Überblick

Im Jahr 2015 hat Berlin von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Regeln für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen per Verordnung zu verschärfen. Bevor diese Verordnung jetzt Mitte März ausläuft, hat der Berliner Senat sie um 5 Jahre bis 2025 verlängert.

Mit dem Umwandlungsverbot will der Senat die Sozialstruktur in den sog. Milieuschutzgebieten erhalten. Rund 460.000 Wohnungen, das sind zirka 30 % der Berliner Mietwohnungen, befinden sich in diesen sozialen Erhaltungsgebieten

Baugesetzbuch enthält Ausnahmen vom Umwandlungsverbot

Die Umwandlungsverordnung beinhaltet allerdings diverse Ausnahmetatbestände, die wohl häufiger genutzt werden. Im Baugesetzbuch regelt der § 172 Abs. 4 Satz 2, dass einem Eigentümer die beantragte Genehmigung zu erteilen ist, wenn ihm ein Verzicht auf die Umwandlung auch unter Berücksichtigung des Allgemeinwohls wirtschaftlich nicht zumutbar ist.

In 2018 führte das laut Senatsverwaltung zu 5.200 Umwandlungen; trotz Umwandlungsverbot, aber mit behördlicher Genehmigung.

Auch die Bundesregierung will die Umwandlung erschweren. Ein entsprechender Vorschlag wurde in die laufenden Abstimmungen zur Novelle des Baugesetzbuchs eingebracht.

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