Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbescheid

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.1 § 2 EStG (Umfang der Besteuerung, Begriffsbestimmungen)

• 2019 Gleichgeschlechtliche Ehe/Nachträgliche Berücksichtigung ehebezogener Aufwendungen/§ 2 Abs. 8 EStG / Art. 97 § 9 Abs. 5 EGAO Nach Art. 97 § 9 Abs. 5 EGAO sind § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 AO und § 233a Abs. 2a AO entsprechend anzuwenden, wenn eine Lebenspartnerschaft bis zum 31.12.2019 nach § 20a LPartG in eine Ehe umgewandelt und danach von den neuen Ehegatten...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.31 § 153 AO (Berichtigung von Erklärungen)

• 2022 Überprüfung von eDaten / § 153 AO Aus dem Urteil des BFH v. 8.9.2021, X R 5/21 ergibt sich, dass auf die Richtigkeit der eDaten nicht vertraut werden kann. Der Stpfl. hat die eDaten auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Sie gelten als eigene von ihm gemachte Angaben. Es kann sich empfehlen, im Freitextfeld insoweit Zweifel oder Prüfbitten zu äußern. Auch ein Einspruch od...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.31 § 15 EStG (Einkünfte aus Gewerbebetrieb)

• 2019 Mitunternehmerisches Nießbrauchsrecht nur bei Vorliegen wirtschaftlichen Eigentums am Mitunternehmeranteil/§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG Der BFH hat mit Urteilen v. 1.3.2018 (BFH, Urteil v. 1.3.2018, IV R 15/15, BFH/NV 2018 S. 982 und v. 22.6.2017 BFH, Urteil v. 22.6.2017, IV R 42/13, BFH/NV 2018 S. 265) entschieden, dass Mitunternehmer i.S.v. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.39 § 174 AO (Widerstreitende Steuerfestsetzungen)

• 2021 In die Ehe umgewandelte eingetragene Lebenspartnerschaften ab dem Vz 2020 / § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO Wurde eine Lebenspartnerschaft bis zum 31.12.2019 nach § 20a LPartG in eine Ehe umgewandelt, sind § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 sowie § 233a Abs. 2a AO entsprechend anzuwenden, soweit die Ehegatten bis zum 31.12.2020 den Erlass, die Aufhebung oder Änderung ei...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.55 § 347 AO (Statthaftigkeit des Einspruchs)

• 2019 Vorsorgliche Rechtsbehelfe / § 347 AO Rechtsbehelfe werden häufig vorsorglich eingelegt. Geltung hat dies nicht nur für Einsprüche, sondern auch für Klagen, Revisionen oder Nichtzulassungsbeschwerden. Einsprüche können im Gegensatz zu Klagen, Revisionen und Nichtzulassungsbeschwerden gebührenfrei zurückgenommen werden. Allerdings können vorsorgliche Rechtsbehelfe vor d...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.11 § 13a ErbStG (Steuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften)

• 2019 Familienunternehmen / Regelverschonung / Optionsverschonung / Vorwegabschlag / Verwaltungsvermögen / § 13a ErbStG / § 13b ErbStG Bei kleinen und mittelgroßen Familienunternehmen kommt, sofern die Schwelle von 26 Mio EUR nicht überschritten wird, die Regel- oder die Optionsverschonung in Betracht. Wird ein Antrag auf Optionsverschonung gestellt, sind die insoweit zu erf...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.20 § 91 AO (Anhörung Beteiligter)

• 2019 Akteneinsichtsrecht im Besteuerungs- und Klageverfahren / Datenschutz-Grundverordnung / § 91 AO / § 364 AO / § 78 FGO Im Besteuerungsverfahren besteht kein Anspruch auf Akteneinsicht. Gleiches gilt auch für das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren. Ansprüche insoweit ergeben sich weder aus § 91 AO noch aus § 364 AO. Die FinVerw ist allerdings nicht daran gehindert,...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.57 § 49 EStG (Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte)

• 2019 Erbringung von Onlinewerbung durch ausländische Portalbetreiber an inländische Werbetreibende / Einbehaltung und Abführung von Quellensteuer / § 49 Abs. 1 Nr. 9 EStG / § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG / § 50d Abs. 3 EStG Bei der Erbringung von Onlinewerbung durch ausländische Portalbetreiber an inländische Werbetreibende (Anbieter) stellt sich die Frage, ob der inländische Werb...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.51 § 237 AO (Zinsen bei Aussetzung der Vollziehung)

• 2022 Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Aussetzungszinsen / § 237 AO Das BVerfG hat entschieden, dass die Verzinsung nach § 233a AO für Verzinsungszeiträume ab dem 1.1.2014 der Höhe nach verfassungswidrig ist und dem Gesetzgeber aufgegeben, für ab in das Jahr 2019 fallende Verzinsungszeiträume bis zum 31.7.2022 eine verfassungsgemäße Neuregelung zu schaffen. Begründet hat da...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.4 § 8b KStG (Beteiligung an anderen Körperschaften und Personenvereinigungen)

• 2019 Abzugsfähigkeit von Wechselkursverlusten aus Gesellschafterdarlehen bei Vorliegen eines kompensatorischen Einzelsicherungsgeschäfts / § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG Fraglich ist die Abzugsfähigkeit von Wechselkursverlusten aus Gesellschafterdarlehen bei gleichzeitigem Vorliegen eines kompensatorischen Einzelsicherungsgeschäfts. Die FinVerw vertritt insoweit die Auffassung, da...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.3 § 3 EStG (Steuerfreie Einnahmen)

• 2019 Ausschluss der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26a Satz 1 EStG bei Gewährung einer Steuerbefreiung für dieselbe Tätigkeit nach § 3 Nr. 26 Satz 1 EStG/§ 3 Nr. 26a EStG Durch das BMF-Schreiben v. 21.11.2014, IV C 4 - S 2121/07/0010 :032, BStBl 2014 I S.1581 wird § 3 Nr. 26a EStG eingeschränkt. Danach kann der Freibetrag nach § 3 Nr. 26a EStG nicht nur dann nicht in Anspruch...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.38 § 21 EStG (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung)

• 2019 Mietgarantie / Steuerliche Behandlung / § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG / § 17 UStG / § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG Grundstückskaufverträge können mit einer Mietgarantie verbunden werden. Ertragsteuerlich führen die aus der Mietgarantie resultierenden Zahlungen zu Einnahmen im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Es kommt nicht zu einer rückwirkenden Minderung der Ans...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.13 § 27 KStG (Nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen)

• 2019 Verwendungsreihenfolge / Verwendungsfestschreibung / Verdeckte Gewinnausschüttung / Überhöhte Bescheinigung / § 27 KStG Auch vGA unterfallen der Verwendungsreihenfolge nach § 27 Abs. 1 S. 3 KStG und der Verwendungsfestschreibung nach § 27 Abs. 5 Satz 2 KStG. Dabei ist § 27 Abs. 5 Satz 2 KStG auch in den Fällen anzuwenden, in denen im Rahmen einer Außenprüfung nach dem ...mehr

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Geschenke, Geschäftsfreunde / 9.1 Widerruflichkeit der eingeräumten Pauschalierungswahlrechte

Nach dem Urteil des BFH vom 15.6.2016 sind die in § 37b EStG eingeräumten Wahlrechte widerruflich.[1] Der Wortlaut der Vorschrift enthält keine Regelung, die den Widerruf des Wahlrechts ausschließt. Antrags- oder Wahlrechte, die nicht ausdrücklich unwiderruflich ausgestaltet sind, könnten anderweitig ausgeübt werden, solange der entsprechende Steuerbescheid nicht formell und ...mehr

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Änderung von Steuerbescheid... / 1. Einleitung

Die zunehmende Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens macht auch Überlegungen erforderlich, ob und in welchem Umfang Steuerbescheide bei der Datenübermittlung durch Dritte geändert werden können. Der Gesetzgeber hat dies mit der Einführung von 175b AO umgesetzt. § 175b Abs. 1 bis 3 AO ist erstmals anzuwenden, wenn steuerliche Daten eines Steuerpflichtigen für Besteuerungs...mehr

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Änderung von Steuerbescheid... / 5. Änderungsbefugnis nach § 175b AO bei versehentlicher Nichtberücksichtigung von Daten durch FA

Hat das FA im ursprünglichen Einkommensteuerbescheid zutreffend den Arbeitslohn aufgrund vorliegender elektronischer Lohnsteuerbescheinigungen aus zwei Arbeitsverhältnissen des Steuerpflichtigen in dem Veranlagungszeitraum und in einem aufgrund eines Einspruchs geänderten Einkommensteuerbescheid entsprechend der im Einspruchsverfahren nachgereichten (unrichtigen) Steuererklä...mehr

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Änderung von Steuerbescheid... / 6. Fazit

§ 175b AO ergänzt das Portfolio der verfahrensrechtlichen Änderungsvorschriften und ist vor dem Hintergrund der zunehmenden Elektronisierung des Besteuerungsverfahrens zu sehen. Mit der Änderungsvorschrift betritt der Gesetzgeber Neuland, was naturgemäß Auslegungs- und Zweifelsfragen nach sich zieht, die einer gerichtlichen Klärung bedürfen. Dies gilt insb. für die Frage des...mehr

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Änderung von Steuerbescheid... / 4. Anwendung von § 175b AO bei Datenübermittlung nach erstmaliger Veranlagung

Im vom Niedersächsischen FG entschiedenen Streitfall stellte sich das Problem, dass im Zeitpunkt der Durchführung der erstmaligen Veranlagung die Rentenbezugsmitteilung der Rentenversicherung über die Einnahmen des Steuerpflichtigen aus der Leibrente noch nicht vorgelegen hatte. Nach dem Wortlaut der Norm bestehen Zweifel, ob die Voraussetzungen des § 175b Abs. 1 AO dann erf...mehr

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Änderung von Steuerbescheid... / 3. Anwendung von § 175b AO bei fehlerfreier Datenübermittlung

Im vom FG Münster entschiedenen Streitfall erhielt der Steuerpflichtige im Kalenderjahr 2018 eine Abfindung i.H.v. 9.000 EUR. Diese war laut der durch den Arbeitgeber der Finanzverwaltung elektronisch übermittelten Lohnsteuerbescheinigung in dem als Bruttoarbeitslohn ausgewiesenen Betrag enthalten. In ihrer Einkommensteuererklärung trugen die zusammenveranlagten Eheleute die...mehr

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Änderung von Steuerbescheid... / [Ohne Titel]

StB Dipl.-Fw. Karl-Heinz Günther[*] § 175b AO ergänzt das Portfolio der verfahrensrechtlichen Änderungsvorschriften und ist vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens zu sehen. Mit der Änderungsvorschrift betritt der Gesetzgeber Neuland, was naturgemäß Auslegungs- und Zweifelsfragen nach sich zieht, die einer gerichtlichen Klärung bedürfen....mehr

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Änderung von Steuerbescheid... / 2. Änderung nach § 175b Abs. 1 AO auch bei Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung nach Einzelsteuergesetz

Urteil des BFH: Mit Urteil v. 8.9.2021 (BFH v. 8.9.2021 – X R 5/21, BStBl. II 2022, 398 = AO-StB 2022, 146 [Weigel]) hat der BFH sich erstmals mit der Änderungsvorschrift des § 175b AO befasst. Er stellte klar, dass die Änderung eines Einkommensteuerbescheids nach § 175b Abs. 1 AO zulässig ist, wenn ein Unternehmen der gesetzlichen Krankenversicherung – entgegen der gesetzli...mehr

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Änderung von Steuerbescheiden bei Datenübermittlung durch Dritte (AO-StB 2024, Heft 4, S. 119)

Ein Überblick über die ersten zu § 175b AO ergangenen Gerichtsentscheidungen StB Dipl.-Fw. Karl-Heinz Günther[*] § 175b AO ergänzt das Portfolio der verfahrensrechtlichen Änderungsvorschriften und ist vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens zu sehen. Mit der Änderungsvorschrift betritt der Gesetzgeber Neuland, was naturgemäß Auslegungs- ...mehr

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Rechtsschutz bei Steuerbescheiden unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO) (AO-StB 2024, Heft 4, S. 115)

RiFG Prof. Dr. Roberto Bartone[*] Der Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO) ist eine allseits bekannte und in der Praxis außerordentlich häufig vorkommende Nebenbestimmung zu Steuerbescheiden i.S.v. § 120 Abs. 1 AO. Die genannte Vorschrift enthält zudem eine eigenständige Korrekturvorschrift für Steuerbescheide (§ 164 Abs. 2 AO; s. dazu z.B. von Wedelstädt in Bartone/von Wede...mehr

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Rechtsschutz bei Steuerbesc... / 2. Wirkung

Formelle Bestandskraft, aber keine materielle Bestandskraft: Der Vorbehalt der Nachprüfung bewirkt gem. § 164 Abs. 2 S. 1 AO, dass die Steuerfestsetzung aufgehoben oder geändert werden kann, solange der Vorbehalt wirksam ist. Demnach erwächst ein mit dem Vorbehalt der Nachprüfung versehener Steuerbescheid zwar in formelle Bestandskraft – er wird unanfechtbar –, sofern er nic...mehr

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Rechtsschutz bei Steuerbesc... / 1. Steueranmeldung als Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung

Sofern die Steuergesetze Steueranmeldungen (§ 150 Abs. 1 S. 3 AO) vorschreiben, wird die betreffende Steuer nur dann durch einen Steuerbescheid (§ 155 Abs. 1 AO) festgesetzt, wenn die Steuerfestsetzung zu einer abweichenden Steuer führt oder die gesetzlich vorgeschriebene Steueranmeldung nicht abgegeben wird (§ 167 Abs. 1 S. 1 AO). Beispiele: Umsatzsteuervoranmeldung (§ 18 Ab...mehr

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Rechtsschutz bei Steuerbesc... / 1. Inhalt

Nach § 164 Abs. 1 S. 1 AO können die Steuern, solange der Steuerfall nicht abschließend geprüft ist, allgemein oder im Einzelfall unter dem Vorbehalt der Nachprüfung festgesetzt werden, ohne dass dies einer Begründung bedarf. Ausweislich des klaren Wortlauts kommt diese Nebenbestimmung ausschließlich für Steuerbescheide (§ 155 Abs. 1 AO) in Betracht, nicht für sonstige Steue...mehr

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Rechtsschutz bei Steuerbesc... / 1. Anfechtung bei Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung (§ 164 Abs. 3 S. 2 AO)

§ 164 Abs. 3 S. 2 AO ordnet an, dass die Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung einer Steuerfestsetzung ohne Vorbehalt der Nachprüfung gleichsteht. Daher muss die Mitteilung der Aufhebung in der für Steuerbescheide geltenden Form (§ 157 Abs. 1 S. 1 AO) ergehen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung (§ 157 Abs. 1 S. 3, § 356 AO) versehen werden. Beraterhinweis Die wesentliche ...mehr

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Rechtsschutz bei Steuerbesc... / 3. Ausnahme: Pflicht zur Aufhebung nach Außenprüfung (§ 164 Abs. 3 S. 3 AO)

Betrifft eine Außenprüfung (§§ 193 ff. AO) einen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehenden Steuerbescheid, so ist der Vorbehalt zwingend aufzuheben, wenn sich Änderungen gegenüber der Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung nicht ergeben. Das FA ist in diesem Fall zur Aufhebung des Vorbehalts gem. § 164 Abs. 3 S. 3 AO verpflichtet. Beachten Sie: Der Vorbehalt de...mehr

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Rechtsschutz bei Steuerbesc... / 2. Grundsatz: Ermessensentscheidung der Finanzbehörde

So, wie die Finanzbehörde eine Steuerfestsetzung ohne weitere Begründung mit einem Vorbehalt der Nachprüfung versehen kann, kann sie ihn auch jederzeit – d.h. ohne weitere Begründung – wieder aufheben (§ 164 Abs. 3 S. 1 AO; vgl. insoweit z.B. BFH v. 28.5.1998 – V R 100/96, BStBl. II 1998, 502). Bei Steueranmeldungen gilt, dass der kraft Gesetzes für eine Steueranmeldung gelt...mehr

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Rechtsschutz bei Steuerbesc... / 3. Verständigung auf Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung als Teil einer Verständigung

Insb. in Klageverfahren, deren Gegenstand ein auf geschätzten Besteuerungsgrundlagen beruhender Steuerbescheid bildet, hat sich folgende Verfahrensweise in der finanzgerichtlichen Praxis bewährt: Der Kläger legt im Klageverfahren die bislang ausstehende Steuererklärung vor. Die Beteiligten erklären sich mit einer zunächst erklärungsgemäßen Steuerfestsetzung unter dem Vorbeha...mehr

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Rechtsschutz bei Steuerbesc... / [Ohne Titel]

RiFG Prof. Dr. Roberto Bartone[*] Der Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO) ist eine allseits bekannte und in der Praxis außerordentlich häufig vorkommende Nebenbestimmung zu Steuerbescheiden i.S.v. § 120 Abs. 1 AO. Die genannte Vorschrift enthält zudem eine eigenständige Korrekturvorschrift für Steuerbescheide (§ 164 Abs. 2 AO; s. dazu z.B. von Wedelstädt in Bartone/von Wedel...mehr

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Rechtsschutz bei Steuerbesc... / 1. Wirksamkeit bis zur Aufhebung

Der Vorbehalt der Nachprüfung bleibt so lange wirksam, bis er aufgehoben wird oder nach § 164 Abs. 4 AO kraft Gesetzes entfällt (dazu nachfolgend unter 5.). Zu den Konsequenzen für das Rechtsbehelfsverfahren s. unten.mehr

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Rechtsschutz bei Steuerbesc... / 2. Vorauszahlungsbescheid (§ 164 Abs. 1 S. 2 AO)

Die Festsetzung einer Vorauszahlung, z.B. nach § 37 Abs. 3 S. 1 EStG, ist stets eine Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung. Demnach kann jederzeit die Änderung des Vorauszahlungsbescheids gem. § 164 Abs. 2 AO beantragt werden.mehr

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Rechtsschutz bei Steuerbesc... / V. Vorbehalt der Nachprüfung und Rechtsbehelfsverfahren

1. Anfechtung bei Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung (§ 164 Abs. 3 S. 2 AO) § 164 Abs. 3 S. 2 AO ordnet an, dass die Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung einer Steuerfestsetzung ohne Vorbehalt der Nachprüfung gleichsteht. Daher muss die Mitteilung der Aufhebung in der für Steuerbescheide geltenden Form (§ 157 Abs. 1 S. 1 AO) ergehen und mit einer Rechtsbehelfsbelehr...mehr

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Rechtsschutz bei Steuerbesc... / I. Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 Abs. 1 S. 1 AO)

1. Inhalt Nach § 164 Abs. 1 S. 1 AO können die Steuern, solange der Steuerfall nicht abschließend geprüft ist, allgemein oder im Einzelfall unter dem Vorbehalt der Nachprüfung festgesetzt werden, ohne dass dies einer Begründung bedarf. Ausweislich des klaren Wortlauts kommt diese Nebenbestimmung ausschließlich für Steuerbescheide (§ 155 Abs. 1 AO) in Betracht, nicht für sonst...mehr

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Rechtsschutz bei Steuerbesc... / III. Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung (§ 164 Abs. 3 AO)

1. Wirksamkeit bis zur Aufhebung Der Vorbehalt der Nachprüfung bleibt so lange wirksam, bis er aufgehoben wird oder nach § 164 Abs. 4 AO kraft Gesetzes entfällt (dazu nachfolgend unter 5.). Zu den Konsequenzen für das Rechtsbehelfsverfahren s. unten. 2. Grundsatz: Ermessensentscheidung der Finanzbehörde So, wie die Finanzbehörde eine Steuerfestsetzung ohne weitere Begründung mi...mehr

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Rechtsschutz bei Steuerbesc... / II. Steueranmeldungen (§ 150 Abs. 1 S. 3, §§ 167 f. AO) und Vorauszahlungsbescheide (§ 164 Abs. 1 AO)

1. Steueranmeldung als Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung Sofern die Steuergesetze Steueranmeldungen (§ 150 Abs. 1 S. 3 AO) vorschreiben, wird die betreffende Steuer nur dann durch einen Steuerbescheid (§ 155 Abs. 1 AO) festgesetzt, wenn die Steuerfestsetzung zu einer abweichenden Steuer führt oder die gesetzlich vorgeschriebene Steueranmeldung nicht abgege...mehr

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Rechtsschutz bei Steuerbesc... / 2. Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung und § 68 FGO

Der Bescheid über die Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung ist ein Änderungsbescheid i.S.v. § 68 FGO. Ein Bescheid, mit dem das FA nach § 164 Abs. 3 S. 1 AO den Vorbehalt der Nachprüfung aufhebt, wird demnach als Änderungsbescheid ipso iure zum Gegenstand des Klageverfahrens (vgl. BFH v. 20.3.2001 – VIII R 44/99, BFH/NV 2001, 1133; BFH v. 25.2.2009 – IX R 24/08, BStBl. I...mehr

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Rechtsschutz bei Steuerbesc... / VI. Zusammenfassung

Die vorstehenden Ausführungen haben einige wesentliche verfahrensrechtliche Aspekte des Vorbehalts der Nachprüfung nach § 164 Abs. 1 AO in den Blick genommen, die für die Beratungspraxis von Bedeutung sein können. Der Berater muss bedenken, dass eine Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung sich im Hinblick auf § 164 Abs. 2 AO sowohl als Vorteil als auch als Nac...mehr

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Rechtsschutz bei Steuerbesc... / IV. Entfallen des Vorbehalts der Nachprüfung bei Eintritt der Festsetzungsverjährung (§ 164 Abs. 4 AO)

Gemäß § 164 Abs. 4 S. 1 AO entfällt der Vorbehalt der Nachprüfung ipso iure, wenn die Festsetzungsfrist (§ 169 Abs. 1 AO) abläuft, so dass es in diesem Fall keiner expliziten Aufhebung bedarf. Mit Wegfall des Vorbehalts der Nachprüfung nach § 164 Abs. 4 S. 1 AO infolge der Festsetzungsverjährung entfällt für die Finanzbehörde auch die Änderungsmöglichkeit nach § 164 Abs. 2 AO...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.1.5 Geringfügigkeitsgrenze

Rz. 26 Sofern kein Arbeitseinkommen erzielt wird, sind die Voraussetzungen für den Eintritt von Versicherungsfreiheit wegen Geringfügigkeit nach § 8 SGB IV zu prüfen, wobei Ausnahmeregelungen für bestimmte Personenkreise (z. B. Existenzgründungszuschussbezieher und Personen, die unter die Übergangsregelung des § 229 Abs. 6 fallen) zu beachten sind (GRA der DRV zu § 2 SGB VI,...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.10.3 Ausübung der selbstständigen Handwerkertätigkeit

Rz. 73 Mit der Eintragung ist allerdings allenfalls die widerlegbare Vermutung verbunden, dass auch eine selbstständige Tätigkeit als Handwerker ausgeübt wird. Hinsichtlich der tatsächlichen Ausübung obliegt den Rentenversicherungsträgern und Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit die Pflicht der vollständigen Überprüfung. Vom tatsächlichen Ausüben der selbstständigen Tätigkeit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abfindungen: Lohnsteuer und... / 7 Sonderfall: Planwidriger Zufluss in 2 Jahren

Findet der Zufluss einer Entlassungsentschädigung in Teilbeträgen in mehreren Veranlagungszeiträumen statt, obwohl die Vereinbarungen eindeutig auf einen einmaligen Zufluss gerichtet waren, gilt eine weitere Billigkeitsregelung. Nach dieser ist die ermäßigte Besteuerung unter bestimmten Voraussetzungen nicht ausgeschlossen. Abschließend genannt als begünstigte Fälle des plan...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Insolvenzantragspflicht des... / 2 Zahlungsunfähigkeit

Eine GmbH (GmbH & Co. KG) ist zahlungsunfähig, wenn sie fällige Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Davon geht das Gesetz aus wenn die Gesellschaft ihre Zahlungen eingestellt hat (§ 17 II 2 InsO). Ansonsten ist fraglich, welcher Grad der Zahlungsunfähigkeit zu fordern ist und wie lange dieser Zustand andauern muss, damit der Insolvenzgrund angenommen werden kan...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 4.1.2 Antrag auf Eintragung ins Grundbuch innerhalb der Zwei-Jahresfrist

Rz. 28 Sofern für den Rückerwerb eine Eintragung im Grundbuch erforderlich ist, muss innerhalb der zweijährigen Frist die Auflassung erklärt und die Eintragung im Grundbuch beantragt werden (§ 16 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 GrEStG). Die Vorschrift stellt damit zu Recht nicht auf den Zeitpunkt der tatsächlichen Eintragung im Grundbuch ab, auf den die Beteiligten keinen Einfluss haben. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 23 Anwen... / 10 Zeitlicher Anwendungsbereich des § 3 Nr. 3 bis 7 GrEStG i. d. F. des Jahressteuergesetzes 2010 (§ 23 Abs. 9 GrEStG)

Rz. 11 Mit Art. 29 Nr. 1a bis e JStG 2010 v. 8.12.2010, BGBl I 2010, 1768, sind § 3 Nr. 3 bis 7 GrEStG neu gefasst worden. Dadurch wurden bei diesen Steuerbefreiungen im Wesentlichen die eingetragenen Lebenspartner den Ehegatten gleichgestellt. Mit der durch Art. 29 Nr. 3 JStG 2010 neu angefügten Vorschrift des § 23 Abs. 9 GrEStG wurde geregelt, dass die neu gefassten Steuer...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Privatnutzung eines betrieb... / 3.1 Methodenwahl

Bei einem dem (notwendigen) Betriebsvermögen zugeordneten Kraftfahrzeug (Kraftfahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt), kann der Unternehmer im Rahmen eines Wahlrechts die Ermittlung der steuerpflichtigen Privatnutzung vornehmen. Die Wahl besteht dann zwischen der genauen Berechnung mit einem Fahrtenbuch und der pauschalen Ermittlungsmethode in Form der 1 %-Regelung. F...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Sonderabschreibung: Vorauss... / 5.2 Für die ausschließliche betriebliche Nutzung sind die ersten beiden Jahre entscheidend

Die (fast) ausschließliche betriebliche Nutzung muss – anders als beim Investitionsabzugsbetrag – unbedingt in jedem der ersten beiden Jahre vorliegen, also im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und im darauffolgenden Wirtschaftsjahr. Die beiden ersten Jahre sind somit entscheidend. Es nutzt nichts, wenn die private Nutzung im 1. Jahr über 10 % liegt und diese erst im 2. Jahr...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsvorrichtungen: Was ... / 7.8 Für Betriebsvorrichtungen kann der Investitionsabzugsbetrag in Anspruch genommen werden

Der Investitionsabzugsbetrag ermöglicht steuerbilanziell eine Gewinnminderung, obwohl der Betrieb erst in Zukunft entsprechend investieren will. Kleine und mittlere Unternehmen können für die künftige Anschaffung oder Herstellung eines abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens – zu welchen auch Betriebsvorrichtungen gehören – bis zu 40 % (geändert durch das ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8d ... / 5 Antrag (§ 8d Abs. 1 S. 5 KStG)

Rz. 146 § 8d KStG ist nur auf Antrag anzuwenden (§ 8d Abs. 1 S. 1 KStG). Der Stpfl. hat damit ein Wahlrecht, ob er die Vergünstigung des § 8d KStG in Anspruch nehmen will. Da durch die Anwendung der gesamte Verlust (auch bei einem nur anteiligen Verlustuntergang gem. § 8c KStG) zum fortführungsgebundenen Verlustvortrag wird und die spätere Nutzung des fortführungsgebundenen ...mehr