Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerstrafrecht

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / B. Der Tatbestand im Einzelnen

I. Täterkreis Rz. 9 [Autor/Stand] Da nur der geschäftsmäßige Erwerb von Steueransprüchen unzulässig ist, erfasst § 383 AO nur den geschäftsmäßig handelnden Täter.[2] Wegen des besonderen persönlichen Merkmals der Geschäftsmäßigkeit (s. dazu Rz. 25) ist die Norm ein Sonderdelikt. Bei Handlungen von vertretungsberechtigten Organen, Gesellschaftern und gesetzlichen Vertretern (§...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / C. Rechtswirkungen der Verfahrenseinstellung

I. Rechtskraft Rz. 50 [Autor/Stand] Nach erfolgter Einstellung des Verfahrens nach § 398 AO bzw. § 153 Abs. 1 Satz 2 StPO finden keine weiteren strafrechtlichen Ermittlungen mehr statt. Hiervon unberührt bleibt jedoch eine weitere Ahndung unter dem Gesichtspunkt einer Ordnungswidrigkeit (vgl. § 21 Abs. 2 OWiG), z.B. wegen leichtfertiger Steuerverkürzung gem. § 378 AO. Der Eins...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Selbständiges Verfahren

1. Objektives Verfahren Rz. 25 [Autor/Stand] Die Entscheidung über die Nebenfolgen der Einziehung kann in unterschiedlichen Verfahren getroffen werden. Vom subjektiven Verfahren spricht man, wenn die Einziehung in einem gegen einen bestimmten Tatbeteiligten gerichteten Verfahren erfolgen soll, das mit einem Urteil oder Strafbefehl endet. Die FinB kann insoweit den Antrag auf ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Allgemeines

I. Zur Entstehungsgeschichte Rz. 1 [Autor/Stand] Eine einheitliche, in einer Bestimmung zusammengefasste Regelung der "Nebenfolgen" sieht die AO erst seit dem 2. AO-StrafÄndG 1968 vor. Bis zu diesem Zeitpunkt waren die einzelnen Maßnahmen in mehreren Einzelvorschriften verstreut. Eine Regelung, wie sie § 375 Abs. 1 AO heute vorsieht, bestand nur für § 412 RAO a.F. (Bruch des S...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / C. Einziehung (§ 375 Abs. 2 AO)

I. Anzuwendende Vorschriften Rz. 32 [Autor/Stand] § 375 Abs. 2 AO enthält im Gegensatz zum früheren Recht nur noch eine Sonderregelung über die sachlichen Voraussetzungen für die Einziehung von bestimmten Gegenständen, d.h. von Schmuggelware und Beförderungsmitteln.[2] Rz. 33 [Autor/Stand] Gemäß § 369 Abs. 2 AO sind ergänzend die allgemeinen Bestimmungen des Strafrechts über d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Allgemeines

I. Zur Entstehungsgeschichte Rz. 1 [Autor/Stand] Eine dem § 394 AO vergleichbare Vorschrift enthielt bereits § 399 RAO 1919, die nur leicht verändert in § 434 RAO 1931 überging. Diese Vorschrift wurde im Rahmen des 1. AOStrafAndG vom 10.8.1967[2] durch § 430 RAO ersetzt, der § 394 AO weitgehend entspricht.[3] Bei der Überführung sind nur leichte redaktionelle Änderungen vorge...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Nach Ablauf der Jahresfrist

1. Nachverfahren Rz. 37 [Autor/Stand] Meldet sich der Eigentümer nicht binnen eines Jahres, so geht das Eigentum auf den Staat über (s. Rz. 33). Der Eigentümer wird dadurch aber nicht rechtlos gestellt. Rz. 38 [Autor/Stand] Da sich nach § 394 AO dieselbe Rechtsfolge ergibt wie nach rechtskräftiger Anordnung der Einziehung durch das Gericht, müssen dem von dem Eigentumsübergang...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Allgemeines

I. Entstehungsgeschichte Rz. 1 [Autor/Stand] Die Regelung des § 384a AO wurde durch Art. 17 des Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften vom 17.7.2017[2] in die Abgabenordung aufgenommen. Hierdurch wurden die Vorschriften der AO an das Recht der EU, insbesondere an die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Allgemeines und Überblick

I. Entstehungsgeschichte Rz. 1 [Autor/Stand] Vorläufer des jetzigen § 382 AO war § 408 RAO 1968 i.d.F. des 2. AO-StrafÄndG,[2] der den Straftatbestand des § 413 Abs. 1 Nr. 1c, aa und bb RAO 1956 ersetzte. Bei gleichem Sanktionsrahmen und erweitertem Täterkreis wurde die vorherige Strafvorschrift in eine Ordnungswidrigkeit umgewandelt (s. Vor §§ 377–384 Rz. 3, 10 ff.; § 380 Rz...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Behördenprivileg (§ 384a Abs. 4 AO)

1. Keine Geldbußen gegen Finanzbehörden und andere öffentliche Stellen Rz. 27 [Autor/Stand] § 384a Abs. 4 AO statuiert ein "Behördenprivileg": Danach werden gegen Finanzbehörden und andere öffentliche Stellen im Anwendungsbereich der AO keine Geldbußen nach Art. 83 Abs. 4–6 DSGVO verhängt. Durch diese Vorschrift macht der deutsche Gesetzgeber von der Öffnungsklausel des Art. 8...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / B. Die Tatbestandsmerkmale im Einzelnen

I. Täterkreis 1. Allgemeines Rz. 16 [Autor/Stand] Täter einer Ordnungswidrigkeit nach § 382 Abs. 1 AO kann an sich nur sein, wer zu den in der Norm aufgezählten "Pflichtigen" oder denjenigen, die "bei der Wahrnehmung der Angelegenheiten eines Pflichtigen" handeln, gehört. Die Norm enthält jedoch nur der Form nach einen Sondertatbestand. Der Kreis der möglichen Täter ist – insb...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Allgemeines und Überblick

I. Entstehungsgeschichte Rz. 1 [Autor/Stand] Weder die RAO 1919 noch die RAO 1931 enthielten eine § 398 AO entsprechende Regelung. Lediglich unter dem Gesetzestitel "Niederschlagung" in § 443 Abs. 2 RAO 1919, dem der § 477 Abs. 2 RAO 1931 entsprach, war Folgendes bestimmt: Die Finanzämter sind befugt, von der Einleitung oder Durchführung einer Untersuchung abzusehen, wenn Steu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Tathandlungen

1. Überblick Rz. 24 [Autor/Stand] Anders als bei § 381 AO, bei dem die in Betracht kommenden Pflichtverletzungen in verschiedene Arten aufgeteilt und so näher bestimmt werden, wird das bei § 382 AO mit Bußgeld bedrohte Verhalten in Abs. 1 Nr. 1–3 in der Weise näher umschrieben, dass die Bußgeldvorschrift den Zweck angibt, dem die Gebote und Verbote dienen sollen. Im Einzelnen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / F. Anhänge

I. Verweisungen auf § 382 AO Rz. 58 [Autor/Stand] § 31 ZollVG [2] Steuerordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 382 Abs. 1 Nr. 1 der Abgabenordnung handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässigmehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Objektiver Tatbestand

1. Überblick Rz. 11 [Autor/Stand] Merkmale des objektiven Tatbestands des § 383 Abs. 1 AO i.V.m. § 46 Abs. 4 Satz 1 AO sind: Erstattungsansprüche oder Vergütungsansprüche, die unzulässig gewerbsmäßig erworben werden. 2. Erstattungsansprüche Rz. 12 [Autor/Stand] Ein Steuererstattungsanspruch i.S.d. § 383 AO i.V.m. § 46 Abs. 4 Satz 1 AO ist gegeben, wenn eine Steuer, eine Steuerverg...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Allgemeines

I. Entstehungsgeschichte Rz. 1 [Autor/Stand] Als Vorläufer des heutigen § 383 AO war § 409a RAO erst mit Wirkung zum 1.7.1975[2] als neuer Tatbestand in die RAO eingefügt worden.[3] Die Bußgeldvorschrift ergänzte die umfassende Neuregelung der seit 1964 erlaubten Tätigkeit der Lohnsteuerhilfevereine.[4] Gleichzeitig wurde die Übertragung von Steuererstattungsansprüchen nach §...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / C. Einziehung

I. Sachliche Voraussetzungen Rz. 11 [Autor/Stand] Die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung von Einziehung ergeben sich – abgesehen von der Spezialregelung in § 375 Abs. 2 AO – über die Verweisung in § 369 Abs. 2 AO aus dem Allgemeinen Teil des StGB. Die inhaltlichen Voraussetzungen ergeben sich für die Einziehung von Taterträgen (dem vormaligen Verfall) aus ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zulässigkeit

1. § 30 Abs. 4 OWiG Rz. 58 [Autor/Stand] Die gesetzliche Zulässigkeit der Festsetzung einer Verbandsgeldbuße bestimmt sich nach § 30 OWiG (s. dazu eingehend die Ausführungen zu § 377 Rz. 109 ff.) Die isolierte Verbandsgeldbuße ist nur unter den Voraussetzungen des § 30 Abs. 4 OWiG zulässig. Rz. 59 [Autor/Stand] Einstweilen frei. 2. Anknüpfungstat einer Leitungsperson Rz. 60 [Aut...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Allgemeines

I. Entstehungsgeschichte Rz. 1 [Autor/Stand] Vorläufer des § 402 AO 1977 war § 437 RAO i.d.F. des AOStrafÄndG 1967,[2] der sachlich und seinem Wortlaut nach weitgehend mit § 402 AO 1977 identisch war. Die AO 1977 hat lediglich den Begriff "Finanzamt" in "Finanzbehörde" geändert sowie die Verweisungen angepasst. Die Vorschrift war die Folge der Entscheidung des BVerfG,[3] das d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Einziehbare Gegenstände

1. Erzeugnisse, Waren und andere Sachen (§ 375 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO) Rz. 42 [Autor/Stand] Für die in der Vorschrift bezeichneten Steuerstraftaten bestimmt § 375 Abs. 2 Nr. 1 und 2 AO den Kreis der Gegenstände, die der Einziehung unterliegen. Rz. 43 [Autor/Stand] § 375 Abs. 2 Nr. 1 AO ermöglicht die Einziehung von Erzeugnissen, Waren und anderen Sachen, auf die sich die genan...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 383 Unzulässiger Erwerb von Steuererstattungs- und Vergütungsansprüchen

Schrifttum: Bergmann, Die Behandlung von Erstattungsansprüchen im Steuerrecht, BB 1992, 893; Best/Ende, Fallstrick: § 46 Abs. 4 AO – Abtretung von Steuererstattungsansprüchen an Steuerberater, DStR 2007, 595; Dietz, Wirksamkeit und Zulässigkeit der Vorfinanzierung von Lohnsteuer- und Einkommensteuererstattungsansprüchen durch Bankinstitute unter Vermittlung von Lohnsteuerhilf...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zweck und Bedeutung

Rz. 2 [Autor/Stand] In § 402 AO wird die Rechts- und Pflichtenstellung der FinB i.S.d. § 386 Abs. 1 Satz 2 AO in den Strafverfahren festgelegt, in denen abweichend von § 386 Abs. 1 und 2 AO i.V.m. § 399 AO nicht die FinB als "Steuerstaatsanwaltschaft", sondern die ("normale") StA das Ermittlungsverfahren führt (vgl. § 386 Abs. 3 und 4 AO). Die FinB rückt also in die Stellung...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Dritteinziehung (§ 375 Abs. 2 Satz 2 AO i.V.m. § 74a StGB)

Rz. 68 [Autor/Stand] Die strafähnliche Dritteinziehung[2] gegenüber dem am Steuervergehen unbeteiligten Eigentümer einer Sache ermöglicht die Rahmenvorschrift des § 74a StGB, sofern eine spezielle Ermächtigungsnorm auf sie Bezug nimmt. Das ist für das Steuerstrafrecht in § 375 Abs. 2 Satz 2 AO geschehen. Auf diese Weise ist die Einziehungsbefugnis bei Delikten erweitert word...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 402 Allgemeine Rechte und Pflichten der Finanzbehörde

Schrifttum: Bilsdorfer, Ermittlungsbefugnis der Finanzbehörde in Nicht-Steuerstrafsachen, BB 1983, 2112; Gramich, Limitierung der selbständigen Ermittlungskompetenz des Finanzamts im Sinn des § 386 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 Abgabenordnung oder Verbrauch der Strafklage?, wistra 1988, 251; Hardtke/Westphal, Die Bedeutung der strafrechtlichen Ermittlungskompetenz der Finanzbehörde fü...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 395 Akteneinsicht der Finanzbehörde

Schrifttum: v. Briel, Steuergeheimnis und Akteneinsicht im Rahmen des § 406e Abs. 2 Satz 1 StPO, wistra 2002, 213; Brodersen, Das Strafverfahrensänderungsgesetz 1999, NJW 2000, 2536; Burhoff, Besonderheiten des Rechts auf Akteneinsicht im Steuerstrafverfahren, PStR 2000, 46; Burhoff, Akteneinsicht im Besteuerungsverfahren, PStR 2001, 8; Burkhard, Zum Recht des Strafverteidige...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 401 Antrag auf Anordnung von Nebenfolgen im selbständigen Verfahren

Schrifttum zur Einziehung s. Schrifttumsnachweise bei § 375; zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung seit dem 1.7.2017 s. vor § 370 Rz. 1130.2 ff.; vor § 399 Rz. 301 ff.; zur Unternehmensgeldbuße s. vor Rz. 45, 104. Ergänzender Hinweis: Nr. 70, 90 und 87 Abs. 1 Satz 1 AStBV (St) 2023/2024 (s. AStBV Rz. 70, 90, 87). A. Entstehungsgeschichte Rz. 1 [Autor/Stand] § 401 ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 394 Übergang des Eigentums

Schrifttum: Vgl. zunächst die Schrifttumshinweise zu vor § 375 Rz. 1 sowie vor § 401 Rz. 1. Vgl. ferner Achenbach, Verfahrenssichernde und vollstreckungssichernde Beschlagnahme im Strafprozess, NJW 1976, 1068; Achenbach, Polizeiliche Inverwahrnahme und strafprozessuale Veräußerungsverbote, NJW 1982, 2809; Achenbach, Obligatorische Zurückgewinnhilfe, NStZ 2001, 401; Bittmann, ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 398 Einstellung wegen Geringfügigkeit

Schrifttum: Bergkemper, Übernahme von Geldbußen und Geldauflagen als Arbeitslohn, FR 2009, 343; Berkemeier, Das Opportunitätsprinzip, 2008; Biehler, Konkurrierende nationale und internationale strafrechtliche Zuständigkeit und das Prinzip ne bis in idem, ZStW 116 (2004), 256; Bloy, Zur Systematik der Einstellungsgründe im Strafverfahren, GA 1980, 161; Böse, Der Grundsatz "ne ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / B. Regelungsgehalt

I. Anwendungsvorrang des Unionsrechts (§ 384a Abs. 1 AO) Rz. 12 [Autor/Stand] § 384a Abs. 1 AO regelt das Rangverhältnis der nationalen Steuergesetze zur DSGVO und hat wegen des bereits beschriebenen Anwendungsvorrangs des Unionsrechts (s. Rz. 4) lediglich eine klarstellende Funktion: Art. 83 DSGVO geht den Regelungen in der AO oder den Steuergesetzen vor, wenn eine rechtswid...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Inkrafttreten

Rz. 3 [Autor/Stand] Gemäß Art. 31 Abs. 4 des Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften[2] ist § 384a AO am 25.5.2018 in Kraft getreten.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zollzuschlag: Sonderregelung zum Verfahrenshindernis (§ 32 ZollVG)

1. Gesetzesfassungen Rz. 59 [Autor/Stand] § 32 ZollVG [2] Nichtverfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten; Erhebung eines Zuschlags (1) Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten (§§ 369, 377 der Abgabenordnung) sollen als solche nicht verfolgt werden, wenn durch die Tat selbst oder die Vortat Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben oder Verbrauchsteuern von insge...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / C. Die allgemeinen Verjährungsvorschriften im Überblick

I. Allgemeines Rz. 7 [Autor/Stand] Abgesehen von der in § 384 AO geregelten Frage der Verjährungsfrist gelten für Steuerordnungswidrigkeiten (also auch für die §§ 378–380 AO) die allgemeinen Verjährungsregeln nach den §§ 31–33 OWiG (§ 377 Abs. 2 AO). Diese entsprechen weitgehend den Vorschriften über die Verjährung der Strafverfolgung (§§ 78 ff. StGB). Hinsichtlich der nähere...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / B. Polizeiliche Rechte und Pflichten der Finanzbehörde (§ 402 Abs. 1 AO)

I. Rechte und Pflichten nach der StPO Ergänzender Hinweis: Nr. 91 AStBV (St) 2023/2024; s. AStBV Rz. 91. 1. Sonst zuständige Finanzbehörde Rz. 4 [Autor/Stand] Als "sonst zuständige Finanzbehörde" i.S.d. § 402 Abs. 1 AO ist die BuStra zu verstehen, die regelmäßig als selbständige Ermittlungsbehörde anstelle der StA Steuerstraftaten ermittelt (s. § 386 Rz. 38; zur sachlichen und ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Rechtsverhältnisse an den Einziehungsgegenständen

1. Eigentum des Täters oder Teilnehmers Rz. 61 [Autor/Stand] Grundsätzlich ist die Einziehung nur zulässig, wenn die Sachen im Zeitpunkt der Entscheidung dem Täter oder Teilnehmer des Steuervergehens gehören oder zustehen (§ 74 Abs. 3 Satz 1 StGB, s. Rz. 34).[2] Auch aus der Verweisung des § 375 Abs. 2 Satz 2 AO auf § 74a StGB, der in Ausnahmefällen eine Dritteinziehung gesta...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Der Einziehung unterliegende Gegenstände

1. Überblick Rz. 24 [Autor/Stand] Während zu den der Einziehung unterliegenden Gegenständen i.S.d. § 74 StGB auch Rechte gehören, spricht § 394 AO ausschließlich von Sachen, weil nur diese vom Täter zurückgelassen werden können. Diese Sachen müssen eingezogen werden können. Die materiell-rechtlichen Voraussetzungen der Einziehung müssen vorliegen. Wegen der näheren Einzelheit...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Geringwertigkeit der eingetretenen Steuerverkürzung bzw. des erlangten Steuervorteils

1. Zum Begriff der Geringwertigkeit Rz. 26 [Autor/Stand] Das Erfordernis der geringwertigen Steuerverkürzung bzw. Folgen der Tat entscheidet bei § 398 AO, nicht aber bei § 153 StPO über die grundsätzliche Einstellungsmöglichkeit. Bei letztgenannter Norm ist es lediglich entscheidend für die Frage, ob die Zustimmung des Gerichts entbehrlich ist (§ 153 Abs. 1 Satz 2 StPO). Diese...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Rechte und Pflichten nach der StPO

Ergänzender Hinweis: Nr. 91 AStBV (St) 2023/2024; s. AStBV Rz. 91. 1. Sonst zuständige Finanzbehörde Rz. 4 [Autor/Stand] Als "sonst zuständige Finanzbehörde" i.S.d. § 402 Abs. 1 AO ist die BuStra zu verstehen, die regelmäßig als selbständige Ermittlungsbehörde anstelle der StA Steuerstraftaten ermittelt (s. § 386 Rz. 38; zur sachlichen und örtlichen Zuständigkeit vgl. §§ 387 f...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Überblick

Rz. 11 [Autor/Stand] Merkmale des objektiven Tatbestands des § 383 Abs. 1 AO i.V.m. § 46 Abs. 4 Satz 1 AO sind: Erstattungsansprüche oder Vergütungsansprüche, die unzulässig gewerbsmäßig erworben werden.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / B. Aberkennung der Amtsfähigkeit und Wählbarkeit (§ 375 Abs. 1 AO)

I. Allgemeines und Anwendungsbereich Rz. 10 [Autor/Stand] § 375 Abs. 1 AO betrifft die Statusfolgen des § 45 Abs. 2 StGB (Amtsunfähigkeit und Verlust der passiven Wahlfähigkeit), nicht aber die Aberkennung des aktiven Wahlrechts gem. § 45 Abs. 5 StGB. Die Dauer, den Beginn und die Wirkung des Verlustes der Fähigkeiten und der damit verbundenen Rechtsstellungen sowie die Mögli...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / B. Zweck und Anwendungsbereich

Rz. 3 [Autor/Stand] Die Vorschrift erweitert die Befugnisse der FinB im Steuerstrafverfahren, wenn sie in eigener Zuständigkeit das Steuerstrafverfahren führt (§ 386 Abs. 2, § 399 AO), und entlastet damit im Ergebnis die StA.[2] Aufgrund des (überwiegenden) Sanktionscharakters der in § 401 AO genannten Folgen hat die Regelung – ebenso wie § 400 AO – nicht nur klarstellende B...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Verhängung und Wirkung

Rz. 23 [Autor/Stand] Der Verlust der Amtsfähigkeit und des passiven Wahlrechts muss als Nebenstrafe im Urteil besonders ausgesprochen und gem. § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO begründet werden. Eine Anordnung durch Strafbefehl ist nicht zulässig (§ 407 Abs. 2 StPO). Bei einer Gesamtstrafenbildung tritt die Anordnung neben die Gesamtstrafe, nicht neben die Einzelstrafe.[2] Rz. 24 [Aut...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Verfassungswidrigkeit der Regelung

Rz. 5 [Autor/Stand] Eine gerichtliche Entscheidung wie im subjektiven oder objektiven Verfahren ist bei § 394 AO entbehrlich. Für den Eigentumsübergang auf den Staat genügen vielmehr der Hinweis der FinB auf den drohenden Verlust des Eigentums durch öffentliche Bekanntmachung und der gesetzlich vorgesehene Zeitablauf. Darin sieht ein Teil der Literatur[2] einen tragenden Grun...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / C. Befugnisse der FinB bei Zuständigkeitskonzentration (§ 402 Abs. 2 AO)

Ergänzender Hinweis: Nr. 91 Abs. 4 AStBV (St) 2023/2024; s. AStBV Rz. 91. Rz. 11 [Autor/Stand] Sind die Zuständigkeiten mehrerer FinB gem. § 387 Abs. 2 AO bei einer Straf- und Bußgeldsachenstelle konzentriert worden (s. § 387 Rz. 35 ff.), behält jede der angeschlossenen FinB, also die Besteuerungsbehörden, die sich aus Abs. 1 ergebenden Befugnisse und Pflichten (§ 402 Abs. 2 ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Tatprodukte oder Tatwerkzeuge (§ 74 Abs. 1, 2 StGB)

Rz. 52 [Autor/Stand] § 74 Abs. 1 und 2 StGB (i.V.m. § 369 Abs. 2 AO, s. Rz. 33) eröffnen die Möglichkeit, bei allen vorsätzlich begangenen Steuervergehen (einschließlich der in § 375 Abs. 2 AO genannten) auch diejenigen Tatprodukte oder Tatwerkzeuge einzuziehen, die nicht ausdrücklich von § 375 Abs. 2 AO erfasst werden. In diesem Kontext sind u.a. folgende Sachen zur Tatbege...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Einziehung von Verbandseigentum (§ 74e StGB)

Rz. 69 [Autor/Stand] Der für das Steuerstrafrecht bedeutsame § 74e StGB i.V.m. § 73b Abs. 1 Nr. 1 StGB gestattet bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen der §§ 74 ff. StGB auch die Einziehung von Verbandseigentum- oder Gesellschaftseigentum, d.h. des Eigentums von juristischen Personen und Personenvereinigungen (im Folgenden JP/PV), das von vertretungsberechtigten Organen ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Allgemeine Einstellungsvorschriften und Verhältnis zu § 398 AO

Rz. 12 [Autor/Stand] Gemäß § 153 Abs. 1 Satz 1 StPO kann die StA bzw. die Finanzbehörde mit Zustimmung des Gerichts von der weiteren Strafverfolgung absehen, wenn die individuelle Schuld – im Vergleich zu entsprechenden Taten – als gering anzusehen wäre und keine überindividuellen Belange die Verfolgung im öffentlichen Interesse gebieten. Auf die Zustimmung des Gerichts komm...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / E. Einziehung von Vermögenswerten

Rz. 57 [Autor/Stand] Bei Einstellung des Verfahrens nach Opportunitätsvorschriften (§§ 153, 153a StPO, § 398 AO) kommt dennoch eine (selbständige) Einziehung von Vermögenswerten in Betracht. In diesen Fällen dürfte jedoch eine Verfahrensweise nach § 421 StPO angezeigt sein (§ 399 Rz. 497 f.).mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Objektives Verfahren

Rz. 25 [Autor/Stand] Die Entscheidung über die Nebenfolgen der Einziehung kann in unterschiedlichen Verfahren getroffen werden. Vom subjektiven Verfahren spricht man, wenn die Einziehung in einem gegen einen bestimmten Tatbeteiligten gerichteten Verfahren erfolgen soll, das mit einem Urteil oder Strafbefehl endet. Die FinB kann insoweit den Antrag auf Erlass eines Strafbefeh...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zusammentreffen mit den §§ 370, 378 AO

Rz. 52 [Autor/Stand] § 382 AO ist bei tateinheitlichem Zusammentreffen gegenüber den Verletzungstatbeständen der vorsätzlichen Hinterziehung nach § 370 AO (aufgrund allgemeiner Konkurrenzregeln) und der leichtfertigen Verkürzung nach § 378 AO (aufgrund der ausdrücklichen Subsidiaritätsklausel in § 382 Abs. 3 AO) subsidiär.[2] Ist eine Verkürzung von Einfuhrabgaben eingetrete...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Eine dem heutigen § 395 AO entsprechende Vorschrift wurde erst durch das 1. AO-StrafÄndG von 1967 [2] als § 431 RAO in das Gesetz eingefügt.[3] Dies war wegen der Neugestaltung der Rechtsstellung der FinB notwendig geworden. Bis dahin war das FA selbst im Verwaltungsstrafverfahren aktenführende Behörde und hatte im anschließenden staatsanwaltschaftlichen u...mehr