Fachbeiträge & Kommentare zu Steuern

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuern in Europa: Re... / 1.15 Historische Entwicklung der Mehrwertsteuersätze in den EU-Mitgliedstaaten

mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in Polen / 4.1 Vorschriften zur Rechnungserteilung

Die Pflichten zur Rechnungsstellung werden in Art. 106-108 des Mehrwertsteuergesetzes vom 11.3.März 2004 (Gesetzblatt Nr. 54, Pos. 535 mit Änderungen) sowie in § 9-27 der Verordnung des Finanzministers vom 25.5.2005 über die Rückerstattung der Steuer an bestimmte Steuerzahler, die Steuerrückerstattung im Rahmen eines Vorschusses, die Ausstellung von Rechnungen, die Art ihrer...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in Frankreich / 3.2 Voraussetzungen in der Person des Steuervertreters

Der Steuervertreter muss in Frankreich ansässig und selbst mehrwertsteuerpflichtig sein. Jeder tatsächlich zur Steuer veranlagte oder von ihr befreite Steuerpflichtige kann bei der Finanzbehörde als Steuervertreter bestellt werden. Diese Aufgabe kann somit von Rechtsanwälten, Rechtsberatern usw. wahrgenommen werden, deren Tätigkeiten seit April 1991 mehrwertsteuerpflichtig s...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in Polen / 12 Reverse-Charge-Verfahren

Bei Lieferungen sog. sensibler Produkte wie Stahl, Benzin, Diesel, Mobiltelefone, Tabletcomputer, Notebooks, unverarbeitetes Gold, Halbzeug aus Goldprodukten, Silber und Platin in Form von Rohmaterialien und Halbzeug, halbfertige nichteisenhaltige Metallprodukte, Industrieabfälle und Sekundärrohmaterialien schuldet der Leistungsempfänger die Steuer, wenn er ein Unternehmer i...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in Frankreich / 6.4 Vereinfachte Verfahren zur Ermittlung der Steuerschuld

Bei der vereinfachten Besteuerung muss nur eine jährliche Steuererklärung abgegeben werden (vgl. auch Tz. 6.2). Unternehmen mit einer zollrechtlichen sog. einzigen Bewilligung (procédure de domiciliation unique "PDU") erhalten bei der Einfuhr einen Zahlungsaufschub für die EUSt, mit dem vermieden wird, die EUSt zunächst abzuführen und sie sodann in der Umsatzsteuer-Voranmeldu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in Frankreich / 10.2 Weitere vereinfachte Verfahren

Vgl. Tz. 6.3. Frankreich gestattet (wie einige andere Mitgliedstaaten auch, nicht Deutschland) Importeuren bisher, die entstandene EUSt in der USt-Voranmeldung zu erklären und gleichzeitig als Vorsteuer geltend zu machen. So werden die Zahlungen der EUSt an die Zollbehörde und die Rückzahlung als Vorsteuer durch die Finanzbehörde vermieden (Verrechnung der Vorsteuer mit der E...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in Polen / 2.3 Verfahren zur Erteilung von MWSt-Nummern an ausländische Unternehmer

Befindet sich der feste Wohnsitz, der Geschäftssitz oder der Ort, an dem die Tätigkeit dauerhaft ausgeübt wird, auf dem Staatsgebiet der Republik Polen, ist grundsätzlich der Leiter des für den Ort der steuerpflichtigen Tätigkeiten zuständigen Finanzsamts die zuständige Steuerbehörde. Bei ausländischen Unternehmern ohne festen Wohnsitz, ohne Geschäftssitz oder ohne einen fes...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuern in Europa: Re... / 2 Liste der in einigen Drittstaaten geltenden Mehrwertsteuersätze

mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 8.3 Steuerstundung bei Wohnimmobilien (§ 28 Abs. 3 ErbStG)

Nach § 28 Abs. 3 ErbStG wird auf Antrag eine Stundung bis zu zehn Jahre gewährt, soweit der Erwerber die Steuer nur durch Veräußerung des zu Wohnzwecken genutzten Grundbesitzes aufbringen kann. Von der bisherigen Stundungsregelung wurden lediglich Grundstücke erfasst, die im Erwerbszeitpunkt die Voraussetzungen des § 13d Abs. 3 ErbStG erfüllen. Mit den Änderungen in § 28 Abs...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 8.1 Steuerpflichtiger Erwerb (§ 10 Abs. 6 und 6b ErbStG)

Nachdem der EuGH entschieden hatte, dass die bisher durch § 10 Abs. 6 Satz 2 ErbStG geregelte Nichtabzugsfähigkeit von Pflichtteilsverbindlichkeiten bei beschränkter Steuerpflicht gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstößt (EuGH, Urteil v. 21.12.2021, Rs. C-394/20), soll nun eine anteilige Abzugsfähigkeit von Nachlassverbindlichkeiten in Fällen der beschränkten Steuerpflicht...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in Frankreich / 6.3 Sonderregelungen für Kleinunternehmen und/oder bestimmte Unternehmenskategorien im Hinblick auf periodische Mehrwertsteuererklärungen

Über die Freibetragsregelungen (vgl. Tz. 2.6) hinaus gibt es eine Pauschalbesteuerung (vereinfachte Besteuerung) für kleine und mittlere Unternehmen, wenn der Jahresumsatz - ohne Steuer - zwischen 81.500 EUR und 777.000 EUR bei Unternehmen, deren Haupttätigkeit darin besteht, Handelswaren zu verkaufen oder Lebensmittel, die zur Mitnahme bestimmt sind oder an Ort und Stelle ko...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Steinmetz/Steinbildhauer (P... / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Begehung von Unternehmen, möglichst gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen, Mitwirkung bei der Analyse und Beurteilung von Gefährdungs- und Belastungsanalysen, Beratung bei Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung neuer Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffe, Beratung bei Auswahl und Einsatz von Persön...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in Schweden / 2.3 Verfahren zur Erteilung von MWSt-Nummern an ausländische Unternehmer

Antragsformulare für die MwSt.-Registrierung können bei der Steuerauskunft der Steuerbehörde unter Tel. 0771-567 567 (Int. + 46 771 567 567) oder über die Website der Steuerbehörde (Skatteverket), www.skatteverket.se, bestellt werden. Außerdem können die Formulare bei der Steuerbehörde unter folgenden Adressen bestellt werden: Unternehmer aus Dänemark, den Färöer-Inseln, Grön...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Steinmetz/Steinbildhauer (P... / Zusammenfassung

Überblick Der Steinmetz zählt zu den ältesten Berufen überhaupt. Heute werden neben Naturstein auch Betonwerk- bzw. Kunststein bearbeitet. Dazu werden traditionelle Werkzeuge und Maschinen verwendet. In den nach Plänen hergestellten Objekten dominiert die geometrische Gestaltung, wie z. B. an Grabsteinen, Geländern bzw. an Wänden von Bauwerken. Gemeinsam mit den Steinmetzen ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuern in Europa: Re... / 13 Temporäre Steuersatzsenkungen wegen gestiegener Lebensmittel- und Energiepreise

Belgien In der Zeit v. 1.3.2022 bis 31.03.2023 (vorher: 31.12.2022) gilt statt des Normalsteuersatzes der ermäßigte Steuersatz von 6 % für Lieferungen von Strom auf Basis von Privatkundenverträgen, d. h. Verträgen, für die keine Betriebsnummer von den Kunden oder einzelnen Benutzern mitgeteilt wurde (geplant ist eine Verlängerung dieser Maßnahme bis 31.3.2023). Außerdem gilt ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Kunststoff- und Kautschukte... / Zusammenfassung

Überblick Die Berufsbezeichnung des bisherigen Verfahrensmechanikers für Kunststoff- und Kautschuktechnik wurde mit dem Bundesgesetzblatt Nr. 151 vom 19.06.2023 in Kunststoff- und Kautschuktechnologen bzw. Kunststoff- und Kautschuktechnologin geändert. Diese Kunststoff-Formgeber verarbeiten Massen aus Kunststoffen in Form von Pulvern, Granulaten, Lösungen, Dispersionen bzw. ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Kunststoff- und Kautschukte... / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Begehung von Unternehmen und Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen möglichst gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit, Mitwirkung bei der Erfassung und Beurteilung möglicher Gefährdungen, Belastungen und Beanspruchungen, Beratung bei Auswahl und Einsatz von Arbeitsstoffen und Unterstützung bei Erfassung und Kennzeichnung der vorhandenen Gefahrstoffe, Hinweise zu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fehlzeitenmanagement / 4.2 Nur mittelbar oder nicht beeinflussbar

Mit Blick auf den Mitarbeiter haben vorrangig die Gesundheit und das Gesundheitsverhalten großen Einfluss. Beides hängt wiederum oft auch mit Lebensbedingungen zusammen, wie der familiären und Wohn-Situation sowie dem Freizeitverhalten. Außerdem spielt die Arbeitszufriedenheit (die wiederum stark mit obigen Aspekten zusammenhängt) eine wesentliche Rolle: (Sehr) zufriedene Mi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3 Sonderregelung betr. § 13a ErbStG bei Ausübung eines Rückforderungsrechts (§ 37 Abs. 3 ErbStG)

Rz. 15 § 37 Abs. 3 ErbStG ist durch das ErbStRG eingefügt und durch das WachstBeschlG (im Hinblick auf die durch dieses Gesetz geänderten §§ 13a und 19a ErbStG) durch Einfügung des § 37 Abs. 3 S. 1 ErbStG und redaktionelle Anpassung des § 37 Abs. 3 S. 2 ErbStG geändert worden. Die aufgrund des WachstBeschlG geänderten §§ 13a und 19a ErbStG hätten an sich der allgemeinen Anwe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 13 Erstmalige Anwendung der durch das StUmgBG geänderten Vorschriften (§ 37 Abs. 13 und 14 ErbStG)

Rz. 33 § 37 Abs. 13 und 14 ErbStG enthalten Regelungen zum zeitlichen Geltungsbeginn der durch das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz (StUmgBG)[1] geänderten Vorschriften im ErbStG. § 37 Abs. 13 S. 1 ErbStG bestimmt, dass die erstmalige Gewährung des Versorgungsfreibetrags bei beschränkter Steuerpflicht nach § 17 ErbStG zunächst auf Erwerbe anzuwenden ist, für die die Steuer na...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Chancen und Herausforderung... / 2 Das digitale Basislager – die Kanzlei-Homepage

Die Homepage ist eines der wenigen digitalen Elemente, die in der Steuerberater-Branche weitgehend etabliert ist. Doch längst nicht alle Kanzleiseiten werden den Kommunikationsbedürfnissen der Nutzer tatsächlich gerecht, denn das Smartphone ist mittlerweile das wichtigste Gerät, mit dem Nutzer – und somit auch Mandanten – online gehen. Bestehende Websites sollten daher in re...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Chancen und Herausforderung... / 1 Grundlagen

Eine eigene Website ist daher auch für Steuerberater der Standard, ebenso sollte ein regelmäßiger Online-Newsletter nicht fehlen, der die Mandanten mit aktuellen Informationen rund um Steuern und Kanzlei-Leben versorgt. Darüber hinaus gibt es viele weitere digitale Möglichkeiten, um mit Mandanten zu kommunizieren. In sozialen Netzwerken beispielsweise können Kanzleien ihr Im...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Vergütung der ... / 4 Strafrechtliche Konsequenzen einer unrichtigen Betriebsratsvergütung

Eine Begünstigung oder Benachteiligung eines Betriebsratsmitglieds aufgrund der Amtstätigkeit ist strafbar.[1] Die Strafverfolgung erfolgt allerdings nur auf Antrag, u. a. des Betriebsrats oder der Gewerkschaft, innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnisnahme der strafbaren Handlung bzw. des Unterlassens. Eine Strafbarkeit kommt hier primär für den Arbeitgeber in Betracht. Das be...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Familienstiftungen: Eine ku... / 4. Erbersatzsteuer

Eine Besonderheit der Familienstiftung ist die Erbersatzsteuer, welche wiederkehrend und immer nach Ablauf von 30 Jahren einen Erbfall fingiert, bei dem das Vermögen fiktiv auf zwei Kinder übertagen wird (vgl. auch Meincke / Hannes / Holtz, ErbStG, 18. Aufl. 2021, § 1 Rz. 22, Regierer / Udwari in Preißer/Seltenreich/Königer, ErbStG/BewG, 4. Aufl. 2022, § 1 ErbStG Rz. 125). D...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 12 Anwendung des Gesetzes i. d. F. des Gesetzes vom 4.11.2016 (§ 37 Abs. 12 ErbStG)

Rz. 32 Die §§ 10, 13a–13d, 19a, 28 und 28a ErbStG finden nach gem. § 37 Abs. 12 S. 1 ErbStG [1] auf alle Erwerbe Anwendung, für die die Steuer nach dem 30.6.2016 entsteht. Nach § 37 Abs 12 Nr. 2 ErbStG findet § 13a Abs. 1 S. 3 und 4 ErbStG in der Fassung des Gesetzes vom 4.11.2016 ebenfalls auf frühere Erwerbe Anwendung, für die die Steuer nach dem 30.6.2016 entsteht. Ebenso ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 10 Erstmalige Anwendung der durch das StÄndG 2015 geänderten Vorschriften (§ 37 Abs. 10 ErbStG)

Rz. 30 Nach § 37 Abs. 10 S. 1 ErbStG sind § 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. b und c sowie § 30 Abs. 4 Nr. 1 ErbStG i. d. F. des StÄndG 2015 auf Erwerbe anzuwenden, für die die Steuer nach dem 5.11.2015 entstanden ist. Nach § 37 Abs. 10 S. 2 ErbStG sind § 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. b und c ErbStG in der am 6.11.2015 geltenden Fassung auch auf Erwerbe anzuwenden, für die die Steuer vor ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2 Weitergeltung von § 25 ErbStG a. F. (§ 37 Abs. 2 ErbStG)

Rz. 10 § 37 Abs. 2 S. 1 ErbStG betrifft die Anwendung des vormaligen § 25 Abs. 1 Buchst. a ErbStG.[1] Nach dieser Vorschrift konnte bei nutzungs- oder rentenbelasteten Erwerben eine Aussetzung der Besteuerung bis zum Erlöschen der Belastung beantragt werden. Hierbei verbleibt es für die noch nicht abgeschlossenen Fälle.[2] Die Steuer ist nach Maßgabe des ErbStG 1996 zu berec...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7 Erstmalige Anwendung der durch das BeitrRLUmsG geänderten Vorschriften (§ 37 Abs. 7 ErbStG)

Rz. 25 § 37 Abs. 7 ErbStG betrifft die zeitliche Geltung der durch das BeitrRLUmsG geänderten bzw. ergänzten Vorschriften. Rz. 26 Nach § 37 Abs. 7 S. 1 ErbStG finden die hier genannten geänderten bzw. eingefügten Vorschriften auf Erwerbe Anwendung, für die die Steuer nach dem 13.12.2011 entsteht. Rz. 27 § 37 Abs. 7 S. 2 ErbStG betrifft die zeitliche Geltung der Vorschriften (i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 3.1.1 Tatbestandsmäßigkeit

Rz. 12 Mit dem durch das JStG 2022[1] in den § 230 AO eingefügten Abs. 2 S. 1 wird geregelt, dass der Ablauf der Zahlungsverjährungsfrist "gehemmt" ist, solange die Festsetzungsfrist für den betroffenen Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis noch nicht abgelaufen ist. Intention des Gesetzgebers war dabei, dass verhindert werden sollte, dass auch zukünftig ein anhängiges Steu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 8 Erstmalige Anwendung der durch das AmtshilfeRLUmsG geänderten Vorschriften (§ 37 Abs. 8 ErbStG)

Rz. 28 § 37 Abs. 8 ErbStG betrifft die zeitliche Geltung der durch das AmtshilfeRLUmsG geänderten § 13a Abs. 1 S. 4, Abs. 4 S. 5 ErbStG und § 13b Abs. 2 ErbStG. Diese Vorschriften sind erstmals auf Erwerbe anzuwenden, für die die Steuer nach dem 6.6.2013 entsteht. Damit ist eine rückwirkende Anwendung der Neuregelungen, insbesondere im Hinblick die sog. cash-GmbH, ausgeschlo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6 Erstmalige Anwendung der durch das StVereinfG 2011 geänderten Vorschriften (§ 37 Abs. 6 ErbStG)

Rz. 24 § 37 Abs. 6 ErbStG regelt die zeitliche Geltung der durch das StVereinfG 2011 geänderten bzw. ergänzten Vorschriften des § 13a bzw. § 13b ErbStG. Diese Bestimmungen sind auf Erwerbe anzuwenden, für die die Steuer nach dem 30.6.2011 entsteht. Für Erwerbe ab diesem Steuerentstehungszeitpunkt gelten auch R E 13a.4 Abs. 11 und R E 13b.8 Abs. 3 ErbStR 2011.[1]mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 19 Erstmalige Anwendung des durch das Wachstumschancengesetz eingefügten § 2 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 ErbStG (§ 37 Abs. 20 ErbStG)

Rz. 40 Der durch das Wachstumschancengesetz[1] eingefügte § 37 Abs. 20 ErbStG regelt die erstmalige Anwendung des § 2 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 ErbStG. Diese Vorschrift in der am 28.3.2024 geltenden Fassung ist erstmals auf Erwerbe anzuwenden, für die die Steuer nach dem 27.3.2024 entsteht. Aufgrund dieser Vorschrift werden nunmehr inländische und ausländische Vermächtnisnehmer vo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 11 Erstmalige Anwendung des Gesetzes zur Neuregelung des Kulturschutzrechts (§ 37 Abs. 11 ErbStG)

Rz. 31 Durch das Gesetz zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts[1] wurde § 13 Abs. 1 Nr. 2b bb ErbStG geändert. Diese Neuregelung in der ab 6.8.2016 geltenden Fassung ist auf Erwerbe anzuwenden, für die die Steuer nach dem 5.8.2016 entsteht.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4 Erstmalige Anwendung der durch das JStG 2010 geänderten Vorschriften (§ 37 Abs. 4 ErbStG)

Rz. 22 § 37 Abs. 4 ErbStG regelt die erstmalige Anwendung der durch das JStG 2010[1] geänderten Vorschriften. Diese sind auf Erwerbe anzuwenden, für die die Steuer nach dem 13.12.2010 entsteht.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Chancen und Herausforderung... / 7 Kanäle in der Übersicht

mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 15 Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (§ 37 Abs. 16 ErbStG)

Rz. 35 Durch das Gesetz vom 11.12.2018[1] wurden § 19a, § 28 und § 28a ErbStG geändert. Die § 19a und § 28 ErbStG finden gem. § 37 Abs. 16 S. 1 ErbStG auf Erwerbe Anwendung, für die die Steuer nach dem 14.12.2018 entsteht. § 28a ErbStG in der Fassung des Gesetzes vom 11.12.2018 findet gem. § 37 Abs. 16 S. 2 ErbStG auf Erwerbe Anwendung, für die der Erlass erstmals nach dem 1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 9 Erstmalige Anzeigepflicht für die Erteilung des Europäischen Nachlasszeugnisses (§ 37 Abs. 9 ErbStG)

Rz. 29 § 34 Abs. 2 Nr. 2 ErbStG ist auf Erwerbe anzuwenden, für die die Steuer nach dem 16.8.2015 entsteht. Dieser Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung ist abgestimmt auf die am 17.8.2015[1] in Kraft getretenen Regelungen über das Europäische Nachlasszeugnis in §§ 35 ff. des Internationalen Erbrechtsverfahrensgesetzes (IntErbRVG).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 17 Erstmalige Anwendung der durch das JStG 2020 geänderten Vorschriften (§ 37 Abs. 18 ErbStG)

Rz. 38 Die Vorschrift regelt die zeitliche Geltung der durch das JStG 2020[1] geänderten Vorschriften des § 3 Abs. 2 Nr. 5, § 5 Abs. 1 S. 6, § 10 Abs. 1 S. 3 sowie Abs. 6 und 8, § 13 Abs. 1 Nr. 9a, § 13a Abs. 9a, § 13b Abs. 10 S. 1, § 14 Abs. 2, § 29 Abs. 1 Nr. 4 S. 2, § 30 Abs. 5, § 31 Abs. 1 sowie § 35 Abs. 1, 4 und 5 ErbStG. Die jeweiligen Änderungen sind auf Erwerbe anwe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Inkrafttreten (§ 37 Abs. 1 ErbStG)

Rz. 1 § 37 Abs. 1 ErbStG wurde durch das WachstBeschlG[1] geändert und bestimmt den zeitlichen Anwendungsbereich der durch das WachstBeschlG geänderten Fassung des ErbStG. Diese Fassung ist auf Erwerbe anzuwenden, für die die Steuer nach dem 31.12.2009 entsteht; dieser für die Steuerentstehung maßgebende Zeitpunkt ergibt sich aus § 9 ErbStG. Praktische Bedeutung hat die Änder...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Körperschaften: Grundsätze ... / 6.1 Steuern vom Einkommen und sonstige Personensteuern

Der Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag ist um die als Aufwand gebuchten Steuern vom Einkommen und sonstige Personensteuern zu erhöhen. Diese Steuern sind zwar nach § 10 Nr. 2 KStG nicht abziehbare Aufwendungen, dennoch ist die Buchung dieser Beträge als handelsrechtlicher Aufwand richtig.[1] Die Korrektur erfolgt erst bei der Einkommensermittlung, indem der gesamte Aufwandsbe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.1 Direkte Steuern und Grundfreiheiten

Rz. 61 Während indirekte Steuern nach Maßgabe der Art. 90–93 AEUV zu harmonisieren sind[1], sieht der AEUV einen vergleichbaren Auftrag für direkte Steuern, zu denen auch die Erbschaftsteuer zählt, nicht vor. Nach dem Subsidiaritätsprinzip bleibt die Regelung der direkten Steuern vielmehr grundsätzlich Sache der Mitgliedstaaten.[2] Der Bereich der direkten Steuern als solche...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzsteuerrecht und Grund... / 6.12.3 Latente Steuern

Die Ermittlung latenter Steuern nach dem bilanzorientierten Konzept und ihr Ausweis in der Bilanz unter gesonderten Posten sind steuerrechtlich nicht zulässig.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Körperschaften: Grundsätze ... / 6.2 Nebenleistungen zu nicht abziehbaren Steuern

Eine Hinzurechnung bei der Ermittlung des Einkommens erfolgt auch für steuerliche Nebenleistungen zu Steuern vom Einkommen und sonstigen Personensteuern. Dies sind insbesondere: Säumniszuschläge, Verspätungszuschläge, Zwangsgelder sowie Zinsen nach § 233a AO (sog. Vollverzinsung), Stundungszinsen, Aussetzungszinsen oder Hinterziehungszinsen, soweit diese jeweils für nicht abziehbar...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Trinkgelder an Arbeitnehmer... / 1 Der Trinkgeldgeber möchte Steuern sparen

Für den trinkgeldgebenden Unternehmer stellt sich aber immer wieder die Frage: Kann ich diese Zahlungen als Betriebsausgaben berücksichtigen und wie kann ich diese Zahlungen nachweisen? 1.1 Trinkgelder sind Betriebsausgaben Trinkgeldzahlungen sind als Betriebsausgaben abzugsfähig. Diese Kosten werden durch den Betrieb veranlasst.[1] D. h.: Für das Unternehmen wurde eine Dienst...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4 Verhältnis zu anderen Steuern

Rz. 30 Die Erhebung der Erbschaft- und Schenkungsteuer schließt eine Steuerpflicht nach anderen Steuergesetzen grundsätzlich nicht aus. Allerdings sind die Steuertatbestände für den Regelfall so ausgestaltet, dass eine mehrfache Besteuerung nur ganz ausnahmsweise eintreten kann. 4.1 Verhältnis zur Einkommensteuer Rz. 31 Einmalige Vermögensanfälle infolge eines Erwerbs von Tode...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzpolitik im Steuerrecht / 1.1 Die Steuerbelastung

Die Steuerbelastung resultiert vor allem aus den gewinnabhängigen Steuern: Einkommensteuer (ESt) oder Körperschaftsteuer (KSt) zuzüglich Solidaritätszuschlag (SolZ), ggf. Kirchensteuer (KiSt), und Gewerbesteuer (GewSt). Auswirkungen ergeben sich auf die Bemessungsgrundlage der Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer, sodass bei betagten Betriebsinhabern oder bevorstehenden Schenkunge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.1 Verhältnis zur Einkommensteuer

Rz. 31 Einmalige Vermögensanfälle infolge eines Erwerbs von Todes wegen oder einer Schenkung unter Lebenden unterfallen keiner Einkunftsart des § 2 Abs. 1 Nrn. 1–7 EStG. Damit sind Überschneidungen zwischen der Einkommensteuer und der Erbschaft- und Schenkungsteuer im Regelfall ausgeschlossen; ein und dieselbe Handlung kann nicht zugleich Einkommensteuer und Erbschaft- oder ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Körperschaften: Grundsätze ... / 2 Schnellübersicht der Einkommensermittlung

Ein Überblick zur körperschaftsteuerlichen Einkommensermittlung lässt sich anhand des folgenden Schemas[1] gewinnen, das die Ermittlung ausgehend von der Handelsbilanz für die häufigsten Positionen zusammenfasst:mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Trinkgelder an Arbeitnehmer... / 1.2 Trinkgeldzahlungen müssen nachgewiesen werden

Aber, wie kann der Unternehmer diese Ausgaben nachweisen? Hierzu hat er zwei Möglichkeiten: Der Trinkgeldempfänger quittiert das erhaltene Trinkgeld. Der Unternehmer erstellt einen Eigenbeleg. 1.2.1 Eine ordnungsgemäße Rechnung ist Voraussetzung In der Gastronomie wird für Speisen und Getränke eine Rechnung ausgestellt. Um geschäftlich veranlasste Bewirtungskosten geltend machen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Trinkgelder an Arbeitnehmer... / 1.1 Trinkgelder sind Betriebsausgaben

Trinkgeldzahlungen sind als Betriebsausgaben abzugsfähig. Diese Kosten werden durch den Betrieb veranlasst.[1] D. h.: Für das Unternehmen wurde eine Dienstleistung erbracht, die aber, abweichend von den vereinbarten Kosten, besonders honoriert wird.mehr