Fachbeiträge & Kommentare zu Lohnsteuerabzug

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländische Arbeitnehmer / Zusammenfassung

Begriff Ausländische Arbeitnehmer sind Arbeitnehmer ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Arbeitsrechtlich ist dies jedoch unbeachtlich, entsprechende Differenzierungen sind unwirksam. Allerdings unterliegen ausländische Arbeitnehmer den Vorgaben des Ausländerrechts hinsichtlich Einreise und Beschäftigungsmöglichkeiten in Deutschland. Dabei ist zwischen den EU-Staatsangehörigen...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsveranstaltungen: Fr... / 7 Wahlrecht bei der pauschalen Besteuerung

Eine Betriebsveranstaltung kann auch dann vorliegen, wenn sie nicht allen Angehörigen eines Betriebs oder eines Betriebsteils offensteht (BFH-Urteil vom 27.3.2024, VI R 5/22). Praxis-Beispiel Bei einer Betriebsveranstaltung sind nicht alle eingeladen, sondern nur die Vorstandsmitglieder Eine AG veranstaltete in eigenen Räumlichkeiten eine Weihnachtsfeier, zu der nur die Vorsta...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hinzuverdienst / 2 Weiterbeschäftigte Rentner

Der als Hinzuverdienst aus einem Dienstverhältnis bezogene Arbeitslohn eines Rentners ist steuerpflichtig. Der Arbeitgeber hat den Lohnsteuerabzug nach den für den Arbeitnehmer gültigen ELStAM vorzunehmen. Minijob-Regelung und Lohnsteuerpauschalierung Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung sowie eine kurzfristige Beschäftigung mit Lohnsteuerpauschalierung ist zulässig. Die b...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hinzuverdienst / 1 Pensionsbezug

Der als Hinzuverdienst aus einem Dienstverhältnis bezogene Arbeitslohn eines Pensionärs ist – wie bei einem Arbeitnehmer mit 2 Arbeitsverhältnissen – grundsätzlich steuerpflichtig. Der Arbeitgeber hat den Lohnsteuerabzug nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) des Arbeitnehmers vorzunehmen. Berücksichtigung von Frei- und Hinzurechnungsbeträgen Wenn für den Arbeitslohn im e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Einkommensteuer

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Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hinzuverdienst / Zusammenfassung

Begriff Rentner, die neben dem Bezug einer Rente weitere Einkünfte erzielen, müssen ggf. Kürzungen ihrer Rente hinnehmen. Der zulässige Hinzuverdienst ist u. a. von der Rentenart abhängig. In den Jahren 2020 bis 2022 gilt für vorgezogene Altersrenten eine erhöhte Hinzuverdienstgrenze. Seit dem Jahr 2023 gelten bei vorgezogenen Altersrenten keine Hinzuverdienstbeschränkungen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2020

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2023

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Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pauschalierungsmöglichkeite... / 2.3.1 Anwendungsfälle

Hat der Arbeitgeber in einer größeren Zahl von Fällen die Lohnsteuer nicht vorschriftsmäßig einbehalten, kann er die Lohnsteuer auf Antrag anstelle des Regelverfahrens (ELStAM) alternativ mit einem durchschnittlichen Pauschsteuersatz nacherheben. Diese Form der Lohnsteuerpauschalierung kommt in Betracht, wenn der Arbeitgeber bisher unbesteuerten Arbeitslohn bzw. Lohnteile ve...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsveranstaltung: Abre... / 5.5 Keine Pauschalierung bei Barzuwendungen

Bei der Gewährung von Barbeträgen, deren zweckentsprechende Verwendung nicht sichergestellt ist, braucht der Anlass im Normalfall nicht geprüft zu werden. In diesen Fällen ist eine pauschale Lohnsteuererhebung nicht zulässig. Begünstigt sind ausschließlich Sach- und Barzuwendungen, die für eine Betriebsveranstaltung bzw. aus deren Anlass gewährt werden. Erhalten Arbeitnehmer ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsveranstaltung: Abre... / 7.5.1 Ehrung eines einzelnen Jubilars

Auch Zuwendungen anlässlich einer Jubilarfeier, die nur zur Ehrung eines einzelnen Jubilars durchgeführt wird, sind keine Betriebsveranstaltung; der Freibetrag von 110 EUR findet keine Anwendung. Die Aufwendungen können aber unter dem Gesichtspunkt des ganz überwiegenden betrieblichen Interesses des Arbeitgebers steuerfrei bleiben. Gleichwohl gehören Zuwendungen des Arbeitge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsveranstaltung: Abre... / 3.3 Üblichkeit: Freibetrag von 110 EUR

Die bis 2015 geltende Freigrenze von 110 EUR wurde durch einen Freibetrag oder genauer gesagt durch eine steuerfreie Obergrenze von 110 EUR ersetzt, der für alle Arbeitnehmer gilt. Im Sinne der Steuergerechtigkeit kann nur die Festlegung einer einheitlichen Obergrenze eine geeignete Abgrenzung der Steuerfreiheit von Betriebsveranstaltungen für alle Arbeitnehmer darstellen. Im...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsveranstaltung: Abre... / 4.5 Aufteilung bei gemischt veranlassten Veranstaltungen

Sachzuwendungen anlässlich einer 2-tägigen Reise sind aufzuteilen, wenn die Reise an einem Tag von den Elementen einer Betriebsveranstaltung und am anderen Tag von den Elementen eines Dienstgeschäfts geprägt ist. Bleiben die dem Betriebsveranstaltungsteil zuzurechnenden, anteiligen Kosten innerhalb des 110-EUR-Freibetrags, liegt auch insoweit eine steuerfreie Betriebsveranstaltu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pauschalierungsmöglichkeite... / 2.2.5 Berechnungsschema

Die Finanzverwaltung gibt eine Möglichkeit vor, den durchschnittlichen Steuersatz zu ermitteln.[1] Danach werden die Arbeitnehmer nach Steuerklassen getrennt in 3 Gruppen eingeteilt. Aus Vereinfachungsgründen kann stets die allgemeine Lohnsteuertabelle angewandt werden. Hingegen ist die Berücksichtigung eines eingetragenen Faktors bei Steuerklasse IV nicht möglich. Die Ermitt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsveranstaltung: Abre... / 5.1 Besteuerung steuerpflichtiger Zuwendungen

Für die Erhebung der Lohnsteuer gelten die allgemeinen Vorschriften.[1] Überschreitet der Gesamtbetrag der Zuwendungen den Freibetrag pro Arbeitnehmer, ist der übersteigende Betrag der Zuwendungen lohnsteuerpflichtig. Steuerpflichtige Zuwendungen anlässlich einer Betriebsveranstaltung können individuell nach den ELStAM-Datensätzen der Arbeitnehmer oder pauschal mit 25 % beste...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsveranstaltung: Abre... / 4.1 Berechnungsschema

Die Ermittlung des Höchstbetrags von 110 EUR wird zur Vereinfachung des Lohnsteuerabzugs typisierend nach dem Umfang der insgesamt für die Betriebsveranstaltung angefallenen Aufwendungen und dem sich rechnerisch ergebenden Pro-Kopf-Anteil für den teilnehmenden Arbeitnehmer bestimmt.[1] Entscheidend für die Einbeziehung in die Bemessungsgrundlage ist, dass die Aufwendungen des...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtling / 3 Anmeldung und Abruf der ELStAM-Daten für den Lohnsteuerabzug

Wie jeden neuen Arbeitnehmer muss der Arbeitgeber den von ihm eingestellten Flüchtling oder Asylbewerber bei Beginn der Beschäftigung an der ELStAM-Datenbank anmelden.[1] Damit die ELStAM für einen Arbeitnehmer abgerufen werden können, muss er vom Lohnbüro mit folgenden Daten angemeldet werden[2]: IdNr und Geburtsdatum, Beginn der Beschäftigung, erstes oder weiteres Dienstverhä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtling / 4.2 (Ersatz-)Bescheinigung über die maßgebenden Besteuerungsmerkmale

Als weiteres Ersatzverfahren, von dem auch bei Asylbewerbern und Flüchtlingen Gebrauch gemacht werden kann, wenn bei unbeschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern (noch) keine Identifikationsnummer zugeteilt wurde, sieht der Gesetzgeber eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug in Papierform vor.[1] Die Bescheinigung kann ab 2021 auch der Arbeitgeber beantragen, wenn ihn der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtling / 4.1 Zeitlich befristetes Ausnahmeverfahren

Der Gesetzgeber sieht neben dem elektronischen Lohnsteuerverfahren für solche Fälle ein Ersatzverfahren vor, in denen aus technischen Gründen oder sonstigen nicht vom Steuerpflichtigen zu vertretenden Hinderungsgründen ein unbeschränkt Steuerpflichtiger zunächst keine IdNr erhalten kann oder aufgrund von Fehlern in der Datenbank vom BZSt keine korrekten ELStAM-Daten zur Verf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtling / 1 Erfassung in der Lohnbuchhaltung bei Arbeitsaufnahme

Die lohnsteuerliche Behandlung von Asylbewerbern bzw. Flüchtlingen ist unabhängig vom jeweiligen Aufenthaltsstatus und etwaigen damit verbundenen Beschäftigungsverboten. Nach der im Steuerrecht gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise gelten für die Durchführung des Lohnsteuerabzugs die üblichen Arbeitgeberpflichten.[1] Wie bei anderen Arbeitnehmern auch, muss das Lohnbü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtling / 6 Steuerliche Vergünstigungen

Für Flüchtlinge gelten die allgemeinen Regeln des Lohnsteuerabzugs. Daher können ihnen auch sämtliche steuerliche Vergünstigungen gewährt werden. Sonstige Sachbezüge bleiben z. B. bis 50 EUR monatlich steuerfrei. Auch steuerfreie betriebliche Gesundheitsförderung oder Kindergartenzuschüsse sind ebenso möglich wie die Gewährung des Rabattfreibetrags von 1.080 EUR für Waren un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtling / 2 Vergabe der IdNr durch Meldebehörde

Mit der Einreise und Zuweisung in eine Erstaufnahmeeinrichtung werden Flüchtlinge und Asylsuchende unbeschränkt steuerpflichtig, da sie einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland begründen.[1] Dies gilt bereits für die Zeit der Unterbringung in Behelfsunterkünften. Die örtlich zuständige Meldebehörde nimmt die eingereiste Person in ihr Melderegister auf. Glei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zuschläge / 1.3 Lohnsteuerabzug

Für die Besteuerung ist es unerheblich, ob die Zahlung auf der arbeitsrechtlichen Grundlage eines gesetzlichen Anspruchs, eines Tarifvertrags, einer Betriebsvereinbarung oder einzelvertraglicher Regelungen erfolgt. Der Lohnsteuerabzug bestimmt sich nach den für laufenden Arbeitslohn geltenden Grundsätzen, wenn die Erschwerniszuschläge regelmäßig neben dem Grundlohn bezahlt w...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialleistungen / 2.5 Jubiläumszuwendungen

Geldzuwendungen an Arbeitnehmer anlässlich bestimmter Arbeitnehmer- oder Geschäftsjubiläen unterliegen in jedem Fall dem Lohnsteuerabzug.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Landwirtschaftliche Arbeitn... / 1 Arbeitnehmer in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft

Beschäftigt ein selbstständiger Land- und Forstwirt Mitarbeiter, sind dies regelmäßig Arbeitnehmer, deren Arbeitslohn dem Lohnsteuerabzug unterliegt. Solche Arbeitsverhältnisse können auch zwischen Familienangehörigen abgeschlossen werden. Für den Arbeitslohn landwirtschaftlicher Arbeitnehmer ist die Lohnsteuer grundsätzlich nach den allgemeinen Regelungen und nach den vom Ar...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Steuerliche Behandlung / 2.5.1 Sachlohn

Ein lohnsteuerlich erheblicher geldwerter Vorteil und damit Sachlohn liegt vor, wenn die private Nutzung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer nicht vertragswidrig erfolgt, sondern sich auf eine im Anstellungsvertrag ausdrücklich zugelassene Nutzungsmöglichkeit stützt. Gefordert wird eine fremdübliche Überlassungs- und Nutzungsvereinbarung, in der festgelegt wird, dass di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 4 Freibeträge beim Lohnsteuerabzug

4.1 Berücksichtigung eines individuellen Lohnsteuerfreibetrags Der Arbeitnehmer kann entscheiden, ob bzw. in welcher Höhe der Arbeitgeber einen beantragten und vom Finanzamt ermittelten Freibetrag[1] im ELStAM-Verfahren abrufen soll. Hierfür ist kein Antrag beim Finanzamt erforderlich. Der Arbeitgeber muss den vom Arbeitnehmer genannten Lohnsteuerfreibetrag im Rahmen einer übl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 7 Übungsleiterfreibetrag von 3.000 EUR

Handelt es sich bei dem zweiten oder weiteren Dienstverhältnis um eine Nebentätigkeit als Übungsleiter (z. B. Sporttrainer), Ausbilder, Betreuer, Erzieher oder um eine vergleichbare Tätigkeit, um eine künstlerische Nebentätigkeit oder um eine nebenberufliche Pflege alter, kranker Menschen oder Menschen mit Behinderungen, so bleiben von den hierfür erhaltenen Vergütungen 3.000 EUR j...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 4.2 Gesetzliche Frei- und Pauschbeträge

In der Steuerklasse VI werden tarifliche Freibeträge wie der Grundfreibetrag und gesetzliche Pauschbeträge wie der Sonderausgaben-Pauschbetrag nicht berücksichtigt.[1] Der Altersentlastungsbetrag ist – soweit die Voraussetzungen dafür vorliegen – für den Lohnsteuerabzug bei jedem Dienstverhältnis zu berücksichtigen, aus dem der Arbeitnehmer Bezüge für aktive Tätigkeit bezieht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 4.1 Berücksichtigung eines individuellen Lohnsteuerfreibetrags

Der Arbeitnehmer kann entscheiden, ob bzw. in welcher Höhe der Arbeitgeber einen beantragten und vom Finanzamt ermittelten Freibetrag[1] im ELStAM-Verfahren abrufen soll. Hierfür ist kein Antrag beim Finanzamt erforderlich. Der Arbeitgeber muss den vom Arbeitnehmer genannten Lohnsteuerfreibetrag im Rahmen einer üblichen Anfrage von ELStAM an die Finanzverwaltung übermitteln. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 2 Sonderfall: Mehrere Jobs, ein Arbeitgeber

Bestehen mehrere Dienstverhältnisse bei einem Arbeitgeber und zahlt dieser oder ein von diesem beauftragter Dritter[1] verschiedenartige Bezüge als Arbeitslohn, kann der Arbeitgeber bzw. der Dritte die Lohnsteuer für den zweiten und jeden weiteren Bezug ohne Abruf weiterer ELStAM nach der Steuerklasse VI einbehalten.[2] Verschiedenartige Bezüge in diesem Sinne liegen vor, wen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsveranstaltung / 5 Besteuerung steuerpflichtiger Zuwendungen

Überschreitet der Gesamtbetrag der üblichen Zuwendungen den Freibetrag von 110 EUR, ist nur der übersteigende Teilbetrag der Zuwendungen lohnsteuerpflichtig. Der Lohnsteuerabzug ist entweder nach den individuellen ELStAM des Arbeitnehmers vorzunehmen oder es ist eine Pauschalbesteuerung mit 25 % durchzuführen.[1] Die Zulässigkeit der Pauschalbesteuerung wird von der Finanzver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 3 Arbeitszeitgesetz

Das Arbeitszeitgesetz, das eine durchschnittliche werktägliche Höchstarbeitszeit von 8 Stunden festlegt, unter bestimmten Voraussetzungen auch bis zu 10 Stunden täglich erlaubt[1], ist auch auf die Mehrfachbeschäftigung anzuwenden. Wird im zweiten Arbeitsverhältnis unter Berücksichtigung der im ersten Arbeitsverhältnis vereinbarten Arbeitszeit die gesetzlich zulässige Höchst...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 3 Zusammengefasste Lohnzahlung durch Dritte

Einnahmen eines Arbeitnehmers, die ihren Leistungsgrund im Dienstverhältnis zum eigenen Arbeitgeber haben, jedoch von einem Dritten gezahlt werden, gehören als Lohnzahlung durch Dritte zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Nach Zustimmung durch das Finanzamt kann ein Dritter als Dienstleister die Pflichten des Arbeitgebers im eigenen Namen erfüllen und die Lohnsteuerabzugsverpfl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / Zusammenfassung

Begriff Mehrfachbeschäftigung ist die zeitgleiche Begründung bzw. Erfüllung mehrerer Arbeitsverhältnisse durch den Arbeitnehmer mit demselben oder verschiedenen Arbeitgebern. Dabei sind oftmals aufgrund der unterschiedlichen Arbeitszeitverpflichtungen in den verschiedenen Arbeitsverhältnissen ein Haupt- und ein Nebenarbeitsverhältnis (Nebenbeschäftigung) bestimmbar. Grundsätz...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.21 § 8 EStG (Einnahmen)

• 2019 Private Nutzung eines Firmenwagens durch Arbeitnehmer/BMF v. 4.4.2018, BStBl I 2018, 592/§ 8 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG Überlässt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen auch zur privaten Nutzung, ist der sich daraus ergebende Vorteil steuer- und sozialversicherungspflichtig. Die Bewertung durch den Arbeitgeber hat nach § 8 Abs. 2 Satz 2 i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wehrdienst / 3 Lohnsteuerabzug durch Einsatzstelle

Zuständig für die Erfüllung der Arbeitgeberpflichten (u. a. Abruf der ELStAM, Lohnsteuerabzug und -anmeldung und Ausstellen der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung) ist die jeweilige Einsatzstelle. Hinweis Besteuerung trifft nur einen Teil der Freiwilligendienstler In vielen Fällen kommt es aufgrund der steuerlichen Frei- und Pauschbeträge nicht zu einem Lohnsteuereinbehalt.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wehrübung / 1 Weitergezahlter Arbeitslohn

Für die Zeit der Einberufung des Arbeitnehmers zu einer Wehrübung besteht das Dienstverhältnis steuerlich fort. Zahlt der Arbeitgeber während einer Wehrübung weiterhin Arbeitslohn, unterliegt dieser dem Lohnsteuerabzug nach den allgemeinen Vorschriften.[1]mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten Inland für Arbe... / 5.4 Keine Steuerfreiheit von Mitnahmeentschädigungen

Sog. "Mitnahmepauschalen" sind nicht mehr steuerfrei und zwar auch dann nicht, wenn sie an Staatsbedienstete gezahlt werden.[1] Die Steuerfreiheit von Mitnahmepauschalen war bis zum 31.12.2013 in den Verwaltungsanweisungen geregelt, nicht aber im Bundesreisekostengesetz. Die sog. Mitnahmepauschale führte für jede mitgenommene Person zu einer Erhöhung des Kilometersatzes. Kon...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzfristige Beschäftigung / 1 Besteuerung nach den ELStAM

Der an kurzfristig beschäftigte Arbeitnehmer (Aushilfskräfte, Gelegenheitsarbeiter) gezahlte Arbeitslohn ist nach den allgemeinen Vorschriften lohnsteuerpflichtig. Die Lohnsteuererhebung richtet sich grundsätzlich nach den ELStAM des Arbeitnehmers. Praxis-Tipp Weniger Lohnsteuerabzug durch permanenten Lohnsteuer-Jahresausgleich Arbeitgeber dürfen bei kurzfristig beschäftigten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzfristige Beschäftigung / 2 Pauschalbesteuerung mit 25 %

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Arbeitgeber den Arbeitslohn für eine kurzfristige Beschäftigung mit 25 % pauschal besteuern und auf den Abruf der ELStAM verzichten.[1] Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag mit 5,5 % und ggf. die Kirchensteuer. Beschäftigungen, die nur gelegentlich ausgeübt werden Lohnsteuerrechtlich liegt eine kurzfristige Beschäftigung vor, wenn der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auslandstätigkeit / 6 Lohnsteuerabzug bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerentsendung

In Fällen der internationalen Arbeitnehmerüberlassung ist das in Deutschland ansässige aufnehmende Unternehmen inländischer Arbeitgeber, wenn es den Arbeitslohn für die ihm geleistete Arbeit "wirtschaftlich trägt" oder nach dem Fremdvergleichsgrundsatz hätte tragen müssen. Davon ist zwar insbesondere dann auszugehen, wenn die von dem anderen Unternehmen gezahlte Arbeitsvergü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auslandstätigkeit / 3 Auslandstätigkeitserlass

Ist der Arbeitnehmer in einem Staat tätig, mit dem kein DBA besteht, kann der von einem Arbeitgeber mit Sitz, Geschäftsleitung, Betriebsstätte oder einem ständigen Vertreter im Inland oder einem EU-/EWR-Staat gezahlte Arbeitslohn unter den Voraussetzungen des Auslandstätigkeitserlasses (ATE) steuerfrei sein.[1] Begünstigt sind nur bestimmte Tätigkeiten, zudem: muss die Auslan...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Werkstudent / 1 Vergütungen eines Werkstudenten

Steuerlich gelten für Werkstudenten keine Besonderheiten. Der gezahlte Arbeitslohn unterliegt dem Lohnsteuerabzug nach den allgemeinen Grundsätzen.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abfindungen: Lohnsteuer und... / 10.2 Nachträglicher Einbehalt der Lohnsteuer

Ändern sich lohnsteuerliche Vorschriften während des Jahres mit Wirkung zum 1.1. des betreffenden Jahres, ist der Arbeitgeber berechtigt, den Lohnsteuerabzug für die betreffenden Lohnsteuer-Anmeldungszeiträume rückwirkend zu korrigieren und bei Wegfall von Steuervergünstigung noch nicht erhobene Lohnsteuer nachträglich einzubehalten.[1] Anzeigepflicht des Arbeitgebers Eine Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländischer Student / 1 Keine Besonderheiten im nationalen Steuerrecht

Für ausländische Studenten gelten im Hinblick auf die nationale Besteuerung nach dem EStG keine Besonderheiten. Haben die ausländischen Studenten ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, sind sie unbeschränkt steuerpflichtig.[1] Folglich unterliegen sämtliche in- und ausländischen Einkünfte, insbesondere die Arbeitslöhne aus einem studentischen Nebenjob im Inla...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abfindungen: Lohnsteuer und... / 5.1 Sozial motivierte Zusatzleistungen

Eine weitere Ausnahme wird für den Fall zugelassen, dass der Arbeitgeber im Zusammenhang mit dem Ausscheiden des Arbeitnehmers neben einer Entschädigung weitere Zahlungen verspricht, die keinen Ersatz für entgehenden Arbeitslohn darstellen, sondern ihre Ursache in besonderen Fürsorgeerwägungen haben.[1] Dies gilt beispielsweise für den Sachverhalt der Arbeitslosigkeit, wenn ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abfindungen: Lohnsteuer und... / 9.3 Vereinfachung im Lohnsteuerverfahren

Eine exakte Vergleichsberechnung kann erst im Rahmen der persönlichen Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgen. Für das Lohnsteuerverfahren gilt deshalb eine Vereinfachungsregelung. Hinweis Abschaffung der Fünftelregelung im Lohnsteuerverfahren 2025 Mit dem Wachstumschancengesetz wurde ab 1.1.2025 eine Abschaffung der Fünftelregelung im Lohnsteuerabzugsverfahren bes...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abfindungen: Lohnsteuer und... / 7 Sonderfall: Planwidriger Zufluss in 2 Jahren

Findet der Zufluss einer Entlassungsentschädigung in Teilbeträgen in mehreren Veranlagungszeiträumen statt, obwohl die Vereinbarungen eindeutig auf einen einmaligen Zufluss gerichtet waren, gilt eine weitere Billigkeitsregelung. Nach dieser ist die ermäßigte Besteuerung unter bestimmten Voraussetzungen nicht ausgeschlossen. Abschließend genannt als begünstigte Fälle des plan...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abfindungen: Lohnsteuer und... / 1 Ermäßigte Besteuerung von Abfindungen

Abfindungen sind steuerpflichtig und unterliegen dem Lohnsteuerabzug. Steuerpflichtige Abfindungszahlungen in der Privatwirtschaft können unter bestimmten Voraussetzungen nach der sog. Fünftelregelung tarifermäßigt besteuert werden.[1] Abfindungen sind Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen, für die eine ermäßigte Besteuerung nach der Fünftelregelung zuläss...mehr