Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die CSRD macht Nachhaltigkeitsberichterstattung für viele Unternehmen verbindlich, die VSME für kleinere Unternehmen fakultativ. Ziel ist, Transparenz zu schaffen und verlässliche Informationen über die nicht finanzielle Leistung zu bieten.

Wer ist betroffen von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung?
Mit dem Omnibus-Paket wurden am 26. Februar 2025 Änderungen zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgestellt. Ziel ist es, Unternehmen weiterhin zu Transparenz in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (ESG) zu verpflichten, jedoch auf eine vereinfachte Weise. Dazu gibt es die Regelungen nach CSRD/ESRS sowie VSME.
Die EU hat mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ein zentrales Instrument für die Nachhaltigkeitsberichterstattung geschaffen, das vor allem größere Unternehmen betrifft. Ziel ist es, den sogenannten Trickle-Down-Effekt zu verhindern, also die indirekte Auswirkung der Berichtspflicht auf kleinere Unternehmen. Künftig müssen Unternehmen, die der CSRD unterliegen, nur noch Informationen über die Nachhaltigkeitsmaßnahmen ihrer Wertschöpfungskette in ihre Berichterstattung aufnehmen. Dadurch werden der LSME-Cap sowie die spezielle Regulierung für börsennotierte KMU und nicht EU-regulierte Banken und Versicherungen (ehemals Art. 19a Abs. 6 CSRD) aufgehoben.
Die EU-Kommission plant, den von der EFRAG im Dezember vorgestellten freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattungs-Standard für KMU (VSME-ESRS) im EU-Recht zu verankern. Dieser soll allen nicht von der CSRD betroffenen Unternehmen zur freiwilligen Anwendung empfohlen werden. So können kleinere Unternehmen weiterhin freiwillig über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten berichten, was ihre Transparenz erhöht und den Zugang zu grünen Finanzierungen und Märkten erleichtert.
Zukünftig sind von der Nachhaltigkeitsberichterstattungs-Pflicht nur noch Unternehmen betroffen, die eine Mitarbeiterzahl > 1.000 haben und eines der beiden Kriterien erfüllen:
- Umsatz von > 50 Mio. Euro
- Bilanzsumme > 25 Mio. Euro
Es ist jedoch zu beachten, dass bestehende Regulierungen für Kreditinstitute, Finanzunternehmen und Verbraucherrecht weiterhin indirekt Informationen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung erfordern. Dank dieser Anpassungen sinkt die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen in der EU von über 50.000 auf etwa 7.000. Kleinere Unternehmen haben weiterhin die Möglichkeit, freiwillig zu berichten (z.B. nach VSME), was ihre Nachhaltigkeitsleistung verbessert und den Zugang zu grünen Finanzierungen und Märkten erleichtert.

Bedeutung und Ziele des Nachhaltigkeitsreporting
Die Mission ist klar: es braucht mehr nachhaltiges Handeln in allen Bereichen. Ob aus Sicht der Kund:innen, Aktionäre, Investor:innen, Mitarbeiter:innen oder Bewerber:innen – Unternehmen werden schon heute danach ausgewählt, was sie im Bereich Nachhaltigkeit tun oder eben nicht.
Damit dieses Handeln transparent und vergleichbar für alle Interessengruppen wird, wurde die Nachhaltigkeitsberichterstattung von der EU ins Leben gerufen. Auch wenn es zunächst eine große Umstellung und nicht ohne Aufwand ist, einen Nachhaltigkeitsreport nach den vorgegebenen Standards zu erstellen, so hat dies viele Vorteile für die Unternehmen.
Kommunikation:
- Bessere Reputation als Arbeitgeber
- Darlegung des materiellen und immateriellen Vermögenswertes
- Erhöhung der Mitarbeiterbindung
- Langfristige Wettbewerbsfähigkeit durch Offenlegung der Nachhaltigkeitsleistungen
- Berichterstattung verstärkt die Verantwortung, sich zu nachhaltigem Handeln zu verpflichten
- Vertrauen der Interessengruppen in das Unternehmen wird gestärkt
- Fördert den Dialog mit den Stakeholdern und deren Erwartungen zu verstehen
Strategie:
- Verbesserter Zugang zu Investor:innen und Kapital
- Ermöglicht Benchmarks zwischen Unternehmen und Branchen
- Beeinflussung der langfristigen Managementstrategie durch strategische Nachhaltigkeitsziele
- Erschließung neuer Märkte durch nachhaltige Technologien
- Minderung negativer Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft
- Risiken und Chancen werden identifiziert und bewertet
- Kostenersparnis und Effizienzsteigerung durch verbesserte Prozesse
- Erweiterung/Optimierung des Portfolios
Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts: Schritte und Best Practices
Einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, ist keine Aufgabe für einen Einzelkämpfer. Es ist vielmehr Teamarbeit gefordert. Sie erfordert eine sorgfältige Planung, Zusammenarbeit verschiedener Abteilungen und den Einsatz geeigneter Tools und Systeme zur Datenerfassung und -analyse. Es ist ein kontinuierlicher Prozess, der dazu dient, das Unternehmen auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit und Verantwortung zu begleiten.
Die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts in mehreren Schritten:
- Initiierung sollte aus der Geschäftsleitung kommen. Ressourcen bereitstellen und abteilungsübergreifendes Nachhaltigkeitsteam bilden. Wer ist für was verantwortlich?
- Berichterstattung muss den rechtlich vorgegebenen Standards entsprechen. Was schreiben CSRD und ESRS vor? Was kann nach VSME berichtet werden?
- Analyse und Bestandsaufnahme der bisherigen Nachhaltigkeitsmaßnahmen. Was läuft schon gut, wo gibt es Verbesserungspotenzial?
- Alle Stakeholder definieren: diese umfassen sowohl die eigene Belegschaft als auch externe Interessengruppen wie z. B. Lieferant:innen, Kund:innen, Aktionär:innen uvm.
- Doppelte Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS durchführen: hier werden die Themen bestimmt, die für das Unternehmen nach der Inside-Out und/oder nach der Outside-In Perspektive wesentlich sind und im Nachhaltigkeitsreport berichtet werden.
- Aus der Wesentlichkeitsanalyse lässt sich dann die Nachhaltigkeitsstrategie des Unternehmens ableiten. Welche Ziele sollen bis wann mit welchen Maßnahmen erreicht werden?
- Steht der grobe Fahrplan, geht es daran, die für die Berichterstattung notwendigen Kennzahlen zu definieren und entsprechend Daten zu erheben und zu analysieren. Was liegt bereits vor, welche (neuen) digitalen Prozesse braucht es?
- Nachhaltigkeitsbericht erstellen, in den Lagebericht integrieren und durch Wirtschaftsprüfer absegnen lassen.
- Veröffentlichung und Kommunikation, je nachdem wie der Bericht genutzt werden soll, um die Ergebnisse und Fortschritte bei den Nachhaltigkeitsthemen zu zeigen.
- Nachbereitung und Weiterentwicklung: Verbesserungsmöglichkeiten evaluieren und Anpassungen in der Nachhaltigkeitsstrategie und -maßnahmen entsprechend vornehmen.
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung schwebt wie ein Damoklesschwert über den Unternehmen. Ist sie doch sehr komplex. Wo und wie anfangen fragen sich viele. Es gibt Unterstützung! Mit einem umfangreichen Informationsangebot unterstützt Haufe Sie dabei, Ihre Herausforderungen rund um das Thema Nachhaltigkeit erfolgreich zu meistern und damit die Zukunft Ihres Unternehmens zu sichern. Egal ob Fachdatenbank mit umfassendem Fachwissen, Online-Trainings für alle Nachhaltigkeits-Verantwortlichen, Präsenz-Seminare, E-Learnings oder das breitgefächerte Buchportfolio ausgewiesener Expert:innen: Haufe hat die passende Lösung und bietet Ihnen von Strategie, über Umsetzung bis zu Organisations- und Branchen-Lösungen wertvollen Input.

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