Fachbeiträge & Kommentare zu Verdeckte Gewinnausschüttung

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 8 Abs 3 KStG Teil C Die Grundregeln der verdeckten Gewinnausschüttungen

Bearbeiter: Friedbert Lang: Tz 1–852 Ausgewählte Literaturhinweise: Wassermeyer, Einige grundsätzliche Überlegungen zur vGA, DB 1987, 1113; Eppler, Die Beweislast (Feststellungslast) bei der vGA, DStR 1988, 339; Borst, Ertragsteuerliche Folgen von Vereinbarungen zwischen der Kap-Ges und deren Gesellschaftern, BB 1989, 38; Wassermeyer, 20 Jahre BFH-Rspr zu Grundsatzfragen der vGA,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2.2 Verdeckte Zuwendung (vGA)

Tz. 84 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach der Rspr des BFH kennt die Stiftung keine vGA (Urt v 12.10.2011, BStBl II 2014, 484; s auch ABC VGA Stichwort "Stiftung"). Praktische Relevanz hat dies für verhinderte Vermögensmehrungen der Stiftungen (zum Begriff der verhinderten Vermögensmehrung s § 8 Abs 3 Teil C Rn 78). Eine Veräußerung oder Dienstleistung, die einem Fremdvergleich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Wassermeyer, Einige grundsätzliche Überlegungen zur vGA, DB 1987, 1113; Eppler, Die Beweislast (Feststellungslast) bei der vGA, DStR 1988, 339; Borst, Ertragsteuerliche Folgen von Vereinbarungen zwischen der Kap-Ges und deren Gesellschaftern, BB 1989, 38; Wassermeyer, 20 Jahre BFH-Rspr zu Grundsatzfragen der vGA, FR 1989, 218; Wassermeyer, Zur neuen Definition der vGA, GmbHR 198...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7 Zeitliche Aspekte der Prüfung der verdeckten Gewinnausschüttung

1.7.1 Ausschüttende Körperschaft Tz. 36 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 VGA iSv § 8 Abs 3 S 2 KStG sind nur bei Kö denkbar. Somit kommt eine vGA erst bei Gründung einer Kö in Betracht. Eine Vorgründungsgesellschaft erfüllt diese Voraussetzung noch nicht. Sie wird stlich als Pers-Ges (GbR, OHG) behandelt; s § 1 KStG Tz 105ff. Dies schließt es uE allerdings nicht aus, dass die (vertr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.3.4 Verdeckte Gewinnausschüttungen und verdeckte Einlagen

10.4.3.4.1 Allgemeines Tz. 850 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Zur Behandlung einer vGA der OG an den OT bei der Einkommensermittlung der OG s Tz 794ff. Entspr den dortigen Ausführungen muss beim OT im Berechnungsschema lt Tz 832 iRd Kürzung des von der OG aufgrund des GAV abgeführten Gewinns auch die vGA abgezogen werden, weil sie als vorweggenommene Gewinnabführung gilt. Beim OT...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Verfahrensrechtliche Korrespondenz für verdeckte Gewinnausschüttungen (§ 32a Abs 1 KStG)

4.1 Voraussetzungen für die Anwendung von § 32a Abs 1 KStG Tz. 13 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 § 32a Abs 1 KStG setzt voraus, dass ein St-Bescheid gegenüber einer Kö hinsichtlich der Berücksichtigung einer vGA erlassen, aufgehoben oder geändert wird. Die Vorschrift knüpft an die tats Änderung des St-Bescheids ggü der Kö an. Ob die Änderung zu Recht oder zu Unrecht erfolgt ist, ist da...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8 Rückzahlung/Rückgängigmachung einer verdeckten Gewinnausschüttung

Übersicht über geänderte Textziffern-Bezeichnungen Ausgewählte Literaturhinweise: Schnorr, Die Rück...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Die einzelnen Tatbestandsmerkmale der verdeckten Gewinnausschüttung iSv § 8 Abs 3 S 2 KStG

2.1 Begrifflichkeiten des Gesetzes und ihr Verhältnis zur verdeckten Gewinnausschüttung: Definition des BFH Tz. 60 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Das Gesetz verwendet in § 8 Abs 3 S 2 KStG die Begriffe Das Merkmal "Gewinn" erfordert begrifflich eigentlich einen Ertrag bzw Überschuss der Kö, de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 32a Erlass, Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden bei verdeckter Gewinnausschüttung oder verdeckter Einlage

Ausgewählte Literaturhinweise: a) Zur Rechtslage vor Einfügung des § 32a KStG Bippus, Neuer Ärger mit vGA – Störfall Verfahrensrecht?, GmbHR 2002, 953; Briese, Wider die verfahrensrechtliche Gleichschaltung der vGA, DStR 2005, 999; Hagen, Änderung formell und materiell bestandskräftiger KSt-Bescheide bei Umqualifizierung von Vergütungen eines Gesellschafters als vGA, Steuerwarte...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Voraussetzungen für die Anwendung von § 32a Abs 1 KStG

Tz. 13 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 § 32a Abs 1 KStG setzt voraus, dass ein St-Bescheid gegenüber einer Kö hinsichtlich der Berücksichtigung einer vGA erlassen, aufgehoben oder geändert wird. Die Vorschrift knüpft an die tats Änderung des St-Bescheids ggü der Kö an. Ob die Änderung zu Recht oder zu Unrecht erfolgt ist, ist dabei nicht maßgeblich; s Bauschatz (in Gosch, 4. Aufl, § 32...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.8.2 Verhältnis zur Besteuerung beim Gesellschafter

Tz. 169 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Während in der Zeit vor der KSt-Reform 1977 idR noch nicht strikt zwischen der Erfassung von vGA bei der Einkommensermittlung (s § 8 KStG) und dem Abfluss der Vorteilszuwendung (Einkommensverwendung) unterschieden wurde (im Einzelnen s Urt des BFH v 09.08.1989, BStBl II 1990, 237), führten die Regelungen zum KSt-Anrechnungsverfahren (s §§ 27...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3.2 Ersparte Ausgaben des Gesellschafters

Tz. 438 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Erspart ein Gesellschafter dadurch Ausgaben, dass ihm die Kö für eine Leistung ein zu niedriges Entgelt berechnet, liegt bei der Kö eine vGA in Form einer verhinderten Vermögensmehrung vor, die bei der Kö als vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG zu korrigieren ist und gleichzeitig eine Leistung iSd § 27 Abs 1 S 3 KStG darstellt. Beispiel 1: An der AB-...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.1 Grundsätze und allgemeine Vorbemerkungen

Tz. 800 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 VGA kommen auch und gerade in Unternehmensgr und Konzernen häufig vor. Die Tatbestandsmerkmale einer vGA sind in solchen Fällen grds identisch mit dem "normalen" Grundfall einer vGA. Dies gilt insbes für das Merkmal der Veranlassung im Gesellschaftsverhältnis (dazu s Tz 100ff). Die Rechtsfolgen einer solchen vGA sind idR aber wes komplexer ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.9.3 Weitere Einzelfragen

Tz. 643 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Bei ausl AE, deren Kap-Erträge im Inl nicht zu besteuern sind oder bei denen der inl Besteuerungsanspruch durch den St-Abzug abgegolten ist (s § 50 Abs 2 EStG, § 32 Abs 1 Nr 2 KStG), muss die KapSt grds zwingend nacherhoben werden. Dies gilt unabhängig von der Einführung der AbgeltungSt ab 2009 (also auch in den Jahren bis 2008). Ist der AE ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.9.2 Fortführung auch bei der Abgeltungsteuer

Tz. 638 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Die Besteuerung einer vGA auf Ebene des AE kann auch ab dem Jahr 2009 unzweifelhaft weiterhin iR einer Veranlagung erfolgen, wenn eine Einbeziehung in die Veranlagung sowieso ges vorgesehen ist. Betroffen hiervon sindmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3 Steuerbelastungen ab 2009

Tz. 724 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Das System der Besteuerung von vGA bleibt durch die UntStRef 2008 grds unberührt. VGA führen nach wie vor zu einer (außerbilanziellen) Einkommenskorrektur nach § 8 Abs 3 S 2 KStG. Es ist jeweils auch im Abflussjahr zu prüfen, ob eine Verwendung des Einlagekontos und / oder des EK 02-Bestands erfolgt. Aufgrund der Änderung des § 38 KStG durch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.12.2 Anwendung von § 32a Abs 1 KStG bei der Abgeltungsteuer?

Tz. 43d Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 EStG unterliegen Kap-Erträge iSv § 20 Abs 1 Nr 1 EStG dem KapSt-Abzug von 25 %. Darunter fallen grds auch vGA. In der Vergangenheit wurde jedoch auf den KapSt-Abzug regelmäßig verzichtet, da die KapSt bei nachträglicher Aufdeckung einer vGA beim Empfänger sofort wieder hätte angerechnet werden müssen ("Vorrang des Vera...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.11.2 Zeitliche Abfolge bei Anwendung des § 32a Abs 1 KStG

Tz. 42 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Der ges Grundfall geht davon aus, dass zunächst die vGA bei der Kö zu einem Erlass oder zu einer Änderung des St-Bescheids führt und anschließend dann die Änderung des Bescheids des AE erfolgt. Tz. 43 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Fraglich ist, ob eine Änderung des St-Bescheids des AE auch dann erfolgen kann, wenn die vGA bei der Kö im Zeitpunkt d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.3 Ersatzansprüche ohne vorherige gesellschaftsrechtliche Veranlassung

Tz. 720f Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die og Grundsätze gelten immer dann, wenn der zu beurteilende Vorgang eine vGA darstellt. Davon zu unterscheiden sind aber folgende Fälle, in denen von vornherein keine vGA vorliegt. Es geht hier dabei also darum, ob bereits die Entstehung einer vGA durch einen – betriebl veranlassten und zu aktivierenden – Anspruch der Kap-Ges vermieden wi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.5 Folgefragen zum Rückforderungsanspruch

Tz. 720m Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die Nichtgeltendmachung eines gesellschaftsrechtlich veranlassten Rückforderungsanspruchs stellt nicht nochmals eine vGA dar; s Urt des BFH v 13.11.1996 (BFH/NV 1997, 355), s Gosch (in Gosch, 3. Aufl, § 8 KStG Rn 516) und s Frotscher (in F/D, Anh zu § 8 KStG Rn 298). Generell kann der Verzicht auf eine Einlageforderung nämlich keine vGA sei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.3 Zeitpunkt der Einkommenskorrektur

Tz. 356 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Liegen die Tatbestandsmerkmale einer vGA nach § 8 Abs 3 S 2 KStG vor, besteht nach dem Wortlaut der Vorschrift die Rechtsfolge darin, dass die vGA das Einkommen der Kö nicht mindert. Zum Zeitpunkt der Korrektur macht das Ges allerdings keine Aussage. Da die vGA aber idR in Form eines betrieblichen Vorgangs erscheint und betriebliche Vorgänge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6 Eignung, einen sonstigen Bezug auszulösen ("Vorteilsgeneigtheit")

Tz. 153 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 In seiner jüngeren Rspr hat der BFH mit der notwendigen "Eignung, einen sonstigen Bezug auszulösen", ein weiteres Tatbestandsmerkmal der vGA geschaffen; s Urt des BFH v 07.08.2002, BStBl II 2004, 131; s Urt des BFH v 25.01.2005, BStBl II 2006, 190; s Beschl des BFH v 07.06.2016, BFH/NV 2016, 1496. Hierin soll der Ausschüttungscharakter der v...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.2 Wie und ggf wann kann ein Rückforderungsanspruch entstehen?

Tz. 720b Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Ansprüche in sachlichem und zeitlichem Zusammenhang mit einer vGA können auf unterschiedlichen zivilrechtlichen Grundlagen beruhen; dazu s Neumann (in Sch/F, § 8 Rn 1095): Verstoß gegen die Kapitalerhaltungsvorschrift des § 30 GmbHG (§ 31 Abs 1 GmbHG), unzulässige Kreditgewährung an den Geschäftsführer aus gebundenem Vermögen (§ 43a GmbHG), Pf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Hübner, Disquotale GA und Einlagen im SchenkSt-Recht – eine unendliche Geschichte, DStR 2008, 1357; Breier, SchenkSt bei verdeckter Einlage und vGA, Ubg 2009, 417; Benz/Böing, SchenkSt im Konzern?, DStR 2010, 1157; Tolksdorf, SchenkSt bei disquotalen Einlagen und GA, DStR 2010, 423; Berizzi/Guldan, VGA – neue Brisanz durch SchenkSt-Pflicht, BB 2011, 1052; Binnewies, Schenkstliche...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.5 Vorteilszuwendung an eine nahe stehende Person, die selbst Gesellschafter ist

Tz. 521e Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Ist ein nahe stehender anderer Gesellschafter unmittelbarer Empfänger der Zuwendung, so ist die vGA grds ausschl diesem zuzurechnen, soweit ihm nicht (auch) sein Mitgesellschafter etwas zuwenden wollte; s Urt des BFH v 29.09.1981 (BStBl II 1982, 248). Dasselbe gilt, wenn der unmittelbare Empfänger der Zuwendung (auch) einem anderen Gesells...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.5 Umfang der Änderungsmöglichkeit

Tz. 28a Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Änderung des Bescheids des AE ist der Höhe nach nicht an die Änderung auf der Ebene der Kö gebunden. Dies ergibt sich bereits daraus, dass materiell-rechtlich eine Abweichung zwischen dem nach § 8 Abs 3 S 2 KStG bei der Kö hinzuzurechnenden und dem zugeflossenen Betrag der vGA vorliegen kann (dazu s Tz 22). Diese Abweichungen sollen und ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines/Verhältnis der Rechtsfolgen zueinander

Tz. 350 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Eine vGA hat idR Rechtsfolgen auf mehreren Ebenen. Vorrangig ist dabei zunächst eine Einkommenskorrektur auf Ebene der ausschüttenden Gesellschaft vorzunehmen, die in § 8 Abs 3 S 2 KStG beschrieben ist. Diese Korrektur vollzieht sich außerhalb der St-Bil (dazu s Tz 351ff). Regelmäßig – aber nicht immer – führt eine vGA auch zu einem Vermöge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.2 Zeitfragen beim (begünstigten) Anteilseigner

Tz. 39 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Der AE/das Mitglied muss im Zeitpunkt, in dem die Grundlagen des zu beurteilenden Vorgangs gelegt werden, schon bzw noch Inhaber der gesellschafts- oder mitgliedschaftsrechtlichen Stellung sein. Dies ist darin begründet, dass eine Veranlassung eines Vorgangs im Gesellschaftsverhältnis nur gegenüber demjenigen vorliegen kann, der auch eine Ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.5.3 Teilbetrag II

Tz. 386 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Im Teilbetrag II wird festgehalten, in welchem Umfang die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste Vermögensminderung (tats) iRd Einkommensermittlung als vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG hinzugerechnet worden ist. Auch dieser Teilbetrag ist entspr der Entwicklung des Passivpostens fortzuschreiben. Er ist ebenfalls aufzulösen, soweit die Verp...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.12.1 Grundsätze des Besteuerungssystems ab 2009

Tz. 43c Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Mit dem UntStRefG 2008 hat der Gesetzgeber einen Systemwechsel bei der AE-Besteuerung vorgenommen. Dividenden aus Anteilen im PV des AE unterliegen ab dem Jahr 2009 der Abgeltung-St iHv 25 %; im BV gilt das Teil-Eink-Verfahren (StBefreiung von 40 % für die erhaltene Dividende). Dadurch wurde das bis zum Jahr 2008 geltende Halb-Eink-Verfahren...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.1 Grundsätzliche Rechtsfolgen

Tz. 16 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 § 32a Abs 1 KStG ermöglicht einen Erlass, eine Aufhebung oder eine Änderung eines Steuer- oder Feststellungsbescheids gegenüber dem Gesellschafter oder einer diesem nahe stehenden Person. Hauptfall in der Praxis wird dabei die Änderung eines ergangenen und bestandskräftigen ESt-Bescheids eines AE sein. Beispiel: Bei der V-GmbH findet im Jahr 0...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3.3 Übernahme von Aufwendungen des Gesellschafters

Tz. 439 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Handelt es sich nicht um wirtsch Leistungen der Kö, sondern im wes um Aufwendungen bzw Verbindlichkeiten, die die Kö zu Gunsten des Gesellschafters übernommen und als BA verbucht hat (zB private Reisekosten, Handwerkerrechnung für die Privatwohnung oÄ), ist die vGA grds nur iHd zu Unrecht übernommenen Ausgaben anzusetzen. Ein Gewinnaufschla...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.1 Grundsatz

Tz. 82 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Bei gegenseitigen Leistungen liegt kein Vermögensnachteil für die Kö vor, wenn die jeweiligen Leistungen der einen Seite durch gegenläufige vermögenswerte Vorteile ausgeglichen werden. Es erfolgt dann eine Verrechnung der gegenseitig gewährten Vermögensvorteile, die man Vorteilsausgleich nennt (tw auch treffender "Nachteilsausgleich" genannt;...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.1 Grundsätze zur Erfassung beim Gesellschafter

Tz. 433d Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Fließt eine vGA einem AE zu, führt dies grds zu Eink auf Kap-Verm iSv § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG. Der Zuflusszeitpunkt deckt sich zwar häufig, aber nicht immer mit dem Zeitpunkt der Einkommenskorrektur bei der Kö. Auch hier sind Pensionszusagen und Tantiemen als Bsp zu nennen. In Einzelfällen kann sich hinsichtlich der zeitlichen Erfassung d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.12.2.1 Allgemeines/Beispiele

Tz. 672 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 In der Praxis konnte die og bisherige Verw-Auff (s Tz 671a) erhebliche Auswirkungen haben. Die sich erbstlich aus einer vGA ergebenden St-Lasten können dabei weit über die ertragstlichen Wirkungen hinausgehen. Dies gilt insbes dann, wenn es sich dabei um Zuwendungen der Kap-Ges an den Gesellschafter oder an die nahe stehende Person handelt,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Woerner, vGA zwischen SchwGes – Zufluss bei der MG, BB 1987, 665; Wassermeyer, Aktuelle Streitfragen zur grenzüberschreitenden vGA und zur verdeckten Einlage, in StR und st-orientierte Gestaltungen im Konzern, DK 1998, 363; Schmitz, vGA im Konzern und systemgerechte Besteuerung nach der UnternehmenSt-Reform, DB 2001, 1166; Herlinghaus, vGA im Organschaftskonzern, insbes bei Ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.3.4.1 Allgemeines

Tz. 850 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Zur Behandlung einer vGA der OG an den OT bei der Einkommensermittlung der OG s Tz 794ff. Entspr den dortigen Ausführungen muss beim OT im Berechnungsschema lt Tz 832 iRd Kürzung des von der OG aufgrund des GAV abgeführten Gewinns auch die vGA abgezogen werden, weil sie als vorweggenommene Gewinnabführung gilt. Beim OT sind darauf folglich ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.1 Vorteilszuwendung an eine nahe stehende Person, die nicht zugleich Gesellschafter ist

Tz. 514 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Feststellung einer vGA auf der Ebene des Gesellschafters und deren Zurechnung richtet sich nach § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG. Danach liegt eine vGA vor, wenn die Kö ihrem Gesellschafter außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung einen Vermögensvorteil zuwendet und diese Zuwendung ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis hat. VGA...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.4 Vorteilszuwendung an nahe stehende Person, die mehreren Gesellschaftern nahe steht und selbst nicht Gesellschafter ist

Tz. 521b Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Bei einer Vorteilsgewährung an eine mehreren Gesellschaftern nahe stehende Pers ist zunächst von Bedeutung, welches Näheverhältnis für die als vGA zu beurteilende Zuwendung ausschlaggebend ist. Dabei kann auch von Bedeutung sein, welcher Gesellschafter die Vorteilszuwendung beherrscht und ob der/die andere(n) Gesellschafter von der Vorteil...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.8.1 Pensionsrückstellung in der Anwartschaftsphase

Tz. 410 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 In der Anwartschaftsphase einer Pensionszusage kann es neben Zuführungen auch zu einer Auflösung der Pensionsrückstellung kommen, zB wegen Tod des Berechtigten oder bei einer Gehaltsabsenkung. Beispiel 1 Die P-GmbH hat ihrem beherrschenden Ges-GF im Dezember 01 eine Pensionszusage auf das 67. Lebensjahr erteilt. Der ledige P war diesem Zeitp...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.6 Verhältnis zu den Doppelbesteuerungsabkommen

Tz. 624 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Nach uE zutr Auff der FinVerw ergeben sich die Gewinnabgrenzungsregelungen aus dem nationalen Recht; s Tz 1.5 des Schr des BMF v 06.06.2023 (BStBl I 2023, 1093; sog Verw-Grds Verrechnungspreise). Dies gilt zunächst unabhängig davon, ob mit dem ausl Staat, in dem entweder die Kap-Ges ihren Sitz/ihre Geschäftsleitung hat oder in dem der AE an...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.4.5 Aufwand durch Erwerb von Wirtschaftsgütern zu einem unangemessen hohen Kaufpreis

Tz. 377 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Erwirbt eine Kö ein WG aus gesellschaftsrechtlich veranlassten Gründen zu einem unangemessen hohen Kaufpreis, ist bereits innerhalb der St-Bil die Kaufpreiszahlung in angemessene AK und einen Aufwand aufzuteilen. Der Aufwand stellt auf der ersten Stufe der Gewinnermittlung eine BA dar und führt auf der zweiten Stufe der Gewinnermittlung zu ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2 Belastungen im Halbeinkünfteverfahren (bis 2008)

Tz. 722 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Mit der Einführung des Halbeink-Verfahrens wurde zunächst der KSt-Satz von zuvor 40 % auf 25 % abgesenkt; dies wirkte sich auch mindernd auf die StBelastung einer vGA aus. Andererseits konnte es für vGA keine KSt-Minderungen mehr geben. Hinsichtlich der Belastungswirkungen ist zunächst zu unterscheiden, ob der Gesellschafter eine natürliche P...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4 Verhältnis des Fremdvergleichs zu § 12 EStG

Tz. 135 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Während im Fall des Vorteilsausgleichs (dazu s Tz 82ff) mehrere, uU auch verschiedenartige Vorgänge (Leistungen und Gegenleistungen) zusammengefasst und saldiert werden, konnte die wirtsch Betrachtungsweise bisher nicht dahin führen, formal einheitliche Leistungen, die sowohl den betrieblichen als auch den gesellschaftlichen Bereich berühren...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.1 Systematische Einordnung

Tz. 351 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Eine Einkommenskorrektur noch § 8 Abs 3 S 2 KStG hat nach gefestigter BFH-Rspr, Verw-Auff und auch nach der hM in der Literatur außerbilanziell zu erfolgen. Eine Korrektur erfolgt also erst bei Gewinnermittlung 2. Stufe und noch nicht im Rahmen der St-Bil. Grundlegend dazu s Urt des BFH v 29.06.1994 (BStBl II 2002, 366) und s Schr des BMF v...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.14.1 Änderung der Steuerbescheide der ausschüttenden Körperschaft

Tz. 681 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Wird bei einer Körperschaft eine vGA festgestellt, stellt sich zunächst die Frage, ob deren St- und ggf Feststellungsbescheide nach den Vorschriften der AO geändert werden können. IdR wird eine vGA nämlich nicht in den St-Erklärungen deklariert, sondern erst im Nachhinein durch das FA (idR durch die Bp) aufgedeckt, nachdem bereits erstmalig...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3.4 Umqualifizierung von Einnahmen des Gesellschafters

Tz. 442 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die vGA, die beim begünstigten Gesellschafter bereits iRd Einkommensermittlung vor Annahme einer vGA erfasst war, darf nicht noch einmal beim begünstigten Gesellschafter erfasst werden. Die Doppelerfassung wird dadurch vermieden, dass die bereits erfassten Eink umqualifiziert werden. Beispiel: Die Z-GmbH zahlt ihrem Ges-GF B in 01 ein monatl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.14.2 Änderung des Steuerbescheids des Anteilseigners

Tz. 684 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 In der Vergangenheit war str, ob der Bescheid des AE noch geändert werden kann, wenn iRe Bp bei einer Kö eine vGA aufgedeckt wird, der Bescheid des AE aber nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen ist. Beim AE wird sich durch den Ansatz der vGA oftmals eine St-Minderung ergeben, da eine vGA unter die St-Befreiungen des § 3 Nr 40 E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3.1 Allgemeines

Tz. 434 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Gegenstand einer vGA an den Gesellschafter kann jeder Vermögensvorteil sein, den eine Kö gegenüber ihrem Gesellschafter oder einer diesem nahe stehenden Person erbringt. Eine Bindung zwischen der Bewertung nach § 8 Abs 3 S 2 KStG und der Bewertung der sich aus der Vorteilszuwendung ergebenden Eink iSd EStG besteht grds nicht. Eine vGA kann ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.11.1 Ebene der ausschüttenden Körperschaft

Tz. 665 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach § 7 S 1 GewStG ermittelt sich der Gewerbeertrag aus dem nach den Vorschriften des EStG oder des KStG zu ermittelnden Gewinn aus dem Gew, der bei der Ermittlung des Einkommens zu berücksichtigen ist, vermehrt und vermindert um die Hinzurechnungen und Kürzungen nach §§ 8 und 9 GewStG. Ausgangsgröße für die Ermittlung des Gewerbeertrags be...mehr