Fachbeiträge & Kommentare zu Verbindliche Auskunft

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Grützner, Mittelbare Vergütungen iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG an beschränkt stpfl Mitunternehmer – Anmerkung zum BFH vom 10.07.2002, StuB 2003, 310; Moritz, BFH nimmt Sondervergütungen auch bei Zahlungen "zwischengeschalteter" Dritter an, GStB 2005, 242; Jachmann, Sondervergütungen iSv § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG für Leistungen im Dienste der Gesellschaft, DStR 2005, 2019; Gschwen...mehr

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Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 1.2.2 Abgrenzung zum AGG/Geschlechterdiskriminierung

Zur Verhinderung von Diskriminierungen wegen bestimmter Eigenschaften ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu beachten. In den Fällen, in denen die spezifischen Diskriminierungstatbestände des AGG greifen, ist der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz nicht anwendbar.[1] Wichtig Anwendungsbereich des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 12 Überwachung der Finanzämter/Verbindliche Auskünfte

12.1 Überwachung der Verschonungsvoraussetzungen Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens bestehen für die Finanzämter bestimmte Pflichten gegenüber anderen Finanzämtern. Hierzu enthält die Verwaltungsanweisung v. 7.12.2017[1] verschiedene Anweisungen an die Finanzämter, von denen die Kenntnis im Zusammenhang mit den Betriebsfinanzämtern praktisch besonders bedeutsam sind. Denn di...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 12.2 Erteilung einer verbindlichen Auskunft

Der Antragsteller bzw. die steuerpflichtige Person muss den Antrag schriftlich stellen, dabei muss der Antrag die in § 1 Abs. 1 StAuskV bezeichneten Angaben enthalten. Im Auskunftsantrag ist der ernsthaft geplante und zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht verwirklichte Sachverhalt ausführlich und vollständig darzulegen. Im Auskunftsantrag sind konkrete Rechtsfragen darz...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 12.3 Abzugsfähigkeit von Schulden

12.3.1 Rechtslage bis zum Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2020 Schulden und Lasten, welche mit nach § 13a ErbStG und § 13c ErbStG befreitem Vermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, sind nur mit dem Betrag abzugsfähig, der dem Verhältnis des nach Anwendung des § 13a ErbStG und § 13c ErbStG anzusetzenden Werts dieses Vermögen zu dem Wert vor Anwendung des § 13a ...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 12.1 Überwachung der Verschonungsvoraussetzungen

Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens bestehen für die Finanzämter bestimmte Pflichten gegenüber anderen Finanzämtern. Hierzu enthält die Verwaltungsanweisung v. 7.12.2017[1] verschiedene Anweisungen an die Finanzämter, von denen die Kenntnis im Zusammenhang mit den Betriebsfinanzämtern praktisch besonders bedeutsam sind. Denn die Betriebsfinanzämter sind angehalten im Zusamme...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 12.3.1 Rechtslage bis zum Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2020

Schulden und Lasten, welche mit nach § 13a ErbStG und § 13c ErbStG befreitem Vermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, sind nur mit dem Betrag abzugsfähig, der dem Verhältnis des nach Anwendung des § 13a ErbStG und § 13c ErbStG anzusetzenden Werts dieses Vermögen zu dem Wert vor Anwendung des § 13a ErbStG und § 13c ErbStG entspricht.[1] Von einem wirtschaftlichen Zus...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 12.3.2 Rechtslage ab Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2020

Das Jahressteuergesetz 2020 sieht – um einen ungerechtfertigten steuerlichen Vorteil durch den unbegrenzten Abzug von Schulden und Lasten zu vermeiden – folgende Änderungen für den Schuldenabzug vor. Es werden Schulden und Lasten anteilig gekürzt, die nicht in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit einzelnen Vermögensgegenständen stehen. Dies sind z. B. Pflichtteilsverbindlic...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.4 Fälligkeit des Anspruchs aus der Abrechnung

Rz. 88 Die Fälligkeit des Anspruchs aus der Abrechnung setzt zunächst den Zugang einer ordnungsgemäß erstellten und nachvollziehbaren Abrechnung voraus (BGH, Urteil v. 8.3.2006, VIII ZR 78/05, GE 2006, 502; BGH, Urteil v. 9.3.2005, VIII ZR 57/04, NJW 2005, 1499; BGH, Urteil v. 11.11.2004, IX ZR 237/03, NJW-RR 2005, 487). Für Betriebskostenabrechnungen ist keine Form vorgesch...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Steuerliche Nebenleistungen

Rz. 1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Die steuerlichen Nebenleistungen dienen – anders als > Steuern – nicht der Erzielung staatlicher Einnahmen, sondern dazu, eine nach dem Gesetz geschuldete Steuer festzusetzen und rechtzeitig zu erheben bzw im Falle der Zinsen, einen Ausgleich zu schaffen für verspätete Zahlungen oder Rückzahlungen. Sie sind in § 3 Abs 4 AO abschließend aufgez...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Verbindliche Auskünfte für Einbringungssachverhalte

Ausgewählte Literaturhinweise: Keß/Zillmer, Zur Gebührenpflicht der verbindlichen Auskunft bei Umstrukturierungen – Teuer erkaufte Rechtssicherheit?, DStR 2008, 1466; Misera/Baum, Verbindliche Auskünfte im Besteuerungsverfahren, Ubg 2008, 221; Hendricks/Rogall/Schönfeld, Probleme der behördlichen Zuständigkeit für die Erteilung verbindlicher Auskünfte in Umwandlungsfällen nach ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Gebühr für die verbindliche Auskunft

Tz. 15c Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die Erteilung einer verbindlichen Auskunft (zust oder ablehnende Auskunft) sowie die Ablehnung (Nichtauskunft) sind gebührenpflichtig (s § 89 Abs 3 S 1 AO und Abs 4–7 AO; s AEAO zu § 89 Rn 4.1.1); die Gebührenpflicht ist verfassungskonform (s Urt des BFH v 27.11.2019, BStBl II 2020, 528 unter Rn 18, 19). Die FinBeh kann die Entsch über den ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5 Bindungswirkung der verbindlichen Auskunft und Rechtsschutz

Tz. 15e Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Anders als die frühere Auskunft mit Bindungswirkung nach Treu und Glauben ist die verbindliche Auskunft nach § 89 Abs 2 AO (ebenso wie die Ablehnung der Erteilung einer verbindlichen Auskunft) ein Verwaltungsakt (einhellige Auff: s Seer, in Tipke/Kruse, § 89 AO Rn 24; s AEAO zu 89 Rn 3.5.5). Die verbindliche Auskunft wird mit dem bekannt ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Zweckmäßigkeit der verbindlichen Auskunft in Einbringungsfällen

Tz. 13 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 In Einbringungsfällen besteht ein besonderes Bedürfnis nach Rechtssicherheit über die stlichen Auswirkungen einer beabsichtigten Umstrukturierung. Dies liegt zum einen darin begründet, dass es sich bei den §§ 20ff UmwStG um komplexe und komplizierte ertragstliche (Sonder-)Vorschriften (mit zahlreichen ungeklärten Rechtsbegriffen) handelt, be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Voraussetzungen für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft

Tz. 14 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die FÄ und das BZSt können auf Antrag der beteiligten Stpfl (gebührenpflichtige) verbindliche Auskünfte über die stliche Beurteilung von geplanten Einbringungssachverhalten (dh von genau bestimmten, aber noch nicht verwirklichten Sachverhalten) erteilen, wenn daran im Hinblick auf die erheblichen stlichen Auswirkungen ein besonderes Interess...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6 Antrag auf Auskunftserteilung: Keine verbindliche Ausübung des Bewertungswahlrechts

Tz. 15h Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Wird in einem Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft der Fin-Beh gegenüber erklärt, dass eine Sacheinlage (zB) zum Bw erfolgen solle, so ist hierin kein Antrag iSd § 20 Abs 2 S 2 UmwStG zu sehen, der in der Folge die übernehmende Gesellschaft entspr binden würde (weil ein solcher Antrag weder abänderbar wäre noch zurückgenommen w...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Keß/Zillmer, Zur Gebührenpflicht der verbindlichen Auskunft bei Umstrukturierungen – Teuer erkaufte Rechtssicherheit?, DStR 2008, 1466; Misera/Baum, Verbindliche Auskünfte im Besteuerungsverfahren, Ubg 2008, 221; Hendricks/Rogall/Schönfeld, Probleme der behördlichen Zuständigkeit für die Erteilung verbindlicher Auskünfte in Umwandlungsfällen nach dem UmwStG, Ubg 2009, 197; Hage...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Zuständigkeit

Tz. 15 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Problematisch ist die Zuständigkeit der FinBeh, an die der Antrag zu richten ist und die die Auskunft zu erteilen hat. Grds ist nur die FinBeh zur Erteilung einer verbindlichen Auskunft befugt, die im Falle der Verwirklichung des fraglichen Sachverhalts örtlich zuständig sein würde (s § 89 Abs 2 S 2 AO). Dies ist das für die spätere Sachents...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.3 Kosten für den Vermögensübergang (Einbringungskosten)

Tz. 252 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Literaturhinweise s vor Tz 233 Kosten für den Vermögensübergang (Einbringungskosten) sind Aufwendungen, die ihr "auslösendes Moment" in der Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG haben (dh in einem Veranlassungszusammenhang mit dem Einbringungsvorgang stehen). Es sind Aufwendungen, die nach einer wertenden Selektion der Aufwandsursachen ganz oder...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Orth, Umwandlungskosten – Bilanzielle und stliche Behandlung, GmbHR 1998, 511; Patt, GewSt als Veräußerungskosten, EStB 2002, 285; Mühle, Stliche Behandlung von Umwandlungskosten bei Unternehmenstransaktionen, DStZ 2006, 63; Stimpel, Behandlung von Umwandlungskosten bei Verschmelzungen und Spaltungen bei Kap-Ges, GmbHR 2012, 199; Schmitz, Bilanzierung von GrESt bei Umstrukturier...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3.5 Gewerblicher Teilbetrieb (iSd EG-Fusionsrichtlinie)

Tz. 89 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Auf Grund der Maßgeblichkeit der Vorgaben der EG-FRL für die Bestimmung des Teilbetriebs in § 20 Abs 1 UmwStG wird im Schrifttum ein eigener sich aus den "Allgemeinen Vorschriften" der EG-FRL ergebender Teilbetriebsbegriff vertreten, der sich von dem Begriff in § 16 EStG unterscheidet (so schon die überwiegende Auff zu § 23 UmwStG aF: zB s W/...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.4 "Einbringung" durch bloße Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums?

Tz. 7 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Wird hinsichtlich der wes Betriebsgrundlagen der betrieblichen Sachgesamtheit iSd § 20 Abs 1 UmwStG (nur) das wirtsch Eigentum der übernehmenden Kap-Ges/Gen zugewendet, ohne dass auch in einem sachlichen Zusammenhang die Übertragung des zivilrechtlichen Eigentums nachfolgt, stellt sich die Frage, ob der sachliche Anwendungsbereich des § 20 Um...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.10 Sonderproblem Betriebsaufspaltung

Tz. 69 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Besitzunternehmen als Einbringungsgegenstand iSd § 20 Abs 1 UmwStG Überlässt eine natürliche Pers entgeltlich oder unentgeltlich eine wes Betriebsgrundlage an eine Kap-Ges, in der die natürliche Pers ihren geschäftlichen Betätigungswillen bestimmen kann, liegt eine gew qualifizierte Nutzungsüberlassung iRd Betriebsaufspaltung vor (s Wacker, i...mehr

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Datenschutz: Bedeutung der ... / 4.5 Recht auf Auskunft

Ein Unternehmen hat gemäß Art. 15 DSGVO auf Anfrage umfassend Auskunft über die gespeicherten Daten zu erteilen. Betroffene Personen müssen dieses Verlangen nicht begründen und das Verlangen kann grundsätzlich in jeder denkbaren Form geltend gemacht werden, wobei für den Verantwortlichen jedoch eine Identitätsprüfung der auskunftbegehrenden Person möglich sein muss Geht ein A...mehr

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Feststellung der Arbeitnehm... / 7.1 Anrufungsauskunft beim Finanzamt

Ist sich der Arbeitgeber über die steuerliche Frage, ob eine Arbeitnehmereigenschaft vorliegt, nicht im Klaren, kann er sich formlos an das für ihn zuständige Betriebsstättenfinanzamt wenden. Dieses Finanzamt ist verpflichtet, auf Anfrage Auskunft darüber zu erteilen, ob und inwieweit die Vorschriften über die Lohnsteuer in dem vorgetragenen Fall anzuwenden sind. Die Anfrage...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.1.1 Die Organgesellschaft als Körperschaftsteuersubjekt

Rz. 538 Die Organgesellschaft bleibt zivilrechtlich Rechtssubjekt. Sie ist ein von dem Organträger getrennter Rechtsträger, der lediglich aufgrund des Ergebnisabführungsvertrags bestimmte Vermögenswerte auf den Organträger überträgt. Organträger und Organgesellschaft bilden nicht in dem Sinn ein einheitliches Unternehmen, dass die gleichen Wirkungen wie bei der Besteuerung e...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.2 Abführung des "ganzen Gewinns" bei Leistung von Ausgleichszahlungen (Abs. 2).

Rz. 365a Werden an außenstehende Gesellschafter Ausgleichszahlungen geleistet, stellt sich die Frage, ob dann noch der "ganze Gewinn" an den Organträger abgeführt wird, da durch die Ausgleichszahlungen ein Teil des Gewinns (vor Ergebnisabführung) an die außenstehenden Gesellschafter übertragen wird.[1] Unschädlich ist dabei jedenfalls eine Ausgleichszahlung, die dem Mindestb...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.2.1.5.5 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Rz. 438 Die Erfüllung des Unternehmenszwecks muss schließlich einen "wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 14 AO)" erfordern.[1] § 14 AO lautet wie folgt: Zitat Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist eine selbstständige nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und die über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgeht. D...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.2 Optimierung der Steuerbelastung bei einer unvermeidbaren Funktionsverlagerung

Ist eine Funktionsverlagerung im engeren Sinne nicht zu vermeiden, d. h. ist der Preis nach § 1 Abs. 3 AStG zu ermitteln, verbleiben dennoch vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten zur Optimierung der steuerlichen Belastungen sowohl im In- als auch Ausland. Eine Übersicht zeigt die Möglichkeiten auf: Während die inländische Disposition regelmäßig durch Finanzierungsfragen bestimm...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3 Betriebliche Veranlassung dem Grunde nach

Im ersten Schritt erfolgt die Prüfung der betrieblichen Veranlassung. Eine gesonderte Verrechnung für Leistungen außerhalb des gesellschaftsrechtlichen Verhältnisses ist möglich, wenn diese im Fremdvergleich denkbar ist, im Voraus ein entgeltliches Leistungsverhältnis vereinbart wird, die Leistung eindeutig abgrenzbar und messbar ist, die Leistung im Interesse der empfangenden P...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Inflationsausgleichsprämie / 2.4 Zahlungen in der Vergangenheit

Bereits vor dem 26.10.2022 geleistete Zahlungen sind per se nicht begünstigt. Auch können Zahlungen nach dem 26.10.2022 die aus anderen (Rechts)Gründen bereits geleistet wurden, nicht im Nachhinein rückwirkend in eine Inflationsausgleichsprämie umgewidmet und damit steuerfrei/abgabenfrei werden. Auch hier fehlt es am Merkmal der Zusätzlichkeit. Praxis-Beispiel Auskunft beim Fi...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 9.2 9.2 Auch die verbindliche Auskunft bindet die Finanzverwaltung

Eine verbindliche Auskunft wird für Sachverhalte erteilt, die nicht durch eine Prüfung überprüft bzw. in einem Prüfungsbericht dargestellt wurden. Der Antrag auf verbindliche Auskunft muss folgende Merkmale beinhalten: Die genaue Bezeichnung des Antragstellers. Eine Darlegung des steuerlichen Interesses. Der Sachverhalt darf nicht Gegenstand einer Prüfung gewesen sein und somit...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 1.7 Verbindliche Zusage (§ 204 Abs. 2 AO)

Verbindliche Zusagen können bereits vor dem Abschluss der Außenprüfung erteilt werden, soweit ein Teilabschussbescheid erlassen wurde. Die Rechtssicherheit, die ein Teilabschlussbescheid für die Vergangenheit ermöglicht, wirkt damit auch für die Zukunft. Zugesagt werden kann, wie dieser Sachverhalt in Zukunft steuerlich behandelt wird. Die Erteilung der Zusage steht im Ermess...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung: Soforthelfer / 15 Checkliste Betriebsprüfung, Lohnsteuerprüfung und Umsatzsteuerprüfung

Diese Checkliste soll Ihnen als Gedächtnisstütze dienen, damit Sie beruhigt einer Prüfung entgegensehen können. Praxis-Checkliste: Soforthelfer Betriebsprüfungmehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Betrieblicher... / 6 Mitbestimmung des Betriebsrats bzw. der Personalvertretung

Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats kommen grundsätzlich im Hinblick auf die abstrakte Gefährdungsbeurteilung, aber auch hinsichtlich der konkreten Umsetzung in Betracht. Die zahlreichen möglichen betriebsverfassungsrechtlichen Berührungspunkte zum betrieblichen Gesundheitsschutz im Mutterschutzgesetz im Überblick: die Rechte aus § 80 BetrVG : das allgemeine Überwachungsrecht...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.2.9 Beratung

Rz. 47i Die Beratung der Arbeitsuchenden beruht auf einem fachwissenschaftlich begründetem, organisationsinternem fachlichen Konzept der Bundesagentur für Arbeit, in dem Merkmale und Methoden professioneller Beratung durch die Agenturen für Arbeit im Rechtskreis der Arbeitsförderung und die gemeinsamen Einrichtungen im Rechtskreis der Grundsicherung für Arbeitsuchende beschr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beratungskosten / 1.4 Gebühren für verbindliche Auskunft: Gebühren für Gestaltungen, die sich auf den Betrieb beziehen, sind als Betriebsausgaben abziehbar

Das Verfahren zur Erteilung verbindlicher Auskünfte über die steuerliche Beurteilung noch nicht verwirklichter Sachverhalte ist in § 89 Abs. 2 AO geregelt.[1] Für die Bearbeitung entsprechender Auskunftsanträge werden Gebühren erhoben[2], auch wenn der Antrag aus formalen Gründen abgelehnt wird.[3] Die gesetzliche Gebührenpflicht ist verfassungsgemäß.[4] Bis zu einem Gegenst...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.14 Befugnisse der kommunalen Träger nach dem Mietspiegelreformgesetz (Abs. 11 und 12)

Rz. 405 Die Gesetzesbegründung zur Einführung der Abs. 11 und 12 in § 22 durch das Mietspiegelreformgesetz stellt den Zusammenhang zu den Mietspiegeln her. Er verweist darauf, dass im Rahmen der Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II auch Leistungen für die Unterkunft erbracht werden und bei der Anerkennung der Aufwendungen für die Unterkunft als Bedarf diese auf ihr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Förderung der Vermögensbild... / 14 Auskunft, Haftung, Außenprüfung

Bei Zweifelsfragen zu den Regelungen des 5. VermBG erteilt das zuständige Finanzamt verbindliche Auskünfte darüber, wie im einzelnen Fall die Vorschriften über vermögenswirksame Leistungen anzuwenden sind. Für den Arbeitgeber (und Arbeitnehmer) ist das Betriebsstättenfinanzamt zuständig, für die Anlageinstitute das für deren Besteuerung zuständige Finanzamt.[1] Um Fehler der ...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 3.3.1 Rechtswirkungen auf Antragsteller beschränkt

Die Anrufungsauskunft für Lohnsteuerzwecke[1] ist im Gegensatz zu einer allgemein verbindlichen Auskunft[2] kostenfrei. Wird dem Arbeitgeber vom Finanzamt eine falsche Auskunft erteilt, kann das Finanzamt später den Lohnsteuerabzug nicht beanstanden. Eine Haftung des Arbeitgebers scheidet insoweit aus. Die Rechtsprechung beschränkt die Rechtswirkungen der Anrufungsauskunft d...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Vollelektronische Führung, Datenbankgrundbuch

Rz. 6 Die durch das RegVBG eingeführte Neuerung besteht darin, dass das Grundbuch selbst (nicht die Grundakten, siehe hierzu § 10a GBO Rdn 1 ff.) "in maschineller Form[6] als automatisierte Datei" geführt werden kann, d.h. nicht durch Ausdruck auf Papier verkörpert werden muss, denn der Inhalt des Datenspeichers selbst stellt das Grundbuch dar (§ 62 GBV). Zur Anlegung des ma...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 5. Belehrung über sozialversicherungsrechtliche Folgen

Rz. 298 Muster 3.50: Belehrung über sozialversicherungsrechtliche Folgen/Hinweis nach §§ 38, 138 SGB III Muster 3.50: Belehrung über sozialversicherungsrechtliche Folgen/Hinweis nach §§ 38, 138 SGB III (1) Nach § 38 Abs. 1 SGB III ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor Beendigung seines Arbeitsverhältnisses unter Angabe der persönlichen Daten und d...mehr

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§ 3 Partnerschaftsvertrag / D. Praxisrelevante Regelungsgegenstände

Rz. 14 In der Literatur sind verschiedentlich Muster für Partnerschaftsverträge nichtehelicher Lebensgemeinschaften vorgestellt worden.[46] Da derartige Verträge, wie oben gezeigt (siehe oben Rdn 2), grundsätzlich nicht der notariellen Beurkundung bedürfen, dürften diese Muster in der Kautelarpraxis eine vernachlässigenswerte Rolle spielen. Gleichwohl spricht vieles dafür, b...mehr

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§ 14 Bauvertrag / I. Muster: Generalübernehmervertrag

Rz. 242 Muster 14.6: Generalübernehmervertrag Muster 14.6: Generalübernehmervertrag Generalübernehmervertrag Zwischen _________________________ vertreten durch _________________________ – nachfolgend Auftraggeber genannt – und Firma _________________________ vertreten durch _________________________ – nachfolgend Generalübernehmer genannt – wird folgender Generalübernehmervertrag abge...mehr

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‚Schütte‘-Urteil des EuGH: ... / aa) Steuerkorrektur im Fall der Gefährdung des Steueraufkommens

Keine Regelung im Fall des § 14c UStG: In dem in § 14c Abs. 1 S. 2 UStG geregelten Fall – in dem das Steueraufkommen gefährdet ist und die Korrektur daher die Beseitigung der Gefährdung verlangt – hat auch der BFH bestätigt, der Wortlaut setze nicht voraus, dass der Rechnungsaussteller den berichtigten Steuerbetrag an den Leistungsempfänger zurückzuzahlen habe.[44] Gesetzlich...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.14 Änderung steuerlicher Mantelverordnungen

Mit der Sechsten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen (6. Mantel-VO; BGBl 2022 I S. 2432) wurden zahlreiche kleinere Anpassungen in steuerlichen Verordnungen vorgenommen. Eine Änderung der StAuskV betrifft Form, Inhalt und Voraussetzungen eines Antrags auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft nach § 89 Abs. 2 AO. Nach den Ausführungen im AEAO zu § 89 Nr. 4.1.2 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anrufungsauskunft / 7 Sonstige Auskunftsmöglichkeiten

Für das Lohnsteuerverfahren sind neben der Lohnsteuer-Anrufungsauskunft 2 weitere Auskunftsmöglichkeiten gesetzlich vorgesehen. Es besteht die Möglichkeit einer gebührenpflichtigen verbindlichen Auskunft [1] sowie einer verbindlichen Zusage aufgrund einer Außenprüfung.[2] Alle anderen, nicht gesetzlich geregelten Auskünfte der Finanzämter haben keinen rechtsbindenden Charakte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anrufungsauskunft / 5.2 Bindungswirkung nur im Lohnsteuerverfahren

Im Übrigen beschränken sich die Rechtswirkungen der Anrufungsauskunft durch das Betriebsstättenfinanzamt auf das Lohnsteuer-Abzugsverfahren.[1] Die Änderungssperre wirkt im Lohnsteuerverfahren gegenüber dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer, unabhängig davon, wer von beiden die Anrufungsauskunft gestellt hat. Das Finanzamt kann daher die vom Arbeitgeber aufgrund einer (unrich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anrufungsauskunft / 5.1 Anrufungsauskunft gültig bis zum Widerruf

Die Auskunft kann nur mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.[1] Dies gilt nicht nur, wenn sich die der Auskunft zugrunde liegenden Bestimmungen oder die Rechtsprechung geändert haben, sondern auch dann, wenn die Rechtsauskunft fehlerhaft war. Die Vorschrift enthält für die Aufhebung bzw. Änderung einer Anrufungsauskunft keine eigene Korrekturbestimmung. Allerdings er...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anrufungsauskunft / 1 Pflicht zur Erteilung der Anrufungsauskunft

Das Betriebsstättenfinanzamt des Arbeitgebers hat auf Anfrage eines Beteiligten am Lohnsteuererhebungsverfahren darüber Auskunft zu geben, ob und inwieweit im einzelnen Fall die Vorschriften über die Lohnsteuer anzuwenden sind. Die Anrufungsauskunft ist in allen Fällen gebührenfrei (anders als die verbindliche Auskunft im Einkommensteuerverfahren). 1.1 Anrufungsberechtigung Da...mehr