Fachbeiträge & Kommentare zu TVöD

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Tarifrunde 2023 zum TVöD Bu... / 2.3 Monatliche Sonderzahlungen von Juli 2023 bis Februar 2024

2.3.1 Anspruchsvoraussetzungen und Fälligkeit Die unter den Geltungsbereich des TV Inflationsausgleich fallenden Personen, erhalten in den Monaten Juli 2023 bis Februar 2024 (Bezugsmonate) monatliche Sonderzahlungen. Der Anspruch auf den monatlichen Inflationsausgleich besteht jeweils nur (§ 3 Abs. 1 TV Inflationsausgleich), wenn in dem Bezugsmonat ein Arbeitsverhältnis besteh...mehr

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Tarifrunde 2023 zum TVöD Bu... / 2.2.1 Anspruchsvoraussetzungen

Voraussetzung für den Anspruch auf die einmalige Sonderzahlung ist nach § 2 Abs. 1 TV Inflationsausgleich, dass das Arbeitsverhältnis am 1. Mai 2023 bestand und an mindestens einem Tag zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Mai 2023 Anspruch auf "Entgelt" oder dem Entgelt gleichgestellte Leistungen bestanden hat. Welche Entgeltzahlungen bzw. Leistungen genügen, ist in § 4 Abs....mehr

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Tarifrunde 2023 zum TVöD Bu... / 2.3.1 Anspruchsvoraussetzungen und Fälligkeit

Die unter den Geltungsbereich des TV Inflationsausgleich fallenden Personen, erhalten in den Monaten Juli 2023 bis Februar 2024 (Bezugsmonate) monatliche Sonderzahlungen. Der Anspruch auf den monatlichen Inflationsausgleich besteht jeweils nur (§ 3 Abs. 1 TV Inflationsausgleich), wenn in dem Bezugsmonat ein Arbeitsverhältnis besteht und an mindestens einem Tag im Bezugsmonat A...mehr

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Tarifrunde 2023 zum TVöD Bu... / 8 Besonderheiten Bund, Erschwerniszuschläge

Für die Dynamisierung der Erschwerniszuschläge findet das in § 5 LohnzuschlagsTV i. V. m. der Niederschriftserklärung zu § 19 Abs. 5 Satz 2 TVöD beschriebene Verfahren Anwendung. Der für die Erhöhung der Zuschläge maßgebliche Prozentsatz beträgt ab dem 1. März 2024 11,5 Prozent. Der überschießende Prozentsatz für die Ermittlung der nächsten 12 Prozent für die Erhöhung der Zu...mehr

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Tarifrunde 2023 zum TVöD Bu... / 2.2.2 Höhe des Inflationsausgleichs 2023

Die Höhe der einmaligen Sonderzahlung Inflationsausgleich 2023 beträgt für Beschäftigte, die unter den Geltungsbereich des TVöD, des TV-V oder des TV-Wald-Bund fallen, 1.240 Euro. Auszubildende, dual Studierende sowie Praktikantinnen und Praktikanten (TVAöD, TVSöD, TVHöD oder TVPöD) erhalten den Inflationsausgleich 2023 in Höhe von 620 Euro. Teilzeitbeschäftigte haben zeitante...mehr

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Tarifrunde 2023 zum TVöD Bu... / 2.3.2 Höhe der monatlichen Sonderzahlungen

Die Höhe der monatlichen Sonderzahlungen beträgt für Beschäftigte, die unter den Geltungsbereich des TVöD oder des TV-V fallen, 220 Euro. Auszubildende, dual Studierende sowie Praktikantinnen und Praktikanten (TVAöD, TVSöD, TVHöD und TVPöD), erhalten die monatlichen Sonderzahlungen in Höhe von 110 Euro. Teilzeitbeschäftigte erhalten die monatlichen Sonderzahlungen zeitanteilig...mehr

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Tarifrunde 2023 zum TVöD Bu... / 11 Verhandlungszusagen

Nach Abschluss der Tarifrunde 2023 nehmen die Tarifvertragsparteien Tarifverhandlungen zur Regelung der Praxisanleitung auf. Gleiches gilt hinsichtlich der zur Regelung der Ausbildungen zur Kranken- und Altenpflegehelferinnen und -helfer auf. Auch hinsichtlich der Beschäftigten im Rettungsdienst gibt es eine Zusage zur Aufnahme von Tarifverhandlungen zur Regelung des Anhangs z...mehr

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Tarifrunde 2023 zum TVöD Bu... / 2.10 Inkrafttreten des TV Inflationsausgleich

Der TV Inflationsausgleich wurde bereits am Tag der Tarifeinigung, d. h. am 22. April 2023, im vollständigen Wortlaut von den Tarifvertragsparteien verabschiedet. Der TV Inflationsausgleich tritt mit Wirkung vom 18. Mai 2023 in Kraft. Das Inkrafttreten steht unter dem Vorbehalt, dass die Tarifeinigung vom 22. April 2023 von keiner Tarifvertragspartei innerhalb der Erklärungsf...mehr

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Tarifrunde 2023 zum TVöD Bu... / 2.2 Einmalige Sonderzahlung "Inflationsausgleich 2023" im Juni 2023

Der TV Inflationsausgleich sieht in § 2 bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen eine einmalige Sonderzahlung "Inflationsausgleich 2023" vor. 2.2.1 Anspruchsvoraussetzungen Voraussetzung für den Anspruch auf die einmalige Sonderzahlung ist nach § 2 Abs. 1 TV Inflationsausgleich, dass das Arbeitsverhältnis am 1. Mai 2023 bestand und an mindestens einem Tag zwischen dem 1. Janua...mehr

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Tarifrunde 2023 zum TVöD Bu... / 2.5 Steuerfreiheit des Inflationsausgleichs

Beim Inflationsausgleich 2023 sowie den monatlichen Sonderzahlungen handelt es sich jeweils um Leistungen des Arbeitgebers zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise im Sinne des § 3 Nr. 11c EStG, die in Form von Zuschüssen gezahlt werden (§ 4 Abs. 1 TV Inflationsausgleich). Nach § 3 Nr. 11c EStG sind zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber in d...mehr

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Tarifrunde 2023 zum TVöD Bu... / 1 Einführung, Überblick über die Tarifeinigung

In der vierten Verhandlungsrunde am 22. April 2023 haben die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und der Bund mit den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion eine Tarifeinigung für die mehr als 2,6 Millionen Beschäftigten bei Bund und Kommunen erzielt. Die Gewerkschaften hatten mit Schreiben vom 11. Oktober 2022 für die Tarifrunde insbesonder...mehr

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Tarifrunde 2023 zum TVöD Bu... / 2.9 Pfändbarkeit der Inflationsausgleichszahlungen

Bei den Sonderzahlungen zum Inflationsausgleich nach §§ 2 und 3 TV Inflationsausgleich handelt es sich wohl um Arbeitseinkommen gemäß § 850 der Zivilprozessordnung (ZPO). Das Gesetz sieht keine ausdrückliche Unpfändbarkeit der Inflationsausgleichszahlungen vor. Somit greifen die gewöhnlichen Grundsätze des Pfändungsrechts. Danach gehören die Sonderzahlungen zum Inflationsaus...mehr

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Tarifrunde 2023 zum TVöD Bu... / 3 Erhöhung der Tabellenentgelte

Die Tabellenentgelte werden einschließlich der Beträge aus individuellen Zwischen- und Endstufen sowie der Tabellenwerte der Entgeltgruppen 2 Ü und 15 Ü ab dem 1. März 2024 um 200 Euro (Sockelbetrag) und anschließend um 5,5 Prozent erhöht. Soweit dabei keine Erhöhung um 340 Euro erreicht wird, wird der betreffende Erhöhungsbetrag auf 340 Euro (Mindesterhöhungsbetrag) gesetzt...mehr

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Tarifrunde 2023 zum TVöD Bu... / 2.7 Inflationsausgleich kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt

Nach § 4 Abs. 3 TV Inflationsausgleich sind die einmalige Sonderzahlung Inflationsausgleich 2023 und die monatlichen Sonderzahlungen kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt. Zusatzversorgungspflichtiges Entgelt ist, soweit sich aus Anlage 3 des Altersvorsorge-TV nichts anderes ergibt, der steuerpflichtige Arbeitslohn (vgl. § 15 Abs. 2 Satz 1 Altersvorsorge-TV-kommunal (ATV-...mehr

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Tarifrunde 2023 zum TVöD Bu... / 9 Übernahme Auszubildender

§ 16a TVAöD – Allgemeiner Teil – wird rückwirkend zum 1.1.2023 befristet wieder in Kraft gesetzt. Die Regelung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft. Damit werden Auszubildende nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung bei dienstlichem bzw. betrieblichem Bedarf im unmittelbaren Anschluss an das Ausbildungsverhältnis für die Dauer von zwölf Monaten in ein Arbe...mehr

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Tarifrunde 2023 zum TVöD Bu... / 2.2.3 Fälligkeit

Die einmalige Sonderzahlung Inflationsausgleich 2023 ist mit dem Entgelt für den Monat Juni 2023 zu bezahlen (§ 2 Abs. 1 TV Inflationsausgleich). Hierbei handelt es sich um eine reine Fälligkeitsregelung. Trotz der Formulierung "mit dem Entgelt für den Monat Juni 2023" ist es nach hier vertretener Auffassung nicht erforderlich, dass das Arbeitsverhältnis im Monat Juni 2023 no...mehr

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Tarifrunde 2023 zum TVöD Bu... / 2.6 Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung

Die Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung ergibt sich aus § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV). Danach gehören einmalige Einnahmen, laufende Zulagen, Zuschläge, Zuschüsse sowie ähnliche Einnahmen, die zusätzlich zu Löhnen oder Gehältern gewährt werden, soweit sie lohnsteuerfrei sind, grundsätzlich nicht zum Arbeitsentgelt im sozialvers...mehr

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Tarifrunde 2023 zum TVöD Bu... / 6 Änderung der Entgeltordnung, persönliche Zulage bei fehlender Verwaltungsprüfung

Die Zulagenregelung in den Grundsätzlichen Eingruppierungsregelungen (Vorbemerkungen) Ziffer 7 der Entgeltordnung VKA – Ausbildungs- und Prüfpflicht – wurde zugunsten der Beschäftigten geändert. Im Bereich der kommunalen Arbeitgeberverbände Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saar und Schleswig-Holstein sind Beschäftigte im ...mehr

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Tarifrunde 2023 zum TVöD Bu... / 10 Inkrafttreten, Laufzeit

Der TV Inflationsausgleich tritt mit Wirkung vom 18. Mai 2023 in Kraft, wenn die Tarifeinigung vom 22. April 2023 bis zum Ablauf des 17. Mai 2023 (Erklärungsfrist) von keiner Tarifvertragspartei widerrufen wird. Im Übrigen tritt der Tarifabschluss – soweit nicht abweichend geregelt – rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft. Hinsichtlich der Umsetzung der Tarifeinigung bleibt i...mehr

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Tarifrunde 2023 zum TVöD Bu... / 2.4 Inflationsausgleich bei Altersteilzeit

Altersteilzeit im Teilzeitmodell und im Blockmodell Arbeitsphase Altersteilzeitbeschäftigte im Teilzeitmodell und im Blockmodell in der Arbeitsphase erhalten die Sonderzahlungen nach den §§ 2 und 3 TV Inflationsausgleich – wie alle Teilzeitkräfte – zeitanteilig in Höhe der Hälfte der Zahlungen, die sie jeweils erhalten würden, wenn sie mit der bisherigen wöchentlichen Arbeits...mehr

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Tarifrunde 2023 zum TVöD Bu... / 12 Nichtverlängerung TV FlexAZ

Die Gewerkschaften hatten in der Tarifrunde die "Verlängerung" des TV FlexAZ, der unter anderem die Regelungen zur Altersteilzeitarbeit, gefordert. Der Tarifvertrag zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte TV FlexAZ (VKA) sowie der Tarifvertrag zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Beschäftigte (Bund; im Folgenden: TV FALTER) jeweils vom 27. Februa...mehr

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Krankheit des Beschäftigten / 2.1 Entgeltfortzahlung

Ist der Beschäftigte ohne sein Verschulden infolge Krankheit arbeitsunfähig, leistet der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung (§ 22 Abs. 1 TVöD/TV-L/TV-H). Der Anspruch besteht auch in den ersten 4 Wochen des Arbeitsverhältnisses. Im Unterschied zur gesetzlichen Regelung (§ 3 Abs. 3 EFZG) kennen die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes keine Wartezeit. § 22 Abs. 1 TVöD/TV-L/TV-...mehr

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Krankheit des Beschäftigten / 2.2 Lohnsteuer und Sozialversicherung

Die Abrechnung des Lohnes während der Entgeltfortzahlung unterscheidet sich nur geringfügig von der normalen Entgeltabrechnung. Der vom Arbeitgeber weitergezahlte Arbeitslohn muss nach den allgemeinen Regelungen dem Lohnsteuerabzug unterworfen werden. Die Grundlagen für die Lohnabrechnung – Steuerklasse, Kinderzahl, Freibeträge, gelten während der Entgeltfortzahlung uneinges...mehr

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Krankheit des Beschäftigten / 2.1.4 Fälligkeit, Auszahlungszeitpunkt der Entgeltfortzahlung

Die Fortzahlung des Tabellenentgelts und der monatlichen Zulagen erfolgt im Krankheitsmonat. Der "Tagesdurchschnitt" je Krankheitstag – der Ausgleich für die nicht ständigen Entgeltbestandteile (vielfach noch immer wie im früheren Tarifrecht BAT als "Aufschlag" für Krankheitstage bezeichnet) – ist zeitversetzt im übernächsten Kalendermonat auszuzahlen (§ 24 Abs. 1 Satz 4 TVöD...mehr

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Krankheit des Beschäftigten / Zusammenfassung

Überblick Dem arbeitsunfähig kranken Beschäftigten obliegen Anzeige- und Nachweispflichten. Die Entgeltfortzahlung sowie sozialversicherungsrechtlichen Meldungen sind zu veranlassen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung §§ 3 ff. EFZG; §§ 21, 22 TVöD; § 3 Nr. 1 EStG, § 23c SGB IV.mehr

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Krankheit des Beschäftigten / 3.5 Keine Auswirkungen auf Stufenlaufzeit

Solange Anspruch auf Entgeltfortzahlung (in den ersten 6 Wochen der Krankheit) oder Krankengeldzuschuss besteht (längstens bis zum Ende der 13. bzw. 39. Krankheitswoche), kommt es nicht zu einer Unterbrechung der Stufenlaufzeit für den Aufstieg in die nächst höhere Entgeltstufe (§ 17 Abs. 3 Buchst. b TVöD/TV-L/TV-H).[1]mehr

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Krankheit des Beschäftigten / 4.2 Stufenlaufzeit für Aufstieg in den Entgeltstufen anhalten

Zeiten einer Arbeitsunfähigkeit bis zu 39 Wochen, sind beim Aufstieg in den Entgeltstufen den Zeiten einer Tätigkeit gleichgestellt (§ 17 Abs. 3 Buchst. b TVöD/TV-L/TV-H). Die Stufenlaufzeit läuft also – trotz Krankheit – bis zu 39 Wochen weiter. Bei Überschreiten dieser Frist ist die Stufenlaufzeit anzuhalten. Die über die Dauer von längstens 39 Wochen hinausgehende Krankhei...mehr

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Krankheit des Beschäftigten / 3.4 Jahressonderzahlung im November berechnen und auszahlen

Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit führt, solange Anspruch auf Entgeltfortzahlung (in den ersten 6 Wochen der Krankheit) oder Krankengeldzuschuss besteht, nicht zu einer Kürzung der Jahressonderzahlung. Besonderheiten ergeben sich bei der Berechnung der Jahressonderzahlung, wenn über die 6-Wochen-Entgeltfortzahlung hinausgehende Krankheitszeiten in die Monate Juli, August,...mehr

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Krankheit des Beschäftigten / 4.1 Jahressonderzahlung kürzen

Die Jahressonderzahlung vermindert sich um 1/12 für jeden vollen Kalendermonat der Krankheit ohne Anspruch auf Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzuschuss (sog. "Zwölftelung"). Besonderheiten ergeben sich in bestimmten Fällen hinsichtlich des Bemessungszeitraums für die Jahressonderzahlung: Wird in den Monaten Juli, August und September Entgelt nicht oder an weniger als 30 Ka...mehr

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Krankheit des Beschäftigten / 7 Auswirkungen einer rückwirkenden Rentengewährung auf den Krankengeldzuschuss

Krankengeldzuschuss wird nicht über den Zeitpunkt hinaus gezahlt, ab dem der Beschäftigte eine Rente oder eine vergleichbare Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus einer zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung oder einer sonstigen Versorgungseinrichtung erhält (§ 22 Abs. 4 TVöD/TV-L/TV-H). Wird die Rente rückwirkend bewilligt für einen Zeitraum, für...mehr

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Krankheit des Beschäftigten / 3.2 Krankengeldzuschuss prüfen und auszahlen

Anspruchsvoraussetzungen Das Krankengeld ist in der Regel betragsmäßig geringer als das tarifliche Entgelt. Zum Ausgleich der Einbußen sieht der Tarifvertrag die Zahlung eines Krankengeldzuschusses vor (§ 22 Abs. 2 TVöD/TV-L/TV-H). Voraussetzung ist eine Beschäftigungszeit (näher hierzu Beschäftigungszeit) von mehr als einem Jahr. Vollendet der Beschäftigte während der Arbeitsu...mehr

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Krankheit des Beschäftigten / 3.3.1 Auswirkungen des Krankengeldbezugs – Lohnsteuer

In aller Regel ist die Abrechnung auch beim Bezug von Krankengeld unproblematisch. Der Arbeitgeber gewährt – sofern die Beschäftigungszeit ein Jahr nicht überschreitet – nach Ablauf der Entgeltfortzahlung grundsätzlich keine Bezüge mehr. Für den Monat, in dem die Entgeltfortzahlung endet, werden noch die Entgelte und Bezüge im Lohnabrechnungsprogramm erfasst. Für die Lohnste...mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 2 Geltungsbereich des TVöD

Für den Geltungsbereich des TVöD gibt es hinsichtlich der geringfügig Beschäftigten eine wichtige Ausnahme: Auf geringfügige Beschäftigungen in der Form der kurzfristigen Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV findet der TVöD nach § 1 Abs. 2m TVöD keine Anwendung[1] – für die geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV, die sogenannten Minijobs, findet der TV...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 3.11.5 Urlaub und Urlaubsgeld, Arbeitsbefreiung

Für die geringfügig Beschäftigten gelten hinsichtlich des Erholungsurlaubs die Regelungen des § 26 TVöD; zu beachten ist, dass bei einem Abweichen von der 5-Tage-Woche nach § 26 Abs. 1 Satz 4 TVöD eine verhältnismäßige Anpassung des Urlaubsanspruchs zu erfolgen hat, z. B. beträgt bei einer 4-Tage-Woche der Urlaubsanspruch nur 4/5 des tariflichen Anspruchs. Zu beachten ist dab...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 3.11.1 Tarifliche Vergütung

Soweit die geringfügig Beschäftigten nicht vom Geltungsbereich des TVöD ausgenommen sind, haben sie Anspruch auf alle tarifvertraglich geregelten Leistungen, einschließlich der tariflichen Vergütung. Allerdings ist der TVöD nur dann zwingend anzuwenden, wenn auch der geringfügig Beschäftigte tarifgebunden ist (§ 4 Abs. 1 i. V. m. § 3 TVG). Da diese Gruppe von Arbeitnehmern hä...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 3.9 Nebentätigkeitserlaubnis und Meldepflichten des Arbeitnehmers

Nach § 3 Abs. 3 TVöD bedarf es keiner Nebentätigkeitserlaubnis mehr, sondern Nebentätigkeiten gegen Entgelt sind dem Arbeitgeber rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen. Der Arbeitgeber kann die Nebentätigkeit untersagen oder mit Auflagen versehen, wenn diese geeignet ist, die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten der Beschäftigten oder berechtigte Interessen des Ar...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 3.2.1 Arbeitszeitgesetz

Da insbesondere Minijobs häufig als Nebentätigkeit neben einem anderen Arbeitsverhältnis, das eine Vollzeitbeschäftigung sein kann, ausgeübt werden, sind für die Zulässigkeit dieser Beschäftigungen auch die Begrenzungen des Arbeitszeitgesetzes zu beachten. Die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes gelten für die Person des Arbeitnehmers insgesamt, nicht nur für die einzelnen Besch...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 3.1 Arbeit auf Abruf

Soweit das Arbeitsverhältnis als kurzfristige geringfügige Beschäftigung nicht in den Geltungsbereich des TVöD fällt, sind für die Vereinbarung eines Arbeitsverhältnisses auf Abruf die gesetzlichen Regelungen, vorrangig § 12 TzBfG, zu beachten. Eine typische Vertragsgestaltung ist – im Hinblick auf die sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben – die auf ein Jahr befristete Ver...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 3.3 Befristung

Für die Befristung von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen gelten keine Besonderheiten im Vergleich zu sonstigen Arbeitsverhältnissen. Die Zulässigkeit der Befristung richtet sich nach § 14 TzBfG, und für die Arbeitsverhältnisse, die in den Geltungsbereich des TVöD fallen, ist daneben auch § 30 TVöD zu beachten, der weitere Einschränkungen enthält. Wegen der Einzelheite...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 3.4 Betriebliche Altersversorgung

Die im Bereich des TVöD Beschäftigten haben nach § 25 TVöD Anspruch auf Versicherung zum Zweck einer zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung nach Maßgabe der Altersversorgungstarifverträge (ATV und ATV-K). Geringfügig Beschäftigte sind seit dem 1.1.2002 aufgrund der Streichung des früheren § 3 Buchst. n BAT/BAT-O nicht mehr vom Geltungsbereich der Altersversorgungs...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 3.6 Fragerechte des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat aus mehreren Gründen ein Fragerecht gegenüber geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern nach der Ausübung weiterer Tätigkeiten. Zum einen trägt auch er für die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes die Verantwortung, sodass er wissen muss, in welchem Umfang der Arbeitnehmer anderweitige Tätigkeiten ausübt. Darüber hinaus ergibt sich ein Fragerecht auch im Hinbli...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Dauer und Berechnung / 5.2 Erhöhung

Konsequent wäre, die neue Erkenntnis des EuGH und des BAG[1] auch umgekehrt umzusetzen. Ansprüche, die ein Arbeitnehmer in Teilzeit erworben hat – insbesondere übertragene Ansprüche aus Vorjahren – dürften dann bei Aufstockung des Arbeitszeitvolumens nicht mehr pro rata temporis aufgestockt werden, sondern müssten 1:1 im seinerzeit in Teilzeit erworbenen Umfang fortgeschrieb...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 3.11.4 Sonderzahlungen

Die geringfügig Beschäftigten haben nach dem oben Ausgeführten einen Anspruch auf anteilige Sonderzahlungen nach § 20 TVöD, soweit sie in seinen Geltungsbereich fallen. Abweichende Vereinbarungen mit tarifgebundenen Arbeitnehmern sind wegen eines Verstoßes gegen § 4 Abs. 3 TVG regelmäßig unwirksam, selbst wenn sie allein deswegen erfolgen, damit der Arbeitnehmer hinsichtlich...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 3.5 Entgeltfortzahlung

Mittlerweile steht außer Streit, dass auch geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen haben. Es gelten die Regelungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes. Hinsichtlich der Berechnung der Entgeltfortzahlung enthält § 12 Abs. 4 TzBfG seit 1.1.2019 jedoch eine Sonderregelung, da die Berechnung Schwierigkeiten bereiten k...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Dauer und Berechnung / 1.3 Tariflicher oder einzelvertraglicher Mehrurlaub

Tarifvertragliche Regelungen Viele Tarifverträge sehen Urlaubsregelungen vor, die hinsichtlich der Dauer des Erholungsurlaubs, seiner Berechnung oder auch hinsichtlich der Zahlung eines Urlaubsgeldes die im BUrlG enthaltenen Rechte der Arbeitnehmer ergänzen oder aufstocken. Die Tarifvertragsparteien haben von ihren Möglichkeiten sehr unterschiedlich Gebrauch gemacht. Die tari...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Beendigung durch Befri... / XIII. Befristungen im öffentlichen Dienst

Rz. 56 Der öffentliche Arbeitgeber hat beim Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen mit Sachgrund neben den Regelungen des TzBfG die besonderen Regelungen des § 30 TVöD/TV-L zu beachten. Voraussetzung für die Geltung des § 30 TVöD/TV-L ist die Tarifgebundenheit der Vertragsparteien zum Zeitpunkt des Abschlusses des befristeten Arbeitsvertrages, § 4 Abs. 1 TVG. Nach § 30 A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Kündigungsschutzprozes... / 2. Außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung

Rz. 67 Die Frage, ob eine außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung möglich ist, spielt vor allem dann eine Rolle, wenn der betreffende Arbeitnehmer ordentlich unkündbar ist. Meist erlangen Arbeitnehmer eine solche Rechtsposition aufgrund tarifvertraglicher Vorschriften,[106] seltener aufgrund individualarbeitsvertraglicher Regelungen. Der Ausschluss der ordentlic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Beendigung durch Befri... / F. Entfristungsklage

Rz. 176 Das Muster betrifft die Befristung eines Arbeitsverhältnisses im öffentlichen Dienst, auf das der TVöD und damit auch die Sonderregelung des § 30 TVöD Anwendung findet. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.1: Entfristungsklage Arbeitsgericht _________________________ Klage des _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: ___________...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 1. Beschäftigungsdauer von mehr als sechs Monaten

Rz. 46 Nach § 1 Abs. 1 KSchG besteht Kündigungsschutz, wenn das Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen länger als sechs Monate bestanden hat. Die Wartezeit soll dem Arbeitgeber die Möglichkeit eröffnen, den Arbeitnehmer für einen Zeitraum von sechs Monaten zu erproben, bevor das KSchG eingreift.[90] Die Wartezeit kann wegen des einseitig zwingenden Charakter...mehr

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§ 26 Kündigungsschutzprozes... / III. Verhaltens- und personenbedingte Änderungskündigung

Rz. 70 Statt einer verhaltensbedingten Beendigungs- ist eine verhaltensbedingte Änderungskündigung vorzunehmen, wenn der Arbeitgeber die Möglichkeit besitzt, den Arbeitnehmer auf einem Arbeitsplatz einzusetzen, an dem eine Störung durch das beanstandete Verhalten zukünftig nicht zu befürchten ist. Das wird nur in Ausnahmefällen anzunehmen sein. Zu denken ist etwa an den Fall...mehr