Fachbeiträge & Kommentare zu ESRS

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Konzernabschlusspolitik nac... / 5.2.4 Übergangserleichterungen

Rz. 49e Etwas anders könnte das Thema bei den Übergangsbestimmungen auszulegen sein. Diese sind explizit zur Erleichterung des Übergangs bestimmt worden und umfassen allgemeine Phase-in-Regelungen zu den vorliegenden ESRS sowie spezielle Regelungen für ausgewählte (Querschnitts-)Sachverhalte. ESRS 1.137 verweist auf seine Anlage C, die eine Liste von Angabepflichten bzw. auc...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 5.2.5 Handlungsmöglichkeiten

Rz. 49f Abgeleitet aus der bestehenden Rechnungslegung können, auch wenn es wie aufgezeigt keine wirklich großen Spielräume gibt, verschiedene Handlungsoptionen abgeleitet werden, die Unternehmen für die Ausgestaltung der Rechnungslegungspolitik im Rahmen des Nachhaltigkeitsberichts bedenken sollten: Zunächst ist aus der allgemeinen Rechnungslegungspolitik abgeleitet zu kläre...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 5.2.1 Grundsachverhalte

Rz. 49b Mit dem verpflichtenden Nachhaltigkeitsbericht erweitert sich das Feld der Konzernabschlusspolitik deutlich. Die Stakeholder, wie insb. Kreditinstitute, müssen, teilweise ebenfalls auf Basis regulatorischer Vorgaben, diese Berichte analysieren und in ihrer Entscheidungsbildung berücksichtigten. Bei der Erstellung der Nachhaltigkeitsberichterstattung sind die Europäis...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 6 Grenzen der Konzernabschlusspolitik

Rz. 50 Grenzen der Konzernabschlusspolitik sind ganz allgemein zunächst einmal alle Maßnahmen, die das Vertrauen der Adressaten in die Berichterstattung erschüttern können. Somit können überzogen positive Prognosen im Konzernlagebericht schnell im Folgejahr aufgedeckt werden. Ebenso sind laufende hohe Erträge aus dem Abgang an Anlagevermögen ein Zeichen für eine zu kurze Nut...mehr

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ABC der Nachhaltigkeit / ESRS

Die Abkürzung steht für die European Sustainability Reporting Standards. Sie stellen einen Meilenstein in der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung dar. Am 22.11.2022 wurden 12 Standardentwürfe durch die European Financial Reporting Advisory Group (s. EFRAG) an die EU-Kommission zur Verabschiedung übergeben. Das finale Set 1 wurde am 31.7.2023 als delegierter Rechtsa...mehr

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§ 9A ESRS – die neuen Stand... / 2 Set 1 der ESRS in der Übersicht

Rz. 8 Wie in Abb. 1 dargestellt, untergliedert sich der erste Satz der ESRS in 12 branchenübergreifende Standards, wobei 2 übergreifende "Querschnittsstandards" (ESRS 1 und ESRS 2) sowie 10 themenspezifische Standards (ESRS E1–ESRS E5, ESRS S1–ESRS S4, ESRS G1) vorgesehen sind. Die ESRS orientieren sich in ihrer Struktur grds. am 3-gliedrigen ESG-Konzept (Environment, Social...mehr

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§ 9A ESRS – die neuen Stand... / 1 Arbeitsauftrag der EFRAG und Werdegang der ESRS im Überblick

Rz. 1 Bei der am 5.1.2024 EU-weit in Kraft getretenen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) handelt es sich um eine Rahmenrichtlinie. Die konkrete Ausgestaltung der detaillierten Angabepflichten soll gem. CSRD über die ESRS erfolgen, die im Auftrag der EU-Kommission von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt werden. Der EFRAG wird da...mehr

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§ 9A ESRS – die neuen Stand... / Zusammenfassung

Der Beitrag gibt einen grundlegenden Überblick über den finalen delegierten Rechtsakt zum Set 1 der European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die die Nachhaltigkeitsberichterstattung in Europa ab dem Geschäftsjahr 2024 harmonisieren und inhaltlich hinsichtlich Art und Umfang tiefgreifend ändern. Die EU-Kommission hatte den Rechtsakt am 31.7.2023 verabschiedet.mehr

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§ 9A ESRS – die neuen Stand... / 6 Übersicht über den Inhalt des ersten Satzes der ESRS

Rz. 17 Tab. 2 gibt zusammenfassend einen Überblick über Set 1 der ESRS:mehr

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§ 9A ESRS – die neuen Stand... / 3 Doppelte Wesentlichkeit in den ESRS

Rz. 9 Die ESRS basieren auf dem Konzept der sog. doppelten Wesentlichkeit. Demzufolge ist ein Nachhaltigkeitsaspekt dann wesentlich (und damit berichtspflichtig), sobald dieser entweder mit erheblichen potenziellen oder tatsächlichen Auswirkungen (positiven oder negativen) des Unternehmens auf Menschen oder Umwelt verbunden ist (" impact materiality ") und/oder wenn dieser kurz-...mehr

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§ 9A ESRS – die neuen Stand... / 3.2 Wesentliche Aspekte

Rz. 11 Im Gegensatz zu den konsultierten Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung hat eine Berichterstattung gem. der finalen Standards grds. nur zu erfolgen, sofern ein Nachhaltigkeitsthema als wesentlich erachtet wird. Der Wegfall der sog. "rebuttable presumption", wonach grds. jedes Thema als wesentlich einzustufen war und Angaben dazu nur unterlassen werden konnten...mehr

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§ 9A ESRS – die neuen Stand... / 5 Übergangsregelungen (Phase-ins)

Rz. 16 In Kap. 10 des ESRS 1 (Allgemeine Anforderungen) werden Übergangsbestimmungen ( Phase-in -Regelungen) für die erstmalige Anwendung der ESRS festgelegt. Es sind sowohl zeitliche als auch inhaltliche Erleichterungen für die Berichterstattung vorgesehen. Die vorgesehenen Zeiträume für die Anwendung dieser Erleichterungen beginnen jeweils mit dem Zeitpunkt der erstmaligen E...mehr

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§ 9A ESRS – die neuen Stand... / Literaturtipps

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§ 9A ESRS – die neuen Stand... / 3.1 Due-Diligence-Prozesse

Rz. 10 Nach ESRS 1.58 sollen zur Beurteilung wesentlicher Auswirkungen auf einen Nachhaltigkeitsaspekt die im Unternehmen implementierten Due-Diligence-Prozesse herangezogen werden.[1] Insofern wird klargestellt, dass nicht nur die Due-Diligence-Prozesse in der Nachhaltigkeitsberichterstattung selbst zu erläutern sind, sondern auch die festzulegenden Berichtsinhalte entschei...mehr

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§ 10D Nachhaltigkeitsberich... / 2.4 Berichtsanforderungen gem. ESRS LSME

Rz. 15 Der LSME-Entwurf sieht auch inhaltliche Vereinfachungen im Vergleich zu ESRS Set 1 vor. Diese manifestieren sich z. T. im Wegfall bestimmter Datenpunkte sowie darin, dass bestimmte Datenpunkte freiwillig angegeben werden können. Insgesamt geht EFRAG von einer Reduktion von 43 % der verpflichtenden und 26 % der freiwillig anzugebenden Datenpunkte aus.[1] Rz. 16 Die folg...mehr

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§ 9A ESRS – die neuen Stand... / 4 Verweise

Rz. 15 Die Berichterstattung hat gem. der CSRD innerhalb des (Konzern-)Lageberichts in einem eigenen Abschnitt zu erfolgen (§ 9 Rz 67). Gem. ESRS 1.119 können vereinzelt Verweise außerhalb des Abschnitts vorgenommen werden. Die Verweismöglichkeiten beschränken sich jedoch i. W. auf den (Konzern-)Lagebericht, Konzern- bzw. Jahresabschluss, Corporate-Governance-Bericht und Ver...mehr

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§ 10D Nachhaltigkeitsberich... / 2.3 Allgemeine Anforderungen gem. ESRS LSME

2.3.1 Struktur Rz. 9 Der Entwurf des LSME basiert grds. auf ESRS Set 1 (§ 9A). Die Vereinfachungen im Vergleich zu ESRS Set 1 beziehen sich auf formale Aspekte, aber auch auf inhaltliche Anforderungen. Eine erste Vereinfachung ist struktureller Natur. So sieht der Entwurf einen einzelnen Standard vor, der die Inhalte der ESRS Set 1 in 6 Abschnitten neu ordnet und einkürzt, wo...mehr

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§ 4 Quantitative und qualit... / 3 Metriken verdichten in KPIs

Rz. 8 KPIs geben Auskunft über den Stand der Erreichung strategischer Ziele. Dementsprechend sind nicht alle (Finanz-)Informationen KPIs. KPIs können Leistungen oder Prozesse erfassen, sich also auf Input, Output, Outcome oder Impact, den Prozess oder den Kontext beziehen. Sie können absolute Werte abbilden oder Bezugswerte. Die European Sustainability Reporting Standards (ES...mehr

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§ 9A ESRS – die neuen Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Zusammenfassung Der Beitrag gibt einen grundlegenden Überblick über den finalen delegierten Rechtsakt zum Set 1 der European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die die Nachhaltigkeitsberichterstattung in Europa ab dem Geschäftsjahr 2024 harmonisieren und inhaltlich hinsichtlich Art und Umfang tiefgreifend ändern. Die EU-Kommission hatte den Rechtsakt am 31.7.2023 vera...mehr

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§ 10B Identifizierung und Bewertung relevanter Stakeholder – eine Schlüsselkomponente der Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS

Zusammenfassung Die Identifizierung und Einordnung von Stakeholdern ist ein wichtiger Schritt bei der Wesentlichkeitsanalyse nach der CSRD. Stakeholder werden in betroffene Interessenträger, die von den Aktivitäten des Unternehmens betroffen sein könnten, und Nutzer der Nachhaltigkeitserklärung eingeteilt. Eine Stakeholder-Analyse wird empfohlen, um die Perspektive der Stakeh...mehr

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ABC der Nachhaltigkeit / EFRAG

Die Abkürzung steht für die European Financial Reporting Advisory Group. Ziel des Vereins ist es, die EU-Kommission bei dem Prozess der Übernahme der International Financial Reporting Standards (IFRS) zu unterstützen. I. R. d. CSRD ist die EFRAG zudem mit der Ausarbeitung der European Sustainability Reporting Standards (s. ESRS) beauftragt.mehr

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§ 10B Identifizierung und B... / 1 Stakeholder: Begriffsabgrenzung

Rz. 1 Die Identifizierung und Einordnung von Stakeholdern ist einer der zentralen Bausteine der Wesentlichkeitsanalyse nach der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive). Bei einer fundierten Analyse wird nicht nur das Nachhaltigkeitsmanagement eines Unternehmens beeinflusst, sondern vielmehr eine wesentliche Vorarbeit für die Identifizierung von wesentlichen Theme...mehr

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§ 3A Nachhaltigkeit in Fami... / 3 Familienunternehmen und Nachhaltigkeit

Rz. 15 Mehrere Entwicklungen erhöhen seit Jahren den Druck auf Familienunternehmen, ihr Nachhaltigkeitsmanagement und die dazugehörige Berichterstattung zu professionalisieren. Zu nennen sind v. a. die neuen Vorgaben der CSRD , der zufolge z. B. bilanzrechtlich große Familienunternehmen erstmals für das Geschäftsjahr 2025 einen umfassenden Nachhaltigkeitsbericht vorlegen müss...mehr

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§ 4 Quantitative und qualit... / 2 Ermittlung von Metriken: Daten erheben

Rz. 2 Durch die CSRD und die dazugehörigen ESRS sind berichtspflichtige Unternehmen aufgefordert, zahlreiche Informationen nach Maßgaben der Wesentlichkeit offenzulegen. Dazu gehören verschiedene Arten der Informationen – von qualitativen Aussagen bis zu zahlreichen quantitativen Angaben. Während es bislang Kernaufgabe war, eine Balance zwischen wenigen definierten KPIs und ...mehr

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§ 6B Von der Auswahl bis zu... / 2.2 Spezifische Anforderungen an ESG-Software

Rz. 6 Im Zusammenhang mit unternehmerischem ESG-Management gibt es verschiedene Use Cases, die durch Software gestützt werden können. Dazu zählen u. a. die doppelte Wesentlichkeitsanalyse, die KI-gestützte Analyse von Unternehmensdaten in Bezug auf die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die Identifikation von nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten entsprechend ...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 3.6.3 Befreiungsregelungen

Rz. 90 Berichtspflichtige Tochterunternehmen sind insbes. dann von der Erweiterung ihres Lageberichts um einen Nachhaltigkeitsbericht befreit, wenn sie in einen konsolidierten Nachhaltigkeitsbericht eines übergeordneten Mutterunternehmens einbezogen werden, dieser Bericht nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) aufgestellt und geprüft wird sowie bestimmte...mehr

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§ 1 Entwicklung der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Zusammenfassung Die gesellschaftliche Entwicklung hat in den vergangenen Jahren zu einer wachsenden Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die unternehmerische Verantwortung geführt. Unternehmen haben zudem im Zuge von vergangenen Finanz- und Wirtschaftskrisen an gesellschaftlichem Vertrauen eingebüßt. Zunehmend wurden und werden daher höhere Anforderungen an die Rechenscha...mehr

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§ 5 Praktische Herausforder... / 2.2 Definition und Erhebung der Leistungsinformationen

Rz. 8 Sobald die Themen priorisiert wurden, ist zu bestimmen, welche Leistungsinformationen die sinnvollsten Aussagen über die Art und Weise sowie die Effektivität des Managements des betreffenden Themas treffen.[1] Idealerweise sollte eine Deckungsgleichheit zwischen dem, was innerhalb eines Themenfelds durch definierte Leistungsindikatoren gemessen wird, und den daraus abg...mehr

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§ 7 Zur Notwendigkeit von N... / 1 Einführung

Rz. 1 Die EU-Kommission hat in den vergangenen Jahren vielfältige Reformen angestoßen, um primär Unternehmen des öffentlichen Interesses (Public Interest Entities – PIEs) zu einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung zu bewegen. Der Nachhaltigkeitsbegriff ist im Schrifttum divers belegt und kann zum einen durch das sog. "Triple Bottom Line"-Konzept operationalisiert werden. ...mehr

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§ 10D Nachhaltigkeitsberich... / 3.3.2 PAT- und BP-Modul: Wesentlichkeitsanalyse und "if applicable"-Ansatz

Rz. 28 Der wichtigste konzeptionelle Unterschied des PAT- und des BP-Moduls zum Basis-Modul besteht darin, dass für die Erstellung von Berichten nach diesen Modulen eine Wesentlichkeitsanalyse durchzuführen ist. Ausgangspunkt dieser Analyse kann die auch in ESRS 1.AR16 enthaltene Liste der möglichen Nachhaltigkeitsaspekte sein. Rz. 29 Auch die Wesentlichkeitsanalyse gem. VSME...mehr

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§ 10C Bionorica SE – Praxis... / 3.1.2 Praxis-Beispiel: Systematik der Wesentlichkeitsanalyse

Rz. 10 Praxis-Beispiel Für die Durchführung des IRO-Assessments wurde den Fachabteilungen ein mithilfe des externen Beraters konzipiertes Template zur Verfügung gestellt (Abb. 2). Das Template ist gem. der aus den ESRS vorgegebenen 10 Themenstandards aufgeteilt und, sofern vorhanden, noch in (Unter-)Unterthemen aufgeschlüsselt. Um den identifizierten Themen am Ende einen Wert...mehr

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§ 10D Nachhaltigkeitsberich... / 2.3.1 Struktur

Rz. 9 Der Entwurf des LSME basiert grds. auf ESRS Set 1 (§ 9A). Die Vereinfachungen im Vergleich zu ESRS Set 1 beziehen sich auf formale Aspekte, aber auch auf inhaltliche Anforderungen. Eine erste Vereinfachung ist struktureller Natur. So sieht der Entwurf einen einzelnen Standard vor, der die Inhalte der ESRS Set 1 in 6 Abschnitten neu ordnet und einkürzt, wobei zwischen 3...mehr

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§ 7 Zur Notwendigkeit von N... / Literaturtipps

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§ 10C Bionorica SE – Praxis... / 3.1.1 Durchführung einer Wesentlichkeitsanalyse

Rz. 6 Um die Fülle der möglichen relevanten Themen im Vorfeld einzugrenzen, wurde im ersten Schritt eine Longlist erarbeitet. Hierzu wurden u. a. konkret die Anforderungen an die Berichterstattung der EFRAG (die ESRS enthalten 12 Berichtsstandards: 2 mit übergreifenden Anforderungen und 10 zu Nachhaltigkeitsthemen aus den Bereichen Environment = Umwelt, Social = Soziales sow...mehr

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§ 10D Nachhaltigkeitsberich... / 2.3.2 Doppelte Wesentlichkeit

Rz. 10 Der Entwurf des LSME sieht vor, die wesentlichen und damit berichtspflichtigen Nachhaltigkeitsaspekte anhand einer Wesentlichkeitsanalyse zu ermitteln.[1] Gem. des Konzepts der doppelten Wesentlichkeit sind dafür sowohl wesentliche Auswirkungen der Tätigkeiten des Unternehmens auf die Umwelt und/oder die Gesellschaft als auch wesentliche finanzielle Risiken für das Un...mehr

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§ 14B ESG-Ratings – Nutzen,... / 2 Konzept von ESG-Ratings und Gründe für eine aktive Rating-Beteiligung

Rz. 3 Ein ESG-Rating beabsichtigt i. d. R. eine holistische, d. h. integrierte soziale, ökologische und auf die Governance bezogene Beurteilung des Unternehmens.[1] Die ökonomische Perspektive wird indes vorwiegend in klassischen Finanz-Ratings eingenommen, die auf die Bonitätsbewertung der Emittenten abzielen (von den ESG-Ratings separiert). Rz. 4 Das primäre Ziel von ESG-Ra...mehr

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§ 8 Frameworks, Standards, ... / 2.2.2 Die Ziele und ihre Umsetzung

Rz. 150 Zentrale Aspekte der Ziele sind das Voranbringen des Wirtschaftswachstums, die Reduzierung von Disparitäten im Lebensstandard, die Schaffung von Chancengleichheit sowie ein nachhaltiges Management von natürlichen Ressourcen, das den Erhalt von Ökosystemen gewährleistet und deren Resilienz stärkt. In der Ausgestaltung der Ziele wird die Bedeutung der Menschen, welche ...mehr

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§ 14A Anforderungen des Kap... / 4 Ganzheitliche Sichtweise auf das Thema Nachhaltigkeit

Rz. 28 Nachhaltigkeit sollte in der Unternehmensstrategie systematisch verankert sein und in einem rollierenden Überprüfungsprozess kontinuierlich weiterentwickelt werden. Hinweis In den Gesprächen mit Unternehmen stellen wir als Kapitalmarkt-Stakeholder immer wieder fest, dass bei nicht berichtspflichtigen Unternehmen die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts als zentrale...mehr

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§ 10D Nachhaltigkeitsberich... / Literaturtipps

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§ 10D Nachhaltigkeitsberich... / 2.1 Zielsetzung

Rz. 4 Zwar sind kapitalmarktorientierte Unternehmen nach Art. 40 Bilanzrichtlinie n. F. stets als große Unternehmen zu behandeln. Allerdings soll für die Nachhaltigkeitsberichterstattung aus Verhältnismäßigkeitsgründen zwischen großen Unternehmen und KMU differenziert werden. Der LSME-Entwurf zielt somit auf eine die Verhältnisse von KMU berücksichtigende Belastung von Resso...mehr

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§ 3 Entwicklung des Nachhal... / 4 Verankerung: Funktionen und Rollen für das Nachhaltigkeitsmanagement

Rz. 12 So unterschiedlich wie Unternehmen aufgebaut sind und agieren, so unterschiedlich sind die Verortung des Nachhaltigkeitsmanagements und die Festlegung dessen grundlegender Kompetenzen. Bislang hat sich nicht die eine Organisationsform herausgebildet. Die gewählte Verankerung reflektiert auch die Ambition und Motivation des Unternehmens, z. B. in der Frage, ob Nachhalt...mehr

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§ 10C Bionorica SE – Praxis... / 3.1.5 Stakeholder-Analyse

Rz. 13 Gem. der Regulatorik der CSRD ist die Einbindung der Stakeholder immens wichtig, um eine vollständige und aussagekräftige Wesentlichkeitsanalyse sicherzustellen (ESRS 1.22 ff.).[1] Damit die relevanten Stakeholder sowie deren Interessen bei der Wesentlichkeitsanalyse berücksichtigt werden, erfolgte im Projektteam zunächst die Bewertung der identifizierten Stakeholder-...mehr

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§ 10D Nachhaltigkeitsberich... / 3.1 Hintergrund und Ziel des VSME

Rz. 17 Für nicht kapitalmarktorientierte KMU könnte der freiwillig anwendbare VSME aufgrund der bestehenden (hohen) Nachfrage nach Nachhaltigkeitsinformationen seitens verschiedener Stakeholder – Großkunden mit eigenen Berichtspflichten, Banken mit Risikobeurteilungen bzgl. Nachhaltigkeitsfaktoren etc. – und aufgrund des diesbzgl. Harmonisierungsbedarfs von großem Interesse ...mehr

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§ 10D Nachhaltigkeitsberich... / 3.3 Grundsätze der Berichterstattung

Rz. 24 Jeder im Einklang mit dem VSME erstellte Nachhaltigkeitsbericht soll relevante Informationen über aktuelle und mögliche künftige negative Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit auf die Gesellschaft oder die Umwelt darstellen.[1] Zudem soll dargestellt werden, welche Umwelt- und Sozialaspekte sich in welcher Weise auf die Finanzlage, die finanzielle Leistungsfähigkeit ...mehr

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§ 10D Nachhaltigkeitsberich... / 2.3.3 Einbezug der Wertschöpfungskette

Rz. 13 Der Nachhaltigkeitsbericht gem. LSME-Entwurf umfasst Informationen sowohl über das berichtende Unternehmen als auch über die wesentlichen Auswirkungen und Risiken, die mit diesem aufgrund seiner (in)direkten Geschäftsbeziehungen in der vor-/nachgelagerten Wertschöpfungskette verbunden sind.[1] Dabei wird dasselbe umfassende Begriffsverständnis für die Wertschöpfungske...mehr

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§ 3 Entwicklung des Nachhal... / 3 Verortung: Darstellung des Geschäftsmodells in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte

Rz. 10 Die Branche sowie das Geschäftsmodell eines Unternehmens haben einen wichtigen Einfluss auf die Ausgestaltung des Nachhaltigkeitsmanagements und die Nachhaltigkeitsperformance. In den Materialitätsanalysen (§ 2 Rz 12 ff.) wird ausführlich analysiert, welche Auswirkung das Geschäft auf Nachhaltigkeitsbereiche hat und wie i. R. d. doppelten Wesentlichkeit Nachhaltigkeit...mehr

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§ 3 Entwicklung des Nachhal... / 6 Nachhaltigkeitsberichterstattung als Spiegel des Nachhaltigkeitsmanagements: Dokumentierte Verantwortung

Rz. 20 Die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist ein Teilprojekt des Nachhaltigkeitsmanagements und Bestandteil des Stakeholder-Engagements. Sie kann auch als eine Einladung zum Dialog verstanden werden. In der Berichterstattung werden die Themen, Fortschritte, Ziele und Daten, Risiken und Chancen für eine interessierte Öffentlichkeit zusammengestellt. Das erlaubt sowohl Repr...mehr

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§ 6A Nachhaltigkeit messen ... / 2.1 Daten

Rz. 6 Die Datengrundlage für ein unternehmensweites ESG-Reporting ist typischerweise sehr vielfältig und schließt interne wie externe Datenquellen ein. Häufig liegen die erforderlichen Daten im Unternehmen regional verteilt, unvollständig und auf unterschiedlichen Aggregations-Niveaus vor, und sie unterliegen oft unterschiedlichen Kontroll- und Governance-Prozessen. So könne...mehr

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§ 10B Identifizierung und B... / 2 Stakeholder-Analyse: step-by-step

Rz. 4 1. Erstellung einer Stakeholder-Longlist In Abstimmung mit relevanten Fachbereichen des Unternehmens, wie bspw. dem Einkauf, dem Vertrieb, der Personalabteilung oder Investor Relations, werden für das Unternehmen relevante externe Stakeholder identifiziert. Dabei sollte das Unternehmen entsprechend den Anforderungen der ESRS sowohl Stakeholder identifizieren, auf die se...mehr

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§ 6 Integrierte Berichterst... / 5 Prüfung der Informationen

Rz. 18 Ergänzend zur reasonable assurance für nachhaltigkeitsbezogene steuerungsrelevante Leistungsindikatoren lässt BASF sämtliche wesentlichen Nachhaltigkeitsinformationen im Lagebericht mit eingeschränkter Sicherheit (limited assurance) prüfen. Der Prüfprozess erstreckt sich auf einen ganzjährigen Austausch zwischen Prüfenden und Unternehmen, um neue Berichtsanforderungen...mehr