Fachbeiträge & Kommentare zu Richter

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2.4.1 Allgemeine Gestaltungsfragen

Rz. 55 Erledigungs- bzw. Ausgleichsklauseln in vorformulierten Auflösungsverträgen unterliegen der AGB-Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB , d. h. Einbeziehungs-, Transparenz- und Inhaltskontrolle.[1] Sie sind allerdings i. d. R. keine überraschenden oder ungewöhnlichen Klauseln i. S. d. § 305c BGB.[2] Einseitige Erledigungsklauseln, die nur die Ansprüche des Arbeitnehmers erfassen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5.2.4 Stellvertretung

Rz. 77 Unterzeichnet ein Vertreter die Erklärung, muss dies in der Urkunde durch einen das Vertretungsverhältnis anzeigenden Zusatz hinreichend deutlich, d. h. zumindest andeutungsweise, zum Ausdruck kommen.[1] Dies geschieht z. B. durch den Zusatz "i. V.", bei Prokuristen durch "ppa" oder schlichtweg durch die Unterschrift des Personalleiters in dieser Funktion unterhalb de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 17 Neufassung des § 20 Abs. 2, § 21 Abs. 1, § 22 Abs. 1 S. 6 Nr. 2, 4 und 5 sowie § 24 Abs. 2 (Abs. 14) UmwStG

Rz. 98 Durch das Steueränderungsgesetz 2015 v. 2.11.2015[1] wurden die Regelungen der §§ 20, 21, 22 und 24 UmwStG verschärft, indem die Möglichkeit zur Gewährung sonstiger Gegenleistungen der Höhe nach beschränkt wurde. Die Neuregelungen sind erstmals anzuwenden, wenn in den Fällen der Gesamtrechtsnachfolge der Umwandlungsbeschluss nach dem 31. Dezember 2014 erfolgt ist oder...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslohnspende / 2 Arbeitgeber als Spendensammelstelle

Verzichten Arbeitnehmer anlässlich von Ausnahmesituationen, Naturkatastrophen oder Krieg auf die Auszahlung von Teilen ihres Arbeitslohns oder auf Teile ihres als Arbeitslohn angesammelten Wertguthabens, damit sie der Arbeitgeber zugunsten der Betroffenen spendet, gelten steuerliche Sonderregelungen. Diese Lohnteile bleiben steuerfrei, wenn der Arbeitgeber bestimmte formale Vor...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Unfa... / 1.1 Teilnahme an dienstlichen Veranstaltungen

Zum Dienstverhältnis rechnen auch dienstliche Veranstaltungen und sonstige Verrichtungen, die der von den Unfallfürsorgevorschriften erfassten Tätigkeit zuzuordnen sind (z. B. dienstlich angeordnete Teilnahme an einem Kongress, dienstlich veranlasster Vortrag). Die Versicherungsfreiheit erstreckt sich auch auf Beamte und Richter, die als freigestellte oder nicht freigestellt...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit / 1 Von der Versicherungspflicht ausgenommene Personen

Durch die Versicherungsfreiheit sind Personen von der Versicherungspflicht ausgenommen, für die der Gesetzgeber kein Schutzbedürfnis in der Sozialversicherung sieht. Dies kann daran liegen, weil eine anderweitige Absicherung gegeben ist, wie z. B. für Beamte, Richter und Berufssoldaten. Versicherungsfreiheit kann aber auch in der jeweiligen Tätigkeit begründet sein, wie z. B...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Unfa... / 1 Beamte und beamtenähnliche Personen

In der gesetzlichen Unfallversicherung sind Beamte und Personen, die beamtenähnlich abgesichert sind, versicherungsfrei.[1] Dazu zählen insbesondere Personen, soweit sie nach beamtenrechtlichen Vorschriften Anspruch auf Unfallfürsorge haben. Beamtenrechtliche Vorschriften sind die Regelungen im Beamtenversorgungsgesetz [2], die sowohl für Bundesbeamte als auch für Landesbeamte,...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die §§ 17–22 KSchG enthalten den 3. Abschnitt des KSchG und regeln den besonderen Kündigungsschutz bei Massenentlassungen. Die Vorschriften haben ihre Vorläufer in der Demobilmachungs- und der Stilllegungsverordnung von 1920 und fanden später ihren Eingang in die §§ 15 ff. KSchG 1951.[1] Die heutige Fassung dient dazu, die Vorgaben der sog. "Massenentlassungsrichtlinie...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.5.1 Stellungnahme des Betriebsrats (Abs. 3 Sätze 2 und 3)

Rz. 131 Die Beifügung der Stellungnahme des Betriebsrats zur Anzeige (§ 17 Abs. 3 Satz 2 KSchG) – ersatzweise das Vorbringen des Arbeitgebers nach § 17 Abs. 3 Satz 3 KSchG – ist nach bisheriger BAG-Rechtsprechung (zur beabsichtigten Rechtsprechungsänderung Rz. 159 ff.) Wirksamkeitsvoraussetzung für die Massenentlassungsanzeige.[1] Gibt der Betriebsrat seine Stellungnahme irr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Den Kündigungsschutz der Betriebsratsmitglieder und sonstiger Funktionsinhaber im Rahmen der Betriebsverfassung regelt § 15 KSchG. Nach ihm ist nur die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund zulässig, während eine ordentliche Kündigung wegen der besonderen Stellung der Betriebsverfassungsorgane lediglich bei Stilllegung des Betriebs oder unter erschwerten Vorau...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.1 Rechtsprechungsänderung durch "Junk"

Rz. 16 Mit der sog. "Junk" -Entscheidung des EuGH v. 27.1.2005 [1] wurde das frühere Verständnis überholt und die bisherige Praxis bei Massenentlassungen in ihren Grundfesten erschüttert.[2] Der EuGH entschied, dass die Kündigungserklärung des Arbeitgebers das Ereignis (i. S. d. MERL) ist, das als Entlassung gilt; die Kündigung dürfe erst nach dem Ende des Konsultationsverfah...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampfrecht / 9 Personelle Grenzen für eine zulässige Streikteilnahme

Alle auf vertraglicher Grundlage abhängig Beschäftigten, also auch Auszubildende [1], die zum Streik aufgerufen worden sind, haben das Recht, sich an gewerkschaftlich organisierten und hinsichtlich des betrieblichen und zeitlichen Kampfgebiets definierten Arbeitskämpfen zu beteiligen. Im öffentlichen Dienst gilt nichts anderes. Nur für die bereits unter Abschn. 5 behandelten B...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampfrecht / 6.1 Tariflich regelbares Ziel

Koalitionen haben das Recht, autonom das Arbeits- und Wirtschaftsleben zu fördern.[1] Das Arbeitsleben wird im Autonomiebereich durch Tarifverträge geregelt. Sie anzustreben, ist Teil des gewährleisteten koalitionsgemäßen Verhaltens. In diesem Kontext versteht die deutsche Rechtsprechung den Arbeitskampf juristisch nicht wie andere Rechtsordnungen als emanzipatorischen oder ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Antragspflichtversicherung ... / 2.2 Zugehörige zu einem anderen Sicherungssystem

Die Antragspflichtversicherung ist ferner auch für Personen nicht mehr zulässig, die wegen der Zugehörigkeit zu einem anderweitigen Sicherungssystem nur in Bezug auf eine bestimmte Beschäftigung oder Tätigkeit versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind. Voraussetzung für den Ausschluss dieser Personen ist, dass die Zeit des Sozialleistungsbezuges in dem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 04/2024, Keine Terminsgebühr für telefonisches Gespräch allein mit dem Richter

Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2, Nr. 3104 VV RVG Leitsatz Einseitige Gespräche nur einer Partei mit dem Gericht stellen keine Besprechung i.S.v. Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV dar. Erforderlich ist vielmehr stets die Beteiligung von zumindest zwei am Verfahren Beteiligter mit dem Ziel, im Rahmen der Besprechung eine Erledigung des Verfahrens herbeizuführen. Ein Telefongespräch zwis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 04/2024, Deutscher Famil... / VI. Berufsrecht der Richter

1. Der Gesetzgeber wird aufgerufen, festzuschreiben, dass Familienrichter einen Anspruch auf Fortbildung haben. (AK 1). 2. Die in einigen Bundesländern bereits gesetzlich verankerte Fortbildungspflicht für Familienrichter sollte in allen Bundesländern eingeführt werden (AK 1).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 37 Das Mandat im Kündigun... / III. Umgang mit Richtern

Rz. 56 Richter haben sowohl bei der Handhabung als auch bei der Entscheidung eines Rechtstreites fast immer einen erheblichen Ermessensspielraum. Wie dieses Ermessen ausgeübt wird, hängt wesentlich von den interagierenden Personen ab. Niemand wird bestreiten, dass auch Sympathie/Antipathie bei der Ausübung des Ermessens eine Rolle spielen kann. Ein freundlicher, aber nicht a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 04/2024, Keine Terminsg... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des OLG Bamberg gibt Anlass, sich mit den Voraussetzungen der Terminsgebühr für Besprechungen näher zu befassen. 1. Anfall der Terminsgebühr Ob dem Rechtsanwalt nach Vorbem 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV die dort geregelte Terminsgebühr auch dann anfällt, wenn er die Besprechungen allein mit dem Richter führt, ist seit jeher bei verschiedenen Fallgestaltungen umstritt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bearbeiterübersicht

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Autorenverzeichnis

Susanne A. Becker Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, zertifizierte Mediatorin, Hamburg Prof. Dr. Nicolai Besgen Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Bonn Dr. Daniel Faulenbach Einigungsstellenvorsitzender, Schlichter und Mediator, Bonn Frank-Michael Goebel Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz Christof Kleinmann Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / B. Gegenstandswert

Rz. 6 Die Höhe der gesetzlichen Vergütung nach dem RVG bemisst sich nach dem Gegenstandswert, also dem Wert, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit für den Mandanten hat, § 2 Abs. 1 RVG. Dieser Gegenstandswert ist in arbeitsrechtlichen Mandaten die Grundlage für die Wertgebühren, die nach Maßgabe des § 13 RVG i.V.m. Anlage 2 zu § 13 Abs. 1 RVG gestaffelt sind.[6] Der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 04/2024, Keine Terminsg... / I. Sachverhalt

Die Antragsteller hatten vor dem AG Obernburg – FamG – von der Antragsgegnerin, ihrer Schwiegertochter, die Rückzahlung eines hälftigen Darlehensbetrages i.H.v. 9.580,00 EUR verlangt. Nach Zustellung der Antragsschrift zahlte die Antragsgegnerin die Hauptforderung am 7.3.2023 auf das Konto der Verfahrensbevollmächtigten der Antragsteller. Am 9.3.2023 führte der Verfahrensbev...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 04/2024, Zeitschriften aktuell

Rechtspfleger Werner Klüsener, Einigungsgebühr in Kindesschutzverfahren nach § 1666 BGB, JurBüro 2023, 617 Nach Nr. 1000 VV fällt die Einigungsgebühr für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrages, durch den der Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird, an. Nach Abs. 5 S. 3 der Anm. zu Nr. 1000 VV entsteht die Gebühr in Kindschaftssachen auch f...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorwort

20 Jahre Handbuch Kündigungsrecht – dem im Vorwort zur 1. Auflage formulierten Anspruch, in einem ausschließlich auf das kündigungsschutzrechtliche Mandat bezogenen Gesamtwerk die in diesem Rahmen interessierenden rechtlichen Aspekte umfassend zu behandeln und eine Brücke zu schlagen zwischen der Vollständigkeit der Informationsvermittlung in den vorhandenen Kommentierungen,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 40 Gerichtskosten im Künd... / A. Einführung

Rz. 1 Die bei arbeitsgerichtlichen Verfahren anfallenden Gerichtskosten (= Gebühren und Auslagen, vgl. § 1 Abs. 1 GKG) sind seit dem 1.7.2004 nicht mehr im ArbGG,[1] sondern im GKG geregelt, denn dieses ist gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 4 GKG auch für Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen nach dem ArbGG anwendbar. Für die Inanspruchnahme der Gerichte werden Gebühren erhoben, d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Güteverhandlung / D. Beweisbeschluss vor der streitigen Verhandlung, § 55 Abs. 4 ArbGG

Rz. 30 Im Interesse der Verfahrensbeschleunigung kann der Vorsitzende vor der streitigen Verhandlung einen Beweisbeschluss erlassen, soweit er eine Beweisaufnahme durch den ersuchten Richter oder eine schriftliche Beantwortung der Beweisfrage nach § 377 Abs. 3 ZPO oder die Einholung amtlicher Auskünfte oder eine Parteivernehmung oder die Einholung eines schriftlichen Sachver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Rechtsweg zu den Arbei... / 2. Zusammenhangszuständigkeit nach § 2 Abs. 3 ArbGG

Rz. 79 Hier ist äußerste Vorsicht geboten: Gem. § 2 Abs. 3 ArbGG können vor die Arbeitsgerichte auch nicht unter die Absätze eins und zwei fallende Rechtsstreitigkeiten gebracht werden, wenn der Anspruch mit einer bei einem Arbeitsgericht anhängigen oder gleichzeitig anhängig werdenden bürgerlichen Rechtsstreitigkeit der in den Absätzen eins und zwei bezeichneten Art in rech...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 04/2024, Keine Terminsg... / Leitsatz

Einseitige Gespräche nur einer Partei mit dem Gericht stellen keine Besprechung i.S.v. Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV dar. Erforderlich ist vielmehr stets die Beteiligung von zumindest zwei am Verfahren Beteiligter mit dem Ziel, im Rahmen der Besprechung eine Erledigung des Verfahrens herbeizuführen. Ein Telefongespräch zwischen dem Verfahrensbevollmächtigten einer Partei und...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 04/2024, Zur Darlegung ... / 3 Anmerkung:

Das Urteil ist vor allem wegen seiner Ausführungen zum Haushaltsführungsschaden von Interesse. I. Hier beschäftigt sich das OLG Frankfurt zunächst mit der Höhe des Stundensatzes, der, wie der Richter zutreffend feststellt, nach der Rechtsprechung – nicht nur des OLG Frankfurt, sondern auch des BGH (Urt. v. 29.3.1988 – VI ZR 87/87, juris Rn 14) – anhand der Netto-Kosten zu bem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Kündigungsschutzprozes... / 1. Landesarbeitsgericht als Berufungsgericht

Rz. 7 Zuständig für die Berufung in Kündigungsschutzsachen ist das Landesarbeitsgericht, in dessen Bezirk das Arbeitsgericht angesiedelt ist, das die anzugreifende Entscheidung erlassen hat. Obwohl der Ebene der Oberlandesgerichte vergleichbar, entscheidet das LAG nicht in Senatsbesetzung, sondern durch Kammern, die wie beim erstinstanzlichen Gericht mit einem Berufsrichter ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 04/2024, Keine Anrechnu... / I. Sachverhalt

Die Klägerin hatte ihren späten Prozessbevollmächtigten zunächst außergerichtlich mit der Regulierung eines Schadens beauftragt. Die außergerichtliche Tätigkeit endete am 20.11.2019. Zu diesem Zeitpunkt rechnete der spätere Prozessbevollmächtigte gegenüber der Klägerin eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV nebst Auslagen und Umsatzsteuer ab. Im Dezember 2022 erteilte die Klä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Beendigung der Unternehmensverflechtung

Rn. 420 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Wegen der möglichen Gründe, die zur Beendigung einer Betriebsaufspaltung führen können, s Rn 400 zu (3), speziell zur Insolvenz s Rn 417. Es kommt oft zu einer ungewollten Zwangsbetriebsaufgabe des Besitzunternehmens, die zu existenzbedrohenden Steuerbelastungen führen kann (s Rn 305 zu (1) und (3)), sofern nicht die Voraussetzungen der Auff...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Kündigung und Insolvenz / II. Vorläufiges Insolvenzverfahren: Bestellung eines sog. "starken" vorläufigen Insolvenzverwalters

Rz. 146 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.2: Bestellung eines sog. "starken" vorläufigen Insolvenzverwalters Amtsgericht _________________________ Beschluss In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der _________________________ vertreten durch _________________________, wird heute, am _________________________, um ________________________...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Kündigung und Insolvenz / III. Sonderermächtigung des "schwachen" vorläufigen Verwalters zum Abschluss von Verträgen zulasten der künftigen Insolvenzmasse

Rz. 147 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.3: Sonderermächtigung des "schwachen" vorläufigen Verwalters Amtsgericht _________________________ Beschluss In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der _________________________, vertreten durch _________________________, wird heute, am _________________________ um _________________________ Uhr,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Kündigung und Insolvenz / V. Eröffnungsbeschluss

Rz. 149 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.5: Eröffnungsbeschluss Amtsgericht _________________________ Insolvenzabteilung Eröffnungsbeschluss Über das Vermögen der _________________________ – Schuldnerin – wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am _________________________ um _________________________ Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Kündigung und Unterneh... / 1. Grundsätze

Rz. 3 Die nach dem UmwG zu beurteilenden Vorgänge werden regelmäßig Betriebsübergänge darstellen.[5] Die Regelung des § 35a Abs. 2 UmwG stellt insoweit klar, dass § 613a Abs. 1, 4 bis 6 BGB durch die Wirkungen der Eintragung einer Verschmelzung, Spaltung oder Vermögensübertragung unberührt bleiben. Der Verweis bezieht sich auf den Übergang der Arbeitsverhältnisse und deren i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 04/2024, zfs Aktuell / 4.1 Umtauschfristen für Führerscheine

In der Januar-Ausgabe wurde über die geltenden Umtauschfristen für Führerscheine berichtet. Dort hat sich leider ein Fehler eingeschlichen: Die Angabe, dass die Umtauschfrist für bis zum 31.12.1998 ausgestellte Führerscheine für ältere Jahrgange als 1970 bereits abgelaufen sei, ist für die Geburtsjahrgänge, die vor 1953 geboren sind, nicht zutreffend. Richtig ist, dass die U...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 04/2024, Fragen und Lös... / 3. Lösung zur 2. Abwandlung

Hier sind zwar drei Termine durchgeführt worden, es handelt sich bei dem Ortstermin des Sachverständigen jedoch nicht um einen gerichtlichen Termin. Außerdem hat der Sachverständige naturgemäß bei seinem Ortstermin auch keine Zeugen oder (weitere) Sachverständige vernommen, was nur dem Prozessgericht oder dem vom Prozessgericht ersuchten Richter vorbehalten ist. Die gegentei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 04/2024, Schmidt-Futterer, Mietrecht - Großkommentar des Wohn- und Gewerbemietraumrechts

Herausgegeben von Prof. Dr. Ulf P. Börstinghaus; bearbeitet von Dr. Matthias Fervers, Dr. Jutta Hartmann, Prof. Dr. Siegbert Lammel, Dr. Eric Linder, Norbert Eisenschmid, Dr. Beate Flatow, Dr. Jürgen Herrlein, Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter und Elmar Streyl. 16. neu bearbeitete Aufl., 2024. Verlag C.H. Beck, München. XXVII, 3.280 S., 199,00 EUR Auch über dieses Standardwerk...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Kündigungsschutzprozes... / c) Übertragung der Entscheidung auf den Vorsitzenden

Rz. 132 Während im Zivilprozess die Berufungskammer die Entscheidung auf den Einzelrichter übertragen kann – vgl. § 523 Abs. 1 ZPO – werden aufgrund mündlicher Verhandlung zu treffende streitige Endentscheidungen im Urteilsverfahren vor dem LAG grundsätzlich immer von der Kammer getroffen. § 64 Abs. 6 S. 2 ArbGG besagt ausdrücklich, dass die Vorschriften der ZPO über das Ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 04/2024, Deutscher Famil... / II. Versorgungsausgleich

1. Der Gesetzgeber wird aufgerufen, die Einbeziehung von Anrechten, die im Verfahren zum Wertausgleich bei der Scheidung vergessen, übersehen oder verschwiegen worden sind, in den Wertausgleich nach der Scheidung zu ermöglichen (AK 2). 2. Der Gesetzgeber wird aufgerufen, den persönlichen Anwendungsbereich der §§ 2 Abs. 2 Nr. 3, 17 und 45 VersAusglG nicht auf "Anrechte im Sinn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Rechtsweg zu den Arbei... / V. Rechtswegzuständigkeit und Verweisung des Rechtsstreits

Rz. 6 Die Zuständigkeitsprüfung erfolgt von Amts wegen. Ein Verweisungsantrag ist nicht erforderlich. Wirksame Zuständigkeitsvereinbarungen sind dabei zu berücksichtigen. Stellt das Arbeitsgericht seine Unzuständigkeit fest, verweist es nach Anhörung der Parteien das Verfahren an das zuständige Gericht durch Beschluss (§ 48 Abs. 1 ArbGG, § 17a Abs. 2 GVG). Der Beschluss kann...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Kündigung und Insolvenz / IV. Übertragung der Arbeitgeberfunktion auf den "schwachen" vorläufigen Insolvenzverwalter

Rz. 148 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.4: Übertragung der Arbeitgeberfunktion auf den "schwachen" vorläufigen Insolvenzverwalter Amtsgericht _________________________ Beschluss In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der _________________________, vertreten durch _________________________, wird heute, am _________________________, um _...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 04/2024, Terminsvertret... / IV. Hinweis des Gerichts

Abschließend hat die 1. Strafkammer des LG Ulm darauf hingewiesen, dass die Entscheidung des OLG Stuttgart v. 23.1.2023 (4 Ws 13/23, AGS 2023, 162 = JurBüro 2023, 251 = StRR 3/2023, 38) für den vorliegenden Fall nicht einschlägig ist. Bereits aus dem amtlichen Leitsatz dieser Entscheidung ergebe sich, dass diese sich allein zu den Gebühren verhalte, die dem ausschließlich fü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kellermann, Neue Entwicklungen u Rechtsfortbildung im Kommanditgesellschaftsrecht, die "moderne" Gestaltung der KG, JbFSt 1980/81, 320; Uelner, Steuerliche Probleme bei kapitalistisch verfassten KG, JbFSt 1980/81, 359; Sauer, Die Publikums-KG, Bielefeld 1982; Gieseke, Besondere Probleme bei der mittelbaren Beteiligung an einer Publikums-KG durch einen Treuhand-Kommanditisten, D...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 04/2024, Zur Haftung ei... / 2 Aus den Gründen:

II. Die Berufung hat nach einstimmiger Auffassung des Senats keine Aussicht auf Erfolg. Gemäß § 513 ZPO kann eine Berufung nur auf eine Rechtsverletzung oder darauf gestützt werden, dass die gemäß § 529 ZPO zu berücksichtigenden Feststellungen ein anderes als das landgerichtliche Ergebnis rechtfertigen. Beides liegt für die Berufung der Klägerin nicht vor. Die Klägerin hat geg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Kammertermin / III. Zurückweisung verspäteten Vortrags

Rz. 11 Die Zurückweisung setzt – neben der wirksamen Fristsetzung – zunächst voraus, dass die Partei über die Folge der Fristversäumung belehrt worden ist, § 61a Abs. 6 ArbGG. Sind die Parteien anwaltlich vertreten, muss ein Hinweis auf die gesetzliche Bestimmung als ausreichend erachtet werden.[10] Sind die Parteien hingegen nicht anwaltlich vertreten, sind sie konkret zu b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 04/2024, Geschwindigkei... / 5. Vermeidungsstrategien der Verteidigung

Soll es (trotz zunächst erhobenen Fahrlässigkeitsvorwurfs) zu einer Vorsatzverurteilung kommen, so bedarf es eines rechtlichen Hinweises nach § 71 Abs. 1 OWiG, § 265 Abs. 1 StPO. Dies gilt auch im Abwesenheitsverfahren, wobei dem Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme binnen angemessener Frist einzuräumen ist.[113] Die Verteidigung muss nach rechtlichem Hinweis in der Haup...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lenzen, Die Testamentsvollstreckung bei der GmbH & Co KG nach höchstrichterlicher Rspr, GmbH-Rdsch 1977, 56; Durchlaub, Die Ausübung von Gesellschaftsrechten in PersGes durch Testamentsvollstrecker, DB 1977, 1399; Bommert, Neue Entwicklungen zur Frage der Testamentsvollstreckung in PersGes, BB 1984, 178; nn, Testamentsvollstreckung an Gesellschaftsanteilen, GmbHR 6/1985, R 4; Kl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Kündigung und Insolvenz / B. Kündigungsrecht in der Eröffnungsphase

Rz. 32 In der Phase des vorläufigen Insolvenzverfahrens ist die Rechtslage besonders unsicher. Viele Beteiligte, selbst Richter, Gerichtsvollzieher und Anwälte lassen sich durch den Gerichtsbeschluss zur Anordnung von Sicherungsmaßnahmen (siehe Muster unter Rdn 145) fälschlicherweise zu der Annahme verleiten, es handele sich um den Eröffnungsbeschluss und der (vorläufige) Ve...mehr