Fachbeiträge & Kommentare zu Unfallversicherung

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Meldungen / 14 Entgeltersatzleistungen

Arbeitgeber müssen die Bescheinigungen für Entgeltersatzleistungen wie Kranken- oder Mutterschaftsgeld ihrer Beschäftigten auf elektronischem Weg über den Datenaustausch "Entgeltersatzleistungen" an die Krankenkasse des Arbeitnehmers übermitteln.[1] Für Entgeltersatzleistungen anderer Sozialversicherungsträger bestimmte Daten werden ebenfalls an die Krankenkasse gemeldet. Di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grenzgänger / 8 Unfallversicherung

Unterliegt der Grenzgänger den deutschen Rechtsvorschriften, ist er versicherungspflichtig in der Unfallversicherung. Sollte ein Grenzgänger einen Unfall erleiden, kann sich der Grenzgänger sowohl im Beschäftigungsstaat als auch im Wohnstaat behandeln lassen. Für die Leistungsinanspruchnahme im Wohnstaat erhält der Grenzgänger vom deutschen Träger der Unfallversicherung eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grenzgänger / 3 Anwendbare Rechtsvorschriften

Ein Grenzgänger, der in Deutschland beschäftigt ist und in einem anderen EU/EWR-Staat oder der Schweiz wohnt, unterliegt den deutschen Rechtsvorschriften. Er ist versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung sowie im Bereich der Arbeitsförderung. In umgekehrten Sachverhalten unterliegt der Grenzgänger den Rechtsvorschriften des Beschäftigung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 21a... / 3.2.3 In der Schaden- und Unfallversicherung (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 32 Auch für die von Schaden- und Unfallversicherungsunternehmen (§ 21 Rz. 29f.) gebildeten Renten-Deckungsrückstellungen wird ein Wahlrecht (Rz. 35) eingeräumt, die Rückstellung statt mit dem steuerlichen Zinssatz von 5,5 %, mit dem jeweiligen handels- oder versicherungsrechtlich zulässigen Zinssatz abzuzinsen (§ 21a Abs. 1 Satz 2 KStG). In Betracht kommt der Höchstzinss...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 21a... / 2.2 Sachlich

Rz. 23 § 21a Abs. 1 KStG ist durch den ausdrücklichen Verweis auf alle Deckungsrückstellungen i. S. d. § 341f HGB anzuwenden. Bei Deckungsrückstellungen geht es um die Verpflichtungen aus einem Versicherungsvertrag, soweit es nicht um bereits fällige oder bereits eingetretene Verpflichtungen geht (dann handelt es sich um Schadenrückstellungen). Die Schuld besteht in dem Erfü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 21a... / 1.1 Inhalt

Rz. 1 § 21a KStG erlaubt Versicherungsunternehmen (Rz. 17ff.) bei der Abzinsung von Deckungsrückstellungen (Rz. 23) die Anwendung des handelsrechtlichen Zinssatzes (Rz. 28), anstelle des steuerlichen Zinssatzes von 5,5 % (§ 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e EStG). Rz. 2 Abs. 1 enthält die Anordnung in Satz 1 allgemein für Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds und in Satz 2 spezi...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Lehrer (Professiogramm) / 7 Gefährdungsermittlung und -beurteilung anhand von Beispielen

[2] Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 21 ... / 2.1 Persönlich

Rz. 27 § 21 Abs. 1 S. 1 KStG formuliert keinen persönlichen Anwendungsbereich, sondern bezieht sich lediglich sachlich auf das Versicherungsgeschäft. Weil derartige Geschäfte regelmäßig speziellen versicherungsaufsichts- und bilanzrechtlichen Vorgaben unterliegen, wird der persönliche Anwendungsbereich wohl i. d. R. mit demjenigen von § 1 Abs. 1 VAG und § 341 Abs. 1 HGB über...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Krankheit des Beschäftigten / 3.1.2 Rechtzeitige Meldung Entgeltersatzleistung absetzen

Grundlage für die Berechnung des Krankengeldes bzw. anderer Entgeltersatzleistungen (Kinderkrankengeld, Verletztengeld) ist das Nettoarbeitsentgelt vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit. Dieser "Verdienstnachweis" muss seit 1.7.2011 zwingend durch ein maschinelles Verfahren direkt aus dem Lohnprogramm erfolgen (§ 23c Abs. 2 SGB IV). Die Meldung muss 5 Arbeitstage vor dem 42. Ta...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Unfallversicherung)

Zusammenfassung Begriff Versicherungsfrei sind Personen, die von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Unfallversicherung durch eine gesetzliche Regelung ausgenommen sind. Versicherungsbefreit sind Personen, die einen entsprechenden Antrag gestellt haben. Der Begriff der Versicherungsfreiheit bezeichnet hier eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass jeder Arbeitnehmer kraf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ehrenamtliche Tätigkeit (Unfallversicherung)

Zusammenfassung Begriff Ehrenamtliche Tätigkeiten werden auf einer freiwilligen und unentgeltlichen Basis ausgeübt. Die Tätigkeiten erfolgen nicht zum Selbstzweck, sondern zum Wohle Anderer, gesellschaftlicher Mitgestaltung und zur Übernahme von Verantwortung. In der Regel wird dieses bürgerschaftliche Engagement in einem organisatorischen Rahmen und möglichst für eine bestim...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.3 Unfallversicherung

Für geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer (geringfügig entlohnte und kurzfristig Beschäftigte), die kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversicherungsfrei sind, besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Unfallversicherung. Die zuvor beschriebenen Regelungen der Versicherungsfreiheit gelten hier also nicht. Die Rentenversicherungsträger prüfen auch die Zuordnung d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Unfa... / Zusammenfassung

Begriff Versicherungsfrei sind Personen, die von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Unfallversicherung durch eine gesetzliche Regelung ausgenommen sind. Versicherungsbefreit sind Personen, die einen entsprechenden Antrag gestellt haben. Der Begriff der Versicherungsfreiheit bezeichnet hier eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass jeder Arbeitnehmer kraft Gesetzes vers...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Unfa... / 2 Versicherte nach dem Bundesversorgungsgesetz

Versicherungsfrei sind Personen, bei denen der Arbeitsunfall zugleich auch einen Versorgungsfall nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) oder einem Gesetz, das das BVG für entsprechend anwendbar erklärt (z. B. Soldatenversorgungsgesetz, Zivildienstgesetz), auslöst.[1] Die Versicherungsfreiheit besteht unabhängig davon, ob eine Versorgungsleistung erbracht wird (z. B. mangels ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ehrenamtliche Tätigkeit (Un... / Zusammenfassung

Begriff Ehrenamtliche Tätigkeiten werden auf einer freiwilligen und unentgeltlichen Basis ausgeübt. Die Tätigkeiten erfolgen nicht zum Selbstzweck, sondern zum Wohle Anderer, gesellschaftlicher Mitgestaltung und zur Übernahme von Verantwortung. In der Regel wird dieses bürgerschaftliche Engagement in einem organisatorischen Rahmen und möglichst für eine bestimmte Dauer regel...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Unfa... / 3.2 Fischerei- und Jagdgäste

Versicherungsfrei sind Fischerei- und Jagdgäste, die mit Erlaubnis oder auf Einladung des Berechtigten fischen oder jagen.[1] Dieser Personenkreis ist auch dann nicht versicherungspflichtig, wenn er z. B. die Jagderlaubnis erhält, um die Abschussquote des Pächters erfüllen zu helfen oder wenn er mit Erlaubnis oder Einladung eng verbundene Tätigkeiten für den Jagdpächter verr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ehrenamtliche Tätigkeit (Un... / 1 Pflichtversicherung – Privatrechtliche Organisationen

Ehrenamtlich tätige Personen für privatrechtliche Organisationen im Auftrag oder mit ausdrücklicher Einwilligung, in besonderen Fällen mit schriftlicher Genehmigung von öffentlich-rechtlichen Institutionen (Gebietskörperschaften = Städte, Gemeinden oder Kommunen) werden zur gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) pflichtversichert. Von dieser Vorschrift werden u. a. Personen er...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Unfa... / 1 Beamte und beamtenähnliche Personen

In der gesetzlichen Unfallversicherung sind Beamte und Personen, die beamtenähnlich abgesichert sind, versicherungsfrei.[1] Dazu zählen insbesondere Personen, soweit sie nach beamtenrechtlichen Vorschriften Anspruch auf Unfallfürsorge haben. Beamtenrechtliche Vorschriften sind die Regelungen im Beamtenversorgungsgesetz [2], die sowohl für Bundesbeamte als auch für Landesbeamte,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ehrenamtliche Tätigkeit (Un... / 2 Pflichtversicherung – öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften

Ebenso sind folgende Personen versicherungspflichtig zur gesetzlichen Unfallversicherung: ehrenamtlich tätige Personen für öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften und deren Einrichtungen oder ehrenamtlich tätige Personen für privatrechtliche Organisationen (Vereine oder Verbände) im Auftrag oder mit ausdrücklicher Einwilligung, in besonderen Fällen mit schriftlicher Gene...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Unfa... / 3 Satzungsmäßige Mitglieder geistiger Genossenschaften und ähnlicher Gemeinschaften

3.1 Mitglieder geistlicher Genossenschaften Versicherungsfrei sind auch satzungsmäßige Mitglieder geistlicher Genossenschaften, Diakonissen und ähnlicher Gemeinschaften.[1] Voraussetzung hierfür ist, dass diesen Personen nach den Regeln der Gemeinschaft eine Anwartschaft auf die in der Gemeinschaft übliche Versorgung gewährleistet und auch gesichert ist.[2] Über die Versicher...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Unfa... / 3.6 Familienangehörige von landwirtschaftlichen Unternehmern

Versicherungsfrei sind Familienangehörige von Unternehmern, die in einem landwirtschaftlichen Unternehmen unentgeltlich mithelfen, wenn sie einen Anspruch auf Altersrente und diese Rente auch bereits beantragt haben.[1] Für kraft Satzung pflichtversicherte Unternehmer[2] kommt Versicherungsfreiheit nicht in Betracht.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ehrenamtliche Tätigkeit (Un... / 4 Freiwillige Versicherung – Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen

Eine freiwillige Versicherung ist möglich für Personen, die ehrenamtlich in Verbandsgremien und Kommissionen für Arbeitgeberorganisationen und Gewerkschaften tätig sind. Außerdem besteht diese Möglichkeit für alle ehrenamtlich tätigen Personen bei den anderen selbstständigen Arbeitnehmervereinigungen mit sozial- und berufspolitischer Zielsetzung (sonstige Arbeitnehmervereini...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Unfa... / 1.1 Teilnahme an dienstlichen Veranstaltungen

Zum Dienstverhältnis rechnen auch dienstliche Veranstaltungen und sonstige Verrichtungen, die der von den Unfallfürsorgevorschriften erfassten Tätigkeit zuzuordnen sind (z. B. dienstlich angeordnete Teilnahme an einem Kongress, dienstlich veranlasster Vortrag). Die Versicherungsfreiheit erstreckt sich auch auf Beamte und Richter, die als freigestellte oder nicht freigestellt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ehrenamtliche Tätigkeit (Un... / 5 Ehrenamtliche Tätigkeiten für Parteien im Sinne des Parteiengesetzes

Bei ehrenamtlichen Tätigkeiten für Parteien im Sinne des Parteiengesetzes handelt es sich um Tätigkeiten von Personen, die in Parteigremien, Ausschüssen, Kommissionen oder Arbeitskreisen der Parteien an der inhaltlichen Erarbeitung und Durchsetzung der politischen Vorstellungen der Partei mitwirken oder die politischen Positionen der Parteien in deren Auftrag oder mit deren Ei...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Unfa... / 3.4 Ärzte, Therapeuten, Heilpraktiker und Apotheker

Versicherungsfrei sind selbstständig tätige Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendpsychotherapeuten, Heilpraktiker und Apotheker.[1] Die Versicherungsfreiheit erstreckt sich auf alle Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der selbstständigen Berufstätigkeit stehen. Versicherungsfreiheit besteht z. B. auch dann, wenn der Arzt bei einem ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ehrenamtliche Tätigkeit (Un... / 3 Freiwillige Versicherung – gemeinnützige Organisationen

Eine freiwillige Versicherung ist für gewählte Ehrenamtsträger in gemeinnützigen Organisationen möglich.[1] Ist ein Verein als gemeinnützig anerkannt, kann er alle Personen zur freiwilligen Versicherung anmelden, die durch ihre Wahl ein durch Satzung vorgesehenes offizielles Amt bekleiden und daher in besonderer Weise Verantwortung übernehmen. Die freiwillige Versicherung st...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ehrenamtliche Tätigkeit (Un... / 6 Rettungshelfer

Ebenfalls gesetzlich geregelt ist der Ersatz von Sachschäden für organisierte Rettungshelfer.[1] Personen von Hilfsorganisationen, wie z. B. das Rote Kreuz, der Malteser Hilfsdienst, die Johanniter Unfallhilfe oder die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft sind bereits gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 12 SGB VII unfallversichert. Diesen Helfern wird auch der Sachschaden ersetzt, der in di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ehrenamtliche Tätigkeit (Un... / 7 Ehrenamtliche im Gesundheitswesen oder in der Wohlfahrtspflege

Unentgeltlich im Gesundheitswesen oder in der Wohlfahrtspflege tätige Personen sind gesetzlich unfallversichert. Dazu gehören auch Einrichtungen, Verbände oder Vereine aus diesen beiden Bereichen. Zu den ehrenamtlich Tätigen gehören Personen, die in dem Unternehmen bzw. der Institution ein Ehrenamt ausüben, welches in der Satzung oder den Statuten geregelt ist. Hierzu gehöre...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Unfa... / 3.1 Mitglieder geistlicher Genossenschaften

Versicherungsfrei sind auch satzungsmäßige Mitglieder geistlicher Genossenschaften, Diakonissen und ähnlicher Gemeinschaften.[1] Voraussetzung hierfür ist, dass diesen Personen nach den Regeln der Gemeinschaft eine Anwartschaft auf die in der Gemeinschaft übliche Versorgung gewährleistet und auch gesichert ist.[2] Über die Versicherungsfreiheit entscheidet in aller Regel die...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Unfa... / 3.3 Unternehmer von Binnenfischereien, Imkereien und in landwirtschaftlichen Kleinbetrieben

Versicherungsfrei sind auch Unternehmer von Binnenfischereien, Imkereien und in landwirtschaftlichen Kleinbetrieben, wenn diese Unternehmen nicht gewerbsmäßig betrieben werden und nicht Nebenunternehmen oder Hilfsunternehmen eines landwirtschaftlichen Unternehmens sind.[1] Hierunter fallen Tätigkeiten, die nicht in erster Linie dauerhaft darauf angelegt sind, Erwerbseinkommen z...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Unfa... / 3.5 Haushaltshilfen

Versicherungsfrei sind Haushaltshilfen, die in einem Haushalt als Verwandter oder Verschwägerter bis zum 2. Grad oder als Pflegekind der Haushaltsführenden oder der Ehegatten unentgeltlich, d. h. ohne Arbeitsentgelt tätig sind.[1] Versicherungsfreiheit besteht nicht, wenn es sich um einen Haushalt handelt, der einem landwirtschaftlichen Unternehmen wesentlich dient.[2] Für Fam...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit / Zusammenfassung

Begriff Versicherungsfreiheit liegt vor bei Personen, für die zwar die Voraussetzungen für das Bestehen von Versicherungspflicht dem Grunde nach gegeben sind, die jedoch aus Gründen, die in ihrer Person oder in der Eigenheit der Beschäftigung/Tätigkeit liegen, kraft gesetzlicher Regelungen von der Versicherungspflicht ausgenommen sind. Hiervon zu unterscheiden ist die Befrei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückengerechtes Verhalten a... / 3 Ziehen und Schieben

Ebenso wie das Heben, Halten, Tragen und Absetzen sind auch das Ziehen und Schieben häufig vorkommende Tätigkeitsbestandteile der manuellen Lastenhandhabung im Arbeitsleben. Und ebenso wie beim Heben, Halten, Tragen und Absetzen von Lasten, kann auch beim Ziehen und Schieben von Lasten (insbesondere bei nicht durchdachten Lösungen) das Muskel-Skelett-System über die Maßen be...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückengerechtes Verhalten a... / 2 Heben und Tragen

Das Heben und Tragen von Lasten (insbesondere schwerer Lasten) zählt zu den Belastungsarten, auf die der menschliche Körper gewöhnlich nur unzureichend vorbereitet ist. Dementsprechend können Hebe- und Tragearbeiten auch zu vorzeitigen Abnutzungserscheinungen des Stütz- und Bewegungsapparates führen, die sich wiederum in Form von Rückenbeschwerden äußern können. Aus diesem G...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.4 Meldungen für geringfügige Beschäftigungen

Sowohl für geringfügig entlohnte als auch für kurzfristig Beschäftigte gilt das Meldeverfahren nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV). Dies bedeutet, dass nicht nur An- und Abmeldungen, sondern grundsätzlich auch alle anderen Meldungen zu erstatten sind. Arbeitgeber dürfen Meldungen (und auch Beitragsnachweise) grundsätzlich nur durch gesicherte und ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fortbildung/Weiterbildung / 2 Unfallversicherungsschutz

In der gesetzlichen Unfallversicherung sind viele Personenkreise durch gesetzliche Regelung "automatisch" gegen das Risiko von bestimmten Unfällen oder Erkrankungen pflichtversichert. Hierzu zählen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 SGB VII z. B. Studenten während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen, Lernende in beruflicher Aus- oder Fortbildung, z. B. Fachschüler. Die Unfallversicheru...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampfrecht / 12.4 Die sozialversicherungsrechtliche Situation der Streikteilnehmer

Während eines Arbeitskampfes – ob der Arbeitnehmer streikt oder ob er ausgesperrt wird, ist unerheblich – bleibt das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis bestehen. Daraus folgt nicht nur der bereits angesprochene Anspruch auf Krankengeld im Falle einer Erkrankung während eines Arbeitskampfes, an dem sich der Erkrankte beteiligt hätte.[1] Auch das Versicheru...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Disability Management / 3 Bedeutung für das Unternehmen

Arbeitgeber sind zu einem BEM verpflichtet. Ein Nachweis darüber kann z. B. dann erforderlich werden, wenn eine krankheitsbedingte Kündigung ausgesprochen werden soll, im Fall von Schadensersatzklagen Betroffener oder bei möglichen Regressforderungen von Renten- oder Sozialversicherungsträgern. Unternehmen können ihr Disability Management im Rahmen eines Audits prüfen und zer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Disability Management / 2 Disability Manager

Die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) bildet mit weiteren Partnern Disability Manager aus und verleiht geprüften Managern die Zulassung. Das Zertifikat gilt für ein Jahr, regelmäßige Weiterbildungen sind Pflicht. Inzwischen gibt es viele sog. "Certified Disability Management Professionals" (CDMP), meist Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsrä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Disability Management / Zusammenfassung

Begriff Unternehmen müssen nach längerer Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall für die Eingliederung ihrer Beschäftigten sorgen (Betriebliches Eingliederungsmanagement, BEM). Allerdings legt der Gesetzgeber nicht fest, wie ein BEM im Einzelnen gestaltet werden soll. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat das sog. Disability Management in Deutschland e...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 9 Verpflichtung zur Datenübermittlung und Zuständigkeiten (§ 32b Abs. 3 bis 5 EStG)

Rz. 94 § 32b Abs. 3 bis 5 EStG beinhalten Pflichten zur Übermittlung von Daten durch die Träger der Sozialleistungen, die gem. § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG in den Progressionsvorbehalt einzubeziehen sind. Träger der Sozialleistungen sind insbesondere die gesetzliche Arbeitslosenversicherung, die gesetzlichen Krankenversicherungen, die gesetzlichen Unfallversicherungen und di...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Unfallversicherung

Tz. 49 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Alle abhängig Beschäftigten sind in der gesetzlichen Unfallversicherung kraft Gesetzes versichert (s. § 2 Abs. 1 SGB VII), das gilt auch für geringfügig entlohnte Beschäftigte. Der Arbeitgeber meldet hierzu ein Beschäftigungsverhältnis der zuständigen Berufsgenossenschaft; die Beitragslast aus der Unfallversicherung trägt der Arbeitgeber all...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3.3 Meldung zur Sozialversicherung

Tz. 21 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Mit der Meldung zur Sozialversicherung übermittelt der Arbeitgeber (der Verein/Verband) bestimmte Angaben zur beschäftigten Person und zur Art der Beschäftigung an den jeweils zuständigen Sozialversicherungsträger. Hinweis: Für kurzfristig Beschäftigte müssen die Meldungen zur Sozialversicherung und die Beitragszahlungen nicht mit der Minijob...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Leistungen durch die Berufsgenossenschaft

Rn. 228 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die landwirtschaftliche Unfallversicherung ist die gesetzliche Unfallversicherung der in der LuF tätigen Personen (Betriebsinhaber, mithelfende Familienangehörige, ArbN des LuF); sie wird von der landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft wahrgenommen. Beiträge des LuF an die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft stellen BA dar, auch wenn ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 04/2024, Keine missbräu... / 1 Sachverhalt

Die Parteien streiten um Ansprüche aus einer Unfallversicherung wegen eines vermeintlichen Unfallereignisses vom 5.8.2019. Der Kl. war damals versicherte Person eines von der Mutter des Kl., der Zeugin C. bei der Bekl. unterhaltenen privaten Unfallversicherungsvertrages. Der Kl. begab sich am 6.8.2019 in ärztliche Behandlung wegen geklagter Beschwerden am linken Knie. Am 22....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Begriffe

Rn. 4 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 13 EStG erläutert den Begriff der Einkünfte aus LuF im Einzelnen. Die Vorschrift ist so aufgebaut, dass im § 13 Abs 1 EStG Nr 1 typische Fälle der LuF beispielhaft aufgezählt werden und am Ende der Aufzählung ein Auffangtatbestand ("allen Betrieben, die Pflanzen und Pflanzenteile mit Hilfe der Naturkräfte gewinnen") aufgeführt wird. Dieser ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 04/2024, Keine missbräu... / 2 Aus den Gründen: “…

2. a) Die – an sich vorrangig zu klärende – Frage, ob der Kl. selbst – als zum Unfallzeitpunkt lediglich mitversicherte Person des damals noch von seiner Mutter unterhaltenen Versicherungsvertrages – zur Geltendmachung seines Anspruchs aus dem Versicherungsvertrag berechtigt ist, hat das LG offengelassen; sie ist hier nach den Umständen zu bejahen. Zwar enthalten die Versich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / VIII. Pensionsalter

Rz. 204 Das Erreichen eines bestimmten Lebensalters, insb. des 67. Lebensjahres, ist in der privaten Wirtschaft für sich allein kein personenbedingter Kündigungsgrund.[510] Dies ergibt sich aus § 41 S. 1 SGB VI. Auch die Möglichkeit, Altersteilzeit in Anspruch zu nehmen, kann nicht als Kündigungsgrund herangezogen werden, § 8 Abs. 1 ATG. Nach h.M. kann die Kündigung eines Ar...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Feldhaus, Steuerliche Auswirkungen der Flächenstillegung landw Nutzflächen, INF 1989, 415; Hiller, Betriebsstillegungen und -abgaben iSd FELEG, INF 1989, 457; Gierlich, Einstellung der landw Erwerbstätigkeit, NWB F 3d, 483. Verwaltungsanweisungen: R 3.27 EStR 2008; OFD Chemnitz v 17.12.1996, DStR 1997, 370 sowie LandwKartei BdW, G 13. Rn. 112 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Durch das ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 97. Jahressteuergesetz 1996 vom 11.10.1995, BStBl I 95, 438

Rn. 117 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses zum Jahressteuergesetz 1996 brachte zahlreiche Änderungen im Vergleich zum Referentenentwurf. Die im Referentenentwurf enthaltene dritte Stufe der Unternehmenssteuerreform wurde vom Gesetzentwurf abgekoppelt und soll ab Herbst 1996 im Rahmen eines neuen Gesetzgebungsverfahrens beraten werden...mehr