Fachbeiträge & Kommentare zu Berichterstattung

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Neue, geänderte und neu gef... / 20.2 Bundesrecht

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Nachhaltigkeit: Herausforde... / 3.2 Abgrenzung "nicht-finanzielle Berichterstattung" und "Nachhaltigkeitsberichterstattung"

Im Gegensatz zu den allgemeinen Begriffsbestimmungen und Kategorien wurden die inhaltlichen Anforderungen an die Berichterstattung durch 2 Nachfolge-Richtlinien verändert und erweitert: 3.2.1 Nicht-finanzielle Erklärung Am 22.10.2014 erweiterte die EU die Berichtspflichten von Unternehmen um eine sog. "nicht-finanzielle Erklärung".[1] Damit verpflichtete die EU große Unternehm...mehr

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Nachhaltigkeit: Herausforde... / 2 Rolle von HR und Betriebsrat bei der Berichterstattung

Die Neuerungen im Nachhaltigkeitsrecht betreffen auch immer mehr den Bereich HR. Nachhaltigkeit und HR ist ein Thema mit vielen Facetten. Es geht dabei nicht nur um die soziale Verantwortung von Unternehmen für die eigenen Mitarbeiter.[1] Die HR-Optimierung hat auch Auswirkungen, wie eine nachhaltige Unternehmensentwicklung von Geschäftspartnern und Investoren im Außenverhält...mehr

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Nachhaltigkeit: Herausforderungen und Chancen unternehmensbezogener Berichterstattung für HR

Zusammenfassung Überblick Mit der neuen Corporate Social Responsibility Directive (CSRD) wird der Anwendungsbereich der unternehmensbezogenen Berichtspflichten auf große Teile der europäischen Unternehmen ausgedehnt. Zudem werden auch die inhaltlichen Anforderungen an die unternehmensbezogene Berichterstattung mithilfe delegierter Verordnungen (Standards) vereinheitlicht. Für...mehr

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Nachhaltigkeit: Herausforde... / 1 Einführung

Nachhaltigkeit ist das bestimmende Thema des 21. Jahrhunderts. Die ökologischen[1] und sozialen[2] Fragen der Gegenwart und Zukunft stellen das moderne Wirtschafts- und Rechtssystem vor neue Herausforderungen. Unternehmen haben im Bereich der Nachhaltigkeit inzwischen zahlreiche Berichtspflichten zu erfüllen, die zugleich Herausforderungen und Chancen für den deutschen Wirts...mehr

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Nachhaltigkeit: Herausforde... / 3.2.2 Nachhaltigkeitsbericht

Am 14.12.2022 hat die EU die nicht-finanzielle Erklärung von Unternehmen durch den sog. "Nachhaltigkeitsbericht" ersetzt und umgestaltet.[1] Inzwischen liegt ein Referentenentwurf des BMJ vor, der die Vorgaben der EU zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nahezu wörtlich in deutsches Recht überträgt.[2] Die Umgestaltung beschränkt sich nicht auf eine Umbenennung der ehemaligen...mehr

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Nachhaltigkeit: Herausforde... / 3.2.1 Nicht-finanzielle Erklärung

Am 22.10.2014 erweiterte die EU die Berichtspflichten von Unternehmen um eine sog. "nicht-finanzielle Erklärung".[1] Damit verpflichtete die EU große Unternehmen mit Kapitalmarktbezug und mehr als 500 Mitarbeitern im Jahresdurchschnitt, in den Lagebericht eine (zusätzliche) Erklärung über nicht-finanzielle Aspekte aufzunehmen, die mindestens Angaben zu Umwelt-, Sozial- und A...mehr

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Nachhaltigkeit: Herausforde... / 4 Berichtspflichten nach der CSRD

Mit der neuen CSR-Richtlinie wird nicht nur der Anwendungsbereich der unternehmensbezogenen Berichtspflichten auf große Teile der europäischen Unternehmen ausgedehnt. Nach Schätzungen des BMJ und des Centre for European Policy Studies werden in Zukunft ca. 13.200 Unternehmen verpflichtet sein, Nachhaltigkeitsberichte zu erstatten.[1] Für das Geschäftsjahr geht das BMJ zwar v...mehr

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Nachhaltigkeit: Herausforde... / 5 Berichtselemente mit sozial- und arbeitsrechtlichen Bezügen

In der Praxis besteht gegenwärtig eine Vielzahl von unterschiedlichen Berichten, die sowohl in Bezug auf Inhalt, als auch Darstellung von HR-relevanten Angaben stark voneinander abweichen. Diese Formfreiheit wird sich in Zukunft ändern: Die Europäische Union hat mehrere themenbezogene Standards (ESRS) entworfen, um die Angaben im Nachhaltigkeitsbericht zu vereinheitlichen. G...mehr

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Nachhaltigkeit: Herausforde... / Zusammenfassung

Überblick Mit der neuen Corporate Social Responsibility Directive (CSRD) wird der Anwendungsbereich der unternehmensbezogenen Berichtspflichten auf große Teile der europäischen Unternehmen ausgedehnt. Zudem werden auch die inhaltlichen Anforderungen an die unternehmensbezogene Berichterstattung mithilfe delegierter Verordnungen (Standards) vereinheitlicht. Für die ersten Unt...mehr

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Nachhaltigkeit: Herausforde... / 4.1 Anwendungsbereich

Die europäischen Mitgliedstaaten müssen die neuen Vorgaben der CSRD spätestens bis zum 6.7.2024 in nationales Recht umsetzen.[1] Schon vorher entfalten die Regelungen der CSRD jedoch Rechtswirkungen:[2] Die Mitgliedstaaten müssen die Regelungen für große Unternehmen von öffentlichem Interesse bereits in dem Geschäftsjahr anwenden, das am oder nach dem 1.1.2024 beginnt.[3] Für ...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Eigene Beleg... / 2.5 ESRS S1-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zur Minderung wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze

Rz. 56 Die Angabepflichten des ESRS S1-4 verlangen von berichtspflichtigen Unternehmen die Offenlegung ihrer Maßnahmen, um wesentliche negative und positive Auswirkungen zu adressieren. Weiterhin sind Maßnahmen darzustellen, wie wesentliche Risiken und Chancen in Bezug auf die eigene Belegschaft gesteuert werden. Auch die Wirksamkeit dieser Maßnahmen ist darzustellen (ESRS S...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Eigene Beleg... / 1.4 Phase-in-Regelungen

Rz. 29 In seiner Gesamtheit unterliegt der ESRS S1 den Phase-in-Regelungen für Unternehmen bzw. Konzerne, deren Zahl an Arbeitnehmern im Jahresschnitt nicht über 750 liegt. Für das erste Jahr ihrer Berichtspflicht können diese Unternehmen bzw. Konzerne die Berichterstattung gem. ESRS S1 gänzlich unterlassen. Rz. 30 Größenunabhängig gilt für alle Unternehmen: Sollten Themen, U...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Eigene Beleg... / 2.10 ESRS S1-9 – Diversitätsparameter

Rz. 93 Mit dem Ziel der Förderung von Vielfalt sowie Gleichstellung in der Belegschaft und den Leitungs- und Aufsichtsgremien haben Unternehmen nach ESRS S1-9 definierte Diversitätsparameter offenzulegen (ESRS S1.64). Diese ergänzen die Angabepflichten in ESRS 2 GOV-1, insbes. ESRS 2.21 (§ 4 Rz 32). "Diversität" i. S. d. ESRS S1-9 soll ein Verständnis zur Repräsentanz von Fr...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Eigene Beleg... / 2.17 ESRS S1-16 – Vergütungsparameter (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung)

Rz. 148 Die Angabepflichten gem. ESRS S1-16 zielen darauf ab, Einkommensungleichheiten darzustellen: Zum einen sind etwaige geschlechtsspezifische Verdienstunterschiede (auch: " Gender pay gap ") in der eigenen Belegschaft aufzuzeigen, zum anderen die innerbetriebliche Einkommensspreizung zwischen dem höchsten Einkommen und dem Medianeinkommen (ESRS S1.95 f.). Folgende Informa...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Eigene Beleg... / 2.1 ESRS 2 – Allgemeine Angaben

Rz. 33 ESRS S1 erläutert eingangs die beiden themenspezifischen Angabepflichten, die sich aus ESRS 2 ergeben: ESRS 2 SBM-2 und ESRS 2 SBM-3. Beide Angabepflichten müssen immer dann (und nur dann) erfüllt werden, wenn das Thema der eigenen Belegschaft i. R. d. Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich identifiziert wird. Die Angaben gem. ESRS 2 SBM-2 zur eigenen Belegschaft sind ...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Eigene Beleg... / 2.2 ESRS S1-1 – Strategien im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft

Rz. 40 Das Ziel dieser Angabepflicht besteht darin, ein Verständnis dafür zu vermitteln, inwieweit das Unternehmen über Strategien verfügt, die sich speziell mit der Identifizierung, Bewertung, Verwaltung und/oder Behebung wesentlicher Auswirkungen auf die eigene Belegschaft befassen, sowie über Richtlinien, die wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang m...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Eigene Beleg... / 2.6 ESRS S1-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

Rz. 62 Die Angabepflichten des ESRS S1-5 fordern, ein Verständnis darüber zu schaffen, inwieweit berichtspflichtige Unternehmen zeitgebundene und ergebnisorientierte Ziele nutzen, um Fortschritte bei der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen bzw. Erzielung wesentlicher positiver Auswirkungen sowie bei der Steuerung wesentlicher Risiken und Chancen im Zusammenhang m...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Eigene Beleg... / 2.4 ESRS S1-3 – Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die eigene Arbeitskräfte Bedenken äußern können

Rz. 48 Das berichtspflichtige Unternehmen ist nach ESRS S1-3 aufgefordert, jene Verfahren zu erläutern, die es zur Behebung negativer Auswirkungen auf seine eigene Belegschaft eingerichtet hat. Weiterhin muss offengelegt werden, welche formalen Kommunikationskanäle den Arbeitnehmern zur Verfügung stehen, um ihre Anliegen, Bedürfnisse sowie Bedenken direkt an das Unternehmen ...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Eigene Beleg... / 2.8 ESRS S1-7 – Merkmale der nicht angestellten Beschäftigten in der eigenen Belegschaft des Unternehmens

Rz. 77 Der Indikator ESRS S1-7 ist als Ergänzung zu und in engem Zusammenhang mit ESRS S1-6 zu sehen. Diese Angabepflicht zielt darauf ab darzulegen, wie stark das Unternehmen auf den nicht angestellten Teil seiner eigenen Belegschaft angewiesen ist (ESRS S1.54): Das Unternehmen muss die Gesamtzahl des nicht angestellten Teils der eigenen Belegschaft gem. NACE Code N78[1] ang...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Eigene Beleg... / 2.12 ESRS S1-11 – Sozialschutz

Rz. 110 Die Angabepflichten gem. ESRS S1-11 sollen einen Überblick darüber geben, ob die Beschäftigten des eigenen Unternehmens durch einen Sozialschutz gegen Einkommensverluste aufgrund schwerwiegender Lebensereignisse abgedeckt sind und, falls nicht, in welchen Ländern dies nicht der Fall ist (ESRS S1.72 f.): Das Unternehmen hat offenzulegen, ob seine Beschäftigten durch öf...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Eigene Beleg... / 2.15 ESRS S1-14 – Parameter für Gesundheitsschutz und Sicherheit

Rz. 129 Die Angabepflichten gem. ESRS S1-14 verlangen – unter der Maßgabe der Wesentlichkeit – vom berichtspflichtigen Unternehmen offenzulegen, inwieweit die eigene Belegschaft durch sein Managementsystem für Gesundheit und Sicherheit abgedeckt ist und wie viele Vorfälle es im Zusammenhang mit arbeitsbedingten Verletzungen, Erkrankungen und Todesfällen in seiner eigenen Bel...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Eigene Beleg... / 1.1 Zielsetzung und Inhalt

Rz. 1 ESRS S1 adressiert Offenlegungspflichten zur "eigenen Belegschaft"; dabei handelt es sich um eine bedeutende Gruppe der "betroffenen Interessenträger" (ESRS S1.12), die darüber hinaus als "häufig" angeführte Kategorie von Stakeholdern in ESRS 1 genannt wird (ESRS 1.AR6). Den Begriff "eigene Belegschaft" fasst ESRS S1 breit und subsumiert darunter zwei Belegschaftsgrupp...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Eigene Beleg... / 1.5 Übersicht über die Paramter in ESRS S1

Rz. 31 ESRS S1 ist jener Standard in den ESRS mit der höchsten Anzahl an Parametern. Insgesamt sind es 30 Parameter (Tab. 4), die – vorbehaltlich der Prüfung der Wesentlichkeit – in die Berichterstattung aufzunehmen sind. Allerdings bleiben zahlreiche Detailaspekte in den Berechnungsmethoden, z. B. die Festlegung von Bezugsgrößen wie Köpfe oder Vollzeitäquivalente (VZÄ), ohn...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Eigene Beleg... / 2.3 ESRS S1-2 – Verfahren zur Einbeziehung eigener Arbeitskräfte und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen

Rz. 43 Das Ziel der Angabepflicht ESRS S1-2 besteht darin, ein Verständnis dafür zu schaffen, wie das Unternehmen den laufenden Stakeholder-Dialog mit der eigenen Belegschaft oder deren Repräsentanten führt über wesentliche, tatsächliche und potenzielle, positive und/oder negative Auswirkungen, die Auswirkungen auf die eigene Belegschaft haben oder haben können, und ob und wie...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Eigene Beleg... / 2.7 ESRS S1-6 – Merkmale der Beschäftigten des Unternehmens

Rz. 66 ESRS S1-6 sieht vor, dass berichtspflichtige Unternehmen Schlüsselinformationen zur Struktur der eigenen Belegschaft offenlegen sollen. Diese Angabepflicht bezieht sich lediglich auf alle Beschäftigten der Unternehmen, die in der Nachhaltigkeitsberichterstattung erfasst wurden (ESRS S1.AR53), aber nicht auf nicht angestellte Beschäftigte. Die Intention dieser Offenleg...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Eigene Beleg... / 2.11 ESRS S1-10 – angemessene Entlohnung

Rz. 100 Mit der Offenlegungspflicht ESRS S1-10 soll ein Überblick geschaffen werden, ob Beschäftigte des berichtspflichtigen Unternehmens eine angemessene Entlohnung erhalten, die mit geltenden Referenzwerten (Benchmarks) im Einklang steht (ESRS S1.68). Ist dies der Fall, wird eine entsprechende Angabe zu Erfüllung der Offenlegungspflicht als ausreichend erachtet, und es sin...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Eigene Beleg... / 2.13 ESRS S1-12 – Menschen mit Behinderungen

Rz. 116 Mit der Angabepflicht in ESRS S1-12 soll der Prozentsatz von Menschen mit Behinderung in der eigenen Belegschaft offengelegt werden (ESRS S1.77). Ziel ist es darzustellen, inwieweit Menschen mit Behinderung, die in Rz 46 als eine besonders für Auswirkungen anfällige bzw. marginalisierte Gruppe definiert werden, zur eigenen Belegschaft zählen (ESRS S1.78). Im Zusammen...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Eigene Beleg... / 2.16 ESRS S1-15 – Parameter für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben

Rz. 138 Die Angabepflichten gem. ESRS S1-15 zielen darauf ab, den Anspruch auf familienbedingte Freistellungen und die tatsächlich gelebte Realität bzw. Inanspruchnahme, insbes. mit Blick auf die Verteilung zwischen den Geschlechtern, darzustellen (ESRS S1.91 f.). Hierfür sind die folgenden Angaben zu tätigen: der Prozentsatz der Beschäftigten, die Anspruch auf familienbeding...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Eigene Beleg... / 2.18 ESRS S1-17 – Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten

Rz. 161 Die Angabepflichten gem. ESRS S1-17 setzen sich zum Ziel, einen Überblick darüber zu geben, inwieweit arbeitsbedingte Vorfälle und schwerwiegende Fälle von Menschenrechtsverstößen die eigene Belegschaft beeinträchtigen (ESRS S1.101). Insbes. sind auch alle damit verbundenen wesentlichen Geldbußen, Sanktionen oder Entschädigungszahlungen für den Berichtszeitraum darzu...mehr

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Aktuelle Brennpunkt-Themen / Corporate Sustainability – Kompass für die Nachhaltigkeitsberichterstattung

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 3 Fazit

Rz. 106 Mit ESRS E2 werden die in der Diskussion um die Nachhaltigkeitsberichterstattung häufig im Zentrum stehenden Klimaaspekte um Angaben zur Umweltverschmutzung ergänzt. Die final verabschiedete Version des Standards hat sich von den in den Entwürfen zunächst sehr allgemein klingenden stets unter dem Wesentlichkeitsvorbehalt stehenden Angabepflichten, die eher ein legali...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 1.1.1 EU-Gesetzgebungen und Aktionspläne mit Bezug zu Verschmutzung

Rz. 6 In den ESRS sollen diverse EU-Richtlinien und Verordnungen sowie weitere unionsrechtliche Instrumente, die mit den verschiedenen Themenbereichen zusammenhängen, eingebunden werden.[1] Daher ergibt sich dieser Standard aus den einschlägigen Bestimmungen der CSRD, aus der bestehenden EU-Gesetzgebung (Rz 7 ff.) sowie aus dem EU-Aktionsplan "Schadstofffreiheit von Luft, Wa...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.5.1 Allgemeine Angabepflicht

Rz. 66 Angabepflicht ESRS E2-4 sieht die Offenlegung von Parametern zur Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung vor. Offenzulegen sind die Schadstoffe, die bei Produktionsprozessen entstehen bzw. verwendet oder beschafft werden und die das Unternehmen als Emissionen, als Produkte oder als Teil von Produkten bzw. Dienstleistungen verlassen. Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.2 ESRS E2-1 – Strategien im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung

Rz. 41 Angabepflicht ESRS E2-1 sieht die Beschreibung einer Strategie vor, die adressiert, wie das Unternehmen mit seinen wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der Vermeidung und Verminderung der Verschmutzung umgeht und wie es diese managt. Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis dafür zu ermöglichen, inwieweit das Unternehmen über Str...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.1.2 Phase 2: Auswerten

Rz. 36 In Phase 2 "Auswerten" führt das Unternehmen die Auswertung der Auswirkungen und Abhängigkeiten für jeden wesentlichen Standort oder Sektor/Bereich, einschl. der Auswertung der Schwere und Wahrscheinlichkeit von Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit, durch (ESRS E2.AR6). Nach der TNFD umfasst Phase 2 "Auswerten" die folgenden Leitfragen für Unterne...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.1 ESRS 2 – Allgemeine Angaben

Rz. 30 ESRS E2 erläutert eingangs die themenspezifische Angabepflicht, die sich aus ESRS 2 ergibt: ESRS 2 IRO-1. Diese Angabepflicht muss immer erfüllt werden, unabhängig davon, ob das Thema "Umweltverschmutzung" bei der Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich identifiziert wird oder nicht. Die Angaben gem. ESRS 2 zu Verschmutzung sind mit den Angaben zu allen weiteren wesentl...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.5.7 Ozonabbauende Stoffe

Rz. 86 In der Veröffentlichung zu Schadstoffen aus der E-PRTR-Verordnung sind Informationen über ozonabbauende Stoffe, die das Unternehmen erzeugt, in Tonnen oder Kilogramm anzugeben. Welche Stoffe zu den ozonabbauenden Stoffen zählen, wurde im Montrealer Protokoll[1] festgelegt und in der Verordnung über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen[2], verankert. Hierzu zäh...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.5.2 Kontextinformationen

Rz. 70 Die Emissionsangaben sind in Kontext zu setzen, und es sind Angaben zur Veränderung der Emissionswerte im Zeitablauf zu machen, die Messmethoden anzugeben und die Verfahren zur Erhebung der Daten für die verschmutzungsbezogene Bilanzierung und Berichterstattung, einschl. der Art der benötigten Daten und der Informationsquellen offenzulegen (ESRS E2.30). Die durch diese...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Offenlegung / 15 Offenlegung von Ertragsteuerinformationen

Die Pflicht zur Ertragsteuerinformationsberichterstattung gilt erstmals für nach dem 21.6.2024 beginnende Geschäftsjahre.[1] Mit dem Gesetz werden die europäischen Vorgaben für mehr Transparenz umgesetzt. Unternehmen erhalten Zeit, sich auf die neuen Regelungen einzustellen. Ertragsteuerinformationen multinationaler umsatzstarker Unternehmen und Konzerne, die in der EU entwede...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.1.4 Phase 4: Vorbereiten

Rz. 38 Phase 4 umfasst die Offenlegung der verschmutzungsbezogenen Risiken und Chancen. Die Analyse i. R. d. ESRS sollte lediglich die ersten drei Phasen umfassen, da sich die Offenlegung aus den Vorgaben der ESRS ergibt, nicht der TNFD. Daraus ergibt sich auch, dass die ESRS keine weiteren Erläuterungen zur vierten Phase enthalten. Dennoch sei erwähnt, welche weiteren Aspek...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wirtschaftsausschuss: Funkt... / 6 Ausnahme für Tendenzunternehmen

In Tendenzunternehmen gemäß § 118 Abs. 1 BetrVG und Religionsgemeinschaften und deren karitativen und erzieherischen Einrichtungen sind die Vorschriften über den Wirtschaftsausschuss anzuwenden.[1] Hat das Unternehmen eine besondere Prägung in politischer, koalitionspolitischer, konfessioneller, karitativer, erzieherischer, wissenschaftlicher oder künstlerischer Hinsicht, so ...mehr

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 2.2 ESRS E5-1 – Strategien im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Rz. 33 ESRS E5-1 behandelt Strategien im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft. Hinweis Der Begriff "Strategien" erscheint missverständlich. Die englische Sprachfassung bezieht sich auf "Policies", die im deutschen Sprachgebrauch den Richtlinien entsprechen. Die Differenzierung ist erheblich, da die ESRS auch spezifisch Anforderungen an Strategien im Umga...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.2 ESRS 2 BP-2 – Angaben im Zusammenhang mit spezifischen Umständen

Rz. 18 Die Angabepflicht ESRS 2 BP-2 versteht sich als – inhaltlich nur lose zusammenhängende – Aufzählung von spezifischen Sachverhalten, auf die (z. T. nur im Fall ihres Vorliegens) gesondert in der Berichterstattung einzugehen ist. Diese stehen in einem engen Bezug zu bestimmten grundlegenden Anforderungen aus ESRS 1, auf die sich die nachfolgend dargestellten Angabepflic...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / Literaturtipps

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 3.5 ESRS 2 MDR-T – Nachverfolgung der Wirksamkeit von Strategien und Maßnahmen durch Zielvorgaben

Rz. 137 Ziel von ESRS 2 MDR-T ist es, ein Verständnis für die Ziele zu schaffen, die das Unternehmen in Bezug auf seine wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte gesetzt hat. Die Natur dieses Verständnisses wird in ESRS 2 vergleichsweise ausführlich spezifiziert, was einerseits die Bedeutung dieser Mindestangabepflicht unterstreicht, andererseits weiter darlegt, welche Aussagekraf...mehr

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§ 14 ESRS S3 – Betroffene G... / 3 Fazit

Rz. 63 ESRS S3 deckt eine potenziell besonders weit gefasste Zahl an Interessengruppen ab, mit denen sich berichtspflichtige Unternehmen in ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung zu befassen haben – und dieser zugrunde liegend auch für ihre Sustainability Due Diligence. Viele Fragestellungen gewinnen für europäische Unternehmen insbes. im Zusammenhang mit der Berichterstattu...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 2.3 ESRS E5-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Rz. 41 ESRS E5-2 betrifft die Berichterstattung zu Maßnahmen zur Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft und die internen Ressourcen (in der deutschen Sprachfassung untechnisch als "Mittel" bezeichnet), die für die Umsetzung dieser Maßnahmen eingesetzt werden. Hierdurch sollen die bereits eingeleiteten sowie die geplanten Maßnahmen zur Erreichung der internen Vorgaben und ...mehr

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 3 Fazit

Rz. 133 ESRS E5 enthält Angabepflichten zur Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft. Wie auch in den anderen Standards sind einerseits Informationen zum Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen zu geben und andererseits zu Parametern und Zielen. Fokussiert werden dabei Ressourcenzuflüsse, Ressourcenabflüsse und Abfälle. Die inhaltliche Breite der verschiedenen Aspe...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.3 ESRS 2 GOV-1 – die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Rz. 30 In Art. 19a Abs. 2 Buchst. c) der CSRD ist geregelt, dass berichtspflichtige Unternehmen in ihren Nachhaltigkeitsbericht eine Beschreibung der Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf Nachhaltigkeitsfragen sowie ihres Fachwissens und ihrer Fähigkeiten in Bezug auf die Erfüllung dieser Rolle oder des Zugangs dieser Organe zu solchem Fachwissen...mehr