Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsrente

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Versorgungsausgleich / 2.1 Steuerfreier Versorgungsausgleich

Der Ausgleichswert, der an den Versorgungsträger der ausgleichsberechtigten Person (Zielversorgung) abgeführt wird, bleibt beim ausgleichspflichtigen Partner im Zeitpunkt der Durchführung des Versorgungsausgleichs steuerfrei [1], wenn das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung [2] durchgängig eingehalten wird. Wird als Zielversorgung der ausgleichsberechtigten Person ein Pensio...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 3.2 Ausschlussvereinbarung (§ 6 VersAusglG)

Der Versorgungsausgleich kann jederzeit durch eine notariell beglaubigte Vereinbarung[1] der Eheleute ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Diese kann noch im gerichtlichen Verfahren geschlossen werden und die ehelichen Vermögensverhältnisse mit einbeziehen. Die Versorgungsanrechte können also zur "Verrechnung" eines entsprechenden Zugewinns herangezogen werden – denkba...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 7 Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich (§ 20–22 VersAusglG)

Für verfallbare Anwartschaften nach dem BetrAVG, die im Zeitpunkt der Scheidung noch nicht ausgleichsreif sind, besteht grundsätzlich die Möglichkeit eines schuldrechtlichen Ausgleichs. Werden diese unverfallbar, kann der ausgleichsberechtigte Ehegatte deren schuldrechtlichen Ausgleich gerichtlich beantragen. Frühestens kann er einen Ausgleich zu dem Zeitpunkt verlangen, zu ...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 2 Versorgungsträger im Sinne des VersAusglG

Versorgungsträger im Sinne des VersAusglG ist je nach Zusage der Arbeitgeber selbst (bei Direktzusagen) oder die Unterstützungskasse, das Lebensversicherungsunternehmen bei Direktversicherungen, die Pensionskasse oder der Pensionsfonds. Hat ein Arbeitnehmer z. B. einen tarifvertraglichen Anspruch auf eine Betriebsrente aus einer von den Tarifvertragsparteien getragenen Pensi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Versorgungsausgleich / 5 Interne Teilung (§§10-13 VersAusglG)

Bei der internen Teilung wird die Versorgung entsprechend dem Ehezeitanteil real im Versorgungssystem des Ausgleichsverpflichteten geteilt. Der Versorgungsträger führt dann nach einer Scheidung zwei Versorgungen fort. Tritt für den Ausgleichsberechtigten der Versorgungsfall ein, erhält er z. B. eine Betriebsrente vom Arbeitgeber des ausgleichspflichtigen Ehegatten. Mit dem B...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 1 Interne Teilung

Die hälftige Teilung der Anrechte auf Versorgung wegen Alters oder Invalidität innerhalb desselben Versorgungssystems (interne Teilung) ist für alle Beteiligten steuerfrei.[1] Die Besteuerung der Leistungen aus den Anrechten erfolgt sowohl für die ausgleichspflichtige als auch für die ausgleichsberechtigte Person erst während der Auszahlungsphase, sofern kein früherer Besteu...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 1 Auszugleichende Anrechte (§ 2 VersAusglG)

Nach dem Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) [1] sind durch Arbeit geschaffene Anrechte auf eine Alters-, Berufsunfähigkeits- und/oder Hinterbliebenenversorgung i. S. d. Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) auszugleichen, unabhängig davon, ob sie als Kapitaleinmalzahlung oder laufende Leistung geschuldet sind. Anrechte auf betriebliche Altersvorsorge (bAV), auf die das BetrA...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Versorgungsausgleich / 2.2 Steuerpflichtiger Versorgungsausgleich

Unterliegen die Versorgungsleistungen bei der ausgleichsberechtigten Person in der Auszahlungsphase nicht der nachgelagerten Besteuerung, ist der Ausgleichswert nicht steuerfrei[1], sondern bei der ausgleichspflichtigen Person im Zeitpunkt der Übertragung – ggf. unter Anwendung der Fünftelregelung ermäßigt – zu besteuern.[2] Da die Besteuerung der Leistungen bei der ausgleich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgelttransparenzrichtlini... / 2 Anwendungsbereich

Nach Art. 2 Abs. 1 und Abs. 2 EntgTranspRL gilt die Richtlinie gleichermaßen für private und öffentliche Arbeitgeber. Weiter gilt sie für alle Arbeitnehmer im Sinne des – weitgehenden – unionsrechtlichen Arbeitnehmerbegriffs.[1] Dies entspricht auch der bisherigen Regelung nach § 5 Abs. 2 EntgTranspG. Stellenbewerber sind im Rahmen von Art. 5 Abs. 1 EntgTranspRL mit spezifisc...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 11.2.5 Unterstützungskasse

Eine Unterstützungskasse ist eine eigenständige rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die mit Sondervermögen ausgestattet ist. Die Leistung über eine Unterstützungskasse ist die älteste Form der betrieblichen Altersvorsorge. Der Arbeitgeber leistet Zuwendungen an die Unterstützungskasse, die wiederum gegenüber dem Arbeitgeber die Verpflichtung zur Auszahlung der Betriebsrente...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (VKA) / 11.2.5 Unterstützungskasse

Eine Unterstützungskasse ist eine eigenständige rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die mit Sondervermögen ausgestattet ist. Die Leistung über eine Unterstützungskasse ist die älteste Form der betrieblichen Altersvorsorge. Der Arbeitgeber leistet Zuwendungen an die Unterstützungskasse, die wiederum gegenüber dem Arbeitgeber die Verpflichtung zur Auszahlung der Betriebsrente...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeld / 6 Umfang

Der Anspruch umfasst alle durchsetzbaren arbeitsrechtlichen Entgeltansprüche, die dem jeweiligen Insolvenzgeldzeitraum zuzuordnen sind. Dazu zählen alle geldwerten Bezüge: neben dem eigentlichen Lohnanspruch (einschließlich Naturalleistungen) die Entgeltfortzahlungsansprüche im Krankheitsfall, Urlaubsentgelt, Arbeitgeberzuschüsse zu den Sozialversicherungssystemen sowie Frei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.11 Betriebliche Altersvorsorge

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Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.2 Unklarheitenregel

Rz. 11 Die Unklarheitenregel legt fest, dass Zweifel bei der Auslegung zulasten des Verwenders gehen. Der Arbeitgeber trägt damit das Risiko, dass die Klausel nicht in dem von ihm gewünschten Sinne ausgelegt wird. Erhält man somit nach der Auslegung kein eindeutiges, sondern ein mehrdeutiges Ergebnis, findet die für den Arbeitnehmer günstigere Auslegung Anwendung. Es müssen ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerliche Förderung der b... / 4.1 Versorgungsleistungen aus Direktzusagen und Unterstützungskassen

In den Fällen, in denen der Arbeitgeber die betriebliche Altersversorgung über eine Unterstützungskasse bzw. eine Pensionszusage abwickelt, stellt allein die Zusage der späteren Altersleistung noch keinen Arbeitslohn dar. Beiträge bzw. Zuwendungen, die der Arbeitgeber an die Unterstützungskasse bzw. an eine Rückdeckungsversicherung erbringt, lösen keinen lohnsteuerpflichtige...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachvertragliches Wettbewer... / 2.2 Anrechnung anderweitigen Verdienstes

Wenn der ausgeschiedene Arbeitnehmer eine neue Tätigkeit aufgenommen hat, dann muss er sich in bestimmtem Umfang dasjenige anrechnen lassen, was er dort verdient. Es kommt dabei darauf an, dass die anderweitigen, anzurechnenden Bezüge in irgendeiner Weise mit der Verwertung der Arbeitskraft in Zusammenhang stehen. Welche Einkünfte werden angerechnet? Deshalb werden Kapitaleink...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitslohn-ABC / Betriebsrente

S. "Altersbezüge/Pensionen/Betriebsrenten/Renten".mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitslohn-ABC / Altersbezüge/Pensionen/Betriebsrenten/Renten (aus betrieblicher Altersvorsorge)

Die einzelnen Formen der Altersbezüge werden lohnsteuerrechtlich unterschiedlich behandelt: Betriebsrenten und Pensionen, zu denen der Arbeitnehmer während seiner aktiven Dienstzeit keine eigenen Beiträge geleistet hat, werden als Arbeitslohn aus einem früheren Dienstverhältnis im Grundsatz voll besteuert. Die Verfassungsmäßigkeit – im Vergleich zu der übergangsweise immer no...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lohnsteuer-Jahresausgleich ... / 2.1 Bestehen eines Dienstverhältnisses am Ende des Kalenderjahres

Der Arbeitgeberausgleich darf nur für solche Beschäftigte durchgeführt werden, die am 31.12. noch im Dienst des Arbeitgebers stehen. Scheidet ein Arbeitnehmer vor dem Ende des Kalenderjahres aus der Firma aus, ist im Fall des Arbeitgeberwechsels eine Erstattung der während des Jahres zu viel bezahlten Lohnsteuer gänzlich ausgeschlossen. Eine Ausnahme gilt für Arbeitnehmer, d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitslohn-ABC / Versorgungsbezüge

S. "Altersbezüge/Pensionen/Betriebsrenten/Renten".mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitslohn-ABC / Früheres Dienstverhältnis

Einnahmen, die durch ein früheres Dienstverhältnis veranlasst sind, sind steuerpflichtiger Arbeitslohn, z. B. Pensionen, Warte- und Ruhegelder, Witwen- und Waisengelder; s. "Altersbezüge/Pensionen/Betriebsrenten/Renten". Arbeitslohn, der nach dem Tod des Arbeitnehmers den Erben zufließt, gehört bei ihnen zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Durch den Zufluss de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.3.4 Ausschüttungssperre nach § 253 Abs 6 HGB

Tz. 404 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 253 Abs 2 S 1 HGB idF des ÄndG v 11.03.2016 (BGBl I 2016, 396, 408) ist bei Pensionsrückstellungen für die Abzinsung vom durchschnittlichen Marktzins der vergangenen zehn (bisher: sieben) Geschäftsjahre auszugehen. Nach § 253 Abs 6 S 1 HGB nF ist der Unterschiedsbetrag der Rückstellung, der sich aus der Umstellung von 7 auf 10 Jahre ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rentner / 4 Betriebsrente

Der Arbeitgeber ist auch in Bezug auf Betriebsrenten zur Einhaltung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes verpflichtet. Er kann jedoch bei der freiwilligen Zahlung einer Betriebsrente die Rentner und die Rentenanwärter unterschiedlich behandeln. Praxis-Beispiel Gleichbehandlungsgrundsatz Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz wird nicht verletzt, wenn d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rentner / 1 Hinzuverdienst unterliegt dem Lohnsteuerabzug

Altersrentner können trotz Rentenbezugs ein steuerliches Dienstverhältnis oder auch mehrere Dienstverhältnisse eingehen und daraus Arbeitslohn beziehen. Lohnsteuerlich hat dies keine besonderen Folgen, der Arbeitslohn unterliegt nach den allgemeinen Regelungen dem Lohnsteuerabzug. Gleiches gilt, wenn der Rentner daneben vom früheren Arbeitgeber eine Betriebsrente oder eine W...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rentner / 3 Krankenversicherung der Rentner

Rentner sind in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund des Rentenbezugs aus der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich pflichtversichert.[1] Allerdings müssen sie dafür eine bestimmte Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllen. In dieser Krankenversicherung der Rentner ("KVdR") wird jedoch nicht versicherungspflichtig, wer hauptberufli...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 38... / 2.5.3 Übertragung der Arbeitgeberpflichten mit Zustimmung des FA (Abs. 3a S. 2 bis 5)

Rz. 66 § 38 Abs. 3a S. 2 bis 5 EStG regelt die freiwillige Übernahme der lohnsteuerlichen Pflichten des Arbeitgebers durch einen Dritten für weitere Fallgestaltungen. Die Vorschrift soll im Wesentlichen folgende Fälle erfassen[1]: Bei der studentischen Arbeitsvermittlung ist der einzelne Arbeitnehmer in mehreren kurzfristigen aufeinanderfolgenden Dienstverhältnissen für unter...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Ausschüttungssperre im Kontext der Bewertung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen (Abs. 6) (Rn. 408–411 kommentiert von Pfirmann/Lorson/Hell/Metz)

Rn. 408 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 § 253 Abs. 2 Satz 1 wurde mit dem sog. Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom 11.03.2016 geändert. Seit dieser Änderung sind Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen mit einem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick über die gesetzlichen Regelungen (Rn. 1–7 kommentiert von Pfirmann/Lorson/Hell/Metz)

Rn. 1 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Innerhalb der handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften beinhaltet § 253 die Grundsätze zur Zugangs- und Folgebewertung. § 253 gilt rechtsformübergreifend für alle bilanzierenden Kaufleute (KapG und Nicht-KapG). Nach § 298 Abs. 1 ist § 253 auch im KA relevant. Darüber hinaus gilt diese Bewertungsvorschrift, teilweise mit gewissen Einschränkunge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Pensionen und sonstige Vers... / 2.2 Direktzusage

Bei der Direktzusage, auch Pensions- oder Versorgungszusage genannt, gibt es keine Versorgungseinrichtung, die Altersversorgung ist vielmehr eine Art Fortsetzung der Gehaltszahlung – auf geändertem Niveau und ohne unmittelbare Gegenleistung. Für diese Verpflichtung werden in der Bilanz des Arbeitgebers Rückstellungen gebildet. Es liegen weder Beiträge des Arbeitgebers noch s...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.3.1 Betriebliche Altersversorgung

Soweit es sich nicht um individuell ausgehandelte Zusagen handelt, hat der Arbeitgeber bei allen Formen der Ruhegeldgewährung den Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten.[1] Im Bereich des Betriebsrentenrechts hat der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz damit kraft Gesetzes anspruchsbegründende Wirkung. Bei der Frage, wem eine Pensionszusage erteilt wird, ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.4 Sicherungsbeitrag für reine Beitragszusage

Für die bAV in Form der reinen Beitragszusage[1] soll als Ausgleich für den Wegfall der Einstandspflicht des Arbeitgebers für die Versorgungsleistung im Tarifvertrag vereinbart werden, dass der Arbeitgeber einen Sicherungsbeitrag zahlt.[2] Der Sicherungsbeitrag kann dazu genutzt werden, die Versorgungsleistung (Betriebsrente) etwa dadurch zusätzlich abzusichern, dass die Ver...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.4.6 Rückzahlung pauschal besteuerter Zuwendungen

Arbeitslohnrückzahlungen mindern die im selben Kalenderjahr anfallenden pauschalbesteuerungsfähigen Zuwendungen und damit die pauschale Steuerschuld des Arbeitgebers. Übersteigen in einem Kalenderjahr die Arbeitslohnrückzahlungen betragsmäßig die Zuwendungen des Arbeitgebers, ist eine Minderung von Beiträgen im selben Kalenderjahr nur bis auf null möglich.[1] Eine Minderung ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreie Einnahmen-ABC / Versorgungsausgleich

Im Grundsatz sollen bei der Scheidung die Anrechte der Ehepartner auf eine Altersversorgung innerhalb des jeweiligen Versorgungssystems ausgeglichen werden. Von dieser Regelung erfasst werden auch die Anwartschaften und Ansprüche auf eine betriebliche Altersversorgung.[1] Durch 2 Steuerbefreiungsvorschriften stellt der Gesetzgeber sicher, dass sowohl bei der internen Teilung[...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Elektronische Lohnsteuerbes... / 2.7 Versorgungsbezüge

Für die Ermittlung des bei Versorgungsbezügen zu berücksichtigenden Versorgungsfreibetrags sowie des Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag sind in den Zeilen 29–32 der Lohnsteuerbescheinigung Angaben zu den Versorgungsbezügen zu machen.[1] Der Arbeitgeber ist verpflichtet [2], die für die Berechnung der Freibeträge für jeden Versorgungsbezug erforderlichen Angaben im Lohnkonto ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einmalzahlungen / 1.1 Abgrenzungsmerkmale

Welche Abgrenzungskriterien entscheidend sind, ergibt sich nicht aus dem Gesetz. Die Finanzverwaltung hat deshalb in den Lohnsteuerrichtlinien den beiden Begriffen einen eigenen Abschnitt zugedacht.[1] Allerdings beschränkt sich die Begriffsbestimmung im Wesentlichen auf eine Darstellung zahlreicher Anwendungsbeispiele sowohl für laufende als auch für sonstige Bezüge. Folgen...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 2.2.1 Einkunftsbegriff

Rz. 28 Nach der Systematik des § 82 ist das Einkommen nach Abs. 1 zunächst als Bruttogröße zu bestimmen, bevor nach Abs. 2 bestimmte Absetzbeträge zu subtrahieren sind. Die Differenz ist die Nettogröße, die als (Netto-)Einkommen einzusetzen ist. Unter Einkünften ist daher die Summe sämtlicher (Brutto-)Einnahmen zu verstehen, die dem Hilfebedürftigen im Bedarfszeitraum zuflie...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 32 Zuzahlu... / 2.5.1.1 Netto-Erwerbseinkommen von unter 40 % der Bezugsgröße

Rz. 34 Nach § 2 Abs. 1 der Zuzahlungsrichtlinie (vgl. Rz. 43) werden auf Antrag Versicherte und Rentner von der Zuzahlungspflicht vollständig befreit, wenn deren monatliches Netto-Erwerbseinkommen (Rz. 35) 40 % der monatlichen Bezugsgröße (§ 18 Abs. 1 SGB IV) nicht übersteigt. Die monatliche Bezugsgröße i. S. d. Richtlinie beträgt im Jahr 2024 bundeseinheitlich 3.535,00 EUR; ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / h) Nichtanpassung einer Betriebsrente bei konzerninterner Umstrukturierung.

Rn 46 Führt eine konzerninterne Umstrukturierung zum Auseinanderfallen von wirtschaftlichen Aktivitäten und Versorgungsverbindlichkeiten mit der Folge, dass die Anpassung einer Betriebsrente nach § 16 BetrAVG unterbleibt, kann hierin im Einzelfall eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung der Arbeitnehmer liegen (BAG NZA 16, 235 Rz 64 ff, insb 73; ZIP 21, 918 Rz 86; BeckRS ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, VersAusglG § 12 VersAusglG – Rechtsfolge der internen Teilung von Betriebsrenten.

Gesetzestext Gilt für das auszugleichende Anrecht das Betriebsrentengesetz, so erlangt die ausgleichsberechtigte Person mit der Übertragung des Anrechts die Stellung eines ausgeschiedenen Arbeitnehmers im Sinne des Betriebsrentengesetzes. Rn 1 Durch § 12 wird fingiert, dass der ausgleichsberechtigte Ehegatte beim Ausgleich eines betrieblichen Versorgungsanrechts iSd BetrAVG ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, VersAusglG § 17 VersAusglG – Besondere Fälle der externen Teilung von Betriebsrenten.

Gesetzestext Ist ein Anrecht im Sinne des Betriebsrentengesetzes aus einer Direktzusage oder einer Unterstützungskasse auszugleichen, so darf im Fall des § 14 Abs. 2 Nr. 2 der Ausgleichswert als Kapitalwert am Ende der Ehezeit höchstens die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung nach den §§ 159 und 160 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch erreichen. A....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Gläubigergefährdung und -benachteiligung.

Rn 36 Zur Gläubigergefährdung und -benachteiligung gehören nicht nur die regelmäßig unter diesen Stichworten diskutierten Fallgruppen der Aushöhlung der Haftungsmasse, Insolvenzverschleppung und andere Handlungen im Vorfeld der Insolvenz, sondern auch bestimmte Verhaltensweisen im Bankverkehr sowie ggf die Nichtanpassung einer Betriebsrente bei konzerninterner Umstrukturieru...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Bewertung nach dem Rentenbetrag.

Rn 11 Der Rentenbetrag nach § 2 BetrAVG entspricht der Höhe der unverfallbaren Anwartschaft (vgl dazu § 19 Rn 4 f). Wählt der Versorgungsträger diese Bezugsgröße, muss er auch den Ausgleichswert zwingend als monatlichen Rentenbetrag berechnen. Dieser ist in gleicher Höhe auf Seiten des Ausgleichspflichtigen zu kürzen und auf den Ausgleichsberechtigten zu übertragen. Die Halb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Summe der Rentenbausteine (Nr 3).

Rn 9 Gem II Nr 3 sind Anrechte, bei denen sich die Höhe der Versorgung aus der Summe der Rentenbausteine ergibt, ebenfalls unmittelbar zu bewerten. Aus Rentenbausteinen werden insb Betriebsrenten berechnet (vgl zB BGH FamRZ 12, 1550 für eine beitragsorientierte Leistungszusage; Frankf FamRZ 19, 1608 [LS] zu den Lufthansa-Betriebsrenten). Dem Versorgungsbeitrag wird für jedes...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Wesentliche Wertänderung (Abs 2).

Rn 12 Gem § 51 II iVm § 225 II FamFG muss sich der Ausgleichswert (mindestens) eines Anrechts nach der Ausgangsentscheidung rückwirkend betrachtet wesentlich geändert haben. Das Abänderungsverfahren ist nur für echte Wertveränderungen eines Anrechts nach dem Ende der Ehezeit eröffnet, nicht für die Korrektur von (möglichen) Fehlern, die in der Ausgangsentscheidung unterlaufe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Der Erbe haftet für die Nachlassverbindlichkeiten, zu denen nicht nur die Erblasserschulden, also Verbindlichkeiten die noch zu Lebzeiten des Erblassers entstanden sind, sondern auch die Verbindlichkeiten gehören, die erst mit dem Erbfall entstanden sind und mit ihm im Zusammenhang stehen. Der Erbe haftet für diese Verbindlichkeiten zunächst (vorläufig) unbeschränkt, er...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 7. Hinzurechnungen zum Nachlass ("Pflichtteilsergänzung")

Rz. 153 Aus Billigkeitsgründen, insbesondere aber auch, um Umgehungen vorzubeugen, sieht der Inheritance Act eine Reihe von Hinzurechnungen zum Nachlass vor, durch die der für die Anordnung von family provision zur Verfügung stehende Nachlass wieder aufgefüllt wird. Die zunehmend großzügigere Handhabung der family provision durch die Gerichte wird voraussichtlich dazu führen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Zeitratierliche Bewertung (Abs 2 S 2 und 3).

Rn 20 Die zeitratierliche Berechnung findet nur auf Anrechte Anwendung, deren Höhe sich nicht unmittelbar aus einer der Ehezeit zugeordneten Bezugsgröße ergibt (BGH FamRZ 12, 1550 Rz 28; 17, 705 Rz 11). Dies gilt vor allem für Zusagen, die sich auf eine von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängige Versorgung erstrecken, sowie für endgehaltsbezogene Versorgungen iSv § 40...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Haftung des Veräußerers und des Erwerbers, Abs 2 u 3.

Rn 29 Ab dem Betriebsübergang richten sich die Ansprüche übergegangener ArbN gegen den Erwerber. Jedoch besteht gesamtschuldnerische Haftung des Veräußerers für Verpflichtungen gem II (BGH NZA 09, 848 [BGH 19.03.2009 - III ZR 106/08] – Betriebsrenten) sowie ggf nach den §§ 133, 134 UmwG, §§ 25, 28 HGB. Für Verpflichtungen gem II 2 haftet der Veräußerer pro rata temporis (zB ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 § 45 ist eine Sondervorschrift, die die Berechnung des Ehezeitanteils von Anrechten aus betrieblicher Altersversorgung (betrAV) regelt. Die Bestimmung ist nach dem Willen des Gesetzgebers unmittelbar nur auf Anrechte anzuwenden, die sich im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung noch im Anwartschaftsstadium befinden, während bereits laufende Betriebsrenten nach § 41 i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Voraussetzungen.

Rn 64 Verwirkung setzt zunächst voraus, dass zwischen der ersten Möglichkeit der Geltendmachung des betreffenden Rechts und seiner tatsächlichen Geltendmachung ein längerer Zeitraum verstrichen ist, währenddessen der Berechtigte untätig geblieben ist: ›Zeitmoment‹. Der Zeitablauf allein genügt für den Eintritt der Verwirkung jedoch nicht, vielmehr müssen weitere Umstände vor...mehr