Zusammenfassung

 
Überblick

Das Programm "Altersgerecht Umbauen" in seiner Kreditvariante fördert Baumaßnahmen, die in ihrer Wirkung die Wohnqualität dadurch verbessern, dass sog. Barrieren durch Modernisierungen abgebaut werden.

1 Programmübersicht

 
Förderprogramm Förderart Antragsteller
Altersgerecht Umbauen (Programm 159) Darlehen alle natürlichen und juristischenPersonen
Altersgerecht Umbauen: Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (Programm 455-B) Zuschuss natürliche Personen als Eigentümer oder Mieter

2 Altersgerecht Umbauen (Programm 159)

2.1 Antragsberechtigte

Einen Antrag auf Förderung nach dem Programm 159 kann jeder Investor stellen. Dies sind insbesondere

  • Privatpersonen,
  • Wohnungseigentümergemeinschaften,
  • Wohnungsunternehmen,
  • Wohnungsgenossenschaften,
  • Bauträger,
  • Körperschaften,
  • Anstalten des öffentlichen Rechts,
  • Mieter.

Mieter

Ist der Antragsteller ein Mieter, so kann er Fördermittel ausschließlich für die von ihm gemietete Wohnung beantragen. Seitens der KfW-Bank wird dabei empfohlen, dass Mieter und Vermieter vorab eine Modernisierungsvereinbarung i. S. d. § 554a BGB treffen.

2.2 Welche Maßnahmen werden gefördert?

Baubedingte Behinderungen beseitigen

Das Programm fördert in der Hauptsache Baumaßnahmen an Objekten, die dazu dienen, eine Wohnung oder Wohngebäude so umzugestalten, dass alte oder auch behinderte Menschen dort ihren Anforderungen entsprechend ohne baubedingte Behinderungen leben können.

Dabei muss es sich nicht nur um eine Renovierungsmaßnahme handeln. Auch wer eine Wohnung erwirbt, kann in den Genuss dieses Förderprogramms kommen. Antragsberechtigt sind Personen oder Träger, die

  • solche Investitionsmaßnahmen an selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden und Eigentumswohnungen durchführen,
  • Ersterwerber von Wohngebäuden und Eigentumswohnungen, die neu barrierereduziert wurden.

Erfüllt der Anspruchsberechtigte die obigen Voraussetzungen, so werden folgende Maßnahmen gefördert:

  • Maßnahmen aus den unten aufgeführten 7 Förderbereichen, die zur Herstellung von einer Barrierefreiheit entsprechend der DIN 18040-2 erforderlich sind oder
  • Maßnahmen, mit denen der Standard "Altersgerechtes Haus" (siehe unten) erreicht wird,
  • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz an bereits bestehenden Wohngebäuden.

Einbruchschutz

Zur Verbesserung des Einbruchschutzes werden folgende Maßnahmen gefördert:

  • Einbau von einbruchshemmenden Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren
  • Einbau von einbruchshemmenden Garagentoren und -zugängen, die mit dem Wohnhaus verbunden sind
  • Nachrüstsysteme für Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren,
  • Nachrüstsysteme für vorhandene Fenster und einbruchshemmende Gitter, Klapp- und Rollläden sowie Lichtschachtabdeckungen
  • Einbau von Einbruch- und Überfallmeldeanlagen,
  • Einbau von Gefahrenwarnanlagen und Sicherheitstechnik in Smart Home Anwendungen mit Einbruchsmeldefunktion.

Umwidmung

Neben den obigen Voraussetzungen erfolgt eine Förderung auch dann, wenn es sich bei der Maßnahme um eine sog. Umwidmung handelt. Eine Umwidmung liegt vor, wenn bisher beheizte Nichtwohnflächen in Wohnflächen umgewandelt werden. Die Nutzungsänderung muss den baurechtlichen Vorschriften entsprechen und darf kein Neubau sein.

Auch ein Ausbau oder eine Erweiterung ist in diesem Zusammenhang förderungsfähig. Die neue Wohnfläche darf aber nicht größer als 50 m2 sein.

Beratungsleistungen

Neben den Baumaßnahmen werden auch Aufwendungen für Beratungsleistungen, notwendige vorbereitende Arbeiten und nachbereitende Maßnahmen und Wiederherstellungsarbeiten gefördert.

Alle Maßnahmen müssen von Fachunternehmen des Bauhandwerks durchgeführt werden. Dies muss auch entsprechend vom Fachunternehmer bescheinigt werden.

Nicht gefördert werden Maßnahmen an Ferienhäusern, -wohnungen und Wochenendhäusern.

7 Förderbereiche

Wie oben bereits beschrieben, hat die KfW im Zusammenhang mit diesem Programm 7 Förderbereiche entwickelt:

  • Förderbereich 1: Sanierung von Wegen zu Gebäuden, Stellplätzen, Garagen, Spielplätzen und Entsorgungseinrichtungen. Schaffung von Sitz- und Spielplätzen bei Gebäuden mit mehr als 3 Wohneinheiten. Schaffung von altersgerechten Kfz-Stellplätzen, Abstellplätzen für Kinderwagen, Rollstühle oder Rollatoren. Dazu gehören auch Überdachungen solcher Flächen.
  • Förderbereich 2: Altersgerechter Umbau des Hauseingangsbereichs und der Wohnungszugänge. Schaffung von Bewegungsflächen und Wetterschutzeinrichtungen.
  • Förderbereich 3: Nachrüstung oder Verbesserung der Aufzugsanlagen. Einbau von Treppenliften oder entsprechende Ergänzungen. Barrierereduzierungen im Treppenhaus sowie der Bau von Rampen.
  • Förderbereich 4: Altersgerechte Anpassung des Wohnungszuschnitts. Verbreiterung der Türen inklusive neuer Türen. Schwellenabbau sowie die Schaffung von Terrassen, Loggien oder Balkonen.
  • Förderbereich 5: Anpassung der Sanitärräume an die entsprechenden Bedürfnisse. Dazu gehören bodengleiche Duschen oder die Modernisierung von WCs, Waschbecken und Badewannen.
  • Förderbereich 6: Maßnahmen, die der Kommunikation, Orientierung, Unfallschutz oder Bedienung dienen. Dazu gehören insbesondere moderne Bedienelemente, Notrufsysteme, Lichtanlagen, Beschriftungen, automatische Tür- oder Fensterantriebe...

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