Fachbeiträge & Kommentare zu Heizkosten

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sonderumlage (WEMoG) / 2.1 Ungenügende Ansätze im Wirtschaftsplan

Stets liegt dem Wirtschaftsplan eine Kostenprognose zugrunde. Diese wird sich zwar in aller Regel an den tatsächlichen Kosten der Vorwirtschaftsperiode orientieren. Durch unerwartete Ereignisse kann sich allerdings Bedarf an zusätzlichen finanziellen Mitteln außerhalb allgemeiner Preissteigerung ergeben. "Streik" der Wohnungseigentümer Beispiel: Die Wohnungseigentümer haben a...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 7 ... / 2.1.2 Begriff der Wohnung

Rz. 7 Der Begriff der Wohnung i. S. d. § 7 ist weit zu verstehen. Er erfasst jede auf Dauer angelegte Unterkunft, die in örtlicher Hinsicht den Lebensmittelpunkt bildet. Es kann sich dabei um ein Haus, auch ein eigenes, oder eine abgeschlossene Wohnung, aber auch um ein oder mehrere Zimmer in einer nicht abgeschlossenen Wohnung mit oder ohne eigene Küche, eigenem Bad usw. ha...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 12.2.1 Unverhältnismäßige Betriebskosten

Rz. 76 Das Gebot der sparsamen Wirtschaftsführung bezieht sich einmal auf die Betriebskostenarten. Der Vermieter darf auf den Mieter nur betriebswirtschaftlich sinnvolle Betriebskosten abwälzen (vgl. dazu im Einzelnen § 556 Rn. 37). Das spielt insbesondere bei Hauswartkosten eine Rolle. Der Vermieter darf nicht zusätzlich zu den Kosten für Fremdunternehmen diejenigen eines n...mehr

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HeizKV: Auswirkungen der Wä... / Zusammenfassung

Überblick Zum 1.1.2024 sind das Wärmeplanungsgesetz und die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) – auch Heizungsgesetz genannt – in Kraft getreten. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Neuerungen und die ggf. damit verbundenen Auswirkungen auf die Heizkosten.mehr

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§ 33 Bürgergeld / III. Angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung

Rz. 47 Nach § 19 Abs. 1 S. 3 SGB II zählen zu den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts auch die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Diese sind in § 22 SGB II geregelt. Rz. 48 Nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II werden Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Die Angemessenheit der Unterk...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ag) Bewertung des UV und der Vorräte

Rn. 58h Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Die eingelagerten Vorräte an Biomasse (zB Ernte) sind grds mit den AK/HK zu bewerten. Jedoch kann wegen R 14 Abs 3 EStR auf die Bewertung im landwirtschaftlichen Unternehmen verzichtet werden. Biomasse (Substrat) im Fermenter hingegen stellt ein "unfertiges Erzeugnis" Biogas dar, sodass auf die Bewertung nicht verzichtet werden kann. Die Fin...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.5.2.3 Angemessenheit der Heizkosten

Rz. 132 Bei der Prüfung der Angemessenheit der Heizkosten ist wie bei den Aufwendungen für die Unterkunft ein konkret-individueller Maßstab anzulegen. Eine Pauschalierung der Leistungen für die Heizung, die nur nach Maßgabe von Abs. 5 Sätze 2 und 3 möglich ist, lässt Abs. Abs. 1 Satz 1 nicht zu (vgl. BSG, Urteil v. 20.8.2009, B 14 AS 65/08 R Rz. 23 m. w. N. zu § 22 Abs. 1 SG...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.5.2.1 Tatsächliche Aufwendungen für Heizung

Rz. 127 Mangels abstrakter Definition ist letztlich im Einzelfall zu entscheiden, welche konkreten Aufwendungen den Bedarfen für Heizung zuzurechnen sind. Grundsätzlich zählen dazu die (vertraglich geschuldeten) Vorauszahlungen an Vermieter, Energieversorgungsunternehmen (Gas- bzw. Stromheizung), Fernwärmeunternehmen (Heizung mit Fernwärme) oder für Brennstoffe (Öl und Gasta...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.5.1 Begriff der Heizung

Rz. 121 Eine Legaldefinition des Begriffs der Heizung existiert weder im SGB XII noch im SGB II (§ 22 Abs. 1 Satz 1). Auch aus den Vorläuferregelungen (§ 29 SGB XII bzw. § 3 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 der VO zu § 22 BSHG – Regelsatzverordnung [RSV]) lässt sich hierzu nichts entnehmen. In der Vergangenheit gab es graduelle Unterschiede in den Formulierungen, die unnötigerweise Un...mehr

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Jung, SGB XII § 35b Satzung / 2 Rechtspraxis

Rz. 6 § 35b regelt in drei Sätzen Inhalt und Umfang der Geltung einer im Rahmen der §§ 22a bis 22c SGB II erlassenen Satzung für den Bereich des SGB XII. Dabei sehen § 22 a Abs. 1 und Abs. 2 SGB II die Möglichkeit vor, landesrechtliche Satzungsermächtigungen einerseits für die Bestimmung der Höhe der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung (Abs. 1) sowie andererseits ...mehr

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Jung, SGB XII § 35a Aufwend... / 2.2.2.1. Zustimmung zum Wohnungswechsel (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 19 Nach Satz 2 sind die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung für die neue Unterkunft nur in Höhe angemessener Aufwendungen als Bedarf anzuerkennen, es sei denn, der zuständige Sozialhilfeträger am Ort der neuen Unterkunft hat den darüber hinausgehenden Aufwendungen vorher zugestimmt. Rz. 20 Bezüglich der Angemessenheit der Aufwendungen wird auf die Kommentierung zu § 3...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.3.2.6.2 Verfahrensrechtliche (Un-)Zumutbarkeit der Kostensenkung

Rz. 100 In verfahrensrechtlicher Hinsicht ist zu beachten, dass die Obliegenheit der Betroffenen, ihre Unterkunftskosten zu senken, erst entsteht, wenn ihnen bereits bekannt bzw. in geeigneter Weise bekannt gemacht worden ist, dass ihre tatsächlichen Unterkunftskosten die Angemessenheitsschwelle überschreiten (BSG, Urteil v. 23.3.2010, B 8 SO 24/08 R Rz. 21); ies gilt auch f...mehr

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Jung, SGB XII § 35b Satzung / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift knüpft an die in den §§ 22a bis 22c SGB II zum 1.4.2011 geschaffene Möglichkeit an, die Kommunen zu ermächtigen, durch Satzung zu bestimmen, in welcher Höhe Aufwendungen für Unterkunft und Heizung in ihrem Gebiet angemessen sind. Durch § 35b gilt eine nach den §§ 22a bis 22c SGB II erlassene Satzung zur Bestimmung der Höhe der Kosten von Unterkunft und H...mehr

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Jung, SGB XII § 35a Aufwend... / 2.3.3 Direktzahlung bei Gefahr zweckwidriger Verwendung (Satz 2 und 3)

Rz. 56 Gemäß Satz 2 sollen Direktzahlungen an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte erfolgen, wenn die zweckentsprechende Verwendung durch die leistungsberechtigte Person nicht sichergestellt ist. Hintergrund der Regelung ist die missliche, in der Praxis aber nicht selten vorkommende Situation, dass leistungsberechtigte Personen die ihnen zur Deckung ihrer Unterkunfts...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.2.2.1 Unterkunftskosten bei Mietwohnungen

Rz. 20 Bei Anmietung einer Mietwohnung zählen zu den Aufwendungen der Unterkunft der vertraglich geschuldete Mietzins einschließlich aller Nebenkosten. Das sind insbesondere die Betriebskosten i. S. d. BetrKV (vgl. z. B. BSG, Urteil v. 22.9.2009, B 4 AS 8/09 R Rz. 16 und 19 m. w. N., sowie Urteil v. 19.10.2010, B 14 AS 50/10 R Rz. 33 f., und § 556 Abs. 1 BGB) sowie die Koste...mehr

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Jung, SGB XII § 35a Aufwend... / 2.3 Direktzahlungen an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte (Abs. 3)

Rz. 53 Abs. 3 regelt – abweichend von dem Grundsatz, dass Leistungen nach dem SGB XII (auch) für Unterkunft und Heizung an die leistungsberechtigte Person zu zahlen sind – die direkte Zahlung von (Geld-)Leistungen für Unterkunft und Heizung an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte. Er entspricht inhaltlich im Wesentlichen § 35 Abs. 1 Sätze 2 bis 4 in der bis zum 31.1...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 1.4 Anerkennung unangemessener Bedarfe (Abs. 3)

Rz. 11 Abs. 3 enthält Ausnahmen von dem Grundsatz in Abs. 1 Satz 1, dass nur angemessene Aufwendungen für Unterkunft und Heizung anerkannt werden. Er bestimmt in den Sätzen 2 bis 4, unter welchen Voraussetzungen und für welchen (Regel-)Zeitraum unangemessene Aufwendungen in tatsächlicher Höhe als Bedarf anzuerkennen sind. Da die Karenzzeit lediglich für die Unterkunftskosten...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.5.2.2 Tatsächliche Kosten der Warmwasserversorgung (Abs. 5 Satz 1)

Rz. 130 Ebenso wie bei den Heizkosten ist die Abgrenzung, was genau zu den Kosten der (zentralen) Wassererwärmung gehört, am Einzelfall vorzunehmen. Dabei ist zu beachten, dass es immer nur um die Kosten für die Erwärmung und nicht Wasserkosten selbst geht. Letztere sind Gegenstand der Kosten der Unterkunft in Form der Nebenkosten (s. o.). Rz. 131 Was die Nachforderung von Ko...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.3.2.3 Angemessenheit von Nebenkosten

Rz. 84 Die kalten Betriebskosten sind Bestandteil der Unterkunftskosten und nicht – wie die Heizkosten – getrennt zu berücksichtigen (BSG, Urteil v. 19.10.2010, B 14 AS 50/10 Rz. 33 f. m. w. N.). Auch insoweit ist schlüssig eine abstrakte Angemessenheitsgrenze zu ermitteln, wobei der Aufwand nicht so hoch ist wie bei der Grundmiete. Die Nebenkosten können auch bereits bei de...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.7 Gesamtangemessenheitsgrenze (Abs. 7)

Rz. 160 Mit Abs. 7 wurde zum 1.1.2023 erstmals eine Gesamtangemessenheitsgrenze zur Beurteilung der Angemessenheit der Bedarfe für Unterkunft und Heizung im SGB XII eingeführt, die im SGB II bereits seit dem 1.8.2016 existiert (vgl. § 22 Abs. 10 SGB II). Die bis zum 31.07.2016 getrennte Prüfung der Angemessenheit von einerseits Bedarfen für Unterkunft und andererseits für Hei...mehr

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Jung, SGB XII § 35a Aufwend... / 2.2.1. Mitteilungspflicht bei Wohnungswechsel (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 13 Nach Abs. 2 Satz 1 haben leistungsberechtigte Personen vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft den dort zuständigen Träger der Sozialhilfe über die nach § 35 Abs. 3 Satz 1 und 2 maßgeblichen Umstände in Kenntnis zu setzen. Damit bekommt der Träger die Möglichkeit, vorab eine Entscheidung darüber zu treffen, ob die neuen Kosten der Unterkunft angemessen...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.3.2.6 Senkung der Unterkunftskosten (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 90 Nach Abs. 3 Satz 2 können die Aufwendungen der Unterkunft nach Ablauf der Karenzzeit und die Aufwendungen für Heizung (für die keine Karenzzeit gilt; s. o.) nur für eine Übergangszeit übernommen werden, sofern sie nach entsprechender Beurteilung (der abstrakten und konkreten Angemessenheit) als unangemessen hoch anzusehen sind. Die Betroffenen trifft eine Obliegenheit...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.2.2.3 Aufteilung von Unterkunftskosten

Rz. 34 Wie schon im Recht der Sozialhilfe nach dem BSHG (vgl. BVerwG, Urteil v. 21.1.1988, 5 C 68/85 Rz. 10) sind die Kosten der Unterkunft (und Heizung; dazu noch weiter unten) i. d. R. nach sog. Kopfteilen aufzuteilen, wenn mehrere Personen in einer Wohnung leben (BSG, Urteil v. 31.10.2007, B 14/11b 7/07 R Rz. 19 m. w. N.; zur Kopfteilmethode im Allgemeinen: BSG, Urteil v....mehr

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Möglichkeiten energetischer... / 1.5.1 Energiepreise

Die drastischen Preissteigerungen für Gas- und Pelletheizungen im Jahr 2022 haben bereits viele Haushalte an eine finanzielle Belastungsgrenze gebracht. Seit 2013 haben sich die Heizkosten um bis zu 81 % erhöht. Im Einzelnen waren dies: Pelletheizung plus 81 % Gasheizung plus 80 % Wärmepumpe plus 50 % (außer, es ist auch eine Solarstromanlage installiert) Ölheizung plus 48 % Fern...mehr

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Heizen, kühlen und lüften m... / 5.2.1.1 Einzelheizung

Einzelheizungen stellen eine traditionelle und weit verbreitete Methode dar, um spezifische Räume in einem Gebäude zu beheizen. Sie arbeiten unabhängig von zentralen Heizsystemen und erlauben eine direkte Steuerung der Wärmequelle vor Ort – also im Raum selbst. Zu den gängigsten Formen von Einzelheizungen zählen Öfen und elektrische Heizgeräte, die mit verschiedenen Energiet...mehr

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Heizen, kühlen und lüften m... / 5.2.2.3 Elektroheizung

Eine Elektroheizung wandelt elektrische Energie direkt in Wärme um und bietet eine einfache sowie flexible Lösung zur Beheizung von Räumen. Die Funktionsweise von Elektroheizungen ist relativ simpel: Ein elektrisches Heizelement erhitzt sich, wenn Strom hindurchfließt, und gibt diese Wärme an die Umgebung ab. Es gibt verschiedene Typen von Elektroheizungen, darunter Direkthe...mehr

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Möglichkeiten energetischer... / 3.1.3 Dämmung

Es gibt viele verschiedene Dämmmaterialien auf dem Markt und die Preise können erheblich variieren. Ein wichtiger Faktor bei der Auswahl des richtigen Materials ist die Wärmeleitgruppe (WLG). Ein Material mit einer niedrigeren WLG ist in der Regel effizienter, was bedeutet, dass weniger Material für die gleiche Dämmleistung benötigt wird. Das könnte zwar teurer in der Anscha...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Möglichkeiten energetischer... / 3.3.2 Türen und Öffnungen

Bei Eingangstüren und anderen großen Öffnungen ist ebenfalls eine hohe Dämmwirkung wichtig, um Energieeffizienz zu gewährleisten. Neben der Dämmleistung der Türblätter ist die Dichtheit der Anschlüsse von Rahmen und Mauerwerk entscheidend. Luftdurchlässigkeit und Wärmebrücken sollten vermieden werden, da auch hierdurch signifikante Energiemengen verloren gehen können. Für Auß...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Möglichkeiten energetischer... / 3.4.1 Heizleistung

Die exakte Berechnung der Heizleistung eines Gebäudes stellt eine zentrale Voraussetzung für die effiziente und sparsame Beheizung der Räumlichkeiten dar. Es ist absolut erforderlich, dass die Heizanlage in der Lage ist, Wärmeverluste durch die Gebäudehülle selbst an kältesten Tagen vollständig zu kompensieren. Dies garantiert nicht nur angenehme Raumtemperaturen, sondern au...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Heizen, kühlen und lüften m... / 1 Einführung

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) stellt einen zentralen Baustein der nationalen Strategie zur Reduktion von CO2-Emissionen und zur Förderung der Energiewende im Gebäudesektor dar. Es zielt darauf ab, die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern und den Einsatz erneuerbarer Energien zu erhöhen, um so einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Erreichung der Klimaziele zu lei...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Möglichkeiten energetischer... / 1.4 Zustand der Heizung und Warmwasserversorgung

Die Heizungsanlage ist oft das Herzstück eines Gebäudes und einer der größten Energieverbraucher. Es ist wichtig, den Zustand, das Alter und die Effizienzklasse der vorhandenen Anlage zu kennen. Gleiches gilt für die Warmwasserversorgung. Hier sollte auch der Zustand der Rohrleitungen und ihre Isolierung überprüft werden. Überblick: Unterschiede der Heizungssysteme Heizungss...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Möglichkeiten energetischer... / 3.4.2 Hydraulischer Abgleich

Die Bedeutung des hydraulischen Abgleichs lässt sich nicht überbewerten, besonders angesichts der Tatsache, dass Heizsysteme in privaten Haushalten einen so großen Anteil am Endenergieverbrauch haben. Wenn man sich klar darüber ist, dass die Reduzierung des Energiebedarfs für Heizzwecke eine prioritäre Maßnahme sein soll/muss, setzt hier der hydraulische Abgleich an. Was br...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Möglichkeiten energetischer... / 2 Gebäudehülle

In der Welt der Energieeffizienz liegt der Fokus häufig auf der Heizungsanlage oder den verwendeten Energieträgern. Dabei wird jedoch oft übersehen, dass die Gebäudehülle eine mindestens ebenso wichtige Rolle spielt. Diese Barriere zwischen dem Innen- und Außenklima beeinflusst maßgeblich, wie viel Energie für die Klimatisierung benötigt wird. Somit geht es nicht nur darum, ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Möglichkeiten energetischer... / 3.2 Dach

Die Überprüfung des Dachgeschosses oder Dachbodens ist ein kritischer Schritt in der energetischen Sanierung eines Gebäudes. Ein schlecht isoliertes oder undichtes Dach kann zu erheblichen Wärmeverlusten und somit zu höheren Heizkosten führen. Zugang Falls der Zugang zum Dachgeschoss über eine Dachluke mit ausziehbarer Treppe erfolgt, ist zu prüfen, ob diese abgedichtet und wä...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 2.3.3 Heizungsaustausch

Im Fall eines Heizungsaustauschs zur Erfüllung der 65 %-EE-Vorgabe des § 71 GEG dürfte zu unterscheiden sein: Erfolgt allein ein Austausch bzw. eine Modifizierung der Zentralheizungsanlage oder ist zusätzlich auch ein Austausch der vorhandenen Heizkörper erforderlich? Lediglich Austausch/Modifizierung der Zentralheizungsanlage Für den Fall, in dem lediglich ein Austausch bzw. ei...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 4.3.1.2 Vorwegabzug des Vermieteranteils

Nach § 7 Abs. 1 CO2KostAufG im Fall von Wohngebäuden bzw. § 8 Abs. 1 CO2KostAufG im Fall von Nichtwohngebäuden ermittelt der Vermieter die auf den oder die Mieter entfallenden Kohlendioxidkosten. Bezüglich des auf ihn selbst entfallenden Anteils hat ein Vorwegabzug zu erfolgen. In der Heizkostenabrechnung ist nach § 7 Abs. 3 CO2KostAufG bzw. § 8 Abs. 3 CO2KostAufG die Anteil...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 3.3.2 Heizungsprüfung

Derzeit noch in der Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV) [1] geregelt, sind Gebäudeeigentümer zur Optimierung der Heizungssysteme ihrer Gebäude verpflichtet, wenn die Wärmeerzeugung mittels Erdgas erfolgt. Nach § 2 Abs. 3 EnSimiMaV ist das Ergebnis der Prüfung in Textform festzuhalten. Mit seinem Inkrafttreten am 1.10.2024 regelt § 60b GEG di...mehr

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Wohnungseigentumsrechtliche... / 1.3.2 Austausch einer intakten Heizung

In Eigentümergemeinschaften kann sich die Frage stellen, ob die vorhandene Heizung, die weder aktuell noch in absehbarer Zukunft einen Ausfall erwarten lässt, durch eine neue ersetzt werden soll. Infrage kommt sowohl eine Heizung, die die Vorgaben des § 71 Abs. 1 GEG erfüllt als auch eine solche, die die 65 %-EE-Voraussetzung nicht erfüllt. In beiden Fällen ist zu beachten, ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.1.1 Wärmedämmung

Rz. 4 Zu den Maßnahmen zur Einsparung von Endenergie gehört die Wärmedämmung von Fenstern, Außentüren, Außenwänden (LG Berlin, Urteil v. 21.12.2021, 63 S 94/20, GE 2022, 361; LG Berlin, Urteil v. 24.3.2020, 63 S 56/15, GE 2020, 1626; LG Berlin, Urteil v. 5.1.2018, 65 S 100/17, GE 2019, 322; LG Berlin, Urteil v. 13.12.2016, 63 S 195/16, GE 2017, 175; LG Hamburg, Urteil v. 11....mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bestandsgebäude (GEG) / 4.2.2.2 Hydraulischer Abgleich

Gegenüber § 3 EnSimiMaV ist der Anwendungsbereich des § 60c GEG nicht nur auf Gaszentralheizungssysteme beschränkt, sondern erstreckt sich auf sämtliche Heizungssysteme mit Wasser als Wärmeträger. Ebenfalls abweichend von den Regelungen der EnSimiMaV erstreckt sich die Pflicht zum hydraulischen Abgleich auf sämtliche Gebäude mit mindestens 6 Wohnungen oder sonstigen selbstst...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Einführung zum GEG 2024 / 6 Landesrechtliche Ausführungsbestimmungen

Ungeachtet der vorbeschriebenen Länderöffnungsklausel und davon, ob einzelne Länder von ihr Gebrauch machen werden, müssen die Länder zum Vollzug des GEG entsprechend der EnEV-Durchführungsverordnungen Ausführungsregelungen erlassen bzw. bestehende Regelungen anpassen:mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bestandsgebäude (GEG) / 4.2.2.1 Heizungsprüfung und -optimierung

Betroffene Gebäude Die Pflicht zur Heizungsprüfung und -optimierung betrifft nur Heizungsanlagen in Gebäuden mit mindestens 6 Wohnungen oder sonstigen selbstständigen Nutzungseinheiten. Selbstständige Nutzungseinheiten sind Teileigentumseinheiten im Bereich des Wohnungseigentums, im Übrigen gewerblich oder freiberuflich genutzte Einheiten. Betroffene Anlagen Weiter muss es sich...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.1.5 Maßnahmen zur Verminderung des Energieverbrauchs der zentralen Heizungs- und Warmwasseranlagen

Rz. 10 Die Erneuerung des Heizkessels und/oder des Brenners im Zusammenhang mit einer Verminderung des Wärmebedarfs durch bautechnische Maßnahmen und eine Verringerung der Kesselauslegung mit Verbesserung des Wirkungsgrads kann bis zu 20 % Energieeinsparung bringen. Der Einbau einer witterungsunabhängigen Regelung der Vorlauftemperatur in Verbindung mit thermostatisch gesteu...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Anwendung der versc... / 1 Aufteilung der Heizkosten in verbrauchsabhängige und verbrauchsunabhängige Kosten

Zitat § 7 Abs. 1 Satz 1 HeizKV Von den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage sind mindestens 50 vom Hundert, höchstens 70 vom Hundert nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer zu verteilen. § 7 Abs. 1 Satz 1 HeizKV regelt die Aufteilung der gesamten Heizungsbetriebskosten einer zentralen Heizungsanlage in Grundkosten und Verbrauchskosten. Ein Grundkostenanteil ist ...mehr

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HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 1 Umlegbare Heizkosten

Der Gebäudeeigentümer kann nach § 7 Abs. 2 HeizKV für die Heizkostenabrechnung bei einer zentralen Heizanlage Kosten für die folgenden Posten ansetzen: verbrauchte Brennstoffe und ihre Lieferung (inklusive CO2-Kosten), Kosten des zur Wärmeerzeugung verbrauchten Stroms (§ 7 Abs. 2 HeizKV n. F.), Betriebsstrom, Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage sowie die regelmäßige Prü...mehr

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HeizKV: Ermittlung und Bere... / 1 Kostentrennung

§ 9 HeizKV gilt sowohl für verbundene Anlagen mit einem Heizkessel (ab dem 1.10.2024: mit einer Wärmepumpe) als auch für die Lieferung von Fernwärme und Warmwasser über eine verbundene Anlage. Achtung Ab dem 1.10.2024 werden monovalente Wärmepumpen im Rahmen verbundener Anlagen grundsätzlich der Fernwärme gleichgestellt.[1] Zur Ermittlung der reinen Heizkosten bei einer verbun...mehr

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HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 1.10.7 Leasingkosten

Leasingkosten für den Heizkessel oder den Gastank sind nicht umlagefähig. Bei ihnen handelt es sich um Anschaffungskosten, nicht um Betriebs- oder Heizkosten. Das hat der BGH auch für die Anmietkosten eines Brenners entschieden.[1]mehr

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HeizKV: Anwendung der versc... / 5 Aufteilung der Warmwasserkosten (§ 8 HeizKV)

Wird das Warmwasser in einer von der Heizanlage getrennten Anlage erzeugt, sind die Kosten des Betriebs der zentralen Warmwasserversorgungsanlage gemäß § 8 Abs. 1 HeizKV in einen verbrauchsabhängigen und einen verbrauchsunabhängigen Anteil aufzuteilen. Für verbundene Anlagen, die sowohl Wärme als auch Warmwasser produzieren, gilt für die Verteilung der Kosten § 9 HeizKV.[1] W...mehr

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HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 1.10 Sonstige Kosten

1.10.1 Zusatzmittel Öladditive verhindern Kalkablagerungen und reduzieren die Rußbildung. Diese Zusätze verbessern die Verbrennung und beeinflussen den Wirkungsgrad. Die Kosten für solche Zusätze können umgelegt werden, da sie der Pflege der Anlage dienen. 1.10.2 Fahrtkosten für Zweitfahrten Diese Kosten sind nach der Rechtsprechung nicht umlagefähig.[1] 1.10.3 Versicherungen Ob ...mehr

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HeizKV: Anwendung der versc... / 1.2 Zwingender Umlagemaßstab von 70 % zu 30 %

Für bestimmte Gebäude besteht keine Wahlfreiheit mehr, den Verteilerschlüssel innerhalb der genannten Bandbreite festzulegen. Zitat § 7 Abs. 1 Satz 2 HeizKV In Gebäuden, die das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 16. August 1994 (BGBl. I S. 2121) nicht erfüllen, die mit einer Öl- oder Gasheizung versorgt werden und in denen die freiliegenden Leitungen der Wärmever...mehr