Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschaftsrecht

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Unternehmensverträge / 5.3.2 Praktische Bedeutung und Teilgewinnabführungsvertragsmuster

Rz. 57 Ihre große praktische Bedeutung verdanken die Vorschriften über die Teilgewinnabführung dem Umstand, dass die stille Gesellschaft [1] mit einer AG als Teilgewinnabführungsvertrag zu klassifizieren ist.[2] Ebenso werden partiarische Darlehen als Teilgewinnabführungsverträge eingeordnet.[3] In seiner Reinform ist der Teilgewinnabführungsvertrag für die unternehmerische P...mehr

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Unternehmensverträge / 4.2.4 Zustandekommen des Beherrschungsvertrags

Rz. 23 Beim Abschluss von aktienrechtlichen Unternehmensverträgen sind im Wesentlichen die Vorschriften der §§ 293, 294 AktG anzuwenden. Unter Berücksichtigung dieser Vorschriften bereiten die Mitglieder der Vertretungsorgane der beteiligten Vertragsparteien, i. d. R. also die Vorstände der AG bzw. die Geschäftsführer der GmbH, oder die bevollmächtigten Vertreter der Mitglie...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.37 § 20 EStG (Kapitalvermögen)

• 2019 Verluste aus privaten Kapitalanlagen/Optionen/Forderungsausfall/Knock-out-Zertifikate/Ausbuchung wertloser Aktien/§ 20 Abs. 2 EStG Nach Auffassung der FinVerw sind auch nach Einführung der Abgeltungsteuer Verluste aus privaten Kapitalanlagen grundsätzlich nicht zu berücksichtigen. Dies ist mit der Auffassung des BFH nicht vereinbar. Der BFH hat Verluste aus dem Verfall...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 1.2 Ausgewertete Beiträge 2023

Moritz, Schuldübernahme im Konzernverbund – Probates Mittel der Sanierung oder missglückte Gestaltung?, DStR 2023, 1; Klenk/Labus/Lindner/Orth, Der kommerzialisierbare Teil des Namensrechts ist kein Wirtschaftsgut und nicht einlagefähig – Anmerkung zum BFH-Urteil v. 12.6.2019 – X R 20/17, DStR 2023, 7; Deutschländer, Der Verlust von Gesellschafterfinanzierungshilfen im Privatv...mehr

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Unternehmensverträge / 6.1 Betriebsführungsvertrag

Rz. 74 Der nicht im Gesetz geregelte, jedoch von der h. M. zu den Unternehmensverträgen zählende Betriebsführungsvertrag (vgl. hierzu Rz. 9) ist gekennzeichnet durch die Übernahme der Führung des Betriebs einer AG oder KGaA durch einen anderen (Betriebsführer).[1] Dieser führt den Betrieb entweder im Namen der Eigentümergesellschaft (echter Betriebsführungsvertrag) oder im e...mehr

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Unternehmensverträge / 5.2.5 Vertragsinhalt

Rz. 52 Vertraglich müssen sich die einzelnen Parteien dazu verpflichten, ihren Gewinn oder beliebige Teile davon zur Bildung eines gemeinschaftlichen Gewinns zusammenzulegen, um diesen anschließend nach einem frei wählbaren Verteilungsschlüssel wieder zu ihrer freien Verfügung zurückzuerhalten.[1] Dieser Verteilungsschlüssel ist im Vertrag zu dokumentieren. Da das Gesetz kei...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.2 § 5 KStG (Befreiungen)

• 2020 Beteiligung gemeinnütziger Stiftungen an Personen- bzw. Kapitalgesellschaften / § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG Beteiligt sich eine gemeinnützige Stiftung an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft, stellt sich die Frage, ob diese Beteiligung i. S. v. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder der Vermögensverwaltung zuzurechnen ist. Eine Beteiligung an ei...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.1 § 1 UStG (Steuerbare Umsätze)

• 2019 Preisgelder / § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG Der EuGH hat mit Urteil v. 10.11.2016, C-432/15 entschieden, dass bei Teilnahme an Wettbewerben nur Antrittsgelder und sonstige fixe Vergütungen zu einem Leistungsaustausch führen, nicht aber platzierungsabhängige Preisgelder. Dieser Rechtsprechung hat sich der BFH angeschlossen (BFH v. 30.8.2017, XI R 37/14; BFH v. 2.8.2018, V R 21/...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.12 § 13b ErbStG (Begünstigtes Vermögen)

• 2019 Bitcoins als Finanzmittel / § 13b Abs. 4 Nr. 5 ErbStG Umsatzsteuerlich sind Bitcoins Zahlungsmittel. Ertragsteuerlich sind Bitcoins im Privatvermögen als andere Wirtschaftsgüter i. S. v. § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG anzusehen. Im Betriebsvermögen dürfte es sich bei Bitcoins um sonstige Vermögensgegenstände bzw. immaterielle Vermögensgegenstände handeln. Fraglich ist die erbs...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 6.6 § 20 UmwStG (Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft)

• 2019 Entnahmen und Einlagen im Rückwirkungszeitraum bei Einbringungen durch eine Kapitalgesellschaft im Kapitalgesellschaftskonzern / § 20 Abs. 5 UmwStG Der BFH hat mit Urteil v. 7.3.2018, I R 12/16 entgegen der Auffassung der FinVerw entschieden, dass eine Minderung der Anschaffungskosten des Einbringenden nach § 20 Abs. 7 Satz 3 UmwStG 1995 durch Entnahmen im Rückwirkungs...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.33 § 16 EStG (Veräußerung des Betriebs)

• 2019 Realteilung / Erlass v. 19.12.2018 / Abzulehnende Auffassungen der FinVerw / § 16 Abs. 3 S.atz 2 ff. EStG Der neue Realteilungserlass v. 19.12.2018, IV C 6 - S 2242/07/10002 beseitigt viele Unsicherheiten. Nach nicht zu folgender Auffassung der FinVerw liegt bei Ausscheiden aus einer mehrgliedrigen Personengesellschaft keine Realteilung vor, wenn der ausscheidende Mitu...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.34 § 17 EStG (Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften)

• 2020 Ausgefallene Finanzierungshilfen/Verhältnis zu § 20 Abs. 2 EStG/Holding-Modell/Verfassungsmäßigkeit von § 20 Abs. 6 EStG/§ 17 Abs. 2a EStG/§ 20 Abs. 2 EStG/§ 20 Abs. 6 EStG Die zeitliche Anwendungsregelung hinsichtlich § 17 Abs. 2a EStG in § 52 Abs. 25a EStG lässt Veräußerungen und veräußerungsähnliche Vorgäge, die genau zum 31.7.2019 erfolgt sind, außer Betracht. Auch...mehr

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Unternehmensverträge / 5.3.3 Vertragsparteien

Rz. 58 Der Vertragsteil, der sich zur teilweisen Gewinnabführung verpflichtet, muss – so wie schon beim Gewinnabführungsvertrag –[1] eine AG oder KGaA mit Sitz im Inland sein.[2] Das Aktienrecht stellt an den anderen Vertragsteil hinsichtlich Rechtsform und Sitz keine besonderen Anforderungen, so dass jede denkbare Rechtsform (aber auch eine Privatperson) infrage kommt.[3] D...mehr

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Unternehmensverträge / 5.4.1 Begriff

Rz. 61 Unter einem Betriebspachtvertrag versteht § 292 Abs. 1 Nr. 3 Alt. 1 AktG einen Vertrag, bei dem eine AG oder KGaA den Betrieb ihres Unternehmens einem anderen verpachtet. Der andere Vertragsteil (Pächter) führt den Betrieb während der Vertragslaufzeit im eigenen Namen und für eigene Rechnung.[1] Der Betriebspachtvertrag unterscheidet sich dabei von einem Betriebsüberl...mehr

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Unternehmensverträge / 5.4.5 Vertragsinhalt

Rz. 65 Den elementaren Vertragsbestandteil eines Betriebspachtvertrags i. S. d. § 292 Abs. 1 Nr. 3 Alt. 1 AktG bildet die Übereinkunft der Vertragsparteien, dass der Verpächter für die Dauer des Pachtvertrags die Nutzung des Betriebs seines ganzen Unternehmens[1] dem Pächter zur Fruchtziehung überlässt.[2] Im Gegenzug verpflichtet sich der Pächter, die vereinbarte Pacht an d...mehr

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Unternehmensverträge / 7.1 Dauer von Unternehmensverträgen

Rz. 78 Generell können alle aktienrechtlichen Unternehmensverträge befristet oder auf unbestimmte Zeit abgeschlossen werden. Nur der Gewinnabführungsvertrag muss aus steuerlichen Gründen für mindestens 5 Jahre abgeschlossen und tatsächlich durchgeführt werden, um die Voraussetzungen der steuerlichen Organschaft zu erfüllen.[1] Bei einer Befristung des Vertrags können die Ver...mehr

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Unternehmensverträge / 5.3.4 Zustandekommen des Teilgewinnabführungsvertrags

Rz. 59 Das Zustandekommen des Teilgewinnabführungsvertrags entspricht den in Rz. 51 formulierten Gegebenheiten. Da auch beim Teilgewinnabführungsvertrag die Prüfung der Angemessenheit von Ausgleich und Abfindung ins Leere läuft, könnte als Prüfungsgegenstand die Angemessenheit der zu erbringenden Gegenleistung sinnvoll erscheinen.[1]mehr

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Unternehmensverträge / 5.5.1 Begriff

Rz. 67 Der Betriebsüberlassungsvertrag wird in § 292 Abs. 1 Nr. 3 Alt. 2 AktG als ein Vertrag verstanden, durch den eine AG oder KGaA dazu verpflichtet wird, den Betrieb ihres Unternehmens einem anderen zu überlassen. Der andere Vertragsteil führt für die Vertragslaufzeit den Betrieb für eigene Rechnung aufgrund einer entsprechenden Vollmacht, aber im Namen der überlassenden...mehr

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Unternehmensverträge / 5.5.5 Vertragsinhalt

Rz. 71 Grundsätzlich gelten für den vertraglichen Inhalt eines Betriebsüberlassungsvertrags die pachtrechtlichen Vorschriften der §§ 581 ff. BGB (vgl. Rz. 65 f.). Hieraus lässt sich für den Inhalt des Betriebsüberlassungsvertrags ableiten, dass sich die Eigentümergesellschaft im Betriebsüberlassungsvertrag dazu verpflichtet hat, dem Betriebsübernehmer die Führung der Betrieb...mehr

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Unternehmensverträge / 5.2.2 Praktische Bedeutung und Gewinngemeinschaftsvertragsmuster

Rz. 49 In der gegenwärtigen Vertragspraxis kommt dem Gewinngemeinschaftsvertrag eine nur untergeordnete Bedeutung zu,[1] weil er nicht mehr als Grundlage der steuerlichen Organschaft anerkannt wird.[2] Dennoch schließen sich auch heute noch vereinzelt Unternehmen zu Gewinngemeinschaften zusammen. Die Motivation für einen derartigen Zusammenschluss resultiert nicht zuletzt au...mehr

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Sonderbetriebsvermögen / 1.3 Gewinnanteile i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG

Zu den gewerblichen Einkünften eines Gesellschafters einer gewerblich tätigen Personengesellschaft gehören der Anteil am Gesellschaftsgewinn [1] und bestimmte Sondervergütungen.[2] Darüber hinaus zählen zu den Einkünften aus der Beteiligung an der Gesellschaft auch die Ergebnisse aus der Veränderung von Sonderbetriebsvermögen in der Hand des Gesellschafters.[3] Hinweis Keine g...mehr

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Einlagen / 6.3 Begriff und Gegenstand der verdeckten Einlage

Der Begriff der verdeckten Einlage in eine Kapitalgesellschaft ist gesetzlich nicht definiert. Eine verdeckte Einlage ist nach der Rechtsprechung des BFH[1] – im Gegensatz zur offenen Einlage gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten – die Zuwendung eines einlagefähigen Vermögensvorteils seitens eines Anteilseigners oder einer ihm nahestehenden Person an seine Kapitalgesellsc...mehr

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Einlagen / 6.2 Offene Einlagen

Bei Kapitalgesellschaften sind zwar vor allem diejenigen Einlagen von Bedeutung, die die Gesellschafter aufgrund ihrer handelsrechtlichen Einlageverpflichtung erbringen.[1] Es handelt sich dabei um Vermögensgegenstände, die der Kapitalgesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten zugeführt werden. Diese "offenen Einlagen" erhöhen die Aktiva der Kapitalgesellschaft un...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 8 Verdeckte Einlage eines Grundstücks in eine Kapitalgesellschaft als privates Veräußerungsgeschäft

Als Veräußerung i. S. d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG gilt nach § 23 Abs. 1 Satz 5 Nr. 2 EStG auch die verdeckte Einlage eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts in eine Kapitalgesellschaft. Der Begriff der verdeckten Einlage in eine Kapitalgesellschaft ist gesetzlich nicht definiert. Eine verdeckte Einlage ist nach der Rechtsprechung des BFH – im Gegensatz zur off...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 6 Verdeckte Einlage von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft als privates Veräußerungsgeschäft

Die verdeckte Einlage von im Privatvermögen gehaltenen Anteilen an einer Kapitalgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft steht nach § 17 Abs. 1 Satz 2 EStG der Veräußerung der Anteile i. S. d. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG gleich. Dabei tritt an die Stelle des Veräußerungspreises nach § 17 Abs. 2 Satz 2 EStG der gemeine Wert der Anteile. Eine verdeckte Einlage ist – im Gegensatz z...mehr

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Bilanzpolitik in der Untern... / 6.6.1 Gestaltungen auf Ebene der Gesellschaft

Rz. 46 Weist die GmbH in der Krise Verluste in einer Höhe aus, die voraussichtlich auf absehbare Zeit nicht durch entsprechend hohe Gewinne auszugleichen ist, so kann – unter bestimmten Voraussetzungen – eine Verschmelzung der Verlust-GmbH mit einer Gewinn-GmbH erwogen werden. Gemäß der aktuellen Fassung des UmwStG kann ein verbleibender Verlustvortrag der Verlust-GmbH nicht...mehr

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M&A: Zur Bedeutung der aktualisierten Gesellschafterliste im Handelsregister

Zusammenfassung Beim Unternehmenskauf kann ein Gesellschafter, der noch nicht in der Gesellschafterliste im Handelsregister eingetragen ist, ausnahmsweise seine Gesellschafterrechte auch dann wirksam ausüben, wenn die aktualisierte Gesellschafterliste unverzüglich nach Vornahme der entsprechenden Handlung in das Handelsregister aufgenommen wird. Der Gesellschafter einer GmbH ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.3 Juristische Person nach inländischem Gesellschaftsrecht

Rz. 20 § 14b Abs. 1 AO unterscheidet in seinen beiden Sätzen danach, ob die ausländische Körperschaft mit Blick auf ihre "Rechtsfähigkeit" auch "nach inländischem Gesellschaftsrecht (…) als juristische Person zu behandeln ist". Die Vorschrift knüpft damit an die gesellschaftsrechtlichen Folgen einer Verlegung des Verwaltungssitzes an. Rz. 21 In Deutschland wurde in der Vergan...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3 Doppelt ansässige Körperschaft als Inhaltsadressat (Abs. 1)

Rz. 30 Nach § 14b Abs. 1 Satz 1 AO sind Verwaltungsakte an die ausländische Körperschaft mit Verwaltungssitz im Inland zu richten, soweit sie nach den Steuergesetzen Steuerschuldner ist. Das gilt nach § 14b Abs. 1 Satz 2 AO unabhängig von der Qualifikation der doppelt ansässigen Körperschaft als juristische Person nach inländischem Gesellschaftsrecht. Für die auch nach inlän...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 2.4.2.2 Auslandsbeteiligungen

Rz. 49 Beteiligungen an ausländischen Personengesellschaften Gesellschaftsanteile an ausländischen Personengesellschaften sind als Beteiligungen in der inländischen Handelsbilanz des Gesellschafters dann auszuweisen, wenn ihnen die bilanzrechtliche Vermögensgegenstandsqualität zukommt, sie dem inländischen Anteilseigner wirtschaftlich zuzurechnen (Verfügungsgewalt) und unter ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 6 Haftung der Anteilseigner (Abs. 4)

Rz. 55 Nach § 14b Abs. 4 AO haften die Anteilseigner einer Körperschaft i. S. des § 14b Abs. 1 Satz 2 AO für die von der Körperschaft geschuldeten Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis unbeschränkt. Rz. 56 Die Regelung bezieht sich nur auf die "Körperschaften i.s. des § 14b Abs. 1 Satz 2 AO", also diejenigen, die „nach inländischem Gesellschaftsrecht (…) nicht als juristis...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 14b AO enthält Regelungen für Gesellschaften, die doppelt ansässig sind, also ihren Sitz im Ausland und den Ort ihrer Geschäftsleitung im Inland haben, und die nach dem Recht des Sitzstaates als juristische Personen zu qualifizieren sind. Relevanz hat die Vorschrift allerdings nur für die doppelt ansässigen Körperschaften, die nach deutschem Gesellschaftsrecht nicht ...mehr

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Anschaffungskosten nach HGB... / 9.1 Tatbestände

Rz. 110 Sacheinlagen gibt es bei folgenden Tatbeständen: Einzelkaufleute überführen Gegenstände aus dem Privatvermögen in das Betriebsvermögen, Gesellschafter machen eine Sacheinlage gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten (Sachkapitalerhöhung), Sacheinlagen bei der Gründung von Einzelunternehmen oder Gesellschaften (Sachgründung).mehr

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Anschaffungskosten nach HGB... / 8.2.2 Übertragungen zwischen Betriebsvermögen mit unterschiedlicher Zurechnung

Rz. 105 Bei Übertragungen von Einzelwirtschaftsgüternist in folgenden Fällen der Buchwert anzusetzen, sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist:[1]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 4 Gesetzliche Vertretung und Handlungsfähigkeit der Körperschaft (Abs. 2)

Rz. 40 Nach § 14b Abs. 2 AO sind auf Körperschaften i. S. des § 14b Abs. 1 Satz 2 AO die für juristische Personen geltenden Regelungen der §§ 34 und 79 AO entsprechend anzuwenden. Rz. 41 Die Vorschrift bezieht sich nur auf die "Körperschaften i. S. des § 14b Abs. 1 Satz 2 AO", also diejenigen, die „nach inländischem Gesellschaftsrecht mangels Rechtsfähigkeit nicht als juristi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.1 Körperschaft mit Sitz im Ausland…

Rz. 5 Ist eine Körperschaft mit Sitz im Ausland und Ort der Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes nach dem Recht des Staates, in dem sie ihren Sitz hat, rechtsfähig, sind Verwaltungsakte nach § 14b Abs. 1 Satz 1 AO an sie zu richten, soweit sie nach den Steuergesetzen Steuerschuldner ist. Das Gleiche gilt nach § 14b Abs. 1 Satz 2 AO auch dann, wenn die Körpersc...mehr

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Gewerbesteuer: Der Gewerbeb... / 6 Unternehmerwechsel

Ein Gewerbebetrieb, der im Ganzen auf einen anderen Unternehmer übergeht, gilt als durch den bisherigen Unternehmer eingestellt. Er gilt für den neuen Unternehmer neu gegründet, sofern er nicht mit einem bestehenden Gewerbebetrieb vereinigt wird. Vorhandene Verlustvorträge können nicht vom Übernehmer fortgeführt werden. Scheiden aus einer Personengesellschaft einzelne Gesells...mehr

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Bilanz und Buchhaltung der ... / 2.8 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

Sind die im Laufe der Zeit angefallenen Verluste höher als das Eigenkapital, sodass die Passivposten in der Bilanz die Aktivposten übersteigen, ist in der Bilanz ein "nicht durch das Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" auszuweisen. Diese Bilanzposition drückt eine nur buchmäßige Überschuldung aus. Ob auch eine Überschuldung im Sinn des Insolvenz- und Gesellschaftsrechts vorli...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.1 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 87 Die Vorschrift des § 1 Abs. 3 GrEStG fingiert unter den dort genannten Voraussetzungen den Erwerb eines oder mehrerer Grundstücke von einer Gesellschaft (vgl. BFH v. 31.3.1982, BStBl II 1982, 424, und BFH v. 26.7.1995, BStBl II 1995, 736). Mit diesem neben § 1 Abs. 2 GrEStG und § 1 Abs. 2a GrEStG weiteren Ergänzungstatbestand zum Haupttatbestand des § 1 Abs. 1 GrEStG ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.11 Europarechtskonformität des § 1 Abs. 3 GrEStG

Rz. 93d In jüngster Zeit ist die europarechtliche Vereinbarkeit des § 1 Abs. 3 GrEStG in Einbringungsfällen angezweifelt worden. Es wird insoweit die Auffassung vertreten, diese Regelung stehe im Gegensatz zu der EG-Richtlinie 69/335/EWG des Rates v. 17.7.1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital (ABl. L 249 v. 3.10.1969, 25). Denn diese Richtlini...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5 Ausnahmen von der Anwendung der §§ 22, 23 und 24 Abs. 4 UmwStG (Abs. 4)

Rz. 53 § 27 Abs. 4 UmwStG enthält eine Sonderregelung zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung. Eine solche Doppelbesteuerung kann z. B. eintreten, wenn eine natürliche Person im zeitlichen Anwendungsbereich des UmwStG a. F. einen Betrieb oder Teilbetrieb steuerneutral in eine Körperschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten eingebracht hatte und nunmehr im zeitlichen Anw...mehr

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Weilbach, GrEStG § 6 a Steu... / 1.5 Die Änderung des § 6 a GrEStG durch das Amtshilferichtlinien-Umsetzungsgesetz

Rz. 11 Durch Art. 26 Nr. 3 des Gesetzes zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz – AmtshilfeRLUmsG) v. 26.6.2013 (BGBl I 2013, 1809) ist § 6 a S. 1 GrEStG neu gefasst worden. Die Neufassung trägt zunächst als Folgeänderung der gleichzeitigen Einführung des Ergänzungstatbestandes des § 1 Abs. 3a G...mehr

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XI Anhang II: Die GmbH & Co... / 2.2.2 Anwachsung

Rz. 838 Ein Gestaltungsinstrument zur Änderung der Unternehmensstruktur ist neben der Umwandlung nach dem UmwG und der Übertragung im Wege der Einzelrechtsnachfolge auch die Anwachsung. Die Anwachsung ist ein Weg, das Vermögen einer GmbH & Co. KG auf einen Kommanditisten oder auf die Komplementär-GmbH übergehen zu lassen. [2] Zu unterscheiden ist zwischen der einfachen und erw...mehr

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Weilbach, GrEStG § 6 a Steu... / 2.2 Begünstigte Erwerbsvorgänge

Rz. 19 Die Begünstigung erfasst die nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 (S. 1), Abs. 2a und 3 GrEStG aufgrund einer Umwandlung verwirklichten steuerbaren Erwerbsvorgänge sowie die aufgrund einer derartigen Umwandlung übergehende Verwertungsbefugnis i. S. d. § 1 Abs. 2 GrEStG. Die Begünstigung nach § 6 a GrEStG greift in den Fällen des § 1 Abs. 2a GrEStG nur soweit, wie der übertragende Rec...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.10.2 Einschaltung von RETT-Blockern

Rz. 93g In der Beraterpraxis ist darüber hinaus, insbesondere auch vor dem Hintergrund der in nahezu allen Bundesländern ansteigenden Grunderwerbsteuersätze (vgl. § 11 GrEStG Rz. 3) nach weiteren Wegen gesucht worden, um den Anfall von Grunderwerbsteuer bei der Übertragung von Anteilen an einer Gesellschaft mit Grundbesitz zu vermeiden. Hierzu wurde insbesondere bei Umstrukt...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.10.5.1 Anwendungsbereich des § 1 Abs. 3a GrEStG

Rz. 93k Das AmtshilfeRLUmsG ist nach dessen Art. 31 Abs. 1 am Tag nach seiner Verkündung in Kraft getreten. Da das Gesetz am 29.6.2013 im BGBl verkündet wurde, wäre Inkrafttretenszeitpunkt damit der 30.6.2013. Nach dem ausdrücklichen Wortlaut des § 23 Abs. 11 GrEStG ist § 1 Abs. 3a GrEStG jedoch erstmals auf Erwerbsvorgänge anzuwenden, die nach dem Tag des Beschlusses des De...mehr

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XI Anhang II: Die GmbH & Co... / 2.1.2 Anzuwendende Vorschriften (Ertragsteuern)

Rz. 811 Wie im handelsrechtlichen Teil ausgeführt, schließen sich Verschmelzung und Formwechsel gegenseitig aus; den Gesellschaftern der GmbH stehen folgende Möglichkeiten offen:[1] Es wird die Verschmelzung nach §§ 2 ff. UmwG gewählt; in Betracht kommt allerdings nur die Verschmelzung durch Aufnahme (§ 2 Nr. 1 UmwG), nicht durch Neugründung (§ 2 Nr. 2 UmwG). Die Verschmelzun...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.4.2 Umwandlungen

Rz. 41a Für Umwandlungen gilt das mit Art. 1 des Gesetzes zur Bereinigung des Umwandlungsrechts (UmwBerG) v. 28.10.1994 (BGBl I 1994, 3120, ber. BGBl I 1995, 428) grundlegend neu gefasste und zum 1.1.1995 in Kraft getretene Umwandlungsgesetz (UmwG 1995). Mit dem Umwandlungsgesetz, das sicherlich zu den bedeutendsten deutschen Gesetzen gerechnet werden kann, wurde nicht nur –...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.10 Anwendung personenbezogener Befreiungsvorschriften (§ 3 Nr. 2 bis 7 GrEStG)

Rz. 93c Nach früherer Rechtsauffassung der Finanzverwaltung konnten die personenbezogenen Befreiungsvorschriften des § 3 Nr. 2 bis 7 GrEStG in den Fällen der Anteilsvereinigung (§ 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2 GrEStG) von Kapitalgesellschaften nicht angewendet werden, weil beim Anteilserwerb derjenige, in dessen Hand sich die Anteile vereinigen, grunderwerbsteuerrechtlich so behandel...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.2 Kaufvertrag oder anderes Rechtsgeschäft, das Übereignungsanspruch begründet (Abs. 1 Nr. 1 GrEStG)

Rz. 19 Die zivilrechtlichen Grundlagen des Kaufvertragsrechts ergeben sich aus § 433 BGB, in dieser Vorschrift geregelt werden die (Haupt-)Pflichten von Käufer und Verkäufer. Die Formvorschrift in § 311 b Abs. 1 S. 1 BGB macht die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags notwendig. Wesentlich ist die Vereinbarung eines Kaufpreises, auch wenn dieser nur vorläufiger Natur sein ...mehr