Fachbeiträge & Kommentare zu Bundesverfassungsgericht

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E-Mobilität: Rahmenbedingun... / 1.4 Der Beitrag der E-Mobilität zur Energiewende

In der E-Mobilität verschmilzt stromseitig die Energie- mit der Verkehrswende. Darum sorgt in Deutschland die Energiewende am deutlichsten dafür, dass sich die Klimabilanz von Elektrofahrzeugen verbessert. Das hat einen einfachen Grund: Die Antriebsenergie ist die wichtigste Einflussgröße auf die Klimabilanz. Der Klimavorteil des E-Autos wächst, je öfter Ökostrom geladen wir...mehr

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E-Mobilität: Rahmenbedingun... / 2.2 Regelungen auf nationaler Ebene

Auch die Bundesrepublik Deutschland hat ihre lang- und mittelfristigen Klimaziele festgelegt. Zu nennen sind hier vor allem der Klimaschutzplan, die Klimaschutzgesetze, der Masterplan Ladeinfrastruktur und das Regierungsprogramm Elektromobilität. Klimaschutzplan 2050 Mit dem Ende 2016 beschlossenen Klimaschutzplan 2050 hat die Bundesregierung die im Pariser Übereinkommen gefor...mehr

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E-Mobilität: Rahmenbedingun... / 1.1.2 Zielsetzungen auf nationaler Ebene

2014: "Klimaschutz 2020" Bereits im Dezember 2014 hatte die Bundesregierung das Aktionsprogramm "Klimaschutz 2020" verabschiedet, um mit zusätzlichen Maßnahmen die absehbare Lücke in der Zielerreichung zu schließen. Seit 2015 wird die Umsetzung des Aktionsprogramms "Klimaschutz 2020" und nunmehr nachfolgender Klimaschutzprogramme in jährlichen Klimaschutzberichten überprüft. 2...mehr

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FF 05/2024, Neue Beiratsmit... / 1 Dr. Christina Pernice, Richterin am BGH, Karlsruhe

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FF 05/2024, Schutz Minderjä... / 1

Zitat "Eheschließungen von Minderjährigen sind unvereinbar mit unserer Werteordnung. Das deutsche Recht muss diese Überzeugung auch künftig klar zum Ausdruck bringen. Darüber sind wir uns in der Bundesregierung einig. Zugleich ist klar: So wie das Recht jetzt ist, kann es nicht bleiben. Die große Koalition hat 2017 ein verfassungswidriges Gesetz beschlossen, als sie kurz vor ...mehr

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FF 05/2024, Volladoption mi... / 2. Sonderregelung Stiefkindadoption

Eine Sonderregelung gilt insbesondere für die Stiefkindadoption beziehungsweise die Adoption eines Kindes des Partners bei eheähnlichem Zusammenleben gemäß Art. 178 Nr. 2 (1) Cc. Die internationale Adoption ist in einem eigenen Gesetz aus dem Jahre 2007 geregelt, das durch Gesetz 26/2015 vom 28.7.2015 grundlegend reformiert wurde. Denn letzteres reformierte nicht nur das Rech...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1 Vorbemerkung

Rz. 24 Nach § 74 Abs. 2 Satz 3 haben Arbeitgeber und Betriebsrat jede parteipolitische Betätigung im Betrieb zu unterlassen. Unter dem Begriff "parteipolitisch" ist jede Betätigung für oder gegen eine politische Partei i. S. v. Art. 21 GG und § 2 Abs. 1 PartG zu verstehen. Diese Regelung, die gleichlautend bereits im Betriebsverfassungsgesetz 1952 enthalten war, rechtfertigt...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.52 § 238 AO (Höhe und Berechnung der Zinsen)

• 2019 Verfassungsmäßigkeit der Verzinsung / Vorläufige Zinsfestsetzung / Erstattungszinsen / Säumniszuschläge / § 238 AO / 233a AO / § 236 AO / 240 AO Nach dem BMF-Schreiben v. 2.5.2019, BStBl I 2019, 448 ergehen Zinsfestsetzungen vor dem Hintergrund der beim BVerfG anhängigen Verfahren (1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17) vorläufig. Nach Abschluss der Verfahren erfolgt dann, sowe...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 2.2 Miet- und Pachtzinszahlungen

Rz. 14 Der Vermieter hat noch nicht erfüllte Mietzinsforderungen zu aktivieren, und zwar unabhängig von Fälligkeit und Abrechnungsperiode, soweit der Mietzins auf die in der Vergangenheit erbrachte Nutzungsüberlassung entfällt.[1] Bei einem Mietverhältnis (Dauerschuldverhältnis) wird der Gewinn aus den Leistungen des Vermieters fortlaufend während der Mietzeit verwirklicht. ...mehr

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Rechtsschutz bei Steuerbesc... / [Ohne Titel]

RiFG Prof. Dr. Roberto Bartone[*] Der Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO) ist eine allseits bekannte und in der Praxis außerordentlich häufig vorkommende Nebenbestimmung zu Steuerbescheiden i.S.v. § 120 Abs. 1 AO. Die genannte Vorschrift enthält zudem eine eigenständige Korrekturvorschrift für Steuerbescheide (§ 164 Abs. 2 AO; s. dazu z.B. von Wedelstädt in Bartone/von Wedel...mehr

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Rauchwarnmelder (Miete) / 6.2 Ausschluss der Duldungspflicht?

Härteeinwand des Mieters Gegenüber Maßnahmen der Modernisierung kann sich der Mieter mit dem Härteeinwand zur Wehr setzen.[1] Dieser Einwand hat beim Einbau von Rauchwarnmeldern in aller Regel keinen Erfolg, da die insoweit erforderliche Abwägung der gegenseitigen Interessen von Mieter und Vermieter regelmäßig zugunsten der Sicherheit ausfallen wird. Einbau als Bagatellmaßnahme...mehr

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Sauer, SGB II Einführung / 4.2 Grundsicherung für Arbeitsuchende – 24.12.2003-31.12.2022 (Inkrafttreten, betroffene Vorschriften)

Rz. 40 Art. 1 Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) – 1.1.2005 §§ 1 bis 66 Rz. 41 Gesetz zur optionalen Trägerschaft von Kommunen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Kommunales Optionsgesetz) v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) – 6.8.2004 § 4, § 5, § 6, § 6a, § 6b (neu), § 6c (neu), § 7, § 10, § 11, § 15, § 16, § 17, § 18, § ...mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 2.1 Äquivalenzprinzip – Grundsatz der Lebensleistung bei der Rentenberechnung nach Abs. 1

Rz. 11 Abs. 1 ist die Kernvorschrift zur Ermittlung der Höhe einer Rente. Die Regelung stellt das beherrschende Prinzip des Rentenrechts dar. Sinn der Regelung ist die Festschreibung das rentenrechtlichen Prinzips der Lebensleistung bzw. des Äquivalenzprinzips. Das prägende Prinzip der Teilhabeäquivalenz besagt, dass die Rangordnung der Rentenleistung grundsätzlich der Rango...mehr

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Sauer, SGB II § 31b Beginn ... / 3 Literatur

Rz. 46 Heinz, Über mehrdeutige Begrifflichkeiten im Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende, über Deutung derselben unter Berücksichtigung des innerstaatlichen Wertesystems, ZfF 2013, 121. Spindler, Die Schwierigkeit, Mitwirkungspflichten in der Grundsicherung verfassungsrechtlich zu begründen, und die Auswirkung auf die Sperrzeiten im SGB III – zur Entscheidung des Bunde...mehr

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Sauer, SGB II § 31a Rechtsf... / 3 Literatur

Rz. 192 Bischofs, Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer verfristeten Anfechtungsklage gegen einen Sanktionsbescheid nach dem SGB II, SGb 2013, 570. Heinz, Über mehrdeutige Begrifflichkeiten im Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende, über Deutung derselben unter Berücksichtigung des innerstaatlichen Wertesystems, ZfF 2013, 121. Janda, Die Aktivierung junger Erwach...mehr

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Sauer, SGB II § 32 Meldever... / 3 Literatur

Rz. 38 Bischofs, Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer verfristeten Anfechtungsklage gegen einen Sanktionsbescheid nach dem SGB II, SGb 2013, 570. Hammel, Beibringung einer Reiseunfähigkeitsbescheinigung durch eine erkrankte Bezieherin von Alg II – Anmerkungen zum Beschluss des SG München v. 1.10.2015, S 16 AS 1859/15 ER, ZfF 2016, 52. Rixen, Abschied vom Sozialstaat ...mehr

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Sauer, SGB II Einführung / 7 Zusammenfassung wichtiger (Änderungs-)Gesetze zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (29.12.2003-31.12.2022)

Rz. 220 Der Gesetzgeber hat sich beim Gesetz zur Einführung des SGB II (Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt und Gesetz zur optionalen Trägerschaft von Kommunen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch) davon leiten lassen, dass – wie auch das SGB III – der gesetzliche Handlungsrahmen allein den Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit nicht bewirken kann. Wir...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 1 ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 29 Badura, Der Sozialstaat, DÖV 1989, 491. Bley, Sozialleistungen ohne Güterdefizit?, SGb 1979, 363. Däubler, Das Verbot der Ausgrenzung einzelner Bevölkerungsgruppen – Existenzminimum und Arbeitslosengeld II, NZS 2005, 225. Eichenhofer, Sozialrecht und soziale Gerechtigkeit, JZ 2005, 209. Hebeler, Nachhaltigkeit der Sozialsysteme unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 2 ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 14 Arndt, Auslegung und Auslegungsrichtlinie – zur Interpretationsmaxime weitgehender Verwirklichung sozialer Rechte in § 2 Abs. 2 SGB-AT, SGb 1979, 406. Brackmann, Zu den sozialen Rechten im Sinne des Allgemeinen Teils des Sozialgesetzbuchs, WzS 1977, 1. Bürck, Zur Methode der Gesetzesauslegung im Sozialrecht – Eine Auseinandersetzung mit § 2 Abs. 2 SGB I, SGb 1984, 7. der...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 4 ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 43 Bauer/Krämer, Das Gesetz zur Berücksichtigung der Kindererziehung im Beitragsrecht der sozialen Pflegeversicherung, NJW 2005, 180. Haft, Reformbedarf beim System der gesetzlichen Sozialversicherung, ZRP 2002, 457. Hebeler, Nachhaltigkeit der Sozialsysteme unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten, NZS 2018, 848. Jaeger, Die Reformen in der gesetzlichen Sozialversicher...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Erbschaftsteuerreform

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Jahresabschlusskompetenz / 5.1 Aufstellungskompetenz

Rz. 30 Gemäß § 42a Abs. 1 GmbHG ist die Geschäftsführung für die Aufstellung des Jahresabschlusses der GmbH verantwortlich. Dies schließt ein den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchhaltung entsprechendes Rechnungswesen mit ein. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung müssen richtig aus der Finanzbuchhaltung entwickelt werden. Für die GmbH finden die für Kapitalgesellscha...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 6 a Steu... / 1.3 Zweck der Steuervergünstigung des § 6 a GrEStG

Rz. 9 Grundstücksübergänge sollen im Rahmen von Umstrukturierungen bei Umwandlungsvorgängen innerhalb eines Konzerns grunderwerbsteuerlich begünstigt werden. Die gesetzliche Neuregelung umfasst sämtliche Umwandlungsvorgänge, die zu einem Rechtsträgerwechsel am Grundstück i. S. d. Grunderwerbsteuergesetzes führen. Die Gesetzesbegründung knüpft bei der grunderwerbsteuerrechtlic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.1 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 87 Die Vorschrift des § 1 Abs. 3 GrEStG fingiert unter den dort genannten Voraussetzungen den Erwerb eines oder mehrerer Grundstücke von einer Gesellschaft (vgl. BFH v. 31.3.1982, BStBl II 1982, 424, und BFH v. 26.7.1995, BStBl II 1995, 736). Mit diesem neben § 1 Abs. 2 GrEStG und § 1 Abs. 2a GrEStG weiteren Ergänzungstatbestand zum Haupttatbestand des § 1 Abs. 1 GrEStG ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.4.8 Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch (Abs. 1 Nr. 3 S. 2 Buchst. b)

Rz. 48 Änderungen der eigentumsmäßigen Zuordnung von Grundstücken im Umlegungsverfahren (vgl. dazu Ländererlass v. 18.2.2020, BStBl. I 2020, 282) nach dem Baugesetzbuch – BauGB – (früher Bundesbaugesetz – BBauG) unterliegen grundsätzlich der Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 GrEStG, da ein Rechtsträgerwechsel erfolgt, dem kein den Anspruch auf Übereignung begründe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.2 Kaufvertrag oder anderes Rechtsgeschäft, das Übereignungsanspruch begründet (Abs. 1 Nr. 1 GrEStG)

Rz. 19 Die zivilrechtlichen Grundlagen des Kaufvertragsrechts ergeben sich aus § 433 BGB, in dieser Vorschrift geregelt werden die (Haupt-)Pflichten von Käufer und Verkäufer. Die Formvorschrift in § 311 b Abs. 1 S. 1 BGB macht die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags notwendig. Wesentlich ist die Vereinbarung eines Kaufpreises, auch wenn dieser nur vorläufiger Natur sein ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.7 Ersatztatbestände nach § 1 Abs. 2 GrEStG

Rz. 61 Gem. § 1 Abs. 2 GrEStG unterliegen der Grunderwerbsteuer Erwerbsvorgänge, die es ohne Begründung eines Anspruchs auf Übereignung einem anderen rechtlich oder wirtschaftlich ermöglichen, ein inländisches Grundstück auf eigene Rechnung zu verwerten. Dieser selbstständige und – gegenüber den Tatbeständen in § 1 Abs. 1 GrEStG – subsidiäre (Ersatz-)Tatbestand kann ohne Rüc...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.5.1 Stellungnahme des Betriebsrats (Abs. 3 Sätze 2 und 3)

Rz. 131 Die Beifügung der Stellungnahme des Betriebsrats zur Anzeige (§ 17 Abs. 3 Satz 2 KSchG) – ersatzweise das Vorbringen des Arbeitgebers nach § 17 Abs. 3 Satz 3 KSchG – ist nach bisheriger BAG-Rechtsprechung (zur beabsichtigten Rechtsprechungsänderung Rz. 159 ff.) Wirksamkeitsvoraussetzung für die Massenentlassungsanzeige.[1] Gibt der Betriebsrat seine Stellungnahme irr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristetes Arbeitsverhältnis / 1.1 Befristung ohne sachlichen Grund

Nach § 14 Abs. 2 TzBfG kann der Arbeitgeber für die Dauer von bis zu 2 Jahren einen Arbeitsvertrag ohne sachlichen Grund[1] kalendermäßig befristen. Innerhalb dieses 2-Jahreszeitraums darf er den einmal befristeten Arbeitsvertrag maximal dreimal verlängern. Achtung Abweichende Regelungen in Tarifvertrag Durch Tarifvertrag kann die Anzahl der Verlängerungen oder die Höchstdauer...mehr

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Arbeitskampfrecht / 6.4.3.3 Übermaßverbot und Tarifeinheitsgesetz

§ 4a TVG ist durch das am 10.7.2015 in Kraft getretene Tarifeinheitsgesetz Gesetz geworden. Anlass für die Konzeption dieses Gesetzes waren die Öffentlichkeit vielfach beeinträchtigenden intensiven Streikmaßnahmen in Betrieben, die man zumindest in weiterem Sinne der Daseinsvorsorge zuordnen kann und die im Wesentlichen von kleineren Gewerkschaften außerhalb des DGB ausgegan...mehr

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Arbeitskampfrecht / 10.1 Rechtmäßigkeit von Aussperrungen dem Grunde nach

Es ist bis heute nicht unumstritten, ob das Mittel der Aussperrung als besonderes Arbeitskampfmittel überhaupt von Rechts wegen zur Verfügung steht: Arbeitgeber müssten für streikbedingte Arbeitsausfälle ohnehin keinen Lohn zahlen, sodass sich Beschäftigte mit der Streikteilnahme schon selbst schädigten; da bedürfe es keines Aussperrungsrechts; ein ausgewogenes Verhandlungse...mehr

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Arbeitskampfrecht / 5.1 Verbot des Beamtenstreiks

Das Streikverbot für Beamte ist auch tatsächlich ein langjährig überwiegend akzeptierter und durchgängig praktizierter Grundsatz des Berufsbeamtentums. Es ist als solcher nach Art. 33 Abs. 5 GG vom Gesetzgeber zu beachten. Das Streikverbot weist eine enge Verbindung auf mit dem beamtenrechtlichen Alimentationsprinzip, der Treuepflicht, dem Lebenszeitprinzip sowie dem Grundsa...mehr

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Arbeitskampfrecht / 4 Normative Grundlagen des Arbeitskampfrechts

Der deutsche Gesetzgeber hat das Arbeitskampfrecht nicht geregelt. Deutsches Arbeitskampfrecht ist im ganz Wesentlichen Richterrecht. Die Begriffe Arbeitskampf und Streik werden zwar in einigen Gesetzen erwähnt. Dort geht es aber nicht um das Recht der kollektiven Arbeitsniederlegungen in seinen zentralen Problembereichen, sondern nur um Berührungspunkte des geregelten Arbei...mehr

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Arbeitskampfrecht / 15 Die Haftung der streikleitenden Gewerkschaft

Ruft eine Gewerkschaft zu einem rechtswidrigen Streik auf, verleitet sie die mit dem Arbeitgeber arbeitsvertraglich verbundenen Arbeitnehmer zum Vertragsbruch. Sie haftet deshalb den vom Streik unmittelbar betroffenen Arbeitgebern/Unternehmen auf Schadensersatz wegen Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb.[1] Voraussetzung ist, dass sie ihr rechtswidri...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bürgergeld (Leistungsminder... / Zusammenfassung

Begriff Leistungsminderungen im SGB II treten bei Pflichtverletzungen ein. Es handelt sich dabei um eine befristete Minderung des Anspruchs auf Bürgergeld. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Rechtsgrundlagen für Leistungsminderungen bestimmen die §§ 31, 31a, 31b und 32 SGB II. § 10 SGB II ist für die Frage der Zumutbarkeit von Stellenangeboten zu bea...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Abziehbarkeit von Verbindlichkeiten, soweit diese mit i.S.v. §§ 13a Abs. 1, 13 b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG a.F. bzw. §§ 13a und 13c ErbStG n.F. steuerbefreitem Vermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen

Rz. 584 [Autor/Stand] Unter den Voraussetzungen der §§ 13a Abs. 1 und 8, 13b Abs. 4 ErbStG i.d.F. vor (dem vom Gesetzgeber grundsätzlich mit Wirkung ab 1.6.2016 angeordneten) Inkrafttreten des Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des BVerfG v. 4.11.2016[2] wurde für den Erwerb von Betriebsvermögen ein sog. Verschonungs...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Hintergrund der gesetzlichen Regelung

Rz. 8 [Autor/Stand] Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Entscheidung vom 10.4.2018[2] die Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung des Grundvermögens in den alten Bundesländern jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 festgestellt. In seiner Begründung führt das BVerfG aus, dass es bedingt durch das überlange Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellun...mehr

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FF 04/2024, Die Eckpunktepa... / b) Bewertung

Die geplante Öffnung des Abstammungsrechts zugunsten der Mitmutterschaft überzeugt.[21] Der bisherige generelle Ausschluss zweier Frauen von der Elternschaft ist insbesondere dann schwer nachvollziehbar, wenn die Mitmutter auch die genetische Mutter des Kindes ist und der genetische Vater kein Interesse an der Übernahme der Elternschaft hat. Richtig ist, dass ein solcher Fal...mehr

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§ 6 Kündigungsschutz außerh... / I. Verfassungsrechtlicher Hintergrund

Rz. 5 Der Schutz des Arbeitsplatzes ist mehr als bei anderen Vertragstypen Anliegen des Gesetzgebers. Die speziellen Kündigungsverbote sind unmittelbarer Ausdruck eines verfassungsrechtlichen Schutzes. So gebietet Art. 6 GG den Schutz von Ehe und Familie. Art. 6 Abs. 4 GG hat diesen Schutz konkretisiert und ausgestaltet auf den Anspruch einer jeden Mutter auf den Schutz der ...mehr

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§ 6 Kündigungsschutz außerh... / III. Rechtsprechung des BAG zu Kündigungen außerhalb des KSchG

Rz. 15 Das BAG unterstreicht zunächst eindeutig, dass der durch Generalklauseln vermittelte Schutz nicht dazu führen dürfe, dass den Kleinunternehmern praktisch die im KSchG vorgegebenen Maßstäbe der Sozialwidrigkeit auferlegt würden.[17] Für die Bestimmung des Inhalts und der Grenzen eines Kündigungsschutzes außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes sei die Bedeutung grundrech...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 52. Gesetz zur leistungsfördernden Steuersenkung und zur Entlastung der Familie (Steuersenkungsgesetz 1986/1988 vom 26.06.1985, BStBl I 85, 391

Rn. 60 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das Gesetz hat im wesentlichen folgende Zielsetzungen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 90. 6. Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze vom 28.01.1994, BGBl I 94, 172

Rn. 110 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Infolge der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts war der Gesetzgeber gezwungen, die Parteienfinanzierung auf eine neue rechtliche Grundlage zu stellen. Mit Wirkung ab 01.01.1994 wurde der Spendenabzug als Sonderausgabe nach § 10b EStG eingeschränkt. Nur noch DM 3 000/DM 6 000 sind als Sonderausgaben abzugsfähig (bisher DM 60 000/DM 1...mehr

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zfs 04/2024, zfs Aktuell / 1.1 Änderung des Bundeswahlgesetzes/Verhandlung vor dem BVerfG am 23.4/24.4.2024

Am 23.4. und am 24.4.2024, jeweils ab 10:00 Uhr, verhandelt der Zweite Senat des BVerfG über zwei Normenkontrollverfahren der Bayerischen Staatsregierung und von 195 Abgeordneten des Bundestags aus der CDU/CSU-Fraktion, über drei Organstreitverfahren der Parteien CSU und DIE LINKE und der Fraktion DIE LINKE sowie über zwei Verfassungsbeschwerden gegen Änderungen des Bundeswa...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 53 [Autor/Stand] § 103 BewG geht auf § 28 RBewG 1925, § 47 RBewG 1931 und § 62 RBewG 1934 zurück. Rz. 54 [Autor/Stand] Für Stichtage bis zum 1.1.1992 galt die folgende, seit dem VStRG 1974 maßgebende Fassung: „(1) Schulden werden nur insoweit abgezogen, als sie mit der Gesamtheit oder einzelnen Teilen des gewerblichen Betriebes in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. (2) V...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 88. Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz vom 21.12.1993, BGBl I 93, 2310 (StMBG)

Rn. 108 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das 3. große Änderungsgesetz des Jahres 1993 nach FKPG und StandOG ist bereits am 30.12.1993 in Kraft getreten (Art 34 Abs 1 StMBG) und ändert insgesamt 32 steuerliche Gesetze und Rechtsverordnungen. Berücksichtigt man zusätzlich das kurzfristige Zustandekommen und Inkrafttreten dieses Gesetzes, so wird zu Recht von einem "Steuerchaos" (so a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Feststellungen in verbundenen Unternehmen

Rz. 110 [Autor/Stand] Nach § 13b Abs. 9 ErbStG werden das Verwaltungsvermögen und junge Verwaltungsvermögen sowie die Finanzmittel und jungen Finanzmittel bei mehrstufigen Strukturen in einer sog. "Verbundvermögensaufstellung" zusammengefasst. Ziel der Neuregelung durch das Gesetz zur Anpassung des ErbStG an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts [2] war es, die vom...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 4 [Autor/Stand] Für Besteuerungszeitpunkte vor dem 1.1.2007 regelte § 138 Abs. 5 BewG a.F die gesonderte Feststellung von Grundstücken für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer und für die Grunderwerbsteuer. Gesondert festzustellen waren die Grundbesitzwerte, die Art der wirtschaftlichen Einheit, bei Betriebsgrundstücken auch über die Zuordnung zu einem Gewerbebetrie...mehr

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§ 21 Kündigungsschutzprozes... / E. Wahrung von Ausschlussfristen durch die Kündigungsschutzklage

Rz. 26 Hier ist zu differenzieren. Beinhaltet eine einstufige Ausschlussfrist kein besonderes Formerfordernis für die Geltendmachung einer Forderung, so ist die Erhebung der Kündigungsschutzklage zur fristgerechten Geltendmachung für Ansprüche aus Annahmeverzug ausreichend.[31] Rz. 27 Bei zweistufigen Ausschlussfristen hat sich die Rechtslage einschneidend verändert. Die bish...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kapitalabfindung und Kapita... / Zusammenfassung

Begriff Einnahmen, die an die frühere Erwerbstätigkeit anknüpfen, können sowohl zu lohnsteuer- als auch zu beitragspflichtigen Einnahmen führen. Zu unterscheiden ist zwischen Rentenbezügen einerseits und einmaligen Kapitalzahlungen andererseits. Die Grundsätze für die Lohnbesteuerung und die Beitragserhebung gehen hierbei getrennte Wege. Nachfolgend wird erläutert, unter wel...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Meinungsfreiheit: Grundsätz... / 2.1 Verfassungsrechtliche Grundsätze und mittelbare Drittwirkung im Arbeitsverhältnis

Die Meinungsfreiheit ist verfassungsrechtlich verankert in Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG. Danach hat jeder das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Für eine Grundlage der Meinungsbildung garantiert dieselbe Norm auch das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten, also die Informationsfreiheit. Die Meinungs...mehr