Fachbeiträge & Kommentare zu Hessen

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Baulast / 2.1 Landesbauordnungen

Bayern: In diesem Bundesland gibt es weder eine Baulast noch ein Baulastenverzeichnis. Die Last wird als Grunddienstbarkeit zugunsten des Trägers der Baubehörde in das Grundbuch (Abt. II) eingetragen. Baden-Württemberg: § 71 LBO BW, Übernahme von Baulasten Berlin: § 84 BauOBln, Baulasten, Baulastenverzeichnis Brandenburg: § 84 BbgBO, Baulasten, Baulastenverzeichnis Bremen: § 82 ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 8.3 Landesrecht

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Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 22.3 Landesrecht

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Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 13.3 Landesrecht

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.4 Feststellung bei Treuhandverhältnissen

Rz. 70 Es kommt vor, insbesondere bei Beteiligungen an steuerbegünstigten Kapitalanlagen, dass Gesellschafter (bei einer KG z. B. die Kommanditisten) nur treuhänderisch für einen oder eine Mehrzahl von Treugebern tätig werden. Zivilrechtlich halten die Treuhänder nach außen eine uneingeschränkte Gesellschafterstellung, sind im Innenverhältnis jedoch durch die Treuhandabrede ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Baunachbarrecht / 6 Gesetze

Baden-Württemberg: §§ 49 ff. LBO, Verwaltungsverfahren Bayern: Art. 59 ff. BayBO, Genehmigungsverfahren Berlin: §§ 63 ff. BauOBln, Genehmigungsverfahren Brandenburg: §§ 63 ff. BbgBO, Genehmigungsverfahren Bremen: §§ 59 ff. BremLBO, Genehmigungspflicht, Genehmigungsfreiheit Hamburg: §§ 59 HBauO, Vorsorgende Überwachung Hessen: §§ 62 ff. HBO, Verwaltungsverfahren Mecklenburg-Vorpomme...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Baunachbarrecht / 5 Energiesparmaßnahmen

Um Energie einzusparen, dämmen inzwischen viele Hauseigentümer ihre Immobilie. Dies kann allerdings zu Konflikten mit den Nachbarn führen, wenn durch die aufgebrachten Werkstoffe das Haus über die Grenze des Nachbarn reicht. So hatte etwa das OLG Karlsruhe in der Vergangenheit entschieden, dass ein Hauseigentümer seine Außenwand nicht dämmen darf, wenn die Dämmplatten (hier:...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerabzug: Welche Beso... / 3.1 Welche Angaben in einer Rechnung über 250 EUR enthalten sein müssen

Der Vorsteuerabzug setzt eine ordnungsgemäße Rechnung voraus. Eine Rechnung ist ordnungsgemäß, wenn sie alle in § 14 Abs. 4 UStG geforderten Angaben enthält. Jedes Dokument, das die erforderlichen Angaben enthält, kann eine Rechnung sein, und zwar auch dann, wenn es nicht ausdrücklich als Rechnung bezeichnet ist. Welche Angaben eine ordnungsgemäße Rechnung enthalten muss, is...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung ErbStG/... / 4 GrSt

• 2019 Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuerreform/Länderöffnungsklausel/Art. 3 GG/Art. 72 Abs. 3 S. 1 Nr. 7 GG/Art. 105 Abs. 2 GG/Art. 125b Abs. 3 GG Fraglich ist, ob die Regelungen zur Grundsteuerreform verfassungsgemäß sind. Gegen die Länderöffnungsklausel als solche dürften nach den vorgenommenen Änderungen in Art. 72 Abs. 3 S. 1 Nr. 7, 105 Abs. 2 und 125b Abs. 3 GG keine ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 6.1 § 2 UmwStG (Steuerliche Rückwirkung)

• 2019 Kapitalistische Verschmelzung einer Gewinn- auf eine Verlustgesellschaft / Verhältnis zu § 42 AO / § 2 Abs. 4 S. 3 und 6 UmwStG / § 42 AO Fraglich ist, in welchem Verhältnis § 42 AO zu speziellen Missbrauchsverhinderungsvorschriften steht. Höchstrichterlich entschieden ist diese Fragestellung bisher nicht. Nach Auffassung des FG Hessen ist § 42 AO neben speziellen Miss...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.10 § 52 AO (Gemeinnützige Zwecke)

• 2019 Politische Betätigung von gemeinnützigen Organisationen / § 52 AO Der BFH hat mit Urteil v. 10.1.2019, V R 60/17 entschieden, dass politische Zwecke nicht zu den im abschließenden Zweckkatalog des § 52 Abs. 2 AO aufgezählten gemeinnützigen Zwecken gehören. Zulässig ist aber eine politische Tätigkeit in Verfolgung der eigenen gemeinnützigen Zwecke. Eine ausschließliche ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 3.3 § 8 KStG (Ermittlung des Einkommens)

• 2019 Hinzuschätzungen bei einer Kapitalgesellschaft als verdeckte Gewinnausschüttung / § 8 Abs. 3 KStG Erfolgen im Rahmen einer Kapitalgesellschaft Hinzuschätzungen, stellt sich die Frage, ob es sich bei der Hinzuschätzung um eine verdeckte Gewinnausschüttung handelt. Grundsätzlich trifft das FA die objektive Feststellungslast dafür, ob die Voraussetzungen einer verdeckten ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 6.8 § 22 UmwStG (Besteuerung des Anteilseigners)

• 2019 Verletzung der Sperrfrist beim Formwechsel der übernehmenden Gesellschaft / Schadensersatzanspruch bei steuerlicher Fehlberatung / § 22 Abs. 2 UmwStG Das FG Hessen hat mit Urteil v. 10.7.2018, 2 K 406/16 – I R 25/18 bei einem Formwechsel der übernehmenden Gesellschaft im Rahmen eines Anteilstausches nach § 21 UmwStG einen Sperrfristverstoß i. S. v. § 22 Abs. 2 UmwStG b...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung ErbStG/... / 1.1 Ausgewertete Beiträge 2024

Korezkij , Anmerkungen zu den Ländererlassen v. 22.12.2023 betreffend Optionsverschonung nach § 13a Abs. 10 ErbStG, DStR 2024, 650; Zeising , Erbschaft- und schenkungsteuerliche Transparenz der Personengesellschaft – Einfluss des MoPeG und Schönheitsreparaturen durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz, BB 2024, 535; Schmidt , Effektiver Rechtsschutz gegen Grundsteuerwertbesche...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.46 § 34 EStG (Außerordentliche Einkünfte)

• 2019 Vorteilhaftigkeitsanalyse / Wahl der Veranlagungsart bei Ehegatten / § 34 EStG Im Rahmen von § 34 EStG können die Fünftelregelung nach § 34 Abs. 1 EStG oder der ermäßigte Steuersatz nach § 34 Abs. 3 EStG zur Anwendung kommen. Da die Anwendung von § 34 EStG verglichen mit dem Regeltarif nach § 32a EStG auch nachteilig sein kann, ist eine entsprechende Steuerplanung notw...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 5.5 § 9 GewStG (Kürzungen)

• 2019 Dividenden von ausländischen Tochter-Kapitalgesellschaften / § 9 Nr. 7 GewStG Für Dividenden von ausländischen EU-Kapitalgesellschaften gilt § 9 Nr. 7 S. 1 Hs. 2 GewStG. Zurückzuführen ist diese Regelung auf die Mutter-Tochter-Richtlinie. Für entsprechende Dividenden von Drittstaaten-Kapitalgesellschaften gelten § 9 Nr. 7 Satz 1 Hs. 1, Satz 4 bis 7 GewStG. Die Regelung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wehrübung / 3 Besonderer Kündigungsschutz

Für die Dauer der Wehrübung besteht ein umfassendes Kündigungsverbot [1] und zwar unabhängig davon, ob das KSchG Anwendung findet.[2] Zeitlich erstreckt sich der Kündigungsschutz auf die Dauer der Wehrübung. Relevant ist dabei der Zugang der Kündigung beim Arbeitnehmer. Während dieser Zeit darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht ordentlich – egal aus welchem Grund – ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wehrdienst / 3 Der besondere Kündigungsschutz nach dem ArbPlSchG

Unabhängig von den allgemeinen Regelungen des Kündigungsschutzes regelt § 2 ArbPlSchG ein umfassendes Kündigungsverbot.[1] Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis eines (freiwillig) Wehrdienstleistenden nicht durch ordentliche Kündigung beenden. Der Kündigungsschutz gilt ab dem Tag der Zustellung des Einberufungsbescheids bzw. der Aufforderung zum Antritt des freiwilligen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Verfassungsgemäße Anwendung von § 50d Abs. 12 EStG in VZ 2017

Die Anwendung des § 50d Abs. 12 EStG im Fall einer Abfindung, die mit Blick auf ein Ende September 2016 beendetes Arbeitsverhältnis vorab vereinbart, aber auf den alleinigen Wunsch des Arbeitnehmers hin erst im Jahr 2017 ausgezahlt wurde, unterliegt unter dem Gesichtspunkt der (unechten) Rückwirkung nach Auffassung des Hessischen FG keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildungsurlaub Hessen

Zusammenfassung Überblick Das Hessische Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub (HBUG) vom 28.7.1998[1] regelt den Rechtsanspruch der in Hessen Beschäftigten auf Bildungsurlaub für anerkannte Veranstaltungen der politischen Bildung, der beruflichen Weiterbildung sowie Schulungen zur Wahrnehmung eines Ehrenamts. Der Gesetzgeber sieht in der kontinuierlichen Qualifizierung ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildungsurlaub Hessen / 1 Grundsätze (§ 1 HBUG)

Rz. 1 (1) Alle mit ihrem Tätigkeitsschwerpunkt in Hessen Beschäftigten haben gegenüber ihrer Beschäftigungsstelle Anspruch auf bezahlten Bildungsurlaub. Beschäftigte im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, in Heimarbeit Beschäftigte und ihnen Gleichgestellte, andere Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen U...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildungsurlaub Hessen / 16 Zuständige Behörde (§ 16 HBUG)

Rz. 55 Zuständige Behörde für die Anerkennung von Trägern und Bildungsveranstaltungen sowie für die Wahrnehmung der Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und 2 sowie § 15 Abs. 1 und 3 Satz 1 ist das für das Bildungsurlaubsrecht zuständige Ministerium. Zuständig für den Bildungsurlaub in Hessen ist das Hessische Ministerium für Soziales und Integration.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildungsurlaub Hessen / 4 Wartezeit (§ 4 HBUG)

Rz. 14 Der Anspruch auf Bildungsurlaub wird erstmals nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses erworben. Der Anspruch muss nicht neu erworben werden, wenn bei derselben Beschäftigungsstelle innerhalb einer Frist von vier Monaten ein Arbeitsverhältnis im Anschluss an ein Ausbildungsverhältnis oder an ein anderes Arbeitsverhältnis begründet wird. ...mehr

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Bildungsurlaub Hessen / Zusammenfassung

Überblick Das Hessische Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub (HBUG) vom 28.7.1998[1] regelt den Rechtsanspruch der in Hessen Beschäftigten auf Bildungsurlaub für anerkannte Veranstaltungen der politischen Bildung, der beruflichen Weiterbildung sowie Schulungen zur Wahrnehmung eines Ehrenamts. Der Gesetzgeber sieht in der kontinuierlichen Qualifizierung und Fortbildung...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildungsurlaub Hessen / 11 Anträge auf Anerkennung von Bildungsveranstaltungen (§ 11 HBUG)

Rz. 41 (1) Anträge auf Anerkennung einer Bildungsveranstaltung können nur von einem nach § 10 anerkannten Träger gestellt werden. Sie sind spätestens zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn in Textform bei der zuständigen Behörde einzureichen. Die für die Anerkennung erforderlichen Nachweise, insbesondere ein ausführliches Programm der Bildungsveranstaltung, aus dem sich die Zi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildungsurlaub Hessen / 5 Inanspruchnahme und Übertragung des Bildungsurlaubs (§ 5 HBUG)

Rz. 16 (1) Die Inanspruchnahme und die zeitliche Lage des Bildungsurlaubs sind der Beschäftigungsstelle so frühzeitig wie möglich, mindestens sechs Wochen vor Beginn der gewünschten Freistellung in Textform mitzuteilen. Der Anspruch kann nur geltend gemacht werden für die Teilnahme an nach diesem Gesetz anerkannten oder als anerkannt geltenden Bildungsveranstaltungen. (2) Bei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildungsurlaub Hessen / 2 Dauer des Bildungsurlaubs und Verhältnis zu sonstigen Freistellungen (§ 2 HBUG)

Rz. 10 (1) Der Bildungsurlaub beträgt jährlich fünf Arbeitstage. Wird regelmäßig an mehr oder weniger als fünf Tagen in der Woche gearbeitet, so erhöht oder verringert sich der Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an einer Bildungsveranstaltung entsprechend. Fällt der Bildungsurlaub ganz oder teilweise auf arbeitsfreie Tage, so werden diese auf den Anspruch...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildungsurlaub Hessen / 9 Erstattung des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts bei Kleinst- und Kleinbetrieben (§ 9 HBUG)

Rz. 32 (1) Das Land erstattet Beschäftigungsstellen, die in der Regel 20 oder weniger Personen ständig beschäftigen, auf Antrag einen Anteil des nach § 8 Abs. 2 für den Zeitraum der Freistellung gezahlten Arbeitsentgelts zur Teilnahme an nach diesem Gesetz anerkannten Veranstaltungen der politischen Bildung sowie der beruflichen Weiterbildung nach § 1 Abs. 3 und 4. Bei der F...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildungsurlaub Hessen / 10 Anerkennung von Trägern (§ 10 HBUG)

Rz. 37 (1) Die Anerkennung von Bildungsveranstaltungen setzt vorbehaltlich des § 11 Abs. 4 Satz 1 und 3 voraus, dass die Eignung des Trägers für die Durchführung von Bildungsveranstaltungen im Sinne dieses Gesetzes anerkannt ist. (2) Die Anerkennung der Eignung von Trägern der Jugend- und Erwachsenenbildung für die Durchführung von Bildungsveranstaltungen im Sinne dieses Gese...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildungsurlaub Hessen / 19 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (§ 19 HBUG)

Rz. 60 1Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1985 in Kraft. 2Es tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2029 außer Kraft. Die früher in § 19 enthaltene Befristung des Gesetzes bis 31.12.2022 wurde bis 31.12.2029 verlängert.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildungsurlaub Hessen / 7 Verbot der Erwerbstätigkeit (§ 7 HBUG)

Rz. 26 Während des Bildungsurlaubs dürfen Beschäftigte keine Erwerbstätigkeit leisten. Rz. 27 Während des Bildungsurlaubs besteht ein Verbot einer dem Bildungszweck zuwiderlaufenden Erwerbstätigkeit. In § 7 HBUG ist geregelt, dass der Beschäftigte während des Bildungsurlaubs keine Erwerbstätigkeit ausüben darf.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildungsurlaub Hessen / 18 Unabdingbarkeit (§ 18 HBUG)

Rz. 58 Von den vorstehenden Bestimmungen darf nur zugunsten der Beschäftigten abgewichen werden. Rz. 59 Die Vorschriften des HBUG sind einseitig zwingende Regelungen. Sie können durch anderweitige Regelungen nur zugunsten der Beschäftigten, nicht aber zu ihren Ungunsten verändert werden.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildungsurlaub Hessen / 12 Voraussetzungen zur Anerkennung von Bildungsveranstaltungen (§ 12 HBUG)

Rz. 44 (1) Eine Veranstaltung kann als Bildungsveranstaltung anerkannt werden, wenn sie den Grundsätzen in § 1 Abs. 2 bis 5 entspricht, in den Grundsätzen nach Nr. 1 genannte Ziele vermittelt und dies aus der konkreten Ausgestaltung des zur Anerkennung vorgelegten Veranstaltungsprogramms und dem zugrunde liegenden Lernkonzepts zeitlich und inhaltlich ersichtlich ist, jeder Pers...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildungsurlaub Hessen / 15 Berichtspflichten (§ 15 HBUG)

Rz. 53 (1) Die zuständige Behörde soll dem Landesjugendhilfeausschuss und dem Landeskuratorium für Weiterbildung und lebensbegleitendes Lernen jährlich, erstmals im Jahre 1999, einen statistischen Bericht, insbesondere über Anzahl, Inhalte und Teilnehmerstruktur der nach diesem Gesetz durchgeführten Bildungsveranstaltungen, vorlegen. (2) Die Landesregierung legt dem Landtag i...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildungsurlaub Hessen / 3 Zusatzurlaub für die pädagogische Mitwirkung in anerkannten Bildungsveranstaltungen (§ 3 HBUG)

Rz. 12 (1) 1Für die pädagogische Mitwirkung in nach diesem Gesetz anerkannten oder als anerkannt geltenden Bildungsveranstaltungen haben Beschäftigte Anspruch auf zusätzlich jährlich 5 Arbeitstage unbezahlten Bildungsurlaub. 2 § 2 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend. (2) Haben Beschäftigte Anspruch auf Freistellung nach dem Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch vom 18. Deze...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildungsurlaub Hessen / 17 Zuständigkeit für den Erlass von Rechtsverordnungen (§ 17 HBUG)

Rz. 56 (1) Die für das Bildungsurlaubsrecht zuständige Ministerin oder der dafür zuständige Minister erlässt die Rechtsverordnungen nach § 1 Abs. 5 Satz 5, § 9 Abs. 4 und den §§ 13 und 15 Abs. 3 Satz 2 und kann die zuständige Behörde abweichend von § 16 bestimmen. Die Regelung nach § 1 Abs. 5 Satz 5 wird im Einvernehmen mit der zuständigen Ressortministerin oder dem zuständi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildungsurlaub Hessen / 14 Widerruf und Rücknahme der Anerkennung (§ 14 HBUG)

Rz. 51 (1) 1Die Anerkennung der Eignung des Trägers kann zurückgenommen werden, wenn sie durch arglistige Täuschung oder durch unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt wurde. 2Die Anerkennung kann widerrufen werden, wenn der Träger die Eignungsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt, seinen Pflichten aus diesem Gesetz nicht nachkommt oder wiederholt Bildungsveranstaltungen ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildungsurlaub Hessen / 6 Ausschluss von Doppelansprüchen (§ 6 HBUG)

Rz. 24 (1) Der Anspruch auf Bildungsurlaub besteht nicht, soweit Beschäftigten für das laufende Kalenderjahr bereits von einer früheren Beschäftigungsstelle Bildungsurlaub gewährt worden ist. (2) Die Beschäftigungsstelle ist verpflichtet, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses den Beschäftigten eine Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten Bildungsurlaub au...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildungsurlaub Hessen / 8 Wahlfreiheit, Benachteiligungsverbot und Bildungsurlaubsentgelt (§ 8 HBUG)

Rz. 28 (1) Die Beschäftigungsstelle darf Beschäftigte nicht in der freien Auswahl unter den anerkannten Bildungsurlaubsveranstaltungen behindern oder wegen der Inanspruchnahme des Bildungsurlaubs benachteiligen. (2) Für die Berechnung des Bildungsurlaubsentgelts und die Fälle der Erkrankung während des Bildungsurlaubs gelten die §§ 9, 11 und 12 des Bundesurlaubsgesetzes in de...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildungsurlaub Hessen / 13 Verfahren der Anerkennung von Trägern und Bildungsveranstaltungen (§ 13 HBUG)

Rz. 49 Das Nähere zum Verfahren der Anerkennung von Trägern und der Anerkennung von Bildungsveranstaltungen, insbesondere auch der Inhalt der Anträge und die Pflicht zur Vorlage von Unterlagen und Nachweisen, sowie das Nähere zu den Anforderungen an das Programm, das Format und die Dauer einer Bildungsveranstaltung wird durch Rechtsverordnung geregelt. Rz. 50 Das Gesetz sieht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sachanlagen / 4.1 Ansatz

Anzahlungen sind Vorleistungen eines Vertragsteils auf schwebende Geschäfte, bei denen die von dem anderen Vertragsteil zu erbringende Lieferung oder Leistung noch aussteht.[1] Sie sind ohne Rücksicht auf die Aktivierbarkeit der Lieferung oder Leistung zu aktivieren.[2] Durch die Aktivierung der Anzahlung wird das schwebende Geschäft erfolgsneutral behandelt.[3] Dem durch di...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Land- und Forstwirte / 2.5 (Sonstige) Dienstleistungen im Rahmen des Land- und Forstwirtschaftsbetriebs

Auf im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs erbrachte (sonstige) Dienstleistungen ist – unabhängig von ertragsteuerlichen Bestimmungen – die Durchschnittssatzbesteuerung des § 24 UStG nur anwendbar, wenn[1] sie mit Hilfe der Arbeitskräfte des Betriebs – einschließlich der Arbeitskraft des Betriebsinhabers – erbracht werden und die dabei ggf. verwendeten Wirts...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 6.1 Vor- und nachgelagerter Kündigungsschutz

Vor und nach dem genannten Zeitraum besteht kein Kündigungsverbot. Der Arbeitgeber darf jedoch nicht aus Anlass des Wehrdienstes eine Kündigung aussprechen.[1] Dies ist dann der Fall, wenn der Wehrdienst ein mitbestimmendes Motiv darstellt.[2] Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer aufgrund von Fehlzeiten im Arbeitsverhältnis kündigt, d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis / 2.1 Die Form des Arbeitszeugnisses

Das Zeugnis ist schriftlich zu erteilen und zu unterschreiben. Es darf – jedenfalls derzeit – nicht in elektronischer Form, etwa per E-Mail oder Telefax, ausgestellt werden.[1] Die äußere Form muss tadellos sein. Es ist haltbares Papier von guter Qualität mit aktuellem Firmenbriefkopf zu verwenden.[2] Das Zeugnis muss sauber und ordentlich geschrieben sein und darf keine Fle...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rauchwarnmelder (Miete) / 8.1 Haftung nach den öffentlich-rechtlichen Feuerwehrgesetzen

Wer für die Kosten des Feuerwehreinsatzes bei einem Fehlalarm herangezogen werden kann, ist in den einzelnen Landesfeuerwehrgesetzen (FwG) bzw. -verordnungen, in manchen Bundesländern auch im Brandschutzgesetz (BrSchG) geregelt. Grundsätzlich erfolgt der Einsatz der Feuerwehr unentgeltlich. Die Landesgesetze regeln aber Ausnahmen, wobei speziell auch Regelungen für das Auslös...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rauchwarnmelder (Miete) / 7.2 Wer sicherungspflichtig ist

Manche Bundesländer haben in ihren Landesbauordnungen geregelt, dass die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder dem Besitzer obliegt, es sei denn, der Eigentümer hat diese Pflicht übernommen. Praxis-Beispiel Betriebsbereitschaft durch Besitzer Dies gilt für Baden-Württemberg, Bayern, Berlin (seit 1.1.2017), Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfale...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rauchwarnmelder (Miete) / 14 Bauordnungsrechtliche Regelungen der Bundesländer

Die entsprechenden Vorschriften einschließlich des Umfangs der Einbau-/Nachrüstpflicht sowie die einzuhaltenden Fristen für Rauchwarnmelder finden sich in den einzelnen Bauordnungen der Länder.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 6 Hessen

6.1 Rechtsgrundlage Rz. 39 Bis 31.12.2022 Hessisches Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub (BiUrlG HE) vom 28.7.1998[1], zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 12.12.2017[2] mit Wirkung zum 1.1.2018. Seit dem 1.1.2023 ist das überarbeitete Hessische Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub (HBUG) vom 13.10.2022[3] in Kraft, zuletzt geändert durch Gesetz vom 1...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 6.1 Rechtsgrundlage

Rz. 39 Bis 31.12.2022 Hessisches Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub (BiUrlG HE) vom 28.7.1998[1], zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 12.12.2017[2] mit Wirkung zum 1.1.2018. Seit dem 1.1.2023 ist das überarbeitete Hessische Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub (HBUG) vom 13.10.2022[3] in Kraft, zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.10.2022[4] Durchfü...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 14... / 2.4 Amtshaftung, Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

Rz. 20 Grundsätzlich kann bei Beratungsfehlern ein Schadensersatzanspruch aufgrund Amtshaftung, bestehen (Art. 34 GG, § 839 BGB). Dieser ist auf Schadensersatz in Geld ohne Neugestaltung des Sozialrechtsverhältnisses gerichtet. Eine Neugestaltung kann ja gerade deswegen nicht verlangt werden. Aufgrund der Rechtsprechung des BSG gelten im Grundsatz folgende Voraussetzungen fü...mehr