Fachbeiträge & Kommentare zu Saarland

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 3 Landesrecht

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Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 8.3 Landesrecht

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Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 30.3 Landesrecht

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verdeckte Gewinnausschüttun... / 6.5 Übertragung von Geschäftschancen (Geschäftschancenlehre)

Rz. 66 Übertragung/Verlagerung von Geschäftschancen. Nach Rechtsprechung des BFH kann eine vGA unter anderem dann vorliegen, wenn eine Geschäftschance unentgeltlich oder gegen ein unangemessen niedriges Entgelt von einer Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter oder einer diesem Gesellschafter nahestehenden Person überlassen wird. Die ältere Rechtsprechung basierte auf dem z...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke: Abzugsbeschränku... / 4.1 Geld, Sachzuwendungen und andere geldwerte Vorteile

Gegenstand eines Geschenks können Geld [1] oder Sachzuwendungen, auch in Form von Geschenkgutscheinen, sein, die beim Empfänger zu einer Vermögensmehrung führen. Aber auch die Kosten einer für Geschäftsfreunde veranstalteten Auslandsreise sind Aufwendungen für Geschenke; eine solche Reise wird in Form der sog. Pauschalreise auch gegen Entgelt angeboten und besitzt damit im Wi...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussanfechtungsverfahr... / 1.1.2 Anwalt finden

Da das Wohnungseigentumsrecht eine schwierige Spezialmaterie darstellt, sollte stets ein Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht beauftragt werden. Hier ist aber wiederum zu berücksichtigen, dass der Tätigkeitsschwerpunkt des Anwalts ggf. im Bereich des Mietrechts liegt und gerade nicht im Bereich des Wohnungseigentumsrechts. Insoweit sollte der Anwalt im Vorfeld bef...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.20 § 91 AO (Anhörung Beteiligter)

• 2019 Akteneinsichtsrecht im Besteuerungs- und Klageverfahren / Datenschutz-Grundverordnung / § 91 AO / § 364 AO / § 78 FGO Im Besteuerungsverfahren besteht kein Anspruch auf Akteneinsicht. Gleiches gilt auch für das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren. Ansprüche insoweit ergeben sich weder aus § 91 AO noch aus § 364 AO. Die FinVerw ist allerdings nicht daran gehindert,...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.39 § 22 EStG (Arten der sonstigen Einkünfte)

• 2019 Carsharing / § 22 Nr. 3 EStG / § 15 EStG / § 23 EStG Fraglich sind Einkünfte und Einkünfteermittlung beim privaten Carsharing. Die Vermietung des privaten Pkw im Carsharing kann zu Einkünften aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG oder zu Einkünften nach § 22 Nr. 3 EStG führen. Voraussetzung ist insbesondere das Vorliegen der Gewinnerzielungs- bzw. der Einkünfteerzielungsab...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung ErbStG/... / 4 GrSt

• 2019 Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuerreform/Länderöffnungsklausel/Art. 3 GG/Art. 72 Abs. 3 S. 1 Nr. 7 GG/Art. 105 Abs. 2 GG/Art. 125b Abs. 3 GG Fraglich ist, ob die Regelungen zur Grundsteuerreform verfassungsgemäß sind. Gegen die Länderöffnungsklausel als solche dürften nach den vorgenommenen Änderungen in Art. 72 Abs. 3 S. 1 Nr. 7, 105 Abs. 2 und 125b Abs. 3 GG keine ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsschutz bei Steuerbesc... / [Ohne Titel]

RiFG Prof. Dr. Roberto Bartone[*] Der Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO) ist eine allseits bekannte und in der Praxis außerordentlich häufig vorkommende Nebenbestimmung zu Steuerbescheiden i.S.v. § 120 Abs. 1 AO. Die genannte Vorschrift enthält zudem eine eigenständige Korrekturvorschrift für Steuerbescheide (§ 164 Abs. 2 AO; s. dazu z.B. von Wedelstädt in Bartone/von Wedel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rauchwarnmelder (Miete) / 7.2 Wer sicherungspflichtig ist

Manche Bundesländer haben in ihren Landesbauordnungen geregelt, dass die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder dem Besitzer obliegt, es sei denn, der Eigentümer hat diese Pflicht übernommen. Praxis-Beispiel Betriebsbereitschaft durch Besitzer Dies gilt für Baden-Württemberg, Bayern, Berlin (seit 1.1.2017), Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfale...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rauchwarnmelder (Miete) / 14 Bauordnungsrechtliche Regelungen der Bundesländer

Die entsprechenden Vorschriften einschließlich des Umfangs der Einbau-/Nachrüstpflicht sowie die einzuhaltenden Fristen für Rauchwarnmelder finden sich in den einzelnen Bauordnungen der Länder.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rauchwarnmelder (Miete) / 8.1 Haftung nach den öffentlich-rechtlichen Feuerwehrgesetzen

Wer für die Kosten des Feuerwehreinsatzes bei einem Fehlalarm herangezogen werden kann, ist in den einzelnen Landesfeuerwehrgesetzen (FwG) bzw. -verordnungen, in manchen Bundesländern auch im Brandschutzgesetz (BrSchG) geregelt. Grundsätzlich erfolgt der Einsatz der Feuerwehr unentgeltlich. Die Landesgesetze regeln aber Ausnahmen, wobei speziell auch Regelungen für das Auslös...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 11.9 Sonstiges

Rz. 85 Für die Zeit der Freistellung ist das Arbeitsentgelt oder die Besoldung nach § 3 Abs. 8 SBFG ohne Minderung fortzuzahlen. Der Freistellungsanspruch für die Zeit der Weiterbildung besteht bei Schichtarbeit auch dann, wenn die Teilnahme an der Weiterbildungsveranstaltung vor oder nach einer an diesem Tag zu leistenden Schicht möglich wäre (§ 2 Abs. 1 Satz 2 SBFG). Die F...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 11.5 Dauer (§ 3 SBFG)

Rz. 81 Nach § 3 Abs. 1 SBFG muss der Arbeitnehmer einen Eigenanteil an arbeitsfreier Zeit für die Bildungsmaßnahme einbringen. Die Dauer der Freistellung beträgt maximal 6 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres, wobei die Beschäftigten ab dem 3. Tag zusätzlich im gleichen Umfang arbeitsfreie Zeit einbringen müssen. Dauert die Weiterbildungsveranstaltung insgesamt etwa 4 ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 11.7 Anrechnung (§ 4 SBFG)

Rz. 83 Freistellungen zur Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen, die auf anderen Gesetzen, tarifvertraglichen, dienstlichen oder betrieblichen Vereinbarungen oder Regelungen und Einzelverträgen beruhen, werden auf den Freistellunganspruch angerechnet, soweit ein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts oder der Besoldung besteht. Dagegen werden Freistellungen nach §...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 11.4 Anerkannte Themen und Mindestumfang der Weiterbildung (§ 1 SBFG)

Rz. 80 Nach § 1 SBFG wird die Freistellung von der Arbeit für freistellungsfähige Bildungsmaßnahmen der beruflichen oder politischen Weiterbildung gewährt. Dabei soll die berufliche Weiterbildung die berufliche und soziale Handlungskompetenz fördern und der Erhaltung, Erweiterung und Anpassung der beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten, der Wiedereingliederung Arbeitsuchend...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 11.6 Übertragbarkeit (§ 3 Abs. 5, § 5 Abs. 6 SBFG)

Rz. 82 § 3 Abs. 5 SBFG ermöglicht mit Zustimmung des Arbeitgebers oder des Dienstherrn die Übertragung des Anspruchs auf Freistellung des laufenden Kalenderjahres auf das folgende Kalenderjahr und die Zusammenfassung desselben mit dem Anspruch aus dem Folgejahr, um die Teilnahme an einer länger dauernden Bildungsmaßnahme zu ermöglichen (Ansparen). Der Arbeitgeber oder Dienst...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 11.8 Verfahren (§ 5 SBFG)

Rz. 84 Die Freistellung ist unter Angabe des Termins der Weiterbildungsveranstaltung spätestens 6 Wochen vor ihrem Beginn beim Arbeitgeber oder beim Dienstherrn zu beantragen. Die Entscheidung über den Antrag ist spätestens 2 Wochen vor dem Beginn der Weiterbildungsveranstaltung mitzuteilen. Die Freistellung kann für den beantragten Zeitraum nur abgelehnt werden, wenn zwinge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Doppelte Haushaltsführung / 3.3.2 1.000-EUR-Grenze für inländische doppelte Haushaltsführung

Die angemessenen Unterkunftskosten für die Zweitwohnung am inländischen Beschäftigungsort werden in nachgewiesener Höhe bis max. 1.000 EUR pro Monat als Werbungskosten anerkannt (sog. vereinfachte Angemessenheitsobergrenze).[1] Der Höchstbetrag umfasst sämtliche Aufwendungen, wie: Bruttokaltmiete, an deren Stelle beim Wohneigentum die Abschreibungsbeträge und die Finanzierung...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuerrechtliche Bewert... / 8.1.2 Höchstgrenze von 1.000 EUR pro Monat

Um die aufwendige Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete zu vermeiden, gilt eine feste Obergrenze von 1.000 EUR monatlich bis zu der die tatsächlichen Aufwendungen für die auswärtige Zweitwohnung im Rahmen der doppelten Haushaltsführung im Inland als Werbungskosten abgezogen werden können.[1] Eine weitergehende Prüfung der Notwendigkeit und Angemessenheit ist bei der in...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 31a Rechtsf... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die §§ 31 bis 32 regeln die Konsequenzen bei sozialwidrigem Verhalten des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und anderen Personen, die mit ihm in Bedarfsgemeinschaft leben. § 31a konkretisiert den Nachranggrundsatz des § 2 und knüpft dazu an Verletzungen der auf Integration in den Arbeitsmarkt bzw. in Erwerbstätigkeit zielenden Obliegenheiten und weiteren Pflichtverl...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 7 Einkommen... / 2.1.2 Verfügbares Einkommen

Rz. 9 Der Begriff des Einkommens wird im AsylbLG nicht definiert. Wegen des bestehenden Sachzusammenhanges mit den Regelungen des SGB XII ist der Begriff des Einkommens nach allgemeiner Meinung unter Rückgriff auf § 82 Abs. 1 SGB XII (vormals § 76 BSHG) zu bestimmen. Er erfasst daher alle dem Leistungsberechtigten und seinen Familienangehörigen tatsächlich zufließenden Einkü...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 2.1 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 10 Einig sind sich die Landesgesetze darin, dass alle Arbeitnehmer, deren Arbeitsstätte in dem jeweiligen Bundesland liegt bzw. deren Beschäftigungsverhältnisse ihren Schwerpunkt in dem jeweiligen Bundesland haben, einen Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung haben. Dabei ist der persönliche Wohnsitz ohne Bedeutung. Auch die Auszubildenden unterfallen dem Anwendungsbere...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 3 Wartezeit

Rz. 15 Der Anspruch auf Bildungsfreistellung kann i. d. R. erst nach 6-monatigem Bestehen des Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnisses in Anspruch genommen werden. Dieser Zeitraum wird auch als "Wartezeit" bezeichnet. Dagegen sehen die Bildungsurlaubsgesetze in Baden-Württemberg (vgl. § 4 Satz 1 BZG BW) und im Saarland (vgl. § 3 Abs. 4 SBFG) eine Wartezeit von 12 Monaten vor. ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 1.1 Begriff

Rz. 1 Die Bezeichnung für die zu Zwecken der Weiterbildung gewährte bezahlte Freistellung wird in den einzelnen Gesetzen zum Urlaub zu Weiterbildungszwecken nicht einheitlich verwendet. In einigen Regelungen findet sich noch der Begriff "Bildungsurlaub"[1], in anderen Gesetzen werden die Begriffe "Bildungszeit"[2], "Bildungsfreistellung"[3] oder "Arbeitnehmerweiterbildung"[4...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 1.3 Rechtsgrundlage

Rz. 3 Eine bundeseinheitliche Regelung über den Bildungsurlaub existiert nicht. Daher bestehen in 14 Bundesländern (in allen Bundesländern mit Ausnahme von Bayern und Sachsen) Gesetze zum Bildungsurlaub. Zwar hat die Bundesrepublik Deutschland 1976 das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) vom 24.6.1974 über den bezahlten Bildungsurlaub[1] ratifiziert u...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 4.1 Allgemeines

Rz. 16 Auch bei den Themen, die eine Inanspruchnahme von Bildungsurlaub ermöglichen, gibt es in den einzelnen Ländern Unterschiede. Neben der in allen Gesetzen geregelten Freistellung für berufliche und (gesellschafts)politische Weiterbildung gewähren Bremen und Schleswig-Holstein Bildungsurlaub auch zum Zweck der allgemeinen Weiterbildung. In Niedersachsen und Brandenburg k...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 5.4 Anrechnung

Rz. 36 In einigen Weiterbildungsgesetzen finden sich Vorschriften über die Anrechnung von Freistellungen zum Zwecke der Weiterbildung durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Einzelverträge. Danach ist teilweise die Anrechnung von betrieblichen Schulungen unter engen Voraussetzungen möglich (vgl. etwa § 4 SBFG, § 5 BzG BW, § 4 Ab...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 6.1 Antrag des Arbeitnehmers

Rz. 39 Da über die Freistellung für die Bildungsmaßnahme der Arbeitgeber entscheidet, muss der Arbeitnehmer die Freistellung für die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme beim Arbeitgeber beantragen. Die Inanspruchnahme und der Zeitpunkt der Bildungsfreistellung müssen dem Arbeitgeber nach den jeweiligen Bildungsurlaubsgesetzen so frühzeitig wie möglich mitgeteilt werden...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 5.1 Grundsätze

Rz. 30 Der Umfang des Bildungsurlaubs beträgt in den Weiterbildungsgesetzen regelmäßig 5 Arbeitstage, wobei grundsätzlich von einer Beschäftigung an 5 Arbeitstagen pro Woche ausgegangen wird. Für Teilzeitarbeitsverhältnisse finden sich teilweise Anpassungsregelungen. So sieht § 3 Abs. 2 AWbG NW vor, dass sich der Anspruch entsprechend erhöht oder verringert, wenn regelmäßig ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 3 Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs vor Übergang des Eigentums am Grundstück (§ 16 Abs. 1 GrEStG)

Rz. 13 Der Anwendungsbereich des § 16 Abs. 1 GrEStG erstreckt sich auf die Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs aufgrund einer freiwilligen Vereinbarung (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG) oder einem vorbehaltenen Rücktritts- oder Wiederkaufsrecht (ebenfalls § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG) sowie auf die Fälle, in denen die Rückgängigmachung auf einem Rechtsanspruch wegen Nichterfüllung ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
E-Mobilität: Ladeinfrastruk... / 2 Die Entwicklung der Ladeinfrastruktur

Derzeit sind Ladevorgänge im privaten Raum, also am Arbeitsplatz oder am Wohnort, mit rund 85 % die häufigsten. Mit Stand 1.11.2023 verzeichnete das Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur (BNetzA) 93.261 Normalladepunkte und 22.047 Schnellladepunkte. An den Ladepunkten können gleichzeitig insgesamt 3,98 GW Ladeleistung bereitgestellt werden. Auch ihre Zahl ist wie die der ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 7 Sonderregelungen für Kleinbetriebe

Rz. 47 In einigen Gesetzen sind weitere Einschränkungen für die Freistellung zum Bildungsurlaub vorgesehen. Für Beschäftigte in Kleinbetrieben bestehen teilweise Sonderregelungen. So finden sich Vorschriften, nach denen ein Anspruch erst ab einer bestimmten Betriebsgröße besteht und Beschäftigte in Kleinstbetrieben keinen Anspruch haben (vgl. Übersicht über die Einschränkung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grenzgänger / Arbeitsrecht

Grundsätzlich ist es arbeitsrechtlich unbeachtlich, wo der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz hat – auch wenn dieser in einem anderen Staat als der Arbeitsort liegt. Ob auf den Arbeitsvertrag des Grenzgängers das Arbeitsrecht des Wohnsitzes oder des Arbeitsorts anzuwenden ist, bestimmt sich in erster Linie nach der Vereinbarung der Parteien über das Rechtsstatut des Arbeitsvertrag...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grenzgänger / 3.1 Grenzzone durch Verwaltungsanweisung geregelt

Die Grenzgängerregelung mit Frankreich ist nach Art. 13 Abs. 5a DBA-Frankreich auf Arbeitnehmer anzuwenden, die in der Grenzzone des einen Staates ihre Tätigkeit ausüben und in der Grenzzone des anderen Staates ihre Wohnstätte haben, zu der sie regelmäßig arbeitstäglich zurückkehren. Danach steht das Besteuerungsrecht dem jeweiligen Wohnsitzstaat zu.[1] Für deutsche Grenzgäng...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grenzgänger / Zusammenfassung

Begriff Grenzgänger sind Arbeitnehmer, die ihren Wohnsitz und ihren Arbeitsort in 2 verschiedenen Staaten haben und arbeitstäglich oder in anderen regelmäßig kurzen Abständen zwischen Wohn- und Arbeitsort pendeln. Weiter wird zwischen Ein- und Auspendlern unterschieden. Bezüglich Frankreich und Österreich gilt für Grenzgänger, dass Wohn- und Arbeitsort innerhalb einer bestim...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
E-Mobilität: Förderprogramm... / 5 Die Steuervorteile für E-Autos und E-Zweiräder

Im Klimaschutzprogramm 2030 hat die Bundesregierung beschlossen, die Kraftfahrzeugsteuer stärker an CO2-Emissionen auszurichten und die Steuerbefreiung für Elektro-Pkw zu verlängern. Entsprechend fließt für Pkw, die ab 2021 neu zugelassen werden, neben dem Hubraum künftig verstärkt eine Klimakomponente in die neu geregelte Kfz-Steuer ein. Sie orientiert sich am CO2-Ausstoß de...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Schmiergelder / 8 Erhaltene Bestechungsgelder sind zu versteuern

Derjenige, der Bestechungsgelder erhält, muss diese grundsätzlich versteuern. Das hat der BGH bereits mit Urteil vom 2.12.2005 entschieden.[1] Bestechungsgelder werden als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG qualifiziert. Diese sind erklärungspflichtig. Kapitalerträge aus der Anlage verschwiegener Schmiergelder sind Einkünfte aus Kapitalvermögen. Der bestochene Steuerpfli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Beendigung durch auflö... / 7. Nr. 7 – Haushaltsrechtliche Gründe

Rz. 21 Haushaltsrechtliche Aspekte sind nicht geeignet eine auflösende Bedingung zu rechtfertigen, da es sich gerade nicht um ein in der Zukunft liegendes ungewisses Ereignis handelt.[39]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 37 Das Mandat im Kündigun... / C. Sachverhaltserfassung

Rz. 15 Der Erfolg anwaltlicher Tätigkeit in Kündigungsschutzrechtstreitigkeiten hängt wesentlich davon ab, dass der zugrunde liegende Sachverhalt voll erfasst, bearbeitet und verwertet wird. Kein Kündigungsschutzrechtsfall ist wie der andere, auch wenn sich Stereotypen bilden lassen. Um bei der Mandatsannahme bereits den Sachverhalt voll zu erfassen, bietet es sich an, bei k...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 92. Gesetz zur Förderung des Wohnungsbaues (WoBauFördG) 1994 vom 06.06.1994, BGBl I 94, 1184

Rn. 112 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Hinter § 3 Nr 58 EStG wurde eine neue Nr 59 betreffend Steuerfreiheit der Zusatzförderung nach § 88e des zweiten Wohnungsbaugesetzes und nach § 51f des Wohnungsbaugesetzes für das Saarland eingefügt.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 2. Sonstige Beendigungstatbestände

Rz. 39 Der Betriebsrat ist nach § 102 BetrVG nur zu beteiligen, wenn das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung des Arbeitgebers enden soll. Endet das Arbeitsverhältnis durch Eigenkündigung des Arbeitnehmers oder durch sonstige Gründe, die keine Kündigung darstellen, besteht das Beteiligungsrecht des Betriebsrats nicht. Keine Anhörungspflicht besteht daher, wenn ein wirksam ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / II. Endabrechnung

Rz. 32 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.10: Endabrechnung Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben vom _________________________. Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir die Angelegenheit nach der Erhebung der Kündigungsschutzklage zwischenzeitlich im Interesse Ihres Versicherungsnehmers durch den Abschluss eines geric...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Außerordentliche Kündig... / XI. Mandatsträger

Rz. 101 Mandatsträger haben Sonderkündigungsschutz, z.B. als Mitglied des Ortsgemeinderats, Stadtrats u.a. So ist z.B. nach § 18a Abs. 4 GemO Rh-Pf die Kündigung der Arbeitsverhältnisse der Ratsmitglieder, der ehrenamtlichen Bürgermeister, Beigeordneten und Ortsvorsteher unzulässig, es sei denn, dass Tatsachen vorliegen, die den Arbeitgeber zur Kündigung nach § 626 BGB berec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 34 Steuerrechtliches Umfe... / I. Abfindung/Entschädigung

Rz. 1 Nach früherer Rechtslage (§ 3 Nr. 9 EStG a.F.) waren "Abfindungen wegen Auflösung des Dienstverhältnisses" unter bestimmten Voraussetzungen und bis zu einer bestimmten Höhe (zuletzt 7.200 bis 11.000 EUR) steuerfrei. Obwohl der Freibetrag schon zum Jahreswechsel 2005/2006 abgeschafft wurde, kursiert gelegentlich immer noch das Gerücht, dass Abfindungen steuerfrei gezahl...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Erstellen der Lohnsteuerbes... / 6.3.4 Eintragung Großbuchstabe FR

Für französische Grenzgänger mit Wohnort in Frankreich und Arbeitsort bei einem inländischen Arbeitgeber (jeweils in der Grenzzone) ist auf der Lohnsteuerbescheinigung für die Vornahme des Fiskalausgleichs zwischen Frankreich und Deutschland der Großbuchstabe FR in Nummer 2 zu bescheinigen. Zur Unterscheidung, in welchem Bundesland der Arbeitgeber seinen Sitz hat, ist ohne L...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Führung des Lohn- und Gehal... / 2.7 Eintragung der Großbuchstaben FR

Seit 2017 besteht die Bescheinigung der Großbuchstaben FR für französische Grenzgänger, für die dem Arbeitgeber vom Betriebsstättenfinanzamt eine Freistellung für den Lohnsteuerabzug vorliegt.[1] In Zeile 2 der Lohnsteuerbescheinigung sind die Großbuchstaben FR einzutragen, die um die Ziffern 1, 2 oder 3 zu ergänzen sind, je nachdem, ob das Grenzgängerarbeitsverhältnis zulet...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Erstellen der Lohnsteuerbes... / 6.15.1 Beiträge und Zuschüsse zur Alterssicherung

Gesetzliche Rentenversicherung Der Arbeitgeberanteil der Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen ist in Nummer 22a der entsprechende Arbeitnehmeranteil in Nummer 23a aufzunehmen. Berufsständische Versorgungseinrichtung Die Nummern 22b und 23b der Lohnsteuerbescheinigung sind für die Bescheinigung des Arbeitgeberzuschusses sowie des entsprechenden Arbeitnehmeranteils a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuerbescheinigung / 1.2 Dauer des Arbeitsverhältnisses, Großbuchstaben

Des Weiteren sind folgende Eintragungen erforderlich: Nummer 1: Dauer des Dienstverhältnisses während des Kalendersjahres beim Arbeitgeber. Nummer 2: In dem Feld "Anzahl U" ist die Anzahl der Unterbrechungszeiträume zu bescheinigen, in denen an mindestens 5 aufeinanderfolgenden Arbeitstagen der Anspruch auf Arbeitslohn im Wesentlichen entfallen ist, z. B. wegen Krankheit. Dies...mehr