Fachbeiträge & Kommentare zu GmbH-Gesellschafter

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Bilanz und Buchhaltung der ... / 2.9 Eigene Anteile

Eigene Anteile sind Geschäftsanteile, die die GmbH an sich selbst hält.[1] Zweck des Erwerbs eigener Anteile kann deren Einziehung, die Veräußerung an einen Gesellschafter, die Beteiligung von Mitarbeitern oder die Abfindung eines Gesellschafters sein. Handels- und steuerrechtlich[2] werden der Erwerb und die Veräußerung von eigenen Anteilen wie eine Kapitalherabsetzung bzw....mehr

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Sozialversicherungspflicht ... / 3 Die Einstufung des mitarbeitenden Gesellschafters

Auch beim mitarbeitenden Gesellschafter, der nicht gleichzeitig Geschäftsführer ist, beurteilt sich die Sozialversicherungspflicht in erster Linie nach den gehaltenen Anteilen sowie satzungsmäßigen Rechten. Zu bedenken ist, dass der mitarbeitende Gesellschafter grundsätzlich der Dienstaufsicht des von ihm personenverschiedenen Geschäftsführers unterliegt. Kann der mitarbeite...mehr

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Sozialversicherungspflicht ... / 2 Prüfung der Sozialversicherungspflicht

Die Sozialversicherungsträger orientieren sich bei ihrer Einschätzung der sozialversicherungsrechtlichen Stellung des GmbH-Geschäftsführers an folgenden Kriterien: Hinweis Keine Sozialversicherungspflicht Beträgt die Beteiligung an der GmbH mindestens 50 % (beherrschende Beteiligung) oder kann der Gesellschafter aufgrund seiner Beteiligung Beschlüsse verhindern (Sperrminorität...mehr

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Sozialversicherungspflicht ... / 4 Klage gegen die Feststellung der Sozialversicherungspflicht

Wird der Gesellschafter dennoch durch Bescheid nach Anhörung als sozialversicherungspflichtig oder auch gegen den Willen des Gesellschafters oder der GmbH als sozialversicherungsfrei eingestuft, ist folgendes Vorgehen möglich: Erster Schritt: Widerspruch gegen den Bescheid (auf Grundlage des offiziellen Feststellungsbogens zur versicherungsrechtlichen Beurteilung des GmbH-Ges...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 6.3.1 Positionen für Forderungen in der Kerntaxonomie

Rz. 103 Mit BMF-Schreiben vom 24.5.2016 wurde eine überarbeitete Version der Taxonomien, die Taxonomie-Version 6.0, veröffentlicht. Diese Taxonomien sind grundsätzlich für die Übermittlung von Jahresabschlüssen für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2016 beginnen, zu verwenden. Für Forderungen gibt es in der Kerntaxonomie im Wesentlichen die Positionen:[1]mehr

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Bilanz und Buchhaltung der ... / 3.2 Ausweis in Buchhaltung und Bilanz

Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz gesondert kenntlich zu machen oder im Anhang anzugeben. Darüber hinaus ist bei Forderungen der GmbH gegenüber einem Gesellschafter nach § 268 Abs. 4 Satz 1 HGB der Betrag mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr anzugeben bei Verbindlichkeiten der GmbH gegenüber dem Gesellschafter nach § 268 A...mehr

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Sozialversicherungspflicht ... / 1 Einbeziehung von Gesellschafter-Geschäftsführern

In der Praxis gibt es häufig Gesellschafter-Geschäftsführer oder auch mitarbeitende Gesellschafter, die nicht gleichzeitig Geschäftsführer sind, die daran interessiert sind, nicht als sozialversicherungspflichtig eingestuft zu werden. Meist ist die Ersparnis der Sozialversicherungsbeiträge der zentrale Beweggrund. Aber auch der umgekehrte Fall ist in der Praxis anzutreffen. ...mehr

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Bilanz und Buchhaltung der ... / 2.6 Ergebnisverwendung

Maßstab für das von der GmbH in einem Wirtschaftsjahr erzielte Ergebnis ist der Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag. Davon zu unterscheiden ist ein Gewinn- oder Verlustvortrag, der sich beim Ausweis in der Bilanz der GmbH nicht auf das laufende Wirtschaftsjahr bezieht, sondern den Rest des nicht verwendeten Gewinns bzw. nicht ausgeglichenen Verlusts der Vorjahre darstellt...mehr

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Bilanz und Buchhaltung der ... / 4 Gesellschafterverrechnungskonto

Übernehmen Gesellschafter-Geschäftsführer Aufwendungen für die GmbH, z. B. durch Begleichen der Rechnung für die Bewirtung von Geschäftsfreunden, steht ihnen regelmäßig ein Anspruch auf Aufwandsersatz gegen die GmbH zu. Umgekehrt hat die GmbH einen Erstattungsanspruch gegen den Geschäftsführer, wenn sie Zahlungen für ihn leistet, die eigentlich dessen Privatbereich betreffen...mehr

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XI Anhang II: Die GmbH & Co... / 1.1.3.2 Umwandlungsbericht

Rz. 802 Der Geschäftsführer der formwechselnden GmbH hat einen ausführlichen schriftlichen Umwandlungsbericht zu erstatten, in dem der Formwechsel und insbesondere die künftige Beteiligung der GmbH-Gesellschafter an der GmbH & Co. KG rechtlich sowie wirtschaftlich erläutert und begründet werden, § 192 Abs. 1 UmwG. Der Umwandlungsbericht muss den Entwurf des Umwandlungsbeschl...mehr

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XI Anhang II: Die GmbH & Co... / 1.1.2.2 Verschmelzungsbericht

Rz. 793 Die Geschäftsführer der beteiligten Gesellschaften haben jeweils einen ausführlichen Verschmelzungsbericht zur Unterrichtung der Gesellschaft zu erstellen, in dem die Verschmelzung, der Verschmelzungsvertrag oder sein Entwurf sowie das Umtauschverhältnis der Anteile und die Angaben über die Mitgliedschaft der GmbH-Gesellschafter bei der übernehmenden GmbH & Co. KG un...mehr

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XI Anhang II: Die GmbH & Co... / 1.1.2.5 Prüfung des Verschmelzungsvertrages

Rz. 796 Eine Prüfung des Verschmelzungsvertrages bezüglich des Umtauschverhältnisses oder der Angemessenheit einer Barabfindung durch bestellte Verschmelzungsprüfer ist nicht zwingend erforderlich. Ein GmbH-Gesellschafter kann die Prüfung des Verschmelzungsvertrages aber jederzeit verlangen, § 48 UmwG. Bei der GmbH & Co. KG ist eine Prüfung nicht erforderlich, wenn alle Gesel...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.10.2 Einschaltung von RETT-Blockern

Rz. 93g In der Beraterpraxis ist darüber hinaus, insbesondere auch vor dem Hintergrund der in nahezu allen Bundesländern ansteigenden Grunderwerbsteuersätze (vgl. § 11 GrEStG Rz. 3) nach weiteren Wegen gesucht worden, um den Anfall von Grunderwerbsteuer bei der Übertragung von Anteilen an einer Gesellschaft mit Grundbesitz zu vermeiden. Hierzu wurde insbesondere bei Umstrukt...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.8 Anteilsübertragung bzw. Anteilsübergang

Rz. 93a § 1 Abs. 3 Nr. 3 und Nr. 4 GrEStG erfassen das den Anspruch auf Übertragung von mindestens 90 % der Anteile der Gesellschaft begründende Rechtsgeschäft sowie den entsprechenden Übergang der Anteile auf einen anderen Rechtsträger (§ 1 Abs. 3 Nr. 4 GrEStG). Ebenso wie § 1 Abs. 3 Nr. 2 GrEStG gegenüber § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG, ist auch § 1 Abs. 3 Nr. 4 GrEStG gegenüber ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cib) Unangemessen niedrige Vergütungen der KG an die GmbH für Geschäftsführung, Vertretung und Haftung als vGA

Rn. 50 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Im Fall einer unangemessen niedrigen Vergütung der KG an die Komplementär-GmbH für Geschäftsführung, Vertretung und Haftung liegt eine vGA vor, die sich (lediglich) in Höhe des Anteils bemisst, zu dem der oder die GmbH-Gesellschafter an der GmbH & Co KG auch als Kommanditisten beteiligt sind; in Höhe des auf die Beteiligung der Komplementär-...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Steuerliche Aspekte

Rn. 51c Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Wird die stille Beteiligung an einer GmbH steuerlich als typisch qualifiziert (dazu allgemein s Rn 50c), so mindern die Gewinnanteile der stillen Gesellschafter als BA in voller Höhe die KSt und beschränkt (§ 8 Nr 1 Buchst c GewStG: + 25 %, Freibetrag 100 000 EUR) die GewSt bei der GmbH. Bei den stillen Gesellschaftern stellen die Gewinne im ...mehr

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ZErb 04/2024, Gesellschaftsrecht

GmbH-Anteile und Beteiligungen an GbR, oHG und KG im Erbfall – Gesetzliche Ausgangslage und Anmeldung zum’Register Viele Gesellschaftsverträge – sowohl von (rechtsfähigen) Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), offenen Handelsgesellschaften (oHG) und Kommanditgesellschaften (KG) als auch von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) – enthalten fehlerhafte Klauseln fü...mehr

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ZErb 04/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bayerischer Notarverein e.V. (Hrsg.) Kostentabelle für Notare Bäuerle Tabelle 35. Auflage, 2021 Nomos, ISBN 978-3-8487-7053-3, 29 EUR Die Kostentabell...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Personengesellschaft

Rn. 171 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Der Gesetzestatbestand ist in erster Linie auf die typische Einheits-GmbH & Co KG (Struktur s Rn 41a ) zugeschnitten (im Einzelnen s Rn 176b ); unter den Begriff der PersGes fallen aber auch die OHG, die KG, die Außen-GbR, die Partenreederei (gründbar nur bis 24.04.2013) uÄ. Gemäß BFH v 26.11.1996, BStBl II 1998, 328 kann auch die vermögensver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cia) Gewinnanteil und Korrektur auf Ebene der Gewinnfeststellung

Rn. 49 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Betrifft nur den vom Regelfall abweichenden Fall, dass die Komplementär-GmbH an Gewinn (und Verlust) beteiligt ist und nicht nur Kostenersatz und Risikovergütung (ist zur Vermeidung einer vGA ausreichend, s H/H/R, § 15 EStG Rz 35b mwN) erhält. Wird der Vermögensvorteil in Form eines zu niedrigen Gewinnanteils allerdings Kommanditisten zugewe...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.11.7 Jahreswert von Nutzungen und Leistungen (§ 15 BewG)

Rz. 152 Nach § 15 Abs. 1 BewG ist der einjährige Betrag der Nutzung einer Geldsumme mit 5,5 % anzusetzen, wenn kein anderer Betrag feststeht. Geldsumme in diesem Sinne ist eine Kapitalforderung, Nutzungen sind die Zinsen. Der Zinssatz von 5,5 % entspricht dem für Bewertungszwecke allgemein zugrunde gelegten.[1] Er ist u. a. für die Bewertung der Bereicherung aus der Gewährun...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pensi... / 2 Steuervorteile durch die Bildung von Rückstellungen

Die Gesellschaft hat die Möglichkeit für diese zukünftigen Zahlungen Rückstellungen zu bilden, die sich Jahr für Jahr gewinnmindernd auswirken. Die Höhe der jährlichen Rückstellung wird nach dem Teilwertverfahren ermittelt und in der Steuerbilanz auf der Passivseite ausgewiesen. Damit sinkt der steuerpflichtige Gewinn der GmbH, was entsprechend die Steuerlast mindert. Die Be...mehr

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Lohnsteuer und Sozialversic... / 3.1.7 Statusprüfung der geschäftsführenden GmbH-Gesellschafter

Mit dem obligatorischen Statusfeststellungsverfahren wurde eine besondere Meldeverpflichtung geschaffen. Stellt die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund in diesem Verfahren die Sozialversicherungspflicht durch Verwaltungsakt fest, sind die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung für die Zeit der Gültigkeit des Bescheids an diese Feststellung leistungsr...mehr

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Lohnsteuer und Sozialversic... / 3.2 Unternehmergesellschaft – haftungsbeschränkt – (Mini-GmbH): Beurteilung wie GmbH-Gesellschafter

Durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) ist die Gründung einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft (UG) zulässig. Es handelt sich dabei um keine eigene Rechtsform, sondern um eine besondere Unterform der GmbH, die bereits mit einem Stammkapital ab 1 EUR gegründet werden kann. Die zur versicherungsrechtlichen Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmer / 2 Im Zweifelsfall Statusfeststellungsverfahren

Arbeitnehmer und/oder Arbeitgeber können den Status des Erwerbstätigen von der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin feststellen lassen, wenn Zweifel daran bestehen oder die Beteiligten sich nur absichern wollen, ob ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis im Sinne der Sozialversicherung vorliegt. Auftraggeber und Auftragnehmer bzw. Arbeitgeber und Ar...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer und Sozialversic... / 3.1.6 Folgen irrtümlich angenommener Sozialversicherungspflicht

Wird durch den Sozialversicherungsträger nachträglich festgestellt, dass ein beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH in der Vergangenheit nicht sozialversicherungspflichtig war, hat der rückwirkende Wegfall der angenommenen Versicherungspflicht in den einzelnen Versicherungszweigen unterschiedliche Konsequenzen.[1] In der gesetzlichen Krankenversicherung trit...mehr

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Lohnsteuer und Sozialversic... / 3.1.3 Grundsatz: Keine Versicherungspflicht von Treuhänder-Gesellschafter-Geschäftsführern

Sofern GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer aufgrund eines Treuhandvertrags mehrheitlich am Stammkapital einer GmbH beteiligt sind, stehen sie grundsätzlich nicht in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis zur GmbH. Voraussetzung ist, dass sich die Verpflichtungen und Abhängigkeiten des Treuhänders vom Treugeber allein aus dem Treuhandvertrag und nicht aus dem Gesellschafts...mehr

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Lohnsteuer und Sozialversic... / 3.1.3 Betriebliche Altersversorgung für Gesellschafter-Geschäftsführer

Die Pauschalierungsmöglichkeiten für eine "alte" Direktversicherung gelten auch für Gesellschafter-Geschäftsführer, selbst wenn diese als beherrschende Gesellschafter anzusehen sind. Sofern eine klare, eindeutige und im Voraus getroffene Vereinbarung vorliegt, konnte die GmbH für ihren Gesellschafter-Geschäftsführer eine Direktversicherung abschließen und die pauschale Lohns...mehr

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Lohnsteuer und Sozialversic... / 3.1.5 Gesellschafter einer Vor-GmbH

Die Grundsätze zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung von GmbH-Gesellschaftern[1] gelten auch für Gesellschafter einer bereits errichteten, aber noch nicht ins Handelsregister eingetragenen GmbH (Vor-GmbH).[2] Zwar fehlt der GmbH die Rechtsfähigkeit, doch entspricht es dem Willen der Gesellschafter, bereits die Vor-GmbH unter das Recht der GmbH zu stellen.mehr

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Statusfeststellung / 3 Obligatorisches Anfrageverfahren

Durch die Anmeldung bei der Krankenkasse wird bei der Clearingstelle ein Statusfeststellungsverfahren ausgelöst, wenn der Arbeitgeber bei der Einzugsstelle die Beschäftigung eines Ehegatten/Lebenspartners, eines mitarbeitenden Abkömmlings oder eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers anzeigt.[1] Die Anmeldung dieser Personen ist daher im Meldeverfahren gesondert zu kennzei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Statusfeststellung / 1 Prüfung der versicherungsrechtlichen Stellung

Jeder Auftraggeber hat zu prüfen, ob ein Auftragnehmer bei ihm abhängig beschäftigt oder für ihn selbstständig tätig ist. Ist ein Auftraggeber der Auffassung, dass im konkreten Einzelfall keine abhängige Beschäftigung vorliegt, ist formal nichts zu veranlassen. Der Auftraggeber geht jedoch das Risiko ein, dass bei einer Prüfung durch einen Versicherungsträger und ggf. im wei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuertabelle / 5 Allgemeine und besondere Lohnsteuertabelle

Der Arbeitgeber muss entscheiden, ob die allgemeine Lohnsteuertabelle oder die besondere Lohnsteuertabelle anzuwenden ist. Dabei sind folgende Grundsätze maßgebend: Allgemeine Tabelle für rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer Die allgemeine Lohnsteuertabelle ist zu verwenden für Arbeitnehmer, die in allen Sozialversicherungszweigen versichert sind (also Beiträge zur geset...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.1.2 Anteile der Kommanditisten an der Komplementär-GmbH

Rz. 452 Notwendiges Sonderbetriebsvermögen Zum notwendigen Betriebsvermögen einer gewerblich tätigen Personengesellschaft gehören nicht nur die Wirtschaftsgüter des Gesamthandsvermögens, sondern auch die im Alleineigentum eines Mitunternehmers stehenden Wirtschaftsgüter, die unmittelbar dem Betrieb der Personengesellschaft (Sonderbetriebsvermögen I) oder seiner Beteiligung an...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.2.4 Verdeckte Gewinnausschüttungen

Rz. 488 Eine verdeckte Gewinnausschüttung wird immer dann angenommen, wenn den Gesellschaftern einer Kapitalgesellschaft neben oder anstelle einer förmlichen Gewinnausschüttung Vorteile zugewendet werden, die die Gesellschaft Personen, die der Gesellschaft fremd gegenüberstehen, nicht zuwenden würde. Unbedeutend ist es hier, unter welcher Bezeichnung und aufgrund welchen Rec...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Scheinselbstständigkeit / 6 Vertrauensschutz aufgrund beanstandungsfreier Betriebsprüfung

Wurden in der Vergangenheit abgeschlossene beanstandungsfreie Betriebsprüfungen nicht durch einen entsprechenden Bescheid beendet, konnte für den sozialversicherungsrechtlichen Status kein Bestands- und Vertrauensschutz für die Vergangenheit begründet werden. Die Rechtsfolgen einer irrtümlich angenommenen Sozialversicherungspflicht bzw. von Versicherungsfreiheit traten somit...mehr

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Grundlagen der Lohnsteuerer... / 4.3 Abgrenzung zwischen allgemeiner und besonderer Lohnsteuertabelle

Für eine zutreffende Lohnsteuerermittlung muss der Arbeitgeber entscheiden, ob die allgemeine Lohnsteuertabelle oder die besondere Lohnsteuertabelle anzuwenden ist. Die allgemeine Lohnsteuertabelle ist im Wesentlichen zu verwenden für rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer. Sie enthält die ungekürzte Vorsorgepauschale, die sich aus Teilbeträgen für die Renten-, Kranken- u...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 GmbH als Organgesellschaft

Tz. 27 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Bei einer GmbH als OG können ebenfalls Az an außenstehende Gesellschafter vorkommen (s Verweis in § 17 S 1 KStG auf § 16 KStG). Da es keine ges Vorschriften gibt, die den Abschluss eines GAV und die Gewährung von Az bei einer GmbH als OG ausdrücklich regeln, stellt sich die Frage, ob § 304 AktG in diesem Fall entspr anwendbar ist. Diese Frage...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Wolff, Die Zulässigkeit einer rückwirkenden Änderung des Geschäftsjahres bei Kap-Ges, DB 1999, 2149; Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und bei der AE-Besteuerung, DB 34/2000, Beil 10; Eilers/Wienands, StSenkG: Besteuerung der Dividendeneinnahmen von Kö nach der Neufassung von § 8b Abs 1 KStG, GmbHR 2000, 957; Jakobs/Wittmann, StSenkG: Besteuerung von Anteilsveräu...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage Kassen / 6 Leistungsempfänger

Zeile 13 In Zeile 13 ist anzugeben, wie viele Leistungsempfänger von der Kasse betreut werden. Leistungsempfänger dürfen Zugehörige oder frühere Zugehörige der wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe, der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege oder Arbeitnehmer sonstiger Körperschaftsteuersubjekte sowie deren Angehörige sein.[1] Leistungsempfänger können auch die in Zeile 15 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesellschafter / 6 GmbH-Gesellschafter

6.1 Sozialversicherung Die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass eine in einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) beschäftigte Person zugleich Mitunternehmer der GmbH ist. Mitarbeitende Gesellschafter einer GmbH können daher durchaus in einem abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesellschafter / 6.3 GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer

Ein Beschäftigungsverhältnis kann bei Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH aufgrund deren Rechtsmacht (Mehrheitsanteil oder Sperrminorität) u. U. ausgeschlossen sein.[1]mehr

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Gesellschafter / 6.4 Mitarbeitende Gesellschafter ohne Geschäftsführerfunktion

Für mitarbeitende Gesellschafter ohne Geschäftsführerfunktion ist ein Beschäftigungsverhältnis von vornherein grundsätzlich ausgeschlossen, wenn sie über mehr als die Hälfte des Stammkapitals verfügen.[1] Die Beschlussfassung erfolgt in der Gesellschafterversammlung grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Zwar obliegt das Weisungsrecht gegenüber den Bes...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesellschafter / 6.2 Lohnsteuerliche Beurteilung

Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH können steuerrechtlich Arbeitnehmer sein, wenn mit der GmbH ein rechtswirksamer Anstellungsvertrag abgeschlossen wurde. Handelt es sich bei dem Gesellschafter-Geschäftsführer um einen beherrschenden GmbH-Gesellschafter, muss unbedingt das Rückwirkungsverbot beachtet werden, wonach im Vorfeld der Tätigkeit die vertraglichen Vereinbaru...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesellschafter / Zusammenfassung

Begriff Gesellschafter sind als Inhaber/Teilhaber eines Unternehmens grundsätzlich keine Arbeitnehmer im Sinne der Sozialversicherung, weil es an den wesentlichen Merkmalen einer Beschäftigung fehlt. Eine andere Beurteilung kann sich ergeben, wenn ein Gesellschafter gleichzeitig im Unternehmen mitarbeitet. Es ist daher zu prüfen, ob er im Unternehmen nicht beschäftigt ist wi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesellschafter / 6.1 Sozialversicherung

Die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass eine in einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) beschäftigte Person zugleich Mitunternehmer der GmbH ist. Mitarbeitende Gesellschafter einer GmbH können daher durchaus in einem abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zur ...mehr

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Gesellschafter / 6.5 Weisungsgebundene Geschäftsführer einer GmbH und Co. KG

Der weisungsgebundene Geschäftsführer einer GmbH und Co. KG steht grundsätzlich in einem sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnis. Er ist jedoch nicht versicherungspflichtig, wenn er innerhalb der GmbH einen maßgeblichen Einfluss hat (z. B. durch eine 50 %ige Beteiligung) und die GmbH ebenfalls die Geschicke der KG maßgeblich bestimmen kann.[1] Der Gesetzgeber ...mehr

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I GmbH & Co. KG als Gesells... / 4.2 Gesellschaftsrechtliche Vor- und Nachteile der GmbH & Co. KG

Rz. 11 Gegenüber einer "normalen" KG hat die GmbH & Co. KG den Vorteil, dass keine an dem Unternehmen beteiligten natürlichen Personen in unbeschränkter Höhe persönlich haften, da sie GmbH-Gesellschafter und/oder Kommanditisten sind.[1] Dies ist ein Vorteil, der ansonsten nur bei Kapitalgesellschaften zu finden ist. Rz. 12 Ein weiterer gewichtiger Vorteil gegenüber herkömmlic...mehr

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I GmbH & Co. KG als Gesells... / 1.2 Gesellschafterhaftung

Rz. 3 Die Besonderheit der GmbH & Co. KG gegenüber einer herkömmlichen KG liegt darin, dass in einer GmbH & Co. KG grundsätzlich keine natürliche Person unbeschränkt haftet, da natürliche Personen nur als Kommanditisten oder GmbH-Gesellschafter an dem Unternehmen beteiligt sind. Die Haftungssituation der hinter einem Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG stehende...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.6.3 Einlage von Gesellschafterforderungen

Rz. 299 Eine Einlage in eine Kapitalgesellschaft kann auch durch einen Verzicht des Gesellschafters auf eine gegen die Kapitalgesellschaft bestehende Forderung erbracht werden, wenn und soweit der Vorgang keine Sanierung aus betrieblichen Gründen darstellt. Entsprechendes gilt, wenn der Gesellschafter die Forderung an die Körperschaft abtritt, da die Forderung dann durch Ver...mehr

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I GmbH & Co. KG als Gesells... / 4.1 Rechtsformvergleich unter ertragsteuerlichen Gesichtspunkten

Rz. 9 Das Unternehmensteuerreformgesetz brachte ab 2008 eine besondere Niedrigbesteuerung für thesaurierte Gewinne von Personengesellschaften; es handelt sich um den sog. Thesaurierungssteuersatz von 28,25 % (zzgl. Soli-Zuschlag). Die Höhe dieses Satzes orientiert sich an der "Normalbelastung" einer Kapitalgesellschaft,[1] diese beträgt 29,83 % bei einem Gewerbesteuerhebesat...mehr