Fachbeiträge & Kommentare zu Wertermittlung

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.2.2 Neubewertung der Bilanz des Tochterunternehmens

Rz. 11 Im nächsten Schritt werden nach § 301 Abs. 1 HGB analog zu IFRS 3.33 die Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten in der Bilanz des Tochterunternehmens zum Zeitpunkt des Erwerbs erfolgsneutral, d. h. mit direkter Verrechnung der Beträge im Eigenkapital und nach § 306 HGB/IAS 12 auch unter Berücksichtigung der daraus resultierenden pa...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.2.3 Zusammenfassung in der Summenbilanz und Aufrechnung

Rz. 16 Im 3. Schritt erfolgt die Aufrechnung des Beteiligungsbuchwertes im Abschluss des Mutterunternehmens mit dem anteiligen in der Handelsbilanz III ausgewiesenen neu bewerteten Eigenkapital des Tochterunternehmens. Der ermittelte Unterschiedsbetrag entspricht, soweit er aktivisch ist, dem zu aktivierenden Geschäfts- oder Firmenwert, wenn er passivisch ist, dem passivisch...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.3.3 Verfahren bei der Einzelbekanntgabe

Rz. 43 Ist danach der Feststellungsbescheid (auch) einzelnen Feststellungsbeteiligten bekanntzugeben, richtet sich die Wirksamkeit des Bescheids diesen Feststellungsbeteiligten gegenüber danach, ob er diesen Feststellungsbeteiligten bekannt gegeben wurde. Wurde er nur einzelnen Feststellungsbeteiligten bekannt gegeben, ist er auch nur diesen gegenüber wirksam; vgl. jedoch di...mehr

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ABC der vereinbaren Tätigke... / 33 Sequester/vorläufiger Insolvenzverwalter

§ 63 Abs. 3 InsO bestimmt, dass die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters besonders vergütet wird. Nach § 10 InsVV gelten für den vorläufigen Insolvenzverwalter §§ 1– 9 InsVV entsprechend, soweit in §§ 11–13 InsVV nicht anderes bestimmt ist. Er erhält i. d. R. 25 % der Vergütung des Insolvenzverwalters bezogen auf das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des ...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 3.4 § 97 BewG (Betriebsvermögen von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen)

• 2021 Aufteilung des Werts einer Personengesellschaft / Variable Kapitalkonten / § 97 Abs. 1a Nr. 1 Buchst. a BewG Nach § 97 Abs. 1a Nr. 1 Buchst. a BewG i. V. m. R B 97.4 ErbStR 2019 ist der Wert einer Personengesellschaft nach der ertragsteuerlichen Gesamthandsbilanz unter Berücksichtigung der variablen Kapitalkonten, soweit es sich dabei ertragsteuerlich um Eigenkapital d...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 3.6 § 184 BewG (Bewertung im Ertragswertverfahren)

• 2020 Bewertung von Mietwohngrundstücken im Ertragswertverfahren / Aktuelle Entwicklungen / § 184 BewG Vor dem Hintergrund der derzeitigen Immobilienpreise kommt es bei Mietwohngrundstücken im Falle der Erbschaft oder Schenkung zu hohen Steuerbelastungen. Mietwohngrundstücke werden im Ertragswertverfahren bewertet. Die Bodenrichtwerte steigen ständig vor dem Hintergrund der ...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 3.8 § 199 BewG (Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens)

• 2019 Vereinfachtes Ertragswertverfahren / Nichtanwendbarkeit bei komplexen Strukturen von verbundenen Unternehmen / § 199 BewG Die FinVerw geht bei komplexen Strukturen von verbundenen Unternehmen von begründeten Zweifeln an der Anwendbarkeit des vereinfachten Ertragswertverfahrens aus mit der Folge einer entsprechenden Beweislastumkehr. Dem dürfte nicht zu folgen sein. Auc...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.5 § 8c KStG (Verlustabzug bei Körperschaften)

• 2019 Stille-Reserven-Klausel bei negativem Eigenkapital / § 8c Abs. 1 Satz 7 KStG / § 8d Abs. 2 Satz 1 KStG Bei Körperschaften mit negativem Eigenkapital stellt sich im Rahmen der Stille-Reserven-Klausel die Frage, ob die stillen Reserven i. S. v. § 8c Abs. 1 Satz 7 KStG auf der Basis der Einzelbewertung der Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens oder der Bewertung des gesa...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 3.7 § 198 BewG (Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts)

• 2021 Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts / Sachverständigengutachten / Kaufpreis / § 198 BewG Im Rahmen der Immobilienbewertung für erbschaft- und schenkungsteuerliche Zwecke lassen sich über den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG vielfach erhebliche steuerliche Vorteile erzielen. Anwendung findet § 198 BewG auch für grunderwerbsteuerliche Zwecke in...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 4 GrSt

• 2019 Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuerreform/Länderöffnungsklausel/Art. 3 GG/Art. 72 Abs. 3 S. 1 Nr. 7 GG/Art. 105 Abs. 2 GG/Art. 125b Abs. 3 GG Fraglich ist, ob die Regelungen zur Grundsteuerreform verfassungsgemäß sind. Gegen die Länderöffnungsklausel als solche dürften nach den vorgenommenen Änderungen in Art. 72 Abs. 3 S. 1 Nr. 7, 105 Abs. 2 und 125b Abs. 3 GG keine ...mehr

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Konzernanhang / 3.7.1 Angabe der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Rz. 26 Besonders die Konzernbilanzierung ist im Vergleich zum Einzelabschluss bezüglich der angewandten Konsolidierungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu beschreiben, um die Darstellung des Konzernabschlusses verständlich zu machen. Absicht des Gesetzgebers ist die Angabe und ggf. Beschreibung der konkret angewandten Methoden im Konzernabschluss. Neben der Darstellu...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.2.3 Passivposten

Rz. 44 Die Berichtspflicht hinsichtlich der Passivposten bezieht sich v.a. auf Fremdwährungsverbindlichkeiten. Bei Rückstellungen für Verluste aus schwebenden Geschäften sind Angaben notwendig, ob die Wertermittlung nach dem Teil- oder Vollkostenverfahren erfolgte. Auch bei schwebenden Finanzgeschäften sind Angaben über die Bewertungsmethode notwendig.[1] Rz. 45 Die Bewertung...mehr

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Forschungs- und Entwicklung... / 4 Forschungs- und Entwicklungskosten gemäß IFRS

Rz. 34 Die IFRS/IAS (International Financial Reporting Standards/International Accounting Standards) definieren die Begriffe "Forschung" und "Entwicklung" in IAS 38.8 (s. Rz. 1). Ob die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zu aktivierbaren selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerten führen, bestimmt sich nach dem Erstellungsprozess des Produkts, d. h., ob die Aufwend...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.1 Grundlagen

Die Bestimmung (Wertermittlung) des in § 1 Abs. 3 Satz 9 AStG/ § 1 Abs. 3b Satz 1 AStG genannten Transferpakets soll als Ganzes nach den Sätzen 5 und 6 und unter Berücksichtigung funktions- und risikoadäquater Kapitalisierungszinssätze erfolgen. Für eine Bewertung eines teilbetriebsähnlichen Pakets kommt grundsätzlich nur eine betriebswirtschaftliche Unternehmensbewertung in...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 4.5.1 Entnahme von Ladestrom für private Zwecke

Soweit Ladestrom vom Unternehmer für private Zwecke genutzt wird, gelten grundsätzlich die Entnahmegrundsätze entsprechend. Bei Anwendung der pauschalen Ermittlungsmethode für die Privatnutzung ist der für private Zwecke verbrauchte Strom grundsätzlich über dem pauschalen Wertansatz (1 % bzw. 0,5 % oder 0,25 %-Methode) abgegolten. Nur im Rahmen der individuellen Wertermittlu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Grundsteuer

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Betriebsvorrichtungen: Was ... / 6 Außenanlagen zählen zum Grundvermögen

Außenanlagen gehören stets zum Grundvermögen .[1] Das bedeutet: Sie werden bei der Wertermittlung von Grundstücken mit erfasst. Unter Außenanlagen versteht man alle solche auf dem Grundstück befindlichen Bauwerke, die weder als Gebäude bzw. Gebäudebestandteil noch als Betriebsvorrichtung einzustufen sind. Außenanlagen sind insbesondere Einfriedungen, Bodenbefestigungen, Be- ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Wertermittlung

I. Durchschnittspreise Rz. 31 [Autor/Stand] Der Wert der Außenanlagen ist aus den durchschnittlichen Herstellungskosten zu errechnen. Es sind also nur diejenigen Herstellungskosten anzusetzen, die erfahrungsgemäß im Durchschnitt für die zu bewertenden Außenanlagen aufzuwenden sind. Ungewöhnliche Mehr- oder Minderkosten z.B. auf lokalen Besonderheiten beruhend, bleiben deshalb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Durchschnittspreise

Rz. 31 [Autor/Stand] Der Wert der Außenanlagen ist aus den durchschnittlichen Herstellungskosten zu errechnen. Es sind also nur diejenigen Herstellungskosten anzusetzen, die erfahrungsgemäß im Durchschnitt für die zu bewertenden Außenanlagen aufzuwenden sind. Ungewöhnliche Mehr- oder Minderkosten z.B. auf lokalen Besonderheiten beruhend, bleiben deshalb außer Betracht (s. hi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Ermäßigung und Erhöhung des Sachwerts der Außenanlagen

Rz. 66 [Autor/Stand] Der Sachwert der Außenanlagen kann entsprechend § 88 BewG ermäßigt oder erhöht werden, wenn Umstände tatsächlicher Art vorliegen, die bei der Ermittlung des Sachwerts der einzelnen Anlage noch nicht berücksichtigt sind. Eine Ermäßigung kann durch Abschläge z.B. wegen wirtschaftlicher Überalterung oder übermäßiger Höhe einer Umzäunung, die nach den heutig...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ce) Ausschluss besonders wertvoller Tiere v Ansatz nach Richtwerten bzw v der Gruppenbewertung

Rn. 259 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Besonders wertvolle Tiere, zB Zuchttiere wie Zuchthengste und Zuchtbullen, Turnier- u Reitpferde, sind grundsätzlich einzeln anhand einer betriebsindividuellen Wertermittlung o mit aus vergleichbaren Musterbetrieben abgeleiteten Werten zu bewerten; der Ansatz von AK/HK nach Richtwerten der FinVerw scheidet ebenso aus wie auch eine Gruppenbe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Wertminderung wegen Alters

Rz. 46 [Autor/Stand] Wie bei der Ermittlung des Gebäudewerts müssen auch bei der Ermittlung des Werts der Außenanlagen von dem auf der Basis der durchschnittlichen Herstellungskosten im Hauptfeststellungszeitpunkt ermittelten Wert ausgegangen werden. Die Wertminderung wegen Alters bestimmt sich nach dem Alter der einzelnen Außenanlage im Hauptfeststellungszeitpunkt und ihrer...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 19 [Autor/Stand] Die übrigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen sind einzeln aber nur beispielhaft in § 175 Abs. 2 BewG aufgeführt. Danach fallen insbesonderemehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Wertminderung wegen baulicher Mängel und Schäden

Rz. 61 [Autor/Stand] Bei den Außenanlagen können ebenso wie bei den Gebäuden bauliche Mängel und Schäden gegeben sein, die im Normalherstellungswert bzw. im Gebäudesachwert (Normalherstellungswert abzüglich Wertminderung wegen Alters) nicht zum Ausdruck kommen. In solchen Fällen ist die Vorschrift des § 87 BewG sinngemäß anzuwenden. Danach ist ein entsprechender Abschlag zu ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Restwert

Rz. 71 [Autor/Stand] Durch die in § 89 BewG vorgegebene Verweisung kommt für Außenanlagen § 86 Abs. 3 BewG entsprechend zur Anwendung. Danach ist grundsätzlich jeweils für die einzelne Außenanlage ein Restwert von mindestens 30 % des Normalherstellungswerts anzusetzen Die Erläuterungen zu § 86 Abs. 3 BewG gelten in diesem Zusammenhang entsprechend (vgl. § 86 BewG Rz. 176 ff....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cbc) Richtwerte der FinVerw

Rn. 256 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Im Hinblick auf die schwierige Ermittlung insb der tatsächlichen HK lässt es die höchstrichterliche Rspr und dem folgend die FinVerw zu, dass neben den betriebsindividuell ermittelten bzw den aus vergleichbaren Musterbetrieben abgeleiteten Werten auch die von der FinVerw vorgehaltenen Durchschnitts- bzw Richtwerte angesetzt werden (BFH v 08...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungszweck

Rz. 1 [Autor/Stand] § 235 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] als Siebenter Abschnitt des Zweiten Teils neu in das BewG eingefügt. Hintergrund waren die Entscheidungen des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Einheitsbewertung.[3] Die Vorschrift ist erstmals für die Hauptfeststellung auf den 1.1.2022 anzuwenden (vgl. § 26...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 4 [Autor/Stand] Für Besteuerungszeitpunkte vor dem 1.1.2007 regelte § 138 Abs. 5 BewG a.F die gesonderte Feststellung von Grundstücken für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer und für die Grunderwerbsteuer. Gesondert festzustellen waren die Grundbesitzwerte, die Art der wirtschaftlichen Einheit, bei Betriebsgrundstücken auch über die Zuordnung zu einem Gewerbebetrie...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Zuständigkeit beim Erwerb ausländischen Vermögens

Rz. 35 [Autor/Stand] § 151 Abs. 4 BewG bestimmt eindeutig: Ausländisches Vermögen unterliegt nicht der gesonderten Feststellung. Gehört das ausländische Vermögen jedoch zu einem inländischen Betriebsvermögen, zum Vermögen einer inländischen Kapitalgesellschaft oder einer inländischen vermögensverwaltenden Gesellschaft/Gemeinschaft, sollen es die zuständigen Feststellungsbehö...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Entstehungsgeschichte

Rz. 16 [Autor/Stand] Das Bewertungsgesetz 1934 enthielt keine besonderen Vorschriften zur Bewertung der Außenanlagen. Auch in der steuerlichen Praxis wurde von besonderen Wertermittlungen für Außenanlagen abgesehen. Im Allgemeinen begnügte man sich mit einem bloßen Zuschlag zum Gebäudewert.[2] Rz. 17 [Autor/Stand] Die sinngemäße Anwendung des § 88 BewG auf die Bewertung von A...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.3 Wertermittlung bei mehreren Beteiligten (§ 3 BewG)

Rz. 18 Der Wert eines Wirtschaftsguts, das mehreren Personen zusteht, ist im Ganzen zu ermitteln[1] und sodann nach dem Verhältnis ihrer Anteile auf die einzelnen Beteiligten zu verteilen, soweit nicht die Gemeinschaft nach dem maßgeblichen Steuergesetz selbstständig steuerpflichtig ist.[2] Die Regelung gilt nicht nur für die Bewertung von Wirtschaftsgütern, die je für sich ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.1 Überblick

Rz. 495 Nach § 157 Abs. 3 BewG sind die Grundbesitzwerte für die wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermögens und für Betriebsgrundstücke i. S. d. § 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG unter Anwendung der §§ 159 und 176–198 BewG zu ermitteln. Der Umfang des Grundvermögens wird durch § 176 BewG bestimmt. Die Abgrenzung gegenüber dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen ergibt sich aus d...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.2.2 Keine offensichtlich unzutreffenden Ergebnisse

Rz. 323 Nach § 199 Abs. 1 und 2 BewG ist die Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens nur zulässig, wenn es nicht zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen führt. Aus welchen Erkenntnisquellen sich der Schluss auf die Unrichtigkeit des Ergebnisses ergeben kann, lässt das Gesetz ebenso offen wie die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine sich bei deren Ausschöp...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.11.8 Höchstbetrag des Jahreswerts von Nutzungen (§ 16 BewG)

Rz. 159 Nach § 16 BewG kann bei der Ermittlung des Kapitalwerts der Nutzungen eines Wirtschaftsguts der Jahreswert dieser Nutzungen höchstens den Wert betragen, der sich ergibt, wenn der für das genutzte Wirtschaftsgut nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes anzusetzende Wert durch 18,6 geteilt wird. Diese Höchstbetragsregelung trägt dem Umstand Rechnung, dass das Nutzu...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.1 Zweck der Bewertung

Rz. 1 § 12 ErbStG regelt die Bewertung des erbschaftsteuerpflichtigen Erwerbs weitestgehend durch eine Verweisung auf die Vorschriften des BewG. Lediglich die Bewertung nicht zum Betriebsvermögen gehörender Bodenschätze wird in Abs. 4 durch eine Bezugnahme auf die ertragsteuerlichen Vorschriften geregelt. Die Bewertung bildet den ersten Schritt der Wertermittlung, d. h. der E...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.6.1 Allgemeines

Rz. 557 Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, sind nach § 192 S. 1 BewG die Werte für die wirtschaftliche Einheit Erbbaurecht[1] und für die wirtschaftliche Einheit des belasteten Grundstücks[2] gesondert zu ermitteln. Die gesonderte Wertermittlung ist erforderlich, um die beiden wirtschaftlichen Einheiten in ihrem Wertverhältnis zu anderen Vermögensgegenständen...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.8 Ermittlung des Werts eines Anteils am Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (§ 168 Abs. 4–6 BewG)

Rz. 483 Ist Gegenstand des Erwerbs ein Anteil an einer Personengesellschaft oder Gemeinschaft, die einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft führt, bezieht sich der nach § 157 Abs. 3 BewG festzustellende Grundbesitzwert nicht auf den Anteil als solchen, sondern auf den Betrieb als wirtschaftliche Einheit, in die nach § 158 Abs. 2 S. 2 BewG ggf. auch die Wirtschaftsgüter ei...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.2.3 Entscheidung über die Anwendung des vereinfachten Verfahrens

Rz. 325 Aus dem in § 199 Abs. 1 und 2 BewG verwendeten Begriff "kann" wird nahezu einhellig der Schluss gezogen, dass die Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens bei Erfüllung seiner tatbestandsmäßigen Voraussetzungen nicht zwingend ist, sondern die Bewertung auch in einem anderen – betriebswirtschaftlichen Grundsätzen entsprechenden – Ertragswertverfahren erfolgen...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.5.2 Verfahren zur Ermittlung des gemeinen Werts

Rz. 69 Da eine tatsächliche Veräußerung des zu bewertenden Wirtschaftsguts im gewöhnlichen Geschäftsverkehr am Bewertungsstichtag in aller Regel nicht stattgefunden hat, ist ein solcher Verkauf zur Ermittlung des gemeinen Werts zu fingieren.[1] Die in § 9 Abs. 2 und 3 BewG genannten Merkmale geben an, welche Kriterien in die Ermittlung des mutmaßlichen Preises in dem gedacht...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.5.5 Beispiel für die Bewertung des Wirtschaftsteils eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft

Rz. 458 Ein im Regierungsbezirk Köln wirtschaftender Landwirt überträgt seinen viehlosen Ackerbaubetrieb auf den Sohn. Zu dem Betrieb gehören selbst bewirtschaftete Eigentumsflächen zur Größe von 120 ha mit einer Ertragsmesszahl von 80. Sie werden zu jeweils 1/4 (30 ha) zum Anbau von Zuckerrüben, Hartweizen, Gerste und Kartoffeln verwendet. Der Betrieb hat keine Sondernutzun...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.5.7.6 Rückwirkende Ersetzung des Fortführungswerts durch den Liquidationswert (§ 166 BewG)

Rz. 474 Nach § 166 Abs. 1 BewG tritt in den Fällen des § 162 Abs. 3 oder 4 BewG der Liquidationswert mit Wirkung für die Vergangenheit an die Stelle des bisherigen Wertansatzes. Aus der durch § 166 Abs. 1 BewG vorgesehenen Rückbeziehung folgt, dass sich die Nachbewertung nach den tatsächlichen Verhältnissen und den Wertverhältnissen des Bewertungsstichtags richtet. Die Verwir...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.5 Ermittlung des Unternehmenswerts unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten oder einer anderen anerkannten Methode (§ 11 Abs. 2 S. 2, 2. Fall BewG)

Rz. 286 Lässt sich der gemeine Wert nicht aus stichtagsnahen Verkäufen ableiten, so ist er unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten oder einer anderen anerkannten, auch im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für nichtsteuerliche Zwecke üblichen Methode zu ermitteln; dabei ist die Methode anzuwenden, die ein Erwerber der Bemessung des Kaufpreises zugrunde legen würde. Die §§ 19...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.3 Vergleichswertverfahren (§ 182 Abs. 2 BewG, § 183 BewG)

Rz. 527 Nach dem Vergleichswertverfahren werden grundsätzlich Wohnungs- und Teileigentum sowie Ein- und Zweifamilienhäuser bewertet. Eine Anwendung auf andere Grundstücksarten ist ausgeschlossen. Beim Vergleichswertverfahren wird der Marktpreis i. d. R. aus tatsächlich realisierten Kaufpreisen anderer Grundstücke abgeleitet. Zur Ermittlung des gemeinen Werts kommt es daher nu...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.9 Gebäude und Gebäudeteile für den Zivilschutz (§ 197 BewG)

Rz. 575 Gebäude, Teile von Gebäuden und Anlagen, die wegen der in § 1 ZSG bezeichneten Zwecke geschaffen worden sind und im Frieden nicht oder nur gelegentlich oder geringfügig für andere Zwecke benutzt werden, bleiben bei der Ermittlung des Grundbesitzwerts außer Betracht. Die Regelung entspricht § 150 BewG. Ist ein Grundstück nur mit Gebäuden bebaut, die die Befreiungsvora...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.4 Materielle Bewertungsregeln

Rz. 8 Hiernach ergibt sich für die erbschaftsteuerliche Bewertung folgende Rechtslage: Die Generalverweisung des § 12 Abs. 1 ErbStG auf den 1. Teil des BewG gilt grundsätzlich für alle Vermögensarten. Allerdings steht sie unter dem Vorbehalt, dass sich aus den Vorschriften des 6. Abschnitts des 2. Teils des BewG keine abweichenden Regelungen für den Ansatz oder die Wertermitt...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.8.3.2 Vom Anteil am Nennkapital abweichende Ermittlung

Rz. 405 Nach dem durch das Steueränderungsgesetz 2015[1] an § 97 Abs. 1b BewG angefügten Satz 4 sind bei der Wertermittlung des Anteils abweichend von Satz 1 Regelungen zu berücksichtigen, die sich auf den Wert des Anteils auswirken. Diese – auf Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2015 anwendbare[2] – Regelung soll dem Umstand Rechnung tragen, dass die ausschließliche Maßgebl...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.6.2.1 Bewertung des Erbbaurechts (§ 193 BewG)

Rz. 558 Nach § 193 Abs. 1 BewG ist der Wert des Erbbaurechts vorrangig im Vergleichswertverfahren zu ermitteln. Dessen Anwendung kommt allerdings nur in Betracht, wenn für das Erbbaurecht Vergleichskaufpreise oder aus Kaufpreisen abgeleitete Vergleichsfaktoren vorliegen. Vergleichskaufpreise sind möglichst innerhalb der gleichen Grundstücksart, mit annähernd gleich hohen Erbba...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.3.3 Einzelbewertung von Beteiligungen

Rz. 332 § 200 Abs. 3 BewG schreibt auch für Beteiligungen an anderen Unternehmen, die nicht unter § 200 Abs. 2 BewG fallen, die gesonderte Bewertung vor. Unter Beteiligungen an anderen Unternehmen sind sowohl Anteile an einer Kapitalgesellschaft als auch Beteiligungen an einer Personengesellschaft zu verstehen.[1] Auf eine Mindestbeteiligungsquote kommt es nicht an.[2] Die Vo...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.1 Begriff und Arten der bebauten Grundstücke

Rz. 523 Nach dem mit § 74 BewG übereinstimmenden § 180 Abs. 1 BewG sind bebaute Grundstücke solche, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden. Wird ein Gebäude in Bauabschnitten errichtet, so ist der fertig gestellte und bezugsfertige Teil als benutzbares Gebäude anzusehen. Als bebautes Grundstück gilt nach § 180 Abs. 2 BewG auch ein Gebäude, das auf fremdem Grund und Boden ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.5 Bewertung unbebauter Grundstücke

Rz. 520 Unbebaute Grundstücke sind nach § 178 Abs. 1 S. 1 BewG solche, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude befinden. Die Benutzbarkeit beginnt im Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit.[1] Gebäude sind – unabhängig von der Abnahme durch die Bauaufsichtsbehörde – als bezugsfertig anzusehen, wenn den zukünftigen Bewohnern oder sonstigen Benutzern zugemutet werden kann, sie zu ben...mehr