Fachbeiträge & Kommentare zu Zinssatz

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Besteuerung von GmbH und Ge... / b) Entscheidung des FG

Das FG gab der Klage insoweit Recht. Auch wenn § 20 GmbHG erwähnt, dass ein Gesellschafter, welcher den auf die Stammeinlage eingeforderten Betrag nicht zur rechten Zeit einzahlt, zur Entrichtung von "Verzugszinsen" von Rechts wegen verpflichtet ist, sind damit nicht Verzugszinsen i.S.d. § 288 BGB gemeint, sondern der gesetzliche Zinssatz i.H.v. 4 % p.a. gem. § 246 BGB. Der Wor...mehr

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Besteuerung von GmbH und Ge... / b) Entscheidung des FG

Die Klage war erfolgreich. Eine Verzinsung des Versorgungskapitals von 6 % p.a. sei fremdüblich. Ein externer Fremdvergleich führe nicht zu einer Verzinsung von nur 3 % p.a. Werte für Versorgungszusagen, die andere Kapitalgesellschaften ihren GF oder Angestellten erteilen, würden statistisch nicht erhoben. Ein Vergleich mit Garantiezinsen von Lebensversicherungen sei abzulehn...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Woerner, vGA zwischen SchwGes – Zufluss bei der MG, BB 1987, 665; Wassermeyer, Aktuelle Streitfragen zur grenzüberschreitenden vGA und zur verdeckten Einlage, in StR und st-orientierte Gestaltungen im Konzern, DK 1998, 363; Schmitz, vGA im Konzern und systemgerechte Besteuerung nach der UnternehmenSt-Reform, DB 2001, 1166; Herlinghaus, vGA im Organschaftskonzern, insbes bei Ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3.7 Angemessenheit der Höhe nach

Tz. 129 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Ist eine Vereinbarung nicht dem Grunde nach als im Gesellschaftsverhältnis veranlasst anzusehen, kann iH eines überhöhten Entgelts, das der AE von seiner Kö erhält, dennoch eine (partielle) vGA vorliegen. Sind demgegenüber Leistung und Gegenleistung ausgeglichen, ist keine Veranlassung des Vorgangs durch das Gesellschaftsverhältnis gegeben. ...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.5 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Im Umlaufvermögen werden alle kurzfristigen Vermögensteile ausgewiesen – hierzu gehören auch Forderungen. Die Forderungen und sonstigen Vermögenswerte werden gemäß § 266 Abs. 2 HGB in folgende Unterpositionen gegliedert: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis beste...mehr

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Steuern und Nebenleistungen... / 5.1.1 Für Aussetzungszinsen anzuwendender Zinssatz

Die Zinshöhe beträgt 0,5 % pro vollen Monat.[1] Aussetzungszinsen sind Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis. Diese werden allerdings nur verzinst, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Das ist bei Aussetzungszinsen der Fall.[2] Ansprüche auf steuerliche Nebenleistungen und auf die entsprechenden Erstattungszinsen werden allerdings nicht verzinst. Aussetzungszinsen werd...mehr

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Steuern und Nebenleistungen... / 5.2.1 Säumniszuschläge entstehen kraft Gesetzes

Säumniszuschläge sind zusätzliche Abgaben, die bei verspäteter Zahlung einer Gebühr, eines Beitrags oder einer Steuer fällig werden. Bei Gebühren sehen die unterschiedlichen Verwaltungsverfahrensgesetze häufig die Möglichkeit vor, im Rahmen von Billigkeitsregelungen von der Einziehung abzusehen. Anders bei Steuern und Beiträgen. Hier entstehen die Säumniszuschläge kraft Geset...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.4.2.2 Begrenzung des Bereichs der methodengebundenen Bewertung

Rz. 81 Der Stetigkeitsgrundsatz betrifft nur die Anwendung von Bewertungsmethoden (einschl. Verfahrensspielräumen), nicht jedoch die Inanspruchnahme von Individualspielräumen.[1] Will man also die bilanzpolitische Flexibilität erhöhen, so muss man den Bereich, in dem Bewertungsmethoden zum Zuge kommen, zugunsten der Ausnutzung von Individualspielräumen einschränken. Somit is...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.3 Wirkungsdauer

Rz. 68 Der Aspekt der Wirkungsdauer betrifft hauptsächlich die materielle Bilanzpolitik, weil aufgrund der sog. Zweischneidigkeit der Bilanz eine bilanzpolitische Maßnahme sich in der Folgezeit grundsätzlich entgegengesetzt auswirkt. So bedingt z. B. bei einem Anlagegut die höhere Abschreibung in der Anfangszeit geringere Abschreibungsmöglichkeiten für die restliche Nutzungs...mehr

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Abgabenordnung

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Außenstände: Wie man als Un... / 3.1 Welche Auswirkungen ergeben sich auf die Finanzierung in einem Unternehmen?

Debitoren sind gebundenes Vermögen, das finanziert (Zinsaufwand) werden muss. Ein geringer durchschnittlicher Debitorenumschlag und damit ein hohes durchschnittliches Zahlungsziel haben demzufolge einen negativen Einfluss auf die Finanzierung und damit auf die Liquidität des Unternehmens. Dies gilt umso mehr, je höher die Kreditkosten sind. Zu hohe Debitoren und zu lange Zah...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 4.2 Vorteilsempfangender Gesellschafter

Rz. 27 VGA als Beteiligungsertrag. Auf Ebene des vorteilsempfangenden Gesellschafters ist eine vGA ein sonstiger Bezug i. S. v. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG und deshalb als Beteiligungsertrag zu erfassen. Hierbei ist die steuerliche Einordnung und ggf. die Umqualifizierung auf Ebene des Gesellschafters grundsätzlich unabhängig davon vorzunehmen, ob eine vGA auch auf Ebene d...mehr

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Aus dem Schrifttum (Zeitsch... / 2.41 Rechnungslegung nach IFRS

Dobler/Gäumann, Stellungnahmen an den IASB und/oder die EFRAG? – Neue empirische Befunde, IRZ 3/2023, S. 115; Dreesen/Horsch, Einflussfaktoren der Goodwill-Abschreibungen nach IAS 36 – Eine empirische Analyse der Unternehmen des deutschen Prime Standards, KoR 3/2024, S. 97; Haaker/Schaden, Faktische Klimaverpflichtungen nach IAS 37? PiR 3/2024, S. 78; Labrenz, Ansatzzeitpunkt f...mehr

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Aus dem Schrifttum (Zeitsch... / 2.9 Bilanzanalyse

Dreesen/Horsch, Einflussfaktoren der Goodwill-Abschreibungen nach IAS 36 – Eine empirische Analyse der Unternehmen des deutschen Prime Standards, KoR 3/2024, S. 97; Graumann, Krisenfrüherkennung mittels Jahresabschlusskennzahlen Teil 5: Cashflow und Cashflow-Kennzahlen, BBK 4/2023, S. 179; Graumann, Krisenfrüherkennung mittels Jahresabschlusskennzahlen Teil 6: Bewegungsbilanz ...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 7.1 vGA zwischen Schwestergesellschaften ("Dreiecks-vGA")

Rz. 70 Dreieckstheorie. Bei gesellschaftsrechtlich veranlassten Vorteilszuwendungen zwischen Schwestergesellschaften kommt steuerlich die sog. Dreieckstheorie zur Anwendung, nach der 2 gedanklich voneinander zu trennende Vorgänge gesondert steuerlich zu beurteilen sind: Zunächst wird der Vorteil im Rahmen einer vGA von der vorteilsgewährenden Tochter- an die gemeinsame Mutter...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 6.2 Gesamtausstattung des Gesellschafter-Geschäftsführers

Rz. 51 Dreistufige Angemessenheitsprüfung. Die Prüfung der Angemessenheit der Bezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers ist stets streitanfällig und regelmäßig anhand des konkreten Einzelfalls vorzunehmen. Hierbei müssen sowohl die Gesamtausstattung als auch die einzelnen Vergütungsbestandteile einem Fremdvergleich standhalten. Bezüglich der Gesamtausstattung nimmt die Fi...mehr

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Verbindlichkeiten, langfris... / 6 Abzinsung unverzinslicher Verbindlichkeiten

Das Einkommensteuergesetz sieht für eine unverzinsliche Verbindlichkeit, welche länger als 1 Jahr Restlaufzeit hat ein Abzinsungsgebot vor. Hiernach müssen Verbindlichkeiten zwingend mit einem Zinssatz von 5,5 % abgezinst werden.[1] Diese Regelung hat der Gesetzgeber nun für Wirtschaftsjahre nach dem 31.12.2022 beendet. Für Wirtschaftsjahre, die vor dem 31.12.2022 enden und ...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.52 § 238 AO (Höhe und Berechnung der Zinsen)

• 2019 Verfassungsmäßigkeit der Verzinsung / Vorläufige Zinsfestsetzung / Erstattungszinsen / Säumniszuschläge / § 238 AO / 233a AO / § 236 AO / 240 AO Nach dem BMF-Schreiben v. 2.5.2019, BStBl I 2019, 448 ergehen Zinsfestsetzungen vor dem Hintergrund der beim BVerfG anhängigen Verfahren (1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17) vorläufig. Nach Abschluss der Verfahren erfolgt dann, sowe...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.50 § 233a AO (Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen)

• 2021 Vollverzinsung / Zinssatz von 6 % verfassungswidrig / § 233a AO / § 238 Abs. 1 S. 1 AO Das BVerfG hat mit Beschluss v. 8.7.2021, 1 BvR 2237/14 und 1 BvR 2422/17 die Verfassungsmäßigkeit der Vollverzinsung nach § 233a AO bestätigt. Es hat allerdings den insoweit geltenden Zinssatz nach § 238 Abs. 1 S. 1 AO ab dem 1.1.2014 als nicht realitätsgerecht und damit als nicht m...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.3 § 8 KStG (Ermittlung des Einkommens)

• 2019 Hinzuschätzungen bei einer Kapitalgesellschaft als verdeckte Gewinnausschüttung / § 8 Abs. 3 KStG Erfolgen im Rahmen einer Kapitalgesellschaft Hinzuschätzungen, stellt sich die Frage, ob es sich bei der Hinzuschätzung um eine verdeckte Gewinnausschüttung handelt. Grundsätzlich trifft das FA die objektive Feststellungslast dafür, ob die Voraussetzungen einer verdeckten ...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.51 § 237 AO (Zinsen bei Aussetzung der Vollziehung)

• 2022 Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Aussetzungszinsen / § 237 AO Das BVerfG hat entschieden, dass die Verzinsung nach § 233a AO für Verzinsungszeiträume ab dem 1.1.2014 der Höhe nach verfassungswidrig ist und dem Gesetzgeber aufgegeben, für ab in das Jahr 2019 fallende Verzinsungszeiträume bis zum 31.7.2022 eine verfassungsgemäße Neuregelung zu schaffen. Begründet hat da...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 7.5 § 9 GrEStG (Gegenleistung)

• 2019 Anzahlungen / Notaranderkonten / Forward Purchase Deals / Forward Funding Deals / § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG Fraglich ist, ob beim Kauf einer Immobilie die Vorauszahlung von Kaufpreisteilen die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage erhöht. Die sich daraus ergebenden Kapitalnutzungsvorteile könnten als Leistung i. S. v. § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG anzusehen sein. Werden A...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 8 AStG

• 2019 Nachweis von wirtschaftlichen Gründen für den Abschluss eines Geschäfts unter nicht fremdüblichen Bedingungen/§ 1 AStG Der EuGH hat mit Urteil v. 31.5.2018, C-382/16 entschieden, dass § 1 AStG mit der Niederlassungsfreiheit vereinbar ist. Geltung hat dies allerdings nur dann, wenn die Norm dem gebietsansässigen Stpfl. die Möglichkeit des Nachweises dafür einräumt, dass...mehr

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Unternehmensverträge / 5.4.2 Praktische Bedeutung und Betriebspachtvertragsmuster

Rz. 62 Der Betriebspachtvertrag erfüllt nicht die Anforderungen der steuerlichen Organschaft, weshalb er aus steuerlichen Gesichtspunkten für die Praxis wenig interessant erscheint. Allerdings können an anderer Stelle Steuerersparnisse durch die Zusammenfassung der unternehmerischen Tätigkeit von zwei bislang selbstständigen Gesellschaften auftreten, ohne dass tatsächlich ei...mehr

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Unternehmensverträge / 4.2.2 Zweck des Beherrschungsvertrags und Beherrschungsvertragsmuster

Rz. 18 Der Zweck eines Beherrschungsvertrags besteht i. d. R. in der Legitimierung der Herrschaft über das untergeordnete Unternehmen. Tatsächlich besteht in der Praxis oftmals bereits ein faktisches Konzernverhältnis aufgrund einer Abhängigkeit i. S. d. § 17 AktG oder einer Mehrheitsbeteiligung i. S. d. § 16 AktG.[1] Durch den Abschluss eines Beherrschungsvertrags wird in e...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.53 § 240 AO (Säumniszuschläge)

• 2019 Verfassungswidrigkeit des in den Säumniszuschlägen enthaltenen Zinsanteils / § 240 AO Fraglich ist zum einen, ob Säumniszuschläge i. S. v. § 240 AO auch einen Zinsanteil enthalten. Dies dürfte zu bejahen sein. Zu folgern ist dies insbesondere aus dem Wortlaut der gesetzlichen Regelung und aus deren Sinn und Zweck. Die Höhe des Zinsanteils dürfte vor dem Hintergrund der...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.54 § 43 EStG (Kapitalerträge mit Steuerabzug)

• 2020 Kapitalertragsteuerabzug / Crowdinvesting / Crowdlending / § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 Buchst. c EStG Das Crowdinvesting ist regelmäßig eigenkapitalbasiert. Es handelt sich um stille Beteiligungen bzw. partiarische Darlehen. Demgegenüber ist das Crowdlending fremdkapitalbasiert. Hier erhalten die Investoren eine Gegenleistung in Form eines gewinnunabhängigen Zinssatzes. Die...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.13 § 6 EStG (Bewertung)

• 2019 Gewinnneutrale Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern bei Personengesellschaften/§ 6 Abs. 5 Satz 3 EStG § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG ermöglicht bei Personengesellschaften die Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern zu Buchwerten, soweit diese unentgeltlich oder gegen Gewährung oder Minderung von Gesellschaftsrechten übertragen werden. Fraglich ist, inwieweit § 6 Abs. 5 Satz...mehr

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Konzernanhang / 3.8.3 Organbezüge sowie Kredite und sonstige Rechtsgeschäfte mit Organmitgliedern

Rz. 60 Im Konzernanhang haben in Analogie zu § 285 Nr. 9 HGB Angaben über die Organbezüge sowie Kredite und sonstige Rechtsgeschäfte mit Organmitgliedern zu erfolgen. Jeweils getrennt nach Personengruppen sind die Gesamtbezüge des Geschäftsjahres der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans, Aufsichtsrats, Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung des Mutterunternehmens zu nenn...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 1.3 Leasing

Rz. 8 "Leasing" ist steuer- und handelsrechtlich eine Sonderform der entgeltlichen Gebrauchsüberlassung von beweglichen oder unbeweglichen Investitions- oder Konsumgütern durch den sog. Leasing-Geber an den Leasing-Nehmer. Nach IFRS umfasst Leasing auch sämtliche Mietverträge und ist in dem pflichtgemäß erstmals im Geschäftsjahr 2019 anzuwendenden IFRS 16 geregelt, welcher d...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 4.4.2 Berechnung angemessener Pachtzinsen

Rz. 83 Eines der schwierigsten Probleme der Betriebsaufspaltung ist die Ermittlung einer richtigen Pachthöhe. Zahlt die GmbH eine unangemessen hohe Pacht, so liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor. Der Pachtzins muss aus der Sicht des Verpächters vor allem 2 Elemente enthalten: Eine Vergütung für die Abnutzung der überlassenen Gegenstände. Hierfür werden regelmäßig die s...mehr

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Jahresabschluss, Darlehen a... / 4 Unverzinsliche Verbindlichkeiten in der Steuerbilanz

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind regelmäßig verzinst. Kommt es jedoch zu einer Kreditaufnahme zum Beispiel einer GmbH bei einem ihrer Gesellschafter und wurde für diesen Darlehensbetrag keine Verzinsung vereinbart, ist in einem ersten Schritt die Laufzeit des Darlehens zu prüfen. Beträgt die Restlaufzeit des Darlehens mehr als ein Jahr, sind Verbindlichkeite...mehr

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Schadensersatz, geleisteter / 4 Besonderheiten bei Bilanzierern: Bei drohender Inanspruchnahme aus einer Schadensersatzverpflichtung Rückstellung bilden

Droht einem Bilanzierer ernsthaft die Gefahr, aus einer Schadensersatzverpflichtung in Anspruch genommen zu werden, muss er hierfür eine Rückstellung passivieren. Der Ansatz der Rückstellung erfolgt regelmäßig in Höhe des voraussichtlichen Erfüllungsbetrags. Zu beachten ist hierbei das Abzinsungsgebot für Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr. Bei diesen ...mehr

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Bilanzpolitik in der Untern... / 6.1 Darstellungsgestaltung mit expliziten Wahlrechten

Rz. 23 Alle vom Gesetzgeber explizit eingeräumten Wahlrechte[1] können mit Blick auf die zielorientierte Darstellung angewandt werden, wobei jedoch beachtet werden muss, dass die zur Schönung des Jahresabschlusses eingesetzten Mittel zu bestimmten Detailangaben im Anhang führen können. Wird etwa für bestimmte Pensionsverpflichtungen gem. Art. 28 Abs. 1 EGHGB die Passivierung ...mehr

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Bilanzpolitik in der Untern... / 4 Informationsökonomische Implikationen

Rz. 13 Besonders im Bereich der Bilanzpolitik in der Unternehmenskrise sind die Konsequenzen von Informationen über die Lage des Unternehmens zu bedenken. Stets ist davon auszugehen, dass die Informationsverteilung zwischen dem Management und den Abschlussinteressenten asymmetrisch ist. Die Abschlussinteressenten haben somit Vorbehalte gegenüber der gebotenen Darstellung des...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.28 Berechnung von Pensionsrückstellungen (Nr. 24)

Rz. 153 Aufgrund der Komplexität der Berechnung der Pensionsverpflichtungen werden mit Nr. 24 ausdrücklich Angaben bzgl. der zur Bewertung der Pensionsrückstellungen angewandten versicherungsmathematischen Berechnungsverfahren und den grundlegenden Annahmen, insb. den Zinssatz und den erwarteten Lohn- und Gehaltssteigerungen, sowie die zugrunde gelegten biometrischen Annahme...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Pflichtangaben

Rz. 21 Rechtsform- und branchenunabhängige Pflichtangaben im Anhang umfassen:[1]mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.2.1 Allgemeines

Rz. 34 Unter dem Begriff der Bewertungsmethode ist nach h. M. ein planmäßiges Verfahren zur Ermittlung des Wertansatzes zu verstehen, das den GoB entspricht. Die Bewertungsmethode umfasst sowohl den formalen Ablauf als auch die Ermittlung der Messgröße. Anzugeben sind daher die zugrunde gelegten Wertmaßstäbe und das gewählte Verfahren. Die Bewertungsmethode ist eine grundleg...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.9.5 Gewährte Vorschüsse und Kredite sowie Haftungsverhältnisse (Nr. 9 Buchst. c)

Rz. 64 Buchst. c) verlangt die Angabe von gewährten Vorschüssen und Krediten einschl. der Zinssätze, der wesentlichen Bedingungen und der ggf. im Gj zurückgezahlten Beträge (zu denen nach dem BilRUG explizit auch die erlassenen Beträge zählen) sowie der zugunsten dieser Personen eingegangenen Haftungsverhältnisse. Selbst dann, wenn der in einem Gj gewährte Kredit im gleichen...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.2.3 Passivposten

Rz. 44 Die Berichtspflicht hinsichtlich der Passivposten bezieht sich v.a. auf Fremdwährungsverbindlichkeiten. Bei Rückstellungen für Verluste aus schwebenden Geschäften sind Angaben notwendig, ob die Wertermittlung nach dem Teil- oder Vollkostenverfahren erfolgte. Auch bei schwebenden Finanzgeschäften sind Angaben über die Bewertungsmethode notwendig.[1] Rz. 45 Die Bewertung...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Bilanzsumme (Abs. 4a)

Rz. 13 Die Bilanzsumme setzt sich gem. Abs. 4a wie folgt als Summe aller Aktiva entsprechend § 266 Abs. 2 HGB zusammen: Während aktive latente Steuern in die Ermittlung der Bilanzsumme einfließen, findet ein auf der Aktivseit...mehr

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Fahrzeugkosten: Kostenvergl... / 1.4 Nutzungsdauer, Abschreibungen und Zinsen

Abschreibungen und Nutzungsdauer Zur Berechnung der Abschreibungen setzen Sie den Netto-Anschaffungswert inklusive Nebenkosten an. Als Nutzungsdauer sollten Sie entweder die gesetzlichen Vorgaben, derzeit 6 Jahre, oder die geschätzte tatsächliche Nutzungsdauer in Ihrem Betrieb ansetzen, z. B. 5 Jahre. Die Nutzungsdauer hat vor allen Dingen Einfluss auf die Höhe der Abschreibu...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.2.3 Grundsätzliche Rechenschritte nach der FVerlV 22

Ab 2022 ergeben sich aus der Neufassung folgende Rechenschritte bzw. Regelungen zum Wert des Transferpakets: Ermittlung der Höhe des prognostizierten Gewinns aus der verlagerten Funktion beim abgebenden Unternehmen; Ermittlung der Höhe des prognostizierten Gewinns aus der verlagerten Funktion beim aufnehmenden Unternehmen; Festlegung der Dauer des Prognosezeitraums; Ermittlung d...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.2.2 Die Rechenschritte nach der FVerlV a. F.

In § 3 FVerlV a. F. wird als Ausgangspunkt die Gewinnerwartung bestimmt, wobei angemessene Kapitalisierungszinssätze (entsprechend der Funktion) und im Regelfall ein unbegrenzter Kapitalisierungszeitraum zu Grunde zu legen sind. Im Einigungsbereich soll dann nach § 1 Abs. 2 Satz 7 AStG der Preis mit der höchsten Wahrscheinlichkeit zugrunde gelegt werden; soweit kein anderer ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 5.7 Rechtsentwicklung

Rz. 42 Die Vorschrift des § 16 Abs. 3 Nr. 2 GrEStG ist durch Art. 9 des Fünften Gesetzes zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes und zur Änderung von Steuergesetzen v. 23.7.2002 (BGBI I 2002, 2715) geändert worden. Danach wurde die bisherige Angabe "der §§ 459 und 460" in der Vorschrift durch die Angabe "des § 437" ersetzt. Die Rechtsänderung ist am 27.7.2002 in K...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 3.2.3 Zinsgünstige Darlehen (§ 559a Abs. 2 BGB)

Werden die Kosten für die Modernisierungsmaßnahme ganz oder teilweise durch zinsverbilligte oder zinslose Darlehen aus öffentlichen Haushalten gedeckt, ist der Betrag der Zinsermäßigung von den Modernisierungskosten abzuziehen. Die ansatzfähigen Modernisierungskosten verringern sich um den Jahresbetrag der Zinsermäßigung. Hinweis Ermitteln der Zinsermäßigung Dieser wird errech...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
E-Mobilität: Förderprogramm... / 3.2 Investitionskredit Nachhaltige Mobilität (268, 269)

Mit dem Investitionskredit "Nachhaltige Mobilität" (268, 269) fördert die KfW Investitionen in nachhaltige und klimafreundliche Mobilität. Dazu zählen neben klimafreundlichen Fahrzeugen für die Personenbeförderung und leichte Nutzfahrzeuge auch Fernbusdienste, Schiffe zur Personenbeförderung, Pkw, Krafträder und leichte Nutzfahrzeuge (z. B. Brennstoffzellenfahrzeuge), batter...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 21a... / 3.2.2 Bei Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 28 Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds (Rz. 18f.) wird ein Wahlrecht (Rz. 31) eingeräumt, die Deckungsrückstellung statt mit dem steuerlichen Zinssatz von 5,5 %, mit dem jeweiligen handels- oder versicherungsrechtlich zulässigen Zinssatz abzuzinsen (§ 21 Abs. 1 Satz 1 KStG). In Betracht kommt der Höchstzinssatz, der sich durch § 25 RechVersV oder der auf Grund des...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 21a... / 3.2.3 In der Schaden- und Unfallversicherung (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 32 Auch für die von Schaden- und Unfallversicherungsunternehmen (§ 21 Rz. 29f.) gebildeten Renten-Deckungsrückstellungen wird ein Wahlrecht (Rz. 35) eingeräumt, die Rückstellung statt mit dem steuerlichen Zinssatz von 5,5 %, mit dem jeweiligen handels- oder versicherungsrechtlich zulässigen Zinssatz abzuzinsen (§ 21a Abs. 1 Satz 2 KStG). In Betracht kommt der Höchstzinss...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 2.3.2 Kassa-, Terminkurs

Rz. 42 Großbanken sowie die Europäische Zentralbank ermitteln den Kassakurs geschäftstäglich aus vorgenommenen Devisenhandelsgeschäften, bei denen die Erfüllung der beiderseitigen Leistungsverpflichtungen spätestens 2 Geschäftstage (regelmäßig am 2. Geschäftstag) nach Abschluss erfolgt. Wegen des in § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB enthaltenen Stichtagsprinzips sind sie für die bilanz...mehr