Fachbeiträge & Kommentare zu Verfassungsrecht

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

Rn. 576 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 IRd gesetzgeberischen Spielraums ist es nicht zu beanstanden, wenn der Gesetzgeber ein sozialpolitisches Ziel dadurch unterstützt, dass er diesen Grundrentenzuschlag auch steuerfrei stellt. Dazu verpflichtet wäre der Gesetzgeber nicht gewesen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

Rn. 2574 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Vorschrift bestehen nicht. Aus sozialen Erwägungen heraus konnte der Gesetzgeber (auch mit echter Rückwirkung, da begünstigend) eine solche Steuerfreistellung vornehmen. Eine Beschränkung auf bestimmte Leistungen an diese Personengruppe (s Rn 2575) ist möglich; Art 3 Abs 1 GG verlangt nicht, sämtlic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

Rn. 2440e Stand: EL 170 – ET: 01/2024 BFH BFH/NV 2013, 536 sah keinen Verstoß gegen Art 3 Abs 1 GG darin, dass nach 1921 geborene (im Urteilsfall: 1938) Mütter nicht in den Genuss der Steuerfreiheit nach § 3 Nr 67 Fall 5 EStG kommen. Der Gesetzgeber habe mit dem Stichjahr 1921 im Rahmen seiner gesetzgeberischen Gestaltungs- bzw Entscheidungsfreiheit gehandelt. Auch s Rn 2446.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Verfassungsrecht

Rn. 2597f Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Im Rahmen seines weiten gesetzgeberischen Spielraums zur Wirtschaftsförderung (s Rn 2580b zu § 3 Nr 70 EStG) konnte (und kann) dieser solche Zuschüsse verfassungsrechtlich unbedenklich steuerfrei stellen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Verfassungsrecht

Rn. 1114 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Vorschrift bestehen nicht. Aufgrund seines weiten Spielraums muss der Gesetzgeber diese Vergünstigung nicht für ewig gewähren, sondern kann sie befristen. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie (s Rn 1113) sind mE ein sachlicher Befristungsgrund. Eine stete Synchronisation von ESt und Sozialversicheru...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verfassungsrecht, Europarecht

Rn. 8a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Inwieweit verfassungs- bzw europarechtliche Bedenken gegen die einzelnen Vorschriften des § 3 EStG bestehen, wird jeweils bei der Kommentierung der einzelnen Nr des § 3 EStG dargestellt.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

Rn. 2076 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Vorschrift bestehen nicht, es handelt sich um eine sozialpolitische Vorschrift zur sozialen Abfederung des Kohleausstiegs (s § 57 Abs 1 S 1 KohleverstromungsbeendigungsG vom 08.08.2020, BGBl I 2020, 1818).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Verfassungsrecht

Rn. 759 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Durch die gemeinsame Bezugnahme auf § 9 EStG werden alle in § 3 Nr 16 EStG nF genannten Fallgruppen gleich behandelt. Art 3 Abs 1 GG ist damit beachtet. Rn. 759a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Wegen des Gleichbehandlungsgebots dürfen § 3 Nr 12, 13 und 16 (EStG) nicht unterschiedlich ausgelegt werden (BFH BStBl II 2007, 536; FG RP vom 08.11.2016,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

Rn. 2000b Stand: EL 170 – ET: 01/2024 ME ist § 3 Nr 57 EStG verfassungsgemäß. Zur Verfassungsmäßigkeit des KSVG: BVerfG NJW 1987, 3115.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

Rn. 1514b Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Vorschrift bestehen nicht, die steuerliche Förderung von Wagniskapital liegt innerhalb des gesetzgeberischen Spielraums.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

Rn. 1815 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Auch gegen die Neuregelung bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

Rn. 219o Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen nicht. Insbesondere durfte der Gesetzgeber im Rahmen seines Spielraums auch die Leistungen nach § 5 WehrsoldG (s Rn 219o) in den Kreis der Begünstigungen einbeziehen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

Rn. 1065 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Vorschrift bestehen nicht.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

Rn. 942 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Vorschrift bestehen nicht. Im Rahmen seines weiten Gestaltungsspielraums ist es dem Gesetzgeber unter sozialen Gesichtspunkten (s Rn 5) ohne Weiteres erlaubt, solche Entschädigungen steuerfrei zu stellen. Rn. 943 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Verfassungsrecht

Rn. 556 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Es gelten die s Rn 493–495 entsprechend, so dass in der Praxis verfassungsrechtliche Zweifel mE nicht mit Erfolg geltend gemacht werden können. Wegen des Gleichbehandlungsgebots dürfen § 3 Nr 12, 13 und 16 EStG nicht unterschiedlich ausgelegt werden (BFH BStBl II 2007, 536; FG RP vom 08.11.2016, 3 K 2578/14, DStRE 2018, 257 rkr).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Verfassungsrecht

Rn. 208 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Es sind keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 3 Nr 5 EStG aF (VZ 2013 bis einschließlich 2019) zu erheben.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht

Rn. 180 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Hinter § 3 Nr 4 EStG steht folgende Überlegung: Die Besteuerung der in § 3 Nr 4 Buchst a–d EStG genannten Sachbezüge wäre nur unter großen Schwierigkeiten durchzuführen. Außerdem würde es sich überwiegend um Aufwand handeln, der als WK oder als außergewöhnliche Belastung abziehbar wäre. Rn. 180a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 4 EStG ist t...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

Rn. 2051c Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Vorschrift bestehen nicht.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Verfassungsrecht

Rn. 1515a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Förderung von Wagniskapital durch § 3 Nr 40a EStG ist als volkswirtschaftlich wichtiges Ziel, außerhalb der Börse Unternehmensfinanzierungen zu ermöglichen, anzusehen. Die Privilegierung des Carried Interest ist daher ein sachlicher Differenzierungsgrund iSd Art 3 Abs 1 GG . Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Vorschrift bestehen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

Rn. 824 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 19 EStG nF begünstigt, wie etwa § 3 Nr 11a, 11b EStG nur ArbN, was mE verfassungsrechtlich zulässig ist (BFH BStBl II 2012, 816 zu § 3 Nr 33 EStG).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht

aa) Sinn und Zweck der Vorschrift Rn. 70 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 2 EStG will die staatliche Leistungsgewährung absichern. Aufgrund § 3 Nr 2 EStG sind bestimmte Lohnersatzleistungen steuerfrei, der Arbeitslohn selbst dagegen ist stpfl. ab) Rechtsentwicklung Rn. 70a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Art 20 des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

Rn. 1851 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen § 3 Nr 50 EStG bestehen nicht.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

Rn. 2070c Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen § 3 Nr 60 EStG aF bestanden nicht.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Verfassungsrecht

Rn. 1246b Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen auch gegen die Neufassung nicht. Der Gesetzgeber kann im Rahmen seines Spielraums schon allein wegen des Sozialstaatsprinzips (Art 20 GG) sozialpolitische Ziele iRd Steuergesetzgebung verfolgen und deswegen auch nur ArbN begünstigen (s Rn 1235 und 1210a zu § 3 Nr 33 EStG) und auch nur Leistungen des...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

Rn. 144 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Vorschrift bestanden nicht. Sie ermöglichte vielmehr die Gleichbehandlung mit den anderen in § 3 Nr 2 EStG genannten Sozialleistungen. Es wäre aber umgekehrt verfassungsrechtlich bedenklich, die in § 3 Nr 2b EStG aF genannten Leistungen nicht steuerfrei zu stellen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

ba) Der Kreis der Einrichtungen, in denen die ArbN tätig sein müssen Rn. 402 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 11b S 2 EStG definiert den Kreis der Einrichtungen, in denen die ArbN tätig sein müssen (sog Einrichtungsbezug), damit sie in den Genuss der Steuerfreiheit der Vorschrift kommen. Zum Kreis der begünstigten Einrichtungen s Rn 409hff. Im Umkehrschluss sind ArbN, die in...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Verfassungsrecht

ca) Ungleichbehandlung von Aufwandsentschädigungen im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft Rn. 417 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Ab VZ 1990 hat der Gesetzgeber einen ArbN-Pauschbetrag in § 9a S 1 Nr 1 Buchst a EStG eingeführt. Dieser beträgt seit VZ 2011 (Art 1 Nr 5a, Art 33a StVereinfG 2011 vom 01.11.2011, BGBl I 2011, 2131): EUR 1 000 seit VZ 2022 (Art 2 Nr 2, Art 4 A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Verfassungsrecht

Rn. 1534 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Vorschrift bestanden nicht, die Vorschrift führte nur zu einer konsequenten Anwendung des Halb-/Teileinkünfteverfahrens (s Grützner, NWB F 3b, 5469).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

Rn. 2223 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Verfassungsrechtliche Bedenken, da die Steuerbefreiung für ArbN im öffentlichen Dienst weitergeht, erhebt Lang, StW 1974, 307. Dem ist entgegenzuhalten: Der Gesetzgeber billigt dem öffentlichen Dienst nur Zulagen zu, deren Höhe durch den Auslandsaufenthalt bedingt ist. Demgegenüber kann ein privater ArbG grds unbegrenzt Kaufkraftausgleich ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

Rn. 2092 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen § 3 Nr 61 EStG bestehen nicht.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

Rn. 2020a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Vorschrift bestehen nicht.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht

Rn. 920 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Das BKGG (idF vom 28.01.2009, BGBl I 2009, 142, 3177) betrifft seit 1996 nur noch "Exotenfälle" (s Rn 921); das "normale" Kindergeld (dh für unbeschränkt stpfl natürliche Personen) – alternativ zum Kinderfreibetrag nach § 32 EStG – regelt sich nach §§ 31, 62ff EStG. Rn. 920a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Vorschrift ist konstitutiv, weil es ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

Rn. 1247c Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der Förderungszweck des Gesetzgebers begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, er ist vielmehr durch das Sozialstaatsprinzip (Art 20 Abs 1 GG) gedeckt. Dass Buchst a des § 3 Nr 34a EStG keine, wohl aber Buchst b eine betragsmäßige Begrenzung der Steuerfreiheit vorsieht, ist mE nicht zu beanstanden, da Buchst b "atypische" Kosten be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht

Rn. 780 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 §§ 3 Nr 17 EStG (Fassung durch ASEG vom 27.09.1990, BGBl I 1990, 2110) befreit Zuschüsse zum Beitrag nach § 32 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG vom 29.07.1994, BGBl I 1994, 1890) von der ESt. Vgl dazu § 3 Nr 14 EStG, der die Zuschüsse an die Krankenversicherung und Pflegeversicherung der Rentner steuerfrei stellt. Rn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht

Rn. 1210 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 33 EStG befreit seit VZ 1992 zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des ArbG zur Unterbringung und Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder der ArbN (iSd § 1 Abs 1 LStDV) in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen. Ob die Unterbringung in betrieblichen oder außerbetrieblichen Kindergärten erfolgt,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht

Rn. 800 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 18 EStG befreit das Aufgeld für ein an die Lastenausgleichsbank zugunsten des Ausgleichsfonds (§ 5 LAG) gegebenes Darlehen, wenn das Darlehen nach § 7f EStG 1953 im Jahr der Hingabe als BA abzugsfähig war. Rn. 800a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Vorschrift ist konstitutiv, weil andernfalls stpfl BE vorlägen (s Rn 801). Rn. 800b Stand: ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Verfassungsrecht, Europarecht

Rn. 220f Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen § 3 Nr 6 EStG bestehen nicht. Rn. 220g Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Europarecht: BFH BStBl II 1997,358 (dazu zustimmende Urteilsanmerkung von sch, DStR 1997, 654) wendet die Vorschrift (analog der ausländischen gesetzlichen Unfallversicherung in § 3 Nr 1 Buchst a EStG Fall 3) in weiter Auslegung auch auf B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht

Rn. 1290 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 37 EStG aF war durch das JStG 1997 (vom 20.12.1996, BGBl I 1996, 2049) neu eingefügt worden, und zwar rückwirkend ab VZ 1996 (§ 52 Abs 2f EStG idF JStG 1997). Die Vorschrift wollte die Förderungszwecke des AufstiegsfortbildungsförderungsG (AFBG idF der Bekanntmachung vom 18.06.2009, BGBl I 2009, 1322) durch die Steuerfreistellung de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht

Rn. 1150 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Vorschrift will die Lohnabrechnung vereinfachen (s Rn 5) und Belastungen des ArbN vermeiden (BT-Drucks 11/4803, 46). Rn. 1151 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 30 EStG befreit Entschädigungen für die betriebliche Benutzung von Werkzeugen eines ArbN (Werkzeuggeld) von der ESt, soweit sie die entsprechenden Aufwendungen des ArbN nicht off...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

Rn. 1892 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Verfassungsrechtlich unproblematisch ist, dass § 3 Nr 51 EStG nur ArbN begünstigt, dh, Trinkgelder an Selbstständige sind nicht steuerfrei (aA Levedag in Schmidt, § 3 EStG Rz 170, 41. Aufl 2022). Rn. 1893 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 BFH BStBl II 1999, 361 entschied, dass – was mit § 3 Nr 51 EStG nur indirekt zu tun hat – die Besteuerung von ...mehr

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Rn. 570 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 14 EStG befreitmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht

Rn. 840 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 20 EStG befreit die aus öffentlichen Mitteln des Bundespräsidenten aufgrund sittlicher oder sozialer Gründe gewährten Zuwendungen an besonders verdiente Personen oder ihre Hinterbliebenen von der ESt. Rn. 840a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Für die Frage, ob § 3 Nr 20 EStG konstitutiv oder deklaratorisch ist, ist zu unterscheiden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht

Rn. 1260 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 35 EStG befreit – ab VZ 1995 (eingefügt durch PostneuordnungsG – PTNeuOG – vom 14.09.1994, BGBl I 1994, 2325) – die Einnahmen der bei folgenden privatisierten Unternehmen beschäftigten Beamten (vormals: Deutsche Bundespost, s Art 3 PTNeuOG): Deutsche Post AG Deutsche Postbank AG Deutsche Telekom AG. Rn. 1260a Stand: EL 170 – ET: 01/2024...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Verfassungsrecht

Rn. 1231 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Verfassungsrechtliche Bedenken bestanden nicht. Der Gesetzgeber konnte im Rahmen seines Spielraums schon allein wegen des Sozialstaatsprinzips (Art 20 GG) sozialpolitische Ziele iRd Steuergesetzgebung verfolgen und deswegen auch nur ArbN begünstigen (BFH BStBl II 2012, 816 zu § 3 Nr 33 EStG) und auch nur Leistungen des ArbG und nicht auch ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht

Rn. 1600 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 42 EStG will den wissenschaftlichen Austausch von Studenten und Wissenschaftlern zwischen den USA und Deutschland fördern. Die praktische Bedeutung der Vorschrift ist gering. Rn. 1600a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Vorschrift ist konstitutiv, andernfalls wären die Stipendien nach §§ 18, 19 oder 22 Nr 1 EStG zu versteuern. Rn. 1600b S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht

Rn. 260 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 8 S 1 EStG befreit folgende Leistungen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts gewährt werden: Rn. 261 Stand: EL...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Die Entstehungsgeschichte der Vorschrift, Verfassungsrecht

Rn. 1093 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Das Gesetz zur Änderung des ArbeitsförderungsG und zur Förderung eines gleitenden Übergangs älterer ArbN in den Ruhestand vom 20.12.1988 (BGBl I 1988, 2343) fügte die Nr 28 in den Katalog der Steuerbefreiungen ein. § 3 Nr 28 EStG ist konstitutiv. Zur Änderung des § 3 Nr 28 EStG Fall 3 durch das StÄndG 2001 s Rn 1101. Rn. 1094 Stand: EL 170 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht

Rn. 30 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 1 EStG stellt bestimmte staatliche Leistungen aus dem sozialen Bereich steuerfrei. Dass § 3 Nr 1 Buchst a EStG nur die Leistungen aus der gesetzlichen, nicht aber aus der privaten Unfallversicherung steuerfrei stellt, soll nach BFH BStBl II 1972, 536 nicht verfassungswidrig sein (glA Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 1 EStG Rz 13). Auc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht – Ungleichbehandlung

Rn. 371 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Dass Beihilfeleistungen iSd § 3 Nr 11 EStG steuerfrei sind, andere krankheitsbedingte Ersatzleistungen dagegen als Einkünfte behandelt werden müssen und die ihnen zugrunde liegenden Aufwendungen lediglich als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sind, verstößt nicht gegen Art 3 Abs 1 GG (BVerfG 1 BvR 1231/85, DStR 1991, 741; FG D'dorf 12 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht

Rn. 1770 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Vorbemerkung: § 3 Nr 46 EStG aF befreite Bergmannsprämien nach dem Gesetz über Bergmannsprämien (idF vom 12.05.1969, BGBl I 1969, 434) von der ESt. Die Vorschrift wurde mit Wirkung ab VZ 2011 aufgehoben (Art 1 Nr 3c, Art 1 Nr 33a StVereinfG vom 01.11.2011, BGBl I 2011, 2131) mit Hinweis auf den zeitlichen Anwendungsbereich des Bergmannsprä...mehr