Fachbeiträge & Kommentare zu UWG

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Folgen einer unzulässigen Abwerbung

Rz. 94 Der durch eine sitten- oder wettbewerbswidrige Abwerbung benachteiligte Arbeitgeber kann sowohl Unterlassung als auch Schadensersatz fordern. Insofern kommen Ansprüche auf folgender Grundlage in Betracht:mehr

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Literaturverzeichnis

Achenbach/Ransiek/Rönnau, Handbuch Wirtschaftsstrafrecht, 5. Aufl., 2019 Ahlberg/Götting, Beck'scher Online-Kommentar zum Urheberrecht, 30. Edition, Stand 15.1.2021 Ahrend/Förster/Rößler, Steuerrecht der betrieblichen Altersversorgung mit arbeitsrechtlicher Grundlegung, 45. Aktualisierung, Stand März 2021 Anzinger/Koberski, Arbeitszeitgesetz, Kommentar, 5. Aufl., 2020 Arens/Bran...mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / I. Grenze der Zulässigkeit

Rz. 5 Nach Beendigung des Arbeitsvertrages unterliegt der Arbeitnehmer einem Konkurrenzverbot nur dann, wenn der Arbeitgeber dies mit ihm zuvor wirksam vereinbart hat. Automatisch gilt das nachvertragliche Wettbewerbsverbot nicht. Es gilt auch dann nicht, wenn die Parteien zwar eine solche Wettbewerbsvereinbarung gewollt haben, hierbei aber nicht die vom Gesetz zwingend vorg...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Zulässigkeit

Rz. 83 Nach ganz überwiegender Meinung ist das Abwerben von Mitarbeitern erlaubt (vgl. OLG Stuttgart v. 17.12.1999 – I ZR 221/01). Das Recht der Abwerbung folgt aus Art. 12 GG (Freiheit der Berufswahl), unterliegt aber Schranken. Während des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses ist es einem Arbeitnehmer aufgrund der arbeitsvertraglichen Treuepflicht untersagt, Mitarbeiter fü...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 91. Schmiergeld

Rz. 1475 Als Schmiergeld (Oberbegriff: Vorteilsannahme) können in dem hier vorliegenden Zusammenhang alle solchen Vorteile bezeichnet werden, die ein Arbeitnehmer als Gegenleistung dafür erhält oder fordert, dass er einen Dritten bei dem Bezug von Waren oder Leistungen sonstiger Art in unlauterer Weise bevorzugt. Eine entsprechende Definition, wenn auch in wettbewerbsrechtli...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Nebenpflichten

Rz. 1470 Als Nebenpflichten obliegen dem Außendienstmitarbeiter wie dem Handelsvertreter ausgeprägte Interessenwahrnehmungs- und Sorgfaltspflichten. Zu ihnen gehören umfassende Berichts- und Informationspflichten (Küstner/Thume/Castelletti, HdB-VertR, Bd. III, Kap. 3 Rn 8 ff.). Die angestellte Vertriebskraft muss ihrem Arbeitgeber alles mitteilen, was für diesen von Interess...mehr

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§ 2 Personalbeschaffung / IV. Folgen unzutreffender Angaben in Stellenausschreibungen

Rz. 11 Vorsicht ist geboten im Hinblick auf die inhaltliche Gestaltung interner oder externer Stellenausschreibungen im Zusammenhang mit der in Stellenausschreibungen üblichen Darstellung des Unternehmens und seiner Produkte. Werden hier unwahre oder irreführende Aussagen gemacht, kann dies einen Wettbewerbsverstoß ggü. einem Mitbewerber darstellen, der nach §§ 1, 3, 13 UWG ...mehr

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§ 2 Personalbeschaffung / III. Stellenanzeige

Rz. 23 Der Erfolg einer Stellenanzeige, bei deren Gestaltung die o.g. Grundsätze zu beachten sind, hängt im Wesentlichen von Inhalt und Form ab. Es empfiehlt sich, die folgende Checkliste zur Gestaltung zu verwenden: Rz. 24 Checkliste: Gestaltung einer Stellenanzeigemehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Rz. 1578 Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind Arbeitnehmer grundsätzlich frei, mit ihren ehemaligen Arbeitgebern in Wettbewerb zu treten oder für Konkurrenzunternehmen tätig zu werden (BAG v. 22.3.2017 – 10 AZR 448/15, EversOK Ls. 7; LAG Köln v. 7.2.2017 – 12 Sa 745/16, EversOK Ls. 8). Dieses durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Interesse der angestellten Vertriebskra...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Vertragliches Wettbewerbsverbot

Rz. 1570 Das Wettbewerbsverbot während des Bestandes des Arbeitsverhältnisses ist für kaufmännische Angestellte in § 60 Abs. 1 HGB geregelt. Dessen Rechtsgedanke ist jedoch auch auf sonstige Arbeitsverhältnisse übertragbar, sodass auch für nichtkaufmännische Arbeitnehmer ein Wettbewerbsverbot gilt (BAG v. 16.1.2013 – 10 AZR 560/11, NZA 2013, 748, 749; BAG v. 16.6.1976 – 3 AZ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Verschwiegenheitsregelungen für den Zeitraum nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 990 Der Arbeitnehmer ist auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses verpflichtet, Verschwiegenheit über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse seines Arbeitgebers zu bewahren (BAG v. 24.11.1956, AP Nr. 4 zu § 611 BGB; BAG v. 15.12.1987, AP Nr. 5 zu § 611 BGB – Betriebsgeheimnis; BAG v. 16.3.1982, AP Nr. 1 zu § 611 BGB – Betriebsgeheimnis). Allerdings gilt es festzuhalten,...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / cc) Entbehrlichkeit einer Abmahnung

Rz. 37 Die Abmahnung als Voraussetzung einer Kündigung macht nur Sinn, wenn sie dazu dient, den Arbeitnehmer zu vertragstreuem Verhalten anzuhalten. Bei einem unbeeinflussbaren Schicksalsschlag, z.B. einer lang anhaltenden Erkrankung, kommt daher eine Abmahnung regelmäßig nicht in Betracht. Bei häufigen krankheitsbedingten Fehlzeiten kann zwar auf den gefährdeten Bestand des...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Immanente Beschränkung

Rz. 1448 Eine Beschränkung der Grundfreiheiten i.S.d. § 84 Abs. 1 S. 2 HGB ist dann nicht gegeben, wenn sie dem gesetzlichen Leitbild des Handelsvertreters entspricht (LAG Hamm v. 11.5.2000 – 4 Sa 1694/98, EversOK Ls. 32; LAG Nürnberg v. 26.1.1999, EversOK Ls. 58 = BB 1999, 793; vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz v. 28.5.1998 – 5 Sa 1392/97, EversOK Ls. 27). Schränken also Vertra...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / XVI. Nachvertragliche Schweigepflicht, insb. über Geschäftsgeheimnisse

Rz. 338 In zahlreichen Anstellungsverträgen sind Formulierungen enthalten, wonach der Mitarbeiter auch nach seinem Ausscheiden Stillschweigen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bzw. sonstige betriebsinterne Angelegenheiten zu wahren hat. Nach allgemeiner Auffassung sind solche Geheimhaltungsvereinbarungen (nachvertraglicher Geheimhaltungsvertrag) zulässig (vgl. BAG v. 1...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8.4 Einzelfälle zum Schadensersatz

Rz. 220 Die systematischen Grundsätze beim Schadensersatz sind eigentlich denkbar einfach: Liegt ein Schadensersatz vor, ist mangels Leistungsaustausch ein der USt unterliegender Vorgang nicht vorhanden, es entsteht keine USt. Wenn aber zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis besteht, in dessen Rahmen gegenseitig Leistungen ausgetauscht werden...mehr

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Vorsicht vor unlauterem "Greenwashing": Werbung mit der Bezeichnung "klimaneutral"

Zusammenfassung Klimaschutz wird für Verbraucher immer wichtiger. Besonders die Bezeichnung "klimaneutral" kann die Kaufentscheidung erheblich beeinflussen. Dabei ist die Grenze zwischen zulässiger Werbung und unlauterem "Greenwashing" fließend, was ein aktuelles Urteil des OLG Frankfurt/M. anschaulich darstellt. Kurzwiedergabe des Sachverhaltes In dem vom OLG Frankfurt/M. ent...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / h) Vergütungsvereinbarung und VKH

Rz. 105 Der Gesetzgeber hat geregelt, dass eine Vereinbarung, nach der ein im Wege der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beigeordneter Rechtsanwalt für die von der Beiordnung erfasste Tätigkeit eine höhere als die gesetzliche Vergütung erhalten soll, nichtig ist. Zitat § 3a Abs. 4 RVG … "(4) 1Eine Vereinbarung, nach der ein im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneter Rechtsan...mehr

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Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 2.3.3 Wettbewerb (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 18 Die Rechtspflicht zur Zusammenarbeit war auch nach Einführung der Wahlfreiheit der Mitglieder und der Möglichkeit der Öffnung von Betriebs- und Innungskrankenkassen (ab 1996) beibehalten worden, obwohl die Wahl- und Wechselmöglichkeiten zwischen den einzelnen Krankenkassen zu weiterem notwendigen Wettbewerb um Mitglieder zwischen den Krankenkassen führte, der über ges...mehr

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Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 38 Axer, Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung, Verw 2002 S. 377. Becker/Kingreen, Der Krankenkassenwettbewerb zwischen Sozial- und Wettbewerbsrecht – Zur geplanten Anwendung des GWB auf das Handeln der Krankenkassen, NZS 2010 S. 417. Becker, Wettbewerb zwischen öffentlichen Versicherungen in der gesetzlichen Krankenversicherung, ZSR 2000 S. 329. Bloch/Ha...mehr

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Informationspflichten für D... / 6.4 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb: Vorsicht bei vorenthaltenen Informationen

Unlauter (= wettbewerbswidrig) handelt, wer die Entscheidungsfähigkeit von Verbrauchern dadurch beeinflusst, dass er eine Information vorenthält, die im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller Umstände einschließlich der Beschränkungen des Kommunikationsmittels wesentlich ist.[1] Werden Waren oder Dienstleistungen unter Hinweis auf deren Merkmale und Preise so angeboten, ...mehr

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Informationspflichten für D... / 6.8 Datenschutzerklärung auf Homepage

EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ab 25.5.2018: Betreiber von Websites (auch Steuerberater und Rechtsanwälte, Ärzte etc.) sind verpflichtet, eine rechtskonforme Datenschutzerklärung auf der Homepage bereitzustellen, und zwar außerhalb des Impressums, unter einem gesonderten "Menüpunkt" (Direktverlinkung). Zu berücksichtigen sind dabei unter anderem Logfiles, Registrieru...mehr

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Informationspflichten für D... / 6.6 Hinweispflichten auf die OS-Plattform

Die ODR-Verordnung [1] gilt ab dem 9.1.2016 für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten, bei denen in der EU wohnhafte Verbraucher gegen in der EU niedergelassene Unternehmer und umgekehrt vorgehen können. Jeder Online-Händler oder Online-Dienstleister (auch Anwälte und Steuerberater) und Online-Marktplatz-Betreiber muss seit dem 9.1.2016 auf seiner Homepage auf die...mehr

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Informationspflichten für D... / 4 Rechtsfolgen bei Verstoß gegen DL-InfoV

Werden die Pflichtangaben[1] oder die auf Anfrage mitzuteilenden Informationen[2] oder erforderliche Preisangaben[3] vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt, ist das eine Ordnungswidrigkeit.[4] § 6 DL-InfoV verweist auf § 146 Abs. 2 Nr. 1 GewO: Es droht ein Bußgeld ...mehr

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Informationspflichten für D... / 6.3 Preisangabenverordnung bei Angaben von Preisen gegenüber Letztverbrauchern

Für alle Waren und Dienstleistungen ist grundsätzlich ein Endpreis inkl. Umsatzsteuer und Liefer-/Versandkosten anzugeben, z. B. muss ein Bestattungsunternehmer, der für seine Dienstleistungen unter Angabe von Preisen für einzelne Bestattungsarten wirbt, im Hinblick auf die bei jeder Beerdigung anfallenden, entweder in Form von Entfernungspauschalen oder anhand eines Kilomet...mehr

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Informationspflichten für D... / 6.5 Angaben nach den Bestimmungen im Fernabsatz gegenüber Verbrauchern

Das Fernabsatzrecht findet Anwendung auf Fernabsatzverträge, also auf Verträge, die zwischen Verbrauchern und Unternehmern ausschließlich per Telefon, per Internet oder über andere Fernkommunikationsmittel (E-Mail, Kataloge etc.) abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungss...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 5. Unterschreiten des Gebührenrahmens

Rz. 25 Eine Unterschreitung der angemessenen Vergütung liegt bereits vor, wenn weniger als die "angemessene" Gebühr angesetzt wird. Wird dabei sogar die nach der StBVV vorgegebene Mindestgebühr unterschritten, konnte nach alter Rechtslage neben der Berufspflichtverletzung auch ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (§ 1 UWG) vorliegen, da insoweit ander...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 1. Bindungswirkung der Vergütungsverordnung

Rz. 1 Die StBVV wird in dem durch § 1 bestimmten Anwendungsbereich bei Abschluss des Beratungsvertrages zum Vertragsinhalt, ohne dass es einer besonderen Vereinbarung über die Höhe des Honorars bedarf. Der Gesetzgeber hat den Berufsangehörigen in § 64 Abs. 1 StBerG zwingend die Beachtung der StBVV vorgegeben. Sie wirkt insoweit ebenso verbindlich wie die das Vertragsverhältn...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 2. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 14 Die StBVV bezieht sich zum einen nur auf die selbständig ausgeübte Berufstätigkeit und zum anderen nur auf die in § 33 StBerG erwähnten Aufgaben des StB (vgl. E I – Rz. 34 und 36). Rz. 15 Hieraus ergeben sich wesentliche Einschränkungen des Bereichs der unmittelbaren Anwendung. Soweit die StBVV nicht anzuwenden ist, gilt das BGB, allerdings mit den erwähnten Bindungen ...mehr

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E II Erläuterungen zur Hono... / 3. Fachberater für vereinbare Tätigkeiten

Rz. 17 Im Berufsstand besteht ein allgemeines Bedürfnis für vereinbare Tätigkeiten neben der Möglichkeit, Tätigkeitsschwerpunkte der Öffentlichkeit gegenüber bekannt zu machen, analog den Rechtsanwälten die Möglichkeit zu haben, sich "Fachberater" für besondere Qualifikationen oder Kenntnisse nennen zu dürfen. Nach § 43 Abs. 2 StBerG ist es den Berufsangehörigen nur gestatte...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 7. Angemessenheit der Pauschalvergütung

Rz. 21 Abs. 3 verlangt, dass der Gebührenanteil der Pauschalvergütung in einem "angemessenen Verhältnis zur Leistung des StB" stehen muss. Damit ist zwar für die Bestimmung der Höhe kein genauer Anhaltspunkt gegeben; der StB hat hier weitgehende Verhandlungsfreiheit. Die Grenze ist jedoch eine unangemessene Bestimmung (vgl. § 315 BGB); dies kann sich sowohl auf eine sittenwi...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / VIII. Ersatzformen

Rz. 162 Aus unterschiedlichsten Gründen kommen für manche potenziellen Stifter die klassischen Rechtsformen der rechtsfähigen oder nichtrechtsfähigen Stiftung nicht in Betracht. Sie wählen stattdessen z.B. die Rechtsform des Vereins oder der gemeinnützigen GmbH (gGmbH). Nicht selten wird in der Praxis dann aber die Bezeichnung "Stiftung" nicht nur für Stiftungen im eigentlic...mehr

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zfs 07/2023, Zur Wirksamkei... / 2 Aus den Gründen:

[7] A. Nach Auffassung des Berufungsgerichts war die Berufung zulässig und hat die Klägerin aus abgetretenem Recht einen Anspruch auf Zahlung der restlichen Sachverständigenkosten. Die Klägerin sei aktivlegitimiert, da der Geschädigte seine Forderung wirksam mit Erklärung vom 1.8.2018 an die Klägerin abgetreten habe. Die Klausel sei wirksam in den Vertrag einbezogen worden u...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Direktvertriebsvertrag / 1.2 Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge

§ 312 b BGB schützt den Verbraucher umfassender als früher. Die Rechtsprechung zum früheren Haustürgeschäft gilt insoweit weiterhin entsprechend.[1] Verträge, die durch mündliche Verhandlung am Arbeitsplatz des Kunden oder in einer Privatwohnung zustande kommen, sind also immer Direktvertriebsverträge i. S. des § 312 b Abs. 1 Nr. 1 BGB.[2] Dabei muss es sich nicht um die Wohn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Entsprechende Anwendung von § 15 UWG.

Rn 2 Die Einigungsstellen bestehen in den einzelnen Bundesländern, die jeweils Durchführungsverordnungen gem § 15 XI UWG erlassen haben. Die Einigungsstellen arbeiten nur auf Antrag der Parteien (§ 15 III UWG) und ihre Anrufung ist fakultativ. Ist eine Klage bereits erhoben, so kann der Richter einen Termin vor der Einigungsstelle auf Antrag einer Partei anberaumen (§ 15 X 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. UWG und Prospekthaftung (Abs 1 Nr 5, Nr 6).

Rn 12 Ansprüche aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (vgl iE Goldbeck WRP 17, 181 [BGH 19.10.2016 - I ZR 93/15]) können auch dann die Zuständigkeit der KfH begründen, wenn sie gleichzeitig aus allg Bürgerlichen Recht begründet werden (vgl Rn 2; aA LG Offenburg 13.5.14 – 5 O 20/14). Nicht ausreichend ist ein Unterlassungsanspruch aus allg Zivilrecht ohne Anspruchsbe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verhältnis zum UWG.

Rn 3 In § 8 V 2 UWG wird klargestellt, dass das UKlaG (mit Ausnahme von § 4e, s § 4e Rn 2) auf Verstöße gegen das UWG keine Anwendung findet. Das ist schon deshalb unschädlich, weil die in § 3 UKlaG genannten Einrichtungen regelmäßig auch nach § 8 III Nr 2–4 UWG klagebefugt sind. In vielen Fällen verstößt ein unternehmerisches Verhalten zugleich gegen Verbraucherschutzgesetz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IX. UWG.

Rn 12 Der Begriff der guten Sitten in § 138 hat nicht denselben Inhalt wie der Begriff des UWG (BGHZ 110, 174; BGH NJW 98, 2532). Während § 138 der autonomen Rechtsgestaltung bei Rechtsgeschäften Grenzen setzt und Missbräuchen der Privatautonomie entgegenwirkt, schützt das UWG die guten Sitten des Wettbewerbs und knüpft an einen Verstoß gerade nicht die Nichtigkeit. Nur beim...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Die einstweilige Verfügung nach § 12 I UWG.

I. Bedeutung der Unterlassungsverfügung. Rn 8 Der einstweiligen Verfügung kommt für das Wettbewerbsrecht eine außerordentliche Bedeutung zu. Namentlich die in der Praxis vorherrschende Unterlassungsverfügung ermöglicht es, gegen einen Verletzer schnell und umfassend vorzugehen, um weiteren oder drohenden Wettbewerbsverstößen wirksam zu begegnen. Der vorläufige Charakter der e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verbandsklage nach UWG oder UKlaG.

Rn 5 Die gem § 606 klagebefugten Einrichtungen sind stets auch gem §§ 1 ff UKlaG und § 8 III UWG klagebefugt. Sie können daher als Alternative oder als Ergänzung zur Musterfeststellungsklage auch auf Unterlassung und/oder Beseitigung klagen (Weinland Rz 34). Insb der Beseitigungsanspruch gem § 2 UKlaG oder § 8 UWG kann ggf ein effektives Mittel sein, da er auch die Verpflich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung.

Rn 85 Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung ist eine Geltendmachung von Ansprüchen (insb auf Unterlassung) aus Schutzrechten gegen einen Konkurrenten oder dessen Abnehmer, die sich als unberechtigt erweist. Werden Herstellung oder Vertrieb bestimmter Produkte durch den Verwarnten aufgrund der Verwarnung eingeschränkt oder eingestellt, hat die Rspr einen Eingriff in das Recht ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Für Klagen nach § 2 gelten § 15 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und die darin enthaltene Verordnungsermächtigung entsprechend.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Auf das Verfahren sind die Vorschriften der Zivilprozessordnung und die § 12 Absatz 1, 3 und 4, § 13 Absatz 1 bis 3 und 5 sowie § 13a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb anzuwenden, soweit sich aus diesem Gesetz nicht etwas anderes ergibt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / f) Wettbewerbsrecht.

Rn 11 Im Bereich des UWG sind die Gerichtsstände des § 14 UWG zu beachten. Soweit früher die Auffassung vertreten wurde, § 32 könne neben § 14 UWG zur Anwendung kommen (vgl BGHZ 15, 338, 355 f; Köln NJW 70, 477; Celle GRURINT 77, 238, 239), kann dies angesichts der Entscheidung des Gesetzgebers, § 14 UWG nF als § 32 ZPO verdrängende Spezialregelung auszugestalten, nicht mehr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die in den §§ 1 bis 2 bezeichneten Ansprüche auf Unterlassung auf Widerruf und auf Beseitigung stehen zu:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Unlauterer Wettbewerb.

Rn 30 Die vorsätzliche Missachtung lauterkeitsrechtlicher Regelungen kann neben Schadensersatzansprüchen aus §§ 3 ff iVm § 9 UWG auch einen Schadensersatzanspruch aus § 826 begründen. Beide Haftungsregime stehen grds nebeneinander (zB BGHZ 36, 252, 254 ff; 51, 41, 48; NJW 77, 1062), das dürfte auch nach der Neufassung des § 9 UWG zum 28.5.22 gelten. § 826 kann auch Fälle unl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gesetzliche Dringlichkeitsvermutung.

Rn 9 Die besondere Bedeutung des wettbewerblichen Eilverfahrens wird durch § 12 I UWG auch dadurch anerkannt, dass der Verfügungsgrund nicht glaubhaft gemacht werden muss (widerlegliche Dringlichkeitsvermutung, BGH NJW-RR 00, 209 [BGH 01.07.1999 - I ZB 7/99] – späte Urteilsbegründung). Die Regelung gilt nach § 12 I für die im UWG bezeichneten Ansprüche auf Unterlassung sowie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Weitere Verbandsklagebefugnisse.

Rn 3 Das dargestellte kompensatorische Bedürfnis nach objektiver Rechtskontrolle besteht nicht nur im Verbraucherschutz und im Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sondern auch in vielen anderen Rechtsbereichen. Daher finden sich heute zahlreiche Verbandsklagebefugnisse im deutschen Privatrecht, insb in §§ 8 und 10 UWG zum Schutz des lauteren Wettbewerbs, im Markenrec...mehr