Fachbeiträge & Kommentare zu Besonderes elektronisches Anwaltspostfach

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§ 49 Wörterlexikon / 2 B

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§ 1 Kanzleiorganisation / I. Posteingänge

Rz. 171 Post kann eine Kanzlei über verschiedene Quellen erreichen. Zu nennen sind hier:mehr

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§ 33 Allgemeine Voraussetzu... / b) Zustellung von Anwalt zu Anwalt

Rz. 51 Prozessvergleiche können auch von Anwalt zu Anwalt zugestellt werden, wenn die Parteien beide durch Anwälte vertreten sind, § 195 Abs. 1 ZPO, § 14 BORA. Die Zustellung von Anwalt zu Anwalt kann ebenfalls per Telefax und via besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) als elektronisches Dokument gegen entsprechendes elektronisches Empfangsbekenntnis erfolgen. Der e...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / 3. Fristbearbeitung bei Posteingang

Rz. 189 Wird eine Frist im Fristenkalender notiert, so muss dies auf dem eingegangenen Schriftstück/Dokument kenntlich gemacht werden . Dies geschieht sinnvollerweise durch einen Vermerk, aus dem sich die notierte Frist, die notierte Vorfrist und die Person ergibt, die die Frist notiert. Dieser Vermerk ermöglicht es dem Anwalt zu überprüfen, ob die Frist richtig in den Kalend...mehr

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§ 2 Verkehrsordnungswidrigk... / VII. Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 62 OWiG wegen Beschränkung der Akteneinsicht

Rz. 56 Muster 2.6: Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 62 OWiG wegen Beschränkung der Akteneinsicht Muster 2.6: Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 62 OWiG wegen Beschränkung der Akteneinsicht _________________________ Verwaltungsbehörde/Bußgeldbehörde _________________________ (Anschrift) Per Telefax: _________________________ Mandant: ________________________...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Elektronische Übermittlung eines Einspruchs an das Finanzamt

Leitsatz Die Übersendung eines Einspruchsschreibens aus dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) auf ein besonderes elektronisches Behördenpostfach (beBPo) ist geeignet, die Einspruchsfrist zu wahren. Sachverhalt Der Streit geht unter anderem um die Frage, ob die Antragstellerin rechtzeitig Einspruch gegen die Einkommensteuerbescheide 2012 und 2015 eingelegt hat. De...mehr

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Bundesjustizministerium plant Reform der Berufsausübung der Rechtsanwälte

Zusammenfassung Für die vom DAV seit langem geforderte große Reform der Bundesrechtsanwaltsordnung hat das Justizministerium nun ein Eckpunktepapier vorgelegt. Es sieht eine gesetzliche Regelung der Berufsausübungsgesellschaften sowie eine deutliche Liberalisierung der interprofessionellen Zusammenarbeit vor. Nachdem die sogenannte kleine Reform der BRAO im Jahr 2017 hinter d...mehr

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FF 09/2019, Stellungnahme d... / III. Änderung des § 174 ZPO

In § 174 Abs. 4 Satz 5 ZPO-E ist vorgesehen, dass bei der Zustellung grundsätzlich ein strukturierter Datensatz zur Verfügung gestellt werden soll, welcher dann zu nutzen ist. Andernfalls ist das elektronische Empfangsbekenntnis abweichend von Satz 4 als elektronisches Dokument (§ 130a) zu übermitteln. Begründet wird dies mit "technischen Schwierigkeiten", den strukturierten...mehr

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§ 5 Klageerhebung / I. Schriftformerfordernis

Rz. 9 Grundsätzlich erfolgt die Klageerhebung durch Einreichung einer Klageschrift bei dem angerufenen Gericht. Lediglich vor dem Amtsgericht ist gem. § 496 ZPO auch die Erhebung der Klage mündlich zu Protokoll der Geschäftsstelle zulässig.[18] In diesen Fällen ist dann das Protokoll anstelle der Klageschrift zuzustellen. Rz. 10 Als bestimmender Schriftsatz bedarf die Klage g...mehr

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§ 4 Mahnverfahren und Volls... / II. Muster: Online-Mahnantrag – auch für Rechtsanwälte und registrierte Inkassounternehmen

Rz. 343 Alternativ zu Beantragung des Mahnbescheids mithilfe des amtlichen Formulars besteht die Möglichkeit – für Rechtsanwälte oder registrierte Inkassodienstleister auch die Verpflichtung – der Antragstellung im Wege des elektronischen Datenaustauschs (Online) über ca. 25 Fachsoftwareprogrammen (Übersicht unter www.mahnverfahren-aktuell.de) oder als Online-Mahnantrag in d...mehr

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§ 4 Gerichtliches Mahnverfa... / I. Allgemeines

Rz. 155 Am 16.10.2013 wurde das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (ERV-Gesetz) vom 10.10.2013 im Bundesgesetzblatt (BGBl) verkündet, das stufenweise in Kraft tritt. Rz. 156 Unter dem Begriff "Elektronischer Rechtsverkehr" (ERV) versteht man dabei den rechtsverbindlichen Austausch von Dokumenten (nebst Anlagen) zwischen Gerichten, Behörde...mehr

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§ 4 Gerichtliches Mahnverfa... / II. Einreichung einer EDA-Datei mit elektronischer Signatur

Rz. 122 Die Einreichung einer Datei mit elektronischer Signatur ist insbes. für RA interessant, die viele Mahnbescheide beantragen oder die grds. ihr Mahnverfahren optimieren wollen. Rz. 123 Die Kommunikation erfolgt dabei mit dem jeweiligen Gericht via beA (besonderes elek­tronisches Anwaltspostfach). Die Erschaffung einer geeigneten Datei erfolgt dabei auch über die Website...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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zfs 11/2016, zfs 11/2016 / Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung (RAVPV)

Am 28.9.2016 ist die Verordnung über die Rechtsanwaltsverzeichnisse und die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer (Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung – RAVPV) v. 23.9.2016 in Kraft getreten (BGBl I S. 2167). Nach § 21 Abs. 1 S. 2 RAVPV hat die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) für jeden Rechtsanwalt ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) empf...mehr

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ZAP 18/2016, Das besondere ... / II. Besonderes elektronisches Anwaltspostfach

1. Gesetzliche Grundlagen Frage: Was ist das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) und warum wird ein solches eingeführt? Durch das Gesetz zur Reform des Verfahrens bei Zustellungen im gerichtlichen Verfahren (ZustRG) vom 25.6.2001 (BGBl I, S. 1206), das am 1.1.2002 in Kraft getreten ist, und das Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vo...mehr

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ZAP 11/2015, Einsatz digita... / XI. Besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA)

Das am 16.10.2013 verkündete Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (Müller-Teckhof MMR 2014, 95; Bacher MDR 2014, 998–1003 und 1053–1055; Brosch K&R 2014, 9–14; Meyer-Seitz, Marx/Salz und Spatschek AnwBl 2013, 89 ff.; Socha ZRP 2015, 91; http://www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php ) verpflichtet nach § 31a BRAO zunächst die B...mehr

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ZAP 18/2016, Das besondere ... / a) Historische Planung

Frage: Das beA sollte schon zum 1.1.2016 kommen. Warum ist es bis heute nicht da? Zum 1.1.2016 wurde in § 31a Abs. 1 BRAO aufgenommen: § 31a Besonderes elektronisches Anwaltspostfach "Die Bundesrechtsanwaltskammer richtet für jedes im Gesamtverzeichnis eingetragene Mitglied einer Rechtsanwaltskammer ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach ein. Nach Einrichtung eines beso...mehr

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ZAP 18/2016, Das besondere ... / d) Übergangsregelung/Haftungsrisiko

Frage: Bedeutet dies, dass ab Freischaltung des beA die Gerichte ungefragt Zustellungen an das beA des Anwalts vornehmen können? Um die Sorge vor Haftungsproblemen zu mindern, soll für das beA eine Übergangsregelung in § 31 RAVPV-E bis zum 31.12.2017 (die BRAK wünscht in der Stellungnahme eine Änderung des Datums auf den 1.3.2017 – s.u.) geregelt werden. Somit bliebe eine gew...mehr

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ZAP 18/2016, Das besondere ... / 4. Passive Nutzungspflicht

a) Historische Planung Frage: Das beA sollte schon zum 1.1.2016 kommen. Warum ist es bis heute nicht da? Zum 1.1.2016 wurde in § 31a Abs. 1 BRAO aufgenommen: § 31a Besonderes elektronisches Anwaltspostfach "Die Bundesrechtsanwaltskammer richtet für jedes im Gesamtverzeichnis eingetragene Mitglied einer Rechtsanwaltskammer ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach ein. Nach ...mehr

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ZAP 18/2016, Das besondere ... / c) Empfangsbereitschaft des beA

Frage: Wird das beA ohne Zutun des Anwalts empfangsbereit sein? In § 21 der RAVPV-E ist ein Vorschlag für die Regelung der Empfangsbereitschaft des beA von in das Gesamtverzeichnis einzutragenden Rechtsanwälten enthalten: "(...) Die Bundesrechtsanwaltskammer richtet unverzüglich nach der Eintragung einer Person in das Gesamtverzeichnis für diese ein besonderes elektronisches ...mehr

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ZAP 18/2016, Das besondere ... / e) Überprüfungspflicht des Posteingangs

Frage: Was bedeutet die passive Nutzungspflicht für die Überprüfungspflicht des Posteingangs des beA? Aus oben Gesagtem ergibt sich, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt Anwälte eine passive Nutzungspflicht bezogen auf ihr eigenes beA haben. Das bedeutet, dass sie das beA regelmäßig auf Posteingänge hin überprüfen müssen. Für im üblichen Umfang tätige Anwälte ist m.E. eine Überp...mehr

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ZAP 18/2016, Das besondere ... / b) Aktuelle Planung

Hinsichtlich des Freischaltungstermins für das beA besteht in der Praxis große Unsicherheit, da die BRAK nach wie vor auf ihrer Internetseite kein neues Startdatum bekannt gibt (Stand: 29.8.2016). Frage: Und wann kommt das beA nun wirklich? Wenn alles läuft, wie zzt. der Drucklegung nach Kenntnis der Verfasserin geplant, ist das beA am 29.9.2016 einsatzbereit. Ob das beA dann ...mehr

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ZAP 18/2016, Das besondere ... / 3. Aktive Nutzungspflicht

Mit aktiver Nutzung ist die Nutzung für den Postausgang, d.h. für die Versendung von elektronischen Nachrichten aus dem beA, gemeint. Frage: Gibt es für Anwälte eine aktive Nutzungspflicht des beA? Zunächst erscheint eine Begriffserklärung sinnvoll, um diese Frage umfänglich beantworten zu können. Dabei erfolgt eine Beschränkung der Darstellung auf die ZPO, korrespondierende V...mehr

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ZAP 18/2016, Das besondere ... / 2. Sicherheitsaspekte

Frage: Ist das beA sicher? Die BRAK beantwortet diese Frage schon in ihrem beA-Logo mit einem klaren "ja". EGVP und beA kommunizieren innerhalb eines in sich geschlossenen Systems mittels eines sog. OSCI-Standards. Eine Kommunikation mit externen Systemen, wie z.B. MS Outlook, ist daher hier nicht möglich. Im OSCI-Standard wird mit einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung gearbeite...mehr

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ZAP 18/2016, Das besondere ... / 1. Gesetzliche Grundlagen

Frage: Was ist das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) und warum wird ein solches eingeführt? Durch das Gesetz zur Reform des Verfahrens bei Zustellungen im gerichtlichen Verfahren (ZustRG) vom 25.6.2001 (BGBl I, S. 1206), das am 1.1.2002 in Kraft getreten ist, und das Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den moderne...mehr

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ZAP 18/2016, Das besondere ... / 5. Höchstpersönliche Nutzung von beA-Karte und PIN

In vielen Kanzleien besteht hinsichtlich des Umgangs mit beA-Karten und PIN für das beA Unsicherheit. Frage: Ist es zulässig, PIN und beA-Karte bzw. PIN und beA-Karte Signatur weiterzugeben? Die Bundesnetzagentur hält zur Frage der Weitergabe von Signaturkarte und PIN unter "Häufig gestellte Fragen" ( www.bundesnetzagentur.de – "Die Bundesnetzagentur" – "Qualifizierte elektron...mehr

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ZAP 5/2016, Anwaltsmagazin / Fragen zur Nutzungspflicht beim elektronischen Postfach

In der aktuellen Fassung des § 31a BRAO heißt es: "Die Bundesrechtsanwaltskammer richtet für jedes im Gesamtverzeichnis eingetragene Mitglied einer Rechtsanwaltskammer ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach ein". Im Jahr 2013 hatte der Gesetzgeber hierzu den Auftrag erteilt und nach den ursprünglichen Plänen hätte das besondere elektronische Postfach (beA) für alle An...mehr

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ZAP 2/2016, Warum das beA später kommt

Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA), dessen Einführung der Gesetzgeber für den 1.1.2016 vorgesehen hatte, wird kommen – allerdings etwas später als ursprünglich geplant. Viele von Ihnen werden es den Publikationen der BRAK bereits entnommen haben: Wir haben uns entschlossen, den Start des beA zu verschieben. Sie können sich vorstellen, dass diese Entscheidung m...mehr

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ZAP 24/2016, beA: Rechtmäßigkeit der Umlage

(AGH Celle, Urt. v. 21.7.2016 – AGH 12/15) • Zu den ihr durch Gesetz zugewiesenen Aufgaben der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) gehört nach § 177 Abs. 2 Nr. 7 BRAO die Unterstützung der elektronischen Kommunikation der Rechtsanwälte mit Gerichten, Behörden und sonstigen Dritten. Nach § 31a BRAO ist für jeden in dem Gesamtverzeichnis eingetragenen Rechtsanwalt ein besonderes ...mehr

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ZAP 12/2016, Anwaltsmagazin / "Kleine BRAO-Reform" bringt viele Änderungen im Berufsrecht

Das Bundesjustizministerium hat einen Referentenentwurf vorgelegt, der zahlreiche Änderungen im Berufsrecht mit sich bringt. Umgesetzt werden mit diesem Vorhaben insbesondere die Vorgaben der neuen EU-Berufsanerkennungsrichtlinie, die die Tätigkeit ausländischer Rechtsanwälte in Deutschland regelt. Jedoch nimmt der Entwurf das Vorhaben zum Anlass, auch viele weitere Änderung...mehr

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ZAP 8/2018, Hinweise für di... / 7. Besonderes elektronisches Anwaltspostfach – beA

Der Abwickler muss Zugriff auf das beA des Abzuwickelnden haben. Hier kommt die Regelung in § 25 Abs. 3 RAVPV zur Anwendung. Wird ein Vertreter oder Abwickler bestellt, so räumt die Bundesrechtsanwaltskammer diesem für die Dauer seiner Bestellung einen auf die Übersicht der eingegangenen Nachrichten beschränkten Zugang zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach der Person...mehr

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ZAP 2/2018, Berufsrechtsreport / 2. Besonderes elektronisches Anwaltspostfach

Ohne Beanstandung aus Karlsruhe konnte zum 1.1.2018 die aus § 31a Abs. 6 BRAO folgende Verpflichtung, die für das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) erforderlichen technischen Einrichtungen vorzuhalten sowie Zustellungen und den Zugang von Mitteilungen über das beA zur Kenntnis zu nehmen (sog. passive Nutzungspflicht), in Kraft treten. Die 1. Kammer des Ersten Sen...mehr

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ZAP 9/2022, Das arbeitsrech... / IV. Richtige Antragstellung, effektiver Rechtsschutz, besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA)

Mit Blick auf das Rechtsschutzziel und den Streitgegenstand ist der Antragstellung in der arbeitsgerichtlichen Klage zwingend die nötige Sorgfalt zu schenken. Dieser Rat wird nicht immer befolgt, wie sich oftmals erst in dritter Instanz in Erfurt erweist, wenn das BAG die Antragstellung rügt. Fehlerquellen eröffnen sich etwa im Bereich der Kündigung (vgl. Niemann, NZA 2019, ...mehr

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ZAP 5/2015, Elektronischer ... / 1. Umsetzung des beA

Zum 1.1.2016 müssen alle Anwälte elektronisch erreichbar sein (§ 31a BRAO). Zur Umsetzung dieses gesetzlichen Auftrags wird die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) für jeden zugelassenen Rechtsanwalt und für jede zugelassene Rechtsanwältin ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (Kurzbezeichnung beA) zur Verfügung stellen. Dieses "besondere elektronische Anwaltspostfach" b...mehr

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Last-Minute-Leitfaden beA / I. beA für alle

Rz. 3 Um eine Kommunikation zwischen den Justizbehörden und Anwälten auf elektronischer Basis durchführen zu können, wird ein sog. elektronischer Briefkasten benötigt. Ein solcher Briefkasten muss weitgehend sicher und einfach zu bedienen sein. Er muss vor Missbrauch geschützt sein und eine diskrete Kommunikation ermöglichen. Den Gerichten steht das EGVP (elektronisches Geri...mehr

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ZAP 24/2022, Verfahrenstipp... / 2. Rechtsprechungsübersicht beA/elektronisches Dokument

Berufung, Rücknahme Die Erklärung über die Rücknahme der Berufung kann vom Verteidiger wirksam durch per Telefax an das Gericht übermitteltes Schreiben erfolgen; eine Verpflichtung zur Übermittlung der Erklärung gem. § 32d S. 2 StPO als elektronisches Dokument besteht nicht (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 16.11.2022 – 1 Ws 312/22). Entbindungsantrag: Ein per beA gestellter Entbindun...mehr

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ZAP 15/2022, Anwaltsmagazin / 7 Unautorisiertes beA-Empfangsbekenntnis durch Auszubildenden

Der sichere Umgang mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) ist mittlerweile essenziell für jeden Rechtsanwalt und jede Rechtsanwältin. Wird Personal eingesetzt, ist auch dieses ausführlich zu schulen; ansonsten drohen Fehlbedienungen und dadurch bedingte Rechtsverluste. Einen solchen Fall hatte jetzt das Bundessozialgericht zu entscheiden. Der Fall: Eine Manda...mehr

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ZAP 4/2024, / 8 beA-Versand an Behörden

Schriftsätze in Verwaltungsverfahren können seit Jahresbeginn auch über das besondere elektronische Anwaltspostfach formwirksam eingereicht werden, ohne dass eine qualifizierte elektronische Signatur nötig ist. Bislang galt diese Formerleichterung nur in gerichtlichen Verfahren. Auf eine entsprechende Änderung im Fünften Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher V...mehr

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Last-Minute-Leitfaden beA / IV. Einreichung elektronischer Dokumente gem. § 130a ZPO ab 1.1.2018

Rz. 302 Am 1.1.2018 tritt § 130a ZPO n.F. in Kraft, der erlaubt, via beA als "sicherem Übermittlungsweg" auch ohne qeS, jedoch mit einfacher Signatur, einzureichen. Wichtig: Ohne qeS dürfen ab 1.1.2018 aber NUR solche Schriftsätze eingereicht werden, die vom Anwalt SELBST (!!) versendet werden,[78] wobei zwingend zusätzlich die einfache elektronische Signatur des Postfachinh...mehr

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ZAP 16/2018, beA: Unterlassung der Einführung des elektronischen Postfachs

(BGH, Beschl. v. 28.6.2018 – AnwZ (Brfg) 5/18) • Die Vorschrift des § 31a BRAO, wonach die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) für jedes im Gesamtverzeichnis eingetragene Mitglied einer Rechtsanwaltskammer ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) empfangsbereit einzurichten hat, beruht auf der Annahme des Gesetzgebers, dass eine sichere Übermittlung der Daten möglich...mehr

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Last-Minute-Leitfaden beA / A. Einleitung

Rz. 1 Diese eBroschüre ist für Praktiker gemacht. Sie ist keine wissenschaftliche Abhandlung, wenngleich natürlich auch auf rechtliche Aspekte eingegangen wird. Mit dieser eBroschüre wollen wir unseren Lesern helfen, möglichst zügig einen erfolgreichen Einstieg in das Thema "beA" (besonderes elektronisches Anwaltspostfach) zu bekommen. Natürlich sind die Dinge im Bereich des...mehr

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Last-Minute-Leitfaden beA / 1. Rechtevergabe und Rechtekatalog

Rz. 142 Kanzleimitarbeiter sollen ebenso wie vertretungsberechtigte Kollegen des jeweiligen Anwalts einen Zugang zum beA erhalten. Die BRAK hierzu:[46] Zitat "Jeder Rechtsanwalt kann als Postfachinhaber anderen Personen, beispielsweise Mitarbeitern oder Kollegen, verschiedene Zugriffsrechte auf das eigene Postfach einräumen. Jede denkbare Arbeitsteilung kann so auch durch das ...mehr

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ZAP 15/2022, Der Mietprozes... / II. Die Bedeutung der Nutzungspflicht des beA für die Gerichtspraxis (§ 130d ZPO)

Im Folgenden wird die Geltung des seit 1.1.2022 in Kraft getretenen § 130d ZPO beleuchtet, der eine zwingende Nutzungspflicht des elektronisches Übermittlungswegs für vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen für den Anwaltsprozess vorsieht. Für die gesamte Gerichtspraxis und damit zwangslogisch auch für die Mietrec...mehr

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ZAP 9/2024, Signierung durch Sozius: Wirksame Schriftsatzeinreichung ohne Zusatz

(BGH, Beschl. v. 28.2.2024 – IX ZB 30/23) • Signiert ein Mitglied einer mandatierten Anwaltssozietät einen Schriftsatz, den ein anderes Mitglied der Anwaltssozietät verfasst und einfach elektronisch signiert hat, in qualifiziert elektronischer Form und reicht diesen Schriftsatz über sein besonderes elektronisches Anwaltspostfach bei Gericht ein, ist dies wirksam. Eines klars...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zusatzinformationen für Ber... / 8.4 Unzulässigkeit einer per Telefax erhobenen Anhörungsrüge

BFH, Beschluss v. 23.8.2022, VIII S 3/22 Die Bundessteuerberaterkammer richtet über die Steuerberaterplattform für jeden Steuerberater ein besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach (sog. beSt) empfangsbereit ein (§ 86d StBerG). Die Regelung gilt erst ab 1.1.2023 (§ 157e StBerG). Ab diesem Zeitpunkt sind auch Steuerberater nutzungspflichtig. Fraglich ist, was für einen St...mehr

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ZAP 13/2022, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: Einlegung per beA

(AG Tiergarten, Beschl. v. 5.4.2022 – 310 OWi 161/22) • Nach §§ 67, 100c OWiG i.V.m. § 32d StPO ist ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ausschließlich als signiertes elektronisches Dokument über das beA – Besondere Anwaltspostfach – und das BeBPo – das besondere elektronische Behördenpostfach – zu übermitteln. Eine Übermittlung in Papierform oder als Telefax ist unzulä...mehr

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ZAP 11/2023, Rechtsprechung... / 2. Anforderungen an elektronisch eingereichte Schriftsätze – Kündigungsschutzklage

Die Parteien streiten über die fristgerechte Einreichung einer Kündigungsschutzklage durch ihren damaligen Prozessbevollmächtigten bei vorübergehender Störung von Versand und Empfang über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA). Die streitbefangene Kündigung war am 26.2.2020 zugegangen. Gemäß § 4 S. 1 KSchG hätte eine wirksame Klage bis spätestens zum 18.3.2020 beim...mehr

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ZAP 13/2019, beA: Einrichtung als Rechtsanwaltsaktiengesellschaft

(BGH, Urt. v. 6.5.2019 – AnwZ (Brfg) 69/18) • Die Einrichtung eines besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) ist nur zugunsten derjenigen Mitglieder einer Rechtsanwaltskammer vorgesehen, die natürliche Personen sind. Dieses Normverständnis des § 31 Abs. 1 BRAO entspricht ausweislich der Gesetzesbegründung auch demjenigen des Gesetzgebers, der die seinerzeitige Änderu...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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ZAP 2/2019, Adressierungsprobleme im elektronischen Rechtsverkehr: Die Krux, das zuständige Gericht zu finden

Der elektronische Rechtsverkehr im Allgemeinen und das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) sowie das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) im Besonderen haben bereits für Furore gesorgt. Doch selbst wenn Gerichte, Rechtsanwälte und Behörden ihn mit Leben füllen wollen: Die Tücke dabei liegt manchmal im Detail. Denn im Rahmen der technischen Abbildung der ...mehr