Krankengeld

Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Hauptsächlich wird entfallenes Arbeitsentgelt während einer Arbeitsunfähigkeit oder einer stationären Behandlung nach Ablauf der Entgeltfortzahlung ersetzt. Die Leistung wird von der Krankenkasse gezahlt.

Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn die Krankheit sie arbeitsunfähig macht oder sie auf Kosten der Krankenkasse stationär in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung behandelt werden (§ 44 Abs. 1 SGB V). 

Der Anspruch für freiwillig gesetzlich Krankversicherte besteht nur dann, wenn sie mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind. 





Krankengeld: Berechnung und Auszahlung 

Grundlage für die Berechnung ist das Bruttoarbeitsentgelt aus dem letzten abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Überschreitet das erzielte Entgelt die Beitragsbemessungsgrenze, wird auf diese begrenzt. 

Das Krankengeld beträgt 70 % des regelmäßig erzielten Bruttoarbeitsentgeltes (begrenzt auf die Beitragsbemessungsgrenze), jedoch nicht mehr als 90 % des letzten Nettoarbeitsentgeltes. 

Krankengeld wird kalendertäglich gezahlt. Für einen vollständigen Kalendermonat sind bei der Berechnung 30 Tage anzusetzen. Besteht der Krankengeldanspruch nur für einen Teil des Monats, werden die tatsächlichen Tage berücksichtigt. 

Der Krankengeldbezieher unterliegt der Beitragspflicht in der Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Daher mindert die Krankenkasse das Krankengeld vor der Auszahlung um diese Beiträge. In der Krankenversicherung ist er beitragsfrei.

Das Krankengeld ist steuerfrei, unterliegt allerdings dem Progressionsvorbehalt. 

Die Krankenkasse zahlt das Krankengeld immer für den zurückliegenden Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit. 

Bezugsdauer

Krankengeld wegen derselben Krankheit erhalten Versicherte für höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. 

Der Hinzutritt einer weiteren Krankheit verlängert den Leistungsanspruch nicht. 

Krankengeld beantragen

Die Arbeitsunfähigkeit ist der Krankenkasse unverzüglich nach der ärztlichen Feststellung anzuzeigen. Zu diesem Zweck ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Krankenkasse zu senden. 

Nach Ablauf der Entgeltfortzahlung bescheinigt der behandelnde Arzt der Krankenkasse die fortbestehende Arbeitsunfähigkeit. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt auch als Auszahlungsschein. Der Mustervordruck wird durchgängig auch während des Krankengeldbezuges eingesetzt.

Bei vielen Krankenkassen ist der Antrag auf Krankengeld mit einer "Erklärung zur Zahlung von Krankengeld" verbunden. Versicherte machen darin Angaben zu ihrer Bankverbindung. Sie geben zudem an, ob sie eine Rente beantragt haben oder Rehabilitationsmaßnahmen in Anspruch nehmen. Diese Leistungen können sich auf den weiteren Krankengeldanspruch auswirken.