lohnsteuer entweder nach den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (Höhe der Steuer abhängig von der Steuerklasse der kurzfristig beschäftigten Person; ELStAM; s. § 39e Abs. 4 Satz 2 EStG, Anh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Begünstigter Personenkreis

Rn. 8 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der ArbG hat einen Anspruch auf Förderung für alle ArbN, die zu ihm in einem ersten Dienstverhältnis stehen. Hierbei kann er auf die LSt-Klasse des ArbN abstellen (Steuerklasse I bis V) oder auf die Angabe des ArbN bei pauschal besteuertem Arbeitslohn, dass ein erstes Arbeitsverhältnis gegeben ist. In letzterem Fall sollte sich der ArbG dies ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 207. Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (SteuerumgehungsbekämpfungsG – StUmgBG) v 23.06.2017, 1682

Rn. 227 Stand: EL 125 – ET: 12/2017 Nach Veröffentlichung der "Panama Papers" durch ein Journalistennetzwerk im April 2016 betr sog Briefkastenfirmen o auch Domizilgesellschaften hat das Bundeskabinett am 21.12.2016 den RegE eines SteuerumgehungsbekämpfungsG ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht; die Verabschiedung durch den BR erfolgte am 02.06.2017. Ein erhöhtes Entdeckungs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 221. Zweites Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) v 29.06.2020, BGBl I 2020, 1512

Rn. 241 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Der Koalitionsausschuss hatte sich am 03.06.2020 auf ein umfangreiches Konjunktur- und Zukunftspaket unter Einbezug steuerlicher Erleichterungen verständigt. Nachfolgend hat das Bundeskabinett am 12.06.2020 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen beschlossen. Das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz bündelt au...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Lohnsteue... / 2 Zusammenzug, dann Heirat

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin ist alleinstehend mit einem Kind und verdient 2.800 EUR brutto. Sie hat Steuerklasse II, 0,5 Kinderfreibetrag, 1 PV-Kind, keine Kirchensteuer und der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung beträgt 1,7 %. Im März zieht sie mit dem Vater ihres Kindes in eine gemeinsame Wohnung. Damit erlischt ihr Anspruch auf die Steuerklasse II und sie bekommt d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 190. Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz – AmtshilfeRLUmsG) v 26.06.2013, BGBl I 2013, 1809

Rn. 210 Stand: EL 102 – ET: 11/2013 Vorab s Rn 206 wegen des als Vorläufer gescheiterten JStG 2013. Der Deutsche Bundestag hat am 06.06.2013 die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses (BT-Drucks 17/13 722) angenommen (BR-Drucks 477/13). Zum vorhergehenden langwierigen u konfusen Gesetzgebungsverfahren im Einzelnen s Ortmann-Babel/Bolik/Griesfeller, DB 2013, 1319. Dami...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsunterbrechung / 1 Aufzeichnung Großbuchstabe U im Lohnkonto

Der Arbeitgeber muss am Ort der Betriebsstätte für jeden Arbeitnehmer und jedes Kalenderjahr ein Lohnkonto führen.[1] In das Lohnkonto sind die für den Lohnsteuerabzug erforderlichen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale bzw. die sich aus einer entsprechenden Bescheinigung des Finanzamts ergebenden Merkmale zu übernehmen[2]. Die Anzahl der Großbuchstaben U ist aufzuzeichne...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Führung des Lohn- und Gehal... / 2.1 Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)

In das Lohnkonto müssen sämtliche Daten übernommen werden, die vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) als ELStAM-Daten des Arbeitnehmers übermittelt werden.[1] Seit 1.1.2020 gilt dies auch für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer, die in das ELStAM-Verfahren einbezogen worden sind.[2] Sämtliche Daten der vom Betriebsstättenfinanzamt ausgestellten Papierbescheinigung für ...mehr