Fachbeiträge & Kommentare zu Kommanditgesellschaft

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.1.1 Übersicht

Rz. 37 Durch das JStG 2007 v. 13.12.2006[1] wurden § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und Abs. 1 S. 1 Nr. 3 geändert und Abs. 1 S. 1 Nr. 4 und 5 EStG eingefügt. Die Änderungen gelten ab Vz 2007. Außerdem ist durch das JStG 2009 v. 19.12.2008[2] in Abs. 1 S. 2 für steuerfreie ausl. Einkünfte nach Abs. 1 Nr. 3 (Steuerfreiheit bei Bestehen eines DBA) m. W. v. Vz 2008 eine im Zusammenhang m...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Juristische Personen

Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Bei den juristischen Personen unterscheidet man in: Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind mit einer gewissen Rechtsfähigkeit ausgestattete Gebilde. Sie sind Träger von Rechten und Pflichten. Die Rechtsfähigkeit erlangen sie durch Gesetz oder staatlichen Hoheitsakt (Verwaltungsakt). Im Regelfall werden von ihnen hoheitliche oder gemeinscha...mehr

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ZErb 04/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bayerischer Notarverein e.V. (Hrsg.) Kostentabelle für Notare Bäuerle Tabelle 35. Auflage, 2021 Nomos, ISBN 978-3-8487-7053-3, 29 EUR Die Kostentabell...mehr

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / XIX. Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes auf vertretungsberechtigte Organmitglieder

Rz. 87 § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG bestimmt, dass die Vorschriften der §§ 1 bis 13 KSchG nicht gelten in Betrieben einer juristischen Person für die Mitglieder des Organs, das zur gesetzlichen Vertretung der juristischen Person berufen ist. Die Vorschrift findet also unmittelbar Anwendung auf Vorstände von Aktiengesellschaften und Geschäftsführer von Gesellschaften mit beschränk...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. § 15 Abs 1 EStG

Rn. 1a Stand: EL 141 – ET: 02/2020 § 15 Abs 1 EStG hat seinen Ursprung in § 7 EStG 1920. Zuvor sprach das EStG 1891 noch von der "stpfl Erwerbsgesellschaft", besteuerte jedoch tatsächlich nicht die Gesellschaft als solche, sondern nur die einzelnen Gesellschafter. In § 13 Abs 2 Nr 2 des Preußischen EStG v 19.06.1906 hieß es bereits: "Der von einer nicht nach § 1 Nr 4 bis 6 stpf...mehr

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§ 42 Das Kündigungsmandat a... / III. Rechtsschutz für Vertretungsorgane (Anstellungsverträge)

Rz. 24 Zum Deckungsbereich des Arbeits-Rechtsschutzes gehören nicht Auseinandersetzungen aus Anstellungsverträgen von AG-Vorständen und GmbH-Geschäftsführern mit den von ihnen vertretenen Unternehmen. Denn diesem Personenkreis fehlt es an der Arbeitnehmereigenschaft i.S.d. § 5 Abs. 1 S. 3 ArbGG. Dies gilt auch für den Geschäftsführer der Komplementär-GmbH einer Kommanditgese...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeines

Rz. 64 [Autor/Stand] § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d ErbStG enthält eine erschöpfende Aufzählung der steuerpflichtigen nicht natürlichen Personen, bei der jede einzelne Gruppe von steuerpflichtigen Gebilden genau begrenzt ist (s. § 3 ErbStG Rz. 54). Die Aufzählung stimmt im Wesentlichen mit § 1 Abs. 1 KStG überein. Eine weitgehende Übereinstimmung besteht auch mit § 97 Abs. 1 Bew...mehr

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ZErb 04/2024, Auslegung ein... / 1 Gründe

I. Die Beklagten verfolgen mit ihrer Berufung gegenüber dem der Klage stattgebenden Urteil des LG Bielefeld ihren erstinstanzlichen Antrag auf Abweisung der Klage weiter. Die Parteien streiten über die Rechtsnachfolge am Kommanditanteil des 2017 verstorbenen Kommanditisten der Klägerin zu 1) B A, der … Staatsbürger war. Die Klägerin zu 1) ist eine im Handelsregister der AG Bie...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Gewinnrücklagen

Rz. 1076 [Autor/Stand] Zu den Eigenkapitalposten rechnen nach § 272 Abs. 3 HGB auch die Gewinnrücklagen. Hierbei handelt es sich um die Beträge, die im Geschäftsjahr oder in einem früheren Geschäftsjahr aus dem Betriebsergebnis gebildet worden sind. Dazu gehören auch die aus dem Ergebnis zu bildenden gesetzlichen oder auf Gesellschaftsvertrag oder Satzung beruhenden Rücklage...mehr

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ZErb 04/2024, Gesellschaftsrecht

GmbH-Anteile und Beteiligungen an GbR, oHG und KG im Erbfall – Gesetzliche Ausgangslage und Anmeldung zum’Register Viele Gesellschaftsverträge – sowohl von (rechtsfähigen) Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), offenen Handelsgesellschaften (oHG) und Kommanditgesellschaften (KG) als auch von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) – enthalten fehlerhafte Klauseln fü...mehr

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Wachstumschancengesetz: Übe... / 3.2 Option zur Körperschaftsbesteuerung, Kommanditgesellschaft, § 1a Abs. 2 Satz 2 KStG (keine Änderung durch VA)

Mit der Ergänzung des Satzes 2 soll sichergestellt werden, dass die steuerneutrale Ausübung der Option nicht allein dadurch ausgeschlossen wird, dass in Sonderfällen, in denen die Beteiligung an einer Komplementärin einer optierenden KG (i. d. R. eine zu Null Prozent beteiligte GmbH) eine funktional wesentliche Betriebsgrundlage darstellt, diese Beteiligung nicht in die opti...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.8.3.1 Ermittlung nach dem Anteil am Nennkapital

Rz. 401 Gem. § 97 Abs. 1b S. 1 BewG bestimmt sich der gemeine Wert eines Anteils an einer in § 97 Abs. 1 Nr. 1 BewG genannten Kapitalgesellschaft nach dem Verhältnis des Anteils am Nennkapital, d. h. dem Grundkapital oder Stammkapital der Gesellschaft, zum gemeinen Wert des Betriebsvermögens der Kapitalgesellschaft zum Bewertungsstichtag. Eine sachliche Begründung für die au...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4.6 Berücksichtigung unterschiedlicher Ausstattungsmerkmale der veräußerten und der zu bewertenden Anteile

Rz. 283 Unter dem bis zum 31.12.2008 geltenden Recht war anerkannt, dass bei der Ableitung des gemeinen Werts aus stichtagsnahen Verkaufspreisen auch unterschiedlichen Ausstattungsmerkmalen der veräußerten und der zu bewertenden Anteile Rechnung getragen werden konnte. Auf diese Weise konnte durch entsprechende Zu- oder Abschläge der gemeine Wert von Vorzugsaktien aus Verkäu...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.2.1 Ertragswertverfahren als maßgebliche Bewertungsmethode

Rz. 322 Die Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens ist davon abhängig, dass der gemeine Wert unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten zu ermitteln ist. Dies setzt voraus, dass zu bewertende Anteile an Aktiengesellschaften und an Kommanditgesellschaften auf Aktien nicht an einer deutschen Börse zum Handel im regulierten Markt zugelassen sind, weil sie in diesem ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.2.1.2 Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften

Rz. 253 Bei Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Europäischen Gesellschaften) sowie bei Personengesellschaften i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 oder § 18 Abs. 4 S. 2 EStG gehören alle Wirtschaftsgüter, die diesen Gesellschaften gehören, zum Betriebsvermögen.[1] Diese Gesellschaften habe...mehr

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Jansen, SGB IV § 28e Zahlun... / 2.15 Haftung für Beiträge und Säumniszuschläge (§ 28e Abs. 4)

Rz. 99 Der Zahlungspflichtige haftet für eine ordnungsgemäße Abführung der Beiträge. Die Haftung umfasst außer den Gesamtsozialversicherungsbeiträgen auch die infolge verspäteter Beitragszahlung zu erhebenden Säumniszuschläge (§ 24 Abs. 1) sowie die Zinsen für gestundete Beiträge (§ 76 Abs. 2 Satz 2). Im Wege einer Legaldefinition fasst Abs. 4 Beiträge, Säumniszuschläge und ...mehr

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Lohnsteuer und Sozialversic... / 2.3 Kommanditgesellschaft

Steuerrechtlich gelten Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (KG)[1] – unabhängig davon, ob Kommanditist oder Komplementär[2] – als Mitunternehmer, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen. Dies gilt auch, wenn der Gesellschafter in der KG mitarbeitet, z. B. als Geschäftsführer.[3] Nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG gehören zu den steuerpflichtigen Gewinnanteilen auch die Ver...mehr

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Lohnsteuer und Sozialversic... / 2.2 Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft

Kommanditisten sind grundsätzlich von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Sie können insbesondere der Geschäftsführung der Komplementäre nicht widersprechen.[1] Die Kommanditisten haften nur mit ihrer Einlage.[2] Ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu einer KG ist also nicht allein schon dadurch ausgeschlossen, dass der Beschäftigte Kommanditist ist und ihm i...mehr

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Lohnsteuer und Sozialversic... / 2.5 Option zur Körperschaftsbesteuerung

Für Personenhandelsgesellschaften (und Partnerschaftsgesellschaften) ist das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) v. 25.6.2021 zu beachten. Mit dem neuen § 1a KStG wird Personenhandelsgesellschaften (Kommanditgesellschaften, offene Handelsgesellschaften sowie vergleichbare ausländische Gesellschaften) und Partnerschaftsgesellschaften und ihren Gesell...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 2.4 Zustandekommen der stillen Gesellschaft

Rz. 18 Die stille Gesellschaft entsteht durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrags.[1] Hierbei finden grundsätzlich die allgemeinen Vorschriften zum Vertrag der §§ 145 ff. BGB Anwendung.[2] Handelt es sich bei dem Inhaber des Handelsgeschäfts um eine Personengesellschaft oder um eine Kapitalgesellschaft, wird der Gesellschaftsvertrag nicht zwischen den Gesellschaftern d...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 2.2 Rechtsnatur der stillen Gesellschaft

Rz. 3 Die stille Gesellschaft stellt einen Spezialfall bzw. eine Variante der Gesellschaft bürgerlichen Rechts dar.[1] Eine solche liegt gemäß § 705 Abs. 1 BGB vor, wenn sich die Gesellschafter durch den Gesellschaftsvertrag gegenseitig dazu verpflichten, "die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern". Hierbei unterscheidet der...mehr

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Steuerrechtliche Möglichkei... / 4.2.1 Option zur Körperschaftsteuer

Mit dieser Möglichkeit muss der beschwerliche und kostenträchtige Weg einer Umwandlung gar nicht erst gegangen werden. Aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts haben Personenhandelsgesellschaften und auch Partnergesellschaften die Möglichkeit nach § 1a KStG, steuerlich zur Körperschaftsteuer zu optieren.[1] Konkret bedeutet dies, dass es zivilrec...mehr

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Unternehmenspflichten beim ... / 4.2 Eingetragene Personengesellschaften

Darüber hinaus müssen eingetragene Personengesellschaften Daten an das Transparenzregister übermitteln. Das sind insbesondere: Kommanditgesellschaften (KG) Offene Handelsgesellschaften (OHG) Partnerschaftsgesellschaften (PartG)mehr

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Unternehmenspflichten beim ... / 4.1 Juristische Personen des Privatrechts

Juristische Personen des Privatrechts sind gegenüber dem Transparenzregister mitteilungspflichtig, somit v.a.: Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) Unternehmergesellschaften, haftungsbeschränkt (UG) Aktiengesellschaften (AG) Europäische Gesellschaften (SE) Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) rechtsfähige Stiftungen eingetragene Vereine (e. V.) eingetragene Genossensc...mehr

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Umsatzsteuer in Ungarn / 10.2 Weitere vereinfachte Verfahren

Die Sonderregelung für Landwirte befreit diese generell von den steuerlichen Aufzeichnungs-, Veranlagungs- und Erklärungspflichten sowie von der Pflicht zur Abführung der Steuer. Ein Vorsteuerabzug ist nicht zulässig. Landwirte, die Tauschhandel betreiben, müssen bei innergemeinschaftlichen Erwerben im Wert von über 10 000 EUR MwSt zahlen. Unternehmer mit einem Jahresumsatz ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1.1 Sonderfall GmbH & Co. KG

Rz. 9 Auch der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH einer GmbH & Co. KG wird von § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG erfasst, sofern er den Geschäftsführer-Anstellungsvertrag mit der Komplementär-GmbH geschlossen hat (§ 170 HGB i. V. m. § 35 Abs. 1 GmbHG).[1] Rz. 10 Die Frage, ob der Ausschluss des allgemeinen Kündigungsschutzes auch gilt, wenn der Geschäftsführer gleichzeitig mit der K...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2 Organschaftliche Vertreter von Personengesamtheiten

Rz. 13 Nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 KSchG gelten die Vorschriften des allgemeinen Kündigungsschutzes auch nicht für Personen, die in Betrieben einer Personengesamtheit durch Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung der Personengesamtheit berufen sind. Beispiele Hierzu gehören: alle Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft (OHG), sofern sie nicht durch Gesells...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1 Organvertreter von juristischen Personen

Rz. 5 Die Vorschriften des KSchG über den allgemeinen Kündigungsschutz gelten nicht für unmittelbare Organvertreter einer juristischen Person. Dies sind die Mitglieder von Organen, die zur gesetzlichen Vertretung der juristischen Person berufen sind. § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG knüpft allein an die organschaftliche Stellung an und erfasst ohne Unterschied alle organschaftlichen ...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 4.1 Kommanditgesellschaft

4.1.1 Grundsätzliches Rz. 546 Umsatzsteuerlich ist die GmbH & Co. KG im Verhältnis zu ihren Gesellschaftern ein selbstständiges Rechtssubjekt. Nach der Darstellung des BFH im Urteil v. 27.11.1952[1] kann eine OHG (und damit eine KG) ein Rechtsgeschäft umsatzsteuerlicher Auswirkung sowohl mit einem ihrer Gesellschafter abschließen als auch mit der Gesamtheit ihrer Gesellschaft...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 3.1 Kommanditgesellschaft

3.1.1 Geprägegrundsatz Rz. 526 Nach § 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG ist ein Gewerbebetrieb ein gewerbliches Unternehmen i. S. d. EStG – d. h., die gesetzliche Verankerung der Geprägerechtsprechung in § 15 Abs. 3 EStG schlägt voll auf die Gewerbesteuer durch. Die Tätigkeit einer GmbH & Co. KG stellt selbst bei reiner Vermögensverwaltung einen Gewerbebetrieb dar, wenn die geschäftsfüh...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.2.2 Zulässigkeit negativer Kapitalkonten

Rz. 474 Überblick über die BFH-Rechtsprechung Innerhalb einer KG können sowohl durch Entnahmen der Gesellschafter als auch durch eintretende Verluste negative Kapitalkonten entstehen. Entsprechende Konten sind getrennt zu führen, da im Fall von Entnahmen die persönliche Haftung des Kommanditisten insoweit wieder auflebt und ein Forderungsanspruch der GmbH & Co. KG gegenüber d...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 4.1.4 Aufsichtsrats-, Beiratstätigkeit

4.1.4.1 Aufsichtsratstätigkeit Rz. 554 Große Kapitalgesellschaften haben Mitbestimmungsregelungen zu beachten (geregelt im Drittelbeteiligungsgesetz). Hiernach muss eine GmbH einen Aufsichtsrat einrichten, sofern sie mehr als 500 Mitarbeiter hat. Die Komplementär-GmbH einer typischen GmbH & Co. KG wird diese Voraussetzung allerdings kaum jemals erfüllen. Für die GmbH & Co. KG ...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 3.1.3 Einheitliche Feststellung des Gewinns

3.1.3.1 Grundsätzliches Rz. 529 Die einheitliche Feststellung des Gewinns der GmbH & Co. KG ist für die Gewerbeertragsteuer ebenfalls maßgebend. Der Gewinn ist jedoch um die Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) zu erhöhen und um die Kürzungen (§ 9 GewStG) zu verringern. Gemäß vorstehendem Geprägegrundsatz ist auch eine grundstücksverwaltende GmbH & Co. KG per se ein Gewerbebetrieb. Di...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 4.1.4.2 Beiratstätigkeit

Rz. 555 Die Tätigkeit als Mitglied des Beirats gegen Zahlung einer Vergütung unterliegt der Umsatzsteuer. Das Mitglied des Beirats wird gegenüber der Gesellschaft selbständig tätig und ist nicht in deren Unternehmen eingegliedert. Auch für die Tätigkeit eines Kommanditisten als Mitglied des Beirats, dem vor allem Zustimmung- und Kontrollrechte übertragen werden, kann ein Son...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 3.1.3.3 Verdeckte Gewinnausschüttungen

Rz. 531 Aus der Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung ergeben sich keine Auswirkungen auf den Gewerbeertrag der GmbH & Co. KG. Denn gewerbesteuerlich muss beachtet werden, dass nach § 9 Nr. 2a GewStG die verdeckten Gewinnausschüttungen von der GmbH an die Kommanditisten wieder zu kürzen sind, sodass per Saldo nur der Handelsbilanzgewinn der GmbH & Co. KG der Gewerbeste...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 4.1.5 Organschaftsfragen

Rz. 556 § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG kann in einer mit Art. 4 Abs. 4 Unterabs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG zu vereinbarenden Weise richtlinienkonform dahingehend ausgelegt werden, dass der Begriff "juristische Person" auch eine GmbH & Co. KG umfasst, so der BFH im Urteil v. 1.6.2016,[1] denn – so führt der BFH mit weiteren Rechtsprechungs- und Literaturhinweisen aus – "eine P...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.4.1 Angemessene Gewinnanteile

Rz. 501 Die Kommanditisten, soweit es sich um natürliche Personen handelt, unterliegen mit ihren Einkünften aus der Mitunternehmerschaft der Einkommensteuer. Die Höhe der Einkünfte wird, wie weiter oben erläutert, durch die einheitliche Gewinnfeststellung der GmbH & Co. KG ermittelt. Diese Einkünfte stellen für den Gesellschafter, unabhängig davon, ob sich die Beteiligung in...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 4.1.1 Grundsätzliches

Rz. 546 Umsatzsteuerlich ist die GmbH & Co. KG im Verhältnis zu ihren Gesellschaftern ein selbstständiges Rechtssubjekt. Nach der Darstellung des BFH im Urteil v. 27.11.1952[1] kann eine OHG (und damit eine KG) ein Rechtsgeschäft umsatzsteuerlicher Auswirkung sowohl mit einem ihrer Gesellschafter abschließen als auch mit der Gesamtheit ihrer Gesellschafter. Das hat zur Vorau...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 3.1.1 Geprägegrundsatz

Rz. 526 Nach § 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG ist ein Gewerbebetrieb ein gewerbliches Unternehmen i. S. d. EStG – d. h., die gesetzliche Verankerung der Geprägerechtsprechung in § 15 Abs. 3 EStG schlägt voll auf die Gewerbesteuer durch. Die Tätigkeit einer GmbH & Co. KG stellt selbst bei reiner Vermögensverwaltung einen Gewerbebetrieb dar, wenn die geschäftsführende GmbH der alleini...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 3.1.3.2 Geschäftsführergehälter

Rz. 530 Hinsichtlich der Geschäftsführergehälter und der Vergütungen, die der GmbH von der GmbH & Co. KG für ihre Geschäftsführung gewährt werden, gelten im Wesentlichen die gleichen Grundsätze wie bei der Einkommensteuer. Nach dem BFH-Urteil v. 26.1.1968[1] gilt § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG auch bei der Ermittlung des Gewerbeertrags. Daher sind die Vergütungen der Geschäft...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 3.1.4 Mehrere Gewerbebetriebe bei einer GmbH & Co. KG

Rz. 532 Die Tätigkeit einer GmbH & Co. KG bildet grundsätzlich gewerbesteuerrechtlich einen einzigen Gewerbebetrieb. Sachlich gewerbesteuerpflichtig sind die Mitunternehmer, unabhängig von ihrer dinglichen Beteiligung am Gesellschaftsvermögen. Zu den Gesellschaftern, die als Mitunternehmer anzusehen sind, gehören auch die atypisch stillen Gesellschafter: Hier kann es sein, da...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 4.1.2 Vergütung für die Geschäftsführung, Haftungsvergütung

Rz. 547 Für die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Leistungen der Gesellschafter an die Gesellschaft ist entscheidend, ob es sich um Leistungen handelt, die als Gesellschafterbeitrag durch die Beteiligung am Gewinn und Verlust der Gesellschaft abgegolten werden oder um Leistungen, die gegen (Sonder-)Entgelt ausgeführt werden und damit auf einen Leistungsaustausch gerichte...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 3.1.3.1 Grundsätzliches

Rz. 529 Die einheitliche Feststellung des Gewinns der GmbH & Co. KG ist für die Gewerbeertragsteuer ebenfalls maßgebend. Der Gewinn ist jedoch um die Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) zu erhöhen und um die Kürzungen (§ 9 GewStG) zu verringern. Gemäß vorstehendem Geprägegrundsatz ist auch eine grundstücksverwaltende GmbH & Co. KG per se ein Gewerbebetrieb. Die gewerbesteuerliche Me...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 4.1.3 Berechtigung zum Vorsteuerabzug

Rz. 550 Zu Fragen, in welchem Umfang die GmbH & Co. KG aufgrund von Lieferungen und sonstigen Leistungen durch andere Unternehmer im Zusammenhang mit der Geschäftsführertätigkeit der Komplementär-GmbH zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, vertritt die OFD Hamburg folgende Auffassung:[1] Zitat Berühren solche Leistungen ausschließlich den Bereich der GmbH (z. B. Aufstellen der Bil...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 3.1.2 Beginn der Gewerbesteuerpflicht

Rz. 527 Die Geprägegrundsätze stellen die GmbH & Co. KG der Kapitalgesellschaft insoweit gleich, als sie gewerbliche Einkünfte bezieht. Aus der Begründung zum BFH-Urteil v. 17.4.1986[1] ergibt sich jedoch, dass eine GmbH & Co. KG sowohl hinsichtlich des Beginns als auch des Endes der Gewerbesteuerpflicht nicht einer Kapitalgesellschaft gleichgestellt werden kann. Das bedeute...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 1.1.2 Geprägerechtsprechung

Rz. 425 In dem Grundsatzurteil v. 17.3.1966,[1] dem sog. "Gepräge"-Urteil, traf der BFH die Feststellung, dass die Tätigkeit einer GmbH & Co. KG stets sogar bei reiner Vermögensverwaltung einen Gewerbebetrieb darstelle, wenn die geschäftsführende GmbH der alleinige Gesellschafter ist. Diese jahrzehntelange Rechtsauffassung hat der Große Senat des BFH mit Beschluss v. 25.6.198...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 4.1.4.1 Aufsichtsratstätigkeit

Rz. 554 Große Kapitalgesellschaften haben Mitbestimmungsregelungen zu beachten (geregelt im Drittelbeteiligungsgesetz). Hiernach muss eine GmbH einen Aufsichtsrat einrichten, sofern sie mehr als 500 Mitarbeiter hat. Die Komplementär-GmbH einer typischen GmbH & Co. KG wird diese Voraussetzung allerdings kaum jemals erfüllen. Für die GmbH & Co. KG selbst sind die Bestimmungen d...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.1.2 Anteile der Kommanditisten an der Komplementär-GmbH

Rz. 452 Notwendiges Sonderbetriebsvermögen Zum notwendigen Betriebsvermögen einer gewerblich tätigen Personengesellschaft gehören nicht nur die Wirtschaftsgüter des Gesamthandsvermögens, sondern auch die im Alleineigentum eines Mitunternehmers stehenden Wirtschaftsgüter, die unmittelbar dem Betrieb der Personengesellschaft (Sonderbetriebsvermögen I) oder seiner Beteiligung an...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Scheinselbstständigkeit / 3.2 Personengesellschaft

Bei Personengesellschaften, insbesondere sofern die Geschäftsanteile vollständig in der Hand eines einzigen Gesellschafters liegen (Alleingesellschafter), kann hingegen ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer entstehen. Der Auftragnehmer wird dann in seiner eigenen Person zum Arbeitnehmer. Bei Personengesellschaften, bei denen die Geschäftsanteil...mehr