Fachbeiträge & Kommentare zu Scheidung

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FF 05/2024, Zuständigkeitss... / Leitsatz

1. Ein Beschluss, der eine Verweisung zwischen allgemeinem Zivilgericht und Familiengericht ausspricht, ist gemäß § 17a Abs. 4 S. 3 GVG mit der sofortigen Beschwerde angreifbar. Für eine Zuständigkeitsbestimmung durch das Gericht gemäß den §§ 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO, 5 Abs. 1 Nr. 4 FamFG ist daneben grundsätzlich kein Raum mehr. 2. Eine – deklaratorische – Zuständigkeitsbestimmun...mehr

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FF 05/2024, Nebengüterrecht... / II. Materielles Nebengüterrecht

Ehebezogene Zuwendung Eine Entscheidung des AG Hamburg[35] befasst sich mit der (neben)güterrechtlichen Behandlungen von Zuwendungen (hier: Geld) des einen an den anderen Ehegatten vor der Eheschließung. Diese sind nicht nach BGB privilegiert[36] und als Endvermögen, soweit dann noch vorhanden, über den Zugewinnausgleich zu teilen. So war es aber nicht. Der spätere Ehemann üb...mehr

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FF 05/2024, Bundestag besch... / 2 Doppelnamen auch für Kinder möglich

Diese Neuregelung gilt zukünftig auch für Kinder. Führen die Eltern einen gemeinsamen Doppelnamen, kann diesen neuerdings auch das Kind tragen. Die Regelung eines Doppelnamens gilt auch dann, wenn die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen tragen. Dies soll die Zugehörigkeit des Kindes zu beiden Elternteilen nach außen "dokumentieren". Die Gesetzesänderung sieht zudem vor, dass ...mehr

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FF 05/2024, Gebühren für au... / 2 Anmerkung

Die knapp begründete Entscheidung des OLG Köln gibt ungeachtet dessen Anlass, zu einigen hier angesprochenen Fragen ausführlicher Stellung zu nehmen. Sachverhalt Im Scheidungsverbundverfahren waren neben dem Versorgungsausgleich auch die Folgesachen Unterhalt und Zugewinn anhängig. Während des Verfahrens hatten sich die beteiligten Eheleute unter Mitwirkung ihrer Anwälte durch...mehr

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FF 05/2024, Einführung der ... / 3. Inhalte

In den Modulen 1 bis 3 werden rechtliche Konsequenzen vorgesehen, die im Wesentlichen bereits jetzt durch einfache schriftliche Vollmachten herbeigeführt werden können. Der Schaffung eines gesonderten Gesetzes dazu bedarf es daher nicht. Das zentrale Thema der wechselseitigen Verantwortungsübernahme, das "Beisteuern" von laufenden Geldleistungen zur Deckung des täglichen Beda...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.10 § 13 ErbStG (Steuerbefreiungen)

• 2019 Steuerfreie Übertragung von Kunst/§ 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG/§ 13 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG/§ 13b Abs. 4 Nr. 3 ErbStG/§ 28a ErbStG Fraglich ist, welche Möglichkeiten im Rahmen des ErbStG bestehen, Kunst steuerfrei zu übertragen. In Betracht kommen kann die Steuerbefreiung der Kunst als Hausrat nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 Buchst. a ErbStG. Ausgeschlossen sein dürfte dies bei We...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.7 § 7 ErbStG (Schenkungen unter Lebenden)

• 2019 Disquotale verdeckte Gewinnausschüttung an einen Gesellschafter / § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG Der BFH hat mit Urteil v. 13.9.2017, II R 54/15, II R 32/16, II R 42/16 entschieden, dass eine verdeckte Gewinnausschüttung an eine dem Gesellschafter nahestehende Person als Schenkung des an der Vorteilsgewährung mitwirkenden Gesellschafters an die nahestehende Person zu werten i...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.45 § 33 EStG (Außergewöhnliche Belastungen)

• 2020 Verfassungsmäßigkeit des grundsätzlichen Abzugsverbots von Prozesskosten / Scheidungskosten / Umgangsrechtsstreitigkeiten / § 33 Abs. 2 S. 4 EStG Privat veranlasste Zivilprozesskosten sind nach § 33 Abs. 2 S. 4 EStG grundsätzlich vom Abzug als außergewöhnliche Belastung - Ausnahmen bestehen in den Fällen des Verlusts der Existenzgrundlage und der Nichtbefriedigung lebe...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 11... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Einweisungsvorschriften stellen eine erste Ausgestaltung sozialer Rechte i. S. d. § 1 dar. Unter Sozialleistung ist zunächst eine individuelle Begünstigung für den Einzelnen zu verstehen, die sich insbesondere als wirtschaftlicher Vorteil darstellen kann. Im Regelfall wird eine Sozialleistung durch einen eingetretenen Bedarf ausgelöst, der Bedarfssituation kann auc...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Voraussetzungen des Eintritts in das Mietverhältnis

Rz. 6 Der überlebende Ehegatte, Lebenspartner, die Kinder oder die anderen Familien- oder Haushaltsangehörigen treten dann in das Mietverhältnis ein, wenn der Verstorbene alleiniger Mieter war. Waren der überlebende Ehegatte, Lebenspartner, die Kinder oder die anderen Familien- oder Haushaltsangehörigen Mitmieter, gilt § 563a. Die Ehe, Lebenspartnerschaft, das Kindschaftsver...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zur... / a) Eigene Wohnzwecke

Der Ausdruck "Nutzung zu eigenen Wohnzwecken" i.S.d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG setzt voraus, dass eine Immobilie zum Bewohnen geeignet ist und vom Stpfl. auch bewohnt wird. Eine die Steuerbarkeit des Veräußerungsgewinns ausschließende Nutzung zu eigenen Wohnzwecken i.S.d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG liegt auch dann vor, wenn der Stpfl. ein Grundstück, das...mehr

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FF 04/2024, Rechtsprechung ... / 1 Scheidung

OLG Celle, Beschl. v. 19.10.2023 – 17 WF 148/23 1. Legt das Amtsgericht beim Ausspruch der Scheidung ein unrichtiges Heiratsdatum zugrunde, unterliegt der Beschluss nicht der Berichtigung nach den §§ 113 FamFG, 319 ZPO. 2. Das unrichtige Heiratsdatum hat keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit des Scheidungsausspruches. 3. Das Standesamt hat die Scheidung trotz unrichtigen Heira...mehr

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FF 04/2024, Erledigung der ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten schlossen im Jahr 1992 die Ehe. Sie trennten sich im Januar 2016. Der Scheidungsantrag des Antragstellers (im Folgenden: Ehemann) ist der Antragsgegnerin (im Folgenden: Ehefrau) am 17.2.2017 zugestellt worden. Die Ehefrau hat im Scheidungsverbundverfahren im April 2017 einen Stufenantrag auf Zugewinnausgleich anhängig gemacht. [2] In einem weite...mehr

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FF 04/2024, Altersunterhalt... / 1 Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Beteiligten haben am 0.0.2007 geheiratet. Zu diesem Zeitpunkt war die Antragstellerin 52 Jahre und der Antragsgegner 51 Jahre alt. [2] Die Trennung erfolgte im Mai 2020 zunächst in der ehelichen Wohnung, einer Doppelhaushälfte, die die Antragstellerin im Zusammenhang mit der Eheschließung nach dem Verkauf ihrer bestehenden Immobilie und zusätzlicher Aufnahm...mehr

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FF 04/2024, Erledigung der ... / Leitsatz

1. Vorzeitiger Zugewinnausgleich gemäß § 1385 BGB und Zugewinnausgleich nach der Ehescheidung sind verschiedene Streitgegenstände (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 26.6.2019 – XII ZB 299/18, FamRZ 2019, 1535). 2. Ein im Scheidungsverbund erhobener Stufenantrag zum Zugewinnausgleich nach der Scheidung wird unbegründet, wenn in einem anderen Verfahren rechtskräftig die vorzeiti...mehr

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FF 04/2024, Deutscher Famil... / II. Versorgungsausgleich

1. Der Gesetzgeber wird aufgerufen, die Einbeziehung von Anrechten, die im Verfahren zum Wertausgleich bei der Scheidung vergessen, übersehen oder verschwiegen worden sind, in den Wertausgleich nach der Scheidung zu ermöglichen (AK 2). 2. Der Gesetzgeber wird aufgerufen, den persönlichen Anwendungsbereich der §§ 2 Abs. 2 Nr. 3, 17 und 45 VersAusglG nicht auf "Anrechte im Sinn...mehr

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FF 04/2024, Sachverhaltserm... / c) Disposition über den Verfahrensgegenstand

Ehesachen werden nur auf Antrag eingeleitet (§ 124 FamFG). Durch den Verweis in § 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG gilt ansonsten die ZPO, deren weitreichende Dispositionsmöglichkeiten aus den oben genannten Gründen wiederum durch § 113 Abs. 4 FamFG eingeschränkt werden, so dass nach Nr. 2 Antragsänderungen von den Voraussetzungen des § 263 ZPO befreit sind und nach Nr. 6 ein Anerken...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. An eine gesetzlich unterhaltsberechtigte Person (§ 33a Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 140 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Nach der seit dem VZ 1996 geltenden Gesetzesfassung sind Aufwendungen nur dann zu berücksichtigen, wenn die Person, für deren Unterhalt oder Berufsausbildung die Aufwendungen erwachsen, gegenüber dem StPfl oder seinem Ehegatten gesetzlich unterhaltsberechtigt ist. Entsprechend dem System der Ehegattenbesteuerung und der sog Einheitstheorie,...mehr

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FF 04/2024, Sachverhaltserm... / a) Eingeschränkte Amtsermittlung

Der im FamFG grundsätzlich nach § 26 FamFG geltende Amtsermittlungsgrundsatz wird durch § 113 Abs. 1 Satz 1 FamFG zunächst ausgeschlossen und dann in der leicht eingeschränkten Form des § 127 FamFG wieder eingeführt, da wegen des besonderen staatlichen Schutzes der Ehe nach Art. 6 Abs. 1 GG und den Auswirkungen dieses Rechtsstatus auf Dritte keine Dispositionsfreiheit der Be...mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / 1. Systematik

Rz. 40 Die Geschäftsgebühr entsteht nach der Vorbemerkung 2.3 Abs. 3 VV für das anwaltliche Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information und für die Mitwirkung[73] bei der Gestaltung eines Vertrags. Entscheidend ist auch hier (nur), dass der Auftrag auf eine derartige Vertretung des Mandanten gerichtet ist;[74] ob der Anwalt dann letzten Endes tatsächlich nach außen...mehr

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FF 04/2024, Die Eckpunktepa... / b) Elternvereinbarungen über das Sorgerecht

Zukünftig sollen Eltern über den Abschluss von sogn. Elternvereinbarungen zudem einvernehmlich und unmittelbar rechtsgestaltend Regelungen zum Sorgerecht treffen können.[74] Inhaltlich sollen die Eltern im Rahmen einer Elternvereinbarung das gemeinsame Sorgerecht (wieder) herstellen oder es auflösen können und/oder einem der Eltern zur alleinigen Ausübung übertragen können.[7...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 160. Gesetz zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge (Eigenheimrentengesetz – EigRentG) v 29.07.2008, BGBl I 2008, 1509

Rn. 180 Stand: EL 82 – ET: 02/2009 Das Bundeskabinett hat am 08.04.2008 das EigRentG (auch Wohn-Riester genannt) beschlossen. Der Bundestag hat das Gesetz am 20.06.2008 verabschiedet. Die abschließende Beratung im Bundesrat erfolgte am 04.07.2008, so dass die gesetzlichen Änderungen – größtenteils – schon zum 01.01.2008 in Kraft treten. Mit dem EigRentG wurde die Koalitionsver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 83. Gesetz zur Entlastung der Familien und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze (Steueränderungsgesetz 1992 -StÄndG 1992) vom 25.02.1992, BGBl I 92, 297; Stellungnahme der Bundessteuerberaterkammer vom 01.10.1991, DStR 91, 1474; Stellungnahme des Steuerfachausschusses des IDW vom 01.10.1991, FN 91, 407.

Rn. 103 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nach dem Regierungsentwurf und der Stellungnahme des Bundesrates vom 25.10.1991, vom Bundestag am 08.11.1991 als Gesetzesfassung angenommen, zwischenzeitlich vom Bundesrat abgelehnt, sind im EStG folgende Änderungen geplant, deren Schwerpunkte in der Erhöhung des Kinderfreibetrages, in der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 198. Gesetz zur Anpassung der AO an den Zollkodex der Union u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (ZollkodexAnpG ) v 22.12.2014, BGBl I 2014, 2417

Rn. 218 Stand: EL 110 – ET: 06/2015 Neben den Anpassungen an den Zollkodex der Union wurden in das Gesetz in den Art 4 u 5 Änderungen zur Anpassung an die Rspr u zur Sicherung des Steueraufkommens iS eines JStG 2015 aufgenommen. Schwerpunkte sind:mehr

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FF 04/2024, Die Eckpunktepa... / 4. Erweiterung des Anwendungsbereichs des § 1599 Abs. 2 BGB

§ 1599 Abs. 2 BGB ermöglicht die "Umschreibung" der Vaterschaft vom Ehemann der Mutter auf einen anderen Mann, wenn das Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsverfahrens geboren wurde, der andere Mann die Vaterschaft bis spätestens ein Jahr nach Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses anerkennt und die Mutter sowie deren (ehemaliger) Ehemann der Anerkennung zustimmen. Im Rahme...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Wegen fehlender Unternehmerinitiative

Rn. 26 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Beispiel 1 (BFH BStBl II 1970, 416): 5 minderjährige Kinder wurden durch geschenkte Beteiligungen Kommanditisten einer bereits aus den Eltern bestehenden KG und als solche ins HR eingetragen (Familien-PersGes). Der Vertrag wurde vormundschaftsgerichtlich genehmigt und sah vor:mehr

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FF 04/2024, Deutscher Famil... / V. Internationales Privat- und Verfahrensrecht

1. Angesichts der Zunahme außergerichtlicher Ehescheidungen außerhalb des Anwendungsbereichs der Brüssel IIb-Verordnung wird dem Gesetzgeber empfohlen, deren Anerkennungsfähigkeit neu zu regeln (AK 14). 2. Die vorgerichtliche Vorbereitung und Prüfung von Anträgen auf Verfahrenskostenhilfe in Rückführungsverfahren nach dem HKÜ kann zu misslichen und vermeidbaren Verfahrensverz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wendt, Einkommensteuerliche Aspekte alter u neuer Kooperationsformen landw Betriebe, FR 1996, 265; Ritzrow, Mitunternehmerschaft bei Ehegatten in der LuF, StBp 2007, 17; v. Twickel, Drum prüfe, wer sich ewig bindet … – Mitunternehmerschaft bei Landwirtsehegatten, DStR 2009, 411. Rn. 127 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Die Einkünfte aus LuF sind entsprechend § 2 Abs 1 EStG demjenigen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Söffing, Zur Anwendung des § 175 Abs 1 S 1 AO beim gewerblichen Grundstückshandel, DStR 2000, 916; Söffing/Klümpen-Neusel, Unentgeltliche Grundstücksgeschäfte und gewerblicher Grundstückshandel, DStR 2000, 1753; Stork, Gewinnermittlungswahlrecht beim gewerblichen Grundstückshandel, DB 2001, 115; Apitz, Gewerblicher Grundstückshandel und Buchführungspflicht, StBp 2001, 344; Kempe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeine Grundsätze

Rn. 130 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Schon aus § 22 Nr 2 EStG iVm § 23 Abs 1 Nr 1 EStG bzw § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG folgt im Umkehrschluss, dass nicht jede Veräußerung durch Private zu einer gewerblichen Tätigkeit führt. Die Zuordnung von Veräußerungsgewinnen zur Überschusseinkunftsart private Vermögensverwaltung (gesetzlich nicht definiert, als Typusbegriff nur mit Regelbeispi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 209. Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung u zur Änderung anderer Gesetze (BetriebsrentenstärkungsG) v 17.08.2017, BGBl I 2017, 3214

Rn. 229 Stand: EL 126 – ET: 02/2018 Das Gesetz gliedert sich in 17 Art, davon betreffen zB der Art 1 die Änderung des BetriebsrentenG, die Art 2 u 4 die Änderung des SGB V u XII, der Art 3 die Änderung des BundesversorgungsG und schließlich der Art 9 die Änderungen des EStG. Die steuerlichen Neuregelungen gelten ab dem 01.01.2018. Wichtig ist neben der Erhöhung des steuerfreien...mehr

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FF 04/2024, Altersunterhalt... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist für den Praktiker von Bedeutung, da sie wichtige Grundlagen zum nachehelichen Unterhalt zwischen Rentnern beinhaltet. Der Anspruch des geschiedenen Ehemannes auf Altersunterhalt richtet sich gem. § 1571 BGB gegen die geschiedene Ehefrau. Die Eheleute haben 2007 geheiratet (Ehemann 51 Jahre alt, Ehefrau 52 Jahre alt). Die Ehescheidung erfolgte rechtskräfti...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35a Aufwend... / 2.2.2.2 Voraussetzungen der Zustimmung (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 27 Nach Satz 3 soll die Zustimmung erteilt werden, wenn der Umzug durch den Sozialhilfeträger veranlasst wird oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zustimmung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann. Rz. 28 Die Vorschrift setzt zum einen voraus, dass der Umzug notwendig ist. Es handelt sich insofern um einen unbestimmte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Versorgungsbezüge / 1.3 Zahlbetrag

Versorgungsbezüge werden mit ihrem Zahlbetrag bei der Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen berücksichtigt.[1] Unter Zahlbetrag ist dabei der unter Anwendung aller Versagens-, Kürzungs- und Ruhensvorschriften zur Auszahlung gelangende Betrag zu verstehen. Eventuell anfallende Steuern dürfen ebenso wenig abgezogen werden wie eventuelle Abzweigungsbeträge infolge einer A...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewertung lohn- und einkomm... / 2.4 Haushaltszugehörigkeit bei auswärtiger Unterbringung

Der Entlastungsbetrag wird auch Alleinerziehenden gewährt, zu deren Haushalt ein Kind gehört, das zur Schul- und Berufsbildung auswärts untergebracht ist. Die Meldung des Kindes mit Hauptwohnsitz in der Wohnung des Alleinerziehenden ist nicht erforderlich. Praxis-Beispiel Berücksichtigung eines studierenden Kindes Der 20-jährige Sohn, der auswärts studiert, ist bei seiner alle...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.2 Kündigungsschutz nach der Entbindung

Rz. 17 Nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 besteht der besondere Kündigungsschutz über den Zeitpunkt der Schwangerschaft hinaus. Unter Entbindung ist grundsätzlich die Trennung der Leibesfrucht vom Mutterleib zu verstehen, was bei einer Lebendgeburt vollkommen unproblematisch anzunehmen ist.[1] Unter den Begriff der Entbindung fallen auch Frühgeburten [2], da es sich hierbei um eine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigenbedarf – Kündigung auc... / 4 Die Entscheidung

In dem vom LG Berlin entschiedenen Fall hatte die Vermieterin und Klägerin die Wohnung wegen Eigenbedarfs für den Cousin gekündigt. Die Vorinstanz, das AG Berlin, wies die Räumungsklage der Vermieterin ab mit der Begründung, dass Cousins nicht zu den Familienangehörigen zählen (Urteil v. 20.4.2023, 25 C 183/22). Das AG Berlin stützte sich dabei auf die Rechtsprechung des BGH...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Versorgungsausgleich / 1 Auszugleichende Anrechte (§ 2 VersAusglG)

Nach dem Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) [1] sind durch Arbeit geschaffene Anrechte auf eine Alters-, Berufsunfähigkeits- und/oder Hinterbliebenenversorgung i. S. d. Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) auszugleichen, unabhängig davon, ob sie als Kapitaleinmalzahlung oder laufende Leistung geschuldet sind. Anrechte auf betriebliche Altersvorsorge (bAV), auf die das BetrA...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Versorgungsausgleich / Zusammenfassung

Überblick Versorgungsanrechte, die in der Zeit der Ehe erworben werden, werden als gemeinschaftliche Lebensleistung angesehen. Bei einer Scheidung werden daher alle Ansprüche auf Versorgung und Rente wegen Alters oder Invalidität ausgeglichen. Jedes Anrecht wird grundsätzlich im jeweiligen System hälftig zwischen den Ehepartnern geteilt (interne Teilung). Entsprechendes gilt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Versorgungsausgleich / 7 Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich (§ 20–22 VersAusglG)

Für verfallbare Anwartschaften nach dem BetrAVG, die im Zeitpunkt der Scheidung noch nicht ausgleichsreif sind, besteht grundsätzlich die Möglichkeit eines schuldrechtlichen Ausgleichs. Werden diese unverfallbar, kann der ausgleichsberechtigte Ehegatte deren schuldrechtlichen Ausgleich gerichtlich beantragen. Frühestens kann er einen Ausgleich zu dem Zeitpunkt verlangen, zu ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Versorgungsausgleich / 5 Interne Teilung (§§10-13 VersAusglG)

Bei der internen Teilung wird die Versorgung entsprechend dem Ehezeitanteil real im Versorgungssystem des Ausgleichsverpflichteten geteilt. Der Versorgungsträger führt dann nach einer Scheidung zwei Versorgungen fort. Tritt für den Ausgleichsberechtigten der Versorgungsfall ein, erhält er z. B. eine Betriebsrente vom Arbeitgeber des ausgleichspflichtigen Ehegatten. Mit dem B...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Versorgungsausgleich / 9 Zuständigkeit von Familien- und Arbeitsgerichtsbarkeit

Im Versorgungsausgleich werden die in der Ehezeit erworbenen Anteile von Anrechten hälftig zwischen den geschiedenen Ehegatten aufgeteilt. Dabei hat das Familiengericht als Vorfrage zu prüfen, ob und in welchem Umfang Ansprüche auf bAV dem ausgleichspflichtigen Ehegatten zustehen. Nach Auffassung des BAG entfaltet der familiengerichtliche Beschluss Bindungswirkung dafür, wie ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Versorgungsausgleich / 6 Externe Teilung (§§ 14-17 VersAusglG)

Auch bei der externen Teilung wird die Versorgung entsprechend dem Ehezeitanteil geteilt. Nur der ausgleichsberechtigte Ehegatte wird nicht in das System des ausgleichsverpflichteten Ehegatten mit aufgenommen, sondern ein entsprechender Kapitalwert wird im Zeitpunkt der Scheidung direkt auf einen von dem ausgleichsberechtigten Ehegatten ausgewählten Versorgungsträger überwie...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Versorgungsausgleich / 6.1 Wahl einer angemessenen Zielversorgung

Der ausgleichsberechtigte Ehegatte kann sich den Versorgungsträger aussuchen. Der Ausgleichsberechtigte muss dem Gericht das Einverständnis des neu ausgewählten Versorgungsträgers vorlegen[1], um sicherzustellen, dass nicht gegen den Willen des neuen Versorgungsträgers ein Vertrag zustande kommt. Der Ausgleichsberechtigte darf nur eine Zielversorgung wählen, die eine "angemes...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Versorgungsausgleich / 8.1 Voller Zufluss beim Ausgleichspflichtigen und Sonderausgabenabzug

Im Fall des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs richten sich die Ausgleichsansprüche des Berechtigten nach der Scheidung bzw. Auflösung der eingetragenen Lebenspartnerschaft direkt gegen den Ausgleichsverpflichteten und nicht gegen dessen Versorgungsträger. Folglich bezieht und versteuert die ausgleichsverpflichtete Person die Einkünfte in voller Höhe und gibt davon eine...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Versorgungsausgleich / 2 Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich

Bei einem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich bezieht die ausgleichsverpflichtete Person weiterhin die volle Leistung von dem Versorgungsträger. Daher bleibt es auch weiterhin bei der vollen Beitragspflicht für diesen Versorgungsbezug. Allerdings mindern die auf den Ausgleichswert entfallenden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung die Ausgleichsverpflichtung. Dies ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Versorgungsausgleich / 9 Ausgleichszahlungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs

Ausgleichszahlungen, die zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs [1] nach einer Ehescheidung bzw. nach der Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft an den Versorgungsberechtigten geleistet werden, sind als Sonderausgaben abzugsfähig. Abzugsfähig sind nicht nur Leistungen der ausgleichspflichtigen Person an die ausgleichsberechtigte Person, sondern auch Zahlungen der...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Getrennt lebende Ehegatten

Stand: EL 137 – ET: 03/2024 > Dauernd getrennt lebende Ehegatten, > Ehegattenbesteuerung, > Ehescheidung, > Geschiedene Ehegatten, > Lebenspartner, > Scheidung, > Unterhaltsleistungen Rz 5 ff zum Realsplitting.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Steuerklasse III (§ 38b Abs 1 Satz 2 Nr 3 und Satz 3 EStG)

Rz. 13 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Zum Aufbau der Steuerklasse III > Lohnsteuertarif Rz 47. Hierher gehören ArbN, die nach § 1 Abs 1 oder 2 oder nach § 1a EStG unbeschränkt stpfl (> Unbeschränkte Steuerpflicht) und Rz. 13/1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 De...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Gütertrennung

Schließen > Ehegatten den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB; > Eheliches Güterrecht) aus oder heben sie ihn auf, so tritt Gütertrennung ein, falls sich nicht aus dem Ehevertrag (§§ 1408ff BGB) etwas anderes ergibt. Das Gleiche gilt, wenn der Ausgleich des Zugewinns ausgeschlossen oder die > Gütergemeinschaft aufgehoben wird (§ 1414 BGB). Ergänzend ...mehr