Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuer

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Künstler, Galerien und die Umsatzsteuer – Ein praxisnaher Überblick über wichtige umsatzsteuerliche Fragestellungen (USTB 2024, Heft 5, S. 145)

Dr. Francesco H. Farruggia-Weber[*] Die Kunstbranche steckt voller umsatzsteuerlicher Fallstricke. Nicht nur betrifft das die korrekte Handhabung der Regelungen zur Differenzbesteuerung sowie die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für die Lieferung von Kunstgegenständen. In der Praxis ist auch zu beobachten, dass vor allem Kunstschaffende sich an eher standardmäßigen Vors...mehr

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Künstler, Galerien und die ... / 2. Ungleiche Steuerbelastung je nach Person des Verkäufers

Die Steuerermäßigung wird also in Abhängigkeit der Person des Lieferers gewährt und nicht, wie es bei anderen Leistungen im Kulturbereich der Fall ist (z.B. Theatervorführungen oder Musikkonzerte, darunter sogar auch Besuche in bestimmten Nachtclubs),[35] allein aufgrund der Art der Leistung. Das war nicht immer so. Vor dem 1.1.2014 wurden sämtliche Lieferungen von Kunstgege...mehr

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Künstler, Galerien und die ... / 1. "Einkaufspreis" und "Verkaufspreis", insbesondere bei Einkäufen innerhalb der EU

Begriffsbestimmung von Einkaufs- und Verkaufspreis: Die Probleme beginnen bereits damit, was als "Einkaufspreis" und "Verkaufspreis" zu verstehen ist. Diese Begriffe werden im nationalen Recht nicht näher definiert. Nach der maßgeblichen unionsrechtlichen Vorlage in Art. 312 Nr. 1 MwStSystRL ist unter "Verkaufspreis" die gesamte Gegenleistung zu verstehen, die der Wiederverk...mehr

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Künstler, Galerien und die ... / 3. Angaben in der Rechnung und Vorsteuerabzug des Rechnungsempfängers

Schließlich müssen Galeristen und Kunsthändler besonders darauf achten, dass sie in ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer gesondert ausweisen und auf die Anwendung der Differenzbesteuerung ausdrücklich mit "Kunstgegenstände/Sonderregelung" hinweisen.[72] Zudem ist in den Rechnungen der Verkaufspreis anzugeben, in dem die Umsatzsteuer enthalten ist, die auf die Nettomarge zwisch...mehr

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Künstler, Galerien und die ... / V. Differenzbesteuerung bei Kunsthändlern und Galeristen

Für Galeristen und Kunsthändler kommen regelmäßig die Regelungen der Differenzbesteuerung in § 25a UStG in Frage. Der Anwendungsbereich der Sonderregelung ist im Kunsthandel typischerweise unproblematisch gegeben: Sowohl Galeristen als auch Kunsthändler handeln gewerbsmäßig mit körperlichen Gegenständen, so dass es sich regelmäßig um Wiederverkäufer nach § 25a Abs. 1 Nr. 1 Sa...mehr

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Künstler, Galerien und die ... / VI. Fazit

Umsatzsteuer ist nicht einfach und vor allem für Künstlerinnen und Künstler, die kraft ihres Berufes keine Bürokraten sind, stellt sie – salopp gesprochen – eine ärgerliche und nervige Verpflichtung dar. Umso wichtiger ist aber ihre korrekte Handhabung, um böse Überraschungen seitens des Finanzamtes zu vermeiden. Künstler, Galerien und Kunsthändler sollten sich daher mit den...mehr

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Künstler, Galerien und die ... / III. Steuerbarkeit von Fördermitteln

In der Praxis stellen Fördermittel eine wichtige Einnahmequelle dar, auf die insbesondere Künstler sowie kleine Galerien angewiesen sind. In der Regel werden diese Zuwendungen brutto ausbezahlt. Dadurch rückt die Frage in den Fokus, ob diese Fördermittel umsatzsteuerlich relevant sind, weil im Falle ihrer Umsatzsteuerbarkeit der Empfänger Umsatzsteuer aus der Fördersumme her...mehr

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Künstler, Galerien und die ... / II. Unternehmereigenschaft der Kunstschaffenden, Galeristen und Kunsthändler

1. Allgemeines Umsatzsteuerliche Themen spielen schon von Anfang an keine Rolle, wenn feststeht, dass Kulturschaffende bereits keine Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinne sind. Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Gewerblich oder beruflich ist nach § 2 Abs. 1 Satz 3 UStG jede na...mehr

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Künstler, Galerien und die ... / 3. Zu den Begriffen des "Urhebers" bzw. des "Rechtsnachfolgers"

Fraglich ist aber, ob die Steuerermäßigung in § 12 Abs. 2 Nr. 13 Buchst. a UStG so ausgelegt werden kann, dass hauptsächlich Lieferungen der Künstler selbst ermäßigt besteuert werden sollen. Konkret geht es um die Frage, ob man den Begriff des "Urhebers" nach urheberrechtlichen Maßstäben bestimmt oder ob für die Zwecke der Umsatzsteuer ein anderes Verständnis zugrunde zu leg...mehr

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Murphys Umsatzsteuergesetz ... / 6. Epilog: Uneinbringlichkeit

Der Unternehmer fungiert als Steuereinnehmer der Umsatzsteuer für den Fiskus.[32] Wenn er auch im Rahmen der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten die abzuführende Umsatzsteuer vorfinanzieren muss,[33] so hat dies doch Grenzen, wenn er das Entgelt und die Umsatzsteuer nicht in einer angemessenen Frist vereinnahmen kann.[34] Besteuerungsgrundlage ist die tatsächlich erhalte...mehr

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Künstler, Galerien und die ... / 1. Zur Regelung in § 12 Abs. 2 Nr. 13 UStG im Allgemeinen

Keine Anwendung auf Verkäufe durch Galeristen und Kunsthändler: Nach § 12 Abs. 2 Nr. 13 UStG unterliegen die Lieferungen und der innergemeinschaftliche Erwerb von Kunstgegenständen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %. Das gilt allerdings nur, wenn die Gegenstände vom Urheber und dessen Rechtsnachfolger (Buchst. a) oder unter bestimmten Voraussetzungen von einem Unternehm...mehr

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Künstler, Galerien und die ... / [Ohne Titel]

Dr. Francesco H. Farruggia-Weber[*] Die Kunstbranche steckt voller umsatzsteuerlicher Fallstricke. Nicht nur betrifft das die korrekte Handhabung der Regelungen zur Differenzbesteuerung sowie die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für die Lieferung von Kunstgegenständen. In der Praxis ist auch zu beobachten, dass vor allem Kunstschaffende sich an eher standardmäßigen Vorsc...mehr

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Künstler, Galerien und die ... / 2. Pauschale Marge, insbesondere bei Verkaufsfördermaßnahmen durch Galerien

Ein weiteres Problem betrifft die Frage, in welchen Fällen der Einkaufspreis eines Kunstgegenstandes nicht ermittelbar ist, so dass die pauschale Marge von 30 % nach § 25a Abs. 3 Satz 2 UStG zur Anwendung kommt. Nach Ansicht der Finanzverwaltung handelt es sich hierbei um einen Ausnahmefall, da der Wiederverkäufer die Einkaufspreise der einzelnen Kunstgegenstände aufzeichnen ...mehr

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Künstler, Galerien und die ... / IV. Ermäßigter Steuersatz für die Lieferung von Kunstgegenständen

Seit dem 1.1.2014 gelten für die Lieferung von Kunstgegenständen verschiedene Umsatzsteuersätze, die nicht von dem verkauften Gegenstand abhängig sind, sondern von der Person des Verkäufers. Diese Regelung, die ihre Grundlage in europarechtlichen Vorgaben hat, sorgte in der Vergangenheit bereits für Chaos.[33] Wie nachfolgend zu sehen sein wird, ist die Steuerermäßigung nach ...mehr

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Murphys Umsatzsteuergesetz ... / 4. Berichtigung – die notwendigen Schritte

Erstellung einer Stornorechnung: Im ersten Schritt ist eine Berichtigung der Rechnung von März 2022 erforderlich. Dies geschieht üblicherweise in der Praxis, indem eine Stornorechnung, also eine kaufmännische Gutschrift, erstellt wird, die inhaltlich der ursprünglichen Rechnung entspricht, aber meist alle Beträge mit Minus ausweist.[15] Die Stornorechnung wird unter aktuelle...mehr

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Murphys Umsatzsteuergesetz ... / 3. Anzuwendender Steuersatz, Steuerentstehung

Vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 betrug der Regelsteuersatz 16 %.[11] Murphy hätte demnach seine Leistung insgesamt diesem Steuersatz unterwerfen und dabei die Steuer auf die erhaltene Abschlagszahlung, bei deren Vereinnahmung er von der Steuersatzsenkung noch nichts ahnen konnte, in der Schlussrechnung entsprechend korrigieren müssen. Nachstehend werden die tatsächlich ausgestel...mehr

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Künstler, Galerien und die ... / 1. Allgemeines

Umsatzsteuerliche Themen spielen schon von Anfang an keine Rolle, wenn feststeht, dass Kulturschaffende bereits keine Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinne sind. Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Gewerblich oder beruflich ist nach § 2 Abs. 1 Satz 3 UStG jede nachhaltige Täti...mehr

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Künstler, Galerien und die ... / 2. Kleinunternehmerregelung in § 19 UStG

Trotz des Vorliegens der Unternehmereigenschaft kann eine Umsatzsteuerpflicht dennoch entfallen. Das ist dann der Fall, wenn die Galerie, der Kunsthändler oder der Kunstschaffende als Kleinunternehmer anzusehen ist. Relevante Umsatzgrenzen: Nach § 19 Abs. 1 UStG ist Kleinunternehmer, wer im vorausgegangenen Kalenderjahr einen Umsatz von weniger als 22.000 EUR erzielt hat und ...mehr

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Künstler, Galerien und die ... / 4. Änderung des § 12 Abs. 2 Nr. 13 UStG ab dem 1.1.2025 in Aussicht

Mittlerweile wurde Art. 103 Abs. 2 MwStSystRL ersatzlos gestrichen.[50] Nunmehr hat Deutschland bis zum 31.12.2024[51] Zeit, den § 12 Abs. 2 Nr. 13 UStG entsprechend dieser Änderung anzupassen. M.E. kann dies nur dadurch erfolgen, dass entweder sämtliche Lieferungen von Kunstgegenständen fortan ermäßigt besteuert werden sollen oder § 12 Abs. 2 Nr. 13 UStG ersatzlos gestriche...mehr

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Künstler, Galerien und die ... / I. Einleitung

Die deutsche Kunstbranche hat es im Vergleich zur internationalen Konkurrenz nicht leicht. Während im Jahr 2022 die USA, Großbritannien und China den überwiegenden Teil des Weltmarktes im Kunsthandel ausmachten, lag Deutschland mit einem globalen Marktanteil von 2 % sogar weit hinter seinem europäischen Konkurrenten Frankreich mit einem Marktanteil von rund 7 % zurück.[1] Na...mehr

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Murphys Umsatzsteuergesetz ... / 1. Der Sachverhalt

Es war einmal ein Bauunternehmer, vielleicht hieß er Murphy. Murphy erbringt Bauleistungen sowohl an andere Bauunternehmer als auch an sonstige Kunden. In diesem Fall ist sein Kunde ein Bauträger, der nicht selbst Bauleistungen erbringt,[1] so dass nicht die Umkehr der Steuerschuld zur Anwendung kommt.[2] Murphy hat im Mai 2020 eine Abschlagsrechnung erteilt, in der er zutref...mehr

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Murphys Umsatzsteuergesetz ... / [Ohne Titel]

Wendelin Liebgott[*] In der Umsatzsteuer kann man viel falsch machen. Insbesondere die Formenstrenge lässt wenig Toleranz zu. Immerhin gewährt die Rechtsprechung und in ihrem Windschatten die Finanzverwaltung inzwischen weitergehende Korrekturmöglichkeiten. In dieser fast ganz wahren Geschichte aus der Praxis von Steuerberater Steuber werden einige bestimmt häufiger, wenn auc...mehr

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Murphys Umsatzsteuergesetz ... / 7. Fazit

Der hier geschilderte Sachverhalt ist eigentlich nicht übermäßig kompliziert. Trotzdem ist viel falsch gelaufen, weil der leistende Unternehmer im Irrtum über den Zeitpunkt der Leistung und damit der Steuerentstehung war. Der besonderen Situation in den Jahren 2020 und 2021 war geschuldet, dass dies zur Anwendung des falschen Steuersatzes führte. Hinzu kam noch, dass der lei...mehr

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Murphys Umsatzsteuergesetz ... / 2. Der Zeitpunkt der Leistung

Mit Schreiben vom 27.1.2023[3] hat das Bundesfinanzministerium das Merkblatt zur Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft (USt M 2) neu aufgelegt. Es tritt an die Stelle der Fassung vom 12.10.2009[4] und ersetzt die Verweise auf die damals noch geltenden UStR 2008 durch solche auf den seit 1.11.2010 geltenden UStAE.[5] Dabei werden die seitdem erfolgten Änderungen berücksichti...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 20): Umsatz... / V. USt bei der Beteiligungsübertragung

Keine Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG: Die Übertragung von Anteilen an einer Gesellschaft soll grundsätzlich nicht zu einer Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG führen, denn der Gesellschafter ist nicht Inhaber der Vermögenswerte des Unternehmens. Er überträgt nicht das Unternehmen, sondern lediglich seine Rechte daran (insbesondere Gewin...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 20): Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug der GmbH-Beteiligungsgesellschaft (GmbHStB 2024, Heft 5, S. 164)

Typische umsatzsteuerliche Fragestellungen Dr. Markus Wollweber, Dipl.-Finw. (FH), RA/FASt / Dr. Alexander Ruske, RA/FASt/FAHandels-/GesellR[*] In der Holding- bzw. Beteiligungsgesellschaft gelten für die Umsatz- und Vorsteuer besondere Regeln. Der Beitrag beleuchtet die geltenden Grundsätze und gibt Gestaltungshinweise. I. Einleitung Grundsätzlich ist nur die Vorsteuer, die fü...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 20): Umsatz... / III. Keine Vorsteuerabzugsberechtigung bei reinen Beteiligungsgesellschaften

Der Vorsteuerabzug nach § 15 UStG setzt u.a. voraus, dass die den Vorsteuerabzug begehrende Gesellschaft als Unternehmer i.S.d. USt-Rechts tätig ist und Lieferungen oder sonstige Leistungen von einem anderen Unternehmer für das eigene Unternehmen bezieht. Reine Beteiligungsgesellschaft ist kein Unternehmer i.S.d. USt-Rechts: Eine Gesellschaft, deren Tätigkeit sich allein auf das...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 20): Umsatz... / II. Organschaft: Begründung, Handhabung, Beendigung

Die umsatzsteuerliche Organschaft ist mit derjenigen im Bereich der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer nicht identisch. Ein Gewinnabführungsvertrag ist nicht erforderlich. Begründung: Die umsatzsteuerliche Organschaft wird begründet, wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unterneh...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 20): Umsatz... / [Ohne Titel]

Dr. Markus Wollweber, Dipl.-Finw. (FH), RA/FASt / Dr. Alexander Ruske, RA/FASt/FAHandels-/GesellR[*] In der Holding- bzw. Beteiligungsgesellschaft gelten für die Umsatz- und Vorsteuer besondere Regeln. Der Beitrag beleuchtet die geltenden Grundsätze und gibt Gestaltungshinweise.mehr

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GmbH 2 Go (Teil 20): Umsatz... / VI. Fazit

Sofern die Obergesellschaft in einer Holding-Struktur nicht unerhebliche umsatzsteuerbelastete Eingangsumsätze bezieht, sollte frühzeitig gestaltend geprüft werden, ob und wie die Obergesellschaft vorsteuerabzugsberechtigt ausgestaltet werden kann. In unserem nächsten Beitrag der Kompakt-Aufsatzreihe "GmbH 2 Go" werden wir uns mit den Aufgabenstellungen und Fallstricken der Grün...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 20): Umsatz... / I. Einleitung

Grundsätzlich ist nur die Vorsteuer, die für eine unternehmerische Tätigkeit anfällt, abzugsfähig. Der Erwerb, das Halten und der Verkauf von Beteiligungen gelten nur ausnahmsweise als unternehmerische Tätigkeit. Beschränkt sich der Zweck einer Gesellschaft auf diese Tätigkeiten, ist die Gesellschaft grundsätzlich kein Unternehmer. Auch ein Vorsteuerabzug scheidet dann grund...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 20): Umsatz... / IV. Vorsteuerabzugsberechtigung der Holdinggesellschaft

Ausgehend von diesen Grundsätzen können auch Beteiligungsgesellschaften zum Vorsteuerabzug berechtigt sein, wenn und soweit sie als Funktionsholding bzw. Führungsholding agieren. Erbringung zusätzlicher entgeltlicher Leistungen: Hierzu muss die Holdinggesellschaft mittelbar oder unmittelbar in die Verwaltung bzw. in das operative Geschäft ihrer Tochtergesellschaften eingreife...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 4.2 Vorteilsempfangender Gesellschafter

Rz. 27 VGA als Beteiligungsertrag. Auf Ebene des vorteilsempfangenden Gesellschafters ist eine vGA ein sonstiger Bezug i. S. v. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG und deshalb als Beteiligungsertrag zu erfassen. Hierbei ist die steuerliche Einordnung und ggf. die Umqualifizierung auf Ebene des Gesellschafters grundsätzlich unabhängig davon vorzunehmen, ob eine vGA auch auf Ebene d...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 10.2.6 Wirkung der Pauschalierung

Der zuwendende Steuerpflichtige hat die Pauschalsteuer nach § 37b Abs. 3 EStG zu übernehmen. Er wird insoweit Steuerschuldner, da § 40 Abs. 3 EStG sinngemäß anzuwenden ist. Der zuwendende Steuerpflichtige wird durch § 37b Abs. 3 Satz 3 EStG verpflichtet, den Empfänger über die Pauschalierung zu unterrichten. Die Zuwendungen und die Pauschalsteuer bleiben bei der Ermittlung de...mehr

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ABC der vereinbaren Tätigke... / 21 Nachlassverwalter

Gem. § 1985 BGB hat der Nachlassverwalter die Aufgabe, den Nachlass zu verwalten und die Nachlassverbindlichkeiten aus dem Nachlass zu berichtigen. Nach § 1987 BGB hat er Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Das Nachlassgericht entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen. Zu berücksichtigen sind Umfang des Nachlasses, Umfang, Bedeutung und Schwierigkeit der Verwaltertätigke...mehr

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ABC der vereinbaren Tätigke... / 12 Gläubigerausschuss (Mitglied)

§ 73 InsO bestimmt, dass die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen haben. Bei der Vergütungsfestsetzung, die durch das Insolvenzgericht erfolgt, sind Zeitaufwand und Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen. § 73 Abs. 1 InsO wird durch § 17 Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV) konkreti...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 6.3.1 Ermittlung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Für die Frage, ob die Freigrenze von 50 EUR überschritten ist, sind bei Sachzuwendungen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der zugewendeten Gegenstände anzusetzen.[1] Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden nach allgemeinen Grundsätzen ermittelt. Das bedeutet: Skonti, Rabatte und andere Preisnachlässe mindern die Anschaffungskosten. Die Kosten der Verpackung ...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 10.2.3 Einheitliche Ausübung des Pauschalierungswahlrechts

Das Wahlrecht zur Anwendung der Pauschalierung der Einkommensteuer ist nach § 37b Abs. 1 Satz 1 EStG einheitlich für alle innerhalb eines Wirtschaftsjahrs gewährten Zuwendungen, mit Ausnahme der die Höchstbeträge nach § 37b Abs. 1 Satz 3 EStG übersteigenden Zuwendungen, auszuüben. Der Steuerpflichtige hat nur die Wahl zwischen dem vollständigen Verzicht auf Pauschalierung un...mehr

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ABC der vereinbaren Tätigke... / 41 Weitere Prüfer (außer WP, vBp)

Dienen Prüfungen steuerlichen Zwecken – ggf. im weiteren Sinn –, richtet sich die Vergütung nach der StBVV. Berufsangehörige sind jedoch auch zu Prüfungen befugt, die außerhalb des Anwendungsbereichs nach § 33 StBerG liegen, mithin die übliche Vergütung nicht den Regeln der StBVV entnommen werden kann. Hierzu zählen die freiwilligen Prüfungen, insbesondere die Abschlussprüfun...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 10.1 Grundsätzliches

§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG regelt nur die steuerliche Berücksichtigung von Geschenkaufwendungen beim Schenker. Ob und ggf. in welcher Form eine Einnahme beim Beschenkten steuerlich zu erfassen ist, richtet sich nach den steuerlichen Verhältnissen des Beschenkten. Insbesondere schließt die Nichtabzugsfähigkeit der Aufwendungen beim Schenker eine Besteuerung des Geschenks be...mehr

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ABC der vereinbaren Tätigke... / 43 Zwangsverwalter

Die Vergütung des Zwangsverwalters richtet sich nach der Zwangsverwalterverordnung (ZwVwV). Gem. § 17 Abs. 1 ZwVwV hat der Zwangsverwalter Anspruch auf eine angemessene Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung seiner Auslagen. Die Umsatzsteuer ist gem. § 17 Abs. 2 ZwVwV erstattungsfähig. Die Vergütungshöhe orientiert sich an der Art und dem Umfang der Aufgabe s...mehr

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ABC der vereinbaren Tätigke... / 5 Betreuer, Pfleger/Nachlasspfleger, Vormund, Vertreter gem. § 81 AO

Gem. § 15 Nr. 8 BOStB wird die Tätigkeit als Betreuer, Pfleger/Nachlasspfleger oder Vormund als vereinbare Tätigkeit qualifiziert. Für alle genannten Tätigkeiten ist die Bestellung durch das Familien-/Betreuungsgericht erforderlich. Ein Betreuer wird zur Unterstützung körperlich, geistig oder seelisch behinderter oder psychisch kranker Erwachsener bestellt. Ein Pfleger wird nu...mehr

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ABC der vereinbaren Tätigke... / 14 Insolvenzverwalter

Nach § 1 InsVV wird die Regelvergütung des Insolvenzverwalters nach dem Wert der Insolvenzmasse berechnet, auf die sich die Schlussabrechnung bezieht. Bei einer Beendigung des Verfahrens vor der Schlussverteilung ist der Regelsatz nach dem Schätzwert der Masse zum Zeitpunkt der Beendigung des Verfahrens zu berechnen. Die Höhe der Vergütung und die zu erstattenden Auslagen de...mehr

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ABC der vereinbaren Tätigke... / Zusammenfassung

Überblick Nach § 1 Abs. 1 Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ist der sachliche Geltungsbereich auf die selbstständig ausgeübte Berufstätigkeit – wie in § 33 StBerG umschrieben – beschränkt, also auf die Steuerberatung "im engeren Sinn". Die vereinbaren Tätigkeiten nach § 57 Abs. 3 StBerG darf ein Berufsangehöriger aber ebenso ausüben, und ihm steht hierfür auch eine Ve...mehr

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ABC der vereinbaren Tätigke... / 36 Treuhänder (Treuhänder im Insolvenzverfahren, Praxistreuhänder nach § 71 StBerG sowie Allgemeiner Vertreter nach § 69 StBerG)

§§ 14–16 InsVV regelt die Vergütung für den Treuhänder im Insolvenzverfahren. Gem. § 14 Abs. 1 InsVV ist bei Bemessung der Vergütung als Berechnungsgrundlage die Summe der vom Treuhänder eingezogenen Beträge zugrunde zu legen. Hieraus erhält der Treuhänder eine Staffelvergütung, wie sie in § 14 Abs. 2 InsVV näher bestimmt ist. Wurde gem. § 292 Abs. 2 InsO die Überwachung des...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Aufgaben / 6.1 Steuerrechtliche Pflichten

Der Geschäftsführer ist auch für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten verantwortlich.[1] Im Ernstfall haftet er persönlich für Steuerschulden der GmbH.[2] Diese Pflichten umfassen insbesondere die rechtzeitige Abgabe von Steuererklärungen und Steueranmeldungen sowie die Einbehaltung und Abführung von Steuerbeträgen. Im Regelfall muss die GmbH alljährlich folgende Steuerer...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnsteuerfreie freiwillige... / 6 Besonderheiten bei Betriebsveranstaltungen

Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer und deren Angehörige anlässlich von Betriebsveranstaltungen [1] gehören bis zu einem Betrag von 110 EUR brutto je Veranstaltung und Arbeitnehmer nicht zum Arbeitslohn, wenn der Arbeitnehmer jährlich an nicht mehr als 2 Veranstaltungen teilnimmt und die Zuwendungen bei solchen Veranstaltungen üblich sind. Es können also mehr a...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
Aktuelle Brennpunkt-Themen / Weitere wichtige Fachbeiträge und Arbeitshilfen

Weitere neue und aktualisierte Fachbeiträge und Arbeitshilfen zu wichtigen Themen im Rechnungsw...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
Aktuelle Brennpunkt-Themen / Jahresabschluss 2023

Jahresabschluss-Checklisten 2023 Stellen Sie sich aus diesen Jahresabschluss-Checklisten Ihre eigene individu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Größenklassen / 3.2 Diese Positionen zählen zu den Umsatzerlösen

Umsatzerlöse setzen sich aus folgenden Positionen zusammen: Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen, nach Abzug von Erlösschmälerungen, Umsatzsteuer und sonstigen direkt mit dem Umsatz verbundenen Steuern[1] Der Verkauf und die Vermietung oder Verpachtung von Erzeugnissen und Waren sowie Dienstleistungen sind a...mehr