Fachbeiträge & Kommentare zu Verfassungsbeschwerde

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Anwendung des ArbN-Pauschbetrags (§ 9a S 1 Nr 1 Buchst a EStG)

Rn. 10 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der ArbN-Pauschbetrag beträgt 1 044 EUR in den VZ 2002 und 2003, 920 EUR in den VZ 2004–2010 und 1 000 EUR seit dem VZ 2011 (s Hechtner, FR 2011, 272 "politische Dezember-Lösung"), 1 200 EUR ab dem 01.01.2022 (dazu s Rn 6 aE und 1 230 EUR ab dem VZ 2023 (dazu s Rn 6 aE). Durch das AltEinkG (s Rn 1 und 12) war § 9a S 1 Nr 1 Buchst b EStG eingefügt ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Festsetzung durch Bescheid (§ 70 Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 26 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Das Kindergeld ist nach § 31 S 3 EStG eine Steuervergütung, sodass nach §§ 1 Abs 1, 37 Abs 1, 155 Abs 4 AO die für die Steuerfestsetzung geltenden Vorschriften, so die Korrekturvorschriften der §§ 172ff AO, sinngemäß Anwendung finden, BFH vom 23.11.2001, VI R 125/00, BStBl II 2002, 296; BFH vom 15.07.2010, III R 32/08, BFH/NV 2010, 2237 (zum...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Einkünfte

Rn. 192 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der Begriff der "Einkünfte" in § 33a Abs 1 S 5 EStG entspricht der Legaldefinition des § 2 Abs 2 EStG, BFH vom 26.03.2009, VI R 60/08, BFH/NV 2009, 1418; BFH vom 08.05.1992, III R 66/90, BStBl II 1992, 900; BFH vom 22.07.1988, III R 175/86, BStBl II 1988, 939; BFH vom 08.06.2022, VI R 45/20, BStBl II 2023, 23; Mellinghoff in Kirchhof/Seer, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Die Typisierung lt herrschender Rspr

Rn. 110 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Trotz aller Kritik hält der BFH an den Grundlagen des Beschlusses v 29.05.1972 (BFH BStBl II 1973, 5; s Rn 109) fest (IV Senat des BFH v 21.09.2000, BStBl II 2001, 299; BFH v 24.07.1986, BStBl II 1987, 54) und beschäftigt sich mit der praktischen Umsetzung. Eine Verfassungsbeschwerde war erfolglos (BVerfG HFR 1979, 388). Die StPfl haben sic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 21 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Gesetzliche WK-Pauschbeträge außerhalb des § 9a EStG sind die Pauschsätze für Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte (Entfernungspauschale, § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 EStG, ab VZ 2014: zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte iSd Abs 4) sowie zwischen Wohnung und Betriebsstätte (§ 4 Abs 5 S 1 Nr 6 EStG), ferner die Mehraufwendungen f...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Begrenzung der rückwirkenden Auszahlung des Kindergelds auf die letzten 6 Monate vor Beginn des Monats, in dem der Antrag auf Kindergeld eingegangen ist (§ 70 Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 65 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Regelung in § 70 Abs 1 S 2 EStG entspricht inhaltlich der vormaligen Regelung in § 66 Abs 3 EStG aF, die durch das das SteuerumgehungsbekämpfungsG (StUmgBG) vom 23.07.2017, BGBl I 1682 in § 66 EStG eingefügt und die durch Art 9 Nr 10 des Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch vom 11.07.2019, BGBl I 2019, 1066...mehr

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§ 22 Zulassung verspäteter ... / II. Zuzumutende Sorgfalt

Rz. 11 Den Arbeitnehmer darf an der Versäumung der Drei-Wochen-Frist kein Verschulden treffen. Regelmäßig darf ihm noch nicht einmal leichte Fahrlässigkeit vorwerfbar sein.[15] Aus der Formulierung in § 5 Abs. 1 KSchG, wonach ein Arbeitnehmer "trotz Anwendung aller ihm nach Lage der Umstände zuzumutenden Sorgfalt verhindert war …", schließt die herrschende Meinung, dass auf ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. An eine gesetzlich unterhaltsberechtigte Person (§ 33a Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 140 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Nach der seit dem VZ 1996 geltenden Gesetzesfassung sind Aufwendungen nur dann zu berücksichtigen, wenn die Person, für deren Unterhalt oder Berufsausbildung die Aufwendungen erwachsen, gegenüber dem StPfl oder seinem Ehegatten gesetzlich unterhaltsberechtigt ist. Entsprechend dem System der Ehegattenbesteuerung und der sog Einheitstheorie,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 6 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die WK-Pauschbeträge des § 9a EStG dürfen von steuerfreien Einnahmen (§§ 3–3c EStG) nicht abgesetzt werden (BFH BFH/NV 1988, 150). Erzielt der StPfl in Haupt- und Nebenberuf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, ist freilich bei den Einnahmen aus dem Hauptberuf der ArbN-Pauschbetrag auch dann ohne Kürzung in Ansatz zu bringen, wenn die N...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (vor 1996 nur auszugsweise):

Weber-Grellet, Konsequenzen von Vetorecht und Stimmrechtsausschluss bei den personellen Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung, DStR 1984, 618; Salje, Einstimmigkeitsprinzip als Gestaltungsmöglichkeit bei der Betriebsaufspaltung aus einkommen- und gewerbesteuerlicher Sicht, GmbH-Rdsch 1988, 196; Unverricht, Beweisanzeichen für die Annahme einer personellen Verflechtung bei ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtsgrundlagen allgemein

Rn. 109 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Der GrS hat in seinem Beschluss BFH v 29.05.1972, GrS 4/71, BStBl II 1973, 5 eingehend zur steuerlichen Anerkennung der Gewinnverteilung bei Aufnahme nicht oder nur in nachgeordneter Funktion (BFH BFH/NV 1986, 327) mitarbeitender Familienangehöriger (Kinder oder Ehegatten) in das Unternehmen des Schenkers durch Schenkung eines KG-Anteils St...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Sonstige Nichtanwendung

Rn. 156 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Verluste aus teilgewerblicher Tätigkeit Nachdem der BFH, abweichend vom Gesetzeswortlaut, eine Bagatellgrenze für die Vermeidung einer Abfärbung gewerblicher Einkünfte nach § 15 Abs 3 Nr 1 EStG Alt 1 anerkannt hatte (s Rn 155), hat er bei Verlusten aus der teilgewerblichen Tätigkeit, auch gegen den Wortlaut, von einer Abfärbung Abstand genom...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Abgeltung des Sonderbedarfs

Rn. 281 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Das 2. FamFördG vom 19.08.2001, BStBl I 2001, 533 hat § 33a Abs 2 EStG mit Wirkung zum 01.01.2002 neu gefasst, s Rn 10. Da der allg Ausbildungsbedarf des volljährigen Kindes beginnend mit dem VZ 2002 nunmehr nach § 32 Abs 6 S 1 Hs 2 EStG durch den Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf iHv EUR 1 080 (inzwische...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. WK für bestimmte Berufsgruppen

Rn. 41 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die in den LStR geregelten Pauschalen für bestimmte Berufsgruppen konnten letztmalig für den VZ 1999 in Anspruch genommen werden. Mit den LStR 2000 wurden die Pauschalen ersatzlos gestrichen. Die betroffenen Berufsgruppen müssen ab dem Jahr 2000 die entsprechenden WK vollständig nachweisen. Abgeordnete des Deutschen Bundestages erhalten (zusä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verfassungsmäßigkeit

Rn. 9 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Ausgestaltung des SolZ als Ergänzungsabgabe zur ESt und zur KSt ist verfassungsrechtlich unbedenklich (BFH BStBl II 2012, 43; BFH/NV 2011, 1685). Die Abgabe stellt eine Ergänzung der ESt und KSt dar, die mit dem GG vereinbar ist, da es im Verhältnis zum StPfl ohne weiteres zulässig gewesen wäre, die ESt bzw die KSt zu erhöhen (vgl BVerfG ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtmäßigkeit der erweitert unbeschränkten Steuerpflicht

Rz. 85 [Autor/Stand] Mit Urteil vom 12.10.2022 hat der BFH[2] entschieden, dass die erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht weder den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz i.S.d. Art. 3 Abs. 1 GG verletzt noch gegen die unionsrechtliche Kapitalverkehrsfreiheit verstößt. Es geht in der Entscheidung um die Schenkung einer Immobilie in der Schweiz durch die Mutter des Klägers, die mi...mehr

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zfs 04/2024, zfs Aktuell / 1.1 Änderung des Bundeswahlgesetzes/Verhandlung vor dem BVerfG am 23.4/24.4.2024

Am 23.4. und am 24.4.2024, jeweils ab 10:00 Uhr, verhandelt der Zweite Senat des BVerfG über zwei Normenkontrollverfahren der Bayerischen Staatsregierung und von 195 Abgeordneten des Bundestags aus der CDU/CSU-Fraktion, über drei Organstreitverfahren der Parteien CSU und DIE LINKE und der Fraktion DIE LINKE sowie über zwei Verfassungsbeschwerden gegen Änderungen des Bundeswa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Autodidakten

Rn. 128c Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Wegen der Schwierigkeiten von Autodidakten, die nicht über einen förmlichen Abschluss (Bachelor soll ausreichend sein; FG BBg EFG 2014, 456) als Absolvent einer Hochschule/Fachhochschule/Fachschule verfügen s BFH 19.01.2017, BFH/NV 2017, 732; BFH v 05.04.2011, BFH/NV 2011, 1133; BFH v 14.07.2007, BFH/NV 2007, 2091; BFH v 19.09.2002, BStBl ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Hintergrund der gesetzlichen Regelung

Rz. 8 [Autor/Stand] Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Entscheidung vom 10.4.2018[2] die Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung des Grundvermögens in den alten Bundesländern jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 festgestellt. In seiner Begründung führt das BVerfG aus, dass es bedingt durch das überlange Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.1.2.1 Einbeziehung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten (seit dem 1.7.2004)

Rz. 476b Nach § 10 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 UStG ergibt sich seit dem 1.7.2004 die Bemessungsgrundlage für die als entgeltlich geltenden sonstigen Leistungen durch Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstands aus den bei der Ausführung dieser Umsätze entstandenen Ausgaben. Dazu gehören auch die Anschaffungs- und Herstellungskosten des verwendeten Wirtschaftsguts. Sowei...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.2.4 Feststellung des Anteils am Wert von Wirtschaftsgütern und Schulden in anderen Fällen (§ 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BewG)

Rz. 209 § 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BewG betrifft die gesonderte Feststellung in Fällen, in denen Wirtschaftsgüter, die nicht unter die Nrn. 1–3 fallen, oder Schulden mehreren Personen zustehen.[1] Die gemeinsame Rechtszuständigkeit kann sowohl in in Form der Beteiligung an einer rechtsfähigen Personengesellschaft oder Gesamthandsgemeinschaft als auch in Form einer Bruchteilsgem...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4.4 Aufschiebend bedingte Lasten (§ 6 BewG)

Rz. 45 Nach § 6 Abs. 1 BewG werden aufschiebend bedingte Lasten bis zum Bedingungseintritt nicht berücksichtigt. Unter Lasten fallen Verpflichtungen aller Art, also nicht bloß Kapitalschulden, sondern auch wiederkehrende Leistungen wie z. B. Rentenverpflichtungen.[1] Auch Sach- und Dienstleistungspflichten sind Lasten i. S. d. § 6 BewG. Von den aufschiebend bedingten Lasten ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.11.3 Einzelfälle zur Abgrenzung durchlaufender Posten

Rz. 349 Abgaben, Steuern: Bei den Abgaben (Gebühren, Beiträge und sonstige Abgaben) und Steuern ist in erster Linie maßgebend, wer der Zahlungsverpflichtete ist. Handelt es sich bei ihnen um solche des Unternehmers für seinen Betrieb, die er auf seine Abnehmer abwälzt (z. B. Verbrauchsteuern, GrundSt), sind diese keine durchlaufenden Posten.[1] Vereinnahmt und bezahlt der Un...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.3 Abgrenzung zum Schadensersatz

Rz. 41 Echte Schadensersatzleistungen sind kein Entgelt für eine Lieferung oder sonstige Leistung. Soweit Schadensersatz geleistet wird, fehlt ein Leistungsaustausch; denn Schadensersatz wird nicht geleistet im Hinblick auf eine Lieferung oder sonstige Leistung, sondern weil der Schädiger nach Vertrag oder Gesetz für einen Schaden einzustehen hat. Es ist daher im Einzelfall ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pensionär / 2 Bezug gesetzlicher Altersrente

Altersrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind kein Arbeitslohn, da sie auf früheren Beitragsleistungen des Rentners beruhen. Sie werden als sonstige Einkünfte i. R. d. Einkommensteuerveranlagung besteuert.[1] Besteuerung mit Ertragsanteil Bei Steuerpflichtigen, die in 2004 bereits eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder die ab 2005 erstmals ei...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.2.1 Rentenzahlungen

Leistungen in Form einer lebenslangen Rente sowie Berufsunfähigkeits-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten werden erfasst mit dem Besteuerungsanteil ("Kohortenprinzip") [1] oder Ertragsanteil.[2] Das gilt auch für Rentenzahlungen ausländischer Versorgungsträger.[3] Der Altersentlastungsbetrag wird nicht gewährt.[4] Besteuerung nach dem "Kohortenprinzip" Nach dem Kohortenp...mehr

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Erbschaftsteuer: Berliner T... / Zusammenfassung

Überblick Das Berliner Testament wird von Eheleuten häufig gewählt, um ihre Erbfolge zu regeln. Hierbei setzen sie sich gegenseitig zum Alleinerben ein und bestimmen, dass eine Dritte Person Schlusserbe sein soll. Erbschaftsteuerlich ist das Berliner Testament bei kleineren Vermögen unproblematisch, insbesondere wenn das Vermögen sich innerhalb der Freibeträge bewegt. Diese s...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.1.1 Behandlung der Geschäftsführergehälter

Rz. 440 Die einkommensteuerliche Behandlung der Geschäftsführergehälter richtet sich einmal danach, ob der Geschäftsführer seine Bezüge von der GmbH oder von der GmbH & Co. KG erhält, zum anderen, ob er Gesellschafter der GmbH & Co. KG ist. Rz. 441 Geschäftsführer ist zugleich Kommanditist Erhält der Geschäftsführer der GmbH, der an der GmbH & Co. KG als Kommanditist beteiligt...mehr

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Definition und Berechnungsg... / 1.2 Berechnungsgrundsätze

Berechnungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag ist stets die für den Arbeitslohn ermittelte Lohnsteuer, wobei folgende Besonderheiten zu beachten sind: Im Gegensatz zur Lohnsteuerermittlung sind bei der Berechnung des Solidaritätszuschlags Freibeträge für Kinder zu berücksichtigen und ein evtl. als Lohnsteuerabzugsmerkmal zu berücksichtigender Faktor.[1] Bei einem "niedrige...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.7.2 Erfassung der Kfz-Kosten in der Anlage EÜR

In den Zeilen 65 bis 67 werden sämtliche tatsächlichen Kosten für Fahrzeuge, darüber hinaus aber auch als Reisekosten einzustufende Kosten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und von Mietwagen zusammengefasst. Zeile 68 übernimmt ergänzend Nutzungseinlagen infolge betrieblicher Fahrten mit einem Fahrzeug des Privatvermögens. Die Minderung um Kosten für Fahrten zwische...mehr

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Jansen, SGB VI § 158 Beitra... / 2.5 Zusätzlicher Bundeszuschuss und Erstattungen

Rz. 13 Wie dem Rentenversicherungsbericht 1997 (BT-Drs. 13/8300 S. 157/158) zu entnehmen ist, bestanden bis dahin die Einnahmen fast ganz aus den Beiträgen und dem Bundeszuschuss (§ 213 a. F.). Dieser deckte in den Jahren 1993 bis 1996 jeweils ca. 20 % des Rentenvolumens. Obwohl damit die Höhe der Ausgaben für die sog. versicherungsfremden Leistungen nicht erreicht wurde, wa...mehr

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Sommer, SGB V § 27 Krankenb... / 2.2.3 Leistungsgrenzen/Qualitätsstandard

Rz. 32 Der Versicherte hat im Krankheitsfall nur Anspruch auf "notwendige" und "wirtschaftliche" Leistungen (§§ 1 und 2 Abs. 1 i. V. m. § 12 Abs. 1 Satz 2). Ferner scheiden aus dem Bereich etwaiger Ansprüche solche Leistungen aus, die "unzweckmäßig", d. h. ungeeignet sind, die in § 27 Abs. 1 genannten Zwecke zu fördern. Ebenfalls gehören nicht hierzu die Leistungen, die aus ...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 6.8 Streubesitzdividende

Seit 1.3.2013 zugeflossene Dividenden aus sog. Streubesitzbeteiligungen sind nicht mehr steuerbefreit. Es ist fraglich, ob die auf § 8b Abs. 4 KStG beruhende ungleiche steuerliche Behandlung einer Beteiligung mit z. B. 9 % gegenüber einer Beteiligung mit 10 % verfassungsgemäß ist. Darüber hatte das FG Hamburg zu entscheiden, das verfassungsrechtliche Bedenken geäußert hat.[1...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 6.9 Umgliederung

Die Finanzverwaltung lehnte eine Korrektur der Umgliederung nach Neufassung der §§ 36, 37 KStG ab, wenn der Feststellungsbescheid zum 31.12.2000 bestandskräftig war. Dies hat der BFH[1] als zutreffend bestätigt. Zu weiteren Einzelfragen sind aber aktuell beim BFH Verfahren[2] anhängig, die sich mit tatsächlichen und formellen Fragen zur erfolgten Umgliederung beim Systemwech...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 6.5 Steuerbefreiung

Zu der Steuerbefreiung des § 8b Abs. 2 KStG wurde für Inlandsbeteiligungen ab 2004 die sog. 5 %-Pauschale eingeführt.[1] Wird eine Beteiligung mit Gewinn veräußert, ist es fraglich, ob realisierte stille Reserven aus der Zeit vor 2004 ebenfalls hierunter fallen. Es scheint vertretbar, dass die stillen Reserven aufzuteilen sind und nur Wertsteigerungen ab 2004 unter die 5 %ig...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 6.7 Steuerliches Einlagekonto II

Fraglich ist, ob ein Gesellschafter den Feststellungsbescheid über das steuerliche Einlagekonto gemäß § 27 KStG selbst anfechten kann – die sog. Drittanfechtung. Da die Daten zum steuerlichen Einlagekonto in der Praxis oftmals der Höhe nach fehlerhaft erklärt und festgestellt worden sind, hätte dies den Vorteil, dass eine Drittanfechtung mangels Bekanntgabe des Feststellungs...mehr

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Jugendarbeitsschutz: Besond... / 2 Geltungsbereich

Das JArbSchG ist anwendbar, wenn der Beschäftigungsort im Bundesgebiet liegt, unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Jugendlichen oder des Arbeitgebers (Territorialitätsprinzip). Praxis-Beispiel Arbeitsort im Bundesgebiet Die amerikanische Botschaft in Berlin stellt nach amerikanischem Arbeitsrecht eine junge Türkin als Auszubildende für den Beruf der Bürofachkraft ein. Es...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Baugewerbe / 1.2 Urlaubskasse und Sozialkassenbeitrag

Nach dem Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe wird zunächst auf der Grundlage des verdienten Arbeitsentgelts das Urlaubsentgelt bei der von den Tarifpartnern gebildeten Urlaubs- und Lohnausgleichskasse des Baugewerbes (ULAK) angesammelt. Seit dem 1.1.2010 hat der Arbeitgeber zur Aufbringung der Mittel für die tarifvertraglich festgelegten Leistungen im Urlaubs- und Be...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 2.2.2 Keine Bewertung bestimmter Arbeitslosenzeiten (Satz 2 und 3)

Rz. 15 Ergänzend zu § 74 Satz 4 schließt Satz 2 auch für Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit im Beitrittsgebiet in der Zeit vom 1.7.1978 bis 28.2.1990 eine Bewertung aus (vgl. weitergehend GRA der DRV zu § 263 SGB VI, Stand: 9.5.2023, Anm. 4). Rz. 16 Ohne Bewertung bleiben nach Satz 3 auch Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit nach dem 30.6.1978, für die jedoch vor de...mehr

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Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 2.3.2 Schul- und Hochschulausbildung (Rentenfälle ab 2005)

Rz. 23 Schul- und Hochschulzeiten werden nach § 74 Satz 4 ab 1.1.2005 (i. d. F. des RV-Nachhaltigkeitsgesetzes) nicht mehr bewertet, sondern nur noch als unbewertete Anrechnungszeiten berücksichtigt (zur Begründung vgl. BT-Drs. 15/2149 S. 19). Rz. 24 Nur noch Anrechnungszeiten wegen Fachschulausbildung und der Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erfahren ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.30 Anwendungsregelung zu § 36 KStG (§ 34 Abs 11 KStG idF des Kroatien-StAnpG)

Tz. 112 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die Vorschrift des § 34 Abs 13f KStG idF des JStG 2010, die durch das Kroatien-StAnpG zu § 34 Abs 11 KStG wurde, ist eine Reaktion des Ges-Gebers auf den Beschl des BVerfG v 17.11.2009 (BGBl I 2010, 326). Demzufolge verstoßen die Umgliederungsregelungen des § 36 Abs 3 und Abs 4 KStG idF des StSenkG vom Anrechnungsverfahren zum Halbeink-Verf...mehr

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AGS 03/2024, Formulierung d... / III. Keine Entschädigung in der Strafvollstreckung

I.Ü. könne – so das LG – weder der amtsgerichtlichen Grundentscheidung noch dem Klageentwurf noch sonstigen Aktenbestandteilen entnommen werden, dass der Verurteilte überhaupt "durch eine strafgerichtliche Verurteilung einen Schaden erlitten habe", wie § 1 Abs. 1 StrEG dies voraussetzt. Denn wenn das Gericht die Aussetzung einer Strafe (§ 56 StGB) oder eines Strafrestes (§ 5...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.2.3 Keine Klagebefugnis der Übernehmerin

Tz. 209b Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Die Übernehmerin kann – anders als der Einbringende – wegen vermeintlich überhöhter Wertansätze den KSt-Bescheid nicht anfechten (s § 40 Abs 2 FGO). Denn sie ist wegen der hohen Wertansätze für die übernommenen WG weder in diesem noch in späteren KSt-Festsetzungen beschwert (s Urt des BFH v 08.06.2011, BStBl II 2012, 421 unter II. 1 und 2)....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Unionsrecht (Art. 267 AEUV)

Rz. 35 [Autor/Stand] Nach Art. 267 AEUV steht dem EuGH die abschließende Entscheidungsbefugnis über Gültigkeit und Auslegung des Unionsrechts zu. Die insoweit ergangenen Urteile sind für alle mit demselben Ausgangsverfahren befassten Gerichte der Mitgliedstaaten bindend[2]. Gleichwohl ist die Anwendung des Unionsrechts und die Auslegung der nationalen Steuernormen originäre ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Abschluss des Mietvertrags

Rz. 2 Der Mietvertrag kommt zustande, indem ein entsprechendes Angebot – in der Regel des Vermieters- von demjenigen, gegenüber dem Angebot erfolgt, in der Regel der Mieter – angenommen wird. Das Angebot muss grundsätzlich Angaben über den Mietgegenstand, Nutzungsart, Mietzeit und die Miete enthalten (BGH XII ZR 51/19, NJW 2020, 1507 Rn. 19). Hinweis Abwesender Mieter Handelt ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.33 Auf Antrag Weiteranwendung der §§ 38, 40 KStG und § 10 UmwStG bei den ehemals gemeinnützigen Wohnungsunternehmen und bei steuerbefreiten Körperschaften (§ 34 Abs 14 KStG)

Tz. 131 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 § 34 Abs 16 KStG, der durch das JStG 2008 eingefügt worden ist, und durch das Kroatien-StAnpG zu § 34 Abs 14 KStG wurde, regelt eine Ausnahme von der verpflichtenden und abgeltenden Nachbelastung des Teilbetrags EK 02. Danach können bei Wohnungsunternehmen von jur Pers d öff Rechts und bei st-befreiten Kö auf Antrag weiterhin die bisherigen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Anhängigkeit eines Besteuerungsverfahrens

Rz. 38 [Autor/Stand] Die Möglichkeit der Aussetzung besteht bis zum rechtskräftigen Abschluss des Besteuerungsverfahrens. Das Besteuerungsverfahren ist rechtskräftig abgeschlossen mit der Unanfechtbarkeit des Steuerbescheids oder der Einspruchsentscheidung (§§ 366, 367 AO) bzw. mit der Rechtskraft des finanzgerichtlichen Urteils. Voraussetzung für die Anwendung des § 396 AO ...mehr

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AGS 03/2024, Pauschgebühr f... / IV. Bedeutung für die Praxis

Mal wieder eine Pauschgebührentscheidung, bei der man die Richtigkeit der Ausführungen des KG letztlich abschließend nicht beurteilen kann. Dafür müsste man die Einzelumstände des Verfahrens und auch die Antragsbegründung noch besser kennen. M.E. spricht jedoch einiges dafür, dass das KG nicht richtig liegt. 1. Das KG geht schon vom nach meiner Auffassung falschen Vergleichsm...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.9 Rückwirkende Anwendung der Vorschriften des § 8 Abs 8 S 6, § 8 Abs 9 S 9, § 8c Abs 2, § 8d Abs 1 S 9, § 15 S 1 Nr 1 S 2 und 3 und § 15 S 1 Nr 1a KStG idF des Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen (§ 34 Abs 3d KStG)

Tz. 17 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 § 34 Abs 3d KStG idF des Ges zur Abwehr von St-Vermeidung und unfairem St-Wettbewerb und zur Änderung weiterer Ges (der durch das Ges zur Vermeidung von USt-Ausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften als Abs 3b eingefügt und durch das Ges zur stlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus zu Abs 3...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Geschützte Informationen

a) "Tatsachen" und "Beweismittel" Rz. 187 [Autor/Stand] Schutzobjekt im Sinne dieser Vorschrift sind Tatsachen und Beweismittel, die der Stpfl. der FinB vor Einleitung oder in Unkenntnis der Einleitung des Strafverfahrens in Erfüllung steuerrechtlicher Pflichten offenbart hat, soweit sie der StA oder dem Gericht in einem Strafverfahren aus den Steuerakten bekannt werden. Rz. ...mehr